Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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ZErb 05/2021, Zur Verjährun... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger macht aus übergegangenem Recht Pflichtteilsergänzungsansprüche im Wege der Stufenklage geltend. Auf der Auskunftsstufe begehrt er Wertermittlung durch Vorlage von Sachverständigengutachten hinsichtlich zweier Grundstücke in I. Der Kläger gewährt als Sozialhilfeträger der Schwester des Beklagten, Frau N X, geboren am 0.0.1956, seit dem 16.4.1964 Sozialhilfe. Die L...mehr

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ZErb 05/2021, Zur Erhebung ... / 2 Gründe

II. Die weiteren Beschwerden des Bezirksrevisors sowie des Beteiligten Ziffer 1 sind gemäß § 81 Abs. 4 GNotKG zulässig, da das Landgericht Freiburg die weitere Beschwerde zugelassen hat (§ 81 Abs. 4 S. 1 GNotKG). Der Senat sieht davon ab, die weitere Beschwerde des Beteiligten Ziffer 1 zunächst dem Landgericht zur Prüfung einer Abhilfe zuzuleiten. Die weitere Beschwerde des Be...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilsstrafklausel im gemeinschaftlichen Testament

Leitsatz Eine Einsetzung als Schlusserbe entfällt, wenn der in einem Ehegattentestament zum Schlusserben eingesetzte Abkömmling nach dem ersten Todesfall trotz testamentarisch vorgesehener Verwirkungsklausel den Pflichtteil verlangt. Es gilt dann die Anwachsung gemäß § 2094 BGB als gewollt. OLG Hamm, Beschl. v. 27.1.2021 – 10 W 71/20 1 Tatbestand I. Die Erblasserin war in einzige...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilss... / 1 Tatbestand

I. Die Erblasserin war in einziger Ehe verheiratet mit Herrn K I. Aus der Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen, der Beteiligte zu 2) und Frau D Q, die Ehefrau des Beteiligten zu 1) und Mutter des am 0.0.1990 geborenen Beteiligten zu 3). Die Erblasserin und ihr Ehemann errichteten am 14.4.1997 ein gemeinsames handschriftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerbe...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilss... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) ist zulässig, das Rechtsmittel des Beteiligten zu 3) ist teilweise zulässig. Die Beschwerden führen in der Sache jedoch nicht zum Erfolg. 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) ist zulässig. Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) ist nur mit dem Hilfsantrag zulässig, während der auf Erteilung eines Alleinerbscheins an den Beteiligten zu ...mehr

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ZErb 04/2021, Funktionelle ... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten streiten über die Einziehung eines gemeinschaftlichen Erbscheins. 1. Die Beteiligten sind die einzigen Kinder der Erblasserin. Die Erblasserin hat mit privatschriftlichem Testament vom 29.12.2005 beide Beteiligte zu ihren Erben eingesetzt. Auf Antrag des Beschwerdeführers hat das Nachlassgericht auf Basis dieses Testaments den gemeinschaftlichen Erbschein vo...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilse... / Tatbestand

LG Köln, Teilurteil v. 24.8.2020 – 24 O 394/19 Der Kläger macht gegen die Beklagte im Wege der Stufenklage Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend. Der Kläger ist der einzige Sohn des am […] geborenen und am […] in […] verstorbener […] Mit vor dem Notar errichtetem notariellem Testament vom … widerrief der Erblasser vorsorglich seine zuvor getroffenen Verfügun...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilse... / 2 Gründe

Die zulässige Klage hat hinsichtlich des zur Entscheidung gestellten Klageantrags zu 1) Erfolg. II. Dem Kläger steht gegen die Beklagte aus § 2314 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses einschließlich der im Klageantrag unter 1.a) bis 1.k) konkretisierten Auskünfte zu. Der Kläger hat zudem Anspruch darauf, dass bei dessen Aufnahme er selbs...mehr

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ZErb 04/2021, Funktionelle ... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg, weil der angefochtene Beschl. v. hier funktionell unzuständigen Rechtspfleger erlassen worden und daher aufzuheben ist. 1. Zur Entscheidung über die Einziehung von Erbscheinen ist beim Nachlassgericht funktionell grundsätzlich der Rechtspfleger zuständig, § 3 Nr. 2 lit. c RPflG i.V.m. § 342 Abs. 1 Nr. 6 FamFG. Es gibt jedoc...mehr

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ZErb 04/2021, Rezension

Praxiskommentar Erbrecht, Hrsg. von Prof. Dr. J. Damrau, RA und M. Tanck, RA/FAErbR, zerb Verlag, Bonn, 4. Auflage 2020, geb. 2512 S., 159 EUR Im vergangenen Jahr ist der Praxiskommentar Erbrecht in 4. Auflage erschienen. Bearbeitungsstand ist der 21.12.2019. Der Kommentar, der sich ausschließlich auf die Paragrafen des 5. Buchs des BGB konzentriert und zwischenzeitlich zurecht...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilse... / 3 Gründe

Die zulässige Berufung der Beklagten bietet keine Aussicht auf Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nimmt, hat das Landgericht der Klage stattgeben. Die hiergegen von der Berufung erhobenen Einwendungen geben lediglich Veranlassung zu folgenden ergänzenden Anmerkungen: Der Senat teilt die Auffassung des Lan...mehr

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ZErb 03/2021, Zur Enterbung der Verwandtschaft bei einem privatschriftlichen Testament

Leitsatz Zur Auslegung eines privatschriftlichen Testaments, mit dem alle Verwandten von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.11.2020, 8 W 359/20 1 Tatbestand I. Die Erblasserin ist am … ledig und kinderlos verstorben. Ihre Eltern sind vorverstorben. Der Beteiligte zu 1 ist der Bruder der Erblasserin, weitere Geschwister sind nicht vorhanden. Die Erblas...mehr

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ZErb 03/2021, Negativtestament und Fiskus-Erbrecht beim gemeinschaftlichen Testament

Leitsatz 1. Bei der Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments muss anhand der maßgeblichen Auslegungsgrundsätze und der äußeren Umstände der wirkliche Erblasserwille für jeden Erbfall gesondert ermittelt werden. 2. Die Formulierung "Keine Verwandten sind erbberechtigt" kann sich bei einem gemeinschaftlichen Testament nur auf den ersten Erbfall beziehen. Im Einzelfall muss ...mehr

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ZErb 03/2021, Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments hinsichtlich der Bezeichnung der Schlusserben als die Kinder

Leitsatz Verfügen Ehegatten, die Kinder aus Vorehen hatten, in einem gemeinschaftlichen Testament, mit welchem sie einander zu Alleinerben einsetzen, "Erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Elternteil sollen die Kinder uns zu ungefähr gleichen Teilen beerben.", so kann die Auslegung ergeben, dass mit Kinder lediglich die im Haushalt lebenden Kinder des vorverstorbenen Ehe...mehr

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ZErb 03/2021, Funktionelle ... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten streiten über die Einziehung eines gemeinschaftlichen Erbscheins. 1. Die Beteiligten sind die einzigen Kinder der Erblasserin. Die Erblasserin hat mit privatschriftlichem Testament vom 29.12.2005 (Bl. 55 d.BA 9 IV 184/95) beide Beteiligte zu ihren Erben eingesetzt. Auf Antrag des Beschwerdeführers hat das Nachlassgericht auf Basis dieses Testaments den gemei...mehr

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ZErb 03/2021, Negativtestam... / 3 Anmerkung

"Keine Verwandten sind erbberechtigt" Das gesetzliche Erbrecht des Fiskus ist in § 1936 BGB geregelt. Danach erbt der Fiskus subsidiär, wenn keine anderen testamentarischen oder gesetzlichen Erben zur Erbfolge berufen sind. Um einen herrenlosen Nachlass zu verhindern, soll auf diese Weise das Land erben, in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz oder,...mehr

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ZErb 03/2021, Zur Enterbung... / 2 Gründe

II. Die gemäß §§ 352 ff., 58 ff. FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde des Beteiligten Ziff. 2 hat in der Sache keinen Erfolg. Der Beteiligte zu 1 wurde gesetzlicher Alleinerbe der Erblasserin. Gemäß § 1938 BGB kann ein Erblasser durch ein sogenanntes Negativtestament Verwandte teilweise oder vollständig von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, auch ohn...mehr

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ZErb 03/2021, Auslegung ein... / 2 Gründe

II. Die gemäß §§ 58 ff. FamFG statthafte und auch im übrigen zulässige Beschwerde der Beteiligten zu 2 ist dem Senat nach der vom Nachlassgericht mit weiterem Beschl. v. 29.9.2020 ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe zur Entscheidung angefallen, § 68 Abs. 1 S. 1, 2. Hs. FamFG. Sie bleibt in der Sache ohne Erfolg, denn das Nachlassgericht hat den Antrag der Beteiligten zu 2 auf...mehr

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ZErb 03/2021, Auslegung ein... / 1 Tatbestand

I. Die Erblasserin und ihr im Jahr 2013 vorverstorbener Ehemann errichteten am 10.8.2009 handschriftlich ein gemeinsames Testament, mit welchem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten. Weiter verfügten sie: "Erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Elternteil sollen die Kinder uns zu ungefähr gleichen Teilen beerben." Die Erblasserin hatte aus erster Ehe zwei Kinder, ...mehr

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ZErb 03/2021, Zur Enterbung... / 1 Tatbestand

I. Die Erblasserin ist am … ledig und kinderlos verstorben. Ihre Eltern sind vorverstorben. Der Beteiligte zu 1 ist der Bruder der Erblasserin, weitere Geschwister sind nicht vorhanden. Die Erblasserin hinterließ folgendes mit der Zeitangabe Februar 2007 versehenes, handschriftliches Testament: "Für nach meinem Tode." Meine letztwillige endgültige Bestimmung betr. unsere Hinter...mehr

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ZErb 03/2021, Negativtestam... / Leitsatz

1. Bei der Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments muss anhand der maßgeblichen Auslegungsgrundsätze und der äußeren Umstände der wirkliche Erblasserwille für jeden Erbfall gesondert ermittelt werden. 2. Die Formulierung "Keine Verwandten sind erbberechtigt" kann sich bei einem gemeinschaftlichen Testament nur auf den ersten Erbfall beziehen. Im Einzelfall muss differen...mehr

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ZErb 03/2021, Auslegung ein... / Leitsatz

Verfügen Ehegatten, die Kinder aus Vorehen hatten, in einem gemeinschaftlichen Testament, mit welchem sie einander zu Alleinerben einsetzen, "Erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Elternteil sollen die Kinder uns zu ungefähr gleichen Teilen beerben.", so kann die Auslegung ergeben, dass mit Kinder lediglich die im Haushalt lebenden Kinder des vorverstorbenen Ehemannes g...mehr

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ZErb 03/2021, Negativtestam... / 1 Tatbestand

I. Die am 3.9.2018 verstorbene und zuletzt in. E. wohnhafte Erblasserin war verheiratet. Ihr Ehemann ist ebenso wie ihre Eltern vorverstorben. Sie hatte insgesamt sechs Geschwister. Bei den Beteiligten zu 2) bis 5) handelt es sich um Nichten und Neffen der Erblasserin. Am 20.1.1998 errichteten die Erblasserin und ihr Ehemann ein han.dschriftliches Testament, hinsichtlich desse...mehr

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ZErb 03/2021, Funktionelle ... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg, weil der angefochtene Beschl. v. hier funktionell unzuständigen Rechtspfleger erlassen worden und daher aufzuheben ist. 1. Zur Entscheidung über die Einziehung von Erbscheinen ist beim Nachlassgericht funktionell grundsätzlich der Rechtspfleger zuständig, § 3 Nr. 2 lit. c RPflG i.V.m. § 342 Abs. 1 Nr. 6 FamFG. Es gibt jedoc...mehr

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ZErb 03/2021, Voraussetzung... / 1 Tatbestand

I. Die Parteien sind je zu ½ die alleinigen Erben ihrer am 29.12.2015 verstorbenen Mutter […] (Erblasserin). In deren von dem Notar S. beurkundeten Testament vom 21.4.2015 (Anl. K 1 = Bl. 8 d.A.) hatte diese die Parteien zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt und zudem unter Ziffer III. in einem Vorausvermächtnis verfügt: "Mein Hausgrundstück (Mehrfamilienhaus) in Bremen, A.-...mehr

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ZErb 03/2021, Voraussetzung... / 2 Gründe

II. Auf die zulässige Berufung der Beklagten ist das angefochtene Urteil abzuändern und die Klage abzuweisen, weil dem Kläger der von ihm verfolgte Ausgleichsanspruch nicht (mehr) zusteht, denn die Beklagte ist nicht (mehr) Miterbin. 1. Der vom Kläger verfolgte Ausgleichsanspruch aus § 426 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass beide Parteien Gesamtschuldner hinsichtlich der hier in Re...mehr

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ZErb 03/2021, Negativtestam... / 2 Gründe

II. Der zulässigen Beschwerde bleibt der Erfolg versagt. Zu Recht hat das Nachlassgericht den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1) zurückgewiesen. 1. Die gemäß § 58 FamFG statthafte Beschwerde der Beteiligten 1) ist zulässig und insbesondere fristgerecht innerhalb eines Monats nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses beim Nachlassgericht eingegangen, § 63 FamFG. Zudem is...mehr

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ZErb 03/2021, Voraussetzung... / Leitsatz

1. § 2166 BGB ist auch dann entsprechend auf die mit einer Grundschuld an einem vermachten Grundstück gesicherte Darlehnsforderung anzuwenden, wenn das Darlehen zur Erwerbsfinanzierung eines anderen Grundstücks genutzt worden ist. 2. Die Zweifelsregel des § 2166 BGB greift nicht ein, wenn ein entgegengesetzter Wille des Erblassers erwiesen ist (Anschluss an OLG Hamm, Bes. v. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Berichtigung nicht laufend veranlagter Steuern

Rz. 6 [Autor/Stand] Für nicht laufend veranlagte Steuern – (s. Rz. 5) – lässt § 5 Abs. 2 Satz 1 BewG bei Eintritt der auflösenden Bedingung eine Berichtigung der bisherigen Steuerfestsetzung zu. Die für den bisher Berechtigten festgesetzte Einzelsteuer wird nach dem "tatsächlichen Wert des Erwerbs" berichtigt. Die Auffassungen, was als "tatsächlicher Wert des Erwerbs" zu ver...mehr

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ZErb 03/2021, Auslegung ein... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde hat bereits deswegen in der Sache Erfolg, da – ungeachtet der zwischen den Beteiligten strittigen Frage, ob ein Pflichtteilverlangen der Beteiligten zu 1 und 2 gegeben ist – der von den Beteiligten zu 1 und 2 erstrebte Erbschein (Miterbinnen von jeweils ½) nicht die materielle Erbfolge abbildet. 1. Der Senat teilt nicht die Auffassung des Nachlassg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Aufschiebend bedingter Erwerb – Begriff

Rz. 3 [Autor/Stand] Das Maß der Aussichten, die im Feststellungszeitpunkt für den Eintritt oder Nichteintritt einer Bedingung bestehen, ist nach der Rechtsprechung[2] nicht entscheidend dafür, ob eine Verpflichtung aufschiebend oder auflösend bedingt ist. Wie auch im bürgerlichen Recht muss im Steuerrecht streng zwischen aufschiebender und auflösender Bedingung unterschieden...mehr

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FF 03/2021, Versorgungsausgleich, Eheverträge, Steuern in Paarbeziehungen - Aktuelle Themen im Familienrecht

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht vom 26./27.11.2020 Mehr als 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Einladung gefolgt, um sich den Herausforderungen einer Online-Konferenz zu stellen. Die traditionsreiche Herbsttagung der Familienanwältinnen und -anwälte fand am letzten November-Wochenende statt – wie jedes Jahr. Aber in dieser...mehr

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ZErb 03/2021, Zur Enterbung... / Leitsatz

Zur Auslegung eines privatschriftlichen Testaments, mit dem alle Verwandten von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.11.2020, 8 W 359/20mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vorbemerkungen zu §§ 4–8 BewG / IV. Aufschiebende und auflösende Bedingungen

Rz. 27 [Autor/Stand] Ebenso wie im bürgerlichen Recht ist auch im Steuerrecht scharf zwischen aufschiebenden und auflösenden Bedingungen zu unterscheiden, wenn auch in manchen Fällen der Vertragswille schwer erkennbar ist. Keinesfalls kann jedoch das Maß der Aussichten, die am maßgebenden Stichtag für den Eintritt oder den Nichteintritt einer Bedingung bestehen, dafür entsch...mehr

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ZErb 03/2021, Auslegung ein... / 1 Tatbestand

I. Die Erblasserin und ihr vorverstorbener Ehemann schlossen am 24.10.1979 einen Ehe- und Erbvertrag, der in Ziffer. IV ("Erbvertrag") auszugsweise wie folgt lautet: "In erbvertragsmäßiger Form, d.h. in einseitig unwiderruflicher Weise, treffen die Vertragsteile folgende gemeinsame Verfügung von Todeswegen:" 1) Die Eheleute (…) setzen sich hiermit gegenseitig zu Alleinerben ei...mehr

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ZErb 02/2021, Zur Grundbuchberichtigung bei Vorliegen eines gemeinschaftlichen Testaments mit Scheidungsklausel

Leitsatz Der Senat hält daran fest, dass eine in einem öffentlichen Ehegattentestament enthaltene Scheidungsklausel, wonach u.a. bereits der Antrag auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe die Unwirksamkeit des Testaments zur Folge haben sollen, für sich keine Zweifel an dem behaupteten Erbrecht zu begründen vermag, die das Verlangen des Grundbuchamts nach Vorlage eines Erbschein...mehr

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ZErb 02/2021, Zur Grundbuch... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist zulässig, § 71 Abs. 1 GBO, und hat auch in der Sache Erfolg. Die angefochtene Zwischenverfügung des Grundbuchamts ist nicht veranlasst, weil das darin aufgezeigte Eintragungshindernis nicht besteht, vgl. § 18 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GBO. Die Berichtigung einer unrichtigen Grundbucheintragung erfolgt auf Antrag, § 13 Abs. 1 GBO, wenn die Unrichtigkeit durch öf...mehr

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ZErb 02/2021, Zur Grundbuch... / 1 Tatbestand

I. Der Beteiligte und seine am x 2019 verstorbene Ehefrau sind seit dem x 1982 zu je ½ als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Die Eheleute errichteten am 18.5.2006 zur UR-Nr. x der Notarin x in Berlin ein Testament, worin sie sich gegenseitig zu "alleinigen Vollerben" einsetzten. Unter IV. der Urkunde heißt es wörtlich: "Für den Fall, dass unsere Ehe vor dem Tode eines Ehegat...mehr

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ZErb 02/2021, Voraussetzung... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten streiten um die Erteilung eines sog. quotenlosen Erbscheins. Am […] 2019 verstarb in Bremerhaven die am […] 1930 geborene X. Diese war die Witwe ihres am […] 2008 vorverstorbenen Ehemannes Y. Aus der Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen, nämlich der Antragsteller und seine Schwester, die Beteiligte zu 2.), die die Mutter der Beteiligten zu 3.) und 4.) ist. Di...mehr

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ZErb 02/2021, Notwendiger I... / 1 Tatbestand

I. Das Land Niedersachsen – vertreten durch das Landesamt für Bau und Liegenschaften – und das Amtsgericht Wolfenbüttel – Nachlassgericht – sind in mehreren Nachlasssachen uneinig darüber, welche Anforderungen der Beschluss zur Feststellung eines Fiskuserbrechts gemäß § 1964 BGB einerseits (Beschwerdeverfahren 3 W 28, 29 und 33/20) sowie ein auf einen solchen Beschluss gestüt...mehr

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ZErb 02/2021, Zur Grundbuch... / Leitsatz

Der Senat hält daran fest, dass eine in einem öffentlichen Ehegattentestament enthaltene Scheidungsklausel, wonach u.a. bereits der Antrag auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe die Unwirksamkeit des Testaments zur Folge haben sollen, für sich keine Zweifel an dem behaupteten Erbrecht zu begründen vermag, die das Verlangen des Grundbuchamts nach Vorlage eines Erbscheins rechtf...mehr

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ZErb 01/2021, Berechtigtes ... / 2 Gründe

II. Die gemäß §§ 12c Abs. 4, 71 Abs. 1, 73 GBO zulässige Beschwerde, über die nach §§ 72 GBO, 13a, 23a Abs. 2 Nr. 8 GVG, § 4 Abs. 3 Nr. 2 lit. a) GerOrgG Rheinland-Pfalz der Senat zu befinden hat, führt zu dem angestrebten Erfolg, weil der Antragsteller ein berechtigtes Interesse gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 GBO dargelegt hat. 1. Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Gru...mehr

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ZErb 01/2021, Berechtigtes ... / 1 Tatbestand

I. Der Antragsteller hat gegenüber dem Grundbuchamt des Amtsgerichts Montabaur die Erteilung eines amtlichen Grundbuchausdrucks für sämtliche im (Mit-)Eigentum seiner am xx.xx.20xx verstorbenen Mutter stehende Grundstücke im Grundbuchbezirk sowie einer Abschrift sämtlicher Übertragungsverträge zu den Grundstücken beantragt. Er hat u.a. geltend gemacht, im Hinblick auf seine P...mehr

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ZErb 01/2021, Zur Ausschlag... / 1 Tatbestand

I. Der Beschwerdeführer zu 3 ist als Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts Straubing von H. geführten Grundstücks vermerkt. Er ist testamentarischer Alleinerbe der früheren Eigentümerin. Die zweite Abteilung enthält folgende Eintragung: "Testamentsvollstreckung ist angeordnet; eingetragen am 15.11.2005." Mit notariellem Überlassungsvertrag vom 16.3.2020 ließ der Beschwe...mehr

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ZErb 01/2021, Grundbuchberi... / 1 Tatbestand

I. In drei Grundbüchern ist der Erblasser, Vater der Beteiligten, als Teileigentümer eingetragen. Der zuletzt in Italien wohnhafte, am 4.7.2016 verstorbene Erblasser hatte ein handschriftliches Testament verfasst, nach dem er das Vermögen anteilsmäßig auf seine zwei Kinder und seinen zwischenzeitlich ebenfalls verstorbenen Bruder aufteilte. Zudem hatte er die "Immobilie in Mün...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Entsprechensklausel

Rz. 22 [Autor/Stand] Eine Anrechnung ist nur möglich, wenn dasselbe Auslandsvermögen sowohl der deutschen als auch der ausländischen Erbschaftsteuer unterliegt. Für diesen Vergleich sind die beiden Auslandsvermögensbegriffe des § 21 Abs. 2 ErbStG maßgeblich (s. Rz. 58 ff.). Rz. 23 [Autor/Stand] Das Auslandsvermögen muss in Deutschland steuerbar und nicht in vollem Umfang steu...mehr

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ZErb 01/2021, Höhe der Nach... / 2 Gründe

II. Der zulässigen Beschwerde bleibt der Erfolg versagt. Die vom Nachlassgericht auf 1.642,20 EUR festgesetzte Vergütung begegnet keinen Bedenken. 1. Die Beschwerde ist statthaft und auch im Übrigen zulässig. Insbesondere ist die einmonatige Beschwerdefrist gewahrt und kommt es auf die Erreichung des Beschwerdewertes aufgrund der Zulassung des Rechtsmittels nicht an. 2. Das Rec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 546 [Autor/Stand] Ebenso wie früher die Erhebung der Vermögensteuer folgt auch die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung dem Prinzip der Besteuerung nach der (individuellen) wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (= Nettoprinzip, Bereicherungsprinzip). So erfassen die Erbschaft- und Schenkungsteuer den aus dem steuerpflichtigen Vorgang (Erwerb von Todes wegen, Schenkung unt...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.1 Testament hat Vorrang

Das Gesetz gestattet es dem Erblasser, den oder die Erben durch letztwillige Verfügung, d. h. durch Testament nach § 1937 BGB oder Erbvertrag nach §§ 2274 ff. BGB, zu bestimmen. Durch die Testierfreiheit erweist sich die gesetzliche Erbfolge als dispositiv. Die Erbfolgeregelung durch Testament oder Erbvertrag hat Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Der Erblasser wird in d...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.2 Geldvermächtnis

Ein Vermächtnis ist eine Verfügung von Todes wegen, durch die der Erblasser dem Bedachten, also dem Vermächtnisnehmer, einen Vermögensvorteil zuwendet, ohne ihn als Erben einzusetzen. Vermächtnisse können sowohl in einem Testament als auch in einem Erbvertrag gem. § 1941 BGB angeordnet werden. Der begünstigte Vermächtnisnehmer ist weder Gesamtrechts- noch Einzelrechtsnachfol...mehr