Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 24 Erbvertrag / Literaturtipps

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§ 27 Unternehmertestament / 4. Vollmachten

Rz. 26 Schließlich sollte die Gefahr des plötzlichen Ausfalls des Unternehmers aufgrund von Krankheit oder Unfall durch (Vorsorge-)Vollmachten abgesichert werden. Eine besondere Rolle spielen hier postmortale und transmortale Vollmachten, Generalvollmachten und Vorsorgevollmachten. Sie sollten Bestandteil jeglicher Nachfolgeplanung sein.[18]mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / c) Problemfälle

Rz. 11 Stellt man für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts sowohl auf objektive als auch auf subjektive Kriterien ab, lassen sich die meisten Problemfälle angemessen lösen.[17] aa) Studienaufenthalte im Ausland Rz. 12 Im Falle von Studienaufenthalten im Ausland besteht in aller Regel nach der Beendigung des Auslandsstudiums Rückkehrabsicht in den Ursprungsstaat, sodass ...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / bb) Vermächtnis

Rz. 29 Das Vermächtnis unterscheidet sich vom Erwerb als Erbe dadurch, dass der Vermächtnisnehmer gem. § 2174 BGB nicht dinglicher Erwerber wird. Er erhält stattdessen einen Anspruch gegen den Beschwerten auf Leistung des vermachten Gegenstands.[30] Besteuerungs- und Bewertungsgegenstand ist daher das mit dem Erbfall entstandene Forderungsrecht.[31] Die Rechtsprechung hat da...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / II. Abwicklungsvollstreckung

Rz. 13 Die Abwicklungsvollstreckung stellt den gesetzlichen Regelfall der Testamentsvollstreckung dar. Hat der Erblasser in seinem Testament schlicht Testamentsvollstreckung angeordnet, ohne nähere Einzelheiten festzulegen, ist im Zweifel bloß die Abwicklungsvollstreckung gem. § 2203 BGB gemeint.[12] Rz. 14 Im Rahmen der Abwicklungsvollstreckung ist es Aufgabe des Testamentsv...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / a) § 14 HeimG nachgebildete Landesheimgesetze

Rz. 25 Schon § 14 HeimG sah vor, dass es Trägern, Leitung, Beschäftigten und sonstigen Mitarbeitern eines Heims untersagt ist, sich von Heimbewohnern sowie Bewerbern um einen Heimplatz[20] Geld oder geldwerte Vorteile (Ausnahmen gelten für geringwertige Aufmerksamkeiten, § 14 Abs. 2 Nr. 2 HeimG) versprechen oder gewähren zu lassen (§ 14 Abs. 1 und 5 HeimG). Seit der Föderali...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / III. Mängel im Stiftungsgeschäft

Rz. 72 Die oben genannten Anforderungen führen zu häufigen Mängeln bei Stiftungsgeschäften von Todes wegen.[132] Diese können zur Unwirksamkeit des Stiftungsgeschäfts führen, wenn sie nicht anderweitig beseitigt werden können. In Betracht kommt dazu die mögliche Ergänzung des Stiftungsgeschäfts durch die Stiftungsaufsichtsbehörde. Um den eigentlichen Zweck der Stiftung nicht...mehr

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§ 24 Erbvertrag / II. Erklärungen des Vertragspartners

Rz. 92 Für die Erklärungen des Vertragspartners, die keine Verfügungen von Todes wegen sind, gelten die allgemeinen Anfechtungsvorschriften der §§ 119 ff. BGB, insbesondere die eingeschränkte Motivirrtumsanfechtung des § 119 Abs. 2 BGB. Damit gelten auch die Fristen der §§ 121, 124 BGB. Die Anfechtungserklärung kann formlos abgegeben werden; sie ist eine empfangsbedürftige W...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / dd) Einfache Testamentsgestaltung

Rz. 235 Je einfacher das Testament ausgestaltet ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die in diesem getroffenen Verfügungen in mehreren Rechtsordnungen anerkannt werden. Je stärker die Verfügungen auf eine bestimmte Rechtsordnung hin ausgerichtet sind, z.B. durch Vor- und Nacherbfolge, desto eher besteht die Gefahr, dass sie in einem anderen Staat keine Rechtswi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Antrag auf Aussetzung.

Rn 6 Antragsberechtigt sind nach Abs 1 Hs 2 der ProzBev und in den Fällen des Todes der Partei sowie der Nacherbfolge (§§ 239, 242) auch der Gegner. Nicht antragsberechtigt ist hingegen die von dem ProzBev vertretene Partei (BAG NZA 21, 375 Rz 9 = NJW 21, 874 [VGH Bayern 26.01.2021 - 20 NE 21.162]). Auf den Meinungsstreit, ob der ProzBev ein eigenes Antragsrecht hat (so: MüK...mehr

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§ 24 Erbvertrag / 1. Verfügungen unter Lebenden und erbvertragliche Bindung

Rz. 47 Nach den allgemeinen Regeln des Vertragsrechts (§§ 145 ff. BGB) werden die vertraglich vereinbarten Anordnungen mit Vertragsabschluss bindend, d.h. unwiderruflich. Die Wirkungen des Erbvertrags als einer Verfügung von Todes wegen treten aber erst mit dem Erbfall ein. a) Rechtsstellung des Bedachten Rz. 48 Der vertragsmäßig Bedachte, der nicht Vertragspartner ist, erwirb...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / III. Unmittelbare Einsetzung der Kinder/Enkelkinder

Rz. 60 Vor allem im Rahmen der sog. Nießbrauchslösung (hierzu ausführlich Rdn 30) werden anders als bei der Einheits- und Trennungslösung regelmäßig die Kinder unmittelbar beim ersten Erbfall zu Erben eingesetzt. Dies kann in der Weise geschehen, dass nur sie allein erben oder in Erbengemeinschaft gemeinsam mit dem überlebenden Ehegatten. Um diesen abzusichern, bedarf es reg...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / 6. Ersatznacherbe

Rz. 47 Der Ersatznacherbe ist diejenige Person, die vom Erblasser zum Nacherben bestimmt wird für den Fall, dass der Nacherbe vor oder nach Eintritt des Vorerbfalls wegfällt. Jedoch ist die Zweifelsregelung des § 2108 Abs. 2 S. 1 BGB zu beachten, nach der beim Tod des benannten Nacherben nach Eintritt des Vorerbfalls dessen Nacherbenanwartschaft auf seine Erben übergeht, sof...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / 2. Vor- und Nachvermächtnis

Rz. 58 Das Nachvermächtnis ist ausdrücklich in § 2191 BGB geregelt und auf dieses finden gem. § 2191 Abs. 2 mit den §§ 2102, 2106 Abs. 1, 2107 und 2110 Abs. 1 BGB einzelne Regelungen der Vor- und Nacherbschaft entsprechende Anwendung, was allein schon die große Sachnähe zeigt. Allerdings handelt es sich bei den in Bezug genommenen Regelungen ausschließlich um Auslegungsregel...mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / C. Besondere Pflichten bei der notariellen Beauftragung

Rz. 34 Für die Beurkundung von Verfügungen von Todes wegen gelten die allgemeinen Vorschriften über die Beurkundung von Willenserklärungen gem. §§ 6 ff. BeurkG. Im Rahmen der notariellen Beauftragung sind bei der Errichtung eines Testaments sowohl materiell-rechtliche als auch verfahrensrechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen. Nachfolgend werden die relevanten Besonderh...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / d) Verknüpfungsklauseln bei Geltendmachung von Pflichtteilen

Rz. 167 Aufgrund der zwingenden Ausgestaltung des Pflichtteilsrechts kann ein Pflichtteilsberechtigter in Bezug auf den dem deutschen Erbrecht unterliegenden Erbteil auch dann Pflichtteilsrechte geltend machen, wenn er bereits hinsichtlich eines anderen Nachlassteils bedacht wurde.[227] Umstritten ist, ob und in welchem Umfang bei der Geltendmachung von Pflichtteilsrechten n...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / 6. Feststellungen des Notars zur Geschäftsfähigkeit

Rz. 126 Die Feststellungen eines Notars in der Urkunde gem. § 28 BeurkG über die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit erbringen zwar nicht den Beweis für die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit gem. §§ 415 ff. ZPO, sind aber im Prozess und im Erbscheinsverfahren gem. § 286 ZPO bzw. § 37 Abs. 1 FamFG zu würdigen.[232] Rz. 127 Gem. § 11 Abs. 1 BeurkG soll ein Notar die Beurkundung abl...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 2. Laufende Besteuerung

Rz. 97 Eine Familienstiftung ist unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG. Die Körperschaftsteuer beträgt gem. § 23 Abs. 1 KStG 15 %. Dazu kommt weiterhin der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer.[191] Die Stiftung unterliegt ferner mit ihrem Gewerbeertrag der Gewerbesteuer, wenn und soweit sie einen inländischen Gewerb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vertretungsunfähigkeit.

Rn 7 Dem Tod gleichgestellt ist der Wegfall der rechtlichen Vertretungsfähigkeit eines RA. Hierzu zählen folgende Konstellationen: Der Wegfall der Geschäfts- und Prozessfähigkeit (BGH NJW 59, 1587 [BGH 13.05.1959 - V ZR 151/58]; 02, 2108 [BGH 12.03.2002 - VI ZR 379/01]; BeckRS 20, 10808), der Wegfall der Postulationsfähigkeit (BGH MDR 76, 487; BFH/NV 15, 1252 [BFH 27.05.2015...mehr

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§ 1 Vorfragen / III. Verfügungen

Rz. 16 Für das Mandat entscheidend kann die Frage nach früheren Verfügungen des künftigen Erblassers sein. Hierunter fallen bspw.mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 6. Nießbrauch am Personengesellschaftsanteil

Rz. 177 Die Bestellung des Nießbrauchs am Personengesellschaftsanteil ist nach h.M. zulässig.[181] Voraussetzung für die Zulässigkeit ist jedoch stets die Zustimmung der Mitgesellschafter, die entweder im Gesellschaftsvertrag oder ad hoc erteilt werden kann.[182] Rz. 178 Bei der Anordnung eines Nießbrauchs am Personengesellschaftsanteil sollte genau differenziert werden, um w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erfasste Ansprüche.

Rn 10 Gegenstand der Festsetzung können nach § 292 I Nr 1 Ansprüche des ehrenamtlichen Vormunds auf Vorschuss für die erforderlichen Aufwendungen, Aufwendungsersatz (vgl § 1808 II 1 iVm § 1877 BGB) oder auf Aufwandspauschale (vgl § 1808 II 1 iVm § 1878 BGB) sein. Rn 11 Gem § 292 I Nr 2 können auch Ansprüche des ehrenamtlichen Vormunds auf eine angemessene Vergütung (§ 1808 II...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit § 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung § 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit § 525 ZPO 13 Sache körperliche § 808 ZPO 2; § 846 ZPO 3 vertretbar § 884 ZPO 1 Sachleitung § 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit § 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung Einl. ZPO Rdn. 10; § 50 ZPO 11, 33; § 51 ZPO 1; § 56 ZPO 1 Beweislast § 56 ZPO 5 Heilung § 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit § 56 ZPO 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In einem Beschluss, durch den das Gericht die Annahme als Kind ausspricht, ist anzugeben, auf welche gesetzlichen Vorschriften sich die Annahme gründet. Wurde die Einwilligung eines Elternteils nach § 1747 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht für erforderlich erachtet, ist dies ebenfalls in dem Beschluss anzugeben. (2) In den Fällen des Absatzes 1 wird der Beschluss...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / II. Vormundbenennung

Rz. 85 Die Eltern haben das Recht, einen Vormund für ihr minderjähriges Kind zu benennen, und zwar in Form einer letztwilligen Verfügung (§ 1782 BGB). Dies setzt indes voraus, dass ihnen/dem Längerlebenden im Zeitpunkt des Todes auch die Sorge für die Person und das Vermögen zustand. Ein Elternteil hat somit dann kein Benennungsrecht, wenn ihm das Sorgerecht etwa nach Trennu...mehr

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§ 24 Erbvertrag / ff) Muster

Rz. 120 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.13: Selbstanfechtung eines gegenseitigen Erbvertrags nach Hinzutreten eines Pflichtteilsberechtigten _________________________ [Notarielle Urkundenformalien] Anwesend ist, persönlich bekannt, Herr _________________________ und erklärt die folgende Anfechtung eines Erbvertrags zur notariellen Niederschrift: I. Re...mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / 7. Pflicht zur Verschließung und Ablieferung (§ 34 BeurkG)

Rz. 45 Gem. § 34 Abs. 1 S. 1 BeurkG ist die Niederschrift eines (gemeinschaftlichen) Testaments unabhängig davon, ob es durch mündliche Erklärung oder durch Übergabe eines Schriftstücks errichtet wurde, in einen Umschlag zu legen und mit dem Prägesiegel des Notars zu verschließen. § 34 Abs. 1 S. 4 BeurkG verpflichtet den Notar darüber hinaus, zu veranlassen, dass das Testame...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 2. Steuerklassen

Rz. 59 § 15 ErbStG unterscheidet entsprechend dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser zwischen drei Steuerklassen. Je nachdem, in welchem Verwandtschaftsverhältnis der Erwerber (Erbe, Beschenkter, Vermächtnisnehmer) zum Erblasser bzw. Schenker steht, ist er einer der drei Steuerklassen zuzuordnen. Je näher die Verwandtschaft des Erwerbers zum Erblasser ist, u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gesetzlich geboten.

Rn 19 Die Verschwiegenheitspflicht kann gesetzlich geboten sein. Dies kann sich für den dort genannten Personenkreis aus § 203 StGB ergeben, bei öffentlich Bediensteten darüber hinaus aus den in § 376 in Bezug genommenen Vorschriften. Die Schweigepflicht trifft nicht nur die jeweiligen Amts- oder Berufsträger persönlich, sondern auch deren Mitarbeiter und Rechtsnachfolger (M...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / cc) Strafklausel für den Fall der Anfechtung oder der Geltendmachung der Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung

Rz. 178 In manchen Rechtsordnungen wird die Nichtigkeit eines Testaments – je nach Art des Verstoßes – nicht von Amts wegen, sondern nur dann berücksichtigt, wenn sie von einer zur Anfechtung oder Geltendmachung berechtigten Person innerhalb einer bestimmten Frist bei Gericht geltend gemacht wird. Der Erblasser hat insoweit die Möglichkeit, die Geltendmachung der Nichtigkeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Analoge Anwendung.

Rn 31 Aus Gründen der Prozessökonomie gilt S 3 auch bei Klagerücknahme vor Anhängigkeit (KG MDR 19, 510 [KG Berlin 26.11.2018 - 8 W 58/18] mwN). Eine Kostenentscheidung zugunsten des Kl ist nur möglich, wenn dem Kl der fehlende Anlass zur Klageerhebung ohne sein Verschulden unbekannt geblieben ist (Kobl NZI 19, 991) zB Klagerücknahme vor Zustellung nach dem Veranlasserprinzi...mehr

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§ 9 Pflichtteilsberechtigte / 2. § 2333 Abs. 1 Nr. 1 BGB – "Nach dem Leben trachten"

Rz. 16 Der Erblasser kann einem Abkömmling, seinem Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner oder einem Elternteil den Pflichtteil entziehen, wenn dieser dem Erblasser, dessen Ehegatten/eingetragenem Lebenspartner, einem anderen Abkömmling des Erblassers oder einer Person, die dem Erblasser ähnlich nahesteht, nach dem Leben trachtet. Dies ist dann der Fall, wenn der ernsthafte W...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / a) Teilweise Weitergeltung im Verhältnis zu den Nachfolgestaaten der Sowjetunion

Rz. 91 Das Abkommen galt auch nach der Auflösung der Sowjetunion im Verhältnis zu den meisten Nachfolgestaaten fort. Dies war ursprünglich im Verhältnis zu Armenien,[130] Aserbaidschan,[131] Belarus,[132] Georgien,[133] Kasachstan,[134] Kirgistan,[135] der Republik Moldau,[136] der Russischen Föderation,[137] Tadschikistan,[138] der Ukraine[139] und Usbekistan[140] der Fall....mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / V. Erbvertrag und Erklärung unter Lebenden/Ehevertrag

Rz. 58 Wird ein Erbvertrag zusammen mit weiteren rechtsgeschäftlichen Erklärungen unter Lebenden beurkundet (z.B. Erbverzicht, Pflichtteilsverzicht), liegt stets ein eigener, gesondert zu bewertender Beurkundungsgegenstand vor. Dies gilt auch bei der Zusammenbeurkundung eines Erbvertrags mit einem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsvertrag oder einem Partnervertrag (einer nichteh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anpassung und Abänderung eines VA.

Rn 9 Auch Verfahren, durch die ein bereits durchgeführter VA angepasst oder abgeändert werden soll, können dem Anwendungsbereich des § 217 unterfallen. Dies gilt namentlich für eine Anpassung wegen Unterhalts nach den §§ 33–34 VersAusglG (vgl BGH Beschl v 26.2.20 – XII ZB 531/19 – NJW-RR 20, 644, 647 Rz 37). Dagegen erfolgt eine Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspfli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine Folgen.

Rn 5 Stirbt ein Ehegatte nach Rechtshängigkeit, aber vor Eintritt der Rechtskraft in der Ehesache, ist das Verfahren in der Hauptsache erledigt. Die Erledigung des Verfahrens tritt kraft Gesetzes ein, ohne dass es eines Ausspruchs hierüber bedarf, und zwar auch noch dann, wenn eine Entscheidung zwar erlassen, aber noch nicht formell rechtskräftig ist (MüKoFamFG/Lugani § 131 ...mehr

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§ 1 Vorfragen / D. Checkliste: Ermittlung der Ausgangslage

Rz. 39 1. Personen Motto: Lieber zu viele als zu wenige! 2. Vermögenmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 242 ZPO – Unterbrechung durch Nacherbfolge.

Gesetzestext Tritt während des Rechtsstreits zwischen einem Vorerben und einem Dritten über einen der Nacherbfolge unterliegenden Gegenstand der Fall der Nacherbfolge ein, so gelten, sofern der Vorerbe befugt war, ohne Zustimmung des Nacherben über den Gegenstand zu verfügen, hinsichtlich der Unterbrechung und der Aufnahme des Verfahrens die Vorschriften des § 239 entsprech...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 5. Vermächtnis und Pflichtteil

Rz. 10 Gem. § 2318 Abs. 1 BGB kann der Erbe gegenüber dem Vermächtnisnehmer das Vermächtnis kürzen, wenn er eine Pflichtteilsforderung zu erfüllen hat. Der Vermächtnisnehmer hat sich insoweit an der – internen – Pflichtteilslast zu beteiligen. Das Kürzungsrecht des Erben nach § 2318 Abs. 1 BGB besteht in der Weise, dass der Vermächtnisnehmer im Verhältnis seines erbrechtlich...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / VII. Umsatzsteuer

Rz. 177 Es ist umstritten, ob die Umsatzsteuer in einer vom Erblasser angeordneten Vergütung enthalten ist.[201] Im Zweifel wird die vom Erblasser angeordnete Vergütung in der Rechtsprechung als Fixbetrag einschließlich Umsatzsteuer verstanden.[202] Dies ist nicht sachgerecht, denn dadurch wird der umsatzsteuerpflichtige Testamentsvollstrecker benachteiligt. Aus diesem Grund...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / bb) Rechtswahl zugunsten des Heimatrechts

Rz. 50 Des Weiteren stellt sich die Frage, ob ein Flüchtling sein Heimatrecht wählen kann.[67] Die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit ist bei Flüchtlingen zwar als objektives Anknüpfungsmoment ungeeignet, sodass aus guten Gründen eine solche Anknüpfung gerade nicht vorgenommen wird.[68] Für die Zulässigkeit der Rechtswahl zugunsten des Heimatrechts eines Flüchtlings spric...mehr

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§ 5 Formvorschriften bei pr... / VI. Verwahrung des eigenhändigen Testaments und Ablieferungspflicht

Rz. 23 Auch das eigenhändige Testament kann gem. § 2248 BGB in die besondere amtliche Verwahrung des Amtsgerichts verbracht und beim Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer registriert werden. Die besondere amtliche Verwahrung eines Testaments kann auch aufgrund einer Vorsorgevollmacht verlangt werden.[60] Der/Die Erblasser kann/können das Testament wieder aus d...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / II. Höferechtliche Nachlassspaltung

Rz. 55 Bei bestehender Hofeigenschaft führt der Tod des Eigentümers zu einer Nachlassspaltung. Der Hof vererbt sich nach den Regelungen der Höfeordnung, während sich das sonstige Vermögen des Erblassers, das hoffreie Vermögen, nach allgemeinem Erbrecht vererbt.[22] Welche Sachen und Rechte sich nach den Regeln der Höfeordnung vererben, ergibt sich im Einzelnen aus §§ 2 und 3...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 2. Erbschaftsteuer

Rz. 66 Der Unternehmer, der seine Unternehmensnachfolge von Todes wegen plant, möchte selbstverständlich auch die erbschaftsteuerrechtlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen (§§ 13a ff. ErbStG) berücksichtigt wissen.[54] Auch in diesem Sinne ist im Unternehmertestament dafür Sorge zu tragen, dass der gesamte Betrieb auf den oder die Nachfolger übergeht und es nicht zu ein...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / 6. Operationen

Rz. 73 Nicht gänzlich außer Acht gelassen werden dürfen auch psychische Nebenwirkungen, die aufgrund von Narkosestress auftreten. Das Auftreten von kognitiven Störungen am ersten Tag nach einer Operation, sei es aufgrund der Art des Narkosemittels oder aufgrund einer Behandlung auf der Intensivstation, ist möglich. So besteht die Möglichkeit, dass eine Altersvergesslichkeit ...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 2. Ziele des Unternehmertestaments

Rz. 4 Die Gestaltung der Unternehmensnachfolge von Todes wegen unterliegt einigen Herausforderungen sowohl für den Unternehmer selbst als auch für den Berater, der die letztwillige Verfügung erstellen soll. Denn regelmäßig sollen mehrere Ziele erreicht und aufeinander abgestimmt werden, wie insbesondere:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirksamwerden des Beschlusses (Abs 2).

Rn 3 Das Wirksamwerden hängt von der Bekanntgabe nach § 40 ab, die in der Form der §§ 166 ff ZPO zu erfolgen hat. Der Beschluss wird mit Zustellung an den Annehmenden, nach dem Tod des Annehmenden mit Zustellung an das Kind wirksam. Handelt es sich um einen minderjährigen Angenommenen, bedarf es der Zustellung an den gesetzlichen Vertreter (§ 170 ZPO). Bei einer Adoption dur...mehr

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§ 25 Testamente für Geschie... / I. Ausgangslage

Rz. 10 Bei der Gestaltung von Geschiedenen- oder Patchworktestamenten steht neben dem Vermächtnismodell (hierzu Rdn 46 ff.) in (faktisch) erster Linie dem Gestalter das sog. Vor- und Nacherbenmodell zur Verfügung. Mit dem Vor- und Nacherbenmodell kann verlässlich sichergestellt werden, dass der frühere (geschiedene) Partner auch dann nichts – vor allem als gesetzlicher Erbe ...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / XI. Schutz vor Eigengläubigern des Nacherben

Rz. 109 Zwar können die Eigengläubiger des Nacherben vor Eintritt des Nacherbfalls nicht in den Nachlass vollstrecken, jedoch ist die mit dem Tod des Erblassers für den Nacherben entstehende Anwartschaft (vgl. Rdn 10 und 125 ff.) pfändbar.[90] Hieraus folgen zunächst keine Einschränkungen für den Vorerben im Hinblick auf die Verwaltung der Erbschaft oder andere wirtschaftlic...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / g) Rechtsfolgen der Rechtswahl

Rz. 52 Ist die Rechtswahl wirksam, wird das objektive Erbstatut des Art. 21 EuErbVO durch das nach Art. 22 Abs. 1 EuErbVO gewählte Recht verdrängt. Im Falle einer unwirksamen Rechtswahl ist die Rechtswahl zwar kollisionsrechtlich unwirksam. In diesem Fall besteht allerdings gleichwohl die Möglichkeit, dass die Rechtswahl materiellrechtlich wirksam ist,[70] sofern die erbrech...mehr