Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsstellung des gewillkürten Prozessstandschafters.

Rn 45 Wie der gesetzliche ist auch der gewillkürte Prozessstandschafter Herr des Verfahrens. Der Rechtsträger kann als Zeuge auftreten. Der Antrag ist bei einer verdeckten Prozessstandschaft auf Zahlung an den Kl, bei einer offenen auf Zahlung an den Rechtsinhaber gerichtet (BGH NJW 99, 2110 f). Prozesskostenhilfe kann nur gewährt werden, wenn der Prozessstandschafter und de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Regelung bei beendeter Gütergemeinschaft (Abs 2).

Rn 3 Auch nach der Beendigung der Gütergemeinschaft durch Tod, Vertrag, Aufhebungsurteil gem den §§ 1447 ff BGB oder Eheauflösung ist der Anteil weiterhin unveräußerlich. Allerdings können die Ehegatten, ihre Abkömmlinge oder Erben die Auseinandersetzung herbeiführen, §§ 1471 ff, 1494 BGB. Der Anteil am Gesamtgut ist deswegen nach Abs 2 pfändbar. Die Pfändung erfolgt nach de...mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / 2. Feststellungen über die erforderliche Geschäfts- und Testierfähigkeit (§ 28 BeurkG)

Rz. 36 Anders als der Wortlaut der Normüberschrift ("Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit") nahelegt, soll der Notar in der Verfügung von Todes wegen lediglich dokumentieren, auf welche Art und Weise er sich von der Geschäftsfähigkeit des Verfügenden überzeugt hat.[14] Bei § 28 BeurkG handelt es sich um eine Ergänzung zu § 11 BeurkG, welcher weiterhin Anwendung findet....mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / k) Abfindungen für die Übertragung der Anwartschaft eines Nacherben

Rz. 54 § 3 Abs. 2 Nr. 6 ErbStG bezieht sich auf das Institut der Vor- und Nacherbschaft, das unter Rdn 134 ff. im Einzelnen dargestellt wird. Ab dem Anfall der Vorerbschaft steht dem Nacherben bis zum Eintritt des Nacherbfalls eine Anwartschaft auf die Nacherbschaft zu (sog. Nacherbenanwartschaftsrecht), die bei diesem zunächst noch keine Erbschaftsteuerpflicht auslöst. Über...mehr

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§ 22 Einzeltestament / 2. Einzeltestament

Rz. 47 Hatte der Ehegatte eine letztwillige Verfügung zugunsten des anderen Ehegatten getroffen, wird diese (aber nicht das ganze Testament) gleichermaßen unwirksam, wenn die Ehe durch Scheidung aufgelöst wird (sie wird durch Rechtskraft des richterlichen Scheidungsausspruchs (§ 1564 S. 2 BGB) oder in den Fällen der §§ 1313 ff. und 1319 ff. BGB aufgelöst) oder die Voraussetz...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / 4. Steuerfreie Zugewinnausgleichsforderung an den Ehegatten

Rz. 55 Leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1371 ff. BGB), steht dem überlebenden Ehegatten nach dem Tod des Partners u.U. eine Zugewinnausgleichsforderung zu, die nach § 5 Abs. 1 ErbStG in der Regel steuerfrei bleibt. Bei der Berechnung dieser tatsächlichen Zugewinnausgleichsforderung ist jedoch zu beachten, dass nach § 5 Abs. 1 S. 1 ErbSt...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / a) Konsequenzen für deutsche Erblasser

Rz. 76 Für einen deutschen Erblasser hat die Regelung des Art. 8 Abs. 3 S. 1 des Abkommens zur Folge, dass der im Iran belegene Nachlass eines Deutschen dem deutschen Recht unterliegt. Dies gilt auch, wenn er seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Iran oder in einem Drittstaat hatte, sofern er keine Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO vorgenommen hat.mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 2. Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik

Rz. 80 Zwischen Deutschland und der Türkei hat der Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik vom 28.5.1929[115] Vorrang vor den Regeln der EuErbVO. Dieser beinhaltet in der Anlage zu Art. 20 des Konsularvertrags das Deutsch-türkische Nachlassabkommen. a) Anwendungsbereich des Deutsch-türkischen Nachlassabkommens Rz. 81 Zu beachten ist, dass der A...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / 1. Überblick

Rz. 155 Da es sich bei den veröffentlichten üblichen Vergütungstabellen um allgemein zugängliche Informationen handelt, kann der Erblasser in seiner Verfügung von Todes wegen auf diese Tabellen verweisen, ohne diese in der letztwilligen Verfügung wiedergeben zu müssen.[183] Die in der Praxis wichtigsten Tabellen sind die Rheinische Tabelle, die Vergütungsempfehlungen des Deu...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / 3. Rück- und Weiterverweisungen

Rz. 30 Nach Art. 34 Abs. 1 EuErbVO sind unter dem nach der EuErbVO anzuwendenden Recht eines Drittstaates die in diesem Staat geltenden Rechtsvorschriften einschließlich derjenigen seines Internationalen Privatrechts zu verstehen, soweit diese zurück- oder weiterverweisen auf das Recht eines Mitgliedstaates (Buchst. a) oder auf das Recht eines anderen Drittstaates, der sein ...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 3. Grundbuchmäßige Absicherung mittels Reallast

Rz. 216 Die Rentenzahlungspflicht kann durch eine im Grundbuch einzutragende Reallast gesichert werden. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht nicht. Wenn der Erblasser dem Vermächtnisnehmer eine Absicherung durch Bestellung einer Reallast gewähren will, so muss sie zusätzlich zu dem Rentenversprechen vermächtnisweise gewährt werden. Damit erhält der Vermächtnisnehmer auße...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anhängigkeit einer Ehesache.

Rn 7 Die Anhängigkeit einer Ehesache (§ 121) beginnt mit Einreichung der Antragsschrift, § 124 S 1 (die Einreichung eines Antrags auf Bewilligung von VKH reicht nicht [Musielak/Borth/Borth/Grandel § 232 Rz 4; Prütting/Helms/Bömelburg § 232 Rz 6]). Die Rechtshängigkeit der Ehesache ist nicht erforderlich. Die Anhängigkeit endet mit der Rechtskraft der Endentscheidung in der E...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Zweckzuwendungen

Rz. 56 Eine Sonderrolle nehmen sog. Zweckzuwendungen i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG ein. Hierbei handelt es sich nach § 8 ErbStG um Zuwendungen von Todes wegen oder freigebige Zuwendungen unter Lebenden, die unter der Auflage oder Bedingung erfolgen, dass der Empfänger das Zugewendete ganz oder teilweise zugunsten eines bestimmten Personenkreises oder eines bestimmten Zwecks...mehr

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§ 24 Erbvertrag / cc) Form und Frist der Anfechtung

Rz. 100 Die Anfechtung muss durch den Erblasser persönlich erklärt werden (§ 2282 Abs. 1 BGB); für einen geschäftsunfähigen Erblasser handelt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familien- oder Betreuungsgerichts (§ 2282 Abs. 2 BGB). Die Anfechtungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung (§ 2282 Abs. 3 BGB) und muss zu Lebzeiten des Vertragspartners diesem gege...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / aa) Konsequenzen für deutsche Erblasser

Rz. 82 Für einen deutschen Staatsangehörigen hat Art. 20 des Konsularvertrags zur Konsequenz, dass für den in Deutschland belegenen beweglichen und unbeweglichen Nachlass nicht der Deutsch-türkische Konsularvertrag, sondern die EuErbVO gilt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Deutsche in Deutschland oder in der Türkei lebt.[117]mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / a) Einheitliches oder gespaltenes Testament

Rz. 162 Tritt Nachlassspaltung ein bzw. ist eine solche abzusehen, stellt sich die Frage, ob der Erblasser ein einheitliches Testament anfertigen sollte oder verschiedene Testamente. Die Ansichten dazu in der Literatur sind geteilt. Teilweise werden verschiedene Testamente empfohlen.[222] Aber selbst in dem Fall, in dem unterschiedliche Testamente für die einzelnen Nachlasst...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / I. Allgemeines

Rz. 81 Vermächtnisse im Ehegattentestament sind vor allem ein Mittel, um abweichend vom klassischen Berliner Testament (siehe hierzu bereits Rdn 5) steuerliche Optimierungen vorzunehmen (siehe ausführlich Rdn 19 ff.). Sie können aber im Übrigen geboten sein, weil abweichend von Gesamtvermögensverfügungen einzelne Gegenstände, Forderungen oder Rechte letztwillig verteilt werd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundlagen.

Rn 7 Die Höhe einer für die Wertberechnung maßgeblichen Miete richtet sich nach einem objektiven Maßstab; beim Vorliegen eines schriftlichen Mietvertrags sind regelmäßig dessen Regelungen für die Bemessung der Miethöhe heranzuziehen (BGH NJW-RR 97, 648; 06, 16 [BGH 21.09.2005 - XII ZR 256/03]). Der einjährige Bezug bestimmt sich nach der für das erste Jahr ab Klageerhebung g...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / c) Der Nacherbfolge gleichgestellte Konstellationen

Rz. 155 Der Vor- und Nacherbschaft werden in steuerlicher Hinsicht nach § 6 Abs. 4 ErbStG diejenigen testamentarischen Anordnungen gleichgestellt, die zu wirtschaftlich vergleichbaren Ergebnissen führen. Dies gilt insbesondere für Nachvermächtnisse und Vermächtnisse, die erst mit dem Tod des Beschwerten fällig werden,[171] aber auch für entsprechende Auflagen (R E 6 S. 1 Erb...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / dd) Anwendbarkeit auf das in einem Drittstaat belegene unbewegliche Vermögen

Rz. 86 Umstritten ist auch, ob das Deutsch-türkische Nachlassabkommen auf das in einem Drittstaat, also außerhalb von Deutschland oder der Türkei, belegene unbewegliche Vermögen anwendbar ist. Teilweise wird die Anwendbarkeit bejaht,[123] damit es nicht zu einer weiteren Nachlassspaltung komme.[124] Andere lehnen dies ab.[125] Begründet wird die Ablehnung mit dem Wortlaut de...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 2. Vererblichkeit des Nachvermächtnisanwartschaftsrechts; Ersatznachvermächtnisnehmer

Rz. 67 Auch beim Nachvermächtnis stellt sich die Frage der Vererblichkeit des Anwartschaftsrechts, obgleich weder eine direkte Anwendung des § 2108 BGB noch eine Analogie in Betracht kommt.[76] Allerdings ist aufgrund der nach § 2179 BGB geschützten Anwartschaft die Frage der Konkurrenz zum Ersatznachvermächtnisnehmer gem. § 2069 BGB problematisch, wenn der Erblasser einen A...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / (1) Erbrechtliche Nachfolgeklauseln

Rz. 36 Insbesondere abweichend von § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB (ggf. i.V.m. § 161 Abs. HGB bei der Kommanditgesellschaft) kann die Rechtsfolge des Ausscheidens des verstorbenen Gesellschafters mit Anwachsung zugunsten der verbleibenden Gesellschafter dergestalt gesellschaftsvertraglich abgeändert werden, dass eine Vererblichkeit der Gesellschaftsbeteiligun...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / ff) Einsatz von Strafklauseln

Rz. 237 Zur Vermeidung der Geltendmachung der Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit eines Testaments durch einen Bedachten in einem Staat, in dem diese nur auf Antrag durch das Gericht berücksichtigt werden, empfiehlt sich ggf. eine Strafklausel, durch welche der Anfechtungsberechtigte bzw. derjenige, der sich auf die Nichtigkeit des Testaments beruft, auch im Übrigen von der Erbf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gemeinsames Sorgerecht.

Rn 9 Sind die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt (§ 1626 I, § 1626a I Nr 1 BGB), teilt das Kind den Wohnsitz der Eltern (§ 11 I 1 HS 1 BGB). Haben die Eltern verschiedene Wohnsitze, hat das Kind einen abgeleiteten Doppelwohnsitz (allgM; BGHZ 48, 228, 234 ff; NJW 95, 1224 f; PWW/Prütting § 11 Rz 5; Zö/Schultzky Rz 9; MüKoZPO/Patzina Rz 19), es sei denn die Eltern begründen geme...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 8. Ehegattenhof

Rz. 98 Verstirbt der Eigentümer eines Ehegattenhofes, kann Hoferbe nur der überlebende Ehegatte sein (§ 8 Abs. 1 HöfeO). Sinnvollerweise errichten die Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament, welches wiederum in die Abschnitte "Hoferbfolge" sowie "Erbfolge in den hoffreien Nachlass" untergliedert werden sollte. Die Hoferbfolge betrifft letztlich die Nachfolge nach dem Län...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung.

Rn 7 Bezüglich solcher Anrechte, die bei der Scheidung nicht (dinglich) ausgeglichen wurden (zB wegen § 19 II VersAusglG), besteht unter den Voraussetzungen der §§ 20–24 VersAusglG Anspruch auf eine schuldrechtliche Ausgleichsrente oder Kapitalabfindung. Verstirbt die ausgleichspflichtige Person und besteht ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht, kann die ausgleichsberechtigt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren, Entscheidung.

Rn 2 Zum Verfahren der Klauselerteilung s § 726 Rn 6 f, § 727 Rn 15 ff. Der Tod des Erblassers, die Anordnung der Testamentsvollstreckung, die Annahme des Amtes und die Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers nach § 2208 BGB müssen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. Insb ist die Vorlage des Testamentsvollstreckerzeugnisses nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 20 Macht ein unterhaltsberechtigter Sozialhilfeempfänger kraft prozessrechtlicher Ermächtigung (§ 265) in Prozessstandschaft die nach § 94 I 1 SGB XII auf den Sozialhilfeträger übergegangenen Unterhaltsansprüche geltend, kann das nach dessen Tod unterbrochene Verfahren (§ 239) nur durch seine Erben als neue gesetzliche Prozessstandschafter aufgenommen werden. Der Sozialhi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für Rechtsstreitigkeiten aus einer Güterbeförderung ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Ort der Übernahme des Gutes oder der für die Ablieferung des Gutes vorgesehene Ort liegt. Eine Klage gegen den ausführenden Frachtführer oder ausführenden Verfrachter kann auch in dem Gerichtsstand des Frachtführers oder Verfrachters erhoben werden. Eine Klage gegen ...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 1. Bemessungsgrundlage

Rz. 57 § 10 Abs. 1 S. 1 ErbStG definiert, dass der steuerpflichtige Erwerb für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage zur Berechnung der zu entrichtenden Erbschaftsteuer maßgeblich ist. Das Besteuerungsobjekt der Erbschaftsteuer ist grundsätzlich der bei dem Erwerber eingetretene Zuwachs an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, der sich aus dem Nettoerwerb errechnet (sog. obj...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / (2) Andere Mehrstaater

Rz. 85 Erblasser, die zwar entweder die deutsche oder die türkische, aber auch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, fallen unter den Anwendungsbereich des Abkommens, weil der mit dem Deutsch-türkischen Nachlassabkommen bezweckte Schutz für diese noch erreicht werden kann.[121] Voraussetzung ist allerdings, dass die deutsche bzw. die türkische Staatsangehörigkeit die ef...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VIII. Abschluss des Ermittlungsverfahrens

Schrifttum: Bloy, Zur Systematik der Einstellungsgründe im Strafverfahren, GA 1980, 161, NStZ 1982, 230; Bornheim, Strategien zur Verfahrenseinstellung, PStR 2000, 32; Brete/Thomsen, Anspruch auf Beendigung des steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, wistra 2008, 367; Burhoff, Einstellung des Verfahrens: Voraussetzungen, Vor- und Nachteile, PStR 2002, 19; Cordes/Reichli...mehr

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§ 24 Erbvertrag / 2. Beeinträchtigende Schenkungen

Rz. 55 Der durch Erbvertrag eingesetzte Erbe wird durch § 2287 BGB gegen beeinträchtigende Schenkungen des Erblassers geschützt. Allerdings sind die vorgenommenen Schenkungen wirksam; sie geben dem benachteiligten Erben lediglich nach dem Tode des Erblassers einen Anspruch auf Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereich...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / Literaturtipps

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Rechtsstellung des Streithelfers.

Rn 1 Die Bestimmung befasst sich mit den dem Streitgenossen im Verhältnis zu der Hauptpartei verliehenen prozessualen Befugnissen. Den streitgenössischen Nebenintervenienten stattet § 69 weitergehend mit zusätzlichen Rechten aus. Der Nebenintervenient, der weder Partei des Hauptprozesses noch Vertreter der Hauptpartei ist, agiert in einem fremden Prozess neben der Hauptparte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Übrige Personen der Steuerklasse I (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 24 [Autor/Stand] Diese Personen erhalten den Freibetrag i.H.v. 100.000 Euro. Hierunter fallen nach vorzugswürdiger Auffassung etwa Urenkel (s. Rz. 18, Rz. 23) sowie die Eltern bei Erwerben von Todes wegen.[2]mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / I. Hinweis auf die mögliche Geltung ausländischen Rechts

Rz. 239 Gem. § 17 Abs. 3 S. 1 BeurkG soll der Notar die Beteiligten darauf hinweisen und dies in der Niederschrift vermerken, wenn ausländisches Recht zur Anwendung gelangt oder darüber Zweifel bestehen. Nimmt ein Rechtsanwalt eine Beratung in Nachlassangelegenheiten vor, gilt dies entsprechend.[265] Zu einer ordnungsgemäßen Beratung durch den Rechtsanwalt bzw. Notar gehört ...mehr

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§ 6 Gesetzliche Auslegungsr... / II. Gemeinschaftliches Testament

Rz. 84 Ähnlich ist bei der Auslegung gemeinschaftlicher Testamente zwischen wechselbezüglichen und nicht wechselbezüglichen Verfügungen zu differenzieren: Wechselbezügliche Verfügungen haben zwar keinen Vertragscharakter, aber aufgrund der gegenseitigen Abhängigkeit und der Bindungswirkung nach dem Tod des ersten Ehegatten ist die Interessenlage hier derjenigen beim Erbvertra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Unter den sachlichen Anwendungsbereich der Vorschrift fällt nach Abs 1 der Pflichtteilsanspruch aus § 2317 II BGB (vgl insg Ponzer Rpfleger 19, 673) sowie gem Abs 2 der Herausgabeanspruch des verarmten Schenkers nach § 528 I BGB und der Anspruch des Ehegatten oder Lebenspartners auf Zugewinnausgleich gem § 1378 III BGB, § 6 LPartG. Dies gilt auch, wenn der Unterhaltsber...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 1. Elterliche Sorge (Innenverhältnis)

Rz. 2 Die elterliche Sorge umfasst gem. § 1626 Abs. 1 S. 2 BGB die Sorge für die Person (Personensorge) und für deren Vermögen (Vermögenssorge). Die Vermögenssorge umfasst alle tatsächlichen und rechtlichen Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, das Kindesvermögen zu erhalten, zu verwerten und zu vermehren.[1] Sie steht den Eltern gemeinsam zu, kann jedoch auf andere Personen...mehr

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§ 24 Erbvertrag / aa) Anfechtungserklärung

Rz. 108 Die Anfechtungserklärung ist gegenüber dem bzw. den anderen Vertragschließenden abzugeben (§ 143 Abs. 2 BGB). Nach dem Tod eines Erblassers sind diejenigen Verfügungen, die zu seinen Gunsten angeordnet wurden, nicht mehr anfechtbar; sie sind nämlich gegenstandslos. Hat der überlebende Erblasser oder haben die überlebenden Erblasser zugunsten dritter Personen Verfügun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wichtiger Grund.

Rn 4 Die Aussetzung setzt einen ›wichtigen Grund‹ voraus. Als Regelbeispiel nennt das Gesetz die ›Vorgreiflichkeit‹ eines anderen Verfahrens, die dann gegeben ist, wenn die in dem Verfahren zu treffende Entscheidung ganz oder zT von dem Bestehen eines Rechtsverhältnisses in einem anderen anhängigen Verfahren abhängig ist (BGH Rpfleger 90, 464, 465 [BGH 02.07.1990 - II ZB 1/9...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 9. Beendigung des Nießbrauchs

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§ 18 Anordnungen für die Er... / 2. Zeitliche Schranken

Rz. 85 Das Teilungsverbot kann durch den Erblasser nicht für unbestimmte Zeit ausgeschlossen werden. § 2044 Abs. 2 BGB sieht eine zwingende zeitliche Grenze für die Wirkungsdauer eines Auseinandersetzungsverbots vor. Die Wirksamkeit der Anordnung des Erblassers ist auf 30 Jahre befristet. Diese Höchstfrist gilt nach § 2044 Abs. 2 S. 3 BGB ausnahmslos für juristische Personen...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / d) Mehrstaater

Rz. 95 Auf Personen, die sowohl die deutsche Staatsangehörigkeit als auch diejenige des entsprechenden Nachfolgestaates der Sowjetunion besitzen, ist das Abkommen nicht anwendbar,[149] da es Sinn und Zweck des Abkommens ist, den Staatsangehörigen des jeweils anderen Vertragsstaates in den durch das Abkommen geregelten Bereichen grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten...mehr

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§ 22 Einzeltestament / II. Vor- und Nachteile des Einzeltestaments

Rz. 3 Das Einzeltestament hat gegenüber der gemeinschaftlichen Verfügung den Vorteil, dass der Erblasser im größten Umfang frei ist und es auch bleibt. Denn er kann – im Rahmen des rechtlich Zulässigen – beliebige letztwillige Verfügungen treffen, diese vor anderen geheim halten und sie später jederzeit widerrufen oder anpassen. Damit behält der Erblasser die Möglichkeit, au...mehr

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§ 24 Erbvertrag / 1. Ausgangssituation

Rz. 7 Wenn nur ein Vertragsteil eine Verfügung von Todes wegen trifft, der andere Vertragsteil aber nicht, spricht man von einem einseitigen Erbvertrag. Die Verbindung von Erbvertrag und Gegenleistung kann erfolgen alsmehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / aa) Rechtswahl zugunsten des Rechts des Wohnsitzstaates, hilfsweise des Aufenthaltsstaates

Rz. 49 Auf Flüchtlinge ist das Genfer UN-Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.7.1951[63] anwendbar. Dieses geht der EuErbVO nach Art. 75 Abs. 1 UAbs. 1 EuErbVO vor. Art. 12 Abs. 1 dieses Abkommens unterstellt einen Flüchtling dem Recht des Staates seines Wohnsitzes – unter dem nach Ansicht der herrschenden Meinung der gewöhnliche Aufenthalt zu verstehen is...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 6. Vorkaufsberechtigter

Rz. 234 Das Vorkaufsrecht kann zugunsten einer natürlichen oder juristischen Person bestellt werden. Wird das dingliche Vorkaufsrecht mehreren Personen eingeräumt, so bestimmt § 472 BGB deren Gemeinschaftsverhältnis (§ 1098 Abs. 1 BGB). Nach diesen Vorschriften kann das Vorkaufsrecht nur insgesamt ausgeübt werden. Wird das Vorkaufsrecht durch mehrere Berechtigte nach § 472 B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Arzthaftung. In Fällen der Arzthaftung ist für die Bestimmung des Erfolgsorts maßgeblich, wo der Gesundheitsschaden eingetreten ist. Das gilt bei Behandlungs- wie auch bei Aufklärungsfehlern (vgl BGHZ 176, 342, 346 f; Hamm GesR 15, 632). Tritt der Gesundheitsschaden aufgrund einer in mehreren Schritten und an verschiedenen Orten erfolgten Heilbehandlung erst nach der K...mehr