Fachbeiträge & Kommentare zu Umgangsrecht

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.3 Rückkehroption – Vorrang der Herkunftsfamilie nach Satz 2

Rz. 22 Nach Satz 2 sollen durch Beratung und Unterstützung die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen vertretbaren Zeitraums so weit verbessert werden, dass sie das Kind oder den Jugendlichen wieder selbst erziehen kann. Im Interesse des Kindes und im Einklang mit Art. 6 Abs. 2 GG präferiert ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.4 Förderungsverpflichtung nach Satz 3 (alte Rechtslage)

Rz. 28 Nach Satz 3 in der noch bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung soll während dieser Zeit – vertretbarer Zeitraum i. S. d. Satz 2 – durch begleitende Beratung und Unterstützung der Familien darauf hingewirkt werden, dass die Beziehung des Kindes oder des Jugendlichen zur Herkunftsfamilie gefördert wird. Solange die Rückkehroption besteht, ist das Jugendamt daher verpflichte...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.2.2 Rückkehroption nach Satz 2 Nr. 1

Rz. 28 Generell geht Hilfe zur Erziehung in Form der Fremdunterbringung davon aus, dass zunächst die Rückkehroption (Nr. 1) offenzuhalten und zu bevorzugen ist. Dies folgt etwa auch aus § 37 Abs. 1. Daneben gebietet es auch das Recht auf Achtung des Familienlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK darauf hinzuwirken, dass eine Inpflegegabe nur eine vorübergehende Maßnahme ist und eine...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.1.4 Leistungen an Minderjährige

Rz. 14 Der zum 1.1.2011 eingefügte Satz 3 bestimmt, dass für Leistungen nach den Sätzen 1 und 2 an Minderjährige, die Leistungen für die Zeit der Ausübung des Umgangsrechts nur für einen kurzen Zeitraum beanspruchen, der jeweilige Träger an dem Ort zuständig ist, an dem die umgangsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dieser Satz 3 setzt nach der Gesetzesbegr...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2004 (Art. 61 Abs. 2 des genannten Gesetzes) in Kraft. Mit dem Kommunalen Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) ist sie zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 18, Art. 17) redaktionell geändert worden. Eine weitere Änderung brachte das Gesetz...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.2 Hilfebedürftigkeit in Bedarfsgemeinschaften

Rz. 7 Abs. 2 dehnt die Verantwortung zur Deckung des Bedarfs der Bedarfsgemeinschaft auf weitere Personen unabhängig davon aus, ob diese erwerbsfähig sind oder nicht. Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Unterkunftskosten soll eine Personenmehrheit nur relevant sein, wenn sie eine Bedarfsgemeinschaft bildet (SG Karlsruhe, Urteil v. 6.2.2014, S 13 AS 235/13). Darüber hi...mehr

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Sauer, SGB II § 37 Antragse... / 2.1 Leistungen ab Antragstellung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 werden Leistungen nur auf Antrag erbracht. Das Antragsprinzip gilt für alle Leistungen der Grundsicherung, also auch für Eingliederungsleistungen i. S. d. §§ 16 ff. (Silbermann, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 37 Rz. 2). Der Antrag auf Leistungen hat konstitutive Wirkung, so dass Leistungen erst ab Antragstellung zustehen (BSG, Urteil v. 18.1.2010,...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechung ... / 6 Sorge- und Umgangsrecht

OLG Braunschweig, Beschl. v. 22.12.2022 – 2 UF 122/22 1. Die Möglichkeit eines zukünftigen Ausfalls eines allein betreuenden Elternteils eines schwer behinderten Kindes stellt keine gegenwärtige Kindeswohlgefährdung dar. Die vorbeugende Fremdunterbringung zum Zwecke einer für das Kind vorteilhaften frühzeitigen Eingewöhnung in einer Einrichtung ohne konkreten Anlass rechtfert...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gefahrguttransport / Zusammenfassung

Begriff Unter Gefahrguttransport versteht man die Beförderung gefährlicher Güter. Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit beim Transport zu einer Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier, Natur und Umwelt werden können. Die Beförderung umfasst nicht nur den Vorgang der Ortsveränderung, sondern auch die Übernahme und die Ablieferu...mehr

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FF 01/2023, Rechtsprechung ... / 5 Sorge- und Umgangsrecht

BGH, Beschl. v. 21.9.2022 – XII ZB 150/19 a) Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist; an die Wahr...mehr

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FF 07+08/2023, Rechtsprechu... / 6 Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Nichtannahmebeschl. der 3. Kammer des Ersten Senats v. 16.2.2023 – 1 BvR 2663/21 1. Der vorläufige Entzug des Sorgerechts und die Anordnung von Vormundschaft ist gerechtfertigt, wenn in der Gesamtschau Anhaltspunkte für eine deutlich eingeschränkte Erziehungsfähigkeit der alleinsorgeberechtigten Kindesmutter, die seit Längerem den Umgang verweigert und sich weiterer f...mehr

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FF 01/2023, Mitgliederumfra... / I. Das Verfahren der ersten Instanz

Gefragt wurde nach der Praxis der Kindesanhörung in Sorgerechts-, Umgangsrechts-, Kindesherausgabe-, Gewaltschutz- und Ehewohnungszuweisungsverfahren sowohl in der Hauptsache als auch in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Für die "klassischen" Kindschaftssachen des Sorgerechtes, Umgangsrechtes und der Kindesherausgabe war das Ergebnis eindeutig (Folie 1)[1]. In Haupt...mehr

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FF 07+08/2023, Ziele des neu gewählten GfA/Das 30-jährige Jubiläum der Arbeitsgemeinschaft in diesem Jahr

Interview mit Jochem Schausten, Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein Jochem Schausten Schnitzler/FF: Der neu gewählte Ausschuss ist seit fast einem Jahr im Amt. Die Wahl hat sich seinerzeit durch die Coronapandemie verzögert. Der Ausschuss ist mit zwei neuen Mitgliedern besetzt, die für die Kollegin Eva...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 61 Nach Anm. Abs. 5 S. 3 zu Nr. 1000 VV RVG kann eine Einigungsgebühr in Kindschaftssachen ausdrücklich auch dann für die Mitwirkung am Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, anfallen, wenn über den Gegenstand der Vereinbarung vertraglich nicht verfügt werden kann. Nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 1003 VV RV...mehr

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FF 07+08/2023, Beschleunigungsgrundsatz und Abwicklung von familiengerichtlichen Verfahren

Gerd Uecker Der uns allen bekannte § 155 Abs. 1 FamFG gebietet es, Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls vorrangig und beschleunigt durchzuführen. Dies gilt nicht für die häufig existenziellen Kindes- und Ehegattenunterhaltsansprüche oder Unterhaltsansprüche v...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 47 Nach § 48 Abs. 1 RVG bestimmt sich der Vergütungsanspruch nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. Da früher der Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse bei Mehrvergleich höchst umstritten war, hat der Gesetzgeber klärend eingegriffen. Dabei ist zwischen den verschiedenen Verfahren zu differenzi...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 40 Der Angelegenheitsbegriff ist auch in der Beratungshilfe nicht gesetzlich definiert. Es gelten die allgemeinen Erwägungen. Die Frage wurde durch die Gerichte sehr unterschiedlich beantwortet. Der Gesetzgeber hatte daher im Referentenentwurf zum 2. KostRMoG eine Erhöhung der Beratungs- und Geschäftsgebühr in der Beratungshilfe für jede unter eine andere Nummer des § 11...mehr

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AGS 01/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Jürgen Rehberg, Terminsgebühr auch bei Abschluss eines Vergleichs bzw. einer Vereinbarung im Kindschaftsverfahren nach § 155 FamFG ohne Erörterungstermin?, JurBüro 2022, 507 Nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV entsteht die Terminsgebühr auch in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, wenn im Einverständnis mit den Parteien od...mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 3.1 Unterstützung im Umgangsrecht

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt im Umgangsrecht. Hier wird das Kind in der Regel darin gestärkt, mit den Umgangsberechtigten (Eltern, Großeltern, Geschwistern) den Kontakt zu pflegen, wenn es seinem Wohl entspricht.mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 3 Personensorge/Umgangsrecht

Alleinerziehende haben einen Beratungsanspruch durch das Jugendamt hinsichtlich der Personensorge. Hier werden z. B. Ratschläge zur Kindererziehung und zum Aufenthaltsbestimmungsrecht gegeben. Zudem steht ihnen das Jugendamt bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen ihres Kindes beratend zur Seite. Die mit dem Kindsvater unverheiratete Mutter wird bei der Geltendmachung i...mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 3.2 Beratung junger Volljähriger

Jungen Volljährigen (bis 21 Jahren) wird ein Beratungsanspruch bei der Geltendmachung ihrer Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüche gewährt. Die Beratung erfolgt durch das zuständige Jugendamt.mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / Zusammenfassung

Begriff Das Kinder- und Jugendhilferecht kennt vielfältige Beratungsangebote: Beratung von Kindern oder Jugendlichen, die sich in einer Not oder Konfliktsituation befinden, Partnerschaft-, Scheidungs- und Trennungsberatung, Umgangsberatung sowie Erziehungsberatung. In der Beratung werden Probleme und Schwierigkeiten mit einer fachkundigen Person erörtert. Dabei bekommt der Ratsuc...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / b) Umgangsrecht

Das inhaltsgleich mit Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG gewährleistete Umgangsrecht eines Elternteils aus Art. 12 Abs. 3 Verf Berlin wird durch § 1684 Abs. 1 BGB konkretisiert. Dabei ist hinsichtlich der Frage des Umgangsrechts bzw. der Umgangspflicht eines Elternteils das Kindeswohl der entscheidende Abwägungsmaßstab für das Familiengericht bei seiner Umgangsrechtsentscheidung gemäß § ...mehr

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FF 12/2022, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.8.2022 – 5 UFH 3/22 Bei einer Weigerung der Eltern, das Kind eine Schule besuchen zu lassen, kommt eine Kindeswohlgefährdung in Betracht, auch wenn die Eltern auf andere Weise für eine hinreichende Wissensvermittlung und sonstige Entwicklung des Kindes sorgen. OLG Braunschweig, Beschl. v. 22.7.2022 – 1 UF 180/20 1. Die elterliche Sorge ist ein einhe...mehr

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FF 12/2022, Einstweilige An... / 2 Anmerkung

Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 7.9.2022 einmal mehr auf eine gefestigte Rechtsprechung[1] zu der gebotenen Folgenabwägung bei Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgreifen müssen, der – mit Blick auf das Kindeswohl – gerade in jenen Sachverhalten besondere Bedeutung zukommt, in denen nicht nur ein mehrfacher Wechsel des bisherigen Lebensumfeldes und Lebensmit...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / 3. Kindschaftssachen / Erziehungsrechte bzw. -pflichten

Bei den "Kindschaftssachen" steht die elterliche Sorge nicht nur im Gesetz (§ 151 Nr. 1 FamFG), sondern, was den Umfang der Judikate anbetrifft, auch in der Rechtsprechungspraxis der Landesverfassungsgerichte an erster Stelle, hierin inbegriffen die Fälle zum Aufenthaltsbestimmungsrecht als eines Teilbereichs der elterlichen Sorge. Dem schließen sich, rein mengenmäßig und wi...mehr

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FF 12/2022, Das Familienrec... / II. Zur Rechtsprechung im Einzelnen

Die Übersicht beginnt mit der Darstellung der formellen Voraussetzungen für eine Landesverfassungsbeschwerde, illustriert anhand der landesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Familienrecht. Diese (formellen) Voraussetzungen entsprechen im Wesentlichen den Vorgaben für eine Bundesverfassungsbeschwerde nach den §§ 90, 92 BVerfGG, erweisen sich aber, wie bereits ausgefü...mehr

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AGS 12/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Rainer Riegler und Rechtsfachwirtin Sabine Vetter, Familiensachen richtig bewerten oder: Kosten einer Scheidung, RENOpraxis 2022, 109 In ihrem Beitrag geben die Autoren eine Übersicht über die Verfahrenswerte in Ehe- und Familienstreitsachen. Zunächst erörtern Riegler und Vetter die Systematik der Kostenermittlung. Ausgangspunkt für die richtige Berechnung der Ger...mehr

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FF 12/2022, Kinderschutz- u... / I. Begriffe

Kinderschutzverfahren im Sinne der nachstehenden Ausführungen sind insbesondere Verfahren nach den Elternkonfliktverfahren sind insbesondere Verfahren nachmehr

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FF 12/2022, Kinderschutz- u... / VIII. Gesetzliche Neuregelungen zum 1.7.2021

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder[51] hat der Gesetzgeber die verfahrensrechtliche Differenzierung zwischen Kindesschutzverfahren und Elternkonfliktverfahren weiter ausgebaut. Die Bestellung eines Verfahrensbeistands ist nicht nur in der Regel, sondern stets erforderlich, wenn die teilweise oder vollständige Entziehung der Personensorge nach den...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Rechtsentwicklung

Rz. 2/1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für die Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten als AgB hatte der BFH in langjähriger Rechtsprechung drei Fallgruppen entwickelt, in denen er eine Zwangsläufigkeit bejahte und die Aufwendungen zum Abzug zuließ. Dies waren Aufwendungen für 1. > Ehescheidung, 2. Prozesse, die einen existenziell wichtigen Bereich oder 3. den Kernbereich menschlich...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 14 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sind die Kosten eines Zivilprozesses nicht als WK abziehbar, können sie grundsätzlich nicht als > Außergewöhnliche Belastungen (AgB) berücksichtigt werden, weil sie nicht zwangsläufig entstehen (vgl BFH 67, 379 = BStBl 1958 III, 419; BFH 147, 171 = BStBl 1986 II, 745; BFH 198, 94 = BStBl 2002 II, 382; BFH 206, 16 = BStBl 2004 II, 726; BFH/NV...mehr

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§ 28 Familiensachen / 15. Umgangsrecht

Rz. 127 Es gelten die Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 128 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da nach § 157 Abs. 1 FamFG ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 39 ff.).[72] Rz. 129 Da es sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, ist eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV nicht möglich...mehr

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§ 28 Familiensachen / c) Anrechnung vorangegangener Geschäftsgebühren

Rz. 208 Besondere Anrechnungsprobleme ergaben sich, wenn mehrere außergerichtliche Geschäftsgebühren aus verschiedenen einzelnen außergerichtlichen Angelegenheiten auf eine einheitliche Verfahrensgebühr des Verbundverfahrens anzurechnen waren, da an sich jede dieser Geschäftsgebühren hälftig, höchstens zu 0,75 anzurechnen ist (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Der BGH [113] war der Auffa...mehr

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§ 28 Familiensachen / 7. Elterliche Sorge

Rz. 80 Es gelten die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 81 Ausnahmsweise ist hier eine Erhöhung der Verfahrensgebühr für mehrere Auftraggeber nach Nr. 1008 VV möglich, wenn der Anwalt die Eltern in Verfahren auf Entziehung der elterlichen Sorge vertritt (siehe unten Rdn 87). Rz. 82 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da ...mehr

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§ 28 Familiensachen / a) Gebühren

Rz. 296 Im erstinstanzlichen Verfahren richtet sich die Vergütung in einstweiligen Anordnungsverfahren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr. Rz. 297 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Beispiel 98: Einstweilige Anordnung neben Hauptsache Der Kindesvater stellt einen Hauptsacheantrag zum Umg...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / i) Anrechnung bei mehreren Geschäftsgebühren aus Teilwerten, aber nur einer Verfahrensgebühr aus dem Gesamtwert

Rz. 62 Sind außergerichtlich mehrere Geschäftsgebühren entstanden, wird aber ein einheitliches gerichtliches Verfahren betrieben, so war umstritten, wie anzurechnen sei. Nach Auffassung des BGH[24] sollten alle Geschäftsgebühren hälftig ohne Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG anzurechnen sein. Die Anrechnung sollte lediglich auf die Höhe der Verfahrensgebühr begrenzt sein, sodass d...mehr

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§ 28 Familiensachen / j) Vergleichsmehrwerte

Rz. 266 Wird im Verbundverfahren eine Einigung (auch) über nicht anhängige Gegenstände geschlossen – insbesondere über Ansprüche, die Gegenstand einer Folgesache sein könnten –, so erhöht sich der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit, wobei sich aus dem Mehrwert allerdings bei der Verfahrensgebühr ein geringerer Satz (0,8 nach Nr. 3101 VV) und bei der Einigungsgebühr e...mehr

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§ 28 Familiensachen / b) Mehrere einstweilige Anordnungen

Rz. 310 Für das Verhältnis mehrerer einstweiliger Anordnungen zueinander war bis 2013 § 18 Nr. 1 RVG a.F. zu beachten, wonach in Familiensachen mehrere einstweilige Anordnungen anlässlich derselben Hauptsache untereinander als eine Angelegenheit galten, wenn sie zur selben Buchstabengruppe des § 18 Nr. 1 RVG a.F. gehörten. Danach waren also mehrere einstweilige Anordnungen a...mehr

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§ 28 Familiensachen / a) Umfang der Beiordnung

Rz. 371 Eine Besonderheit für das Verbundverfahren ist in § 48 Abs. 3 RVG enthalten. Die Beiordnung des Rechtsanwalts in einer Ehesache (§ 121 FamFG) erstreckt sich auch auf den Abschluss eines Vertrags i.S.d. Nr. 1000 Nr. 1 VV (insbesondere einer Folgenvereinbarung), diemehr

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§ 28 Familiensachen / 7. Abrechnungshilfe

Rz. 270 Abrechnungsprobleme in Verbundverfahren bestehen häufig darin, nach Beendigung des Verfahrens noch den Überblick zu behalten, welche Gebühren nach welchen Verfahrenswerten angefallen sind. Insoweit ist zu empfehlen, sich als Arbeitshilfe eine Tabelle anzufertigen, die einerseits nach den in Betracht kommenden Gebührentatbeständen aufgeteilt ist und andererseits nach ...mehr

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§ 28 Familiensachen / 3. Vorläufige und endgültige Regelung

Rz. 10 Zu beachten ist, dass außergerichtlich mehrere Angelegenheiten gegeben sein können, wenn der Anwalt sowohl hinsichtlich einer vorläufigen Regelung beauftragt wird, als auch hinsichtlich einer endgültigen Regelung.[1] Beispiel 2: Vorläufige und endgültige Regelung, Umgangsrecht Der Kindesvater beauftragt den Anwalt, eine dauerhafte und endgültige Regelung zum Umgang mit...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 3. Bezeichnung der Angelegenheit

Rz. 14 In der Kostenrechnung muss die abgerechnete Angelegenheit genau bezeichnet werden. In manchen Fällen mag die Angabe der Parteien zur Konkretisierung ausreichen. Der Klarheit und Nachvollziehbarkeit dient es aber auch hier, in einem Betreff anzugeben, was Gegenstand der Tätigkeit war. Das ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Mandant die Rechnung steuerlich gelt...mehr

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§ 28 Familiensachen / d) Kindschaftssachen

Rz. 250 Für Kindschaftssachen als Folgesachen (Umgang, Elterliche Sorge und Kindesherausgabe) enthält § 44 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 FamGKG eine spezielle Regelung. Es gilt also nicht § 45 FamGKG, der lediglich für selbstständige Kindschaftssachen maßgeblich ist. Rz. 251 Der Regelwert beträgt gem. § 44 Abs. 2 S. 1 FamGKG 20 % des Werts der Ehesache, höchstens jedoch 4.000,00 EUR. E...mehr

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§ 28 Familiensachen / 3. Die Gebühren

Rz. 339 Im Beschwerdeverfahren entsteht zunächst unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2 VV eine Verfahrensgebühr. Die Höhe beläuft sich auf 1,6 (Nr. 3200 VV). Bei vorzeitiger Erledigung ermäßigt sie sich auf 1,1 (Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3201 VV). Gleiches gilt, soweit eine Einigung der Beteiligten über nicht anhängige Gegenstände protokolliert wird oder Verhandlunge...mehr

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§ 1 Einleitung / bb) Horizontale Aufteilung

Rz. 27 Die Aufteilung in verschiedene Angelegenheiten ist darüber hinaus auch in horizontaler Ebene zu berücksichtigen. Ein scheinbar einheitlicher Auftrag kann durchaus auch mehrere parallel laufende Angelegenheiten erfassen. Rz. 28 So stellen z.B. Hauptsacheverfahren und einstweilige Anordnung in Familiensachen und in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit stets eigene ...mehr

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§ 28 Familiensachen / 2. Verfahrenswert

Rz. 287 Das FamGKG sieht im Gegensatz zum früheren Recht davon ab, besondere Vorschriften für die jeweiligen einstweiligen Anordnungsverfahren vorzugeben. In einstweiligen Anordnungsverfahren ist daher grundsätzlich vom jeweiligen Wert der Hauptsache auszugehen. Rz. 288 Soweit die einstweilige Anordnung allerdings eine geringere Bedeutung gegenüber der Hauptsache hat, ist von...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / cc) Anspruch auf Verkehrsanwalt oder Beweisanwalt

Rz. 83 Ein Anspruch auf uneingeschränkte Beiordnung des auswärtigen Anwalts besteht dann, wenn die bedürftige Partei einen Anspruch auf Beiordnung eines Verkehrsanwalts nach § 121 Abs. 4 ZPO hat und die zu erwartenden Reisekosten die Kosten eines Verkehrsanwalts nicht übersteigen.[45] Rz. 84 Gleiches gilt, wenn die bedürftige Partei einen Anspruch auf die zusätzliche Beiordnu...mehr

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§ 28 Familiensachen / 9. Aufnahme in den Verbund

Rz. 281 Gerät eine bislang isolierte Familiensache durch Anhängigkeit einer Scheidungssache kraft Gesetzes gem. § 137 Abs. 4 FamFG oder durch Verbindung nach § 20 FamFG in den Verbund, so gilt ab dann § 16 Nr. 4 RVG. Die Gebühren entstehen ab dann nur einmal aus dem Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG). Für die Zeit bis zur Aufnahme in den Verbund bleib...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / cc) Aussöhnung

Rz. 31 Strittig ist auch hier wiederum, ob eine Aussöhnungsgebühr anfallen kann (siehe Rdn 22). Soweit eine Aussöhnungsgebühr bejaht wird, käme diese dann zur Geschäftsgebühr hinzu. Beispiel 16: Außergerichtliche Vertretung mit Aussöhnung Der Anwalt vertritt den Rechtsuchenden im Rahmen des Umgangsrechts und wirkt dabei an einer Aussöhnung der Eheleute mit. Neben der Geschäfts...mehr