Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.6 Pflichtteilsanspruch

Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser prinzipiell, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Den nächsten Verwandten wird aber eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses durch das Pflichtteilsrecht gesichert. Das Pflichtteilsrecht besteht, wenn eine pflichtteilsberechtigte Person durch Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) von der Erb...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 2.2 Ausschlagung der Erbschaft

Keiner ist gezwungen, eine Erbschaft anzunehmen. Der Erbe kann nach freiem Belieben nach §§ 1942 ff. BGB die Erbschaft ausschlagen und dadurch den bereits erfolgten Anfall der Erbschaft wieder rückgängig machen. Die Ausschlagung ist ein wichtiges postmortales Gestaltungsinstrument zur steuerlichen Optimierung des Erbfalls. Zur Ausschlagung ist jeder Erbe berechtigt, gleich o...mehr

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Erbschaft- und Schenkungsteuer: Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen bei Nutzungsüberlassung an Dritte

Leitsatz Eine teleologische Reduktion oder Erweiterung der Tatbestandsmerkmale der §§ 13a, 13b ErbStG i.d.F. des ErbStRG kann nicht ausschließlich darauf gestützt werden, dass die Vorschriften ansonsten verfassungswidrig wären. Die Wirkung der durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 1 BvL 21/12 angeordneten Weitergeltung darf nicht unterlaufen werden. Norme...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Bindungswirkung bei einem Testament mit Schlusserbenbestimmung und Änderungsvorbehalten

Leitsatz 1. Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, in dem sich die Ehegatten eine Änderung der Schlusserbeneinsetzung ihres einzigen Kindes auch für den Fall vorbehalten hatten, dass es "mit unserem Sohn zu familiären Zuwiderhandlungen kommt". 2. Zu den tatsächlichen Voraussetzungen einer auf einen solchen Widerrufsvorbehalt gestützten Änderungsberechtigung des let...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Bindungsw... / 1 Tatbestand

I. Der Erblasser war verheiratet mit der am 19.5.2013 vorverstorbenen C. L. (fortan auch nur: Ehefrau). Aus der Ehe war der Beteiligte zu 1 als einziges Kind hervorgegangen. Mit gemeinschaftlichem Testament vom 18.8.1999 (künftig nur: Testament I) – nach über 50jähriger Ehezeit – hatten beide Eheleute den Beteiligten zu 1 zum Alleinerben nach dem Tod des Letztversterbenden vo...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Bindungsw... / Leitsatz

1. Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, in dem sich die Ehegatten eine Änderung der Schlusserbeneinsetzung ihres einzigen Kindes auch für den Fall vorbehalten hatten, dass es "mit unserem Sohn zu familiären Zuwiderhandlungen kommt". 2. Zu den tatsächlichen Voraussetzungen einer auf einen solchen Widerrufsvorbehalt gestützten Änderungsberechtigung des letztversto...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Bindungsw... / 2 Gründe

II. Die nach § 58 FamFG statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg, weil die angefochtene Entscheidung in der maßgebenden Ausgangsfrage, ob der Erblasser überhaupt zu einer vom Testament I abweichenden Neutestierung befugt war, weder mit der beanstandeten noch mit einer anderen Begründung aufrechterhalten werden kann. 1. Bei der im Testament I ausg...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Auslegung letztwilliger Verfügungen bei zwei aufeinanderfolgenden Testamenten

Leitsatz Zur Auslegung letztwilliger Verfügungen in dem Fall, dass zwei aufeinanderfolgende Testamente vorliegen und das spätere keinen ausdrücklichen Widerruf des früheren enthält. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 7.9.2020 – 5 W 30/20 1 Tatbestand I. Der Beteiligte zu 1 und Beschwerdeführer war ein Freund der am 3.11.2019 verstorbenen Erblasserin. Der Beteiligte zu 2 war ihr langjäh...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 2. Testamente und Erbverträge

Bei der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen ist in den meisten Fällen eine erbrechtliche Beurteilung unerlässlich. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG konnten bis Ende 2005 private Steuerberatungskosten als Sonderausgagen abgezogen werden. Dies ist seit dem Veranlagungszeitraum 2006 nicht mehr möglich. Die entsprechende Ziffer "Steuerberatungskosten" wurde gestrichen. Nach dam...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist gemäß § 58 Abs. 1 FamFG statthaft. Der Beteiligte zu 1 ist beschwerdeberechtigt, Form und Frist der §§ 63 Abs. 1 und Abs. 3, 64 Abs. 1 und 2 FamFG sind gewahrt. Das Rechtsmittel ist in der Sache unbegründet. 1. Der angefochtene Beschluss entspricht der Erbrechtslage. Zu Recht hat das Amtsgericht die am 15.5.2012 getroffenen und in den Folgejahren bestätig...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Wirksamke... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das Nachlassgericht hat den Antrag der Beteiligten zu 1) auf Erteilung eines Alleinerbscheins zu Recht und mit zutreffender Begründung, der sich der Senat anschließt, zurückgewiesen. Die letztwillige Verfügung vom 22.4.2017, auf die die Beteiligte zu 1) ihren Antrag stützt, ist gem. § 125 BGB nichtig, weil sie nicht ...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Wirksamke... / 1 Tatbestand

Herr K. B. (im Folgenden: Erblasser) verstarb zwischen dem 1.1.2019 und dem 18.1.2019. Der Erblasser war nicht verheiratet und hatte keine Kinder. Der Beteiligte zu 2) ist ein Bruder des Erblassers. Der Erblasser hinterließ mehrere letztwillige Verfügungen, die am 15.4.2019 vom Nachlassgericht eröffnet worden sind. Durch zwei gleichlautende handgeschriebene und unterschrieben...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Auslegung... / 1 Tatbestand

I. Der Beteiligte zu 1 und Beschwerdeführer war ein Freund der am 3.11.2019 verstorbenen Erblasserin. Der Beteiligte zu 2 war ihr langjähriger Lebensgefährte, mit dem sie seit April 2006 bis einige Wochen vor ihrem Tod zusammenlebte. Am 29.8.2011 errichtete die Erblasserin vor dem Notar Dr. J. L. in N. ein Testament, in dem sie den Beteiligten zu 2 zu ihrem Alleinerben einset...mehr

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ZErb 12/2020, Festsetzung d... / 1 Tatbestand

I. Für die Beteiligte zu 1) besteht seit dem Jahre 2011 eine umfassende gesetzliche Betreuung, die auch den Aufgabenkreis "Vermögensangelegenheiten" umfasst. Die Betreuung wird durch ihre zwei Schwestern geführt. Am 16.5.2018 verstarb der Vater der Beteiligten zu 1). Die Mutter der Beteiligten zu 1) war vorverstorben. Mit notariellem Testament vom 17.2.2012 hatte der Vater de...mehr

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ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / 2. EStG

Im EStG ist die unentgeltliche Übertragung gegen Versorgungsleistungen inzwischen sachlich eingeschränkt worden, so dass privat gehaltene Immobilien im Hinblick etwa auf § 23 EStG nicht darunterfallen. Es liegt damit uneingeschränkt Teilentgeltlichkeit vor, wenn nicht im Einzelfall, wie etwa nach neuerer Rechtsprechung, bei einer nicht vermieteten, eigengenutzten Zweitwohnun...mehr

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ZErb 12/2020, Gewinne und G... / V. Handlungsempfehlung und Formulierungsvorschlag

In Hinblick auf die Streitanfälligkeit der Verteilung von Gewinnen und Gewinnvorträgen zwischen Erben und Vermächtnisnehmer und in Hinblick auf etwaige Liquiditätsprobleme, die entstehen können, wenn Erben ungeplant Gewinne für sich beanspruchen und womöglich vor Vermächtniserfüllung noch entsprechende Ausschüttungen beschließen, ist dem Erblasser zunächst zu raten, klare un...mehr

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ZErb 12/2020, Feststellung ... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten zu 1., 2 und 6. haben in dem vor dem Landwirtschaftsgericht Wildeshausen geführten Feststellungsverfahren die Feststellung ihrer Hoferbenstellung gem. § 11 Abs. 1 g) HöfeVfO hinsichtlich des im Grundbuch von (…) Blatt (…) mit Hofvermerk eingetragenen Hofes des am TT.MM.2015 verstorbenen Erblassers beantragt. Der Hof hat eine Größe von 22,9162 ha und stand s...mehr

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ZErb 12/2020, Kostenerstatt... / 1 Tatbestand

Die Klägerin nimmt den Beklagten zu 2 (im Folgenden: Beklagter) auf anteilige Kostenerstattung für die Erteilung eines Erbscheins in Anspruch. Der am 25.2.2015 verstorbene Vater der Parteien, der kein Testament hinterlassen hatte, wurde im Wege der gesetzlichen Erbfolge von seiner Ehefrau zu 1/2, den Parteien des Revisionsverfahrens sowie einem weiteren Bruder, dem früheren ...mehr

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ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 2. Erbfallkosten

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ZErb 12/2020, Zur Auslegung... / Leitsatz

Zur Auslegung letztwilliger Verfügungen in dem Fall, dass zwei aufeinanderfolgende Testamente vorliegen und das spätere keinen ausdrücklichen Widerruf des früheren enthält. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 7.9.2020 – 5 W 30/20mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 1. Voraussetzungen und Anwendungsbereich

Wird in einer Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der Endentscheidung die Verpflichtung zur Vornahme oder Unterlassung einer Handlung ausgesprochen, kann zur Durchsetzung dieser Verpflichtung gegen den Verpflichteten ein Zwangsgeld festgesetzt werden (§ 35 Abs. 1 S. 1 FamFG). Voraussetzung für die Festsetzung ist daher stets eine gerichtliche Anordnung über die...mehr

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ZErb 12/2020, Gewinne und G... / 7

Auf einen Blick: Vielfach wird bei der vermächtnisweisen Zuwendung von GmbH-Geschäftsanteilen im Rahmen der Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen versäumt, explizite Regelungen zur Behandlung von Gewinnen und Gewinnvorträgen aufzunehmen. Entsprechende Regelungen sollten indessen immer ausdrücklich erfolgen. Hierdurch lassen sich nicht nur vielleicht unerwünschte Folge...mehr

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ZErb 12/2020, Festsetzung d... / 2 Gründe

II. Die weitere Beschwerde ist aufgrund der Zulassung nach § 81 Abs. 4 S. 1 GNotKG zulässig. Sie ist auch in der Sache begründet und führt zur Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen. Die Erinnerung der Beteiligten zu 1) gegen den der Kostenberechnung vom 11.12.2019 zugrunde liegenden Kostenansatz vom 10.12.2019 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung des Landgerichts, na...mehr

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ZErb 12/2020, Erbrechtssymposium 2020

Am 18.9. und 19.9. fand das 23. Deutsche Erbrecht-Symposium in Heidelberg statt. Doch dieses Jahr war vieles anders. Die DVEV bot die Teilnahme am Symposium erstmals als Parallelveranstaltung an. Neben der Teilnahme vor Ort, mit einem gut durchdachten und umgesetzten Hygienekonzept, konnten Interessierte die Veranstaltung erstmals digital per Live-Stream verfolgen. Um die sic...mehr

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ZErb 12/2020, Gewinne und G... / 1. Erblasser hat Regelung getroffen

Hat der Erblasser ausdrückliche Regelungen zur Verteilung von Unternehmensgewinnen und Gewinnvorträgen getroffen, sind diese beachtlich.[20] Ebenso ist der Erblasserwille maßgeblich, soweit sich dieser durch Auslegung rechtswirksam ermitteln lässt.[21] Insofern ist durch Auslegung zu ermitteln, ob der Begünstigte mit dem Ausgleichsanspruch für den anteiligen laufenden Gewinn...mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / I. Die unterschiedliche Rechtsqualität testamentarischer Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

Rz. 1 Zu unterscheiden sind drei Arten des gemeinschaftlichen Testaments bzw. einzelner Anordnungen in einem gemeinschaftlichen Testament: Rz. 2 Einfaches gemeinschaftliches Testament: Es wird auch gleichzeitiges Testament g...mehr

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§ 7 Erbvertragliche Rechtsp... / V. Vergleichbare Situation beim bindend gewordenen wechselbezüglichen gemeinschaftlichen Testament

Rz. 16 Das wechselbezügliche gemeinschaftliche Testament wird nach dem Tod eines der Ehegatten für den Überlebenden von ihnen bindend, § 2271 Abs. 2 BGB. Der BGH neigt dazu, dem durch gemeinschaftliches Testament eingesetzten Schlusserben nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten und der Annahme von dessen Zuwendung seitens des überlebenden Ehegatten ein Anwartschaftsrech...mehr

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§ 6 Lebzeitige Feststellung... / 2. Aufhebung eines Ehegatten-Erbvertrags durch gemeinschaftliches Testament

Rz. 10 Sowohl im Erbenfeststellungsprozess als auch selbst im Erbscheinsverfahren kann über die Testierfähigkeit noch lebender Beteiligter Beweis erhoben werden, wenn deren letztwillige Verfügungen von Einfluss auf die Erbfolge sein könnten. Haben sich Ehegatten (oder Verlobte) – auch gleichgeschlechtliche[10] – in einem Erbvertrag bindend gegenseitig zu Erben eingesetzt, so ...mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / II. Gemeinschaftliches Testament und Eheauflösung

Rz. 47 Das Gesetz geht davon aus, dass Eheleute, hätten sie mit dem Scheitern ihrer Ehe gerechnet, entsprechend der Lebenserfahrung kein gemeinschaftliches Testament errichtet hätten.[55] § 2268 Abs. 1 BGB ordnet daher die Unwirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments für den Fall des Scheiterns der Ehe an. § 2268 Abs. 2 BGB gibt die Möglichkeit zur Aufrechterhaltung einze...mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / I. Einseitiges Testament und Eheauflösung

1. Rechtskräftige Scheidung Rz. 39 Mit Rechtskraft der Scheidung wird eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, unwirksam, § 2077 Abs. 1 S. 1 BGB, es sei denn, dass anzunehmen ist, der Erblasser hat die Verfügung auch für diesen Fall getroffen, § 2077 Abs. 3 BGB. § 2077 BGB erweitert damit die Fälle der Unwirksamkeit eines Testaments –...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / VI. Gemeinschaftliches Testament und EuErbVO

1. Unterschiedliche Zulässigkeit in einzelnen Staaten Rz. 26 Nur wenige Rechtsordnungen kennen das gemeinschaftliche Testament. In Deutschland und in Österreich ist es bekannt (§§ 2265 ff. BGB; Art. 583, 1248 ABGB). In common-law-Rechtsordnungen beruhen sog. Mutual wills auf einer Vereinbarung zwischen den Testatoren: Sie können entweder in einer einzelnen oder in getrennten ...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / II. Das wechselbezügliche (korrespektive) Testament

1. Begriff Rz. 3 Unter Wechselbezüglichkeit, die in § 2270 Abs. 1 BGB definiert wird, versteht man die gegenseitige innere Abhängigkeit der beiderseitigen Verfügungen aus dem Zusammenhang des Motivs und wenn "eine Verfügung mit der anderen stehen und fallen soll." [1] Beispiel Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Der eine würde den anderen nicht zum Erben einse...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / D. Die Rechtsposition des bindend bedachten Schlusserben bzw. Vermächtnisnehmers in einem wechselbezüglichen gemeinschaftlichen Testament nach dem Tod des Erststerbenden

I. Die Selbstbindung des Erblassers von Todes wegen Rz. 30 Die Bindung von Todes wegen betrifft zwei verschiedene Bereiche des Erbrechts: Letztgenannte Bindung ist Gegen...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 2. Verbot des gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 27 Zahlreiche Rechtsordnungen verbieten gemeinschaftliche Testamente, so ist das gemeinschaftliche Testament bspw. in Frankreich (Art. 968 cc), Belgien (Art. 968, 1097 cc) und Italien (Art. 589, 635 cc) verboten.mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 3. Fehlende Kollisionsregel für gemeinschaftliche Testamente in der EuErbVO

Rz. 28 Das gemeinschaftliche Testament wird in Art. 3 Abs. 1 lit. c EuErbVO als "ein von zwei oder mehr Personen in einer einzigen Urkunde errichtetes Testament" definiert. Andererseits enthält Art. 3 Abs. 1 lit. b EuErbVO eine Legaldefinition für den Erbvertrag, als "Vereinbarung, einschließlich einer Vereinbarung aufgrund gegenseitiger Testamente, die mit oder ohne Gegenle...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / V. Feststellungsinteresse des bindend bedachten Schlusserben bzw. Vermächtnisnehmers nach Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch den überlebenden Ehegatten

1. Die Rechtsposition des Schlusserben vor dem Tod des Erststerbenden Rz. 41 Bei einem Berliner Testament, wonach sich Eheleute gegenseitig zu Alleinerben und eine verwandte Person zum Erben des Überlebenden eingesetzt haben, kommt vor dem Tod des Erststerbenden dem eingesetzten Schlusserben keine gesicherte Rechtsposition zu, die materiell gesichert werden könnte oder prozes...mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / A. Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments

I. Die unterschiedliche Rechtsqualität testamentarischer Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament Rz. 1 Zu unterscheiden sind drei Arten des gemeinschaftlichen Testaments bzw. einzelner Anordnungen in einem gemeinschaftlichen Testament:mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / II. Der einseitige Widerruf eines wechselbezüglichen Testaments bei Testierunfähigkeit des widerrufenden Testators

1. Erforderliche Testierfähigkeit Rz. 16 Ein testierunfähiger Ehegatte kann ein Testament und darin enthaltene wechselbezügliche Verfügungen nicht persönlich widerrufen. 2. Anfechtbarkeit einer testamentarischen Anordnung Rz. 17 Soweit jedoch Gründe bestehen, die den testierunfähigen Ehegatten grundsätzlich zur Anfechtung berechtigen würden, wenn er einen Erbvertrag geschlossen...mehr

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§ 6 Lebzeitige Feststellung... / III. Feststellungsinteresse zu Lebzeiten des Erblassers für Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Testaments wg. Testierunfähigkeit

1. Interesse des Erblassers an der Klärung seiner Testierfähigkeit Rz. 9 Seit Jahrzehnten gehen Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass ein Erblasser Klarheit über die Frage seiner Testierfähigkeit schaffen will, falls nach seinem Tode Zweifel auftreten.[9] Deshalb muss auch bereits zu Lebzeiten des Erblassers, an dessen Testierfähigkeit zum Zeitpunkt der Testamentserric...mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / 1. Rechtskräftige Scheidung

Rz. 39 Mit Rechtskraft der Scheidung wird eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, unwirksam, § 2077 Abs. 1 S. 1 BGB, es sei denn, dass anzunehmen ist, der Erblasser hat die Verfügung auch für diesen Fall getroffen, § 2077 Abs. 3 BGB. § 2077 BGB erweitert damit die Fälle der Unwirksamkeit eines Testaments – mit Geltung auch für das g...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / III. Formalien des einseitigen Widerrufs

Rz. 19 Für den einseitigen Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung ist die Form des Rücktritts vom Erbvertrag vorgesehen, §§ 2271 Abs. 1 S. 1, 2296 BGB. Die Widerrufserklärung bedarf der notariellen Beurkundung und muss in Urschrift oder Ausfertigung dem anderen Ehegatten zugehen (Praxis: zugestellt werden). Dies gilt auch für das privatschriftliche gemeinschaftliche Test...mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / III. Rücktritt vom Erbvertrag

Rz. 11 Ein Erbvertrag ist grundsätzlich nicht widerruflich, es sei denn, der Rücktritt wäre vorbehalten worden bzw. es lägen besondere gesetzliche Rücktrittsgründe vor. Dem Erblasser kann entweder ein vertraglich vereinbartes vollständiges oder teilweises Rücktrittsrecht (§ 2293 BGB) oder ein durch Gesetz gewährtes zustehen (§§ 2294 ff. BGB). An dieser Stelle muss dringend da...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 1. Begriff

Rz. 3 Unter Wechselbezüglichkeit, die in § 2270 Abs. 1 BGB definiert wird, versteht man die gegenseitige innere Abhängigkeit der beiderseitigen Verfügungen aus dem Zusammenhang des Motivs und wenn "eine Verfügung mit der anderen stehen und fallen soll." [1] Beispiel Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Der eine würde den anderen nicht zum Erben einsetzen, wenn...mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / 3. Scheidung und Wiederheirat

Rz. 52 Lassen sich Eheleute, die ein gemeinschaftliches Testament errichtet haben, scheiden und heiraten sie danach einander wieder, so kann ein gemeinschaftliches Testament, das sie vor der Scheidung errichtet hatten, auch nach der Wiederheirat weiterhin Geltung haben.[61]mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / 2. Vorverlegung des maßgeblichen Zeitpunkts auf Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags

Rz. 41 Nach § 2077 Abs. 1 S. 2 BGB wird der Zeitpunkt der Rechtskraft über die eheauflösende Entscheidung vorgezogen: Der Eheauflösung steht es gleich, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe vorgelegen haben und der Erblasser die Scheidung entweder beantragt oder ihr gegenüber dem Familiengericht zugestimmt hatte.[50] Die Regelung...mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / 4. Aufrechterhaltungswillen – § 2268 Abs. 2 BGB

Rz. 53 Für die Fälle der Eheauflösung und die ihr gleichgestellten Fälle wird das Alles-oder-nichts-Prinzip des § 2268 Abs. 1 abgemildert. Die Verfügungen bleiben insoweit wirksam als anzunehmen ist, dass sie auch für einen solchen Fall getroffen sein würden. Die Aufrechterhaltung ist also keine Folge einer Umdeutung; die Verfügung bleibt vielmehr von vornherein wirksam.[62]...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 1. Die Rechtsposition des Schlusserben vor dem Tod des Erststerbenden

Rz. 41 Bei einem Berliner Testament, wonach sich Eheleute gegenseitig zu Alleinerben und eine verwandte Person zum Erben des Überlebenden eingesetzt haben, kommt vor dem Tod des Erststerbenden dem eingesetzten Schlusserben keine gesicherte Rechtsposition zu, die materiell gesichert werden könnte oder prozessual durchsetzbar wäre. Deshalb ist eine Feststellungsklage eines Sch...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 3. Das Feststellungsinteresse des Schlusserben nach dem Tod des Erststerbenden

Rz. 46 Ein schutzwürdiges Feststellungsinteresse i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO des Schlusserben kann jedoch bejaht werden, wenn unklar ist,mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 3. Die Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB

Rz. 9 § 2270 Abs. 2 BGB enthält eine Auslegungsregel, die allerdings nur dann Anwendung findet, wenn die Auslegung keine Klarheit über den Verknüpfungswillen gebracht hat. Es sind Anordnungen, mit denen sich die Erblasser gegenseitig als Erben oder Vermächtnisnehmer eingesetzt haben oder ein Erblasser den anderen Erblasser und dieser wiederum einen Dritten bedacht hat, der m...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 2. Die Rechtsposition des Schlusserben nach dem Tod des Erststerbenden

Rz. 43 Wie die Rechtsposition des Schlusserben bei wechselbezüglichen Verfügungen ab dem Tod des erststerbenden Ehegatten zu qualifizieren ist, ist streitig. Der überlebende Ehegatte ist gem. §§ 2270 Abs. 2, 2271 Abs. 2 BGB an seine Verfügung gebunden. In der Literatur wird die Rechtsstellung des Schlusserben teils als Anwartschaft – nicht Anwartschaftsrecht – bezeichnet,[30...mehr