Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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AGS 06/2021, Vergütung für ... / III. Anwaltsvergütung für Testamentsentwurf

1. Gesetzliche Regelung Neben der von den Klägern für richtig gehaltenen Vergütung für eine Beratung nach § 34 Abs. 1 RVG war hier die Berechnung einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV denkbar, die der beklagte Rechtsanwalt für zutreffend angesehen hat. Nach Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV entsteht die Geschäftsgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und f...mehr

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ZErb 06/2021, Zur Verschwie... / 1 Tatbestand

I. 1. Die Parteien streiten über die Befreiung eines Notars von seiner beruflichen Verschwiegenheitspflicht. Der Kläger ist Sohn aus erster Ehe des am 7.1.2016 verstorbenen A.S. Dieser setzte nach dem beim Nachlassgericht verwahrten Dokument in einem von dem Notar T. beurkundeten gemeinschaftlichen Testament vom 21. August 2012 mit seiner zweiten Ehefrau die Kinder aus zweiter...mehr

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ZErb 06/2021, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbst­studiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle b...mehr

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ZErb 06/2021, Zur Verschwie... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung des Klägers hat weitgehend Erfolg, da die zulässige Klage überwiegend begründet ist. 1. Der Antrag des Klägers, den Beklagten zu verpflichten, den Notar T. von seiner notariellen Schweigepflicht zu befreien hinsichtlich des Inhalts des gemeinschaftlichen notariellen Testaments des Vaters des Klägers vom 21.8.2012, UR-Nr. 115/2012 zu befreien, ist gem...mehr

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ZErb 06/2021, Zur Auslegung... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligte zu 1 begehrt die Erteilung eines sie als Alleinerbin ausweisenden Erbscheins. Der Erblasser und seine Ehefrau haben am 10.10.1994 ein gemeinschaftliches Testament errichtet, welches auszugsweise wie folgt lautet: "(…)" I. Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. II. Nach unserem gleichzeitigen Tod bzw. nach dem Tod des Längstlebenden sind Erben zu gleichen ...mehr

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ZErb 06/2021, Zur Auslegung... / 3 Anmerkung

Das OLG Karlsruhe hatte in vorliegenden Fall darüber zu entscheiden, ob die Pflichtteilsstrafklausel in einem gemeinschaftlichen Testament lediglich durch den enterbten Abkömmling oder auch durch den Träger der Sozialhilfe (nach erfolgter Überleitung) ausgelöst werden kann. Das AG Heidelberg (W-72 VI 2598/18) war auf der Grundlage einer individuellen Auslegung der letztwillig...mehr

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ZErb 06/2021, Zur Verschwie... / 3 Anmerkung

Mit seiner Entscheidung vom 20.7.2020 schließt der BGH konsequent an seine Rechtsprechung zur Verschwiegenheitspflicht des Notars in Nachlassangelegenheiten und auch an die weitere Rechtsprechung zur postmortalen Verschwiegenheitspflicht an. Der Sohn des Erblassers hatte nach dem Tod seines Vaters von dem Notar, der das gemeinschaftliche Testament seines Vaters zusammen mit d...mehr

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AGS 06/2021, Fragen und Lös... / 1. Keine Geschäftsgebühr

Dem Rechtsanwalt steht für den Entwurf des gemeinschaftlichen Testaments und die vorhergehende und möglicherweise auch nachfolgende Beratung der Eheleute über den Inhalt des Testaments keine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV zu. Er hat nämlich keine nach außen hin gerichtete Tätigkeit entfaltet. Ebenso wenig hat der Rechtsanwalt bei der Gestaltung eines Vertrags mitgewirkt, d...mehr

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ZErb 06/2021, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist nach den §§ 58 ff. FamFG zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt worden. Sie hat auch in der Sache Erfolg. 1. Dem Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 ist stattzugeben. Sie ist aufgrund des gemeinschaftlichen Testaments vom 10.10.1994 Alleinerbin nach dem Erblasser geworden. Der Beteiligte zu 2 ist infolge der auf ihn anzuwendenden Pflichtteilsstr...mehr

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ZErb 06/2021, Der mutmaßlic... / 2. Die Urteile des BGH vom 4.11.1987 und 14.5.1986 und der Beschluss vom 24.7.2019

In den Fällen, die den Urteilen des BGH vom 14.5.1986 und 4.11.1987 zugrunde lagen, war Testamentsvollstreckung für Vor- und Nacherbschaft angeordnet und der grundsätzliche und von Gesetzes wegen gegebene Anspruch des Vorerben auf die Nutzungen (§ 100 BGB)[53] zusätzlich im Testament als Reinertragsklausel verfügt. In beiden Urteilen unterstellte der BGH die Entscheidung übe...mehr

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AGS 06/2021, Vergütung für ... / I. Sachverhalt

Die Kläger hatten sich von dem beklagten Rechtsanwalt wegen eines Testaments beraten lassen. Der Anwalt hatte ein gemeinschaftliches Testament entworfen, in welchem sich die Kläger gegenseitig zu Erben einsetzten. Zusammen mit diesem Entwurf übersandte der Beklagte den Klägern eine Abschlagsrechnung über insgesamt 1.808,80 EUR. Hieraufhin kündigten die Kläger das Mandat. Nun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 4 [Autor/Stand] Vor- und Nacherbe sind bürgerlich-rechtlich Rechtsnachfolger des Erblassers (§ 2100 BGB). Der eine löst den andern ab. Rz. 5 [Autor/Stand] Allein das zeitliche Nacheinander ergibt keine Vor- und Nacherbfolge. Auch bei einem Berliner Testament, in dem sich Eheleute zu alleinigen Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder zu Schlusserben (§ 2269 BGB), ist de...mehr

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ZErb 06/2021, Der mutmaßlic... / 4. Der Beschluss des OLG München vom 9.7.2020 – 31 Wx 455/19

In materiell-rechtlicher Hinsicht ging es in diesem Entlassungsverfahren u.a. darum, dass sowohl das Nachlassgericht als auch der Senat nach dem Testament von einer Abwicklungsvollstreckung ausgingen und keine Anordnungen nach § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB erkennen konnten. Dabei wurde der Vortrag des entlassenen Testamentsvollstreckers (des Beschwerdeführers) mit wenigen Sätzen al...mehr

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AGS 06/2021, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

Der Rechtsanwalt erhält von den Eheleuten E den Auftrag, ein gemeinschaftliches Testament zu entwerfen. Was hat der Rechtsanwalt hinsichtlich der ihm für die Erledigung dieses Auftrags anfallenden Vergütung zu bedenken?mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Nachvermächtnisse und beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse oder Auflagen (Abs. 4)

Rz. 95 [Autor/Stand] Nach § 6 Abs. 4 ErbStG stehen Nachvermächtnisse und beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse oder Auflagen den Nacherbschaften gleich. Rz. 96 [Autor/Stand] Ein solcher Fall ist insbesondere gegeben, wenn die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament mit gegenseitiger Erbeinsetzung bestimmen, dass ihren ansonsten zu Schlusserben eingesetzten Ki...mehr

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ZErb 06/2021, Neue Chancen ... / 5. Verlängerte Gütergemeinschaft nach § 1483 BGB und § 4 ErbStG

Die verlängerte Gütergemeinschaft (§ 1483 BGB) ist in Deutschland inzwischen sehr selten und kann nur durch Ehevertrag und Wahl zunächst der Gütergemeinschaft und innerhalb dieser als Unterform der verlängerten Gütergemeinschaft erreicht werden. Ihr Vorteil in erbschaftsteuerrechtlicher Hinsicht ist die weitgehend unbekannte Vorschrift des § 4 ErbStG [40]: Hierbei bleiben näml...mehr

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AGS 06/2021, Vergütung für ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Unbefriedigende gesetzliche Regelung Die Regelung in Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV, wonach der Rechtsanwalt die Geschäftsgebühr ungeachtet einer Vertretung nach außen nur für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags erhält, ist unbefriedigend. Dies zeigt sich gerade an dem vom IX. ZS des BGH in seinen Urteilen vom 22.2.2018 und 15.4.2021 entschiedenen Fällen, in denen es u...mehr

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AGS 06/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Hagen Schneider mit den Kosten im Unterbringungs- und Freiheitsentziehungsverfahren (S. 241 ff.). Einen weiteren Beitrag liefert Stefan Lissner zum elektronischen Beratungshilfeantrag (S. 249 ff.). Mit dem Gegenstand eines Rechtsbehelfsverfahrens bei Festsetzung der PKH-Vergütung befasst sich Heinz Hansens und erörtert insbesondere, ob hier das Vers...mehr

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ZErb 06/2021, Zum erweitert... / 1 Tatbestand

I. Die Antragstellerin war die Ehefrau des am 10.8.2017 verstorbenen N. Die Ehegatten heirateten am 25.9.1998 und lebten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ein Testament existierte nicht. Am 19.9.2017 schlug die Antragstellerin die Erbschaft nach ihrem verstorbenen Ehemann aus. Erbin wurde zunächst die Mutter des Ehemannes. Diese verstarb am 19.8.2017 und wu...mehr

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ZErb 06/2021, Der mutmaßlic... / III. Das methodische und praktische Problem

Die Überlegung zum mutmaßlichen Erblasserwillen beginnt in der Regel damit, dass bei einemLeser, der mit den Nachlassverhältnissen (halbwegs) vertraut ist, die Vermutung auftaucht, der Erblasser habe womöglich seinen (rechtlich erheblichen Regelungs-)Willen nur unvollständig zu Papier gebracht. Erste Voraussetzung für eine dann a.E. rechtserhebliche Erklärung des Erblassers ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Auflösende Bedingung

Rz. 47 [Autor/Stand] Der auflösend bedingte Erwerb eines Bedachten ist im ErbStG nicht geregelt, der auflösend bedingte Erwerb eines Anspruchs oder eines anderen Wirtschaftsguts auch nicht. Rz. 48 [Autor/Stand] Soweit es um den Erwerb eines Anspruchs oder eines Wirtschaftsguts geht, gilt § 5 BewG, auch wenn das ErbStG für die Steuerentstehung – anders als in § 12 Abs. 1 ErbSt...mehr

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ZErb 06/2021, Der mutmaßlic... / II. Das Beispiel des bedürftigen Erben

Der unter Dauer/Verwaltungsvollstreckung stehende Alleinerbe wird nach dem Erbfall bedürftig. Eine Anordnung nach § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB, wonach der Erbe im Falle seiner Bedürftigkeit Nachlasserträge für seinen Lebensunterhalt erhalten solle, gibt es im Testament nicht. Auch ist nicht zu eruieren, dass der Erblasser bei der Testamentserrichtung daran gedacht hat. Der Erbe be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Erblasserwille

Rz. 319 Die Bestimmung der Testamentsvollstreckervergütung ist primär Sache des Erblassers. Nur wenn der Erblasser die Vergütung nicht selbst geregelt hat, kommt ein Anspruch des Testamentsvollstreckers nach § 2221 BGB überhaupt in Betracht. Umgekehrt ist eine Bestimmung des Erblassers über die Höhe der Vergütung und deren Zahlungsweise verbindlich.[564] Es gilt also der Gru...mehr

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ZErb 06/2021, Der mutmaßlic... / 1. Der Beschluss des BayObLG vom 29.3.1976 – BReg 1 Z 9/76

Im Zuge eines umfangreichen Entlassungsverfahrens musste sich das BayObLG u.a. mit Geschäften befassen, die im Testament zwar beschrieben waren. Unklar und streitig aber war, ob und für welche Geschäfte eine Anordnung nach § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB vorlag oder nur ein rechtlich unverbindlicher Wunsch des Erblassers. Die Vorinstanz hatte die Frage, ob eine Anordnung nach § 2216 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information

Rz. 14 Die Gebühr nach VV 2503 fällt an, sobald der Rechtsanwalt eine der in Anm. Abs. 1 genannten Tätigkeiten ausübt. Der Abgeltungsbereich entspricht dem Abgeltungsbereich der Geschäftsgebühr nach VV 2300 (vgl. VV Vorb. 2.3 Abs. 3). Der Anwalt erhält die Gebühr VV 2503 zum einen für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Insoweit kann auf die Erl. zu V...mehr

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / 1 Tatbestand

I. Streitig ist die Änderbarkeit einer Erbschaftsteuerfestsetzung zur steuermindernden Berücksichtigung von Pflichtteilsverbindlichkeiten sowie Gerichtskosten und Prozesszinsen gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 und Nr. 3 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Die Klägerin ist ausweislich des vom Amtsgericht N-Stadt am 1.6.2005 erteilten Erbscheins Alleinerbin ihres am 10./11.1.2005 verstorbene...mehr

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ZErb 06/2021, Anfechtung de... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligte zu 1) ist die Ehefrau, die Beteiligten zu 3) und 4) sind die Kinder des Erblassers. Der Beteiligte zu 2) ist der Sohn des Beteiligten zu 4). Der Erblasser hatte am 16.12.1989 mit der Beteiligten zu 1) ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben einsetzten. Weitere Verfügungen wurden nicht getroffen. Nach dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Fallbeispiele

Rz. 53 Die Vielzahl der möglichen Fallgestaltungen lässt sich weder erschöpfend erfassen noch auf allgemeine Bewertungsprämissen reduzieren. Kein Fall gleicht in seiner individuellen Gestaltung dem anderen. Die nachstehende alphabetische Zusammenstellung einschlägiger Veröffentlichungen und Gerichtsentscheidungen bietet Anhaltpunkte für die Bewertung konkreter Angelegenheite...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einzelfälle

Rz. 12 Ein Zusammenhang mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:mehr

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AGS 06/2021, Vergütung für ... / Leitsatz

Der auftragsgemäße Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments ist auch dann keine die Geschäftsgebühr auslösende Tätigkeit, wenn wechselbezügliche Verfügungen der Auftraggeber vorgesehen sind. BGH, Urt. v. 15.4.2021 – IX ZR 143/20mehr

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ZErb 06/2021, Der mutmaßlic... / 3. Der Beschluss des BayObLG vom 27.6.1997 – 1Z BR 240/96

Hier mahnt das BayObLG bei der ergänzenden Auslegung zur Zurückhaltung.[58] Ebenso wie aus dem o.g. Beschluss des BayObLG vom 29.3.1976 ist erkennbar, wie schwierig und problematisch die Beweiserhebung und –würdigung in diesen Fällen ist. Der Appell zur Zurückhaltung geht darauf zurück, dass die Vorinstanz am klaren Wortlaut des Testaments rüttelte und zu einem Ergebnis kam,...mehr

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AGS 06/2021, Fragen und Lös... / 2. Beratungsgebühr

Für seine Tätigkeit ist dem Rechtsanwalt kraft Gesetzes nur die Beratungsgebühr nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG i.H.v. höchstens 250,00 EUR angefallen, da die Eheleute Verbraucher sind. Hat der Rechtsanwalt seine gesamte Tätigkeit innerhalb eines ersten Beratungsgesprächs entfaltet, was jedoch praktisch kaum gegeben sein dürfte, weil er nach der ersten Beratung erst den Entwurf de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Abgrenzung

Rz. 17 Voraussetzung ist auch bei Abs. 1 S. 1, dass die Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt. Der dem Anwalt erteilte Auftrag hat sich also auf die Erteilung eines Rates oder einer Auskunft zu beschränken. Die Abgrenzung ist häufig schwierig, da der Anwalt bei jeder Tätigkeit gleichzeitig auch beraten muss und Auskünfte zu erteilen hat...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 13. Herausgabeanspruch des Vertragserben

Rz. 100 [Autor/Stand] Die Steuer entsteht nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. j ErbStG mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs, wohingegen § 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG das als steuerbar erklärt, was der Vertragserbe oder der Schlusserbe eines gemeinschaftlichen Testaments oder der Vermächtnisnehmer wegen beeinträchtigender Schenkungen des Erblassers (§§ 2287, 2288 Abs. 2 BGB...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer (Abs. 2)

Rz. 44 [Autor/Stand] Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des Gesetzes über die Erwerbe von Todes wegen auch für Schenkungen und Zweckzuwendungen, die Vorschriften über Schenkungen auch für Zweckzuwendungen unter Lebenden, § 1 Abs. 2 ErbStG. Rz. 45 [Autor/Stand] Die Regelung des § 1 Abs. 2 ErbStG stellt klar, dass es sich im Ergebnis bei Erbschaftsteuer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 104. Zwangsmaßnahmen nach § 35 FamFG (§ 18 Abs. 1 Nr. 21)

Rz. 487 Besondere Angelegenheiten sind gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 21 die Verfahren zur Anordnung von Zwangsmaßnahmen gemäß § 35 FamFG. Die Regelung ist im Zusammenspiel mit § 18 Abs. 2 Nr. 2 zu sehen. Danach kann das Gericht, wenn aufgrund einer verfahrensleitenden gerichtlichen Anordnung die Verpflichtung zur Vornahme oder Unterlassung einer Handlung durchzusetzen ist, gegen den...mehr

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Abzug von Sonderwerbungskosten bei Erbauseinandersetzung

Leitsatz Fallen Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung unter Gründung einer neuen Gesellschaft an, können diese sofort abziehbare (Sonder-)Werbungskosten darstellen. Sachverhalt Strittig ist der Abzug von Aufwendungen eines an einer Erbengemeinschaft Beteiligten. Die Erbengemeinschaft vermietete mehrere Eigentumswohnungen und erzielte daraus Einkünfte au...mehr

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Abzugsfähigkeit von Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung von Ansprüchen des beeinträchtigten Vertragserben bzw. Nacherben

Leitsatz 1. Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung etwaiger Herausgabeansprüche des Vertragserben bzw. des Nacherben sind als Aufwendung zur Erlangung und Sicherung des Erwerbs gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 ErbStG bei der Besteuerung der Schenkung erwerbsmindernd zu berücksichtigen. 2. Solche Zahlungen stellen rückwirkende Ereignisse i.S.v. § 175 Abs. 1 Sa...mehr

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ZErb 05/2021, Zur konkluden... / 2 Gründe

II. Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZEV 2021, 28 (m. Anm. von Bary a.a.O. 38) veröffentlicht ist, hat ausgeführt, die Erbfolge nach der Erblasserin richte sich nach dem wirksamen gemeinschaftlichen Testament vom 25.3.1996, dessen Bindungswirkung den spät...mehr

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ZErb 05/2021, Zu den Folgen... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung des Beklagten hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Das angefochtene Urteil beruht weder gem. §§ 513 Abs. 1, 546 ZPO auf einer Rechtsverletzung, d.h. einer Nichtanwendung oder unrichtigen Anwendung einer Rechtsnorm, noch rechtfertigen die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen eine andere Entscheidung. Das Landgericht hat richtig entsc...mehr

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ZErb 05/2021, Zur konkluden... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beteiligten zu 1 und 2 oder die Beteiligten zu 3 bis 6 Miterben der am 22. Mai 2017 verstorbenen deutschen Staatsangehörigen Dr. H. B. (im Folgenden: Erblasserin) geworden sind. Die Erblasserin sowie ihr am 19. Juni 2003 vorverstorbener Ehemann, österreichischer Staatsangehöriger, hatten ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt seit 19...mehr

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ZErb 05/2021, Die Verletzun... / 4. Die Form und Der Beweis der Enterbung

Der Erblasser kann seinen Willen zur Enterbung sowohl in einem Testament als auch in einem Erbvertrag zum Ausdruck bringen.[51] Die Enterbung tritt nicht ipso iure auf, sondern nur auf Anordnung des Erblassers. Hier zeigt sich auch der Unterschied zwischen den Gründen für die Erbunwürdigkeit und der Enterbung.[52] Wie bereits erwähnt, obwohl der Gesetzgeber die Gründe für di...mehr

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ZErb 05/2021, Zu den Folgen... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin macht einen Zahlungsanspruch einer aus ihr selbst und ihren zwei Brüdern bestehenden Erbengemeinschaft gegen den Beklagten, langjährigen Lebensgefährten der verstorbenen Mutter der Klägerin (Erblasserin) geltend. Die Parteien streiten um die Frage, ob ein von der Erblasserin in ihrem notariellen Testament vom 10.12.2009 ausgesetztes Vermächtnis zugunsten des B...mehr

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ZErb 05/2021, Zur Erhebung ... / 1 Tatbestand

I. Der Beteiligte Ziffer 1, A ist am […] 2000 geboren. Er leidet an einem Down-Syndrom. Seine Großmutter väterlicherseits, Frau B, ist am 26.6.2016 verstorben. Die Erblasserin hatte in ihrem notariellen Testament vom 13.10.2015, auf dessen Inhalt verwiesen wird, ihren Sohn C (Beteiligter Ziffer 3), den Vater des Beteiligten Ziffer 1, zu ihrem Alleinerben eingesetzt, ersatzwei...mehr

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zfs 05/2021, Subsidiarität ... / Sachverhalt

Die Kl. nehmen als Erben den Bekl. wegen Barabhebungen und Überweisungen von Konten des Erblassers auf Rückzahlung in Anspruch. Die Kl. sind Nichte und Neffe der im Jahre 2015 vorverstorbenen I.W., die mit dem im gleichen Jahr später verstorbenen W. kinderlos verheiratet war. Die Eheleute hatten sich durch gemeinschaftliches Testament gegenseitig als Alleinerben und die Kl. ...mehr

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ZErb 05/2021, Zu den Folgen... / Leitsatz

1. Wird der einem Vermächtnisnehmer durch testamentarisches Vermächtnis zugewandte Gegenstand, hier ein Pkw VW Polo, etwa vier Monate vor Eintritt des Erbfalles von der Erblasserin an einen Dritten veräußert, weil der Gesundheitszustand des vorgesehenen Vermächtnisnehmers, der das Fahrzeug überwiegend gefahren hat, das Führen eines Kraftfahrzeugs nicht mehr gefahrlos zulässt...mehr

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ZErb 05/2021, Neues beim Abzug von Nachlassverbindlichkeiten im’ErbStG

Im Fokus des Interesses der Gestaltungsberatung stehen im ErbStG oft die wiederholt geänderten Vorschriften der Befreiungen für betriebliches Vermögen (§§ 13a ff. ErbStG) oder auch die Erwerbstatbestände. Eher "unspannend" auf den ersten Blick erscheint der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 ErbStG. Allerdings bestimmt sich die Steuerbelastung letztendlich über di...mehr

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zfs 05/2021, Subsidiarität ... / 2 Aus den Gründen:

"…" [6] Die Revision ist begründet. Sie führt im Umfang der Anfechtung zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das BG. I. [7] Das BG hat seine Entscheidung – soweit noch im Revisionsrechtszug von Bedeutung – wie folgt begründet: [8] Den Kl. stehe als Mitgläubigern in Erbengemeinschaft gegen den Bekl. ein Zahlungsanspruch in Höhe von 60.465,37 EU...mehr

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ZErb 05/2021, Rechtsprechung / 2 Gründe

Die Parteien streiten um die Frage, ob ein von der Erblasserin in ihrem notariellen Testament ausgesetztes Vermächtnis zugunsten des Beklagten über einen Pkw dahin auszulegen ist, dass dem Beklagten der bei Veräußerung des Fahrzeugs vier Monate vor dem Tod der Erblasserin erzielte Verkaufserlös zustehen sollte. Das Landgericht hat der Klage in diesem Punkt stattgegeben und d...mehr

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zfs 05/2021, Unverschuldete... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Leistung von Pflegegeld für den Zeitraum April 2013 bis Februar 2015 aus einer privaten Pflegetagegeldversicherung. Die frühere Kl., Frau A., hatte seit 1997 bei der Bekl. eine Pflegetagegeldversicherung unterhalten. Im Fall einer "Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufe III)" hatte sich die Bekl. verpflichtet, Pflegetagegeld zu leisten. Zudem so...mehr