Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 10 Erbrecht / K. Fragen und Antworten

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§ 10 Erbrecht / 5. Testierfähigkeit

Rz. 27 Die Errichtung eines Testaments erfordert in jedem Fall die Testierfähigkeit. Diese Testierfähigkeit ist die – rechtliche – Fähigkeit, ein Testament zu errichten. Testierfähig ist jede natürliche Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist (§ 2229 BGB). Die Testierfähigkeit setzt also vor der allgemeinen Geschäftsfähigkeit...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 20 T

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§ 10 Erbrecht / II. Erbfolge

Rz. 5 Das Erbrecht kennt zwei Arten von Erben, nämlich die gesetzlichen Erben und die testamentarischen Erben, die auch gewillkürte Erben genannt werden. Als Grundregel gilt, dass die gewillkürte Erbfolge, d.h. der durch Testament eingesetzte Erbe, der gesetzlichen Erbfolge vorgeht, vergleiche hierzu § 1937 BGB. Die gesetzliche Erbfolge tritt zum einen immer dann ein, wenn ke...mehr

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§ 10 Erbrecht / 4. Spezialformen

Rz. 26 Als Spezialformen für die Errichtung von Testamenten existieren die in den §§ 2249–2251 BGB genannten Testamentsformen. Die Nottestamente verlieren drei Monate nach ihrer Errichtung ihre Gültigkeit, sofern der Erblasser dann noch lebt (§ 2252 BGB).mehr

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§ 10 Erbrecht / 3. Das Zentrale Testamentsregister (ZTR)

Rz. 25 Seit 1.1.2012 betreibt die Bundesnotarkammer das Zentrale Testamentsregister für Deutschland. Das Register dient dem Auffinden von amtlich verwahrten erbfolgerelevanten Urkunden, damit das Nachlassgericht im Sterbefall schnell und vor allem richtig entscheiden kann. In das Zentrale Testamentsregister werden diejenigen Verwahrangaben zu notariellen Urkunden und solchen ...mehr

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§ 10 Erbrecht / B. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 6 Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn der Erblasser keine letztwillige Verfügung, d.h. kein Testament oder Erbvertrag errichtet hat. I. Gesetzliche Erben Rz. 7 Die gesetzliche Erbfolge beruht auf der Verwandtschaft oder der Ehe , wobei die Verwandten in eine Rangfolge gebracht werden, die das Gesetz als Ordnungen bezeichnet. Dabei gilt, dass die dem Erblasser nähere Or...mehr

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§ 10 Erbrecht / I. Vermächtnis

Rz. 62 In einem Testament können Vermächtnisse (§§ 2147 ff. BGB) ausgesetzt werden, d.h. bestimmte Personen können einzelne Gegenstände aus dem Nachlass oder auch eine aus dem Nachlass zu zahlende Geldsumme zugewendet bekommen. Der Vermächtnisnehmer erwirbt dann einen Anspruch gegen die Erben auf Überlassung der Gegenstände oder Zahlung der Geldsumme. Beispiel "Mein Sohn Max ...mehr

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§ 10 Erbrecht / I. Erbfall

Rz. 2 Der Erbfall bewirkt, dass das gesamte Vermögen des Toten auf den oder die Erben übergeht. Das dahinterstehende Prinzip heißt Universalsukzession . Die Vererbung einzelner Gegenstände ist – rechtlich gesehen – nicht möglich, auch wenn es im Volksmund heißt, jemand habe einen Ring oder einen anderen einzelnen Gegenstand von einem anderen "geerbt". Rz. 3 Eine Person als All...mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / II. Wirksamkeit von Willenserklärungen

Rz. 47 Willenserklärungen werden in jedem Fall erst wirksam, wenn sie abgegeben worden sind. Darüber hinaus gibt es Willenserklärungen, die Wirkungen erst entfalten, wenn ein anderer sie erhält. Man spricht dann von empfangsbedürftigen Willenserklärungen. Beispiel: A bietet B ihr Motorrad zum Kauf an. Das Angebot ist eine Willenserklärung, die jedoch erst dann Wirkungen entfalt...mehr

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§ 10 Erbrecht / II. Erbvertrag

Rz. 34 Der Erbvertrag, §§ 2274 ff. BGB, unterscheidet sich von dem Testament dadurch, dass er mindestens eine den Erblasser bindende, normalerweise einseitig nicht widerrufbare Verfügung enthält. Im Rahmen einer solchen Bindung darf der Erblasser nicht mehr von Todes wegen über sein Vermögen verfügen, eine solche Verfügung wäre unwirksam, wenn sie die durch Erbvertrag gescha...mehr

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§ 10 Erbrecht / E. Pflichtteilsrecht

Rz. 41 Wie bereits dargestellt, kann ein Erblasser durch Verfügungen von Todes wegen frei über das von ihm hinterlassene Vermögen verfügen. Andererseits folgt das Erbrecht auch moralischen und ethischen Aspekten. Bei deren Berücksichtigung erscheint es unbillig, wenn beispielsweise ein Erblasser seine Familie enterbt und sie damit in sozialer Not zurücklässt. Dem will das Pf...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / III. Parteien kraft Amtes

Rz. 29 Neben Parteien, die ein eigenes Recht geltend machen und neben solchen, die ein fremdes Recht in eigenem Namen durch ein Zivilverfahren durchzusetzen versuchen, gibt es sog. Parteien kraft Amtes. Hierbei handelt es sich namentlich um Personen, denen durch Gesetz oder Willenserklärung eine besondere Aufgabe hinsichtlich der Betreuung eines Vermögens obliegt. Zu nennen ...mehr

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§ 10 Erbrecht / I. Testamentsvollstrecker

Rz. 66 Der Erblasser kann testamentarisch anordnen, dass sein letzter Wille durch einen Dritten, der auch Miterbe sein kann, vollstreckt werden soll. Dieser Dritte heißt dann Testamentsvollstrecker. Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers bestimmt der Erblasser durch seine letztwilligen Verfügungen. Enthält das Testament oder der Erbvertrag hierzu keine Ausführungen, so hat...mehr

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§ 10 Erbrecht / C. Gewillkürte Erbfolge

Rz. 16 Von gewillkürter Erbfolge spricht man, wenn der Erblasser für den Fall seines Todes letztwillige Verfügungen getroffen hat. Letztwillige Verfügungen, auch Verfügungen von Todes wegen genannt, sind das Testament und der Erbvertrag. Rz. 17 Durch die letztwillige Verfügung setzt der Erblasser die gesetzliche Erbfolge im Umfang seiner Verfügung außer Kraft, er wählt den od...mehr

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§ 10 Erbrecht / IV. Beispiele

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§ 49 Wörterlexikon / 12 L

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§ 10 Erbrecht / I. Natur und Höhe des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 42 Die Berechtigten erhalten als Pflichtteil einen Anspruch gegen den oder die Erben auf Zahlung einer Geldsumme in Höhe des Wertes des halben gesetzlichen Erbteils. Rz. 43 Beispiel A stirbt und hinterlässt seine Ehefrau E sowie die Kinder T und U. Sein Vermögen hinterlässt er durch Testament seiner langjährigen Geliebten G. Zu Berechnung des Pflichtteilsanspruchs sind zun...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 22 V

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§ 10 Erbrecht / IV. Wirkung des Erbscheins

Rz. 50 Gesetzlich gilt die Vermutung , dass der im Erbschein als Erbe ausgewiesenen Person das angegebene Erbrecht in entsprechender Höhe tatsächlich zusteht und dass andere als die angegebenen Beschränkungen nicht bestehen. Diese Vermutung ist zwar widerlegbar, bis zum Beweis des Gegenteils gilt aber der Erbschein als Beweis für das Erbrecht und die ausgewiesene Größe des Er...mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / III. Formvorschriften

Rz. 66 Grundsätzlich ist für Rechtsgeschäfte keine besondere Form erforderlich – es gilt der Grundsatz der Formfreiheit. Danach genügt es für die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts, dass die Erklärungen mündlich abgegeben werden. Einige Rechtsgeschäfte unterliegen bestimmten Formvorschriften. Als Formen kennt das Gesetz:mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 14 N

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§ 49 Wörterlexikon / 16 P

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§ 1 Kanzleiorganisation / II. Elektronische Akte (E-Akte)

Rz. 97 Das papierlose Büro hält unaufhörlich Einzug auch in Anwaltskanzleien. Die elektronische Akte hat Vorteile, aber auch einige Nachteile. Unter elektronischer Akte ist eine Datenbank zu verstehen, in der sämtliche Unterlagen und Dokumente zu einem Fall elektronisch erfasst sind. Was bisher in Papierform in der Akte vorhanden war (Schriftsätze, Korrespondenz mit dem Mand...mehr

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ZErb 11/2019, Zur Kostentra... / Aus den Gründen

Verfahrensgegenständlich ist nach der Rücknahme der Beschwerde, die die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses zum Gegenstand hatte, nur noch die Kostenentscheidung durch den Senat. Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 84, 81 FamFG. 1. Gemäß § 84 FamFG soll das Gericht die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels dem Beteiligten auferlegen, der es eingelegt...mehr

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ZErb 11/2019, Die gefährlic... / I. Die uneinheitliche Gerichtspraxis, ihre Risiken aufgrund der Rechtslage und das gerichtsinterne Zuständigkeitsproblem

Bei der Bekanntgabe letztwilliger Verfügungen,[2] in denen eine Testamentsvollstreckung angeordnet ist, ist eine einheitliche Praxis der Nachlassgerichte kaum zu erkennen. Ist der Testamentsvollstrecker namentlich benannt, scheinen manche Gerichte zeitgleich mit der Bekanntgabe des Testaments an die Erben auch beim Testamentsvollstrecker anzufragen, ob er das Amt annimmt. Mi...mehr

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ZErb 11/2019, Zur Steuerbef... / Sachverhalt

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist neben seinem unter Betreuung stehenden Bruder (B) Miterbe seines am 5. Januar 2014 verstorbenen Vaters (V). Zum Nachlass gehörte ein von V bis zu seinem Ableben vollständig selbst genutztes Zweifamilienhaus mit einer Wohnfläche von ca. 120 qm. Gemäß dem gemeinschaftlichen Testament des V und seiner vorverstorbenen Ehefrau sollte ...mehr

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ZErb 11/2019, Nachträgliche... / I. Sachverhalt

Der Sachverhalt betrifft die Erbfolge nach einer deutschen Staatsangehörigen, die im April 2017 verstorben ist. Auch wenn die Beschlussbegründung das nicht ausdrücklich ausführt, so ist wohl davon auszugehen, dass die Erblasserin deutsche Staatsangehörige war und stets ihren gewöhnlichen Aufenthalt iSd EUErbVO in Deutschland hatte. Folgt man einer Ansicht in der Theorie, wona...mehr

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ZErb 11/2019, Die gefährlic... / IV. Testamentsvollstreckerzeugnis trotz fehlender Bekanntgabe der letztwilligen Verfügung

Vor allem gegenüber Banken und Versicherungen kann der Testamentsvollstrecker sich erst mit dem Zeugnis ausreichend legitimieren. Ab Eröffnung des Testaments kann das Nachlassgericht einen Testamentsvollstrecker in den Fällen des § 2200 BGB ernennen,[27] der seinen Antrag zum Testamentsvollstreckerzeugnis ab Amtsannahme stellen kann,[28] der Testamentsvollstrecker kann sein ...mehr

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ZErb 11/2019, Nachträgliche... / IV. Zum Vorwurf der Rückwirkung

Einen großen Teil seiner Argumentation verwendet der BGH auf den Vorwurf des Beschwerdeführers, die Anwendung der EUErbVO führe zu einer unzulässigen Rückwirkung. Zunächst stellt der BGH hier klar, dass es sich um keine echte Rückwirkung, sondern um eine sog. unechte Rückwirkung bzw. Vorwirkung der EUErbVO handele. Sodann hätte er auch darauf hinweisen können, dass der Vertr...mehr

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ZErb 11/2019, Nachlassverbi... / Aus den Gründen

I) Die zulässige Klage ist insoweit begründet, als die Kl die Berücksichtigung der für die (Nach-)Erstellung der Einkommensteuererklärungen 2002–2012 gezahlten Steuerberatungskosten in Höhe von 9.856,29 EUR als Nachlassverbindlichkeiten begehrt. Demgegenüber hat der Bekl zu Recht dem steuermindernden Ansatz der Kosten für die Wohnungsauflösung in Höhe von 2.685,67 EUR als Na...mehr

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ZErb 10/2019, Umfang der Üb... / Aus den Gründen

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 ist zulässig. Der Senat legt die ohne Kostenausspruch getroffene Entscheidung des Nachlassgerichts über den Erbschein vom 11.12.2017 und die mit Beschluss vom 3.4.2019 getroffene isolierte Kostenentscheidung als jeweils mit der Beschwerde nach § 58 FamFG angreifbare Teilbeschlüsse aus (vgl. hierzu Meyer-Holz in Keidel, FamFG, 19. Aufl., § ...mehr

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ZErb 10/2019, Rückwirkung d... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten um die Erbfolge nach der am 26. April 2017 verstorbenen Frau Tania W. (im Folgenden: Erblasserin). Die Erblasserin hat zwei letztwillige Verfügungen hinterlassen, einen notariellen Erbvertrag vom 6. Oktober 1998 und ein notarielles Testament vom 25. April 2016. Ersteren hatte sie zusammen mit dem Beteiligten zu 1, einem seit 1986 in Deutschland wohnha...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.4.1.2 Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 609 Allgemeines Die Rechtsnachfolge im Fall des Todes eines Kommanditisten kann gemäß § 177 HGB gesellschaftsvertraglich abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen geregelt werden. So kann die Vererbbarkeit des Kommanditanteils ausgeschlossen werden. Die Gesellschaft wird in diesem Fall von den verbliebenen Gesellschaftern fortgeführt, ihnen wächst der Anteil des versto...mehr

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ZErb 10/2019, Die Form des ordentlichen Privattestaments

Überlegungen zum Videotestament Dorothea Ludwig Schriften zum deutschen und ausländischen Familien- und Erbrecht Band 29 Wolfgang Metzner Verlag, 199 Seiten, 39,90 EUR ISBN 978-3-96117-044-9 Interessant, auf hohem Niveau und ganz vorzüglich verfasst ist die beim Wolfgang Metzner Verlag erschienene Promotionsschrift "Die Form des ordentlichen Privattestaments" von Frau Rechtsanwäl...mehr

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ZErb 10/2019, Voraussetzung... / Aus den Gründen

Die "außerordentliche Beschwerde" des Beteiligten ist unzulässig und deshalb mit der Kostenfolge aus § 84 FamFG bei Festsetzung des Geschäftswerts auf den Betrag der untersten Gebührenstufe zu verwerfen. Das, was der Beschwerdeführer beanstandet, nämlich das an ihn gerichtete Schreiben des Nachlassgerichts vom 17.9.2015 und die abschriftliche Übermittlung an die A-Hausverwal...mehr

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ZErb 10/2019, Umfang der Üb... / Sachverhalt

Die am 9.12.2016 verstorbene Erblasserin war in zweiter Ehe mit dem Beteiligten zu 1 verheiratet, der Beteiligte zu 2 ist ihr Sohn aus erster Ehe. Die Erblasserin errichtete am 14.2.2016 mit dem Beteiligten zu 1 ein gemeinschaftliches Testament mit gegenseitiger Erbeinsetzung. Der Beteiligte zu 2 wurde zu dem Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1 vom ... 2017 angehört. Mit Sc...mehr

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ZErb 10/2019, Rückwirkung d... / Aus den Gründen

Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht hat – soweit für die Rechtsbeschwerde noch von Interesse – ausgeführt, der Erbvertrag dürfte vor Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Aner...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.4.1.1 Gesetzliche Rechtsnachfolge

Rz. 607 Stirbt ein Kommanditist, wird die GmbH & Co. KG mit seinen Erben fortgesetzt. Die Kommanditbeteiligung ist also vererblich, wie sich nunmehr ausdrücklich aus § 177 HGB ergibt. Der Erbe tritt in die Rechte und Pflichten des verstorbenen Kommanditisten ein, wenn sie nicht höchstpersönlicher Natur sind oder der Gesellschaftsvertrag etwas anderes bestimmt.[1] Ist der Erb...mehr

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ZErb 10/2019, Zur Beweislas... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Klägerin ist unbegründet. Denn das Landgericht hat die zulässige Klage der Klägerin zu Recht abgewiesen, da sie sowohl hinsichtlich des eigenen Pflichtteilsergänzungsanspruchs der Klägerin als auch hinsichtlich des von der Klägerin aus abgetretenem Recht geltend gemachten Pflichtteilsergänzungsanspruchs ihrer Schwester Jutta H. unbegründet ist. I. Z...mehr

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ZErb 10/2019, Zur Beweislas... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um einen Pflichtteilsergänzungsanspruch der Klaägerin aus eigenem sowie aus abgetretenem Recht der Schwester der Klaägerin. Die Beklagte und der am 12.2.2013 verstorbene Erblasser Horst R. schlossen im Jahr 1990 die für den Erblasser zweite Ehe. Der Erblasser Horst R. war der Vater der Klägerin und deren Schwester, die beide einer früheren Ehe des Erbla...mehr

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ZErb 09/2019, Auslegung eines gemeinschaftlichen Testamentes im Hinblick auf den Eintritt des gleichzeitigen Ablebens

Leitsatz Formulieren Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament eine Schlusserbeinsetzung für den Fall des "gleichzeitigen Ablebens" oder "gleichzeitigen Versterbens", so sind nach dem Wortlaut grundsätzlich auch die Fälle erfasst, in welchen die Erblasser nur kurze Zeit hintereinander versterben und dem überlebenden Ehegatten hierdurch keine Zeit mehr für die Errichtung...mehr

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ZErb 09/2019, Auslegung ein... / Aus den Gründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht hat in seiner Entscheidung (ErbR 2019, 183) ausgeführt, die Beteiligten zu 2 bis 5 seien nicht Erben geworden. Die Testamentsergänzung vom 7. März 2012 bestimme eine Erbeinsetzung lediglich für den Fall des gleichzeitigen Ablebens. Im Hinblick auf die Frage, ob die Eheleute mit ihren letzt...mehr

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ZErb 09/2019, Sonderrechtsn... / Sachverhalt

Die Beteiligten möchten mittels eines "Vermächtniserfüllungsvertrages" eine Grundbuchberichtigung herbeiführen, das Grundbuchamt hält einen Erbschein für erforderlich. 1. Die Beteiligte zu 1. ist die Stieftochter des Erblassers, die Beteiligte zu 2. dessen Nichte – die Tochter seiner Schwester. Der Erblasser übernahm mit dem Übergabe-, Altenteils- und Abfindungsvertrag vom 20...mehr

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ZErb 09/2019, Auslegung ein... / Leitsatz

Formulieren Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament eine Schlusserbeinsetzung für den Fall des "gleichzeitigen Ablebens" oder "gleichzeitigen Versterbens", so sind nach dem Wortlaut grundsätzlich auch die Fälle erfasst, in welchen die Erblasser nur kurze Zeit hintereinander versterben und dem überlebenden Ehegatten hierdurch keine Zeit mehr für die Errichtung eines n...mehr

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ZErb 09/2019, Sonderrechtsn... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig (1) und begründet (2); der von den Beteiligten begehrten Eintragung dürfte aber dennoch ein Hindernis im Sinne des § 18 GBO entgegenstehen, das nicht Gegenstand der angegriffenen Zwischenverfügungen gewesen ist und damit auch nicht Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens ist (3). 1. Die gegen die Zwischenverfügungen gerichtete Beschwerde ist stattha...mehr

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ZErb 09/2019, Auslegung ein... / Sachverhalt

I. Die kinderlose Erblasserin starb am 5. Juli 2016; ihr Ehemann war am 10. März 2015 vorverstorben. Die Beteiligte zu 1 ist die Cousine der Erblasserin, die Beteiligten zu 2 bis 5 sind Nichte und Neffen des Ehemannes der Erblasserin. Die Erblasserin und ihr Ehemann hatten am 1. Dezember 2002 handschriftlich ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich gegense...mehr

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ZErb 09/2019, Anlage von Ve... / Leitsatz

Legt der Testamentsvollstrecker Gelder in einem offenen Immobilienfonds an, der zum Anlagezeitpunkt durch mehrere Gerichtsentscheidungen als mündelsicher beurteilt wird, so begeht er keine schuldhafte Pflichtverletzung, wenn der Erblasser im Testament die mündelsichere Anlage des Nachlasses anordnete und bestimmte, dass aus dem Anlagevermögen den Erben laufende Erträge zugew...mehr

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ZErb 09/2019, Anlage von Ve... / Sachverhalt

Die Klägerin nimmt den Beklagten in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker auf Schadensersatz in Anspruch. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: In seinem notariellen Testament vom 21.2.1994 (Anlage K 1 zur Klage = Bl. 86 ff) hatte der am 22.2.1994 verstorbene Vater der von ihm danach allein beerbten Klägerin die Testamentsvollstreckung angeordnet. Gemäß testament...mehr

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ZErb 09/2019, Anlage von Ve... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Die Feststellungsklage ist zulässig. Das erforderliche Feststellungsinteresse (§ 256 ZPO) ist gegeben, da nicht ausgeschlossen ist, dass die im Zuge der Abwicklung des streitbefangenen Fonds realisierten Erträge inklusive der bereits angefallenen Erträge hinter dem aus dem Erbe der Klägerin investierten Kapital zurückblei...mehr