Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abschluss des Verfahrens.

Rn 14 Mit dem Eintritt der Rechtskraft der instanzübergreifend abschließenden Entscheidung (§ 45) endet die Beistandschaft kraft Gesetzes, vgl § 158 IV 1. Dies gilt auch für den Fall der Rücknahme einer Beschwerde nach § 67 IV, mit der die Rechtskraft der Endentscheidung der vorherigen Instanz eintritt (Haußleiter/Eickelmann Rz 26, 27). Rn 15 Die Beendigung kraft Gesetzes tri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. § 27 II.

Rn 9 Für deutsche Erblasser, die im Zeitpunkt des Todes keinen allg Gerichtsstand (§§ 13–16) in der Bundesrepublik Deutschland hatten, schafft § 27 II einen Hilfsgerichtsstand. Zugleich regelt die Vorschrift in dieser Fallkonstellation die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte. Bei Eingreifen der ab dem 17.8.15 geltenden EU-Erbrechtsverordnung wird § 27 II als Rege...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / a) Anwendungsbereich des Deutsch-türkischen Nachlassabkommens

Rz. 81 Zu beachten ist, dass der Anwendungsbereich des Deutsch-türkischen Nachlassabkommens nach Art. 20 des Konsularvertrags nur denjenigen Nachlass erfasst, der sich in dem Gebiet des jeweiligen anderen Staates als demjenigen des Heimatstaates befindet. D.h., dass die Belegenheit des Nachlasses und die Staatsangehörigkeit des Erblassers auseinanderfallen müssen.[116] aa) Ko...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abweisung oder Rücknahme des beiderseitigen Scheidungsantrags; Erledigung der Hauptsache (Abs 2 S 2).

Rn 8 Haben beide Ehegatten einen Scheidungsantrag gestellt und werden beide Anträge zurückgewiesen oder aber zurückgenommen, sind die Kosten der Scheidungssache und der Folgesachen gegeneinander aufzuheben. Diese Kostenfolge tritt auch ein, wenn sich das Verfahren in der Hauptsache erledigt, etwa bei einer Aussöhnung oder Tod eines Ehegatten (§ 131, vgl Frankf FamRZ 15, 1747).mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 1. Deutsch-iranisches Niederlassungsabkommen von 1929

Rz. 75 Zu den bilateralen Abkommen, die der EuErbVO gem. Art. 75 Abs. 1 EuErbVO vorgehen, gehört das Niederlassungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich Persien vom 17.2.1929,[105] das im Verhältnis zum Iran auch heute noch Anwendung findet. Gem. Art. 8 Abs. 3 S. 1 dieses Abkommens bleiben die Angehörigen jedes der beiden vertragschließenden Staaten im Ge...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / (1) Deutsch-türkische Doppelstaater

Rz. 84 Auf deutsch-türkische Doppelstaater ist das Deutsch-türkische Nachlassabkommen nach überzeugender – obgleich nicht unumstrittener – Ansicht nicht anwendbar,[119] da es Sinn und Zweck des Abkommens ist, den Staatsangehörigen des jeweils anderen Vertragsstaates in den durch das Abkommen geregelten Bereichen grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie den eigenen...mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 4.3.6 Beschäftigungsverbot in den ersten 8 Wochen nach der Geburt

Der Arbeitgeber darf eine Frau bis zum Ablauf von 8 Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten oder in Fällen, in denen vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ärztlich festgestellt und eine Verlängerung der Schutzfrist von der Mutter beantragt wird, bis zum Ablauf von 12 Woc...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / 11. Schiedsvereinbarung bei vorweggenommener Erbfolge

Rz. 41 Werden bei Schenkungs-, Ausstattungs- und Übergabeverträgen Schiedsvereinbarungen für alle aus dem Vertragsverhältnis und seiner eventuellen Rückabwicklung entstehenden Streitigkeiten getroffen, so unterliegen die Vertragsparteien nicht nur zu Lebzeiten des Schenkers der Schiedsabrede, sondern nach seinem Tod auch seine Erben, weil auf sie als Gesamtrechtsnachfolger a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen und Verfahren.

Rn 2 Für eine Aussetzung nach § 152 muss das Eheaufhebungsverfahren anhängig sein. Hierbei hängt die Vorgreiflichkeit der Entscheidung nicht davon ab, ob die Ehe, deren Aufhebung betrieben wird, zwischen den Parteien des Rechtsstreits eingegangen wurde (Zö/Greger Rz 2). Die Entscheidung kann nach § 128 IV – nach Gewährung rechtlichen Gehörs – ohne mündliche Verhandlung durch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Insolvenzverwalter.

Rn 3 Die weit verbreitete und auch hier bislang gebrauchte Formulierung, § 19a gelte für den Insolvenzverwalter von seiner Bestellung (§ 56 InsO) bis zur Abwahl (§ 57 InsO) oder Entlassung (§ 59 InsO), dürfte im Hinblick auf den Normzweck der Regelung nicht ausreichend differenziert sein. Als maßgeblicher Anknüpfungspunkt für § 19a bietet sich der Übergang der Verwaltungs- u...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / h) Vollziehung einer vom Erblasser angeordneten Auflage

Rz. 49 Steuerpflichtig ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG zudem der Vermögensvorteil, den der Begünstigte dadurch erlangt, dass eine vom Erblasser angeordnete Auflage vollzogen oder eine Bedingung erfüllt wird. Unter Auflage ist die erbrechtliche Auflage i.S.d. §§ 1940, 2192 ff. BGB zu verstehen.[59] Der Unterschied zwischen Auflage und Vermächtnis liegt darin, dass der Begüns...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / a) Schriftliche Erbverträge

Rz. 114 Für die Formgültigkeit schriftlicher Erbverträge gilt Art. 27 EuErbVO. Denn Erbverträge werden – im Gegensatz zu einseitigen und gemeinschaftlichen Testamenten – vom HTestformÜ nicht erfasst.[155] Allerdings beruhen die Regeln des Art. 27 EuErbVO auf denjenigen des HTestformÜ,[156] sodass auch für die Formgültigkeit von schriftlichen Erbverträgen mehrere alternative ...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / l) Herausgabeanspruch des "Vertragserben" wegen beeinträchtigender Schenkung

Rz. 55 Auch der durch Erbvertrag zum Erben erkorene Erbe kann nicht verhindern, dass der Erblasser zu Lebzeiten Teile seines Vermögens verschenkt. Führt der Erblasser allerdings eine Schenkung in der Absicht durch, die Erben zu "beeinträchtigen" (§ 2287 BGB), kann das Verschenkte vom Erben nach näherer Maßgabe des § 2287 BGB eventuell zurückgefordert werden. Mit Geltendmachu...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 3. Flexible Gestaltung durch Vermächtnis oder Auflage

Rz. 46 Zurückgegriffen werden kann allerdings auf Gestaltungen, bei denen ein Dritter einen Vermächtnisnehmer bestimmt, da die §§ 2064, 2065 BGB hier nicht gelten. § 2151 Abs. 1 BGB sieht ausdrücklich vor, dass der Erblasser einen Dritten bestimmen kann, der festlegt, wer von mehreren potenziellen Vermächtnisnehmern ein Vermächtnis tatsächlich erhält. Beabsichtigt der Erblas...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 5. Nachvermächtnis und Testamentsvollstreckung

Rz. 74 Da der Vorvermächtnisnehmer nicht den Verfügungsbeschränkungen der §§ 2113 ff. BGB und auch nicht den Auskunfts- und Sicherungspflichten der §§ 2116 ff. BGB unterliegt, ist es je nach Intention des Erblassers ratsam, die schwache Stellung des Nachvermächtnisnehmers durch eine Testamentsvollstreckung (§ 2223 BGB) zu stärken. Rz. 75 Die Anordnung der Testamentsvollstreck...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / j) Abfindungen für aufschiebend bedingte, betagte oder befristete Vermächtnisse

Rz. 53 Die Vorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 5 ErbStG betrifft ein Vermächtnis, das der Vermächtnisnehmer noch nicht wirksam erhalten hat, weil es an Bedingungen geknüpft ist, die noch nicht eingetreten sind (z.B. ein Grundstück, dessen Übertragung erst vorgenommen wird, wenn eine bestimmte Person gestorben ist). Verzichtet der Vermächtnisnehmer auf die Erfüllung und erhält er d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Norm ist in ihren beiden Abs wortgleich mit § 294 ZPO. Die Glaubhaftmachung ist nach ihrem Ziel vom Vollbeweis zu unterscheiden. Soweit im gerichtlichen Verfahren ein voller Beweis verlangt wird (vgl § 37 I), muss das Gericht sich die volle Überzeugung vom Vorliegen oder vom Nichtvorliegen von Tatsachenbehauptungen verschaffen. Demgegenüber ist die Glaubhaftmachung ...mehr

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§ 22 Einzeltestament / 1. Gesetzliches Erbrecht

Rz. 46 Hatten die nun geschiedenen Ehepartner kein Testament errichtet, gilt weiterhin gesetzliches Erbrecht. Der Ex-Ehegatte verliert mit Beendigung der Ehe – unter bestimmten Voraussetzungen auch schon früher (wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte bzw. w...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / (3) Eintrittsklauseln

Rz. 41 Auch bei einer Eintrittsklausel erfolgt der Erwerb der Gesellschaftsbeteiligung am Nachlass vorbei.[31] Die Eintrittsklausel stellt eine gesellschaftsvertragliche Vereinbarung dar, wonach Erben oder Dritte das Recht haben sollen, beim Tod eines Gesellschafters in die Gesellschaft einzutreten. Somit wird der Eintrittsberechtigte nicht kraft Erbrechts, sondern infolge d...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / Literaturtipps

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§ 12 Grundlagen des interna... / bb) Konsequenzen für türkische Erblasser

Rz. 83 Entsprechendes wie für deutsche Erblasser gilt aus deutscher Sicht für den beweglichen und unbeweglichen Nachlass eines türkischen Staatsangehörigen, der sich in der Türkei befindet. Auf diesen ist mangels Auseinanderfallens der Staatsangehörigkeit des Erblassers und der Belegenheit des Nachlasses nicht das Deutsch-türkische Nachlassabkommen, sondern die EuErbVO anwen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Von Amts wegen zu beteiligender Personenkreis.

Rn 3 In sämtlichen Abstammungsverfahren sind nach Abs 1 Nr 1–3 primär die bisher im rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnis zugeordneten Personen – also das Kind, die Mutter und der Vater – als Beteiligte vAw zu beteiligen (Muss-Beteiligte). Vater iSd Abs 1 Nr 3 ist daher zunächst nur der Mann, der nach § 1592 BGB die rechtliche Vaterposition innehat (MüKoFamFG/Coester-Waltjen/Lu...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 1. Nachlasszugehörigkeit der Gesellschaftsbeteiligung

Rz. 204 Auch der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann nur dann letztwillig über seinen Gesellschaftsanteil verfügen, wenn seine Gesellschaftsbeteiligung in den Nachlass fällt. Zwar sind Kapitalgesellschaftsanteile grundsätzlich frei vererblich, wie sich insbesondere aus § 15 Abs. 1 GmbHG ergibt. Allerdings können insbesondere Einziehungs- und Abtretungsklauseln im G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vollmachtgeber.

Rn 8 Vollmachtgeber ist idR die Partei. Fehlt dieser die Prozessfähigkeit, wird die Vollmacht vom gesetzlichen Vertreter erteilt (§ 51). Die Befugnis zur Erteilung der Vollmacht bestimmt sich grds nach dem materiellen Recht und den daraus abzuleitenden Handlungsbefugnissen. Sie kann aber auch vom Nebenintervenienten oder einem am Prozess beteiligten Dritten erteilt werden, z...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / Literaturtipps

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§ 12 Grundlagen des interna... / d) Heranziehung bei Versagen der Regelanknüpfung nach Art. 21 Abs. 1 EuErbVO

Rz. 29 Umstritten ist, ob die Ausweichklausel in Fällen des Versagens der Regelanknüpfung des Art. 21 Abs. 1 EuErbVO herangezogen werden kann, um das anwendbare Recht zu bestimmen. Ein Teil der Lehre lehnt dies mit der Begründung ab, dass in jedem Fall ein letzter gewöhnlicher Aufenthalt bestimmt werden müsse.[38] Dem ist allerdings entgegenzuhalten, dass es Fälle gibt, in d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Außerkrafttreten der einstweiligen Anordnung (Abs 5 S 1).

Rn 13 § 248 V 1 ergänzt § 56 und enthält 2 zusätzliche Fälle des Außerkrafttretens der einstweiligen Anordnung in Unterhaltssachen, die ihren Grund in der Kopplung der einstweiligen Anordnung an das Abstammungsverfahren haben: zum einen die Rücknahme des Antrags auf Feststellung der Vaterschaft und zum anderen seine rechtskräftige Zurückweisung. Das Außerkrafttreten aufgrund...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Außerordentliche Rechtsbehelfe

a) Wiederaufnahme des Verfahrens Rz. 840 [Autor/Stand] Die Wiederaufnahme des Verfahrens dient der Beseitigung fehlerhafter rechtskräftiger Urteile oder Strafbefehle (vgl. §§ 359, 373a StPO). Sie ist kein ordentliches Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf, weil eine Durchbrechung der Rechtskraft erfolgt. Wurde das Strafverfahren aus Opportunitätsgründen nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Veränderte Umstände.

Rn 6 Berücksichtigt werden dürfen die nachträglich, also nach Erlass des Pfändungsbeschlusses oder der Rechtsbehelfsentscheidung veränderten Verhältnisse. Dies gilt auch bei veränderten Pfändungsfreibeträgen. Zu denken ist etwa an die nachträglich mit der Jahressteuer zu versteuernden Renten. Unveränderte Faktoren dürfen dagegen im Abänderungsverfahren nicht anders als im Au...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 2. Elterliche Vertretungsmacht (Außenverhältnis)

Rz. 3 Aus dem elterlichen Sorgerecht im Innenverhältnis folgt gem. § 1629 Abs. 1 BGB ein Gesamtvertretungsrecht beider Eltern nach außen.[2] Übt ein Elternteil die elterliche Sorge etwa nach dem Tod des anderen Elternteils alleine aus, ist dieser der alleinige Vertreter (§ 1629 Abs. 1 S. 3 BGB). Rz. 4 Die elterliche Vertretungsmacht unterliegt Grenzen. So besteht ein Vertretu...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / 3. Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil

Rz. 248 Die Zulässigkeit einer die gesamte Kommanditistenstellung erfassenden Testamentsvollstreckung, die sowohl die Innenseite als auch die Außenseite der Kommanditbeteiligung betrifft, ist höchstrichterlich bestätigt.[305] Jedoch unterliegt der Testamentsvollstrecker selbstverständlich den erbrechtlichen Einschränkungen wie insbesondere dem Verbot der unentgeltlichen Verf...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / A. Allgemeines

Rz. 1 Schiedsgerichte in Erbsachen sind entweder zulässig.[1] § 1066 ZPO sieht die Möglichkeit der Anordnung einer Schiedsgerichtsbarkeit durch Verfügung von Todes wegen vor.[2] Derartig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wirkungen für die Partei.

Rn 2 Sämtliche Wirkungen der PKH sind auf die Person bezogen und auf diese beschränkt. Die PKH endet mit dem Tod der Partei, dementsprechend treten die Wirkungen auch nicht für die Erben ein. War dem Erblasser ratenfreie PKH bewilligt, dann können die Erben nicht für die durch die Prozessführung des Erblassers verursachten Kosten in Anspruch genommen werden (Ddorf OLGR 99, 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Örtliche Zuständigkeit bei Anhängigkeit einer Ehesache (Abs 1).

Rn 7 Ist eine Ehesache zwischen Eltern minderjähriger Kinder anhängig, soll dieses Gericht auch mit Kindschaftssachen betreffend der gemeinsamen Kinder befasst sein. Die hiermit bezweckte Zuständigkeits- und Entscheidungskonzentration auf das Gericht der Ehesache ist im Verfahren in Familiensachen nach dem FamFG nicht auf die Verfahren in Kindschaftssachen beschränkt, sonder...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / V. Zeitorientierte Vergütung

Rz. 168 Für die Anordnung einer zeitorientierten Vergütung spricht, dass nur sie dem tatsächlichen Zeitaufwand des Testamentsvollstreckers Rechnung tragen kann. Sie erspart die häufig streitanfällige Feststellung des Bruttonachlasswerts und regelt die Vergütung bei vorzeitiger Beendigung des Testamentsvollstreckeramts meist sachgerecht.[193] Eine Aufteilung der Vergütung für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anfechtungsantrag (Abs 1).

Rn 2 Soweit der Justizverwaltungsakt rechtswidrig und der Antragsteller durch die Maßnahme in seinen Rechten verletzt ist, hebt das OLG den angegriffenen Justizverwaltungsakt und – soweit ein Beschwerdeverfahren vorausgegangen war – den Beschwerdebescheid auf (S 1). Ein Verschulden der Justizverwaltung ist nicht erforderlich. Es genügt nicht die objektive Rechtswidrigkeit de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkung der gesetzlichen Vertretung.

Rn 11 Die gesetzliche Vertretungsmacht muss als Sachurteilsvoraussetzung im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung gegeben sein. Prozesshandlungen, die einer wirksamen Vertretung entbehren, sind unwirksam, können aber von dem berechtigten Vertreter oder der während des Rechtsstreits prozessfähig gewordenen Partei (§ 108 III BGB; München NZG 2012, 274 [OLG Stuttgart 23....mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / IX. Nacherbentestamentsvollstreckung gem. § 2222 BGB

Rz. 103 Nach § 2222 BGB kann der Erblasser einen Testamentsvollstrecker ausschließlich zu dem Zweck ernennen, dass dieser bis zum Eintritt der Nacherbfolge die Rechte ausübt und Pflichten erfüllt, die dem Nacherben zukommen bzw. diesen treffen. Bedeutung hat diese Möglichkeit in den Fällen, in denen Nacherben benannt werden, die voraussichtlich zum Zeitpunkt des Vorerbfalls ...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / II. Scheidungsfolgen

Rz. 128 Beim Ehegattentestament ist bei der Gestaltung stets auch an den Fall der Ehescheidung zu denken. Das Gesetz sieht mit § 2268 BGB hierfür eine Regelung vor. § 2268 Abs. 1 BGB bestimmt, dass ein gemeinschaftliches Testament in den Fällen des § 2077 BGB seinem ganzen Inhalt nach unwirksam ist. Im Kern führt die gesetzliche Vermutungsregel der §§ 2268, 2077 BGB dazu, da...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / b) Lastentragung

Rz. 86 Die Frage einer etwaigen Lastentragung darf bei Grundstücksvermächtnissen nicht außer Acht gelassen werden.[93] Da es sich bei auf einer Immobilie ruhenden Schulden im Regelfall um Nachlassverbindlichkeiten handeln dürfte, die von den Erben zu tragen sind, kann es zu Auslegungsschwierigkeiten kommen, ob der Vermächtnisnehmer oder die Erben die Verbindlichkeiten zu tra...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Bereicherung durch Aufwandsersparnis

Rz. 41 [Autor/Stand] Die (sonstige) freigebige Zuwendung ist begrifflich weiter als die Schenkung i.S.d. § 516 Abs. 1 BGB.[2] Daher sind auch die mit dem Gebrauch oder der Nutzung vermögenswerter Gegenstände verbundenen geldwerten Vorteile grundsätzlich steuerbar (vgl. § 29 Abs. 2 ErbStG).[3] Die Bereicherung des Begünstigten folgt hier regelmäßig aus der Tatsache eines fehl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Minderjährige.

Rn 3 Ihre Vertretung folgt dem elterlichen Sorgerecht (§ 1629 I 1 BGB). Darum nehmen die gesetzliche Vertretung minderjähriger ehelicher Kinder die sorgeberechtigten Eltern – grds auch nach Trennung oder Scheidung (§ 1671 BGB) – in Gesamtvertretung (§ 1629 I 2 BGB) wahr (BGH NJW 87, 1947 f [BGH 20.01.1987 - VI ZR 182/85]). Ist nur ein Elternteil – etwa kraft familiengerichtl...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 5. Gestaltungen

Rz. 17 Zusätzlich zu der testamentarischen Entziehung des Verwaltungsrechts für einen Elternteil hinsichtlich des Teilbereichs Wahrnehmung der Rechte des minderjährigen Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker (vgl. Rdn 11) nach § 1638 BGB kann der Erblasser die Person des Zuwendungspflegers bestimmen (Pflegerbenennungsrecht nach § 1811 Abs. 2 BGB).[39] Befürchtet der Erbla...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zuwendungen an inländische Familienstiftungen bei Errichtung (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 71 [Autor/Stand] Stiftungen können durch Verfügung von Todes wegen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG) angeordnet oder durch ein Stiftungsgeschäft unter Lebenden (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG) begründet werden. Liegt ein steuerbarer und steuerpflichtiger Vorgang vor (zu den Voraussetzungen im Einzelnen s. § 3 ErbStG Rz. 240 ff., § 7 ErbStG Rz. 281 ff.), so unterliegt dieser grundsätzli...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / VII. Vermächtnis und Erbschaftsteuer

Rz. 26 Grundsätzlich bildet der Erwerb durch Vermächtnis einen eigenständigen Erwerb von Todes wegen, der als solcher nach § 3 Abs. 1 Nr. ErbStG der Erbschaftsteuer unterliegt. Steuerschuldner für diesen Erwerb ist (allein) der Vermächtnisnehmer.[20] Für den mit dem Vermächtnis Beschwerten (z.B. den oder die Erben oder auch einen anderen Vermächtnisnehmer) bildet die Vermäch...mehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / A. Überblick

Rz. 1 Ist der Anwalt mit der Gestaltung letztwilliger Verfügungen betraut, muss er den letzten Willen des oder der Mandanten genau ergründen und anschließend zutreffend formulieren, damit er nach Eintritt des Erbfalls umgesetzt werden kann. Nur bei Kenntnis der gesetzlichen Regelungen, einschließlich derjenigen zur Auslegung, wird das gewünschte Ziel verlässlich erreicht. Ve...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / 3. Zeitliche Grenze

Rz. 6 Der Anordnungsmöglichkeit ist mit der Regelung des § 2109 BGB eine zeitliche Grenze gesetzt. Nach § 2109 Abs. 1 S. 1 BGB wird die Vorerbschaft grundsätzlich nach 30 Jahren kraft Gesetzes zur Vollerbschaft, wenn zu diesem Zeitpunkt der Nacherbfall noch nicht eingetreten ist. Von diesem Grundsatz macht § 2109 Abs. 1 S. 2 BGB zwei Ausnahmen, die gem. § 2109 Abs. 2 BGB jed...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / I. Elemente der Gestaltung

Rz. 78 Bei der Vermächtnislösung wird vermieden, dass eine Erbengemeinschaft mit dem behinderten Kind als Mitvorerbe entsteht. Auch eine problembehaftete Erbauseinandersetzung nach § 2042 BGB steht nicht an. Bei dieser Gestaltung wird dem Kind mit Behinderungen ein Vorvermächtnis ausgesetzt und über eine Dauervollstreckung definiert, welche Leistungen es erhält. Die Dauertes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bei mehreren Streitgegenständen (Abs 1 S 1 Var 1) und bei Klage und Widerklage (Abs 1 S 1 Var 3).

Rn 5 Bei einer objektiven oder subjektiven Klagenhäufung (Abs 1 S 1 Var 1) sowie bei Klage und Widerklage (Abs 1 S 1 Var 3) ist die Teilbarkeit des Rechtsstreits und die Abtrennbarkeit des jeweiligen Streitgegenstands von den anderen Streitgegenständen eo ipso gegeben, da die Beurteilung als eigener Streitgegenstand einen eigenen Antrag und/oder Lebenssachverhalt voraussetzt...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 2. Bestimmtes Geldbetragsvermächtnis

Rz. 97 Wird ein bestimmter, bereits festgelegter Geldbetrag im Testament genannt, ist zu klären, ob der Betrag auf den Zeitpunkt des Erbfalls dem Kaufkraftverlust angepasst werden soll oder nicht. Eine Indexklausel bietet sich insbesondere dann an, wenn der Erbfall aller Wahrscheinlichkeit nach erst in ferner Zukunft eintreten wird.[102] Rz. 98 Muster in Ihr Textverarbeitungs...mehr