Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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ZErb 07/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel Damrau/Tanck (Hrsg.), Praxiskommentar Erbrecht Kommentar 4. Auflage 2020, Buch. zerb Verlag, ISBN 978-3-95661-080-6. 169,00 E...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 1.2.4 Verteilung des Nachlasses an die Erben erster Ordnung

Vorab ist zu untersuchen, ob und in welcher Höhe der überlebende Ehegatte zur Erbfolge gelangt.[1] Dies ergibt sich aus § 1931 BGB.[2] Der übrige Nachlass ist auf die Abkömmlinge des Erblassers zu verteilen.[3] Dabei ist zu beachten, dass jeder Abkömmling die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge ausschließt (Repräsentationsprinzip).[4] Das bedeutet, dass grundsä...mehr

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ZErb 06/2020, Zur Testament... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten zu 1.–3. sind die Kinder der im April 2010 vorverstorbenen Schwester des Erblassers U … Die bereits im Jahr 2003 verstorbene Mutter des Beteiligten zu 5. war eine Schwester der Beteiligten zu 1.–3., die Mutter der Beteiligten zu 4. war eine Halbschwester des Erblassers. Der 2018 verstorbene Erblasser war kinderlos und verwitwet. Er hat zwei letztwillige Verf...mehr

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ZErb 06/2020, Zur Testament... / Leitsatz

1. § 2069 BGB findet nach eindeutigem Wortlaut nur Anwendung, wenn der Erblasser einen Abkömmling zu seinem Erben bestimmt hat. Nach allgemeiner Auffassung ist § 2069 BGB im Falle der Einsetzung eines Erben der 2. oder weiteren Ordnung auch nicht analog anwendbar. 2. Setzt der Erblasser seine "Schwester" testamentarisch zum Alleinerben ein, so kann das Testament auch dahin au...mehr

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ZErb 06/2020, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbststudiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle be...mehr

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ZErb 06/2020, Entscheidungs... / III. Die bisherigen Begründungsversuche für den "Anspruch" und die Fallgruppen

Die Begründungsversuche für den/die rechtliche(n) Ermessensausschluss- oder einschränkung des Testamentsvollstreckers durch Erblasserinteressen sind der mutmaßliche Erblasserwille[23] oder, "unmittelbar die Belange des Erben als maßgeblich zu betrachten, die eben durch die Testamentsvollstreckung nicht vollständig zurückgedrängt werden dürfen"[24] – und damit sind wir wieder...mehr

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ZErb 06/2020, Abweichung de... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte ist gemeinsam mit K. in Erbengemeinschaft als Eigentümer eines Viertelanteils an einem Grundstück im Grundbuch eingetragen. Als Grundlage für die Eintragung ist vermerkt: Einantwortungsbeschluß des Bezirksgerichts Josefstadt vom 13.3.2017, Az: … ; eingetragen am 3.7.2017. Dem lag folgendes zu Grunde: Ursprünglich war der Bruder des Beteiligten Eigentümer des V...mehr

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ZErb 06/2020, Entscheidungs... / 1. Das Urteil des Reichsgerichts vom 27.5.1918 – IV 81/81

Im Urteil des Reichsgerichts vom 27.5.1918 – IV 81/81 (LZ 1918, Spalte 1268, 1269) hinterließ der 1915 verstorbene Erblasser einen 1907 geborenen Sohn, den Alleinerben, nachdem die Ehe bereits 1903 geschieden worden war. Im Testament war Dauervollstreckung angeordnet und bestimmt: Zitat "Der Test.-Vollstr. soll darüber wachen, dass das Vermögen, welches mein Sohn als Erbe erhä...mehr

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Adoptionsrecht / 3.1.1 Erbschaftsteuerliche und erbrechtliche Gründe

In der Praxis hat die Erwachsenenadoption meist erbschaftsteuerliche Gründe; es handelt sich um ein vielfach empfohlenes Instrument der Nachlassplanung.[1] Weitere Gründe sind die Reduzierung unerwünschter Pflichtteilsansprüche, die Schaffung eines "Abkömmlings", wenn in einem Testament oder Erbvertrag ein solcher, z. B. als Nacherbe, bestimmt wurde und keine Einschränkung a...mehr

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Adoptionsrecht / 2.3.1 Beschluss des Familiengerichts

Der Ausspruch der Adoption und damit die Annahme des Kindes erfolgen durch Beschluss des Familiengerichts (§ 1752 Abs. 1 BGB). Der Beschluss ist unanfechtbar und unabänderlich (§ 197 Abs. 3 FamFG). Gegen den eine Annahme ablehnenden Beschluss hat der Antragsteller das Recht der Beschwerde (§§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 2 FamFG). Stirbt das Kind während des Verfahrens, ist der Adoptio...mehr

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Pflichtteilsrecht / 13 Pflichtteilsentziehung

Der Erblasser hat nach §§ 2333 f. BGB die Möglichkeit, einem Pflichtteilsberechtigten das Pflichtteilsrecht zu entziehen, wenn einer der in § 2333 BGB abschließend genannten Gründe vorliegt. Die Erbrechtsreform hat auch in Bezug auf die Pflichtteilsentziehung Neuerungen gebracht. Der Kreis der Personen, die vom Fehlverhalten des Pflichtteilsberechtigten betroffen sein können,...mehr

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Pflichtteilsrecht / 6 Ausgleichspflichtteil und Anrechungspflichtteil

Häufig werden noch zu Lebzeiten des Erblassers im Rahmen der sog. vorweggenommenen Erbfolge Vermögensübertragungen an dessen Abkömmlinge oder den Ehegatten durchgeführt. Die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen sind §§ 2050, 2316 BGB. Wendet der Erblasser einem Abkömmling Vermögenswerte als Ausstattung, Übermaßzuschüsse zu den Einkünften oder Übermaßaufwendungen für die Berufs...mehr

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Pflichtteilsrecht / 5 Pflichtteilsrestanspruch und Ausschlagung, §§ 2306 Abs. 1 S. 2, 2307 BGB

Wird der Pflichtteilsberechtigte mit einem unterhalb des Pflichtteils liegenden Erbteil bedacht, d. h. mit einer Quote, die geringer ist, als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, und hat er nicht die Möglichkeit, durch die Ausschlagung den Pflichtteil zu erhalten, hat er Anspruch auf den sog. Pflichtteilsrestanspruch nach § 2305 BGB. Der Pflichtteilsrestanspruch bzw. der Zu...mehr

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Pflichtteilsrecht / 10 Schuldner des Pflichtteilsanspruchs

Den Pflichtteilsanspruch schulden grundsätzlich der bzw. die Erben (§ 2303 BGB), wobei die Mitglieder einer Erbengemeinschaft als Gesamtschuldner haften (§§ 2058 ff. BGB) . Der Erbe hat jedoch die Möglichkeit, die Pflichtteilslast verhältnismäßig den Vermächtnisnehmern und Auflagenbegünstigten aufzubürden (§ 2318 ff. BGB) . Im Innenverhältnis haben die Miterben gemäß §§ 2038 ...mehr

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ZErb 05/2020, Wirksamkeit eines auf ungewöhnlichem Material errichteten Testaments

Leitsatz 1. Der Wirksamkeit eines Testaments steht grundsätzlich nicht entgegen, dass es auf ungewöhnlichem Material (hier: Notizzettel minderer Qualität im Format 10 cm x 7 cm) errichtet wurde (im Anschluss an OLG Braunschweig NJW-RR 2019, 583). 2. Zur Ermittlung des Testierwillens in einem solchen Fall ist auf alle, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände zurückzugreif...mehr

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ZErb 05/2020, Wirksamkeit e... / 2 Gründe

II. Die Beschwerden der Beteiligten zu 4 und 5 sind bereits unzulässig und waren deshalb zu verwerfen. Verfahrensgegenständlich ist die Beschwerde der Beteiligte zu 3, mit der ihr Antrag, ihr einen Alleinerbschein aufgrund Testaments nach dem Erblasser zu erteilen, durch das Nachlassgericht zurückgewiesen wurde. Bezogen auf diesen Verfahrensgegenstand sind die Beschwerdeführer...mehr

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ZErb 05/2020, Erbeinsetzung... / 1 Gründe

I. 1. Aus der Ehe des Erblassers mit seiner vorverstorbenen Ehefrau gingen keine Kinder hervor. Nach dem Ableben seiner Ehefrau nahm der Erblasser die Beteiligte zu 1, die eine Nichte seiner Ehefrau ist, im Wege der Erwachsenenadoption als Kind an und übertrug ihr am 22.7.2014 eine Immobilie (Sechs-Familienhaus). Die Beteiligte zu 2 ist die Freundin des Erblassers, der Betei...mehr

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ZErb 05/2020, Zum Zugang de... / 1 Gründe

I. Die Verfügungsklägerin begehrt von der Verfügungsbeklagten (ihrer Mutter) die Einräumung des Besitzes von beweglichen und unbeweglichen Gegenständen aus dem Nachlass ihres Vaters, des am … 2018 verstorbenen F (im Folgenden: Erblasser), im Wege des possessorischen Besitzschutzes durch einstweilige Verfügung gemäß den §§ 935, 940 ZPO. Die Verfügungsbeklagte … schloss am … 19...mehr

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ZErb 05/2020, Wirksamkeit e... / 1 Tatbestand

I. Der ledige und kinderlose Erblasser ist am 10.6.2015 verstorben. Er hinterließ diverse Verfügungen von Todes wegen. Überwiegend hatte er in diesen seine Schwester, die Beteiligte zu 3, als Alleinerbin eingesetzt. Während eines Krankenhausaufenthalts errichtete der Erblasser am 7.5.2015 ein Schriftstück auf der Rückseite eines Notizzettels der Gemeinde Pfaffenhofen mit den...mehr

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ZErb 05/2020, Wirksamkeit e... / Leitsatz

1. Der Wirksamkeit eines Testaments steht grundsätzlich nicht entgegen, dass es auf ungewöhnlichem Material (hier: Notizzettel minderer Qualität im Format 10 cm x 7 cm) errichtet wurde (im Anschluss an OLG Braunschweig NJW-RR 2019, 583). 2. Zur Ermittlung des Testierwillens in einem solchen Fall ist auf alle, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände zurückzugreifen. Erhe...mehr

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ZErb 05/2020, Entscheidungs... / 4. Die Bedeutung der Rechtsfrage für die Praxis: ein Fallbeispiel

Die praktische Bedeutung liegt auf der Hand: Sollte es einen derartigen "Anspruch" ohne Entscheidungsspielraum des Testamentsvollstreckers oder eine Einschränkung seines Ermessens geben, muss dies der Dauervollstrecker bei seiner Planung für den gesamten Nachlass im Auge haben – und zwar, wenn es irgend geht, von vornherein und nicht erst, wenn der Anspruch konkret auf ihn z...mehr

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ZErb 05/2020, Entscheidungs... / 2. Die Anwendung dieser Grundsätze auf unseren Fall und die Folgen dieser Übertragung

Die Grundkonstellation der BGH-Urteile vom 14.5.1986 und 4.11.1987 und ihre rechtliche Beurteilung wurden von BGH und OLG Frankfurt nun auch ausdrücklich auf den Fall angewandt, bei dem der Erbe Nachlasserträge vom Testamentsvollstrecker für besondere Belange verlangt. Die Rechtsauffassung des BGH und ihre Folgen wurden durch den Verweis auf diese beiden Urteile auf unsere R...mehr

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ZErb 05/2020, Entscheidungs... / 4. Ein Überblick über weiteres Schrifttum

Korrigiert der Unterhaltsbedarf oder die nachlassbedingte Steuerlast des Erben grundlegend § 2216 Abs. 1 BGB und dessen Maßstab für die ordnungsgemäße Verwaltung? Aktuelle Reaktionen auf den Beschluss des OLG Frankfurt nehmen zwar die grundsätzliche Thesaurierungsbefugnis des Testamentsvollstreckers an, beantworten aber nicht unsere Frage.[21] Auch ein Blick in weiteres, pra...mehr

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ZErb 05/2020, Entscheidungs... / 1. Die bisherige Rechtsprechung des BGH zur Thesaurierungsbefugnis des Dauervollstreckers

Die grundsätzliche Befugnis zur Thesaurierung wird von beiden hier besprochenen Beschlüssen betont und ist ständige Rechtsprechung des BGH zur Dauervollstreckung nach § 2209 BGB. Denn auch für sie gilt § 2216 Abs. 1 BGB und bezieht sich "grundsätzlich auch" auf die Nutzungen als Teil des Nachlasses: die "Herausgabe der Nutzungen kann der Erbe daher vom Testamentsvollstrecker...mehr

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ZErb 05/2020, Erfasst § 6 E... / 1. Drei voneinander zu trennende Vermögensmassen

a) Im Hinblick auf ihr Eigenvermögen wurde die Vorerbin aufgrund Testaments beerbt; zu je 1/5 von den drei Nacherben und zwei weiteren Miterben, welche die Vorerbin adoptiert hatte. b) Im Hinblick auf das Vorerbschaftsvermögen nach der Mutter der Vorerbin richtet sich die Nacherbfolge nach einem Ehe- und Erbvertrag aus dem Jahre 1957. Dort ist geregelt, dass die Nacherbfolge ...mehr

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ZErb 05/2020, Rezensionen

Anwaltformulare Vorsorgevollmachten Gestaltung, Widerruf, Missbrauch Dr. Claus-Henrik Horn (Hrsg.) zerb verlag, 2020, XXVI, 589 S., 89 EUR ISBN 978-3-95661-087-5 Von Dr. Claus-Henrik Horn als Herausgeber und Mitautor in 1. Auflage ist das Werk "Anwaltformulare Vorsorgevollmachten" Ende 2019 erschienen. Auf fast 600 Seiten orientiert sich das Werk streng an den Bedürfnissen des Pr...mehr

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ZErb 05/2020, Entscheidungs... / 1. Der Beschluss des BGH

Der BGH befasste sich mit der Rechtslage unter dem Blickwinkel des § 138 BGB, aber doch ausführlich: Zitat "Ob und in welchem Umfang der Testamentsvollstrecker die Erträge an den Vorerben auszahlen muss, bestimmt sich vorrangig nach den Verwaltungsanordnungen, die der Erblasser in der letztwilligen Verfügung festgelegt hat. Finden sich dort – wie im vorliegenden Fall – keine e...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.1 Testamentsformen und Zweckmäßigkeit

Das Gesetz gestattet es dem Erblasser, den oder die Erben durch letztwillige Verfügung, d. h. durch Testament[1] oder Erbvertrag[2] zu bestimmen. Durch die Testierfreiheit erweist sich die gesetzliche Erbfolge als dispositiv. Die Erbfolgeregelung durch Testament oder Erbvertrag hat Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Der Erblasser wird in die Lage versetzt, gewillkürte Er...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.2.2 Geldvermächtnis

Ein Vermächtnis ist eine Verfügung von Todes wegen, durch die der Erblasser dem Bedachten, also dem Vermächtnisnehmer, einen Vermögensvorteil (z. B. ein Grundstück oder einen Geldbetrag) zuwendet, ohne ihn als Erben einzusetzen. Vermächtnisse können sowohl in einem Testament als auch nach § 1941 BGB in einem Erbvertrag angeordnet werden. Der begünstigte Vermächtnisnehmer ist...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.5 Pflichtteilsanspruch

Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser prinzipiell, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Den nächsten Verwandten wird aber eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses durch das Pflichtteilsrecht gesichert. Das Pflichtteilsrecht wird als "grundsätzlich unentziehbare und bedarfsunabhängige wirtschaftliche Mindestbeteiligung" am Nachlass verfassu...mehr

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Personengesellschaft: Verer... / 1 Erb- und gesellschaftsrechtliche Grundlagen der Anteilsvererbung

Nach bürgerlichem Recht geht beim Tod eines Steuerpflichtigen dessen Vermögen als Ganzes im Wege der Universalsukzession/Gesamtrechtsnachfolge auf den Alleinerben oder die Miterben über.[1] Treten mehrere Erben die Rechtsnachfolge des Verstorbenen an, geht der gesamte Nachlass ungeteilt auf die Gemeinschaft der Erben über. Er wird gemeinschaftliches Eigentum, sog. Gesamthand...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 1 Zivil- und steuerrechtliche Gesamtrechtsnachfolge

Nach bürgerlichem Recht tritt beim Tod eines Menschen der Erbfall ein. Das Vermögen der verstorbenen Person, die vom Gesetz als Erblasser bezeichnet wird, geht als Ganzes im Wege der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge) auf den oder die gesetzlichen oder letztwillig bestimmten Erben über.[1] Wenn der Erblasser keine Erbfolge bestimmt hat, tritt die "gesetzliche Erbfol...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 2.5 Ausschlagung der Erbschaft

Keiner ist gezwungen, eine Erbschaft anzunehmen. Wer nicht erben will, z. B. weil der Nachlass überschuldet ist, kann nach freiem Belieben die Erbschaft ausschlagen[1] und dadurch den bereits erfolgten Anfall der Erbschaft wieder rückgängig machen. Die Ausschlagung der Erbschaft[2] hat zur Folge, dass der Erbanfall an den Ausschlagenden als nicht erfolgt gilt[3] und die Erbs...mehr

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Die Stiftung als Gesellschafter – was ist zu beachten?

Zusammenfassung Selbstständige und unselbstständige Stiftungen bzw. deren Treuhänder können – z.B. als Erben oder Vermächtnisnehmer – Gesellschaftsbeteiligungen erwerben. Dabei gelten jedoch Besonderheiten. Zum Sachverhalt An einer GmbH & Co. KG war außer der GmbH als Komplementärin eine Kommanditistin beteiligt. In ihrem Testament hatte die Kommanditistin eine unselbstständig...mehr

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ZErb 04/2020, Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

Leitsatz Die Verwendung des Begriffs "gemeinsamer Tod" in einem gemeinschaftlichen Testament beschränkt die Auslegung nicht notwendig auf einen identischen Todeszeitpunkt oder einen engen zeitlichen Zusammenhang. Die Formulierung kann auch in dem Sinne zu verstehen sein, dass der Zeitpunkt gemeint sein soll, in dem beide Eheleute "gemeinsam" tot sind. KG Berlin, Beschl. v. 15....mehr

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ZErb 04/2020, Austausch des... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten zu 1-3 sind die drei Kinder der Erblasserin. Die Erblasserin und ihr am … November 2012 vorverstorbener Ehemann H.-W. K. errichteten am 29.6.2001 ein notariell beurkundetes gemeinschaftliches Testament, in dem sie ihre drei Kinder zu je 1/3 als Erben nach dem Tod eines jeden von ihnen einsetzten. Dem überlebenden Ehegatten vermachten sie alle zum ehelichen...mehr

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ZErb 04/2020, Zur Auslegung... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten zu 2. bis 10. sind die Geschwister der Erblasserin bzw. Abkömmlinge vorverstorbener Geschwister. Der Beteiligte zu 1. ist der Patensohn des Ehemannes der Erblasserin; verwandtschaftliche Beziehungen zu der Erblasserin und ihrem 2011 vorverstorbenen Ehemann, die beide kinderlos waren, bestanden nicht. Die Erblasserin und ihr Ehemann hatten am 22.1.1992 hands...mehr

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ZErb 04/2020, Versteuerung ... / 1 Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die erbschaftsteuerliche Behandlung der im Vermächtniswege erfolgten Zuwendung des Grundstücks A in B (Grundstück) an den Kläger zum Miteigentum von ½ streitig. Vermächtnisgeber war der bereits in den fünfziger Jahren verstorbene Herr C. Dieser hatte in seinem notariellen Testament vom 12.4.1957 bezüglich des Grundstücks ein Vermächtnis zugunsten ...mehr

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ZErb 04/2020, Eintragung ei... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch des im Rubrum bezeichneten Grundbesitzes ist die am 19.8.2019 verstorbene K. D. W. (im Folgenden: Erblasserin) als Eigentümerin eingetragen. Die Erblasserin hatte am 10.7.2018 ein vom Amtsgericht – Nachlassgericht – S. am 20.9.2019 eröffnetes notarielles Testament errichtet (Bl. 44 ff. d.A.). Darin hatte die Erblasserin ihre Tochter E. G. als alleinige Vollerb...mehr

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ZErb 04/2020, Auswahl eines... / 1 Gründe

I. Der verwitwete Erblasser ist am 1.1.2017 verstorben. Er errichtete u.a. am 8.10.2004 ein notarielles Testament, in dem er seinen Sohn, den Beschwerdeführer, als Alleinerben einsetzte. Am 1.10.2007 errichtete er ein weiteres, handschriftliches Testament, in dem er seine drei Kinder zu gleichen Teilen als Erben einsetzte. Sowohl der Beschwerdeführer als auch die beiden ander...mehr

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ZErb 04/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Von Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel Bamberger / Roth / Hau / Poseck, Bürgerliches Gesetzbuch Band 5: §§ 1922-2385, IPR, EGBGB, CISG Kommentar, 4. Auflage 2020 C.H...mehr

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ZErb 04/2020, Zur Auslegung... / Leitsatz

Die Verwendung des Begriffs "gemeinsamer Tod" in einem gemeinschaftlichen Testament beschränkt die Auslegung nicht notwendig auf einen identischen Todeszeitpunkt oder einen engen zeitlichen Zusammenhang. Die Formulierung kann auch in dem Sinne zu verstehen sein, dass der Zeitpunkt gemeint sein soll, in dem beide Eheleute "gemeinsam" tot sind. KG Berlin, Beschl. v. 15.1.2020 –...mehr

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ZErb 04/2020, Versteuerung ... / 2 Gründe

Die Klage hat keinen Erfolg. I. Der Senat konnte aufgrund der mündlichen Verhandlung entscheiden. Der beantragte Schriftsatznachlass war nicht zu gewähren. Der Anspruch auf rechtliches Gehör erfordert die Gewährung einer in der mündlichen Verhandlung beantragten Schriftsatzfrist, wenn sich ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung auf ein Vorbringen des anderen Beteiligten...mehr

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ZErb 04/2020, Rezensionen: Die Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung Prof. Dr. Dr. h.c. Walter Zimmermann Erich Schmidt Verlag, 5. Aufl. 2019, Buch XLII, 558 Seiten, 98 EUR ISBN 978-3-503-18823-9 Das erfolgreiche Handbuch für die gerichtliche, anwaltliche und notarielle Praxis von Zimmermann ist soeben in fünfter, neu bearbeiteter Auflage erschienen. Die Neuauflage bringt zahlreiche Ergänzungen sowie ein Update in Bezu...mehr

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ZErb 04/2020, Sockelvermäch... / I. Entstehung der Erbschaftsteuer nach § 9 Abs. 1 Nr. 1a) ErbStG

Grundsätzlich fällt das Vermächtnis gemäß § 2176 BGB mit dem Tod des Erblassers an. Dementsprechend bestimmt auch § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, dass die Erbschaftsteuer grundsätzlich in diesem Zeitpunkt entsteht.[3] Eine Abweichung des Anfalls des Vermächtnisses kann sich aus §§ 2176 bis 2178 BGB ergeben und gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1a) ErbStG entsteht auch die Erbschaftsteuer abweic...mehr

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ZErb 04/2020, Vermögensverz... / 1 Gründe

I. Der am 20.4.1987 verstorbene Erblasser war in zweiter Ehe mit der Beteiligten zu 1 verheiratet. Von den Kindern aus erster Ehe sind zwei verstorben. Am Verfahren beteiligt sind daher drei Kinder aus erster Ehe (Beteiligte zu 2, 6 und 7) und drei Kinder aus der zweiten Ehe (Beteiligte 3 bis 5). Mit seiner Ehefrau errichtete der Erblasser am 28.6.1962 einen Ehe- und Erbvertr...mehr

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Grundbuchberichtigung bei Tod eines GbR-Gesellschafters

Zusammenfassung Zur Grundbuchberichtigung nach dem Tod eines GbR-Gesellschafters reicht die Vorlage des privatschriftlichen Gesellschaftsvertrags – neben den Nachweisen zur Erbfolge – aus. Dies ist möglich in der Form der Bewilligungsberichtigung (§ 19 GBO) oder des Unrichtigkeitsnachweises (§ 22 Abs. 1 GBO). Hintergrund: Tod eines GbR-Gesellschafters Eine Gesellschaft bürgerl...mehr

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ZErb 03/2020, Zur Amtspflic... / 1 Gründe

A. Der Kläger verlangt von dem beklagten Land Schadensersatz aufgrund einer behaupteten Amtspflichtverletzung eines Notars im Zusammenhang mit der Errichtung eines notariellen Testaments. Die Erblasserin A hatte am 22.8.1995 ein handschriftliches Testament errichtet, in dem sie ihre drei Schwestern als Erben einsetzte. Nachdem sie, so der Kläger, einen vom Kläger für sie vere...mehr

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ZErb 03/2020, Zur Amtspflichtverletzung eines Notars bei der Errichtung eines notariellen Testaments

Leitsatz 1. Der in einem notariellen Testament, das mangels Zuziehung einer Verständigungsperson i.S.d. § 24 Abs. 1 S. 2 BeurkG nach § 125 S. 1 BGB formunwirksam ist, Begünstigte muss im Schadensersatzprozess gegen den Notar mit dem Maßstab des § 287 ZPO nachweisen, dass er ohne die Amtspflichtverletzung des Notars Erbe geworden wäre. Dies umfasst den Nachweis, dass ein Testa...mehr

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ZErb 03/2020, Zur Amtspflic... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe, die auch im Anwendungsbereich von § 19 Abs. 1 S. 1 BNotO nicht anders hätte ausfallen können, veranschaulicht die hohen Hürden für einen Anspruch des in einem formunwirksamen notariellen Testament Begünstigten gegen den beurkundenden Notar aus Notarhaftung. Ihr kann weitestgehend – kommentarlos – zugestimmt werden. Soweit das Oberlandesgeri...mehr