Fachbeiträge & Kommentare zu Übungsleiter

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Übungsleiter

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten Rz 10 ff.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Hauptberuflich tätige Übungsleiter

Tz. 15 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Sozialversicherungspflicht der hauptberuflich tätigen Übungsleiter hängt vom Einzelfall ab. Vielfach haben Vereine bislang erreichen können, dass keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten waren, weil Selbstständigkeit vorlag. Die Rentenversicherungspflicht ist aber zu prüfen (s. § 2 Nr. 1 SGB VI). Verwenden Verbände und Vereine für ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Tätigkeit

Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Das Vereinsleben in Deutschland wäre ohne den Einsatz von ehrenamtlich tätigen Personen gar nicht vorstellbar. Neben den vielen ehrenamtlichen Helfern üben auch die Präsidiums-/Vorstandsmitglieder von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaften ihre Tätigkeit im Regelfall ehrenamtlich aus. Erhalten die ehrenamtlich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Arbeitnehmer, die entgeltlich beschäftigt werden (z. B. Geschäftsführer, Buchhaltungskräfte oder Übungsleiter), unterliegen grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht, konkret bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der hiervon unabhängigen Versicherungspflichtgrenze in der Renten- und Arbeitsl...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts

Tz. 28 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Für die Frage, ob das Arbeitsentgelt 603 EUR monatlich übersteigt, ist zunächst vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Einmalige Einnahmen (z. B. Sonderzuwendungen), die aufgrund tarifvertraglicher oder sonstiger Vereinbarungen mindestens einmal jährlich zu erwarten sind, müssen mitberücksichtigt werden. Die Höhe einer solchen Zuwendung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.7.2 Ausnahmen

Keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben folgende Gruppen: Auszubildende nach dem BBiG (diese erhalten eine Ausbildungs-Vergütung nach § 17 BBiG bzw. TVAöD), einschließlich berufsausbildungsvorbereitender Maßnahmen (§ 22 Abs. 3 MiLoG). Die ausdrückliche Nennung der Auszubildenden hat lediglich klarstellenden Charakter,[1] da Auszubildende nicht in einem Arbeitsv...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 2. Steuerfreiheit – § 4 UStG

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen; Konkretisierung der Vorgaben nach der sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH: Die mit BMF-Schr. v. 25.6.2020 hinsichtlich des Nachweises der Ausfuhrlieferungen durch andere geeignete Belege umgesetzte sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH (EuGH, Urt. v. 8.11.2018 – C-495/17 – Cartrans Spedit...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 6 Die Neuvorgaben für Vereine als Arbeitgeber

Für unzählige Vereine noch gravierender und in der Vereinspraxis spürbar sind die Verbesserungen und Anhebungen der Steuerfreibeträge für die nebenberufliche bezahlte Mitarbeit in gemeinnützigen Vereinen, aber auch in mildtätigen Verein oder kirchlichen Organisationen und angeschlossenen Vereinen. Hierzu gab es ab 1.1.2026 folgende Verbesserungen und Betragsanpassungen: Der so...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / Zusammenfassung

Auch dieses neue Vereinsjahr bringt eine Menge an relevanten, auch vereinsbezogenen Änderungen und Neuregelungen. Die nachfolgende Gesamtübersicht erläutert auch die für Vereine und Verbände als Arbeitgeber geltenden Neuvorgaben, also die häufigen und vereinsüblichen Sachverhalte in Sachen Beschäftigung von Mitarbeitern, Helfern und Aushilfen gegen meist moderate Bezahlung/V...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übungsleiter / 1 Voraussetzungen für Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung setzt grundsätzlich ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung voraus. Übungsleiter, die in Sportvereinen und dergleichen regelmäßig tätig sind, verrichten ihre Tätigkeit grundsätzlich weisungsgebunden und sind in das Unternehmen (hier z. B. den Sportverein) eingegliedert...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übungsleiter / Arbeitsrecht

Übungsleiter können entweder selbstständig als freie Mitarbeiter oder als Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses tätig sein. Abgegrenzt zwischen diesen beiden Formen wird im Wesentlichen nach dem Grad der persönlichen Abhängigkeit.[1] Hinweis § 611a BGB – Definition des Arbeitnehmers Wichtig für die Abgrenzung zwischen den verschiedenen Arbeitsformen ist der ab dem ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Freibetrag / 4 Übungsleiter, neben Hauptbeschäftigung

Sachverhalt Ein Leiter einer gemeinnützigen Einrichtung, die Freizeitangebote wie Sportgemeinschaften und künstlerische Arbeitsgemeinschaften für Kinder anbietet, ist auf die Mitarbeit von freiwilligen Helfern angewiesen. Diese Helfer arbeiten üblicherweise neben einer Hauptbeschäftigung einige Stunden nachmittags oder am Wochenende. Wie können diese Mitarbeiter für ihre Täti...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übungsleiterfreibetrag / 2.1 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer

Unter die Steuerbefreiungsvorschrift fallen zunächst Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer sowie Personen, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben. Entscheidend ist, dass andere Menschen ausgebildet oder unterrichtet werden. Dementsprechend ist der in den Katalog der begünstigten Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG aufgenommene Begriff des Betreuers nur im Sinne einer pä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übungsleiter / Lohnsteuer

1 Freibetrag bei Nebentätigkeit Die Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter werden bis zu einem Jahresbetrag von 3.300 EUR [1] (bis 2025: 3.000 EUR) als steuerfreie Aufwandsentschädigung behandelt. Der Übungsleiterfreibetrag kann nur angewendet werden, wenn die nebenberufliche Tätigkeit im Dienst oder Auftrag für eine im Inland oder EU-/EWR-Ausland geleg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übungsleiter / Sozialversicherung

1 Voraussetzungen für Versicherungspflicht Die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung setzt grundsätzlich ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung voraus. Übungsleiter, die in Sportvereinen und dergleichen regelmäßig tätig sind, verrichten ihre Tätigkeit grundsätzlich weisungsgebunden und sind in das Unternehmen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übungsleiter / 2 Unfallversicherung

Der gesetzliche Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) für nahezu alle Sportvereine, Sportverbände und sonstige Organisationen des Sports ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Die Beschäftigten im Sport sind bei der VBG gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übungsleiter / 1.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Wird der steuerfreie Betrag (ab 1.1.2026: jährlich 3.300 EUR, monatlich 275 EUR) allerdings überschritten, ist zu prüfen, ob es sich um eine sozialversicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt 603 EUR monatlich nicht übersteigt. Insgesamt ergibt sich also eine Entgeltgrenze von 878 EU...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übungsleiter / 1.1 Steuerfreie Übungsleiterpauschale

Sofern Übungsleiter nur Einkünfte im Rahmen der steuerfreien Aufwandsentschädigung erhalten (2026: 3.300 EUR jährlich; 2021 bis 2025: 3.000 EUR jährlich), liegt kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt vor.[1] Es tritt keine Versicherungspflicht ein.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übungsleiter / Zusammenfassung

Begriff Die nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit als Übungsleiter wird steuerlich gefördert. Rein rechtlich wird für die begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten keine steuerfreie Aufwandsentschädigung gewährt, mit der entstandene Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Höhe des Pauschalbetrags abgegolten sind. Die Einnahmen sind bis zu einem Betrag von 3.000 EUR jährlich steu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Freibetrag / 6 Übungsleiter, Minijobber

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist hauptberuflich Angestellter. In seiner Freizeit betreut er in einer Behinderteneinrichtung eine künstlerische Arbeitsgemeinschaft. Er bekommt dafür ein monatliches Entgelt von 675 EUR. Ergebnis 275 EUR bleiben durch die Übungsleiterpauschale lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Die restlichen 400 EUR können als Minijob abgerechnet werden.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Freibetrag / 7 Übungsleiter, arbeitsuchend

Sachverhalt Ein bei der Agentur für Arbeit gemeldeter Arbeitsuchender betreut in seiner Freizeit die Sportgruppe in einem Seniorenheim. Er bekommt dafür ein monatliches Entgelt von 390 EUR. Ergebnis 275 EUR bleiben durch die Übungsleiterpauschale lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Die restlichen 115 EUR können als Minijob abgerechnet werden. Auch bei arbeitslos gemeldete...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übungsleiter / 1 Freibetrag bei Nebentätigkeit

Die Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter werden bis zu einem Jahresbetrag von 3.300 EUR [1] (bis 2025: 3.000 EUR) als steuerfreie Aufwandsentschädigung behandelt. Der Übungsleiterfreibetrag kann nur angewendet werden, wenn die nebenberufliche Tätigkeit im Dienst oder Auftrag für eine im Inland oder EU-/EWR-Ausland gelegene juristische Person des öffe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übungsleiter / 3 Übungsleitertätigkeit neben Minijob

Der Freibetrag von 3.300 EUR hat auch Auswirkungen in der Sozialversicherung. Er führt zu einer erweiterten Freistellung von der Sozialversicherungspflicht. Für Minijobs, die unter den Übungsleiterfreibetrag fallen, ergibt sich hieraus, dass eine monatliche Entlohnung bis zu 878 EUR [1] einer geringfügigen Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und damit der 2 %igen P...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übungsleiter / 2 Zeitlicher Umfang entscheidet über Nebenberuflichkeit

Die Annahme einer nebenberuflichen Tätigkeit setzt keinen Hauptberuf voraus. Für die Steuerbefreiung ist der zeitliche Umfang der Tätigkeit maßgebend. Die Tätigkeit ist – unabhängig von der Höhe der Vergütung – als nebenberuflich einzustufen, wenn sie nicht mehr als 1/3 der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollerwerbs in Anspruch nimmt.[1] Für die Drittelgrenze ist die Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übungsleiter / 4 Alternative: Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeit

Für andere nebenberufliche Tätigkeiten im öffentlichen oder gemeinnützigen Dienst gewährt der Gesetzgeber den Ehrenamtsfreibetrag.[1] Der Ehrenamtsfreibetrag ist ein "allgemeiner Freibetrag", der – im Gegensatz zum Übungsleiterfreibetrag – nicht auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt ist. Ein umfassendes Anwendungsschreiben regelt die Voraussetzungen für die Anwendung des Ehre...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übungsleiterfreibetrag / Zusammenfassung

Begriff Der Übungsleiterfreibetrag hat große praktische Bedeutung. Die Bezeichnung Übungsleiterfreibetrag ist irreführend, weil er für alle nebenberuflich ausgeübten unterrichtenden Tätigkeiten sowie für nebenberufliche künstlerische oder pflegerische Tätigkeiten im öffentlichen oder gemeinnützigen Bereich gilt. Er wird somit für Einnahmen aus Nebentätigkeiten als Übungsleit...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.1 Übungsleiterfreibetrag bis zu 3.300 EUR jährlich

Große praktische Bedeutung kommt dem Übungsleiterfreibetrag zu, den der Gesetzgeber für bestimmte Nebentätigkeiten gewährt. Die Einnahmen aus einer begünstigten Nebentätigkeit bleiben bis zu 3.300 EUR (2025: 3.000 EUR) pro Jahr steuerfrei. Der Freibetrag wurde zum 1.1.2026 zur weiteren Steigerung des ehrenamtlichen Engagements der Bürger in gemeinnützigen, mildtätigen oder k...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehrenamt / 2.1.2 Übungsleiterfreibetrag

Bei einer ehrenamtlichen, nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher o. Ä., Pfleger in einer inländischen gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen (karitativen) Einrichtung, Künstler bleiben von der hierfür gezahlten Vergütung insgesamt 3.300 EUR [1] (bis 2025: 3.000 EUR) jährlich steuerfrei. Der Betrag gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere ehrenamtliche Tä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufwandsentschädigung / 4 Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften[1] sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten den Freibetrag von jährlich 3.300 EUR [2] (2025: 3.000 EUR) nicht überschreiten.[3] Nach der neuen Gesetzessystematik verweist das Vormundschaftsrecht auf das Betreuungsrecht, ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freibeträge / Zusammenfassung

Begriff Für das Lohnsteuerabzugsverfahren lassen sich Freibeträge in 3 Kategorien einteilen: Bestimmte Freibeträge sind bereits in den Lohnsteuertarif eingearbeitet, z. B. der Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Kinderfreibeträge. Andere Freibeträge werden nur personen- oder einkunftsbezogen gewährt, z. B. Altersentlastungsbetrag oder Versorgungsfreibetrag. Wieder...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufwandsentschädigung / Zusammenfassung

Begriff Eine Aufwandsentschädigung ist die meist pauschalierte zusätzliche Vergütung für besondere Umstände oder Belastungen der Arbeit. Typisches Beispiel sind die Auslösungen im Baugewerbe oder bei Montagearbeitern. Steuerrechtlich gehören Aufwandsentschädigungen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn - allerdings können im öffentlichen Dienst gezahlte Aufwandsentschädigungen i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.3 Steuerfreies bzw. pauschal besteuertes Arbeitsentgelt

Bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts sind steuerfreie und teilweise auch pauschal besteuerte Bezüge nicht zu berücksichtigen. Dadurch ist es möglich, dass auch bei höherem Arbeitsentgelt als monatlich 603 EUR aufgrund der Geringfügigkeit der Beschäftigung Versicherungsfreiheit besteht, wenn der 603 EUR übersteigende Betrag entweder steuerfrei ist oder aber pauschal besteue...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 2.5 Film- und Fernsehproduktionen

Nichtselbstständig tätig als Arbeitnehmer ist Personal, das an Film- und Fernsehproduktionen teilnimmt, als Schauspieler, Regisseur, Kameraleute, Regieassistenten oder sonstiger Mitarbeiter in der Film- und Fernsehfilmproduktion. Diese Beurteilung ergibt sich daraus, dass diese Personen durch das notwendige Zusammenwirken aller Beteiligten in den Organismus der Produktion eingegli...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Geringfügig entloh... / 2.2 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen

Bei der Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze bleibt steuerfreier Arbeitslohn außer Betracht, wenn die Steuerfreiheit auch Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung auslöst. Dies gilt z. B. für Kindergartenzuschüsse, den Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 EUR jährlich, Sachbezüge bis zu 50 EUR monatlich, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Hinweis SFN-Zuschläge währen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.4 Trainertätigkeit

Sachverhalt Ein Mitglied eines gemeinnützigen Sportvereins trainiert ab 1.1. die Beachvolleyballmannschaft des Vereins. Für seine Trainertätigkeit erhält er pro Monat 750 EUR. Der Trainer ist hauptberuflich sozialversicherungspflichtig beschäftigt, andere Nebenjobs übt er nicht aus. Er ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Handelt es sich bei der Trai...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.4 Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften

Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften, die eine regelmäßige Vergütung erhalten, sind grundsätzlich als Arbeitnehmer anzusehen. Infolgedessen ist der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei. Alternativ können im Rahmen der Höchstgrenzen des § 3 Nr. 62 EStG steuerfreie Zuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übungsleiterfreibetrag / 1 Sozialversicherungsrechtliche Bewertung

Sofern Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer sowie Personen, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, Einkünfte im Rahmen der steuerfreien Aufwandsentschädigung erhalten (ab 1.1.2026: 3.300 EUR jährlich; 2021 bis 2025: 3.000 EUR jährlich), liegt kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt vor. Werden aus der Tätigkeit darüber hinaus keine weiteren Einkünfte bezogen, ist d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehrenamt / 2 Steuerliche Förderung

Aus steuerlicher Sicht sind Ehrenämter danach zu unterscheiden, ob die hierfür gewährten Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen oder aus Kassen der Privatwirtschaft gezahlt werden. Für ehrenamtliche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst bestehen großzügige Steuerbefreiungen, weil öffentliche Kassen nur Aufwandsersatz leisten. Für nebenberufliche Ehrenämter in der Privatw...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufwandsentschädigung / 2.1 Übungsleiterfreibetrag

Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder vergleichbare Tätigkeiten sind beitragsfrei, wenn sie jährlich 3.000 EUR (steuerlicher Übungsleiterfreibetrag; 2020: 2.400 EUR) nicht übersteigen.[1] Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger empfehlen allerdings, dass bei ganzjährig andauernden Beschäftigungen der Betra...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übungsleiterfreibetrag / 7 Abziehbarkeit von Verlusten

Zur Abziehbarkeit von Verlusten hat die Finanzverwaltung bislang die Auffassung vertreten, dass der Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben nur zulässig ist, wenn die Einnahmen für diese Tätigkeit den steuerfreien Betrag von 3.300 EUR überschreiten. Eine hiervon abweichende Auffassung vertritt die Rechtsprechung. Gleich in 2 Urteilen lässt der BFH eine Verlustberücksi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übungsleiterfreibetrag / 1 Freibetrag bei bestimmten Nebentätigkeiten

Die Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder aus vergleichbaren Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder aus der nebenberuflichen Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen werden bis zu 3.300 EUR jährlich [1] (bis 2025: 3.000 EUR) als steuerfreie Aufwandsentschädigung behandelt, w...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 4.1.3 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen

Der steuerfreie Teil der Aufwandsentschädigung für Übungsleiter bzw. die Ehrenamtspauschale gehören nicht zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Steuerfreie Entschädigungen sind bei der Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Die Freibeträge sind bei der Beurteilung eines Minijobs insgesamt bezogen auf das jeweilige Kalenderjahr zu b...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufwandsentschädigung / 3 Aufwandsentschädigung für nebenberufliche Tätigkeiten

Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Erzieher, Betreuer oder aus vergleichbaren Tätigkeiten sowie aus nebenberuflichen künstlerischen oder pflegerischen Tätigkeiten bleiben bis zu einem jährlichen Betrag von 3.300 EUR [1] (2025: 3.000 EUR) steuerfrei.[2] Dies gilt nur dann, wenn diese Tätigkeiten im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehrenamt / 2.1.3 Ehrenamtsfreibetrag

Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich bleiben bis zu einem Freibetrag von jährlich 960 EUR [1] (bis 2025: 840 EUR) steuerfrei. Mit diesem Freibetrag soll den nebenberuflich tätigen Personen, z. B. Vorsitzenden und Platzwarten in Sportvereinen, der durch ihre Beschäftigung entstehende Aufwand pauschal abgegolten werden. ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.2 Ehrenamtspauschale bis zu 960 EUR jährlich

Die Übungsleiterpauschale erfasst nicht alle ehrenamtlichen oder gemeinnützigen Tätigkeiten. Ergänzend wurde deshalb ab 2007 ein allgemeiner Freibetrag i. H. v. 720 EUR[1] eingeführt, für Einnahmen aus sonstigen nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich. Entsprechend der Erhöhung der Übungsleiterpauschale[2] wurde auch der Ehrenamtsfrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mehrfachbeschäftigung / 7 Übungsleiterfreibetrag

Handelt es sich bei dem zweiten oder weiteren Dienstverhältnis um eine Nebentätigkeit als Übungsleiter (z. B. Sporttrainer), Ausbilder, Betreuer, Erzieher oder um eine vergleichbare Tätigkeit, um eine künstlerische Nebentätigkeit oder um eine nebenberufliche Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen, so bleiben von den hierfür erhaltenen Vergütungen 3.300 EUR (...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehrenamt / Zusammenfassung

Begriff Ein Ehrenamt ist ein freiwilliges öffentliches Amt, das meist zum Wohl der Allgemeinheit (in Erfüllung staatsbürgerlicher, politischer oder religiöser Pflichten) oder in privaten Vereinen ausgeübt wird und nicht auf Bezahlung ausgerichtet ist. Gelegentlich wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Die Tätigkeit von Übungsleitern und die damit verbundene lohnsteuer- un...mehr