Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

Beitrag aus Steuer Office Gold
Neue Musterverträge und -vorlagen

Als Steuerberater sind Sie für Ihre Mandanten nicht nur Ansprechpartner für alle steuerlichen Fragen, sondern werden oft auch zu wirtschaftlichen und privaten Lebensverhältnissen um Rat gefragt. Insbesondere wenn es um vertragliche Vereinbarungen geht, ist viel Fingerspitzengefühl gefragt. Auf vielfachen Wunsch haben wir dahingehend unsere Rubrik "Musterverträge und -vorlagen...mehr

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ZErb 09/2019, Der Minderjährige im Erbrecht

Prof. Dr. Jürgen Damrau 3. Auflage 2019, zerb verlag, ca. 49 EUR (DVEV-Ausgabe 44 EUR) ISBN: 978-3-95661-092-9 (DVEV-Ausgabe 978-3-95661-093-6) Der erste Beratungstermin. Ihr Mandant ist gar nicht zu beruhigen, läuft herum, quengelt, langweilt sich und ist erst mit Buntstiften und Papier zum Malen und dem Versprechen auf ein Eis zum Stillsein zu bewegen – kennen Sie? Dann hatte...mehr

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ZErb 09/2019, Verfügungsmög... / 1. Erbschaftsteuer

Mit Ausnahme des Kantons Schwyz erheben alle Kantone und auch der Bund eine Erbschaft- und Schenkungsteuer. Es handelt sich dabei um eine einmalige Steuer. Die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. In den meisten Kantonen werden progressive Tarife angewandt. Schenkungen werden deshalb besteuert, weil man vermeiden will, dass die Erbs...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zinsen aus der Stundung eines Pflichtteilsverzichtsanspruchs

Leitsatz Verzichtet ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche und erhält es dafür einen fälligen Zahlungsanspruch, so führt die Verzinsung dieses Zahlungsanspruchs zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Normenkette § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG Sachverhalt Die Klägerin schloss mit ihren Eltern, die sich gegenseitig als Alleiner...mehr

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ZErb 08/2019, Zur Auslegung und Erweiterung von Pflichtteilsklauseln in gemeinschaftlichen Testamenten bei Angriffen auf die Erbenstellung

1 Mit einer Pflichtteilsklausel in gemeinschaftlichen Testamenten soll verhindert werden, dass Abkömmlinge der Ehepartner im ersten Erbfall ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen. Je nach Formulierung der Klausel handelt es sich dabei im Regelfall um eine auflösend bedingte Schlusserbfolge, wobei Bedingungseintritt die Geltendmachung oder das Verlangen des Pflichtteils i...mehr

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ZErb 08/2019, Umdeutung ein... / Aus den Gründen

Die gegen den Feststellungsbeschluss (§ 352 e Abs. 2 FamFG) statthaften (§ 58 FamFG) und auch sonst zulässigen Beschwerden haben in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat das Nachlassgericht die Voraussetzungen für die Erteilung des Erbscheins in der zuletzt beantragten Form für festgestellt erachtet. Aufgrund des auf 1.7.2012 datierten Testaments ist die Beteiligte zu 3) Erb...mehr

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ZErb 08/2019, Zur Auslegung... / c) Entscheidung des OLG Dresden vom 16.2.1999

Das OLG Dresden hat in seiner Entscheidung vom 16.2.1999[16] herausgearbeitet, dass, soweit sich aus dem Testament nichts Anderes ergebe, davon auszugehen sei, dass die Klausel nicht ausschließlich dann eingreifen soll, wenn der Abkömmling die Anfechtung des Testaments gem. den §§ 2078, 2079 BGB erklärt, sondern in jedem Fall, in dem das Testament angegriffen wird. Auszunehm...mehr

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ZErb 08/2019, Umdeutung ein... / Leitsatz

Ist ein gemeinschaftliches Testament nur von einem der Ehepartner geschrieben und unterschrieben, so kann es selbst dann als Einzeltestament Gültigkeit erlangen, wenn der schreibende Ehepartner die Unterschrift des anderen Ehepartners fälschte. Entscheidend für die Auslegung als Einzeltestament ist die Willensrichtung des testierenden Ehepartners: Will dieser die im Testamen...mehr

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ZErb 08/2019, Zur Auslegung... / b) Entscheidung des OLG München vom 6.12.2018 und 7.4.2011

In einem aktuellen Beschluss vom 6.12.2018[12] hat das OLG München dennoch den Antrag auf Einziehung eines Alleinerbscheins durch einen Abkömmling nicht als "Pflichtteilsverlangen" mit der Folge der Enterbung des Abkömmlings für den zweiten Erbfall angesehen. Zuvor war es in seiner Entscheidung vom 7.4.2011[13] davon ausgegangen, dass das Fordern des gesetzlichen Erbteils ei...mehr

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ZErb 08/2019, Zur Auslegung... / 1. Allgemeines

In gemeinschaftlichen Testamenten versucht man über sog. Pflichtteilsklauseln die als Schlusserben bedachten Abkömmlinge davon abzuhalten, beim Ableben des erstversterbenden Ehepartners einen Pflichtteilsanspruch einzufordern.[1] Durch die gegenseitige Vollerbeneinsetzung beim Berliner Testament werden die Abkömmlinge von der Erbfolge ausgeschlossen. Bei der sog. Trennungslö...mehr

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ZErb 08/2019, Löschung eine... / Sachverhalt

Vormals waren nach Erbauseinandersetzung vom 14.4.1978 die Brüder L. und J.G. als Eigentümer von Grundbesitz zu je % im Grundbuch eingetragen. Sie hatten sich gegenseitig ein dingliches Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle eingeräumt, das vererblich aber sonst nicht übertragbar sein sollte. In Abteilung II wurde daher am 2.10.1978 unter lfd. Nr. 4 ein Vorkaufsrecht für alle ...mehr

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ZErb 08/2019, Zur Auslegung... / d) Stellungnahme

Für die Fälle des Angriffs der Erbenposition des überlebenden Ehepartners gilt es zu beachten, dass einerseits der Fall eintreten kann, dass der Pflichtteilsberechtigte mit seinem Begehren scheitert. Dann bleibt der überlebende Ehepartner alleiniger Erbe und wird auch nicht mit einer Zahlungsaufforderung überzogen, es sei denn, der Pflichtteilsberechtigte macht den Pflichtte...mehr

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ZErb 08/2019, Irrtumsanfech... / Aus den Gründen

Die Sache ist infolge der mit weiterem Beschluss des Nachlassgerichts vom 17. Juli 2017 ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe dem Senat zur Entscheidung angefallen (§ 68 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbs. FamFG). Das Rechtsmittel der Beteiligten ist gemäß §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 2, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1, 64 Abs. 1 und 2 FamFG als befristete Beschwerde statthaft und insge...mehr

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ZErb 08/2019, Zur Auslegung... / 1

Mit einer Pflichtteilsklausel in gemeinschaftlichen Testamenten soll verhindert werden, dass Abkömmlinge der Ehepartner im ersten Erbfall ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen. Je nach Formulierung der Klausel handelt es sich dabei im Regelfall um eine auflösend bedingte Schlusserbfolge, wobei Bedingungseintritt die Geltendmachung oder das Verlangen des Pflichtteils ist....mehr

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ZErb 08/2019, Umdeutung ein... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten im Erbscheinsverfahren um den Nachlass nach dem am ... 2016 verstorbenen Erblasser. Sie sind Angehörige des Erblassers, bzw. seiner am ... 2015 vorverstorbenen Ehefrau ... ..., geb. .... Abkömmlinge gibt es nicht. Mit notariellem (Ehe- und) Erbvertrag (Bl. 21 dA) vom 15.11.1967 setzten der Erblasser und seine Ehefrau einander zu Alleinerben ein. Anso...mehr

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ZErb 08/2019, Löschung eine... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde gegen die Zwischenverfügung (§ 18 Abs. 1 GBO) ist statthaft (§ 71 Abs. 1, § 73 GBO). Die Vertretungsbefugnis des Notars im Beschwerdeverfahren folgt schon aus dem Umstand, dass er die maßgeblichen Grundbucherklärungen beurkundet oder beglaubigt hat (§ 15 Abs. 2 GBO). Er hat bei Beschwerdeeinlegung alle Beteiligten vertreten; in seinem Beschwerdeschreiben ha...mehr

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ZErb 08/2019, Zur Auslegung... / a) Allgemeines

Schwieriger wird es mit der Auslegung, wenn der Berechtigte nicht ausdrücklich einen Pflichtteilsanspruch verlangt oder geltend macht, aber bspw. die Erbenposition des überlebenden Ehepartners angreift. Dies kann in der Form geschehen, dass er die Verfügungen für den ersten Erbfall anficht, eine Formungültigkeit des Testaments oder gar die Testierunfähigkeit des Erblassers b...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verpflichtung zur Weitergabe der Erbschaft als Nachlassverbindlichkeit

Leitsatz Ist ein Erbe aus Gründen, die ausschließlich in seiner Person ihre Ursache haben, verpflichtet, das Erbe an einen Dritten weiterzuleiten, stellt diese Verpflichtung keine vom Erwerb abzugsfähige Nachlassverbindlichkeit i.S. des § 10 Abs. 5 ErbStG dar. Normenkette § 10 Abs. 5 ErbStG, § 32 Abs. 3 und 4 PfDG EKD Sachverhalt Der Kläger ist Pfarrer in der Kirchengemeinde X...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 10 Praktische Anwendung der EuErbVO auf Testamente mit Mustern

10.1 Formwirksamkeit Gemäß Art. 75 EuErbVO lässt die Verordnung internationale Abkommen unberührt. Entsprechend richtet sich die Beurteilung der Formwirksamkeit von Testamenten weiterhin nach dem Haager Testamentsformübereinkommen vom 5.10.1961[28], dessen Regelungen in Art. 27 EuErbVO übernommen wurden. So ist sichergestellt, dass die Fragen zur Formgültigkeit einer schriftl...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 10.3.1 Deutscher Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland

Will ein deutscher Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ein Testament errichten und besteht keine Absicht, letzteren durch einen Umzug ins Ausland zu verlegen, ist eine Rechtswahl grundsätzlich nicht angezeigt. Dennoch ist es sinnvoll, auch in diesen Fällen – neben der bereits üblichen Feststellung der eigenen Staatsangehörigkeit – den gewöhnlichen Au...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 10.2 Materielle Wirksamkeit

Die Wirksamkeit des Testaments nach materiellem Recht, z. B. die Testierfähigkeit des Erblassers oder die Anfechtbarkeit des Testaments, richtet sich nach den jeweils gemäß der Europäischen Erbrechtsverordnung anzuwendenden nationalen materiellen Recht, demnach dem Recht des Mitgliedstaates, in dem sich der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers befunden hat bzw. dem s...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 6.2.2 Form und Erklärungsinhalt

Gemäß Art. 22 Abs. 2 EuErbVO muss die Rechtswahl ausdrücklich in einer Erklärung in Form einer (wirksamen) Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) erfolgen oder sich aus den Bestimmungen einer solchen Verfügung ergeben, d. h. sie kann grundsätzlich auch konkludent getroffen werden. Achtung Konkludente Rechtswahl Wann sich allerdings aus der Auslegung einer letztw...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 7.4.2 Einwendungen gegen eine öffentliche Urkunde

Einwendungen bezüglich der Authentizität einer öffentlichen Urkunde sind bei den Gerichten des Ursprungsmitgliedstaats (nicht des Annahmestaats) zu erheben, Art. 59 Abs. 2 EuErbVO. Die "Authentizität" betrifft Aspekte wie die Echtheit der Urkunde, die Formerfordernisse für die Urkunde, die Befugnisse der Behörde, die die Urkunde errichtet und das Verfahren, nach dem die Urku...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 10.3 Praktische Fälle zur Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte eine materielle Rechtswahl sowohl auf die Beurteilung der Zulässigkeit, der materiellen Wirksamkeit des Testaments, als auch auf das gewünschte anzuwendende materielle Recht abzielen. In der Praxis kommen insbesondere die nachfolgenden Fallgruppen in Betracht. 10.3.1 Deutscher Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundes...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 10.1 Formwirksamkeit

Gemäß Art. 75 EuErbVO lässt die Verordnung internationale Abkommen unberührt. Entsprechend richtet sich die Beurteilung der Formwirksamkeit von Testamenten weiterhin nach dem Haager Testamentsformübereinkommen vom 5.10.1961[28], dessen Regelungen in Art. 27 EuErbVO übernommen wurden. So ist sichergestellt, dass die Fragen zur Formgültigkeit einer schriftlichen Verfügung von ...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.1 Rechtslage nach dem EGBGB

Nach der Grundnorm des Art. 3 EGBGB ist dabei in folgender Reihenfolge vorzugehen: Anmerkung Überblick Prüfungsreihenfolge und Rangordnung des Art. 3 EGBGB 1. Ebene: Staatsverträge, Art. 3 Nr. 2 EGBGB, 2. Ebene: Europäisches Recht, Art. 3 Nr. 1 EGBGB, 3. Ebene: Innerstaatliches Recht, Art. 3 Nr. 2, 2. HS EGBGB, 4. Ebene: Richter- und Gewohnheitsrecht. Bei den wichtigsten völkerrec...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 10.3.2 Deutscher Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt im EU-Ausland – Kriterien der Rechtswahl

Hat ein deutscher Staatsangehöriger seinen gewöhnlichen Aufenthalt im EU-Ausland, stellt sich unweigerlich die Frage nach dem zu wählenden Recht. Das deutsche Recht wird grundsätzlich immer dann sinnvoll sein, wenn im Rahmen der Testamentsgestaltung bestimmte Absichten nur nach rechtlichen Instrumentarien des deutschen Rechts umsetzbar sind. So kennt beispielsweise nicht jede...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 10.3.4 EU-Ausländischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt im EU-Ausland

Seit dem Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung am 17.8.2015 besteht keine Möglichkeit mehr, dass ein nicht deutscher Staatsangehöriger ohne (letzten) gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland für sein Inlandsvermögen eine Verfügung von Todes wegen nach inländischem deutschem Recht gestaltet. Im Zuge der mit der Einführung der Europäischen Erbrech...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 10.3.3 EU-Ausländischer Staatsangehöriger mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland– Kriterien der Rechtswahl

Auch EU-ausländischen Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland steht ein Wahlrecht, anstelle des Rechts ihres letzten gewöhnlichen Aufenthalts ihr Staatsangehörigkeitsrecht zu wählen, zu. Die Kriterien einer solchen Rechtswahl sind den zuvor dargestellten Gründen vergleichbar. Achtung Wohnsitzverlegung ins Ausland In diesen Konstellationen...mehr

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ZErb 07/2019, Zur Abgrenzun... / Aus den Gründen

II. Die zulassige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. Zu Recht und auch mit zutreffender Begrundung hat das Amtsgericht die Anordnung des Erblassers vom 30.4.2017 nicht als Widerruf im Sinne des § 2258 BGB, sondern als testamentarisches Vermachtnis zugunsten der Antragsgegnerin eingeordnet. Dagegen wendet sich die Beschwerde vergebens. Das Testament vom 30.4.2017 entha...mehr

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ZErb 07/2019, Zur Abgrenzun... / Sachverhalt

I. Die Beteiligten zu 1 bis 3 sind die drei Enkeltochter, die Beteiligte zu 4 und Antragsgegnerin ist die vierte Ehefrau des Erblassers, die er am xx.xx.2014 geheiratet hatte. Mit notariellem Testament vom 28.5.2013 (Bl. 36 f dA) hatte der Erblasser die Beteiligten zu 1 bis 3 als Miterbinnen zu gleichen Teilen eingesetzt. Mit handschriftlicher Erklarung vom 30.4.2017 (Bl. 38...mehr

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ZErb 07/2019, Zur Berechtig... / Sachverhalt

Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Bewilligung von Sterbegeld. Die Klägerin war die nichteheliche Lebensgefährtin des 1965 geborenen Versicherten E. C. (im Folgenden: Versicherter). Der Beigeladene ist dessen Vater. Der Versicherte war geschieden und hatte mit seiner früheren Ehefrau zwei gemeinsame Kinder. Am x.x.2014 verstarb der Versicherte in Folge einer von der Be...mehr

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ZErb 07/2019, Behindertente... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage hat in der Sache keinen Erfolg. I. Die Klage ist zulässig. Insbesondere ist das Landgericht Heidelberg gemäß § 1 ZPO, §§ 23, 71 Abs. 1 GVG sachlich und nach § 27 Abs. 1 ZPO örtlich zuständig und es besteht keine doppelte Rechtshängigkeit. Mit der versehentlich an das Amtsgericht Heidelberg adressierten, jedoch eindeutig für das Landgericht bestimmten Klage...mehr

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ZErb 07/2019, Behindertente... / Sachverhalt

Der Kläger begehrt die Umschreibung des von der Beklagten für ihn bei der Sparkasse H auf ihren Namen als Treuhandkonto geführten Kontos auf seinen Namen beziehungsweise die Übertragung des Guthabens auf ein eigenes Konto des Klägers unter Anbringung eines Testamentsvollstreckervermerks. Der Kläger, der wegen einer geistigen Behinderung unter Betreuung steht, ist der Sohn des...mehr

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ZErb 07/2019, Gewährung rec... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 ist nicht fristgemaß im Sinne des § 63 Abs. 1 FamFG bei dem Nachlassgericht eingelegt worden. Insoweit nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf die zutreffenden Ausfuhrungen des Nachlassgerichts in seinem Nichtabhilfebeschluss Bezug. Die Beschwerdefuhrerin hat kraft Gesetzes die Gerichtskosten ihres erfolglosen Rechtsmittels zu...mehr

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ZErb 07/2019, Testamentsauslegung

Strategien bei unklaren letztwilligen Verfügungen Claus-Henrik Horn, Ludwig Kroiß C.H.BECK. 2. Auflage 2019. Buch. XXXV, 442 S. Hardcover (In Leinen), 95 EUR ISBN: 978-3-406-73190-7 Was kann es Schöneres für einen im Erbrecht tätigen Rechtsanwalt oder Notar gegeben, als im Kreise von Kollegen, bei einer guten Tasse Kaffee oder Tee den wahren Willen des Erblassers aus dessen (ha...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen

Rz. 3 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Krankheitskosten, die der Stpfl für sich aufwendet und die nicht beruflich veranlasst sind (> Rz 1), werden dem Grunde nach stets nach § 33 EStG berücksichtigt, soweit der Stpfl sie selbst trägt und nicht von anderer Seite Ersatz erhält. Leistungen von dritter Seite (Krankenkasse, Beihilfe) sind auch dann bei der Ermittlung der Höhe der AgB a...mehr

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ZErb 06/2019, Sittenwidrigk... / Aus den Gründen

Der Senat teilt diese Ausfuhrungen des Nachlassgerichts zur Testamentsauslegung, die sich mit der Auffassung der Beteiligten zu 1 decken, weitestgehend (vgl. nachfolgend unter 1.). Soweit das Nachlassgericht jedoch dargelegt hat, das Testament begrunde inhaltlich keine Bedenken, es sei vielmehr ein legitimes Interesse des Erblassers gewesen, seine Enkelkinder regelmaßig zu s...mehr

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ZErb 06/2019, Sittenwidrigk... / Sachverhalt

Die Beschwerdefuhrer, die Enkel des Erblassers (nachfolgend nur: die Enkelkinder), wenden sich mit ihrer statthaften und auch im Ubrigen zulassigen, insbesondere form- und fristgerecht eingelegten Beschwerde, die zunachst von der fur sie bestellten Erganzungspflegerin mit Schriftsatz vom 7.12.2017 (Bl. 139 dA) und sodann von ihrem Verfahrensbevollmachtigten mit Schriftsatz v...mehr

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ZErb 06/2019, Grundbuchberi... / Aus den Gründen

Die nach §§ 71 ff GBO zulassige Beschwerde der Beteiligten ist unbegrundet. Das Grundbuchamt hat die unter Loschung des Nacherbenvermerks vorzunehmenden Eintragungen zu Recht davon abhangig gemacht, dass samtliche Nacherben der in dem notariellen Vertrag vom 23. Mai 2018 (UR.-Nr. .../2018 des Rechtsanwalts T als Vertreter des Notars I) erklarten Ubertragung des Eigentums auf...mehr

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ZErb 06/2019, Die Berücksic... / III. Die Entscheidung des OLG München vom 13.3.2019 (Az: 20 U 1345/18)

In der kürzlich ergangenen Entscheidung des OLG München vom 13.3.2019[15] hatte der Erblasser in seinem Testament seine fünf Kinder zu gleichen Teilen zu Erben eingesetzt und testamentarisch verfügt, dass zwei seiner Kinder Geldbeträge, die sie zu Lebzeiten erhalten hatten, als Vorempfang zu berücksichtigen hätten. Der Beklagte hat als Testamentsvollstrecker im Rahmen der Te...mehr

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ZErb 06/2019, Die Berücksic... / IV. Nachträgliche Ausgleichungsbestimmung

Für die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und für die Ermittlung der Teilungsquote schwierig sind die Fälle, in denen der Erblasser zu Lebzeiten bei der Zuwendung eines Vorempfangs eine Ausgleichungsbestimmung zunächst vergessen oder nicht getroffen hat und dies entweder durch Vereinbarung unter Lebenden oder nunmehr, wie im Fall des OLG München, einseitig durch Testa...mehr

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ZErb 06/2019, Trans- und po... / III. Erteilung der Vollmacht

Post- oder transmortale Vollmachten können sowohl durch Rechtsgeschäft unter Lebenden als auch in einer letztwilligen Verfügung erteilt werden. In letzterem Fall stellt sich das Problem des Zugangs der empfangsbedürftigen Willenserklärung. Ein solcher Zugang kommt erst nach Ablieferung, Eröffnung und Bekanntmachung des Testaments oder des Erbvertrags in Betracht. Da bis zur ...mehr

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ZErb 06/2019, Trans- und po... / IV. Widerruf der Vollmacht

Der Widerruf einer Vollmacht setzt voraus, dass diese überhaupt widerruflich ist. Insoweit kommt es zunächst auf das zugrundeliegende Rechtsgeschäft an. Handelt es sich dabei um einen Auftrag, dann ist nach den §§ 671 Abs. 1, 168 BGB von freier Widerruflichkeit auszugehen. Fehlt es an einem Grundgeschäft, liegt eine sog. isolierte Vollmacht vor, der kein Auftrags- oder sonst...mehr

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ZErb 06/2019, Trans- und po... / II. Mögliche Vorteile

Trans- und postmortale Vollmachten sichern die Handlungsfähigkeit des Nachlasses unmittelbar nach dem Versterben des Erblassers. Die Notwendigkeit der Klärung der Erbenstellung kann die Beschaffung des Erbennachweises zeitlich erheblich verzögern. Die Probleme potenzieren sich, wenn ausländisches Vermögen zum Nachlass gehört und in verschiedenen Ländern ein eigenes Nachlassv...mehr

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ZErb 06/2019, Die Berücksic... / VIII. Die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs durch den Testamentsvollstrecker

Die Schwierigkeit in der Praxis liegt oftmals darin, dass für den Testamentsvollstrecker die Zuwendung von Vorempfängen nicht erkennbar ist. Er ist daher ganz besonders auf die Auskünfte der einzelnen Abkömmlinge und Miterben angewiesen. Ihm steht daher nach hM der Auskunftsanspruch nach § 2057 BGB gegenüber den Abkömmlingen zu.[25] Zu beachten ist dabei, dass es im Rahmen de...mehr

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ZErb 05/2019, Zur Wirksamke... / Gründe

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. ist zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. 1. Die Beschwerde ist statthaft (§ 58 Abs. 1 FamFG) und zulässig; sie ist insbesondere innerhalb der Monatsfrist des § 63 Abs. 1 FamFG eingelegt worden und der Beschwerdewert von 600 EUR gemäß § 61 Abs. 1 FamFG – der auch in Nachlasssachen gilt (Rojahn, in: Burandt/Rojahn, Erbrecht, 3. Auf...mehr

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ZErb 05/2019, Voraussetzung... / Sachverhalt

Die Beteiligten zu 1. und 2. sind die Enkelkinder des am ... . ... . 2017 verstorbenen Erblassers T, geboren am ... . ... .1924. Der Erblasser war verheiratet mit T2, geboren am ... . ... .1920. Die Ehefrau ist am ... . ... . 1989 vorverstorben. Aus der Ehe ist der Sohn T3, der Vater der Antragsteller, als einziges Kind hervorgegangen. Der Antragsteller zu 1. ist am ... . .....mehr

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ZErb 05/2019, Voraussetzung... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gemäß §§ 58 ff FamFG zulässig, sie ist insbesondere form- und fristgemäß eingelegt worden. In der Sache hat das Rechtsmittel – derzeit nur zum Teil – Erfolg und führt zur Abänderung des angefochtenen Beschlusses in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang. 1. Die Erbfolge nach dem am ... . ... . 2017 verstorbenen Erblasser folgt aus dem am 17.3.2008 errichtet...mehr

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ZErb 05/2019, Zur Wirksamke... / Tatbestand

Die Beteiligte zu 1. begehrt einen auf sie als Alleinerbin lautenden Erbschein aufgrund testamentarischer Erbfolge. 1. Die am 22. Januar 2015 verstorbene Erblasserin hatte keine Kinder. Ihr Ehemann und ihre Eltern sind vorverstorben. Einzelheiten zu ihren Geschwistern sind im Erbscheinsverfahren nicht bekannt geworden. Ein vorverstorbener Cousin der Erblasserin hat zwei Kinde...mehr