Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 2. Anfall und Fälligkeit des Vermächtnisses

Rz. 5 Mit dem Anfall des Vermächtnisses erwirbt der Vermächtnisnehmer einen Anspruch gegen den bzw. die beschwerten Erben, die Leistung des vermachten Gegenstands zu fordern, d.h. das Forderungsrecht zugunsten des Vermächtnisnehmers entsteht damit. Dieser Anspruch ist bei Rechten an einem Grundstück im Grundbuch vormerkungsfähig, sofern es sich um einen Anspruch auf dinglich...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 4. Hinweis auf Nachlassspaltung

Rz. 180 Der Anwalt bzw. Notar hat den Mandanten auf eine potenzielle Nachlassspaltung hinzuweisen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie sich bereits aus der EuErbVO oder einem in Deutschland vorrangig anzuwendenden Staatsvertrag ergibt (siehe Rdn 77 ff., 90 ff., 155), da der Anwalt oder Notar deutsches Recht kennen muss, und wenn dem Anwalt oder Notar der Sachverhalt insoweit...mehr

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§ 4 Formvorschriften bei no... / A. Allgemeines

Rz. 1 Während das BGB regelt, welcher Form ein Rechtsgeschäft bedarf, um wirksam zu sein, regelt das Beurkundungsgesetz das Verfahren, wenn materiell-rechtlich die notarielle Beurkundung angeordnet ist. Dies gilt namentlich für die Beurkundung von Verfügungen von Todes wegen. Verfahrensrechtlich gelten hierfür zunächst die allgemeinen Regeln über die Beurkundung von Willense...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / d) Staatenlose

Rz. 48 Die Frage, ob Staatenlose die Möglichkeit zur Rechtwahl im Rahmen der EuErbVO haben, ist umstritten. Nach einer im Schrifttum vertretenen Ansicht komme eine solche nicht in Betracht.[57] Nach der Gegenansicht gelangt in einem solchen Fall das New Yorker UN-Übereinkommen über die Rechtsstellung Staatenloser vom 28.9.1954[58] zur Anwendung.[59] Nach Art. 75 Abs. 1 UAbs....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Im Falle des Todes einer Partei tritt eine Unterbrechung des Verfahrens bis zu dessen Aufnahme durch die Rechtsnachfolger ein. (2) Wird die Aufnahme verzögert, so sind auf Antrag des Gegners die Rechtsnachfolger zur Aufnahme und zugleich zur Verhandlung der Hauptsache zu laden. (3) 1Die Ladung ist mit dem den Antrag enthaltenden Schriftsatz den Rechtsnachfolgern selbst zu...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / I. Einführung

Rz. 1 Die Vor- und Nacherbfolge ist das wohl komplexeste Thema im deutschen Erbrecht, das sowohl juristische Präzision als auch ein tiefes Verständnis der individuellen Wünsche und familiären Konstellationen erfordert. Diese Form der Erbfolge ermöglicht es dem Erblasser, die Weitergabe seines Vermögens über mehrere Generationen hinweg zu steuern und dabei spezifische Bedingu...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 5. Bestellung eines Vormunds

Rz. 10 Ein Vormund ist für das minderjährige Kind durch das Familiengericht zu bestellen (§ 1773 BGB), wenn Soweit die Vertretungsmacht des...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / II. Gesamtrechtsnachfolge im Einzelnen

Rz. 4 Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht mit dem Tod einer Person deren "Vermögen" als Ganzes auf den oder die Erben über. Dabei gehen jedoch nur die vererblichen Rechtspositionen über, für unvererbliche Rechte und Pflichten gilt dies nicht.[3] Unterschieden wird dabei – entsprechend dem Wortlaut von § 1922 Abs. 1 BGB – insbesondere danach, ob es sich um vermögenswerte Rechtspositi...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / VI. Checkliste vor der Erstellung eines Unternehmertestaments

Rz. 67 Alle vorgenannten Aspekte sind bei der Erstellung eines Unternehmertestaments zu bedenken und zu berücksichtigen. Zusammenfassend ergibt sich folgende Checkliste:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gesetzlicher Vertreter oder Beendigung der Vertretungsbefugnis.

Rn 5 Bei einer Gesamtvertretung greift § 241 nur ein, wenn alle ihre Vertretungsbefugnis verlieren oder die verbleibenden Vertreter nicht allein vertretungsbefugt sind, wie es zB bei § 1680 I BGB der Fall ist (ThoPu/Hüßtege § 241 Rz 3a). Bei Handelsgesellschaften oder bei einer GbR wird das Verfahren unterbrochen, wenn keine organschaftliche Vertretung mehr gegeben ist (Musi...mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / 4. Entscheidung

Rz. 37 Die Lösung der Frage, ob die Errichtung zweier Einzeltestamente oder die eines Erbvertrags das Mittel der Wahl bei der Nachfolgegestaltung für nichteheliche Lebenspartner ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern ist stets einzelfallbezogen und muss sich an den Errichtungsmotiven der Beteiligten orientieren. Handelt es sich um eine eher lockere Lebensabschni...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 1. Bedeutung

Rz. 181 Während der Trust dem deutschen Recht materiellrechtlich nicht bekannt ist, kommt ihm im angloamerikanischen Rechtskreis enorme Bedeutung zu.[233] Vom Anwendungsbereich der EuErbVO sind zwar die Errichtung, die Funktionsweise und die Auflösung eines Trusts gem. Art. 1 Abs. 2 Buchst. j EuErbVO ausgeschlossen. Das bedeutet aber nicht, dass der Trust insgesamt vom Anwen...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 3. Erbeinsetzung auf mehrere Erbteile

Rz. 90 § 1950 BGB bestimmt, dass Annahme und Ausschlagung nicht auf einen Teil der Erbschaft beschränkt werden können; die Annahme oder Ausschlagung eines Teils ist unwirksam. Hiervon sieht § 1951 BGB jedoch mehrere Durchbrechungen vor, insbesondere für den Fall, dass ein Erbe einerseits durch eine Verfügung von Todes wegen und andererseits aufgrund gesetzlicher Erbfolge als...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / c) Qualifizierte erbrechtliche Nachfolgeklauseln

Rz. 75 Mit einer qualifizierten Nachfolgeklausel werden im Gesellschaftsvertrag bestimmte Anforderungen an die in Betracht kommenden Erben oder Vermächtnisnehmer gestellt.[115] Die Möglichkeit der Vererbung der Beteiligung ist damit im Vergleich zur einfachen Nachfolgeklausel beschränkt. Nur diejenigen Erben, die die Voraussetzungen erfüllen, erlangen eine Gesellschafterstel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Nach Wortlaut, Sinn und Zweck der Vorschrift muss die leibliche Abstammung selbst Gegenstand des Verfahrens und des rechtskräftigen Beschlusses gewesen sein, da nur in diesem Fall ein neues Gutachten von Relevanz sein kann (MüKoFamFG/Coester-Waltjen/Lugani Rz 4; daher auch keine Wiederaufnahme wegen Vorliegens einer sozial-familiären Beziehung nach BVerfG FamRZ 24, 846 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift harmonisiert die §§ 740, 743, 744 mit den materiell-rechtlichen Besonderheiten der fortgesetzten Gütergemeinschaft nach §§ 1483 bis 1518 BGB, die in der Praxis freilich kaum von Bedeutung ist (MüKoZPO/Heßler § 745 Rz 1 Fn 1). Nach § 1483 BGB kann in einem Ehevertrag vereinbart werden, dass die Gütergemeinschaft mit dem Tode eines Ehegatten nicht enden, so...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 4. Erbeinsetzung eines noch nicht gezeugten Kindes

Rz. 23 Ein zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht gezeugtes Kind ("nondum conceptus") kann nicht Erbe werden. Möchte ein Erblasser seine noch nicht gezeugten Enkel als Erben vorsehen, können diese also noch nicht Vollerben werden. Möglich ist aber die Gestaltung einer Vor- und Nacherbschaft, etwa dergestalt, dass die Kinder des Erblassers Vorerben und die jeweiligen Abkömmlin...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 3. Gemeinschaftliche Testamente

Rz. 136 Gemeinschaftliche Testamente führen im Internationalen Privatrecht zu Schwierigkeiten, weil sie nur in einigen wenigen Rechtsordnungen bekannt sind.[173] In vielen Rechtsordnungen sind sie ausdrücklich verboten. In einigen anderen Rechtsordnungen werden sie zwar als wirksam angesehen, jedoch sind mit dem gemeinschaftlichen Testament in diesen Rechtsordnungen keine be...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / b) Güterstandsklauseln im Gesellschaftsvertrag

Rz. 17 Nicht zu vernachlässigen ist des Weiteren die oftmals sinnvolle Absicherung der Unternehmensnachfolge durch gesellschaftsvertragliche Güterstandsklauseln.[10] Derartige Klauseln sehen in den meisten Fällen Sanktionen für den Fall vor, dass ein Gesellschafter keinen Ehevertrag mit dem Inhalt schließt, dass die Gesellschaftsbeteiligung nicht dem Zugewinnausgleich unterl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Umfang.

Rn 6 Die Vollmacht ermächtigt zu allen Verfahrenshandlungen einschließlich der Wiederaufnahme (§ 48), Gehörsrüge (§ 44), Zwangsvollstreckung, Bestellung eines Vertreters, Abschluss eines Vergleichs oder Rücknahme des Antrags. Der Umfang der Vollmacht kann entspr § 83 ZPO für Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis beschränkt werden. Rn 7 Nach § 84 S 1 ZPO können mehrere Bevollm...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / c) Position des Nacherben

Rz. 38 Dem Nacherben steht mit dem Tod des Erblassers ein Anwartschaftsrecht [11] zu. Hieran ändern auch auflösende oder aufschiebende Bedingungen nichts. Wenn der Erblasser Befreiungen im Rahmen von § 2136 BGB erteilt, ändert er damit nur den Umfang des Nacherbenanwartschaftsrechts. Das Anwartschaftsrecht ist übertragbar und pfändbar, wenn der Erblasser dies nicht ausgeschlo...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / I. Ausgangslage

Rz. 46 Das Vor- und Nacherbenmodell stellt die klassische Lösung eines Geschiedenen- oder Patchworktestaments dar. Es garantiert eine Familienbindung des Vermögens hin zu konkreten Wunschbegünstigten, die dem Erblasser angenehmer sind als die ansonsten beim Tod des Kindes zum Zuge kommenden Personen. Das Vor- und Nacherbenmodell will allerdings in der Praxis mit Bedacht gewä...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 7. Materielle Wirksamkeit der Rechtswahl

Rz. 65 Die materielle Wirksamkeit der Rechtswahl unterliegt gem. Art. 22 Abs. 3 EuErbVO dem nach Art. 22 Abs. 1 EuErbVO gewählten Recht. Dazu gehören vor allem Regeln über die allgemeine Rechtsgeschäftslehre, so z.B. über die Willensbildung und Willensmängel, aber auch zur Auslegung. Rz. 66 Demgegenüber ergibt sich die Frage der Zulässigkeit der Rechtswahl unmittelbar aus Art...mehr

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§ 24 Erbvertrag / a) Vertragsmäßigkeit – Wechselbezüglichkeit

Rz. 27 Vertragsmäßig bedacht sein kann neben dem Vertragspartner auch ein Dritter, und zwar sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person. Von der Vertragsmäßigkeit einer angeordneten letztwilligen Verfügung zu unterscheiden ist die Frage der Wechselbezüglichkeit (Korrespektivität). Korrespektiv können Verfügungen von Todes wegen nur sein, wenn mindestens zwei Pers...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / d) Konsequenzen für andere Doppelstaater

Rz. 79 Unklar ist, ob das Abkommen auf Doppelstaater anwendbar ist, die zwar nur die deutsche oder die iranische Staatsangehörigkeit haben, aber auch diejenige eines weiteren Staates, wenn die deutsche bzw. die iranische Staatsangehörigkeit die effektive ist. Die herrschende Meinung bejaht dies[113] mit Recht, weil der Zweck des Abkommens in einem solchen Fall – anders als b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Erfüllung der Wartezeit (Abs 4).

Rn 11 Nach Abs 4 ist eine Abänderung (unabhängig von den Voraussetzungen der Abs 2 und 3) auch dann möglich, wenn sie zur Erfüllung einer Wartezeit führt (vgl § 52 I SGB VI). Bei der Wartezeit handelt es sich um die Mindestversicherungszeit, die für den Bezug der jeweiligen Rente (zu den verschiedenen Wartezeiten vgl Haußleiter/Eickelmann § 225 Rz 37) erfüllt sein muss (§ 34...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Gem § 1806 BGB endet die Vormundschaft kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen für ihre Begründung gem § 1773 BGB nicht mehr vorliegen, also bei Volljährigkeit oder Tod des Mündels bzw bei Wiederaufleben der elterlichen Sorge, auch wegen Wegfalls des Ruhens der elterlichen Sorge (§ 1674 II, 1674a S 2 BGB) oder mit Annahme des Mündels als Kind, § 1754 BGB. Hiervon zu un...mehr

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§ 24 Erbvertrag / b) Rücktritt bei Wegfall der Gegenverpflichtung

Rz. 130 § 2295 BGB gewährt dem Erblasser ein Rücktrittsrecht, wenn die Verpflichtung des Vertragspartners auf wiederkehrende Leistungen gegenüber dem Erblasser vor dem Tod des Erblassers aufgehoben wird. Diese Vorschrift zielt auf entgeltliche Erbverträge ab. Seine bereits erbrachten Leistungen kann der Vertragspartner im Falle des Rücktritts nach § 812 Abs. 1 S. 2 BGB zurüc...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / cc) Nutzungsvermächtnis

Rz. 107 Schließlich besteht noch die Möglichkeit der Zuwendung eines Nutzungsvermächtnisses, das einen schuldrechtlichen Anspruch des Vermächtnisnehmers gegen den Erben auf den ganzen oder teilweisen Reinertrag des Unternehmens begründet.[99] Im Unterschied zum Ertragsnießbrauch begründet ein solches Nutzungsvermächtnis kein echtes Nießbrauchsrecht i.S.d. §§ 1032 ff. BGB, di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Unterbrechung, Ruhen des Verfahrens.

Rn 22 Die entspr Tatbestände wirken nur für den Streitgenossen, in dessen Person sie sich verwirklichen. Im Falle des Todes eines einfachen Streitgenossen kommt grds nur die Aussetzung des Verfahrens diesem ggü in Betracht (Frankf NJW-RR 23, 285 [OLG Frankfurt am Main 02.12.2022 - 17 W 31/22]). Wegen der Notwendigkeit einer einheitlichen Entscheidung darf ggü den nicht betro...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / IV. Wohnungsrechtsvermächtnis

Rz. 87 Denkbar ist, dem behinderten Kind ein Vermächtnis auszusetzen, das das Wohnungsrecht etwa hinsichtlich einer Eigentumswohnung umfasst.[227] So ist dies nicht pfändbar und auf den Sozialleistungsträger überleitbar, besonders wenn die Überlassung an Dritte ausgeschlossen ist (§ 1092 BGB). Dennoch sollte ausdrücklich verfügt werden, dass die Aufnahme von Pflegepersonen g...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / (1) Widerruf

Rz. 71 Die materielle Wirksamkeit des Widerrufs richtet sich entsprechend Art. 22 Abs. 3 EuErbVO nach dem Recht, welches auf die ursprüngliche Rechtswahl, die widerrufen wird, anwendbar war.[96]mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Versterben eines Ehegatten während des laufenden Verfahrens (Abs 5).

Rn 5 Der Tod des antragstellenden Ehegatten vor Rechtskraft der Abänderungsentscheidung führt zur Erledigung des Verfahrens in der Hauptsache, wenn nicht ein anderer, nach Abs 1 Antragsberechtigter binnen eines Monats die Fortsetzung des Verfahrens verlangt. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist (BGH Beschl v 19.8.98 – XII ZB 43/97 – NJW 98, 3571, 3572), die für den jeweil...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 4. Gewillkürte Hoferbfolge

Rz. 65 Nach § 7 Abs. 1 HöfeO kann der Eigentümer den Hoferben durch Verfügung von Todes wegen frei bestimmen oder die Besitzung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge (Übergabevertrag) übergeben. Der gewillkürte Hofnachfolger muss allerdings wirtschaftsfähig sein (§ 7 Abs. 1 S. 2 HöfeO). Rz. 66 Die Anordnung der Hofvor- und -nacherbschaft ist unter Beachtung des Kriteriums der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wechsel.

Rn 46 Der Wechsel eines Richters meint die im Geschäftsjahr eintretende Veränderung im richterlichen Personalbestand des Gerichts. Gemeint ist die Veränderung durch Abzug oder Neuzuweisung von Richtern oder durch Veränderung der individuellen Arbeitskraftanteile (etwa durch Beginn oder Beendigung von Elternzeiten). Entscheidend ist nicht die Änderung des Planstellenbestandes...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / bb) Erbschaftsteuerrecht

Rz. 111 Unabhängig von der zivilrechtlichen Regelung, den Erbteil zum Ausgleich des Zugewinns pauschal zu erhöhen, wird der Zugewinn für Zwecke der Erbschaftsteuer immer nach den §§ 1371 ff. BGB berechnet. Es ist stets der tatsächlich erzielte Zugewinn der Eheleute zu berechnen. Doch auch innerhalb des Erbschaftsteuerrechts ist zwischen der erbrechtlichen Lösung einerseits (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 1 Brüssel Ia-VO(1) Diese Verordnung ist in Zivil- und Handelssachen anzuwenden, ohne dass es auf die Art der Gerichtsbarkeit ankommt. Sie gilt insbesondere nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten oder die Haftung des Staates für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte (acta iure imperii). (2) Sie ist...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / bb) Umzug pflegebedürftiger Personen ins Ausland ohne oder gegen deren Willen

Rz. 13 Wird eine betreuungsbedürftige Person gegen oder ohne ihren natürlichen Willen durch ihren Betreuer, nahe Angehörige oder andere Personen in einen anderen Staat als ihren bisherigen Aufenthaltsstaat verbracht, z.B. weil die Lebenshaltungs- und Pflegekosten in diesem Staat günstiger sind als in dem bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsstaat (sog. "Demenztourismus"), wird...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 2. Kreis der bedachten Personen

Rz. 43 Gem. § 2151 BGB kann der Beschwerte oder der Dritte den Bedachten aus mehreren vom Erblasser benannten, potenziell bedachten Personen auswählen. Im Gegensatz dazu ist dies bei § 2065 BGB im Rahmen der Erbeinsetzung wegen des Grundsatzes der materiellen Höchstpersönlichkeit nicht möglich, da eine Stellvertretung des Erblassers im Willen oder in der Erklärung unzulässig...mehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / IV. Verhältnis von Auslegung und Anfechtung

Rz. 26 Die Auslegung hat Vorrang vor der Anfechtung, weil sie dem wahren Willen des Erblassers zur Wirksamkeit verhilft, während die Anfechtung die Verfügung von Todes wegen vernichtet.[38] Nach einem geflügelten Wort: Die Anfechtung kassiert nur, aber sie reformiert nicht! Dieses Ergebnis wird durch die Anforderungen, die § 2078 BGB an die Anfechtbarkeit stellt, bestätigt: ...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / (1) Rechtswahl nach ausländischem Internationalen Privatrecht

Rz. 231 Lässt das Internationale Privatrecht eines anderen Staates, in dem ggf. eine Internationale Zuständigkeit begründet sein könnte, die Wahl des Rechts des Staates zu, das nach der EuErbVO objektiv anzuwenden wäre, kann eine solche Rechtswahl sinnvoll sein, um mit diesem Staat internationalen Entscheidungseinklang zu erreichen. In Betracht kommt dies insbesondere in dem...mehr

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ZErb 08/2025, Die Schlüssel... / 4. Ehescheidung

Gem. §§ 2268, 2077 BGB können sich Ehegatten von den Wirksamkeits- und Bindungsfolgen der wechselbezüglichen Verfügung durch Einreichung der Ehescheidung befreien. Da die intakte Ehe Grundlage für das gemeinschaftliche Testament war, ist ohne weitere Anhaltspunkte davon auszugehen, dass nicht nur die wechselbezüglich getroffenen Verfügungen, sondern auch alle einseitig getrof...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / f) Formstatut für Änderung und Widerruf eines Testaments

Rz. 111 Gem. Art. 2 Abs. 1 HTestformÜ gilt das nach Art. 1 HTestformÜ zu ermittelnde Formstatut auch für die Formwirksamkeit des Widerrufs eines Testaments durch eine rechtsgeschäftliche Erklärung. Gleiches muss auch für die Änderung eines Testaments gelten.[153] Der Widerruf oder die Änderung nach einer der in Art. 1 HTestformÜ bezeichneten Rechtsordnungen reicht aus. Nach ...mehr

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§ 4 Formvorschriften bei no... / 2. Meldepflichtige Personen und Behörden (Melder)

Rz. 42 Für alle erbfolgerelevanten Urkunden, die notariell beurkundet sind, ist der beurkundende Notar meldepflichtig (§ 34a BeurkG), dies gilt auch für solche notariell beurkundeten Verfügungen von Todes wegen, die in die besondere amtliche Verwahrung des Nachlassgerichts gegeben werden. Die verwahrende Stelle meldet solche Urkunden nicht. Unverzüglich nach Abschluss des Be...mehr

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§ 24 Erbvertrag / d) Entbindung von der notariellen Verschwiegenheitspflicht

Rz. 36 Nicht nur Ärzte, sondern auch und vor allem Notare unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht. Hiervon kann nur der Erblasser – im Falle des Erbvertrags alle Vertragschließenden – befreien. Ist der Erblasser (und/oder ein weiterer Vertragsteil) verstorben, kann nur der Landgerichtspräsident als zuständige Aufsichtsbehörde die Befreiung vornehmen (vgl. § 18 Abs. 2 Hs. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

Rn 2 Die Gütergemeinschaft muss (durch Vertrag, Aufhebungsurteil nach §§ 1469, 1470 BGB, Auflösung der Ehe bei Scheidung oder Tod des Ehegatten; Ausn: Fortsetzung nach § 1483 BGB) beendet worden sein. Wird die Gütergemeinschaft nach einer Pfändung aufgehoben, hindert das die weitere Durchführung der Vollstreckung nicht (Kobl Rpfleger 56, 164, 165; restriktiver St/J/Münzberg ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Klagen, welche Pflichtteilsansprüche zum Gegenstand haben.

Rn 6 Unter dieses Merkmal sind in erster Linie Zahlungsansprüche aus § 2303 BGB und aus § 2325 BGB (Pflichtteilsergänzung), der Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch aus § 2314 BGB und der Herausgabeanspruch gg den Beschenkten aus § 2329 BGB zu subsumieren. Der in diesem Zusammenhang gelegentlich erwähnte § 2345 II BGB spielt hier keine Rolle, da es zur Herbeiführung der Re...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Bereicherung der Stiftung

Rz. 286 [Autor/Stand] Die Stiftung ist nur und erst dann tatbestandlich bereichert, wenn sie über das erworbene Vermögen im Verhältnis zum Stifter zivilrechtlich frei und endgültig verfügen kann (s.o. Rz. 10).[2] Bei inländischen Stiftungen dürfte dies regelmäßig unproblematisch sein.[3] Sie verfügen mit ihrer Anerkennung bereits über das versprochene Stiftungskapital (§ 82 ...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / (2) Offene Handelsgesellschaft

Rz. 31 Gem. § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB führt der Tod eines OHG-Gesellschafters zum Ausscheiden des Gesellschafters und zur Fortsetzung der Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern. Wie bei der rechtsfähigen GbR kommt es zur Anwachsung zugunsten der verbleibenden Gesellschafter (§ 105 Abs. 3 HGB, § 712 Abs. 1 BGB). Wie bei der rechtsfähigen GbR kann der Gesellschaftsant...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / I. Ausgangslage

Rz. 71 Die beiden großen Regelungsmodelle zur Gestaltung von Geschiedenen- und Patchworktestamenten stellen das Vor- und Nacherbenmodell und das Vermächtnismodell dar. Beide Modelle haben gleichsam Vor- wie Nachteile. Während das Vor- und Nacherbenmodell eine strikte Familienbindung des Vermögens allerdings unter Inkaufnahme von Abwicklungsschwierigkeiten für den Vorerben ga...mehr