Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.4 Gewillkürte Erbfolge

Rz. 60 Im Rahmen der gewillkürten Erbfolge kann der Erblasser bereits zu Lebzeiten seine Erben bestimmen und damit die gesetzliche Erbfolge ausschließen. Die gewillkürte Erbfolge ist in der Praxis durch Testament nach § 2064 BGB oder Erbvertrag nach § 1941 BGB möglich. Durch einen Erbvertrag kann der Erblasser einen Erben einsetzen sowie Vermächtnisse und Auflagen anordnen. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.9 Vermächtnis

Rz. 78 Mit einem Vermächtnis nach § 1939 BGB kann der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag einer bestimmten Person einen Vermögensvorteil oder einen einzelnen Vermögensgegenstand zuwenden, ohne ihn als Erben einzusetzen. Dies ermöglicht die gezielte Zuwendung eines einzelnen Vermögensgegenstands, eines Unternehmens oder einer Beteiligung aus dem Nachlass unabhängig vom ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.1 Vorbemerkung

Rz. 14 Die Unternehmensnachfolge kann durch verschiedene zivil- und steuerrechtliche Besonderheiten beeinflusst werden. Sie ist ein entscheidender Faktor zur Erhaltung von Unternehmen und dient ebenso der Sicherung von Arbeitsplätzen bei mittelständischen Unternehmen. Rz. 15 Es lassen sich folgende Gestaltungsziele definieren[1]: Unternehmenskontinuität, Wirtschaftliche Absiche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.2 Maßnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 198 Als Maßnahmen zur Regelung der vorweggenommenen Erbfolge sind sämtliche Rechtsgeschäfte unter Lebenden möglich, die nicht dem Erbrecht unterliegen. Es besteht keine Einschränkung auf die typischen Formen des Erbrechts, z. B. Testament, Erbvertrag oder Vermächtnis. Rz. 199 Als Gestaltungsmittel kommen u. a. die Schenkung, die Errichtung neuer oder die Umwandlung besteh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.8 Erb- und Pflichtteilsverzicht

Rz. 76 Der Erbe kann nach § 2346 Abs. 2 BGB auf seinen Erb- oder Pflichtteil auch im Voraus verzichten. Bei dem Verzicht handelt es sich um einen vom Erblasser zu Lebzeiten geschlossenen Vertrag mit einem Erben, durch den der Anfall der Erbschaft ausgeschlossen wird. Ein entsprechender Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung nach § 2348 BGB und kann nur durch den Erblasse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unternehmensnachfolge – Grundlagen eines Unternehmertestaments

Zusammenfassung Regelmäßig treffen bei einem Unternehmertestament komplexe Fragen des Erb-, Gesellschafts- und Steuerrechts aufeinander. Damit die Unternehmensnachfolge gelingt, ist daher eine sorgfältige Planung und Gestaltung erforderlich. Bedeutung und Zweck des Unternehmertestaments Rund 90 % aller Unternehmen in Deutschland sind Familienunternehmen, die zusammen mehr als ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2024, Die Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament - Ein kurzer Einblick in die Gestaltungspraxis

1 Das Pflichtteilsrecht der Abkömmlinge und die Möglichkeiten seiner Beschränkung sind seit Erlass des Bürgerlichen Gesetzbuchs[2] ein fortdauerndes rechtspolitisches Thema und Bestandteil immer wiederkehrender Diskussionen in der Rechtspraxis.[3] Entsprechend lange existiert die Konstruktion der Pflichtteilsstrafklausel.[4] Dieser Beitrag gibt einen kurzen Einblick in die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2024, Zur Frage der Zustellung einer notariellen Widerrufserklärung bei gemeinschaftlichen Testamenten

Leitsatz (nicht amtlich) Zur Wirksamkeit einer empfangsbedürftigen, einem Abwesenden gegenüber abgegebenen Willenserklärung, die der notariellen Beurkundung bedarf, bedarf es des Zugangs einer Ausfertigung der Notarkurkunde; das gilt auch für den Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament (so BGH, Beschl. v. 19.10.1967 – III ZB 18/67, BGH...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2024, Die Pflichtte... / I. Überblick über die Pflichtteilsstrafklausel

Die Klausel hat zahlreiche Bezeichnungen. Neben "Pflichtteilsstrafklausel"[5] wird sie auch als "Pflichtteilsklausel",[6] "Pflichtteilssanktionsklausel"[7] oder "Pflichtteilsausschlussklausel"[8] sowie als "Abschreckungsklausel"[9] oder "Ausschlussklausel"[10] bezeichnet. In der Praxis wird die Pflichtteilsstrafklausel sowohl in gemeinschaftlichen Testamenten als auch in Erbv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Auf Antrag des Beteiligten zu 1 vom 15.1.2024 auf "amtliche Inverwahrnahme und Antrag auf Kontensperrung" hat das AG mit Beschl. v. 24.1.2024 Nachlasspflegschaft angeordnet. Es bestehe ein Sicherungsbedürfnis für den Nachlass, weil die Erben unbekannt bzw. die Erbschaftsannahme ungewiss seien. Vorliegend habe die Erblasserin zwei Testamente errichtet, ein notarielles gemei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2024, Die Pflichtte... / IV. Jastrow‘sche Klausel

Mit der Jastrow’schen Klausel wird versucht, ein weiteres Problem des Berliner Testaments in Bezug auf das Pflichtteilsrecht zu lösen und die Pflichtteilsstrafklausel zu verschärfen. Erhält der illoyale Abkömmling aufgrund der Pflichtteilsstrafklausel nur den Pflichtteil nach dem Letztversterbenden, so wird der Pflichtteil auf der Grundlage des Nachlasses des Letztversterben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2024, Zur Frage des... / 1 Gründe

I. Eingetragener Eigentümer war der 1980 verstorbene A. Mit notariellem Testament von 1978 (Bl. 52 ff. d.A.) setzte er seine namentlich bezeichneten Kinder B und C als befreite Vorerben zu je ½ ein und ordnete für die Teilung an, B solle das im Beschlusseingang genannte Grundstück erhalten. Weiter heißt es, Zitat "Erben – und zwar sowohl Ersatz- als auch Nacherben – nach meinen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2024, Zur Frage des... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des KG behandelt die Problematik des Nachweises der Erbfolge bei unbenannten Erben in einem notariellen Testament für das Grundbuchamt. Das Grundbuchamt soll Eintragungen nur vornehmen, wenn die zugrunde liegenden Erklärungen dem Grundbuchamt durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden.[1] Im Regelfall wird die Erbfolge durch einen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2024, Die Pflichtte... / 2. Anwendung der Pflichtteilsstrafklausel bei Patchworkfamilien

Die Funktion der Pflichtteilsstrafklausel kann nicht ungeprüft auf andere, besondere Lebenssituationen übertragen werden. Während sowohl bei der Konstruktion und Aufnahme des Berliner Testaments in § 2269 Abs. 1 BGB als auch bei der Pflichtteilsstrafklausel höchstwahrscheinlich nur das klassische Ehebild mit gemeinsamen Abkömmlingen berücksichtigt wurde, zeigt sich für Patch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2024, Zur Frage der... / Leitsatz

(nicht amtlich) Zur Wirksamkeit einer empfangsbedürftigen, einem Abwesenden gegenüber abgegebenen Willenserklärung, die der notariellen Beurkundung bedarf, bedarf es des Zugangs einer Ausfertigung der Notarkurkunde; das gilt auch für den Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament (so BGH, Beschl. v. 19.10.1967 – III ZB 18/67, BGHZ 48, 37...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2024, Die Pflichtte... / 1

Das Pflichtteilsrecht der Abkömmlinge und die Möglichkeiten seiner Beschränkung sind seit Erlass des Bürgerlichen Gesetzbuchs[2] ein fortdauerndes rechtspolitisches Thema und Bestandteil immer wiederkehrender Diskussionen in der Rechtspraxis.[3] Entsprechend lange existiert die Konstruktion der Pflichtteilsstrafklausel.[4] Dieser Beitrag gibt einen kurzen Einblick in die ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2024, Die Pflichtte... / V. Formulierungsvorschlag Pflichtteilsstrafklausel mit Rückausnahme

Um eine ungewollte Auslegung zu vermeiden, sollten die Erblasser möglichst genau besprechen und formulieren, welche Handlungen die Folgen der Pflichtteilsstrafklausel auslösen sollen. Der nachfolgende Formulierungsvorschlag berücksichtigt die in der Praxis häufig diskutierten und sanktionierten Handlungen und verbindet die automatische und fakultative Pflichtteilsstrafklause...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2024, Keine Unwirks... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Erbeinsetzung des Beteiligten zu 1 in einem mit der Erblasserin mehrere Jahre vor ihrer Eheschließung geschlossenen Erbvertrag aufgrund der späteren Scheidung unwirksam geworden ist. Der Beteiligte zu 2 ist Sohn der Erblasserin und ihr einziges Kind. Die Erblasserin und der Beteiligte zu 1 schlossen am 29.5.1995, als sie noch nicht m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2024, Die Pflichtte... / III. Fakultative Pflichtteilsstrafklausel

Während die automatische Pflichtteilsstrafklausel der ursprünglichen Form der Pflichtteilsstrafklausel entspricht,[39] hat sich über die Zeit die fakultative Pflichtteilsstrafklausel entwickelt,[40] die den Erblassern mehr Flexibilität in der Nachlassregelung zugesteht. Die fakultative Pflichtteilsstrafklausel enthält keinen automatischen Ausschluss, sondern eröffnet dem über...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Berchtold/Karmanski/Richter (Hrsg.)Prozesse in SozialsachenVerfahren | Beitrag | Leistung3. Auflage, 2024Nomos, ISBN 978-3-8487-6375-7, 149 EUR Di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.2.2 Fälle des unentgeltlichen Erwerbs (§ 6 Abs. 2 S. 2 und 3)

Rz. 208 § 6 Abs. 2 S. 2 und 3 AStG regeln den persönlichen Anwendungsbereich der Wegzugsbesteuerung in Fällen, in denen der Stpfl. die Anteile unentgeltlich erworben hat. Dies betrifft Erwerbe auf Grundlage eines Testaments, Vermächtnisses, Erbvertrags oder einer Schenkung.[1] Im Fall eines teilentgeltlichen Erwerbs von Anteilen ist der Erwerb in einen entgeltlichen und eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2024, Festsetzung de... / 2 Aus den Gründen:

“II. Die gem. §§ 104 Abs. 3 Satz 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 568 ff. ZPO, § 11 Abs. 1 RpflG zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. Die vom Prozessvollbemächtigten der Kläger für diese geltend gemachten Anreisekosten zum Termin in Höhe von 1.000,00 EUR stellen sich als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung gemäß § 91 Abs. 1 ZPO dar. 1. Die Vorschrift des § 380 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gegenwärtige Fragestellunge... / bb) Beratungsüberlegungen

Vermögensverwahrer und Vermögensverwalter (Banken etc.) müssen nach § 33 ErbStG i.V.m. § 1 ErbStDV mit einem amtlichen Vordruck dem zuständigen Erbschaftsteuer-FA die Vermögenswerte etc. des Verstorbenen melden. In der Meldung mit den Werten zum Stichtag wird regelmäßig bei Investmentfonds der Rücknahmepreis angesetzt. Hier ist bei der Fertigung der Erbschaftsteuererklärung ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.2.1 Einkunftsbegriff

Rz. 28 Nach der Systematik des § 82 ist das Einkommen nach Abs. 1 zunächst als Bruttogröße zu bestimmen, bevor nach Abs. 2 bestimmte Absetzbeträge zu subtrahieren sind. Die Differenz ist die Nettogröße, die als (Netto-)Einkommen einzusetzen ist. Unter Einkünften ist daher die Summe sämtlicher (Brutto-)Einnahmen zu verstehen, die dem Hilfebedürftigen im Bedarfszeitraum zuflie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2024, Testierwille bei Testament auf Brauereizettel mit der Formulierung kriegt alles

Leitsatz (nicht amtlich) 1. Der Testierwille grenzt das Testament von Entwürfen, der bloßen Ankündigung der Errichtung eines Testaments oder sonstigen Schriftstücken, die keine letztwillige Verfügung darstellen sollen, ab. Demnach muss außer Zweifel stehen, dass der Erblasser die von ihm erstellte Urkunde als rechtsverbindliche letztwillige Verfügung angesehen hat oder zuminde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2024, Testierwille ... / Leitsatz

(nicht amtlich) 1. Der Testierwille grenzt das Testament von Entwürfen, der bloßen Ankündigung der Errichtung eines Testaments oder sonstigen Schriftstücken, die keine letztwillige Verfügung darstellen sollen, ab. Demnach muss außer Zweifel stehen, dass der Erblasser die von ihm erstellte Urkunde als rechtsverbindliche letztwillige Verfügung angesehen hat oder zumindest das B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2024, Widerruf eine... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin verstarb ledig und kinderlos. Sie hatte zwei Geschwister: den am … 2009 vorverstorbenen F.-K. und die am … 2020 vorverstorbene Ch. Die Beteiligten zu 2. bis zu 4. sind die Kinder von F-K. Die Beteiligte zu 1. ist die Tochter des Beteiligten zu 4. Die Erblasserin hinterließ vier handschriftliche Testamente. Im Testament vom 3.4.2007 setzte die Erblasserin ihre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2024, Widerruf eines früheren Testaments durch ein späteres, die Erbfolge abschließend und umfassend neu regelndes Testaments

Leitsatz 1. Ein Widerspruch i.S.v. § 2258 Abs. 1 BGB liegt auch dann vor, wenn der Erblasser mit dem späteren Testament seine Erbfolge insgesamt, d.h. abschließend und umfassend, neu geregelt hat. 2. Im Erbscheinerteilungsverfahren gehen verbleibende Zweifel zulasten desjenigen, der einen Widerspruch zwischen dem früheren und einem späteren Testament geltend macht. 3. Bei der B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2024, Testierwille ... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 1) begehrt die Erteilung eines Erbscheins nach dem am TT.MM.2022 verstorbenen AA (im Folgenden: der Erblasser) aufgrund testamentarischer Erbfolge. Sie war die Partnerin des Erblassers. Der Erblasser war nicht verheiratet und hatte keine Nachkommen. Seine Eltern und seine Schwester, der einzige Geschwisterteil, sind vorverstorben. Die Schwester des Erblass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2024, Widerruf eine... / Leitsatz

1. Ein Widerspruch i.S.v. § 2258 Abs. 1 BGB liegt auch dann vor, wenn der Erblasser mit dem späteren Testament seine Erbfolge insgesamt, d.h. abschließend und umfassend, neu geregelt hat. 2. Im Erbscheinerteilungsverfahren gehen verbleibende Zweifel zulasten desjenigen, der einen Widerspruch zwischen dem früheren und einem späteren Testament geltend macht. 3. Bei der Beantwort...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 9. Gestaltungsüberlegungen zur Vermeidung der nachteiligen erbschaftsteuerlichen Folgen eines Berliner Testaments

a) Ausgangspunkt Rz. 103 Zivilrechtlich wird das Pflichtteilsrecht fast immer, wenn es zur Anwendung kommt, als Ärgernis empfunden. Zahlreiche Vermeidungs- und Umgehungsstrategien werden hier diskutiert[158] und ausprobiert – teilweise mit zweifelhaftem Ausgang und gewissen damit verbundenen Unsicherheiten. Erbschaftsteuerlich ist die Situation hingegen anders. Selbstverständ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / 2. Florida

Rz. 596 Der überlebende Ehegatte erhält gem. Art. 732.201 Florida Probate Code ein Wahlrecht (elective share), das sich auf 30 % des ergänzten Nachlasses[592] (augmented estate) beläuft. Dieser Nachlass ist in Art. 732.2035, 2045 Florida Probate Code definiert und umfasst insbesondere auch sämtliche bis zum Tod des Erblassers widerruflichen Verfügungen zugunsten Dritter, unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / 1. Arten letztwilliger Verfügungen

Rz. 59 Die Errichtung von Testamenten mehrerer Personen in derselben Urkunde ist unwirksam, Art. 968 c.c.[58] Das Verbot gemeinschaftlicher Testamente in Art. 968 c.c. wurde im französischen autonomen IPR als Formvorschrift qualifiziert, so dass eine testamentarische Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament auch bzgl. eines französischen Grundstücks wirksam war, wenn ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / IV. Testamentarische Erbfolge

Rz. 429 Der Erblasser kann durch Testament Erben einsetzen, Vermächtnisse anordnen und Testamentsvollstrecker bestellen. Das Testament ist jederzeit widerruflich. Erbverträge sind unzulässig. Gemeinschaftliche Testamente sind als "Erbverträge" dann unwirksam, wenn sie wechselbezügliche Verfügungen enthalten.[460] Gewöhnliche Testamentsformen sind das gerichtlich beurkundete,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / a) Ausgangspunkt

Rz. 103 Zivilrechtlich wird das Pflichtteilsrecht fast immer, wenn es zur Anwendung kommt, als Ärgernis empfunden. Zahlreiche Vermeidungs- und Umgehungsstrategien werden hier diskutiert[158] und ausprobiert – teilweise mit zweifelhaftem Ausgang und gewissen damit verbundenen Unsicherheiten. Erbschaftsteuerlich ist die Situation hingegen anders. Selbstverständlich ist die unf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / 3. Kollisionsrecht der testamentarischen Erbfolge

Rz. 564 Die USA sind dem Haager Testamentsformübereinkommen nicht beigetreten. Vielmehr gilt noch in einigen Einzelstaaten die Regel, dass die Formwirksamkeit eines Testaments sich ausschließlich nach dem Erbstatut bestimmt. Das ist insbesondere dann lästig, wenn Immobiliennachlass in mehreren Staaten vorhanden ist. Mittlerweile erkennen die meisten Staaten ein nach Maßgabe ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2024, Beschränkung ... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte ist die Urenkelin der Erblasserin. Sie ist ebenso wie ihre Mutter H. K … von der Erblasserin testamentarisch bedacht worden. In dem notariell beurkundeten Testament vom 4.9.1974 heißt es, soweit vorliegend von Interesse: Zitat Meine einzige Tochter, Frau I. N … , … , soll meine alleinige Erbin sein. Insbesondere soll sie mein Hausgrundstück … , … erben. Sie sol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / III. Testamentarische Erbfolge

Rz. 576 Die testamentarische Erbfolge ist in den USA praktisch und gesetzlich[566] die Regel. Grund dafür mag der weite Umfang der Testierfreiheit sein, den das Recht der common law-Staaten gewährt. Ordentliche Testamentsform ist das schriftlich abgefasste, von dem Testator in Gegenwart von mindestens zwei[567] Zeugen sowie anschließend von den Zeugen unterschriebene Testame...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / 5. Pretermitted heir statutes

Rz. 587 Die Leichtigkeit, mit der Testamente errichtet werden können,[583] auf der einen Seite, die weite Verfügungsmacht auf der anderen Seite, die erlaubt, den gesamten Nachlass Zufallsbekanntschaften zuzuwenden und hausangehörigen Kindern jede Beteiligung am Nachlass zu versagen, hat Anlass zur Suche nach den Grenzen der Beachtlichkeit von Testamenten gegeben. Ausgangspun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / IV. Pflichtteilsrecht

Rz. 444 Pflichtteilsberechtigt sind ausschließlich die Abkömmlinge des Erblassers. Gem. § 479 S. 1 ZGB erhalten minderjährige Abkömmlinge ihren vollen gesetzlichen Erbteil als Pflichtteil. Volljährige Abkömmlinge bekommen die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Nach der Rechtsprechung besteht der Pflichtteil in einer unmittelbaren dinglichen Beteiligung am Nachlass, nicht in e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die prozessuale Durchs... / 9. Verjährung bei treuwidrigem Verhalten (§ 242 BGB)

Rz. 331 Nach Ansicht des OLG Düsseldorf[583] kann sich der Erbe nicht auf die Einrede der Verjährung berufen, wenn er bzw. der überlebende Ehepartner als Rechtsvorgänger es unterlassen hat, eine letztwillige Verfügung des Erblassers, die eine Regelung für den Schlusserbfall enthielt, zur Eröffnung zu geben. In der genannten Entscheidung hatten die Eltern ein Testament errich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / IV. Testamentarische Erbfolge

Rz. 530 Wie das schweizerische Recht kennt auch das türkische Recht neben Testamenten die Möglichkeit erbvertraglicher Verfügungen. Gemeinschaftliche Testamente sind ihm fremd.[528] Inhaltlich sind Erbeinsetzungen, Teilungsanordnungen, Vermächtnisse und Auflagen möglich sowie die Einsetzung von Nacherben und Testamentsvollstreckern.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Internationales Pflich... / 7. Fiktion einer Rechtswahl gem. Art. 83 Abs. 4 EuErbVO

Rz. 53 Eine besondere Vertrauensschutzregelung enthält Art. 83 Abs. 4 EuErbVO: Wurde eine Verfügung von Todes wegen vor dem Anwendungsstichtag für die EuErbVO nach dem Recht errichtet, welches der Erblasser "gemäß dieser Verordnung hätte wählen können", so gilt dieses Recht als das auf die Rechtsfolge von Todes wegen anzuwendende gewählte Recht. Diese Regelung unterstellt ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / 2. Durchsetzung des Pflichtteils

Rz. 379 Pflichtteilsverletzende testamentarische Verfügungen sind zwar unwirksam. Der Pflichtteil wird aber dennoch erst realisiert, indem der Leibeserbe rechtzeitig vom testamentarischen Erben direkt oder durch Klageerhebung die Abänderung des Testaments verlangt, Kap. 7 § 3 ErbG. Hierdurch wird seine gesetzliche Erbenstellung in Höhe der Pflichtteilsquote wiederhergestellt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / 3. Pflichtteile der Abkömmlinge

Rz. 477 Den Abkömmlingen steht als Pflichtteil insgesamt zwei Drittel des Nachlasses zu. Eigenheit des spanischen Rechts ist die noch auf das Recht der westgotischen Könige zurückgehende Teilung des Nachlasses in drei Teile: Neben einem "freien Drittel", über das der Erblasser nach Belieben von Todes wegen und unter Lebenden verfügen kann (el tercio de libre dispisición), un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / III. Testamentarische Erbfolge

Rz. 516 Das neue ZGB sieht erheblich weitere Gestaltungsmöglichkeiten vor als das davor geltende kommunistische ZGB. Der Erblasser kann in einem Testament Erben einsetzen oder Vermächtnisse aussetzen. Bedingungen zu Erbeinsetzungen sind möglich. Vor- und Nacherbfolge werden ebenfalls wieder in das tschechische Recht eingeführt, § 1512 ZGB. Möglich sind nun auch die Testament...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Kautelarpraxis und Ver... / II. Anordnung von Vor- und Nacherbschaft

Rz. 22 Die traditionell am häufigsten verwendete Lösung zur Pflichtteilsvermeidung auf der zweiten Stufe ist die Vor- und Nacherbschaft. Das, was dem Erben mit einer Nacherbschaft belastet hinterlassen wird, bildet bei ihm ein Sondervermögen, wie sich bereits in der Surrogationsvorschrift des § 2111 BGB zeigt. Mit Eintritt des Nacherbfalls (i.d.R. dem Tod des Vorerben) fällt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / b) Der "erweiterte Erblasserbegriff"

Rz. 74 Als Erblasser ist grundsätzlich die Person anzusehen, deren Vermögen mit dem Tod auf den bzw. die Erben übergeht.[89] Fraglich ist allerdings, ob bei Ehegatten, die sich in einem gemeinschaftlichen Testament[90] jeweils als Alleinerben nach dem Tod des Erstversterbenden ("Vollerbe") und ihre Kinder als Erben des Überlebenden ("Schlusserben") eingesetzt haben,[91] tats...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Internationales Pflich... / 1. Einheitliche Verfügung über den gesamten Nachlass

Rz. 286 Aufgrund der selbstständigen Behandlung der einzelnen Nachlassteile sind die Pflichtteile für jede Masse getrennt zu beurteilen, und zwar grundsätzlich für jeden Spaltnachlass so, als ob es sich um den gesamten Nachlass handeln würde.[272] Rz. 287 Beispiel 1 Hinterlässt ein US-amerikanischer Erblasser mit letztem Wohnsitz in Ohio in Deutschland ein Grundstück, verweis...mehr