Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Besonderheiten

Rz. 335 Das Arbeitseinkommen dient grundsätzlich dem Schuldner dazu seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und unterliegt daher besonderen Vollstreckungsschutzvorschriften. Der Gesetzgeber will dadurch verhindern, dass der Schuldner aufgrund der Pfändung Sozialhilfe beziehen muss, um seinen Unterhalt zu bestreiten, ferner soll er weiterhin auch Interesse daran haben, seiner Ar...mehr

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Schadensersatz / 1.2 Unfallkosten

Bei Personen- oder Gesundheitsschäden haftet der Arbeitgeber aufgrund seiner Haftungsbeschränkung in der gesetzlichen Unfallversicherung[1] grundsätzlich nur bei Vorsatz. Deshalb gehören vom Arbeitgeber zusätzlich zu den Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlte Beträge für Personen- oder Gesundheitsschäden wegen eines Betriebsunfalls grundsätzlich nicht zu...mehr

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Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 12 Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD)

Die Freiwilligen können sich auch dafür entscheiden, den Dienst im Ausland abzuleisten. Die Rahmenbedingungen in § 6 BFDG sind den oben geschilderten Voraussetzungen des JFD weitgehend gleichgestellt.[1] Ergänzend sind die Träger verpflichtet, die Freiwilligen für die Zeit des IJFD zu versichern.[2] Der Versicherungsschutz umfasst mindestens eine Auslandskrankenversicherung,...mehr

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Sonderausgaben / 3 Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben

Unter dem Begriff "Vorsorgeaufwendungen" werden die folgenden als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge zusammengefasst: Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Beiträge zu privaten Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, Beiträge zu einer zusätzlichen freiwilligen Pflegeversicherung, Beiträge zu bestimmten Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall. Unbedeute...mehr

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Waisenrente / 1.2.4 Zurechnungszeit

Die Waisenrente berechnet sich aus den bis zum Tod des Versicherten zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Je früher Versicherte versterben, umso geringer wäre bei reiner Berücksichtigung der tatsächlich zurückgelegten (Beitrags-)Zeiten die zu berechnende Rente. Hier setzt die Zurechnungszeit als ein besonderes Element des solidarischen Ausgleichs in der Rentenversicherung...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.6 Rentenbeginn ab 2019

Bei Tod des Versicherten im Jahr 2019 endet die Zurechnungszeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 8 Monaten. Für alle Witwen-/Witwerrenten, bei denen der Versicherte nach dem Jahr 2019 verstorben ist, wird die Zurechnungszeit stufenweise in Abhängigkeit vom Jahr des Todes des Versicherten auf das 67. Lebensjahr angehoben.[1] Aktuell endet die Zurechnungszeit einer Witwe...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 2 Einvernehmlich vereinbartes Freistellungsrecht

Die Freistellung kann auf einer einvernehmlichen Vereinbarung eines Freistellungsrechts zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruhen, sei es bezahlt oder unbezahlt. Grundsätzlich möglich sind dabei auch Freistellungsansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz oder der betrieblichen Übung.[1] In der Praxis weit verbreitet sind arbeitsvertraglich vereinbarte Freis...mehr

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Berufsständische Versorgung / Zusammenfassung

Begriff Für die Angehörigen sog. Kammerberufe bestehen berufsständische, öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen. Soweit dies gesetzlich geregelt ist, werden Beschäftigte und selbstständig Tätige für die Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Versorgungseinrichtung und zugleich einer berufsständischen Kamme...mehr

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Erziehungsrente / 1 Erziehungsrente für geschiedene Ehegatten/frühere Lebenspartner

Geschiedene Ehegatten oder frühere Lebenspartner, deren Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, haben Anspruch auf Erziehungsrente, wenn ihr geschiedener Ehegatte/früherer Lebenspartner verstorben ist und sie ein eigenes Kind oder ein Kind des verstorbenen Ehegatten/Lebenspartners unter 18 Jahren erziehen, nicht wieder geheiratet bzw. keine erneute Lebenspartnerschaft begründet ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Titelergänzende Klausel, § 726 ZPO

Rz. 46 Eine titelergänzende Klausel ist erforderlich, wenn nach dem Titelinhalt der materielle Anspruch oder seine Vollstreckung bedingt oder befristet sind, § 726 ZPO. Beispiel: A hat sich in einem Prozessvergleich verpflichtet, nach dem Tod des Vaters an ihre Schwester B 20.000 EUR zu zahlen. Nach dem Tod des Vaters legt B den Titel vor und beantragt die Erteilung einer Vol...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.13 Witwen-/Witwerrente an frühere Ehegatten (Geschiedenenrente)

Auch der frühere Ehegatte erhält Witwen-/Witwerrente nach dem Tode des Versicherten, wenn die Ehe vor dem 1.7.1977 geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben wurde und der Verstorbene zur Zeit seines Todes Unterhalt zu leisten hatte oder wenigstens während des letzten Jahres vor dem Tod tatsächlich Unterhalt geleistet hat. Ist die unterhaltsrechtliche Voraussetzung nicht e...mehr

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Steuerklassen / 2.3.3 Verwitwete Arbeitnehmer

Neben verheirateten Arbeitnehmern können auch verwitwete Arbeitnehmer unter die Steuerklasse III fallen. Bei einem verwitweten Arbeitnehmer wird die Steuerklasse III über das Todesjahr hinaus auch für das Folgejahr bescheinigt (sog. Witwensplitting). Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer bzw. der verstorbene Ehe-/Lebenspartner im Zeitpunkt des Todes die Voraussetz...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.5.1 Rentenbeginn vor 2019

Bei Tod des Versicherten vor dem 1.1.2019 umfasst die Zurechnungszeit einen kürzeren Zeitraum; bei Tod ab 1.7.2014 bis zum 62. Lebensjahr und bei Tod im Jahr 2018 bis zum 62. Lebensjahr und 3 Monaten. Seit 1.7.2024 werden Witwen-/Witwerrenten um einen pauschalen Zuschlag erhöht, der einen gewissen Ausgleich für die spätere Verlängerung der Zurechnungszeit darstellt, von der d...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 2.3 Witwen-/Witwerrente an frühere Ehegatten (Geschiedenenrente)

Witwen-/Witwerrente erhält auf Antrag auch der frühere Ehegatte des verstorbenen Versicherten, wenn dieser zurzeit des Todes Unterhalt zu leisten hatte oder den verstorbenen Versicherten während des letzten Jahres vor dem Tod geleistet hat. Sind mehrere Anspruchsberechtigte vorhanden, werden die Renten gesplittet.mehr

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Waisenrente / 1.3 Antragstellung/Rentenbeginn

Wird die Rente rechtzeitig beantragt, beginnt sie entweder mit dem Tag des Todes des Versicherten oder wenn dieser Rentenbezieher war, mit dem Beginn des Folgemonats nach dem Tod des Versicherten.[1] Die Waisenrente wird – wie bei allen Sozialleistungen – auf Antrag gewährt. Den Antrag stellt regelmäßig der gesetzliche Vertreter der Waisen. Allerdings können Waisen den Antrag...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1 Rentenversicherung

Nach dem Tode des versicherten Ehegatten/Lebenspartners haben Witwen/Witwer bzw. überlebende Lebenspartner, die nicht wieder geheiratet bzw. keine neue Lebenspartnerschaft begründet haben, Anspruch auf eine kleine oder große Witwen-/Witwerrente. Die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Personen ist seit 1.1.2005 in die Hinterbliebenenversorgung der geset...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 2.1 Höhe der Rente

Die Witwen-/Witwerrente wird ohne Vorliegen weiterer besonderer Voraussetzungen in Höhe von 30 % des Jahresarbeitsverdienstes der verstorbenen Person gezahlt. Sie erhöht sich auf 40 %, wenn Witwen/der Witwer bzw. überlebende Lebenspartner das 45./47. Lebensjahr[1] vollendet haben oder mindestens ein waisenrentenberechtigtes Kind erziehen oder erwerbsgemindert, berufs- oder erwe...mehr

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Rentenminderung/Rentenabsch... / 1.1.2 Vorzeitige Altersrente

Altersrenten können dann vorzeitig mit Rentenabschlägen beansprucht werden, wenn nach der Anspruchsnorm der jeweiligen Rentenart eine vorzeitige Inanspruchnahme möglich ist. In diesem Zusammenhang ist die Anhebung der Altersgrenzen zu beachten. Gegenwärtig kommen für die vorzeitige Inanspruchnahme ausschließlich die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente ...mehr

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Waisenrente / 1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Nach dem Tod einer versicherten Person erhalten dessen Kinder Waisenrente, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt des Todes die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Als Kinder der verstorbenen versicherten Person gelten Kinder nach dem BGB, d. h. leibliche Kinder und angenommene (adoptierte) Kinder. Darüber hinaus gehören auch Stiefkinder und Pflegekinder, die der Verstorbene in seinen ...mehr

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Waisenrente / 2 Unfallversicherung

Bei Tod durch Arbeitsunfall oder einer zum Tode führenden Berufskrankheit steht den Kindern des Versicherten vom Todestag an Waisenrente zu. Der anspruchsberechtigte Personenkreis ist mit dem der Rentenversicherung identisch. Die Waisenrente wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, darüber hinaus bis grundsätzlich längstens zum 27. Lebensjahr bei Schul- oder Berufsausbildung. Die ...mehr

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Hinzuverdienst / 1 Rente und Hinzuverdienst

Seit dem Jahr 2023 gelten bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstbeschränkungen mehr, denn der Gesetzgeber hat zu diesem Zeitpunkt die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten abgeschafft. Hinzuverdienstgrenzen sind hingegen unverändert bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einschlägig. Werden die Hinzuverdienstgrenzen überschritten, wird die Er...mehr

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Versorgungsbezüge / 5 Weitergabe des Versorgungsbezugs an Miterben

Erhält ein Miterbe nach dem Tod des Arbeitnehmers die für mehrere Erben bestimmten Versorgungsbezüge, sind die weitergegebenen Beträge im Kalenderjahr negative Einnahmen. Für die Berechnung der negativen Einnahmen ist zunächst vom Bruttobetrag der an die anderen Anspruchsberechtigten weitergegebenen Beträge auszugehen; anschließend ist dieser Bruttobetrag zu kürzen um den Un...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 2 Unfallversicherung

Witwen-/Witwerrente wird in der Unfallversicherung bei Tod oder Verschollenheit eines Versicherten infolge eines Arbeitsunfalls gewährt. 2.1 Höhe der Rente Die Witwen-/Witwerrente wird ohne Vorliegen weiterer besonderer Voraussetzungen in Höhe von 30 % des Jahresarbeitsverdienstes der verstorbenen Person gezahlt. Sie erhöht sich auf 40 %, wenn Witwen/der Witwer bzw. überlebend...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.7.1 Sterbevierteljahr

In den ersten 3 Kalendermonaten nach dem Tod der versicherten Person wird der Zuschlag nicht gewährt. Während dieser Zeit wird die Witwen-/Witwerrente bereits in Höhe einer vollen Versichertenrente gezahlt.mehr

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§ 1 Berufsrecht / IV. Formulierung

Rz. 9 Es gibt unterschiedlich lange Verschwiegenheitsverpflichtungserklärungen, die alle ihren Zweck erfüllen. Die meisten Rechtsanwaltskammern haben entsprechende Formulare auf ihren Seiten ins Netz gestellt. Die Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie auf der Homepage www.recht-clever.info/wp-content/uploads/2021/04/Verschwiegenhei...mehr

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Elternzeit / 2 Beantragung

Der Arbeitnehmer muss die Elternzeit gemäß § 16 Abs. 1 BEEG spätestens 7 Wochen vor deren Beginn schriftlich beim Arbeitgeber verlangen (bei seit 1.5.2025 geborenen Kindern ist die Textform ausreichend). Die 7-Wochenfrist gilt für den Zeitraum bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes; die Beantragung der Elternzeit für den Zeitraum zwischen dem 3. Geburtstag und dem voll...mehr

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BAV-Förderbetrag / 1 Begünstigte Durchführungswege

Förderung der externen Durchführungswege Das staatliche Fördermodell kann der Arbeitgeber nur nutzen, wenn er die betriebliche Altersversorgung (bAV) über eine externe Versorgungseinrichtung durchführt. Begünstigt sind Beiträge an eine kapitalgedeckte Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder für eine Direktversicherung.[1] Für Zuwendungen an umlagefinanzierte Pensionskassen er...mehr

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Betriebsrente / 1.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Betriebsrenten sind als Versorgungsbezüge grundsätzlich beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung, wenn der Bezieher Mitglied der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist.[1] Zu den beitragspflichtigen Versorgungsbezügen gehören auch Leistungen, die von einem privaten Versicherungsunternehmen aufgrund eines Gruppenversicherungsvertrags erbracht werden,...mehr

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Türkei / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Für die Leistungsinanspruchnahme in der Türkei gilt ein ähnliches Verfahren. Leistungsumfang Hinsichtlich des Leistungsumfanges ist zu beachten, dass die entsandten Personen nur sofort notwendige Sachleistungen in in Anspruch nehmen können. Dieser Begriff wird von der türkisc...mehr

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Rentenminderung/Rentenabsch... / 4 Berechnung der Entgeltpunkte aus der Beitragszahlung

Der Zuschlag an Entgeltpunkten richtet sich nach der Höhe des eingezahlten Betrags und dem Zahlungszeitpunkt. Er wird unter Zuhilfenahme von Umrechnungsfaktoren bestimmt und wie folgt berechnet: Eingezahlter Betrag × Umrechnungsfaktor zur Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beiträgen = zusätzliche Entgeltpunkte zur Rente Praxis-Beispiel Umrechnung des Beitrags in Entgeltpunkte A...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.5 Zurechnungszeit

Die Witwen-/Witwerrenten berechnen sich aus den bis zum Tod des Versicherten zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Je früher Versicherte versterben, umso geringer wäre bei reiner Berücksichtigung der tatsächlich zurückgelegten (Beitrags-)Zeiten die zu berechnende Rente. Hier setzt die Zurechnungszeit als ein besonderes Element des solidarischen Ausgleichs in der Rentenver...mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 3.2 Meldetatbestände

Die Krankenkassen übermitteln in dem Meldeverfahren u. a. folgende Meldungen: Rückmeldung zu Bewilligung/Beginn des laufenden Versorgungsbezugs, Änderung zum laufenden Versorgungsbezug, unzuständige Krankenkasse, Rückmeldung zur Vorabbescheinigung. Daneben meldet die Krankenkasse der Zahlstelle das Ende der Meldeverpflichtung in folgenden Fällen: Krankenkassenwechsel, Ende der gese...mehr

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Waisenrente / 1.2.5 Anrechnung anderer Waisenleistungen auf den Zuschlag

Wird neben einer Waisenrente auch eine andere Leistung an eine Waise geleistet, wird diese Leistung ggf. auf den Zuschlag zur Waisenrente angerechnet. Die Anrechnung erfolgt, wenn sich die andere Leistung an Waisen von einem verstorbenen Elternteil ableitet, für den keine Halbwaisenrente aus der Rentenversicherung gezahlt wird oder – bezogen auf eine Vollwaisenrente – sich d...mehr

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Entwicklungshelfer / 4 Steuerfreie Leistungen

Nach § 3 Nr. 61 EStG sind diverse aufgrund des EhfG gezahlte Leistungen steuerbefreit. Hierzu gehören: nach der Beendigung des Entwicklungsdienstes zu zahlende angemessene Wiedereingliederungshilfen[1], die vom Bund übernommenen Krankheits-, Entbindungs-, Rückführungs- und Überführungskosten[2], Tagegelder bei Arbeitsunfähigkeit[3], Leistungen i. S. d. gesetzlichen Unfallversich...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.12 Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten/Lebenspartner (Wiederauflebensrente)

Eine Witwen-/Witwerrente, die wegen Heirat/Begründung einer Lebenspartnerschaft weggefallen ist, kann wieder aufleben, wenn der neue Ehegatte/Lebenspartner verstirbt bzw. die neue Ehe/Lebenspartnerschaft aufgelöst oder für nichtig erklärt wird. Bei einer nochmaligen Heirat entfällt diese Rente endgültig. Sie kann nicht mehr wieder aufleben. Entsteht durch den Tod des neuen Eh...mehr

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Unbeschränkt steuerpflichti... / Zusammenfassung

Begriff Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Steuerpflicht beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Der Besteuerung im Inland unterliegen alle inländischen und alle ausländischen Einkünfte des Steuerpflichtigen. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung ausländischer Einkünfte können Doppelbe...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.1 Förderung der externen betrieblichen Altersversorgung

Der Arbeitgeber erhält einen staatlichen Zuschuss ("BAV-Förderbetrag"), wenn er für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen ("Geringverdiener") eine betriebliche Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder als Direktversicherung durchführt und die Versorgungsträger die monatlichen Leistungen im Alter, bei Invalidität oder bei Tod in Form ei...mehr

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Versorgungsbezüge / 1.7 Hinterbliebenenversorgung

Als Versorgungsbezüge gelten auch Leistungen, soweit sie zur Hinterbliebenenversorgung erzielt werden. Nicht definiert ist in diesem Zusammenhang, welche Personen als Hinterbliebene von dieser Regelung erfasst sind. So kann es vorkommen, dass eine Leistung, insbesondere aus einer bAV, nicht unbedingt an die Witwe, den Witwer oder die Waisen, sondern z. B. auch an die Eltern ...mehr

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Versorgungsbezüge / 2.1 Sterbegeld und Hinterbliebenenversorgung

Beginnt die laufende Hinterbliebenenversorgung erst nach Ablauf eines begrenzten Zeitraums der Zahlung von Sterbegeld, erfolgt keine getrennte Betrachtung. Damit ist auch das – monatlich oder einmalig gezahlte – Sterbegeld als Versorgungsbezug anzusehen. Das Gleiche gilt, wenn für die Zeit des Sterbegeldes bereits ein Anspruch auf die laufende Hinterbliebenenversorgung beste...mehr

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Handwerker / 2.2 Ausgeschlossene Personen

Eintragungen in die Handwerksrolle von Handwerksbetrieben und Betriebsfortführungen nach den §§ 2 bis 4 HwO bewirken nicht die Versicherungspflicht des zur Führung des Handwerksbetriebs Berechtigten. Daher sind von der Rentenversicherungspflicht ausgeschlossen: Inhaber handwerklicher Nebenbetriebe, Nachlassverwalter, Nachlasspfleger, Nachlasskonkursverwalter, Testamentsvollstre...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.3 Höhe der Rente im Sterbevierteljahr

Für die auf den Sterbemonat bzw. für die auf den Todestag folgenden 3 Kalendermonate (Sterbevierteljahr) erhält die Witwe/der Witwer eine Geldleistung in Höhe der – auf den Todeszeitpunkt berechneten – Altersrente.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob Anspruch auf die kleine oder die große Witwen-/Witwerrente besteht. Hat die verstorbene Person bereits eine Rente erhalten, dann ...mehr

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Witwen-/Witwerrente / Zusammenfassung

Begriff Zu den Renten an Hinterbliebene gehören auch die Witwen- oder Witwerrenten. Eine solche Rente kann – sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind – aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder auch aus der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Witwen- und Witwerrenten gehören nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG...mehr

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Niederschlagung von Beitrag... / 1.2 Unbefristete Niederschlagung

Die unbefristete Niederschlagung kommt einem Verzicht auf die Beiträge gleich. Der Eintritt der Verjährung wird dabei bewusst in Kauf genommen. Die unbefristete Niederschlagung von Ansprüchen auf Gesamtsozialversicherungsbeiträge, deren Höhe insgesamt die Bezugsgröße übersteigt (2026: 47.460 EUR; 2025: 44.940 EUR), darf nur im Einvernehmen mit den beteiligten Trägern der Ren...mehr

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Erziehungsrente / 2 Erziehungsrente für verwitwete Ehegatten/überlebende Lebenspartner

Verwitwete Ehegatten bzw. überlebende Lebenspartner haben unter den gleichen Voraussetzungen wie geschiedene Ehegatten/frühere Lebenspartner einen Anspruch auf Erziehungsrente, wenn für sie ein sog. Rentensplitting durchgeführt wurde. Da die eingetragene Lebenspartnerschaft erst ab 1.1.2005 in die Hinterbliebenenversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen ist, ...mehr

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Kapitalabfindung und Kapita... / 3.2 Versorgungsempfänger verstirbt vor Ablauf von 10 Jahren

Sollte der Versorgungsempfänger vor Ablauf von 10 Jahren versterben, endet damit auch die Beitragspflicht. Die Erben zahlen keine Beiträge für den Zeitraum zwischen Tod und Ablauf der 10-Jahresfrist; es handelt sich nämlich nicht um einen eigenen Versorgungsbezug. Für die Hinterbliebenen kann eine Beitragspflicht nur dann entstehen, wenn diese als Hinterbliebenenversorgung e...mehr

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Zukunftssicherungsleistungen / Zusammenfassung

Begriff Zukunftssicherungsleistungen sind Aufwendungen des Arbeitgebers, um einen Arbeitnehmer oder diesem nahestehende Personen für den Fall der Krankheit, des Unfalls, der Invalidität, des Alters oder des Todes abzusichern. Klassischer Fall ist der gesetzliche Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Aber auch freiwillige Beiträge des Arbeitgebers, z. B. zu einer Lebensve...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 2.2 Rentenausschluss wegen Versorgungsehe

Witwen/Witwer und Lebenspartner haben grundsätzlich keinen Anspruch, wenn die Ehe erst nach dem Versicherungsfall geschlossen worden und der Tod innerhalb des ersten Jahres dieser Ehe eingetreten ist (sog. Versorgungsehe). Ist die Annahme einer Versorgungsehe, d. h. die Eheschließung sei nur erfolgt, um einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen, nicht gerecht...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.11 Einkommensanrechnung

Eigene Einkünfte der Witwe/des Witwers werden, soweit diese einen Freibetrag überschreiten, zu 40 % auf die Rente angerechnet.[1] Der Freibetrag ist dynamisch und wird jeweils zum 1.7. eines Jahres durch die Rentenanpassung angeglichen. Angerechnet werden grundsätzlich alle Einkommensarten, wie z. B. Erwerbseinkommen (Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen), Erwerbsersatzeinkom...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.2.5 Beginn der Rentenzahlung wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit

Eine befristete große Witwen-/Witwerrente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit beginnt frühestens mit Beginn des 7. Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung. Lag beim Hinterbliebenen eine Erwerbsminderung z. B. bereits zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten vor und ist diese sogar schon vor über 7 Kalendermonaten vorher eingetreten, beginnt die Rente vom Todestag ...mehr

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Waisenrente / Zusammenfassung

Begriff Zu den Renten wegen Todes bzw. an Hinterbliebene gehört auch die Waisenrente. Eine Waisenrente kann – sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind – aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder auch aus der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die relevanten Vorschriften zur Waisenrente sind fü...mehr