Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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Tschechische Republik / 4. Erb- und Pflichtteilsrecht

Rz. 89 Ehegatten gehören nicht zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen. Sie sind jedoch kraft Gesetzes erbberechtigt (§§ 1635 f. BGB). Das gesetzliche Erbrecht erlischt mit Rechtskraft des Scheidungsurteils. Eine Vorverlagerung auf den Zeitpunkt des Scheidungsantrags kennt das tschechische Recht nicht. Dazu gibt es nur eine Ausnahme nach § 1482 BGB: Ist am Tag des To...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Erbrecht

Rz. 75 Mit Erlass des endgültigen Scheidungsurteils (decree absolute) gilt die Ehe als aufgelöst, so dass alle Ansprüche des Ehegatten im Rahmen des gesetzlichen Erbrechts entfallen. Nach s. 18A Wills Act 1837 gelten ferner sämtliche testamentarische Vermächtnisse und Zuwendungen an den Ehegatten als aufgehoben. Die übrigen Bestimmungen eines Testaments bleiben im Zweifel gü...mehr

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Kroatien / d) Erb- und Pflichtteilsverzicht; Aufhebung letztwilliger Verfügungen

Rz. 90 Nach Art. 67 ErbG werden letztwillige Verfügungen zugunsten des überlebenden Ehegatten als widerrufen vermutet, wenn die Ehe durch rechtskräftiges Urteil beendet worden ist, nachdem die letztwillige Verfügung verfasst worden war. Dies gilt nicht, wenn der Erblasser etwas anderes bestimmt hat. Nach Art. 134 Abs. 2 ErbG können Ehegatten auf das Erbe am anderen Ehegatten...mehr

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Polen / E. Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 130 Das polnische Recht enthält keine Bestimmungen über registrierte, heterosexuelle oder gleichgeschlechtliche, Partnerschaften. Die Anerkennung der Folgen solcher Beziehungen ist problematisch und wird in Polen oft als ordre public-widrig gesehen.[116] Die Lebenspartner werden als Partner einer rein faktischen nichtehelichen Lebensgemeinschaft (konkubinat) behandelt. U...mehr

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Belgien / 5. Sonstige Scheidungsfolgen

Rz. 152 Die Scheidung hat Auswirkungen auf die sog. ehelichen Vorteile, d.h. die unentgeltlichen Zuwendungen und Vergünstigungen, welche die Ehegatten sich entweder im Ehevertrag oder während der Ehe gewährten: Schenkungen, Testamente, vertragliche Erbeinsetzungen, Vereinbarungen zwecks ungleicher Aufteilung, Vorausanteilsklauseln.[202] Die Ehegatten verlieren aufgrund Art. ...mehr

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§ 3 Die Europäische Mensche... / I. Allgemeines

Rz. 13 Nach Art. 8 Abs. 1 EMRK (Schutz der persönlichen Lebensgestaltung) hat (entsprechend Art. 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte[26] – fortan: Zivilpakt – bzw. Art. 7 [Schutz des Privat- und Familienlebens][27] oder Art. 33 der Grundrechtecharta [Schutz des Privat- und Berufslebens]) jede Person u.a. das Recht auf Achtung ihres Familienleb...mehr

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Belgien / 2. Form- und Verfahrensvorschriften

Rz. 69 Eheverträge – sowohl jene, die vor Eheschließung vereinbart werden, als auch spätere Änderungen und solche, die nach Eheschließung eine Änderung der ehegüterrechtlichen Regelungen beinhalten – bedürfen nach belgischem Recht gem. Art. 1392 ZGB stets der notariellen Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit der Eheleute. Damit die getroffenen Vereinbarungen Dritten ent...mehr

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Russland / I. Auswirkungen auf das Eigentum

Rz. 17 Dem gesetzlichen Güterstand liegt der Gedanke der Errungenschaftsgemeinschaft zugrunde (Art. 33 FGB). Es wird zwischen dem ehelichen Gemeinschaftsvermögen und dem persönlichen Vermögen der Ehegatten differenziert. An dem während der Ehe erworbenen Vermögen besteht nach Art. 34 Abs. 1 FGB, Art. 256 Abs. 1 ZGB Gemeinschaftseigentum zur gesamten Hand (sovmestnaja sobstve...mehr

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Dänemark / II. Rechtsfolgen

Rz. 164 Vermögensrechtlich begründet die eheähnliche Lebensgemeinschaft im Gegensatz zur Ehe keine "Gütergemeinschaft". Es besteht nur gemeinsames Eigentumsrecht an Gütern, die beide Partner bezahlt oder geschenkt bekommen haben. Der gemeinsame Eigentumserwerb durch Unverheiratete erfolgt aus Beweisgründen sinnvollerweise durch schriftlichen Vertrag (Miteigentumsvertrag – sa...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Errichtun... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 2. begehrt einen auf die Beteiligte zu 1. lautenden Erbschein, die Beteiligte zu 3. beruft sich auf ein früheres Ehegattentestament. 1. Der Ehemann der Erblasserin hatte zwei Kinder aus erster Ehe: Die Beteiligte zu 3. ist seine Tochter, sein Sohn ist ohne Abkömmlinge verstorben und von der Beteiligten zu 4. – seiner Ehefrau – allein beerbt worden. Die Erb...mehr

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ZErb 10/2020, Die kollisionsrechtliche Qualifikation erbrechtlicher Bestimmungen, die die Auswirkungen des Hinzukommens (übergangener) Kinder auf Testamente regeln (Teil I)

1 Die Frage, wie rechtlich zu reagieren ist, wenn der Erblasser nach Errichtung seines Testaments Vater[1] wird, er aber bis zu seinem Tod es unterlässt, sein Testament an die Geburt seines Kindes anzupassen, hat nicht nur in diesem und im letzten Jahrhundert Rechtsgelehrte beschäftigt; vielmehr war sie schon zur Zeit des römischen Reichs Gegenstand rechtswissenschaftlicher...mehr

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ZErb 10/2020, Bestimmung de... / 1 Gründe

I. Der Erblasser war in erster Ehe mit Frau J H, geb. L verheiratet. Diese Ehe wurde 1984 durch das Amtsgericht Bad Oeynhausen geschieden. Aus der Ehe sind die beiden Beschwerdeführerinnen, Frau F H-C und Frau H1 H-O, hervorgegangen. In zweiter Ehe war der Erblasser mit der Mutter der beiden Antragstellerinnen, N, verheiratet. Diese Ehe wurde 2003 ebenfalls durch das Amtsgeri...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Pflichtte... / 1 Gründe

Die Parteien streiten über einen klägerischen Anspruch auf einen Zusatzpflichtteil. Im März 2017 verstarb Frau H.M. T. (Erblasserin), (…). Die Erblasserin war ledig und hatte keine leiblichen Kinder. Den Kläger hat sie durch Beschluss des Amtsgerichts (…) als ehelichen Abkömmling durch Adoption angenommen. Die Erblasserin hat ein eigenhändiges Testament ohne Datum mit folgend...mehr

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ZErb 10/2020, Die kollision... / 1. Die after-born child statutes in den Vereinigten Staaten

Im Recht des Common Law galt noch der Grundsatz, dass ein Kind, welches in einem Testament nicht bedacht wurde, selbst dann keine Rechte am Nachlass besaß, wenn festgestellt wurde, dass es versehentlich übergangen wurde[4]. Dementsprechend gingen die Gerichte auch davon aus, dass die Geburt eines Kindes nach Errichtung eines Testaments sich hierauf nicht auswirken konnte[5]....mehr

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ZErb 10/2020, Die kollision... / 2. Der Widerruf letztwilliger Verfügungen in Italien

Anders als die US-Bundesstaaten hat sich der italienische Gesetzgeber im Fall des Hinzukommens von Kindern[22] für eine Regelung entschieden, die auf die Beseitigung[23] eines Testaments gerichtet ist. Nach Art. 687 I c.c. gilt eine letztwillige Verfügung der Gesamt- oder Einzelnachfolge beim Hinzukommen eines Kindes oder infolge der Anerkennung eines nichtehelichen Kindes k...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Berichtig... / 1 Gründe

I. Die eingetragene Eigentümerin schloss am 14.7.1990 mit der Beteiligten und weiteren drei Geschwistern zur UR-Nr. x1990 des Notars x in Wx einen Erbvertrag. Darin setzte sie ihre vier Geschwister zu je ¼ Anteilen zu ihren Erben ein. Weiter bestimmte die eingetragene Eigentümerin: "Ersatzerben anstelle eines jeden Miterben sind dessen Abkömmlinge untereinander hinsichtlich d...mehr

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ZErb 10/2020, Die kollision... / 4

Auf einen Blick Sowohl die US-amerikanische als auch die italienische Rechtsordnung hält eine Regelung für den Fall bereit, dass nach Errichtung eines Testaments ein Kind des Erblassers geboren wird. Die gesetzlichen Bestimmungen in beiden Rechtsordnungen unterscheiden sich aber vor allem in Bezug auf deren Rechtsfolgen erheblich voneinander. Denn während die US-amerikanisch...mehr

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ZErb 10/2020, Die kollision... / 1

Die Frage, wie rechtlich zu reagieren ist, wenn der Erblasser nach Errichtung seines Testaments Vater[1] wird, er aber bis zu seinem Tod es unterlässt, sein Testament an die Geburt seines Kindes anzupassen, hat nicht nur in diesem und im letzten Jahrhundert Rechtsgelehrte beschäftigt; vielmehr war sie schon zur Zeit des römischen Reichs Gegenstand rechtswissenschaftlicher Ab...mehr

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ZErb 10/2020, Bestimmung de... / Leitsatz

1. Zur Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers i.S.d. Art. 4 EuErbVo ist neben dem objektiven Moment des tatsächlichen Aufenthalts auch das subjektive Element, nämlich der Aufenthalts- und Bleibewille, erforderlich. Eine im Rahmen der Trennung der Eheleute bedingte Wohnsitznahme in der im Eigentum stehenden, in Spanien gelegenen Immobilie reicht nicht aus, wen...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Errichtun... / Leitsatz

1. Eine Stiftung, auch eine von Todes wegen, erlangt erst durch die Anerkennung durch die Stiftungsbehörde Rechtsfähigkeit. Vor der Bekanntgabe der Anerkennung kann der später einzusetzende Stiftungsvorstand keine Rechtshandlungen vornehmen, die Wirkung für oder gegen die Stiftung entfalten; eine Vor-Stiftung ähnlich der Vor-GmbH oder dem Vor-Verein existiert nicht. 2. Ein Te...mehr

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ZErb 10/2020, Ausschlagung ... / 1. Sachverhalt

Der Erblasser E beruft seine Lebensgefährtin A (oder etwa ein leibliches Kind seiner vorverstorbenen zweiten Ehefrau aus deren erster Ehe) sowie seine beiden Kinder B und C zu je 1/3 zu Erben. A und B sind kinderlos, C hat ein Kind (CK). Er ordnet Testamentsvollstreckung an. Eine Ersatzerbenbestimmung trifft er nicht. Mit seinem dritten Kind D hatte E einen Erbverzicht (alterna...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Pflichtte... / 2 Anmerkung

Das in einem Berufungsverfahren ergangene Urteil der Präsidialkammer des Landgerichts beruft sich in seiner Entscheidung über die Frage, inwiefern Grabpflegekosten bei der Berechnung des Anspruchs eines Pflichtteilberechtigten als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen sind, auf ein "obiter dictum" in einer Entscheidung des OLG Schleswig (ZEV 2010,196). Das zu Geld verw...mehr

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ZErb 10/2020, Geschäftswert... / 1 Gründe

I. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die nach § 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 GNotKG gebotene Festsetzung des Geschäftswerts nach dem Wert des Gesamtnachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls zu bestimmen ist. Der Einwand des Beschwerdeführers, dass für die Berechnung lediglich der Wert des Immobilie...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.1 Begriffsbestimmungen

Die in der Europäischen Erbrechtsversordnung verwendeten Begriffe sind aus dem deutschen Erbrecht bekannt und werden synonym verwendet. Rechtsnachfolge von Todes wegen Rechtsnachfolge von Todes wegen ist jede Form des Übergangs von Vermögenswerten, Rechten und Pflichten von Todes wegen, sei es im Wege der gewillkürten Erbfolge durch eine Verfügung von Todes wegen oder im Wege ...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.8.3 Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses (Art. 66 Europäische Erbrechtsverordnung)

Das Zeugnis wird auf Antrag dem/den Erben, dem Vermächtnisnehmer bzw. dem Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter ausgestellt. Die einzelnen Staaten wurden verpflichtet, bis August 2015 ein Formblatt für diese Antragsstellung zu erstellen (Art. 80 ff Europäische Erbrechtsverordnung). Dieses kann der Antragsteller dann verwenden. Der Antrag muss die folgenden Angaben enth...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 4.3 Weichender Erbe

Rz. 64 Geregelt ist der Begriff des weichenden Erben in § 14a Abs. 4 S. 5 EStG. Weichender Erbe ist danach, wer gesetzlicher Erbe eines Inhabers eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist oder bei gesetzlicher Erbfolge wäre, zur Übernahme des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs aber nicht berufen ist. Hierunter fällt jeder nach dem Gesetz Erbberechtigte, der im ...mehr

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ZErb 09/2020, Zur Eröffnungspflicht eines errichteten Widerrufs beim gemeinschaftlichen Testament

Leitsatz Ein vom überlebenden Ehegatten zu einem gemeinschaftlichen Testament errichteter Widerruf ist nicht gemäß §§ 348 FamFG, 349 FamFG mit dem gemeinschaftlichen Testament nach dem ersten Todesfall zu eröffnen. Eine Eröffnungspflicht ergibt sich auch nicht aus einer analogen Anwendung von §§ 348, 349 FamFG oder aufgrund eines Rechtsscheins. OLG Schleswig-Holstein, Beschl. ...mehr

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ZErb 09/2020, Kein Antragsr... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 2. begehrt einen auf die Beteiligte zu 1. lautenden Erbschein, die Beteiligte zu 3. beruft sich auf ein früheres Ehegattentestament. 1. Der Ehemann der Erblasserin hatte zwei Kinder aus erster Ehe: Die Beteiligte zu 3. ist seine Tochter, sein Sohn ist ohne Abkömmlinge verstorben und von der Beteiligten zu 4. – seiner Ehefrau – allein beerbt worden. Die Erb...mehr

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ZErb 09/2020, Zur Eröffnung... / 1 Gründe

I. Der Beschwerdeführer ist der Sohn der Eheleute A und B. Die Eheleute haben zweinotarielle gemeinschaftliche Testamente errichtet, eins im Januar 2011 vor dem Notar […] und ein Weiteres im Juli 2016 vor dem Notar […] Im November 2019 errichtete der Ehemann B vor dem Notar […] einen Widerruf, in dem er gegenüber der Erblasserin seine sämtlichen in den beiden genannten Testame...mehr

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ZErb 09/2020, Wegfall der a... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 1 ist der Sohn der Erblasserin und ihres vorverstorbenen Ehemannes. Er hat am 7.2.2019 einen Erbschein als Alleinerbe der Erblasserin beantragt. Die Eltern des Beteiligten zu 1 hatten am 12.8.1997 einen notariellen Erbvertrag geschlossen und sich darin gegenseitig als alleinige und unbeschränkte Erben eingesetzt (Ziff. 2). Zu’Erben des Letztversterbenden h...mehr

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ZErb 09/2020, Antrag auf En... / 1 Gründe

I. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Voraussetzungen für die von dem Beteiligten zu 4 beantragte Entlassung des Beschwerdeführers aus dem Amt des Testamentsvollstreckers, das sich allein auf die Erbteile der Beteiligten zu 4 und 5 (zu je 7/20) bezieht, vorliegen. 1. Die formellen Vorausse...mehr

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ZErb 09/2020, Die nicht ehe... / 2. Letztwillige Verfügungen von Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Bei Verfügungen von Todes wegen sind zahlreiche Probleme zu beachten: Zu beachten sind das fehlende Ehegatten- und Lebenspartnererb- und -pflichtteilsrecht sowie die erbschaftsteuerliche Belastung. Hinzu kommen die Probleme, die sich’ergeben, wenn bei älteren Verfügungen von Todes wegen nichteheliche Kinder genannt sind. Zwar sind im Wege der gesetzlichen Erbfolge nichteheli...mehr

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ZErb 09/2020, Zur Eröffnung... / Leitsatz

Ein vom überlebenden Ehegatten zu einem gemeinschaftlichen Testament errichteter Widerruf ist nicht gemäß §§ 348 FamFG, 349 FamFG mit dem gemeinschaftlichen Testament nach dem ersten Todesfall zu eröffnen. Eine Eröffnungspflicht ergibt sich auch nicht aus einer analogen Anwendung von §§ 348, 349 FamFG oder aufgrund eines Rechtsscheins. OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 22.6....mehr

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ZErb 09/2020, Wegfall der a... / Leitsatz

1. Ein notarieller Erbvertrag (1997), in dem die Erblasserin und ihr vorverstorbener Ehemann sich gegenseitig – unter ausdrücklich vereinbarter Bindungswirkung – als alleinige und unbeschränkte Erben und zu Erben des Letztversterbenden "mit Beteiligung zu je ein Halb" den gemeinsamen Sohn und die "ersteheliche" Tochter der Erblasserin eingesetzt haben, steht der Wirksamkeit ...mehr

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ZErb 09/2020, Erbfall mit g... / 2 Ausgangsverfahren und Vorlagefragen

E. E. ist litauischer Staatsangehöriger. Seine Mutter, die ebenfalls die litauische Staatsangehörigkeit besaß, hatte den deutschen Staatsangehörigen K.-D. E. geheiratet und zog mit E. E. zu ihm nach Deutschland. Am 4.7.2013 errichtete sie vor einer Notarin in Garliava (Litauen) ein Testament, in dem sie ihren Sohn als Alleinerben einsetzte. Beim Tod der Mutter von E. E., der ...mehr

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ZErb 09/2020, Der Vorbehalt... / II. Das Dilemma des Vorbehaltserben: Ohne Annahme keine Auskunft

Diese vorschnellen Ausschlagungen, als "Flucht in die Ausschlagung", wären bei ausreichender Kenntnis vom Nachlassbestand nicht erklärt worden. Sie sind (auch) auf das Dilemma des vorläufigen Erben zurückzuführen, das in der Informationsbeschaffung liegt: Nach geltendem Recht hat der Erbe nur beschränkte Möglichkeiten, Informationen über die Beschaffenheit des Nachlasses einz...mehr

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ZErb 09/2020, Der Vorbehalt... / III. Der Vorbehaltserbschein

Neben der Reformierung des Erbenhaftungsrechts[23] ist daher die Einführung einer neuen Art Erbenlegitimation zu erwägen, die lediglich zur Beschaffung von Informationen über den Nachlass, nicht jedoch zu Rechtsgeschäften damit ermächtigen würde. Der Vorteil eines solchen Vorbehaltserbscheines wäre, da er nicht zu Geschäften mit Nachlassgegenständen berechtigen und ihm daher...mehr

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ZErb 09/2020, Erbfall mit g... / 1 Rechtlicher Rahmen

Unionsrecht In den Erwägungsgründen 1, 7, 20, 22 bis 24, 29, 32, 37, 39, 59, 61 und 67 der Verordnung Nr. 650/2012 heißt es: "(1) Die Union hat sich zum Ziel gesetzt, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist, zu erhalten und weiterzuentwickeln. Zum schrittweisen Aufbau eines solchen Raums hat die Union im Bereic...mehr

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ZErb 08/2020, Antragsbindun... / 1 Gründe

Die gemäß §§ 352 e, 58 ff. FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. I. Gegenstand des Verfahrens ist die Erteilung eines Erbscheins nach der Erblasserin U., verstorben in 2018. Die Beteiligten sind die Söhne der Erblasserin. Mit notariellem, gemeinschaftlichem Testament vom 20.10.1982 setzten die Erblasserin und ihr 1984 verst...mehr

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ZErb 08/2020, Beweislast fü... / Aus den Gründen

I. Die Erblasserin und ihr am 2.8.2002 vorverstorbener Ehemann schlossen am 19.5.1992 einen notariell beurkundeten Erbvertrag, mit welchem sie sich wechselseitig zu Alleinerben bestimmten. Weiter verfügten sie die Einsetzung des Beteiligten zu 2 – des aus erster Ehe stammenden Sohnes des vorverstorbenen Ehemannes – zum Alleinerben des Zuletztversterbenden. Unter § 4 des Erbve...mehr

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ZErb 08/2020, Feststellung ... / Aus den Gründen

I. Der ledige und kinderlose Erblasser ist am 22.6.2017 in D. verstorben. Er errichtete am 8.7.2011 zwei im Wesentlichen gleichlautende Testamente. Ein Exemplar verblieb beim Erblasser, ein Exemplar gab er der Beteiligten zu1, seiner Cousine. Die Verfügungen haben folgenden Wortlaut:mehr

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ZErb 08/2020, Antragsbindun... / Leitsatz

Es gibt keine Bindung des Nachlassgerichts an ein bestimmtes Testament. OLG Hamburg, Beschl. v. 7.4.2020 – 2 W 83/19mehr

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ZErb 08/2020, Pflichtteilse... / 1 Tatbestand

Der Kläger verlangt von der Beklagten die Ermittlung des Wertes zweier Eigentumswohnungen. Er ist der Sohn aus erster Ehe des 1946 geborenen und im Januar 2017 verstorbenen Erblassers, der seit 1991 in zweiter Ehe mit der 1953 geborenen Beklagten verheiratet war. Mit notariellem Kaufvertrag vom 25.7.2008 erwarb eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bestehend aus dem Erblasse...mehr

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ZErb 08/2020, Nacherbenverm... / Aus den Gründen

I. Die Antragstellerin begehrt einen Erbschein ohne Nacherbenvermerk, die Verfahrenspflegerin und das Nachlassgericht halten einen solchen Vermerk für erforderlich. Der Erblasser hat einen Sohn aus einer früheren Beziehung und war bis zu seinem Tode mit der Antragstellerin verheiratet, die drei Kinder aus erster Ehe hat. Mit notariell beurkundetem Erbvertrag vom 21.8.1989 (Bl. ...mehr

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Kein Fremdvergleich bei "Zwangsgemeinschaft" mit atypisch stillem Gesellschafter

Leitsatz Das Niedersächsische FG entschied, dass der Betriebsausgabenabzug einer Gesellschaft nicht gekürzt werden darf, wenn sie sich in einer "Zwangsgemeinschaft" mit einem atypisch stillen Gesellschafter befindet und sich aktiv und erkennbar aus dieser Verbindung lösen wollte. In diesem Fall darf nach Gerichtsmeinung kein Fremdvergleich angestellt werden. Sachverhalt Der F...mehr

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ZErb 07/2020, Fragen der Ve... / 1. Form der Testamentserrichtung

Auch die erforderliche Form eines Testaments unterscheidet sich deutlich. So sind die in Deutschland üblichen Formen wie notarielles Testament und eigenhändiges Testament in den USA weitgehend unbekannt. In den USA ist das sogenannte 2-Zeugen-Testament (witnessed will)[25] üblich. Dieses wird durch den Erblasser oder durch einen von ihm beauftragten Dritten verfasst und dann...mehr

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ZErb 07/2020, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbststudiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle be...mehr

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ZErb 07/2020, Fragen der Ve... / 2. Gesetzliche Erbfolge

Wenn es kein oder kein wirksames Testament gibt, bestimmt sich die Frage, wer Erbe wird (succession) nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge unterscheidet sich von den Regelungen des deutschen Rechts erheblich.mehr

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ZErb 07/2020, Fragen der Ve... / VI. Rechtswahl

Aufgrund dieser grundlegenden Unterschiede sollte genau abgewogen werden, welches Recht für den Nachlass zur Anwendung kommen soll. Eine Regelung im Testament ist zwingend erforderlich. Praxis-Beispiel Formulierungsbeispiel: "Rechtswahl:" Für meinen gesamten Nachlass soll deutsches Erbrecht gelten.“mehr

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ZErb 07/2020, Fortwirkung e... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche nach dem Tode der 2018 verstorbenen gemeinsamen Mutter (im Folgenden: Erblasserin). Diese hatte 2001 ein notarielles Testament errichtet, mit dem sie den Beklagten zu ihrem alleinigen Erben eingesetzt hatte; zugleich hatte sie alle bisherigen Verfügungen von Todes wegen widerrufen und ihrer vormals ...mehr