Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 1.2.7 Auswirkungen der Ehescheidung

Grundsatz Ein gemeinschaftliches Testament ist nach §§ 2268, 2077 BGB unwirksam, wenn die Ehe geschieden wird oder die Voraussetzungen für eine Scheidung vorlagen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hatte. Leben die Eheleute bereits mehr als 3 Jahre getrennt, wird sogar gesetzlich vermutet, dass die Ehe gescheitert ist (§ 1566 BGB)...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 1.1.2 Testierwille

Unklarer Testierwille Bei der Abfassung des Testaments sollte man durchaus "konservativ" vorgehen – ungewöhnliche Gestaltungen führen eher zum Streit. Praxis-Beispiel Unklarer Testierwille In einem vom OLG Hamburg entschiedenen Fall hatte der Erblasser eine Karte benutzt, auf die er 2 Aufkleber aufbrachte. Eine davon enthielt die Aufschrift "V. ist meine Haupterbin", der weiter...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 1 Errichtung eines Testaments

1.1 Eigenhändiges Testament 1.1.1 Form Grundsatz Ein Testierender kann ein Testament entweder vor einem Notar beurkunden lassen ("öffentliches Testament", § 2232 BGB) oder aber handschriftlich errichten (§ 2231 BGB). Hierbei sind strenge Formvorschriften zu beachten. Gut in Form? Es ist eigentlich so einfach: Mit Stift und Papier kann jeder für den Fall des Todes sein Vermögen Pe...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 1.1.3 Bedingung

Verknüpfung mit ungewissem Ereignis Letztwillige Verfügungen können unter einer echten Bedingung verfasst werden, wenn der Wille des Erblassers erkennbar wird, die Wirksamkeit der Verfügung mit dem angegebenen, für ungewiss gehaltenen Umstand unmittelbar zu verknüpfen. Praxis-Beispiel Testament unter einer Bedingung "Dies Testament gilt nur bei einem Unfall oder sollte ich nich...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 2.2.3 Vor- und Nacherbschaft

Unklare Verfügung Probleme entstehen gerade bei der Anordnung von Vor- und Nacherbschaft.[1] Den letztwilligen Verfügungen fehlt es insoweit oft an der nötigen Klarheit und begrifflichen Genauigkeit. Die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft setzt nicht voraus, dass der Erblasser gerade diese Ausdrücke verwendet. Maßgebend ist, ob der Erblasser einen mindestens zweimaligen A...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 1.2.1 Privileg der Ehegatten

Nur bei Eheleuten Nur Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament errichten (§ 2265 BGB; gemäß § 10 Abs. 6 LPartG auch eingetragene Lebenspartner). Daher ist umgangssprachlich auch von "Ehegattentestament" die Rede. Bei der Gestaltung sind oft vielfältige Problemstellungen zu beachten wie etwa die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen von einseitigen, aber auch gemeinschaft...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 2.1 Was will der Erblasser?

2.1.1 Lücken im Testament Ergänzende Auslegung "Eine ganz große Bitte hätte ich, keinen Erbstreit!" Mit diesen Worten schloss eine verwitwete Erblasserin ihr handschriftliches Testament.[1] Doch diese Bitte bleibt ein frommer Wunsch, wenn fundamentale Regeln bei der Abfassung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag) nicht beachtet werden und die "Nachwelt" den wirklic...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 1.2.3 Wechselbezügliche Verfügungen

Gegenseitige Abhängigkeit Häufig treffen Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament ihre Verfügungen jeweils im Hinblick auf die Verfügung des anderen. Hierdurch soll eine so starke Abhängigkeit der Verfügungen voneinander geschaffen werden, dass beide Verfügungen "miteinander stehen und fallen". Der Bestand der Verfügung des einen ist dann von der Wirksamkeit der Verfüg...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 2.2 Einzelfälle

Fallgruppen Hilfestellung bei der Gestaltung und Auslegung von Testamenten geben die nachfolgenden Gerichtsentscheidungen zu den wichtigsten Fallgruppen: 2.2.1 Abgrenzung Erbschaft – Vermächtnis Zuwendung von "Hab und Gut" "Hab und Gut" Die Frage, ob durch eine unklare Umschreibung des Nachlasses oder Bezeichnung einzelner Nachlassgegenstände eine Erbeinsetzung oder nur eine Verm...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 1.1.5 Bestimmung eines Ersatzerben

Ersatzreserve Der Erblasser kann (und sollte) für den Fall, dass ein Erbe vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls wegfällt, einen anderen als Erben einsetzen, den Ersatzerben (§ 2096 BGB). Er kann auch mehrere Ersatzerben berufen, und zwar nebeneinander oder auch nacheinander ("ersatzweise ..., weiter ersatzweise ...").[1] Ersatzerben können auch die Rechtsnachfolger des Erben...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 1.2.5 Pflichtteilsstrafklausel

Schutz des überlebenden Ehegatten Pflichtteilsstrafklauseln (auch Pflichtteilsverwirkungsklauseln) in gemeinschaftlichen Testamenten verfolgen allgemein das Ziel, dem überlebenden Ehegatten den Nachlass möglichst ungeschmälert zu erhalten. Dabei will der Erblasser i. d. R. seinem Ehegatten auch und gerade die persönlichen Belastungen ersparen, die mit einer Auseinandersetzung...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 2.2.1 Abgrenzung Erbschaft – Vermächtnis

Zuwendung von "Hab und Gut" "Hab und Gut" Die Frage, ob durch eine unklare Umschreibung des Nachlasses oder Bezeichnung einzelner Nachlassgegenstände eine Erbeinsetzung oder nur eine Vermächtnisanordnung getroffen wird, beschäftigt immer wieder die Gerichte. Dabei sollte die insbesondere von älteren Menschen verwendete ungenaue Formulierung "all mein Hab und Gut" möglichst ver...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: Gestaltung des Testaments

Zusammenfassung Überblick Zur Regelung der Erbfolge ist für die meisten Erblasser das handschriftliche Testament die erste Wahl. Allerdings müssen bei dessen Gestaltung einige Fallstricke beachtet werden. Zwar können mitunter im Wege der Auslegung etwaige Lücken geschlossen und missverständliche Formulierungen aufgeklärt werden. Doch erfordert dies meist eine gerichtliche Aus...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 1.1.6 Testierfähigkeit

Zweifel an geistiger Verfassung Dieses Problem wird unsere zunehmend älter werdende Gesellschaft zukünftig häufiger beschäftigen: Ist der Erblasser aufgrund einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung nicht mehr in der Lage, die Bedeutung und die Tragweite einer erklärten letztwilligen Verfügung einzusehen, so ist er testierunfähig. Ein in diesem Zustand errichtetes notarielles ...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 2.2.2 Ehegattentestament ohne Schlusserbeneinsetzung

Auslegung Eheleute, die sich gegenseitig zu Erben einsetzen, ohne diese Regelung mit einer Erbeinsetzung für den Tod des Längerlebenden von ihnen (Schlusserbeinsetzung) zu verbinden, bezwecken damit in der Regel, dass dem Überlebenden der Nachlass des Erstversterbenden zufällt und dass er über das Gesamtvermögen auch von Todes wegen frei verfügen kann.[1] Bei einem gemeinschaf...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / Zusammenfassung

Überblick Zur Regelung der Erbfolge ist für die meisten Erblasser das handschriftliche Testament die erste Wahl. Allerdings müssen bei dessen Gestaltung einige Fallstricke beachtet werden. Zwar können mitunter im Wege der Auslegung etwaige Lücken geschlossen und missverständliche Formulierungen aufgeklärt werden. Doch erfordert dies meist eine gerichtliche Auseinandersetzung...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 1.4 Behindertentestament

Zugriff der Staatskasse droht Eltern eines behinderten Kindes sind bestrebt, das Kind auch nach ihrem Tod gut versorgt zu wissen. Hierfür ist eine geschickte Gestaltung ihrer letztwilligen Verfügung erforderlich. Denn grundsätzlich hat der Behinderte das im Erbgang nach seinen Eltern erworbene eigene Vermögen aufgrund des Nachrangs der Sozialhilfe für seinen Unterhalt einzuse...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 2.1.2 Versterben eines Miterben

Ergänzende Auslegung Ob nach dem Tode eines vom Erblasser eingesetzten Miterben die Zuwendung an ihn ersatzlos entfällt, der Erbteil den übrigen Erben anwachsen oder Ersatzerbfolge eintreten soll, ist im Zweifel Gegenstand der ergänzenden Auslegung. Für die Annahme einer Ersatzberufung der Abkömmlinge des Zuwendungsempfängers ist wesentliches Kriterium, ob die Zuwendung dem Be...mehr

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ZErb 03/2024, Stillschweigender Widerruf eines Schenkungsangebots (nach § 130 Abs. 1 S. 2 BGB) bezüglich Versicherungspolicen im Testament durch Anordnung einer Erbschaft zu gleichen Teilen

Leitsatz (nicht amtlich) 1. Verfügt ein Erblasser in einem Testament umfassend über sein Vermögen, so ist dies im Zweifel jedenfalls dann als konkludenter Widerruf einer früheren entgegenstehenden rechtsgeschäftlichen Erklärung anzusehen, wenn der Erblasser sich von dieser Erklärung jederzeit einseitig lösen kann. 2. Das Bewusstsein, in einem Testament die Verteilung des Vermög...mehr

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ZErb 03/2024, Der mehrfach ... / III. Sachverhalt und Wertung des handschriftlichen Testaments

Ausgangspunkt ist ein handschriftliches Ehegattentestament folgenden Inhalts: Zitat "Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen Erben ein. Der Erstversterbende vermacht dem überlebenden Ehegatten an seinem gesamten Nachlaß den Nießbrauch auf Lebenszeit. Der einzige Erbe nach dem Längstlebenden von uns ist unser Sohn X. Das Haus und Guthabenbeträge auf der Bank und Sparkonten vor...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 4.1 Bestimmung durch Testament

Rz. 12 Der Erblasser kann in seiner letztwilligen Verfügung die Person des Testamentsvollstreckers unmissverständlich und unmittelbar selbst bestimmen (§ 2197 BGB). Allerdings ist bei der Anordnung einer Testamentsvollstreckung in der letztwilligen Verfügung zu beachten, dass es durch Verweigerung zu einem Wegfall des vorgesehenen Testamentsvollstreckers kommen kann, sodass g...mehr

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ZErb 03/2024, Stillschweige... / 1 Gründe

I. Die Parteien sind Geschwister und zugleich Mitglieder der nicht auseinandergesetzten Erbengemeinschaft nach ihrer Mutter, der am … 2019 verstorbenen (Name 01), geborene (Name 02) (nachfolgend: Erblasserin). Weitere Abkömmlinge der Erblasserin sind nicht vorhanden. Die Erblasserin hinterließ ein handschriftliches Testament (vom 31.8.2017) mit nachfolgendem Inhalt: Zitat Testam...mehr

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ZErb 03/2024, Zur Geltendma... / 1 Gründe

Der Kläger ist das einzige Kind des am 0.0.1941 geborenen und am 0.0.2014 verstorbenen Erblassers Q. L. Die Beklagte ist dessen zweite Ehefrau. Der Erblasser errichtete gemeinsam mit seiner ersten Ehefrau G. L., der Mutter des Klägers, am 19.11.1997 ein Berliner Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben und den Kläger als Schlusserben einsetzten. Wegen der Einzel...mehr

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ZErb 03/2024, Der Begriff B... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um die Erfüllung eines Vermächtnisses und hierbei um den Begriff des "Barvermögens". Die Klägerin und die Beklagten sind neben einem weiteren Bruder die Kinder des zwischen dem TT.MM.2020 und dem TT.MM.2020 in Ort2 verstorbenen Erblassers DD. Mit notariellem Testament vom 16.4.2018 setzte der Erblasser die Beklagten als Erben ein. Zuvor wurde der Kläger...mehr

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ZErb 03/2024, Zur Geltendma... / Leitsatz

1. Ist der Erblasser berechtigt, den Erbvertrag oder ein für ihn bindend gewordenes Testament anzufechten, kann der Erbe keinen Anspruch gem. § 2287 BGB geltend machen, wenn der Erblasser zum Nachteil des Vertrags- oder Schlusserben noch innerhalb der Anfechtungsfrist Schenkungen vornimmt, auch wenn das Testament letztlich gar nicht angefochten wird. 2. Voraussetzung für eine...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 8.3 Antragsgrundsatz

Rz. 41 Das Testamentsvollstreckerzeugnis wird von dem nach § 343 FamFG für die Nachlasssache zuständigen Nachlassgericht nur auf Antrag erteilt, § 2368 BGB. Der Antrag ist schriftlich in notarieller Urkunde oder zur Niederschrift des Nachlassgerichts zu stellen. Bei Stellung des Antrages müssen folgende Angaben enthalten sein: Die Zeit des Todes des Erblassers, die Verfügung v...mehr

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Erbprozessrecht / 12.7 Einziehungsverfahren – Amtsverfahren

Ist ein erteilter und ausgehändigter Erbschein unrichtig, muss das Gericht ihn einziehen, § 2361 BGB i. V. m. §§ 26, 353 FamFG. Das Einziehungsverfahren nach § 2361 BGB – als Spiegelbild zum Erteilungsverfahren – spielt sowohl im Nachlassverfahren bei der Testamentseröffnung und Einziehung eines unrichtigen Erbscheins als auch im Grundbuchverfahren im Falle eines Amtswidersp...mehr

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ZErb 03/2024, Soll die Goldkette mit ins Grab?

Grabbeigaben sind seit jeher in vielen Kulturen Bestandteil von Bestattungsritualen. Sie dienen als Mittel der Ehrung und Respektbekundung gegenüber den Verstorbenen und fungieren hierneben als Mittel zur Aufrechterhaltung der emotionalen Verbindung der Hinterbliebenen zum Erblasser über dessen Tod hinaus. Die Frage, ob die Eheringe des Verstorbenen mit ins Grab gelegt werde...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 12 Vergütungsanspruch des Testamentsvollstreckers

Rz. 73 Grundsätzlich wird ein Testamentsvollstrecker nicht vollkommen ohne Bezahlung unentgeltlich tätig. Er hat vielmehr nach § 2221 BGB Anspruch auf eine angemessene Vergütung, sofern der Erblasser nicht etwas anderes bestimmt hat. Praxis-Beispiel Den Vergütungsanspruch ausschließende Erblasserverfügung "Die Testamentsvollstreckung ist kostenlos." Hat der Erblasser in seiner ...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 4.2 Bestimmung durch Eheleute

Rz. 14 Häufig kommt es vor, dass sich Ehegatten in ihrem Testament oder Erbvertrag gegenseitig als Erben einsetzen und zugleich einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Beim gemeinschaftlichen Testament der Ehegatten ist dann stets zu ermitteln, ob die Anordnung nach dem Tod des Erst- oder des Letztversterbenden, also für den ersten oder erst für den zweiten Erbfall, beginnen...mehr

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ZErb 03/2024, Stillschweige... / Leitsatz

(nicht amtlich) 1. Verfügt ein Erblasser in einem Testament umfassend über sein Vermögen, so ist dies im Zweifel jedenfalls dann als konkludenter Widerruf einer früheren entgegenstehenden rechtsgeschäftlichen Erklärung anzusehen, wenn der Erblasser sich von dieser Erklärung jederzeit einseitig lösen kann. 2. Das Bewusstsein, in einem Testament die Verteilung des Vermögens umfa...mehr

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Erbprozessrecht / 12.5.1.2 Örtliche Zuständigkeit

Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts bei Nachlasssachen ist gemäß § 343 Abs. 1 FamFG der Wohnsitz des Erblassers zur Zeit des Erbfalls. Alternativ ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser beim Erbfall seinen Aufenthalt hatte. § 343 Abs. 2 FamFG bestimmt die Voraussetzungen für die Auffangzuständigkeit des AG Berlin-Schöneberg. Im Fal...mehr

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ZErb 03/2024, Der mehrfach ... / IV. Empfehlungen für die zutreffende Vorgehensweise

Das Nachlassgericht hätte in ein Beweisverfahren eintreten und das Ergebnis der Ermittlung abwarten und im Rahmen der Auslegung werten müssen. Inhaltlich gibt das handschriftliche Testament, gerade unter Berücksichtigung der Andeutungstheorie,[6] jedes der drei genannten Ergebnisse her. Der hier zunächst erteilte gemeinschaftliche Erbschein mit der schwer nachvollziehbaren Er...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 8.1 Nachweis der Amtsinhaberschaft

Rz. 39 Liegt die Ernennung des Testamentsvollstreckers in einem notariellen Testament oder (einseitig!) in einem Erbvertrag vor, so genügt zur Legitimation des Testamentsvollstreckers die Vorlage der öffentlichen Urkunde anstelle eines Testamentsvollstreckerzeugnisses. Fehlen diese Voraussetzungen, so ist das Testamentsvollstreckeramt als solches zwar nicht abhängig vom Besit...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 14.2 Passive Prozessführungsbefugnis

Rz. 93 Im Passivprozess gilt die Regelung des § 2213 Abs. 1 BGB. Hiernach besteht eine konkurrierende Prozessführungsbefugnis. Der Gläubiger hat ein Wahlrecht, sofern der Testamentsvollstrecker zur Verwaltung des gesamten Nachlasses befugt ist. Er kann den Anspruch gegen die Erben, den Testamentsvollstrecker oder gegen beide geltend machen. Da allerdings ein gegen den Erben g...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 3 Verhältnis Erben/Testamentsvollstrecker

Rz. 8 Das Rechtsverhältnis zwischen den Erben und dem Testamentsvollstrecker ist geprägt von den Regelungen in § 2218 BGB. Auch wenn dort auf die Regelungen des Auftragsrechts verwiesen wird, besteht zwischen den Beteiligten kein Auftragsverhältnis, sondern ein gesetzliches Schuldverhältnis sui generis. Rechtstechnisch gesehen ist der Testamentsvollstrecker weder Beauftragte...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 11.2.2 Zeitliche Befristung

Rz. 68 Einen weiteren Beendigungsgrund stellt die zeitliche Befristung der Testamentsvollstreckung dar. Primär endet diese, wenn im Testament vom Erblasser eine Frist für die Dauer festgesetzt ist und wenn der Testamentsvollstrecker seine Aufgaben erfüllt hat.[1] Daneben sieht § 2210 Satz 1 BGB eine Höchstdauer von 30 Jahren vor. Diese Frist stellt allerdings keine absolute O...mehr

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Erbprozessrecht / 10 Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

Häufiger Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen ist auch der Pflichtteilsanspruch. Ein Pflichtteil ist ein bestimmter Anteil des Nachlasses. Der hierauf gerichtete Anspruch gegen die eingesetzten Erben ist ausschließlich auf Zahlung eines entsprechenden Geldbetrages gerichtet und stellt eine Nachlassverbindlichkeit dar. Nahen Angehörigen, also sowohl jedem Kind nach de...mehr

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Erbprozessrecht / 5 Herausgabeklage des Alleinerben

Bei der Klage des wahren Erben gegen den Erbschaftsbesitzer aus dem Erbschaftsanspruch des § 2018 BGB müssen im Klageantrag die herausverlangten Gegenstände einzeln und genau bezeichnet werden, § 253 Abs. 2 Satz 2 ZPO. Dies ist erforderlich für die Bestimmung des Umfangs der Rechtshängigkeit und der Rechtskraft sowie zur Durchführung der Zwangsvollstreckung gemäß § 883 ZPO. ...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 4.4 Ernennung durch das Nachlassgericht

Rz. 18 Als Notlösung bietet sich an, das Nachlassgericht im Testament zu ersuchen, einen geeigneten Testamentsvollstrecker zu ernennen. Allerdings ist das Gericht nicht verpflichtet, diesem Wunsch nachzukommen. Vielmehr besteht hier ein Ermessensspielraum. Das Ersuchen i. S. d. § 2200 BGB muss vom Erblasser nicht ausdrücklich gestellt werden. Es genügt, wenn sich durch (ggf. ...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 13.2 Anspruchsberechtigung

Rz. 88 Gemäß § 2219 Abs. 1 BGB haftet der Testamentsvollstrecker nur gegenüber den aus dem Testament ersichtlichen Erben und Vermächtnisnehmern. Der Schadensersatzanspruch des Erben fällt in den Nachlass, sodass er unter Umständen (bei Entlassung oder Tod des Testamentsvollstreckers) von dem Testamentsvollstreckernachfolger geltend zu machen ist. Die Darlegungs- und Beweislas...mehr

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ZErb 03/2024, Der mehrfach ... / 7

Auf einen Blick Bei einem Testament, das den Nachlass nach Einzelgegenständen verteilt, ist zunächst durch Auslegung zu klären, wer Miterbe, wer evtl. Vermächtnisnehmer nach § 2087 Abs. 2 BGB sein soll oder ob eine Beschränkung der Vollerbschaft gewollt war. Ansatzpunkt für die Prüfung ist zunächst der Erbscheinsantrag des Beteiligten. Erbvergleiche der Beteiligten können be...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 7.1 Abwicklungsvollstreckung, §§ 2203, 2204 BGB

Rz. 30 Den gesetzlichen Regelfall stellt die Auseinandersetzungs- oder Abwicklungsvollstreckung dar. In der Regel geht es einem Erblasser bei Anordnung der Testamentsvollstreckung darum einen geordneten Übergang des Vermögens auf den oder die Erben sicherzustellen. Hat der Erblasser betreffend die Aufgaben keine anderweitigen Bestimmungen als die Anordnung der Testamentsvoll...mehr

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ZErb 03/2024, Keine nach § ... / 1 Gründe

I. Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, und der Beteiligte zu 2.) sind die Kinder der am … 2021 verstorbenen Erblasserin, die kein Testament hinterließ. Zum Nachlass gehört ein Grundstück in G. B. in H. Die Erblasserin bezog bis zu ihrem Tode Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Im Hinblick auf die Pflegegradeinstufung lief ein...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 1 Einleitung

Rz. 1 Wer ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet, hat klare Vorstellungen vor Augen. Diese lassen sich oft besser verwirklichen, wenn die Verantwortung für die Nachlassabwicklung oder -verwaltung einem Testamentsvollstrecker[1] übertragen wird. In der Anordnung einer Testamentsvollstreckung offenbart sich das Bedürfnis des Erblassers noch nach seinem Tode Einfluss auf...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 11.2.4 Entlassung durch das Nachlassgericht aus wichtigem Grund

Rz. 70 Auch eine Entlassung durch das Nachlassgericht aus wichtigem Grund ist möglich. Nach § 2227 BGB kann das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker auch gegen seinen Willen, aber nach seiner Anhörung, vgl. § 2227 Abs. 2 Satz 3 BGB, auf Antrag eines Beteiligten entlassen, wenn dieser seine Pflichten grob verletzt oder zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung unfähig ist. U...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 4.5 Ersatztestamentsvollstrecker/Mitvollstrecker

Rz. 19 Will der Erblasser nur einer einzelnen Person seines Vertrauens die Verwaltung seines Nachlasses übertragen, z. B. um Kompetenzstreitigkeiten unter den Testamentsvollstreckern zu vermeiden, kann er die Fortsetzung der Testamentsvollstreckung bei Ausfall der von ihm beauftragten Person auf verschiedenen Wegen erreichen: § 2197 Abs. 2 BGB sieht die Möglichkeit der Ernenn...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 5.1 Natürliche Personen

Rz. 23 Es kann davon ausgegangen werden, dass jede natürliche Person zum Testamentsvollstrecker ernannt werden kann. Zwingend ist allerdings, dass der Testamentsvollstrecker im Zeitpunkt des Erbfalls voll geschäftsfähig ist und nicht nach § 1896 BGB einen Betreuer zur Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten erhalten hat (§ 2201 BGB). Achtung Für den Fall, dass ein Unfähiger...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 2.2 Rechtsstellung

Rz. 5 Im Gegensatz zur Vor- und Nacherbschaft wird der Testamentsvollstrecker nicht Eigentümer des Nachlasses im Sinne der Gesamtrechtsnachfolge, sondern er ist nur Verwalter eines fremden hinterlassenen Vermögens, wobei ihm die tatsächliche Sachherrschaft obliegt. Gleichwohl hat er im Außenverhältnis eine weitergehende Rechtsmacht als der Vorerbe, vgl. § 2205 Satz 2 und Sat...mehr

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Erbprozessrecht / 7.1 Vorerbschaft und Eintritt der Nacherbschaft

Durch die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft kann der Erblasser anordnen, dass sein Nachlass verschiedenen Personen zeitlich nacheinander zukommen soll. Der Vorerbe ist damit ein "Erbe auf Zeit". Wer als Vorerbe eingesetzt ist, erhält zwar mit dem Tode des Erblassers den Nachlass wie ein "gewöhnlicher" Erbe, ist aber kein vollwertiger Erbe, da er im Verhältnis zum eingeset...mehr