Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Aufnahme des Rechtsstreits.

Rn 13 Die Aufnahme kann nur durch den Rechtsnachfolger erfolgen. Eine Fortsetzung des Verfahrens vAw ist hingegen nicht vorgesehen (Anders/Gehle/Becker ZPO § 239 Rz 11; MüKoZPO/Stackmann § 239 Rz 43). Wie sich aus Abs 5 und indirekt auch aus § 1958 BGB ergibt, ist der Rechtsnachfolger, so der Erbe nach Annahme der Erbschaft, zur Aufnahme nicht nur berechtigt, sondern verpfli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erledigung des Statusverfahrens.

Rn 2 Nach der Erledigung des Statusverfahrens kann der ausgesetzte Rechtsstreit aufgenommen werden (Verweis auf § 152). Hierbei ist § 181 FamFG zu beachten: In den dort geregelten Fällen führt der Tod eines Beteiligten (§ 172 FamFG: Kind, Mutter oder Vater) erst dann zur Erledigung der Hauptsache, wenn der Rechtsstreit nicht binnen der vom Gericht gesetzten Frist aufgenommen...mehr

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§ 5 Formvorschriften bei pr... / 2. Theorien zur Gemeinschaftlichkeit

Rz. 17 Charakteristisch für das gemeinschaftliche Testament sind zwei jeweils einseitige Verfügungen von Todes wegen der Ehegatten bzw. Lebenspartner. Das Gesetz sagt nichts dazu, welche Merkmale erfüllt sein müssen, damit von einem gemeinschaftlichen Testament gesprochen werden kann. Es istmehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / 2. Wohnungsrechtvermächtnis

Rz. 47 Neben oder in Kombination mit dem Hausratsvermächtnis hat der Erblasser oftmals auch das Bedürfnis, einen der Erben – häufig ist das der Ehepartner oder Lebensgefährte – über den Tod hinaus gegenüber den anderen Miterben abzusichern, indem er diesem Wohnraum zur Verfügung stellt. Dabei ist es in bestimmten Konstellationen aus Sicht des Erblassers sicherlich ratsam, de...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / VI. Gestaltungen zu einem Vormund

Rz. 67 Eltern können für den Fall, dass ihr minderjähriges Kind nach ihrem Tod eines Vormunds bedarf, durch letztwillige Verfügung diejenige Person benennen, die Vormund werden soll (§ 1782 BGB). Solche Verfügungen können auch in Ehegattentestamenten und Erbverträgen enthalten sein, sind aber stets einseitig und damit von jedem Elternteil einseitig widerrufbar (§§ 2270 Abs. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Dauer der Unterbrechung.

Rn 12 Die Unterbrechung, die mit dem Tod einer Partei (vgl Rn 6–8) beginnt, endet grds mit der Aufnahme durch den Rechtsnachfolger oder durch den Gegner (Abs 1, 2). Besonderheiten ergeben sich im Fall der Nachlasspflegschaft, Testamentsvollstreckung und dann, wenn über den Nachlass das Insolvenzverfahren eröffnet wird (vgl §§ 243, 241, 240).mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / aa) Vornahme einer Rechtswahl

(1) Rechtswahl nach ausländischem Internationalen Privatrecht Rz. 231 Lässt das Internationale Privatrecht eines anderen Staates, in dem ggf. eine Internationale Zuständigkeit begründet sein könnte, die Wahl des Rechts des Staates zu, das nach der EuErbVO objektiv anzuwenden wäre, kann eine solche Rechtswahl sinnvoll sein, um mit diesem Staat internationalen Entscheidungseink...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 779 gewährleistet die Fortsetzung einer Zwangsvollstreckung, die bereits vor dem Tod des Erblassers eingeleitet worden war. Eine derartige Zwangsvollstreckung soll ohne Rücksicht auf die Annahme der Erbschaft und ohne Titelumschreibung fortgesetzt werden können. Dies gilt sowohl für einzelne konkrete Vollstreckungsmaßnahmen als auch für die gesamte weitere Zwangsvolls...mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / IV. Schlussdokumentation

Rz. 29 Wird die Erstellung eines privatschriftlichen Testaments gewünscht, ist sicherzustellen, dass dieses den gesetzlichen Anforderungen des § 2247 BGB entspricht.[9] Rz. 30 Praxistipp Es wird empfohlen, sich das fertiggestellte Testament vom Mandanten zumindest in Form eines Scans übermitteln zu lassen, um die Einhaltung der formellen Anforderungen des Testaments zu überpr...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 2. Erbverträge

Rz. 113 Da die EuErbVO nach Art. 1 Abs. 2 Buchst. f EuErbVO für die Formgültigkeit mündlicher Verfügungen von Todes wegen nicht gilt, ist zwischen schriftlichen und mündlichen Erbverträgen zu unterscheiden. a) Schriftliche Erbverträge Rz. 114 Für die Formgültigkeit schriftlicher Erbverträge gilt Art. 27 EuErbVO. Denn Erbverträge werden – im Gegensatz zu einseitigen und gemeins...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 1. Errichtung

Rz. 84 Die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung, die in diesem Kapitel im weiteren Sinne verstanden wird und z.B. auch die mildtätigen Zwecke gem. § 53 AO einschließt, unterliegt grundsätzlich nicht der Schenkung- und Erbschaftsteuer.[165] Für die unentgeltliche Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung ist im Regelfall keine Erbschaft- und Schenkungsteuer zu le...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / b) Auflagen

Rz. 155 Mit einer Auflage kann der Erblasser durch Testament seine Erben oder Vermächtnisnehmer zu einer Leistung verpflichten, ohne einem anderen ein Recht auf diese Leistung zuzuwenden (§ 1940 BGB). Durch Auflage kann dem Beschwerten die Verpflichtung auferlegt werden, bestimmte Verfügungen über Nachlassgegenstände, wie z.B. die Veräußerung, zu unterlassen.[162] Rz. 156 Der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Berliner Testament (Abs. 3)

Rz. 88 [Autor/Stand] Bei einem sog. Berliner Testament nach § 2269 BGB erwerben die Schlusserben bzw. Vermächtnisnehmer nicht von dem zuerst verstorbenen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner, sondern nur von dem länger lebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner. Gilt in diesem Verhältnis eine ungünstigere Steuerklasse, so kann auf Antrag das Verhältnis zur e...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / I. Erbenfeststellung

Rz. 98 In streitigen Fällen zwischen Erbprätendenten kann auch der Weg über eine Feststellungsklage im Zivilprozess gegangen werden (§ 256 Abs. 1 ZPO). Das Erbrecht nach einer bestimmten Person ist ein Rechtsverhältnis, das zu klären ist. Ein Feststellungsinteresse ist deshalb grundsätzlich zu bejahen, auch wenn ein Erbscheinsverfahren bereits betrieben wird oder sogar schon...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / gg) Vermeidung der erneuten späteren eigenhändigen Testamentserrichtung

Rz. 238 Nach der Erstellung eines Testaments sollte der Mandant unbedingt darüber informiert werden, dass die Erstellung eines weiteren, ggf. auch nur zusätzlichen Testaments im Ausland (und u.U. sogar beschränkt auf den dort belegenen Nachlass) zu Widersprüchlichkeiten mit dem inländischen Testament und somit ggf. auch zur vollständigen Unwirksamkeit dieses Testaments führe...mehr

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§ 9 Pflichtteilsberechtigte / I. Allgemeines

Rz. 1 Unter Enterbung (§ 1938 BGB) versteht man den Ausschluss eines gesetzlichen Erben von der gesetzlichen Erbfolge durch Verfügung von Todes wegen. Die Enterbung kann nur durch ein Testament (Negativ-Testament, § 1938 BGB/Positiv-Testament, § 1937 BGB) oder durch eine einseitige Verfügung in einem Erbvertrag (§§ 2278 Abs. 2, 2299 BGB) erreicht werden. Die Enterbung bedarf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Abstufung nach Erwerb und Verwandtschaftsgrad

Rz. 1 [Autor/Stand] § 19 ErbStG definiert den Steuersatz für alle Erwerbe und sowohl für Fälle der unbeschränkten als auch der beschränkten Steuerpflicht. Der Steuersatz beträgt je nach Steuerklasse und Wert des steuerpflichtigen Erwerbs zwischen 7 % und 50 %. Die Tarife richten sich zum einen nach der Steuerklasse,[2] zum anderen nach der Höhe des Erwerbs.[3] Entscheidend i...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / 8. Schiedsfähigkeit von güterrechtlichen Streitigkeiten

Rz. 35 Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Nachlässen bei Erblassern, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, ist auch über die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten zu entscheiden, wenn die sog. güterrechtliche Lösung zum Zuge kommt. Dafür ist nach §§ 261 ff. FamFG das Familiengericht zuständig. Die Schiedsfähigkeit von Ansp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kostenentscheidung.

Rn 11 Die Erledigung erstreckt sich weder in der Ausgangs- noch in der Rechtsmittelinstanz auf die Kosten des Verfahrens. Das Verfahren bleibt trotz Erledigung in der Hauptsache im Kostenpunkt rechtshängig; gem § 113 I 2 findet § 239 ZPO Anwendung, sodass das Verfahren insoweit bis zur Aufnahme durch die Erben des verstorbenen Ehegatten unterbrochen ist (Prütting/Helms/Helms...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / III. Rechtswahl

1. Zweck Rz. 37 Nach Art. 22 Abs. 1 EuErbVO hat der Erblasser die Möglichkeit, für die Rechtsnachfolge von Todes wegen das Recht des Staates zu wählen, dem er im Zeitpunkt der Rechtswahl oder seines Todes angehört. Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.7: Rechtswahlklausel Ich bin deutscher Staatsangehöriger. Für meine Rechtsnachfolge von Todes weg...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / II. Gesetzliche Regelungen der einzelnen Rechtsformen

1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts Rz. 35 Seit dem 1.1.2024 gelten die Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), die dieser Darstellung zugrunde liegen. Die wesentlichen gesetzlichen Regelungen zur GbR, die die Grundform der Personengesellschaften darstellt, sind das Einstimmigkeitserfordernis (§ 714 BGB), auch für Übertragung von Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätze.

Rn 2 PKH muss für jeden Rechtszug besonders beantragt und bewilligt werden. Der Begriff Rechtszug ist kostenrechtlich zu verstehen, er ist dementsprechend identisch mit § 35 GKG. Der Rechtszug beginnt mit der Einreichung eines Antrags oder einer Klage bei Gericht. Er endet mit der die Instanz abschließenden gerichtlichen Entscheidung, der sonstigen Erledigung des Rechtsstrei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Übertragungen im Sinne des § 10 Abs. 10 ErbStG (Satz 3)

Rz. 595 [Autor/Stand] Ist im Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft oder einer GmbH bestimmt, dass der (die) Erbe(n) eines Gesellschafters gegen Abfindung aus der Gesellschaft auszuscheiden hat (haben), zählt der Abfindungsanspruch anstelle der (höherwertigen) Beteiligung des Erblassers zum Vermögensanfall i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG, der als Erwerb von Todes w...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 7. Zuwendung einer Unterbeteiligung am Personengesellschaftsanteil

Rz. 187 Insbesondere dann, wenn der Gesellschaftsvertrag der Personengesellschaft eine unmittelbare Beteiligung des vom Erblasser erwünschten Nachfolgers nicht zulässt und diese auch nicht erwirkt werden kann, ist die Unterbeteiligung eine in Betracht kommende Gestaltungsoption des Unternehmertestaments, denn die Begründung einer Unterbeteiligung ist ohne besondere Zulassung...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 4. Potestativbedingungen

Rz. 62 § 2075 BGB lässt auch Erbeinsetzungen unter sog. Potestativbedingungen zu. Dies sind Bedingungen, bei denen es der Bedachte selbst in der Hand hat, ob sie eintreten oder nicht. Dabei sind allerdings die Grenzen des § 2065 BGB zu beachten: Der Erblasser kann eine letztwillige Verfügung nicht in der Weise treffen, dass ein anderer zu bestimmen hat, ob sie gelten soll od...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 2. Wählbare Rechtsordnungen

a) Heimatrecht zum Zeitpunkt der Rechtswahl oder des Todes Rz. 40 Art. 22 Abs. 1 EuErbVO ermöglicht nur die Wahl des Heimatrechts des Erblassers. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder eines Nicht-EU-Mitgliedstaates handelt,[46] da die EuErbVO gem. Art. 20 EuErbVO universelle Anwendung findet. Der Gesetzgeber begründet...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / VI. Vermächtnis auf Zustimmung zu Lasten des Nacherben

Rz. 95 Das tatsächlich selbe Ergebnis, nämlich dass dem Vorerben in Bezug auf einzelne Nachlassgegenstände Verfügungen ermöglicht werden, denen die grundsätzliche Anordnung der Vor- und Nacherbschaft entgegensteht, kann nicht nur durch die Anordnung eines Vorausvermächtnisses in das Eigenvermögen des Vorerben erreicht werden. Denn es ist anerkannt, dass der Nacherbe auch mit...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / f) Suizid

Rz. 44 Der Suizid des Testierenden kurz nach Errichtung der letztwilligen Verfügung von Todes wegen lässt nicht grundsätzlich rückwirkend auf dessen Testierunfähigkeit schließen. Dem Suizid liegt jedoch häufig eine psychiatrische Erkrankung zugrunde,[85] die zur Testierunfähigkeit geführt haben könnte. Folglich kann ein zeitnaher Suizid Anlass zur Prüfung der Testierunfähigk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 243 ZPO – Aufnahme bei Nachlasspflegschaft und Testamentsvollstreckung.

Gesetzestext Wird im Falle der Unterbrechung des Verfahrens durch den Tod einer Partei ein Nachlasspfleger bestellt oder ist ein zur Führung des Rechtsstreits berechtigter Testamentsvollstrecker vorhanden, so sind die Vorschriften des § 241 und, wenn über den Nachlass das Insolvenzverfahren eröffnet wird, die Vorschriften des § 240 bei der Aufnahme des Verfahrens anzuwenden...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 3. Deutsch-sowjetischer Konsularvertrag

Rz. 90 Vorrang vor der EuErbVO genießt gem. Art. 75 Abs. 1 EuErbVO auch der Konsularvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 25.4.1958.[129] a) Teilweise Weitergeltung im Verhältnis zu den Nachfolgestaaten der Sowjetunion Rz. 91 Das Abkommen galt auch nach der Auflösung der Sowjetunion im Verhältnis zu den meisten N...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Versicherungsumfang

Rz. 74 Die Rechtsschutzversicherungen nutzen jeweils ihre eigenen Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB). Vom groben Aufbau ähneln sich diese Bedingungen, da sich diese an den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) orientieren. In den Details können jedoch erhebliche Unterschiede auftreten. Bei der Bestimmung des jeweiligen Versi...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / cc) Mehrstaater

(1) Deutsch-türkische Doppelstaater Rz. 84 Auf deutsch-türkische Doppelstaater ist das Deutsch-türkische Nachlassabkommen nach überzeugender – obgleich nicht unumstrittener – Ansicht nicht anwendbar,[119] da es Sinn und Zweck des Abkommens ist, den Staatsangehörigen des jeweils anderen Vertragsstaates in den durch das Abkommen geregelten Bereichen grundsätzlich die gleichen R...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / a) Steuerbefreiung für Familienheime

Rz. 71 Familienheime i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG sind im Inland oder im EU-Ausland belegene und bebaute Grundstücke, soweit darauf eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.[81] Dabei kommen neben Einfamilienhäusern ebenso Eigentumswohnungen sowie Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und Wohneinheiten in Geschäftsgebäuden oder auf gemischt bebauten Grundstücken in...mehr

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§ 17 Auflagenanordnungen / 1. Auflagenbelasteter Erbe

Rz. 34 Das folgende knappe Muster überlässt die Details der gesetzlichen Regelung und eignet sich somit gerade für solche Fälle, die einen wirtschaftlich weniger bedeutsamen und/oder (prognostisch) wenig streitanfälligen Auflageninhalt haben: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.1: Kurze Auflagenanordnung mit belasteten Erben Mein Erbe oder ersatzweise ...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / bb) Belegenheit in einem Drittstaat

Rz. 93 Ist das unbewegliche Vermögen aus der Sicht des Deutsch-sowjetischen Konsularvertrags nicht in einem der Vertragsstaaten, sondern in einem Drittstaat belegen, findet das Abkommen keine Anwendung.[147]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirkung der Bekanntgabe

Rz. 10 [Autor/Stand] Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter sind sog. Bekanntgabeadressaten.[2] Inhaltsadressaten sind die jeweiligen Erwerber. Der Bescheid muss die deutlich zum Ausdruck bringen. Dazu gehören insbesondere die hinreichende Individuali sierung der Erwerber als Steuerschuldner sowie die deutliche Unterscheidung zwischen Inhalts- und Bekanntgabeadressaten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Tatsächliche Belastung des Erwerbers

Rz. 407 [Autor/Stand] Gegenleistung(sverpflichtung)en sind nur dann beachtlich, wenn und soweit sie den Erwerber tatsächlich belastet. Dies entspricht konsequent dem Bereicherungsprinzip, wonach nur reale Vermögensmehrungen und grundsätzlich nicht schon hierauf gerichtete Ansprüche schenkungsteuerlich erfasst werden (s. Anm. 11). Rz. 408 [Autor/Stand] Bei bedingten Gegenleist...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / f) Sachnormverweisung

Rz. 51 Gewählt werden können nur die Sachvorschriften des Heimatrechts. Art. 34 Abs. 2 EuErbVO schließt die Wahl ausländischen Kollisionsrechts aus. Im Fall der Rechtswahl liegt somit stets eine Sachnormverweisung vor.mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 2. Familienrechtliche Regelungen

Rz. 14 Familienrechtliche Regelungen, insbesondere solche zum Güterstand, sind für den Unternehmer von grundlegender Bedeutung. Selbst das beste Unternehmertestament nützt nichts, wenn das Unternehmen im Falle einer Scheidung Schaden nimmt und die Unternehmensnachfolge dadurch gefährdet ist. Die Notwendigkeit der Vereinbarung von Eheverträgen im unternehmerischen Bereich lie...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / VI. Muster

Rz. 75 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 26.3: Vor- und Nacherbschaft bei behinderten Erben § 1 Erbeinsetzung Ich, _________________________, bestimme _________________________ [behindertes Kind] und _________________________ [gesundes Kind] jeweils zu Miterben. Die Erbquote von _________________________ [behindertes Kind] beträgt 60 % seines gesetzlich...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / IX. Vermächtnis auf Abschluss eines verjährungsverlängernden Vertrags

Rz. 251 Alle Vermächtnisansprüche unterfallen grundsätzlich der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB. Diese beginnt mit Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände und der Person des Schuldners.[192] Nach § 196 BGB verjähren allerdings Ansprüche, die sich auf ein Grundstück beziehen, erst in zehn Jahren. Gem. § 202 BGB können Verträge über die Verjährung geschlossen we...mehr

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§ 8 Testierfreiheit / II. Ausnahmen von der Bindungswirkung

Rz. 11 In der Praxis von höchster Bedeutung ist, dass sich der Erblasser als Ausfluss der Vertragsfreiheit im Erbvertrag grundsätzlich das Recht vorbehalten kann, eine vertragsmäßige Verfügung durch spätere Verfügung von Todes wegen abändern zu dürfen (sog. Änderungsvorbehalt). Die genauen Grenzen der Zulässigkeit solcher Änderungsvorbehalte sind im Detail umstritten. Konsen...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 1. Gesellschaftsrechtliche Regelungen und Struktur

a) Nachfolgeberechtigung des Erben Rz. 9 Die wichtigste Voraussetzung bei Gesellschaftsanteilen im Nachlass ist die gesellschaftsvertragliche Zulassung des testamentarisch vorgesehenen Nachfolgers. Denn gem. Art. 2 EGHGB besteht ein Vorrang des Gesellschaftsrechts. Die zu erstellende Verfügung von Todes wegen muss somit stets mit dem Gesellschaftsvertrag des Unternehmer-Erbla...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / b) Geltung des Belegenheitsrechts für unbeweglichen Nachlass

aa) Belegenheit in einem Vertragsstaat Rz. 92 Nach Art. 28 Abs. 3 des Deutsch-sowjetischen Konsularvertrags finden hinsichtlich der unbeweglichen Nachlassgegenstände die Rechtsvorschriften des Staates Anwendung, in dessen Gebiet diese Gegenstände belegen sind. Die Folge ist, dass sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen hinsichtlich der in Deutschland belegenen Immobilien von...mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / 3. Steuervermeidungsstrategien

Rz. 50 In nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammenlebende Paare müssen im Vergleich zu Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern erhebliche steuerliche Nachteile in Kauf nehmen. Die Lebensweisheit "Wer den Schutz des Hafens der Ehe nicht sucht, der hat ihn auch nicht verdient!" trifft in dieser Hinsicht zu. Die beste Steuervermeidungsstrategie lautet daher nach wie vor: h...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / aa) Widerruflichkeit oder Abänderbarkeit

Rz. 70 Die Frage der Widerruflichkeit oder Abänderbarkeit einer Rechtswahl betrifft die Bindungswirkung. Sie unterliegt dem ursprünglich gewählten Recht.[94] Denn sonst würde das Vertrauen einer anderen Person, deren Schutz die Bindungswirkung dient, beeinträchtigt.[95]mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / aa) Aufgabe mehrfacher Staatsangehörigkeit

Rz. 227 Der Gefahr eines Entscheidungsdissenses kann im Falle einer mehrfachen Staatsangehörigkeit durch die Aufgabe einer Staatsangehörigkeit begegnet werden. Sinnvoll kann dies insbesondere in Fällen sein, in denen der Erblasser die weitere Staatsangehörigkeit eines Staates besitzt, nach dem sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen zwingend nach seinem Heimatrecht richtet ...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / b) Erbanfall – Vermächtnis – Pflichtteil

Rz. 24 In § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG sind die grundlegenden Tatbestände aus dem (zivilrechtlichen) Erbrecht durch gesetzliche oder testamentarische Erbfolge aufgeführt, nämlich der Erwerb aa) Erbanfall Rz. 25 Der Umfang des Erwerbs von Todes wegen...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / I. Praktisches Bedürfnis für die Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich

Rz. 206 Gerade im unternehmerischen Bereich hat die Testamentsvollstreckung eine hohe praktische Bedeutung. Sie ermöglicht dem Unternehmer-Erblasser, über seinen Tod hinaus Einfluss auf das zu vererbende Unternehmen zu nehmen. Dies kann sich vor allem dann als sinnvoll erweisen, wenn Streitigkeiten zwischen den Erben vermieden werden sollen, die Erben noch nicht "reif" genug...mehr

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ZErb 08/2025, Die Schlüssel... / 1

Wurden in einem Ehegattentestament Verfügungen wechselbezüglich zueinander getroffen, entstehen Wirksamkeits- und Bindungswirkungen. Diese stellen juristische Laien vor unerwartete und manchmal auch unerwünschte rechtliche Konsequenzen. Dieser Artikel beleuchtet die Möglichkeiten, wie sich die Ehegatten sowohl zu Lebzeiten beider als auch nach dem Tod des Erstversterbenden v...mehr