Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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Erbprozessrecht / 4 Erbenfeststellungsklage

Zunächst ist festzuhalten, dass ein Erbe sein Erbrecht grundsätzlich gegenüber Dritten wie Banken, Versicherungen oder Grundbuchämtern nachweisen muss. Dies kann entweder durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift eines Testaments oder eines vom Nachlassgericht erteilten Erbscheins erfolgen. Ist zwischen zwei Personen ein Erbrecht streitig und der erforderliche Nachweis somi...mehr

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Erbprozessrecht / 12.5.1.4 Funktionelle Zuständigkeit

Liegt eine Verfügung von Todes wegen in Form eines Testaments bzw. Erbvertrags vor bzw. wird von einer Partei die Existenz dessen behauptet oder kommt die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht, so ist grundsätzlich der Richter zuständig. Soll ein Erbschein auf Grundlage gesetzlicher Erbfolge erteilt werden, so trifft der Rechtspfleger die Entscheidung, § 3 Nr. 2c, § 16 ...mehr

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Erbprozessrecht / 12.7.2 Voraussetzungen

Zuständigkeit Zuständig für die Einziehung ist immer das Nachlassgericht, das den Erbschein erteilt hat. Dies gilt für die internationale, die örtliche und die funktionale Zuständigkeit und auch für den Fall, dass ein unzuständiges Gericht den Erbschein erteilt hat. Unrichtigkeit Bei Vorliegen schwerer Verfahrensfehler ist auch ein materiell richtiger Erbschein einzuziehen. Die...mehr

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ZErb 03/2024, Der mehrfach ... / V. Bewertung der Kritik des Senats

Die Kritik des Senats ist in ihrer Deutlichkeit dennoch missverständlich. Es geht aus dem Leitsatz nicht hervor, was genau der Senat korrigieren möchte. Soll die Aufgabenübertragung auf Rechtspfleger rückgängig gemacht werden oder sollen Nachlasssachen nur von Amtsgerichtsdirektoren bearbeitet werden dürfen und wollen diese das überhaupt? Ein Leitsatz bzw. eine gerichtliche E...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 7.4 Gesamtvollstreckung

Rz. 35 Der Erblasser kann mehrere Testamentsvollstrecker bestimmen. Diese führen dann ihr Amt gemeinschaftlich als Gesamtvollstrecker aus, § 2224 Abs. 1 Satz 1 BGB. Aus der gemeinschaftlichen Amtsführung folgt letztlich, dass mehrere Testamentsvollstrecker auch grundsätzlich nur übereinstimmend Handlungen vornehmen können. So können Anträge nur gemeinsam gestellt und Rechtsmi...mehr

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Erbprozessrecht / 3 Begriffsbestimmung Nachlass- und Teilungssachen

Die Durchführung der Erbauseinandersetzung ist in den §§ 2042 ff. BGB geregelt, die "Nachlass- und Teilungssachen" als Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit in § 342 ff. FamFG. Das Nachlassgericht ist nach § 342 Abs. 1 FamFG im Bereich der "Nachlasssachen" im Wesentlichen für die besondere amtliche Verwahrung letztwilliger Verfügungen, die Sicherung des Nachlasses ...mehr

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ZErb 03/2024, Der Begriff B... / Leitsatz

(nicht amtlich) 1. Nach erläuternder Auslegung des Begriffs "Barvermögen" in Testamenten, ist aufgrund der veränderten Verkehrsanschauung von "Bargeschäften" im heutzutage überwiegend bargeldlosen Zahlungsverkehr auch sofort über eine Kartenzahlung verfügbares Bankguthaben umfasst, sofern sich aus) den Umständen im Übrigen kein abweichender Erblasserwille erkennen lässt. 2. Da...mehr

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Erbprozessrecht / 1 Einleitung

Der Erbprozess ist geprägt sowohl von materiell-rechtlichen als auch verfahrensrechtlichen Besonderheiten aus verschiedenen Bereichen der ZPO und des FamFG. Die prozessualen Instrumentarien sind vielfältig. So können erbrechtliche Ansprüche des Alleinerben[1] in Form von Auskunfts- oder Herausgabeansprüchen Gegenstand einer prozessualen Auseinandersetzung sein. Es können abe...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 16 Zusammenfassung

Rz. 95 Wenngleich eine Testamentsvollstreckung nicht für jeden Nachlass notwendig ist, so erscheint deren Anordnung doch in vielen Fällen ratsam. Ein Testamentsvollstrecker vermittelt aufgrund seiner Erfahrung und des in ihn gesetzten Vertrauens des Erblassers in der Regel die notwendige Autorität und Neutralität, um möglichen Streit unter den Erben zu vermeiden und auf eine...mehr

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FF 03/2024, Sachverhaltserm... / aa) Inhalt und Art der Amtsermittlungsmaßnahmen

Inhaltlich sind dem Gericht durch § 26 FamFG keine Grenzen für die Mittel der Sachverhaltsaufklärung gesetzt, soweit es Maßnahmen selbst oder durch das zur Amtshilfe verpflichtete Jugendamt (§ 53 SGB VIII) bzw. mitwirkungsbereiter Dritter durchführen kann.[13] Es kann Personen anhören, Akten beiziehen,[14] einen Ortstermin abhalten,[15] Dokumente und Gegenstände ansehen und ...mehr

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ZErb 03/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Doukoff Beck’sches Mandatshandbuch Zivilrechtliche Berufung Handbuch 7., völlig neubearbeitete Auflage, 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79153-6, 129 EU...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.3 Betriebsverpachtungen (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG)

Rz. 383 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Geck, Betrieblich genutzter Grundbesitz und Erbschaftsteuer – neue Entwicklungen aufgrund aktueller Rechtsprechung des BFH, MittBayNot 2022, 417; Kowanda, Übertragung eines an den Erwerber verpachteten Betriebs gegen Versorgungsleiistungen gemäß Rentenerlass, DStR 2022, 1737,Teil I und DStR 2022, 1791, Teil II; Zanto...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.4.4 Kosten für die Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses

Rz. 209 § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG lässt ferner "Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen", zum Abzug zu. Diese Regelung bedeutet der Sache nach eine Abweichung von dem das ErbStG sonst beherrschenden Stichtagsprinzip. Andererseits ist der Abzug auf Kosten begre...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.5.4.1 Verpflichtung zur einheitlichen Verfügung (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Fall 1 ErbStG)

Rz. 172 Die Zusammenrechnung der Gesellschaftsanteile setzt voraus, dass der Erblasser bzw. Schenker und die weiteren Gesellschafter verpflichtet sind, über die Anteile nur "einheitlich zu verfügen". Aus den Gesetzesmaterialien ergibt sich nicht, was der Gesetzgeber in diesem Zusammenhang mit dem Begriff des "Verfügens" gemeint hat.[1] Rz. 173 Da das Erbschaft- und Schenkungs...mehr

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Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.2 Bestandsaufnahme im Mandantenbetrieb

Die Erarbeitung eines Nachfolgekonzepts erfordert in den meisten Fällen zunächst eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der betrieblichen und persönlichen Verhältnisse des Mandanten. Die Daten der Bestandsaufnahme bilden die Grundlage für die Erarbeitung eines individuellen Nachfolgekonzepts. Checkliste: Betriebliche Verhältnisse Rechtliche Verhältnisse: Rechtsform Beteiligungsverhä...mehr

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Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.4 Erstellung des Nachfolgekonzepts

Bei der Erarbeitung des Nachfolgekonzepts sollte die Verwirklichung der persönlichen Nachfolgeziele des Mandanten im Vordergrund stehen und nicht nur die Optimierung steuerlicher Aspekte. Deshalb sollte mit dem Mandanten besprochen werden, welche vorrangigen Ziele mit der Nachfolgeregelung angestrebt werden. Dabei ist meist das familiäre Umfeld des Mandanten von besonderer B...mehr

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Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.11 Besonderheiten bei Familienunternehmen

Familienunternehmen sind in vielen Fällen durch die folgenden Merkmale und Besonderheiten gekennzeichnet. Vorteile von Familienunternehmen: flache Hierarchien kurze Entscheidungswege ausgeprägtes Kosten-/Nutzendenken starke Identifikation mit dem Unternehmen Verantwortungsgefühl gegenüber der Belegschaft Nachteile von Familienunternehmen: Vermischung von privaten und unternehmerisch...mehr

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Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.7 Notfallplan

Der Mandant kann anlässlich der Nachfolgeregelung auch einen Notfallplan für den Fall seines plötzlichen, unerwarteten Ausfalls durch Tod, Unfall oder Krankheit erstellen. Ein solcher Notfallplan ist keine Frage des Lebensalters, sondern eine wichtige unternehmerische Vorsorgemaßnahme. Der Mandant kann hier auch festlegen, ob das Unternehmen in Notfällen vorübergehend durch ...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / a) Stiftungsgeschäft/Zustiftung

Von Todes wegen kann einer Familienstiftung Vermögen i.R. eines Stiftungsgeschäfts oder i.R. einer Zustiftung übertragen werden. Ein Stiftungsgeschäft von Todes wegen liegt vor, wenn die Errichtung und die damit einhergehende Vermögensübertragung i.R. eines Erbfalls erfolgt, wobei das Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete, inländische und rechtsfähige Stiftung übertrage...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.3.4.2 Erbrecht des Ehegatten unter Berücksichtigung der Zugewinngemeinschaft

Allgemeines Hier sind zwei Lösungen zu unterscheiden. Dies sind zum einen die erbrechtliche Lösung und des Weiteren die güterrechtliche Lösung: Erbrechtliche Lösung Haben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt, erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten pauschal um 1/4 des Nachlasses (§ 1931 Abs. 3 BGB i. V. m. § 1371 Abs. 1 BGB). Diese ...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.5.3.2 Tod des eingetragenen Lebenspartners

1. Erbrecht des Lebenspartners ohne Berücksichtigung der Zugewinngemeinschaft Auch beim Tod eines eingetragenen Lebenspartners ist die Höhe des Erbteils eines Lebenspartners davon abhängig, welche Verwandten des Erblassers noch vorhanden sind bzw. welcher Ordnung diese zugehörig sind und in welchem Güterstand die Lebenspartner gelebt haben. Unabhängig vom gewählten Güterstand ...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3.5 Umrechnung der fiktiven Ausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG

a) Rechtslage bis Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020 Weichen die Verkehrswerte von den Steuerwerten ab, ist nur der Teil der Ausgleichsforderung steuerfrei, welcher dem Verhältnis des Steuerwerts des Endvermögens zum Verkehrswert des Endvermögens entspricht (§ 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG). Diese Vorschrift ist in 2009 trotz Anhebung der Steuerwerte beibehalten worden. Es s...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.2.2 Berücksichtigung der Ausgleichsforderung beim Verpflichteten

a) Allgemeines Die dem überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner zustehende Ausgleichsforderung stellt für den Verpflichteten (Erben) eine Nachlassverbindlichkeit dar. Diese kann der Verpflichtete von seinem Erwerb gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abziehen. Die Bewertung der Verbindlichkeit erfolgt dabei mit dem Nennwert. Überträgt der Verpflichtete an Erfüllung s...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.1 Allgemeines

Wird die Zugewinngemeinschaft dadurch beendet, dass ein Ehegatte verstirbt, und wird der Zugewinn nicht nach § 1371 Abs. 2 BGB ausgeglichen, bleibt eine nach der güterrechtlichen Lösung zu ermittelnde fiktive Ausgleichsforderung steuerfrei (§ 5 Abs. 1 ErbStG). Wichtig Anwendung auch auf eingetragene Lebenspartner Dies gilt auch für den eingetragenen Lebenspartner. Ungeklärt i...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / h. Gemeinschaftliches Testament/Erbvertrag

Die EuErbVO hat hinsichtlich des früheren generellen Verbots von gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen vieles im französischen Erbrecht verändert. Das gemeinschaftliche Testament ist gem. Art. 24 EuErbVO zulässig. Ob es unter den weiten Erbvertragsbegriff des Art. 25 EuErbVO fällt, mag noch dahinstehen. Erbverträge sind allerdings gemäß und nach Maßgabe des Art. 25...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / f. Testament/Vermächtnisse

Mit einem Testament werden nach französischem Recht keine Erben eingesetzt, sondern lediglich Vermächtnisse (Legat = "le legs" – auch im Singular bereits mit -s geschrieben). Diese lassen die gesetzliche Erbeinsetzung (réserve héréditaire) und deren Quoten grundsätzlich unberührt. Die Bezeichnung als "Erbe" oder "Vermächtnisnehmer" schadet nicht (Art. 1002 CC). Drei Arten von...mehr

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ZErb 02/2024, Umfang der Fr... / 1 Gründe

I. Die seit dem … 1982 verwitwete Erblasserin ist am … 2022 mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Stadt2 verstorben. Bei der Beteiligten zu 1) und dem wegen einer Behinderung unter gesetzlicher Betreuung stehenden Beteiligten zu 2) handelt es sich um die einzigen Abkömmlinge der Eheleute. Folgende letztwillige Verfügungen der Erblasserin liegen vor: Gemeinschaftliches, von ihr...mehr

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ZErb 02/2024, Zu den Voraus... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin verstarb ledig und kinderlos. Sie hatte zwei Geschwister: den am … 2009 vorverstorbenen F.-K. und die am … 2020 vorverstorbene Ch. Die Beteiligten zu 2. bis zu 4. sind die Kinder von F-K. Die Beteiligte zu 1. ist die Tochter des Beteiligten zu 4. Die Erblasserin hinterließ vier handschriftliche Testamente. Im Testament vom 3.4.2007 setzte die Erblasserin ih...mehr

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ZErb 02/2024, Zu den Voraus... / Leitsatz

1. Ein Widerspruch i.S.v. § 2258 Abs. 1 BGB liegt auch dann vor, wenn der Erblasser mit dem späteren Testament seine Erbfolge insgesamt, d.h. abschließend und umfassend, neu geregelt hat. 2. Im Erbscheinerteilungsverfahren gehen verbleibende Zweifel zulasten desjenigen, der einen Widerspruch zwischen dem früheren und einem späteren Testament geltend macht. 3. Bei der Beantwort...mehr

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ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / bb. Gesamtverteilung

Enthält das Testament lediglich Verfügungen über einzelne Nachlassgegenstände und erschöpfen diese Einzelzuwendungen den Nachlass, kann eine Erbeinsetzung aller genannten Empfänger vorliegen.[32] Eine "gesamte Erschöpfung" liegt auch vor, wenn die üblichen Haushaltsgegenstände, die kaum einen Wert haben (wie gebrauchte Möbel, Vorräte, Kleidung), nicht verteilt werden;[33] ei...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / 3. Translation von Recht im deutsch-französischen Sprachengeflecht

Dass es im deutsch-französischen Sprachengeflecht[9] auch zu Anpassungen des ursprünglichen Rechts gekommen ist, wird mit dem Begriff der traditionellen Rezeption[10] nicht mehr gänzlich erfasst. Daher wäre es ratsam gewesen, von Translation zu entsprechen, wofür sich Elsass-Lothringen vorzüglich als Forschungsgebiet ausweist. Dies haben wir bereits dargelegt und begründet i...mehr

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ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / aa. Gesetzliche Regelung

Sind dem Bedachten nur einzelne Gegenstände zugewendet, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass er Erbe sein soll, auch wenn er als Erbe bezeichnet ist (§ 2087 Abs. 2 BGB). Das ist nur eine Auslegungsregel. Sie besagt umgekehrt, dass auch jemand "Erbe" oder "Miterbe" sein kann, obwohl ihm nur ein oder mehrere Gegenstände (meist Grundstücke) zugewiesen sind. Die Wortwahl (Er...mehr

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ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / a. Teilungsanordnung

Wenn der Erblasser im Testament seinen Nachlass nach Bruchteilen verteilt und dabei eine Teilungsanordnung (§ 2048 BGB) getroffen hat, taucht manchmal das Problem der "überquotalen Teilungsanordnung" auf.[55] Eine Teilungsanordnung hat nur schuldrechtliche Bedeutung,[56] sie bewirkt keine Sondererbfolge in den zugewiesenen Gegenstand; bei einem Grundstück muss es erst noch d...mehr

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ZErb 02/2024, § 2227 BGB: Z... / 1 Gründe

I. Die am 3.5.2021 verstorbene Erblasserin hat unter dem 26.11.2020 ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament verfasst, in dem es u.a. heißt: Zitat "Zu meinen Erben mache ich die Enkel meines verstorbenen Mannes …" Das Erbe soll ihnen jeweils am 27. Geburtstag übergeben werden. Meine Firmenanteile an der … GmbH erhält … . Er soll auch Testamentsvollstrecker sein...mehr

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ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / ff. Veränderungen des Vermögensbestands

Wenn sich aber nach Errichtung des Testaments und vor seinem Tod das Vermögen des Erblassers durch unvorhergesehene Umstände (wie Erbschaft eines Kriegskameraden,[50] Eingang einer hohen Entschädigungssumme[51]) erhöht oder vermindert (etwa durch Aktienkursverluste), der Erblasser aber sein Testament nicht angepasst hat, dann kommt gesetzliche Erbfolge bezüglich eines Teils ...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / g. Vor- und Nacherbschaft

War bis zum Beginn des Jahres 2007 die Einsetzung von Nacherben resp. Nachvermächtnisnehmern grundsätzlich als wider das Prinzip der Testierfreiheit angesehen worden mit der Folge der Nichtigkeit eines Testaments nach Art. 896 CC, so wurden seither die Ausnahmen, die es auch schon bis 2007 gab, viel weiter als vorher gefasst. Eigene Kinder, anschließend bereits geborene und e...mehr

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ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / 2. Regelung im BGB

§ 1922 BGB ist eindeutig: Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über; nur höchstpersönliche Rechtspositionen gehen nicht über.[6] Das ist zwingendes Recht, nicht durch Vereinbarung oder Testament[7] bzw Erbvertrag abänderbar. Zum "Vermögen" in diesem Sinn zählen alle vererblichen Werte, au...mehr

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ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / 10

Auf einen Blick Bei einem Testament, das den Nachlass nach Einzelgegenständen verteilt, ist zunächst durch Auslegung zu klären, wer Miterbe und wer nur Vermächtnisnehmer sein soll (§ 2087 Abs. 2 BGB). Der gesamte Nachlass ist zu bewerten und die Anteile der Einzelgegenstände sind dann in Quoten umzurechnen, damit ein Quotenerbschein erteilt werden kann. Die Erben können stat...mehr

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ZErb 02/2024, Kein quotenlo... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 11 erstrebt einen quotenlosen Erbschein, der die Beteiligten zu 1 – 10 als Miterben ausweist. Der am 25.12.1926 geborene und am 3.1.2021 verstorbene Erblasser war seit dem 27.12.2016 verwitwet. Er hatte keine Kinder und hinterließ zwei Verfügungen von Todes wegen: 1. Mit eigenhändig geschriebener und unterschriebener Erklärung vom 4.6.1959 (Bl. 5 der Testa...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.2 Stiftung von Todes wegen

Tz. 17 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Stiftung kann auch von Todes wegen errichtet werden. In diesem Fall muss das Stiftungsgeschäft gemäß § 81 Abs. 3 BGB den Formen der Verfügung von Todes wegen entsprechen, d. h. das Stiftungsgeschäft muss in einem eigenhändigen oder notariell beurkundeten Testament bzw. einem Erbvertrag enthalten sein. Aus Gründen der Rechtssicherheit so...mehr

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ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / c. Nachträgliche Quotenbildung

Wenn der Erblasser im Testament seinen Nachlass nach Einzelgegenständen verteilt hat und erst im Nachlassverfahren daraus Erbquoten nach den Wertverhältnissen der Einzelgegenstände zum Gesamtnachlass zum Zeitpunkt des Erbfalls gebildet wurden, dann scheidet eine "überquotale" Teilungsanordnung aus, die Teilungsanordnung ist dann quotal, die Quoten (errechnet vom Nachlassgeri...mehr

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ZErb 02/2024, Umfang der Fr... / Leitsatz

1. Einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament mit wechselbezüglicher Schlusserbeneinsetzung der Abkömmlinge kann ohne weitere Anhaltspunkte regelmäßig nicht allein im Wege der ergänzenden Auslegung entnommen werden, dass dem überlebenden Ehegatten trotz grundsätzlich bindend gewordener Einsetzung des Abkömmlings als Vollerbe die zur Einrichtung eines sog. Behindertentestame...mehr

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ZErb 02/2024, Der bedenkliche Erbe

Es gibt viele Fragen, an die der Berater in der Situation der Testamentsgestaltung bei der Sachverhaltsaufklärung denken muss. Die Frage nach den vorehelich gezeugten Kindern ist ebenso zu nennen wie die Frage nach dem möglicherweise noch bestehenden Immobiliendarlehen, welches mancher Mandant in der Erwartung unerwähnt lässt, dass es ja bei seinem späteren Versterben längst...mehr

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ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / ee. Wesentlicher Zeitpunkt

Maßgebend für die Abgrenzung Erbeinsetzung – Vermächtnis sind nach einer Meinung die Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung über die voraussichtliche Zusammensetzung seines Nachlasses und den Wert der in diesen fallenden Gegenstände hat.[46] Richtig ist:[47] Wesentlich ist der Zeitpunkt des Erbfalls, wenn das die Auslegung ergibt, etwa weil es...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / d. Noterbrecht und Pflichtteilsrecht

Die gesetzliche Erbfolge kann durch letztwillige Verfügung nicht geändert oder gar beseitigt werden. Darauf abzielende Verfügungen sind unwirksam. Das französische Erbrecht kennt obendrein keinen Erb- oder Pflichtteilsverzicht! Das Vermögen des Erblassers teilt sich vielmehr in den Teil, der dem gesetzlichen Erbrecht untersteht; gesprochen wird von "Reservat", "la réserve" bz...mehr

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ZErb 02/2024, § 2227 BGB: Z... / 2 Gründe

I. Die Beteiligten zu 1. und zu 2. sind die minderjährigen Enkelkinder der Erblasserin und durch Testament vom 26.11.2020 zu deren hälftigen Miterben berufen. Die der Erblasserin zustehenden Geschäftsanteile an der "T. GmbH" sind dem Beteiligten zu 3. vermacht. Dieser ist überdies testamentarisch zum Testamentsvollstrecker berufen, wobei das Amt des Testamentsvollstreckers mi...mehr

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ZErb 02/2024, Zur Bestimmth... / 1 Tatbestand

Die Kläger machen als leibliche Kinder des am 16.6.2020 verstorbenen (im Folgenden "der Erblasser") im Wege der Stufenklage einen Wertermittlungs- und Zahlungsanspruch gegen die Beklagte als Ehefrau des Erblassers geltend. Mit notariellem Kaufvertrag vom 27.9.2017 (Anlage K 7) verkauften der Erblasser und die Beklagte die in ihrem gemeinschaftlichen Eigentum stehende Immobili...mehr

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ZErb 02/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Althoff Die außerordentlichen Testamente in der deutschen Rechtsordnung 2023 Nomos, ISBN 978-3-7560-1230-5, 169 EUR Eine Dissertation, die von Musche...mehr

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ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / 6. Abwicklung in der Praxis

Beantragt der Erbe (oder die Erben) unter Vorlage eines Testaments ohne Quoten-Erbeinsetzung, aber mit Zuweisung von Nachlassgegenstände an mehrere Personen ("A soll die Grundstücksstücke bekommen, B das Aktiendepot, C das Malergeschäft"), dann wird er wahrscheinlich über die Gesamtrechtsnachfolge und somit die Unzulässigkeit des Antrags belehrt; ihm wird aufgeben, die einze...mehr

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ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / b. Testamentsvorschlag

Es kann z.B. lauten:[59] Zitat "Ich … setze meine beiden Kinder S und T zu meinen Erben zu je ½ ein. Ich treffe folgende Teilungsanordnung: Mein Sohn S erhält das Grundstück … in … ; meine Tochter T erhält das Aktiendepot bei der X-Bank, Depotnummer … Vorausvermächtnis: Falls eines meiner Kinder dadurch wertmäßig mehr erhält, als der Quote von ½ entspricht, ordne ich diesen Üb...mehr