Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Unternehmertestament / bb) Ertragsnießbrauch

Rz. 104 Eine weitere Art des Nießbrauchs an einem Einzelunternehmen ist der Ertragsnießbrauch, der auch als unechter Unternehmensnießbrauch bezeichnet wird. Der Ertragsnießbrauch bedeutet die Zuwendung des dinglichen Nießbrauchs an einzelnen Gegenständen des Unternehmens, jedoch nur auf den Ertrag gerichtet, wobei der Nießbraucher keinen unmittelbaren Besitz hat, von der Wir...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Stille Reserven niedriger als das negative Kapitalkonto

Rn. 51b Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Sind die übergebenen anteiligen stillen Reserven einschließlich anteiligem Geschäftswert niedriger als das negative Kapitalkonto und erfolgt die Übertragung unentgeltlich durch vorweggenommene Erbfolge (oder von Todes wegen), so steht das negative Kapitalkonto der Unentgeltlichkeit grundsätzlich nicht im Wege – indisponibler Buchwertübergan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Insolvenzmasse.

Rn 6 Eine Unterbrechung findet nur statt, wenn die Insolvenzmasse (§§ 35, 36 InsO) betroffen ist, wobei ein mittelbarer Bezug (BGH NJW 10, 2213; NJW-RR 13, 1461; NZI 15, 127 und 173; MDR 21, 260 = BeckRS 20, 37271 Rz 18; WM 23, 525; Frankf ZInsO 15, 2240; BAG NJW 22, 3242 Rz 17; NZA 24, 1292 Rz 16; 20, 1091) und auch eine abstrakte Eignung genügen (FG Köln NZI 17, 118 [FG Kö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / I. Erläuternde Auslegung

Rz. 5 Ziel der Auslegung eines Testaments ist die Ermittlung des wirklichen Willens des Erblassers (§ 133 BGB).[5] Die erläuternde Testamentsauslegung hat zum Ziel, den "wirklichen", d.h. realen Willen des Erblassers zu erforschen; sie soll klären, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte, und nicht etwa einen von der Erklärung losgelösten Willen ermitteln.[6] Der so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vollerbeneinsetzung / F. Muster

Rz. 118 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.24: Allgemeines, Erbeinsetzung, Vorausvermächtnis mit Drittbestimmung, Enterbung Testament Präambelmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einleitung des Verfahrens.

Rn 27 Ob eine Kindschaftssache auf Antrag (§ 23) oder vAw auf eine entspr Anregung hin (§ 24) eingeleitet wird, ist insb dem materiellen Recht zu entnehmen (vgl näher Sternal/Schäder § 151 Rz 28 ff; Prütting/Helms/Hammer § 151 Rz 39 ff). Rn 28 Auf Antrag eingeleitet werden insb Verfahren nach §§ 1626a I Nr 3, II BGB (Übertragung der gemeinsamen Sorge bei nicht miteinander ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Testamentsvollstreckung / 1. Abwicklungsvollstreckung

Rz. 210 Da das Verwaltungs- und Verfügungsrecht des Testamentsvollstreckers im Falle einer Abwicklungsvollstreckung frühzeitig nach Durchführung der Abwicklung endet, ist die Haftungsbeschränkung auf den Nachlass für die vom Testamentsvollstrecker im Rahmen seiner Aufgabe eingegangenen Verbindlichkeiten grundsätzlich hinzunehmen, da es sich im Falle einer Abwicklungsvollstre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Handels- und gesellsch... / 2. Einziehungsklauseln

Rz. 141 Zentrales Mittel zur Steuerung des Gesellschafterkreises in der GmbH ist die Einziehung von Geschäftsanteilen gem. § 34 GmbHG. Eine solche Regelung ist notwendig, da Erben, die nicht in die Gesellschafterstellung einrücken sollen, aufgrund der freien Vererblichkeit von Kapitalgeschäftsanteilen zunächst Gesellschafter werden. Die Einziehung muss in der Satzung vorgese...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verhinderung.

Rn 47 Die dauernde Verhinderung meint den Fall, dass ohne Richterwechsel ein Richter aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen für immer oder auf unabsehbare Zeit ganz oder tw nicht in der Lage ist, die ihm nach dem Geschäftsverteilungsplan obliegenden Aufgaben der Rspr wahrzunehmen (BGHZ 164, 87, 90; weniger streng: Kissel/Mayer § 21e Rz 114; MüKoZPO/Pabst § 21e GVG Rz 50)...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Beendigung des Kontopfändungsschutzes.

Rn 48 Eine Beendigung des Kontopfändungsschutzes ist ausschließlich durch Verlangen des Kontoinhabers vorgesehen. Der Kunde besitzt einen Anspruch darauf. Das Kreditinstitut ist nicht berechtigt, einseitig den Kontopfändungsschutz zu beenden. Einen Sonderfall bilden mehrere Pfändungsschutzkonten eines Inhabers gem Abs 4. Auch hier kann das Kreditinstitut aber nicht selbst de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grundlagen des interna... / b) Maßgeblichkeit objektiver und subjektiver Kriterien

Rz. 7 Nach herrschender, wenn auch nicht unbestrittener[7] Meinung sind für die Bestimmung des Daseinsmittelpunkts sowohl objektive als auch subjektive Kriterien maßgebend.[8] Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass auch Problemfälle in aller Regel einer sinnvollen Lösung zugeführt werden können. Rz. 8 In objektiver Hinsicht ist für die Annahme eines gewöhnlichen Aufenthal...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit des Verfahrens (Abs 1).

Rn 3 Abs 1 regelt die Zulässigkeit eines auf Unterhaltszahlung gerichteten Hauptsacheantrags für den Fall, dass die Vaterschaft des in Anspruch genommenen Mannes weder nach § 1592 Nr 1 BGB (Ehemann der Mutter), § 1592 Nr 2 BGB (Anerkenntnis der Vaterschaft) oder nach § 1593 BGB (Vaterschaft bei Auflösung der Ehe durch Tod) besteht. Rn 4 Der Antrag ist in diesem Fall nur zuläs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grundlagen des interna... / (2) Änderung

Rz. 72 Die Frage, welches Recht für die materielle Wirksamkeit der Änderung der Rechtswahl gilt, ist schwieriger zu beantworten als diejenige für den Fall des Widerrufs. Der Grund liegt darin, dass die Änderung gleichzeitig einen Widerruf der bisherigen und eine Neuvornahme der jetzigen Rechtswahl beinhaltet.[97] Daher ist umstritten, ob sich die Änderung nur nach der zuvor ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vollerbeneinsetzung / b) Betreuungsorganisationsgesetz

Rz. 30 Die Einschränkung des § 14 HeimG bzw. der entsprechenden Landesgesetze gilt nicht für (Berufs-)Betreuer, sodass der Begünstigung des Betreuers – mit Ausnahme der allgemeinen Schranken i.S.d. § 138 BGB – bisher kein rechtliches Hindernis entgegenstand.[25] Zum 1.1.2023 wurde das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) eingeführt mit dem Ziel, die Qualität der rechtlichen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Klagen, welche die Teilung der Erbschaft zum Gegenstand haben.

Rn 7 Muss die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft im ZPO-Klageverfahren betrieben werden, so ist regelmäßig eine auf einzelne Miterben oder gegenständlich auf einzelne Nachlassgegenstände oder Geld beschränkte Teilauseinandersetzungsklage unbegründet und vielmehr, da materiell-rechtlich grds nur ein Anspruch auf eine Gesamtauseinandersetzung besteht, eine Klage aus § 20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vermächtnisanordnung / 3. Ausdrückliche Anordnung eines Pflegevergütungsvermächtnisses

Rz. 114 Um die Pflegeperson im Erbfall angemessen zu berücksichtigen, kann ein sog. Pflegevergütungsvermächtnis im Testament angeordnet werden. Ist die Pflegeperson bereits bekannt, kann diese direkt im Testament benannt werden. Dann ist nur noch der Umfang zu bestimmen. Ist die Pflegeperson noch nicht bekannt und will der Erblasser den Umfang noch nicht bestimmen, so kann e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Auflagenanordnungen / G. Checkliste: Auflagenanordnungen

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bildung von und Zuwendungen an Vermögensmassen ausländischen Rechts (Satz 2)

Rz. 298 [Autor/Stand] Durch Errichtung insb. eines Trusts nach angelsächsischem Recht überträgt der "Settlor" (Erblasser/Schenker) einem "Trustee" Vermögen zu treuhänderischer Verwaltung mit der Maßgabe, es nach Beendigung der Verwaltung dem Treugeber (er kann, muss aber nicht der Settlor sein[2]) oder von diesem benannten Personen ("beneficiaries") herauszugeben.[3] Vor Ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Testamentsvollstreckung / c) Vollmachtslösung

Rz. 222 Bei der Vollmachtslösung führt der Testamentsvollstrecker das Einzelunternehmen im Namen der Erben als deren Bevollmächtigter. Die Erben werden als Inhaber in das Handelsregister eingetragen, die Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks ist nicht möglich.[262] Da die Erben Inhaber des Einzelunternehmens sind, haftet der Testamentsvollstrecker weder für die Alt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ermächtigung.

Rn 39 Es kann dahinstehen, ob die Ermächtigung als bürgerlich-rechtliches Rechtsgeschäft (R/S/G § 46 Rz 33) oder mit der hM als Prozesshandlung (BGH NJW 89, 1933 f; St/J/Bork Vor § 50 Rz 43) zu qualifizieren ist. Erteilung, (Fort-)Bestand und Willensmängel der Ermächtigung bestimmen sich jedenfalls nach den bürgerlich-rechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen (BGH NJW 00, 738 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Möglichkeit der Verfahrensfortführung.

Rn 5 Das Verfahren wird nach dem Tod eines Beteiligten fortgesetzt, wenn ein anderer Beteiligter dies innerhalb einer Monatsfrist durch Erklärung ggü dem Gericht verlangt. Dieser Fortsetzungsantrag ist eine Verfahrenshandlung. Das Gericht trifft eine Hinweispflicht bezüglich des Wahlrechts, der es vorzugsweise – allerdings nicht zwingend – durch förmliche Zustellung eines Hi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Behindertentestament u... / IV. Haftung des Nachlasses für Sozialleistungen, Sanktionen

Rz. 20 Gem. § 102 Abs. 1 S. 1 SGB XII ist der Erbe der leistungsberechtigten Person oder ihres Ehegatten oder ihres Lebenspartners, falls diese vor der leistungsberechtigten Person sterben, zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe verpflichtet. Die Ersatzpflicht besteht nach § 102 Abs. 1 S. 2 SGB XII nur für die Kosten der Sozialhilfe, die innerhalb eines Zeitraums von zehn Jah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtskräftige Verurteilung oder Undurchführbarkeit eines Strafverfahrens (Abs 1).

Rn 3 Wegen der in § 580 Nr 1–5 genannten Straftaten muss der Prozessgegner, Zeuge, Richter etc (s § 580 Rn 5–9) rechtskräftig verurteilt sein. Ob diese strafgerichtliche Verurteilung richtig ist, spielt für die Zulässigkeit der Restitutionsklage keine Rolle. Dem Strafurteil stehen der Strafbefehl und ein ausländisches Strafurteil gleich (Zö/Greger § 581 Rz 2). Alternativ zur ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Haftungsausfüllende Kausalität.

Rn 8 Der Ursachenzusammenhang zwischen dem zum Schadensersatz verpflichtenden Verhalten und dem Entstehen des Schadens im Einzelnen unterfällt als Teil der haftungsausfüllenden Kausalität dem Anwendungsbereich des § 287. Nach dieser Vorschrift ist zB zu beurteilen, ob die behauptete Arbeitsunfähigkeit auf dem unfallbedingten Schaden beruht (BGH NVersZ 05, 65). Das Gleiche gi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zustand einer Person/Zustand oder Wert einer Sache (Nr 1).

Rn 21 Zustand meint die begriffliche Ausgestaltung (zur Arzthaftung § 485 Rn 18). Dazu zählt auch die fachtechnische Einordnung einer Bauleistung als den anerkannten Regeln der Technik widersprechend oder genügend (München BauR 94, 275; VGH Kassel ESVGH 61, 158; Karlsr 16.1.17 – 15 W 170/16; 4.9.23 – 8 W 6/23 = NJW-RR 23, 1512; aA Motzke BauR 20, 169, 182: Die Frage nach den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Testamentsvollstreckung / e) Gestaltungsempfehlung

Rz. 230 Die vorstehenden Ersatzkonstruktionen ermöglichen dem Testamentsvollstrecker die Fortführung eines Einzelunternehmens. Gleichwohl bringt jede Ersatzkonstruktion Nachteile mit sich. Die Treuhandlösung ist für den Testamentsvollstrecker nachteilhaft, da er im Außenverhältnis persönlich haftet. Bei der Vollmachtslösung ist die Erteilung der Vollmacht an den Testamentsvo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Erbvertrag / 3. Formvorschriften

Rz. 41 Zwingend vorgeschrieben ist notarielle Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragschließenden (§ 2276 Abs. 1 BGB). Eine Trennung des Vertrags in Angebot und Annahme ist damit ausgeschlossen. Auf den Beurkundungsvorgang finden die Vorschriften über die Errichtung eines öffentlichen Testaments entsprechende Anwendung (§ 2276 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB). Die Erklä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Behindertentestament u... / 3. Wegfall von testamentarischen Beschränkungen

Rz. 101 Vordergründig liegt es nahe, dass die Nacherbschaft sowie die Dauertestamentsvollstreckung mit den einschränkenden Verwaltungsanweisungen auflösend bedingt angeordnet werden. Der Bedürftige würde dann zum unbeschränkten Vollerben. Die Bedingung tritt etwa mit Eintritt der Restschuldbefreiung und Ablauf der Frist des § 303 Abs. 2 InsO ein. Jedoch ist das Anwartschafts...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klagen, welche die Feststellung des Erbrechts zum Gegenstand haben.

Rn 3 § 27 ZPO schafft einen – nicht ausschließlichen – Wahlgerichtsstand für die in § 27 I abschließend aufgeführten Streitigkeiten (Bremen Beschl v 8.9.21 – 5 AR 3/21, Rz 6 – juris mwN). Der Hauptanwendungsfall dieses Merkmals sind positive oder negative Feststellungsklagen zwischen Erbprätendenten zur Klärung der Erbfolge, also der Frage, wer kraft gesetzlichen Erbrechts o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 1. Steuerliche Behandlung des Vorerben

Rz. 135 Der Vorerbe erlangt mit dem Erbanfall gem. § 6 Abs. 1 ErbStG steuerlich die Erbenstellung. Die erbrechtlichen Beschränkungen, die den Vorerben treffen, bleiben bei seiner Besteuerung vollständig unberücksichtigt.[145] Er wird gem. §§ 6 Abs. 2 S. 1, 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. §§ 9, 5 BewG als Vollerbe des Erblassers angesehen und der Erbanfall dementsprechend in voller H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vollerbeneinsetzung / 2. Drittbestimmungsverbot

Rz. 42 Die Bestimmung des Erben durch einen Dritten ist daher grundsätzlich unzulässig und führt zur Nichtigkeit der Verfügung. Allerdings kann zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung durchaus das Bedürfnis bestehen, die Entscheidung, etwa wer der Nachfolger eines Unternehmers wird, in die Zukunft zu verlagern oder an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. Dabei ist stets die stre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 16 ErbStG regelt die persönlichen Freibeträge. Der Freibetrag hängt von dem Näheverhältnis zwischen zuwendender und erwerbender Person ab.[2] Das BVerfG geht davon aus, dass die Abstufung nach dem persönlichen Verhältnis auch der Verwirklichung der Garantien von Art. 14 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 GG dient.[3] Die gegenwärtigen Freibeträge gelten für Er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Der Anwendungsbereich des § 168 betrifft die Auswahl und Überprüfung des Vormunds. Dabei ist unerheblich, ob es sich um die erstmalige Auswahl eines Vormunds handelt, oder ob nach Entlassung oder Tod eines Vormunds gem § 1805 I BGB ein neuer Vormund zu bestellen ist (ebenso Prütting/Helms/Hammer § 168 Rz 4; Sternal/Schäder § 168 Rz 4; Dutta/Jacoby/Schwab/Ivanits § 168 R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahrenseinleitung durch Antrag.

Rn 2 Mit Einreichung des Antrags bei Gericht wird die Ehesache anhängig. Von einem Antrag in diesem Sinne ist der Antrag auf Bewilligung von VKH für ein beabsichtigtes Scheidungsverfahren zu unterscheiden, der nicht zur Anhängigkeit der Ehesache führt. Bei gleichzeitiger Einreichung einer Antragsschrift und einem Antrag auf Bewilligung von VKH wird neben diesem auch die Ehes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorfragen / IV. Besonderheiten

Rz. 24 Die Besonderheiten eines Mandats, die sog. soft facts, sind ein nicht zu unterschätzender Aspekt, der bei der Planung der Nachfolge von Todes wegen eine erhebliche Rolle spielt. Von ihnen hängt es schlussendlich ab, ob die Strategie der Vermögensnachfolgeplanung aufgeht. Besonders wichtig ist es daher, beim Mandanten folgende Punkte abzufragen:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Dauer der Unterbrechung.

Rn 9 Die Unterbrechung beginnt mit dem Tod oder dem Verlust der Vertretungsfähigkeit. Soweit der Vertretungsunfähigkeit eine Entscheidung zugrunde liegt, kommt es auf den Eintritt der Rechtskraft bzw Bestandskraft an (BGH NJW 13, 2438; MüKoZPO/Stackmann § 244 Rz 19). Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit werden nach § 16 FGG gerichtliche Entscheidungen grds mit der B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen fehlender Prozessfähigkeit.

Rn 3 Die Prozessfähigkeit ist Sachurteilsvoraussetzung und Prozesshandlungsvoraussetzung (BGH RR 11, 284 Rz 4). Fehlt die Prozessfähigkeit im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung auch der Berufungs- oder Revisionsinstanz (BAG NJW 15, 269 Rz 13), ist die Klage als unzulässig abzuweisen (BGHZ 143, 122 = NJW 00, 289 f). Verliert die Partei während des Rechtsstreits die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Einräumung von Versicherungsansprüchen und Versorgungsleistungen

Rz. 158 [Autor/Stand] Verpflichtet sich der Schuldner gegenüber seinem Vertragspartner zur Auszahlung einer Lebensversicherung oder Leibrente an einen Dritten, erwirbt der Begünstigte den Zahlungsanspruch unmittelbar nach Maßgabe der Vereinbarungen im Deckungsverhältnis (§ 330 Satz 1 BGB, §§ 159 f. VVG).[2] Gleiches gilt grundsätzlich nach § 330 Satz 2 BGB, wenn – häufig bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vermächtnisanordnung / a) Besteuerung des Berechtigten

Rz. 219 Wer einen Anspruch auf eine Rente oder auf andere wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen unentgeltlich erwirbt, ist damit steuerpflichtig. Auch wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen kommen als Erwerbsgegenstände i.S.v. § 3 Abs. 1 ErbStG in Betracht. Die Bewertung richtet sich grundsätzlich nach § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. §§ 13–16 BewG. Der Leistungsberechtigte kan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Erwerbe durch "Zwischenberechtigte" (Satz 2 Alt. 2)

Rz. 325 [Autor/Stand] Dem sich bei Aufhebung/Auflösung einer/s Stiftung/Vereins ereignenden Erwerb steht nicht nur der von § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Alt. 1 ErbStG, sondern auch der in Satz 2 Alt. 2 umschriebene Erwerb gleich. Die danach erfassten Erwerbsvorgänge während des Bestehens der Vermögensmasse geschehen, in Abgrenzung zu den Alt. 1 unterliegenden Fällen (s. Rz. 323), ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Testamentsvollstreckung / I. Allgemeines

Rz. 152 Gem. § 2221 BGB kann der Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen. Über diese Generalklausel hinaus gibt es keine gesetzlichen Vergütungsregelungen. Vielmehr ist die Vergütung nach den Umständen des Einzelfalls zu ermitteln. Maßgebend für die Vergütung des Testamentsvollstreckers sind nach dem BGH der dem Testamentsvolls...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Testamentsvollstreckung / 3. Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins

Rz. 157 Der Deutsche Notarverein e.V. mit Sitz in Berlin hat die Rheinische Tabelle im Jahr 2000 erstmals umfassend als "Neue Rheinische Tabelle" weiterentwickelt,[188] die Einklang in der (obergerichtlichen) Rechtsprechung gefunden hat.[189] Nunmehr hat der Deutsche Notarverein auch diese Vergütungsempfehlungen für Testamentsvollstrecker grundlegend überarbeitet und die "Em...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Schiedsklauseln in let... / D. Person des Schiedsrichters

Rz. 49 Grundsätzlich kann der Erblasser festlegen, in welcher Stärke der Spruchkörper zu besetzen ist. Der Einzelschiedsrichter ist die am häufigsten gewählte Besetzungsgröße. Es gibt aber durchaus auch Verfahren, bei denen ein Dreierschiedsgericht zu entscheiden hat. Rz. 50 Grundsätzlich kann ebenso wie bei einer Testamentsvollstreckung die Person des Schiedsrichters vom Erb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Behindertentestament u... / G. Lebzeitige Lösungen und Vorkehrung bei Schenkungen

Rz. 38 Eltern eines behinderten Kindes können Ansprüche im Zusammenhang mit ihrem Ableben reduzieren, indem sie bereits Vermögen lebzeitig ihren gesunden Kindern, sich gegenseitig oder Dritten schenken. Diese Schenkungen bzw. ehebedingten Zuwendungen können Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB auslösen.[124] Diese stehen einem Erben auch dann zu, wenn er erbt. Es ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beraterpflichten bei de... / 8. Testament durch Übergabe einer Schrift (§ 2232 BGB, § 30 BeurkG)

Rz. 48 In § 2232 S. 1 BGB wird materiell-rechtlich normiert, dass ein öffentliches Testament zur Niederschrift eines Notars errichtet werden kann, indem der Erblasser dem Notar entweder mündlich seinen letzten Willen erklärt oder ihm eine Schrift übergibt, verbunden mit der Erklärung, dass diese Schrift seinen letzten Willen enthalte. Bei der Übergabe einer Schrift sind eini...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorfragen / III. Nachbereitung und weiterer Verlauf des Mandats

Rz. 36 Die Nachbereitung der Erstberatung sollte regelmäßig aus einem sog. Ausgangslageschreiben an den Mandanten bestehen, in dessen Rahmen die mitgeteilten Informationen zur Personen- und Vermögenssituation inklusive etwaig vorhandener früherer Verfügungen nebst den Besonderheiten des Sachverhalts und einer Auflistung der konkreten Wünsche des Mandanten noch einmal zusamme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Testamentsvollstreckung / c) Beaufsichtigende Testamentsvollstreckung (an der Außenseite der Beteiligung)

Rz. 244 Auch ohne Zustimmung der Mitgesellschafter und/oder Anordnung einer Ersatzlösung ist die Testamentsvollstreckung an der sog. "Außenseite" der Gesellschaftsbeteiligung zulässig.[298] Diese betrifft die mit der Gesellschaftsbeteiligung verbundenen Vermögensrechte wie insbesondere die laufenden Gewinnansprüche und einen künftigen Auseinandersetzungsanspruch.[299] Hingeg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / II. Nichtrechtsfähige Stiftung

Rz. 34 Unter einer nichtrechtsfähigen Stiftung (auch unselbstständige Stiftung oder Treuhandstiftung genannt) versteht man die Zuwendung von Vermögenswerten durch den Vermögensinhaber ("Stifter") an einen Stiftungsträger mit der Maßgabe, die übertragenen Werte dauerhaft zur Verfolgung eines vom Stifter festgelegten Zwecks zu verwenden.[36] Es handelt sich hierbei aber nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Auflagenanordnungen / I. Überblick

Rz. 25 Nach dem oben Ausgeführten liegen in den folgenden Fallgruppen Anwendungsbereiche der testamentarischen Auflagenanordnung:[38] Rz. 26 Testamentarische Verfügung ohne vollständige eigene Willensbildung: Da das Recht der Auflagenanordnungen dem Erblasser weitestgehende Gestaltungsfreiheit gibt, kann er Inhalt und beteiligte Personen selbst festlegen (§ 2065 BGB), Wahlaufl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vollerbeneinsetzung / 5. Verwirkungsklauseln

Rz. 68 Häufig sollen Verwirkungsklauseln die Umsetzung der Nachfolgeplanung auch nach dem Tod des Erblassers sichern. Von einer Verwirkungsklausel spricht man im Allgemeinen dann, wenn der Erblasser durch seine Anordnung ein bestimmtes Tun oder Unterlassen der von ihm bedachten Personen sanktionieren will, etwa indem sie aus dem Nachlass gar nichts mehr oder weniger erhalten...mehr