Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / I. Grundsätze der Vor- und Nacherbeneinsetzung

Rz. 1 Die Ziele eines Unternehmertestaments sind vielschichtig. Ganz abgesehen davon, dass es dem Unternehmer vornehmlich darum gehen wird, den Fortbestand seines Unternehmens in einer ganzheitlichen Lösung unter bestmöglicher Ausnutzung der steuerlichen Möglichkeiten zu gewährleisten, so wird es ihm in der Regel auch wichtig sein, seine Familie abzusichern und Ausgleichs- u...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / 1. Grundlagen und Ziele der Unternehmensnachfolge

Rz. 1 In den vergangenen Jahren hat die optimale Planung der Unternehmensnachfolge zunehmend an Bedeutung gewonnen. Jüngste statistische Erhebungen gehen davon aus, dass in den Jahren 2018 bis 2022 an die 150.000 Familienunternehmen an einen Nachfolger übergehen.[1] Statistische Erhebungen ergeben, dass 53 % der Familienunternehmen innerhalb der Familie weitergegeben werden....mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / III. Nachfolgeplanung

Rz. 41 Zur Vervollständigung einer privaten Finanzplanung gehört ebenso der Blick auf die Nachfolgeplanung. Hierbei sollten folgende Aspekte Berücksichtigung finden und bewertet werden:mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / 3. Verzicht zugunsten eines Dritten

Rz. 22 Gerade bei der Anordnung einer Unternehmensnachfolge kommt es häufiger zu Verzichtserklärungen zugunsten eines Dritten, nämlich zugunsten des auserkorenen Unternehmensnachfolgers. Derartige Verzichtserklärungen kommen dann allerdings auf den Prüfstand, wenn der Unternehmensnachfolger vom Erblasser noch ausgetauscht wird oder später ersatzlos wegfällt. Bleibt es dann b...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / Kommentare

Altmeppen, GmbHG, 10. Auflage 2021 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB, 4. Auflage 2020 Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch: HGB, 40. Auflage 2021 Baumbach/Hueck, GmbHG, 22. Auflage 2019 Blümich, EStG, KStG, GewStG, Loseblatt, 156. Auflage 2021 Bunjes, Umsatzsteuergesetz: UStG, 19. Auflage 2020 Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, 4. Auflage 2020 D...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / XI. Stiftung

Rz. 212 Eine Alternative zur Übergabe des Unternehmens an einen oder mehrere bestimmte Nachfolger, sei es unentgeltlich, teilentgeltlich oder zu einem angemessenen Kaufpreis, bildet die Übertragung auf eine Stiftung. Auf diese Weise wird der Unternehmensträger (theoretisch unendlich) katapultiert. Die Eigentümerstellung wird daher unabhängig vom Leben bzw. Sterben bestimmter...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / c) Vor- und Nacherbschaft

Rz. 69 Mit der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft kann der Erblasser den Vermögensfluss von Todes wegen über Generationen hinweg steuern. Man spricht mitunter auch von einer "Familienbindung des Vermögens". Die rechtliche Konstruktion bietet sich vor allem bei Patchwork-Testamenten oder bei der Gestaltung von behindertengerechten Testamenten an. Rz. 70 Gleichwohl sollte d...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 3. Haager Testamentsformübereinkommen

Rz. 60 Die Einführung der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) hat das Haager Testamentsformabkommen grundsätzlich nicht berührt. Dieses wird vorrangig vor der EuErbVO gem. Art. 75 Abs. 1 EuErbVO angewandt.[133] Unterliegt die letztwillige Verfügung jedoch nicht dem sachlichen Anwendungsbereich des Haager Testamentsformabkommens, so unterliegt sie Art. 27 EuErbVO.[134]...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 4. Formfragen sonstiger Gestaltungsmittel

Rz. 62 Da das Haager Testamentsformübereinkommen nur für Testamente gilt, werden andere Gestaltungselemente hiervon nicht erfasst. Für das Gestaltungsmittel des Erbvertrages verweist Art. 26 Abs. 2 EGBGB auf Art. 27 EuErbVO i.V.m. Art. 25 EuErbVO (bei Erbverträgen türkischer Erblasser ist das Deutsch-Türkische Nachlassabkommen[142] zu beachten).mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / 2. Wann anfangen?

Rz. 46 Die Familienstrategie kann der Absicherung von Entscheidungen dienen, die in der Familie bereits vorgedacht oder auch kommuniziert wurden. Idealerweise begleitet sie aber den gemeinsamen Entscheidungsprozess der Familie. Sie ermöglicht es, Führungs- und Beteiligungsnachfolge aufeinander abzustimmen, klärt deren Voraussetzungen (Qualifikation, Zeitplan etc.), ergänzt o...mehr

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§ 34 Schiedsgerichtsverfahren / IV. Schlichtung- und Schiedsgerichtshof Deutscher Notare (SGH)

Rz. 15 Konflikte, die aus notariellen Urkunden entstehen, können auch Gegenstand eines Schlichtungsverfahrens beim SGH werden.[22] So könnten Erblasser in ihre Testamente wahlweise unverbindliche oder verbindliche Schlichtungsklauseln aufnehmen.[23] Die unverbindlichen Pflichtteilsklauseln lassen zumindest den Willen des/der Erblasser erkennen, dass spätere Konflikte in eine...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Komplexität der Unternehmensnachfolge steigt mit der Zahl der Entscheider. Vereinfachend wird häufig nur die Perspektive des Unternehmers als Übergeber eingenommen. Im besseren Fall wird sie um die des Nachfolgers ergänzt. Schon bei zwei Akteuren wird klar, dass es sich um aufeinander abgestimmte Entscheidungen handelt bzw. handeln sollte. In vielen Familienunterneh...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / V. Einkommensquellen/Absicherungen

Rz. 28 Einen wesentlichen Aspekt der Unternehmensnachfolgeplanung bildet stets auch die Frage, ob bzw. auf welche Weise der abgebende Unternehmer und seine Familie für die Zukunft wirtschaftlich abgesichert sind. Auch wenn dieses Thema bei Übergabe großer Unternehmen mitunter deplatziert erscheinen mag, ist es beim Gros der anstehenden Unternehmensnachfolgen von essentieller...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / VII. Vereinbarungen

Rz. 44 Die Vereinbarung über das erzielte Mediationsergebnis kann in unterschiedlicher Form erfolgen. Es gibt auch hier nicht den vorgeschriebenen Königsweg, es ist eine Frage der Bedürfnisse und Einigung der Beteiligten, wie deren Vereinbarung aussehen soll. Unterschiedlich sind neben der Form auch Verfasser und Rechtsverbindlichkeit. Manche Mediationen enden mit einer münd...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / E. Fazit: Eine starke Familie

Rz. 91 Die Unternehmensnachfolge ist Anlass für Veränderung. Sie betrifft Unternehmerfamilie und Unternehmen gleichermaßen. Ausgangspunkt sind naturgemäß personelle Veränderungen. Das verändert die Beziehungen zwischen Familienmitgliedern, Familie und Unternehmen. Rz. 92 Die Familienstrategie bettet den Generationswechsel in den strategischen Gesamtzusammenhang von Familie un...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / 1. Allgemeines

Rz. 7 Die gesetzliche Erbfolge und damit einhergehend auch etwaige Pflichtteilsrechte sind (jedenfalls dem Grunde nach) in erster Linie davon abhängig, welche Verwandten der Erblasser bei seinem Tod hinterlässt. Im Hinblick darauf, dass auch bei lebzeitigen Übertragungen stets zu prüfen ist, ob und inwieweit hierdurch zukünftige Pflichtteils- und/oder Pflichtteilsergänzungsa...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / 2. Verzichtsverträge

Rz. 27 Die Dispositionsmöglichkeiten des Unternehmers erweitern sich massiv, wenn er durch das gesetzliche Erb- insbesondere durch das Pflichtteilsrecht nicht beschränkt wird. Es ist daher festzustellen, ob bzw. welche Erb- und/oder Pflichtteils- und/oder Zuwendungsverzichtsverträge der Erblasser mit seinem Ehegatten, mit Abkömmlingen und/oder Begünstigten eines Erbvertrages...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / V. Befreiter Vorerbe

Rz. 65 Durch die in §§ 2113 ff. BGB genannten Beschränkungen und Verpflichtungen wird der Zweck verfolgt, den Nachlass bis zum Eintritt des Nacherbfalls zu erhalten. Da hierdurch der Vorerbe jedoch in seiner Verfügungsmacht sehr stark eingeschränkt wird, kann der Erblasser den Vorerben in einer letztwilligen Verfügung von den meisten Beschränkungen und Verpflichtungen befrei...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / Lehrbücher

Beckervordersandfort, Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, 2. Auflage 2020 Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 Bittler, Haftungsfallen im Erbrecht, 3. Auflage 2019 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, 5. Auflage 2017 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 3. Auflage 2014 Borgmann/Jungk/Schwaiger, Anwaltshaftung, 6. Auflage 2020...mehr

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ZErb 07/2021, Zur Unauffindbarkeit eines Testaments und der Wechselbezüglichkeit von Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten

Leitsatz 1. Die Unauffindbarkeit eines Testaments statuiert zunächst keine Vermutung dahingehend, dass es von dem Erblasser vernichtet worden und deshalb gem. § 2255 BGB als widerrufen anzusehen ist. Die Formgültigkeit sowie der Inhalt des Testaments können vielmehr mit allen zulässigen Beweismitteln festgestellt werden, wobei an den entsprechenden Nachweis strenge Anforderun...mehr

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ZErb 07/2021, Zur Unauffind... / 2 Gründe

II. Der zulässigen Beschwerde bleibt der Erfolg versagt. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Amtsgericht die Erbfolge auf das handschriftliche Testament der Erblasserin vom 30.12.2010 gestützt. 1. Die gemäß § 58 FamFG statthafte Beschwerde der Beteiligten 3) und 4) ist zulässig und insbesondere fristgerecht innerhalb eines Monats nach Zustellung des angefochtenen ...mehr

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ZErb 07/2021, Geschäftsgebühr beim Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments mit wechselbezüglichen Verfügungen

Leitsatz Der auftragsgemäße Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments ist auch dann keine die Geschäftsgebühr auslösende Tätigkeit, wenn wechselbezügliche Verfügungen der Auftraggeber vorgesehen sind. BGH, Urt. v. 15.4.2021 – IX ZR 143/20 1 Tatbestand I. Die Kläger ließen sich vom beklagten Rechtsanwalt wegen eines Testaments beraten. Der Beklagte entwarf ein gemeinschaftliches...mehr

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ZErb 07/2021, Sittenwidrigkeit eines zugunsten einer Berufsbetreuerin und eines Seniorenbetreuers errichteten notariellen Testaments

Leitsatz 1. Zur Feststellung der Testierunfähigkeit eines unter Betreuung stehenden Erblassers. 2a. Ungeachtet der nach wie vor fehlenden Wertung des Gesetzgebers, dass Zuwendungen des Betreuten an den Betreuer als sittenwidrig anzusehen sind, kann ein notarielles Testament zugunsten einer Berufsbetreuerin und eines "Seniorenbetreuers" sittenwidrig sein, wenn – wie vorliegend ...mehr

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ZErb 07/2021, Zur Testament... / 1 Tatbestand

I. Die Erblasserin war unverheiratet und ohne Abkömmlinge. Sie hatte eine ältere Halbschwester, die zwei Kinder hatte: die Beteiligte zu 1. sowie einen 2011 verstorbenen Sohn Erwin, die Beteiligte zu 2. ist eine von dessen zwei Töchtern. Am 1.7.1997 errichtete die Erblasserin ein notarielles Testament. In ihm setzte sie zu § 1 ihre Nichte: die Beteiligte zu 1. und ihren Neffen...mehr

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ZErb 07/2021, Zur Testament... / Leitsatz

Setzt die unverheiratete, kinderlose Erblasserin in einem notariellen Testament (1997) ihre Nichte und ihren Neffen (Kinder ihrer Halbschwester) zu gleichen Teilen als Miterben ein (§ 1), trifft Grabpflegeanordnungen (§ 2) und erklärt, weiter habe sie nichts zu bestimmen (§ 3), so ergibt die Auslegung mangels Anwendbarkeit der Zweifelsregel des § 2069 BGB sowie entsprechende...mehr

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ZErb 07/2021, Zur Testament... / 2 Gründe

II. Das Rechtsmittel der Beteiligten zu 2. ist infolge der mit weiterem Beschluss des Nachlassgerichts vom 9.7.2020 erklärten Nichtabhilfe dem Senat zur Entscheidung angefallen, § 68 Abs. 1 S. 1, 2. Halbs. FamFG. Es ist als befristete Beschwerde statthaft und insgesamt zulässig, §§ 58 Abs. 1 i.V.m. 352e Abs. 1 S. 2, 59 Abs. 1, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 und Abs. 3 S. 1, 64 Abs. 1 u...mehr

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ZErb 07/2021, Rechtsprechung / 3 Anmerkung

Die immer wiederkehrende Problematik der Unauffindbarkeit eines Testaments und der Wechselbezüglichkeit von Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten a) Leitete ein Erbe sein Erbrecht nach dem Erblasser aus einem handschriftlichen Testament ab, das allerdings unauffindbar ist, so trifft ihn im Rahmen des Erbscheinsverfahrens die Feststellungslast für die Wirksamkeit dieses...mehr

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ZErb 07/2021, Zur Unauffind... / 1 Tatbestand

I. Die am 18.2.2018 verstorbene Erblasserin war mit dem am 16.11.2007 vorverstorbenen H. verheiratet. Aus der Ehe gingen keine Kinder hervor. Bei den Beteiligten zu 3) und 4) handelt es sich um die Nichte und den Neffen des vorverstorbenen Ehemanns der Erblasserin. Die Beteiligte zu 1) war als Haushaltshilfe bei der Erblasserin beschäftigt, ihr Ehemann, der Beteiligte zu 2), ...mehr

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ZErb 07/2021, Sittenwidrigk... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung der Beklagten ist unbegründet. Das notarielle Testament vom 4.5.2005 ist unwirksam, und zwar sowohl wegen Testierunfähigkeit des Erblassers zur Zeit der Testamentserrichtung (2. b), als auch wegen der Sittenwidrigkeit des notariellen Testaments (2. c). 1. Soweit die Klage auf der Auskunftsstufe mit dem Teilurteil des Landgerichts teilweise abgewiesen...mehr

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ZErb 07/2021, Geschäftsgebü... / 2 Gründe

II. Die Revision bleibt ohne Erfolg. Das Berufungsgericht hat gemeint, die Beratung zweier Ehegatten bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments und die Fertigung eines entsprechenden Entwurfs lösten keine Geschäftsgebühr aus. Es handele sich nicht um ein Tätigwerden nach außen und nicht um die Mitwirkung an einer vertraglichen oder vertragsähnlichen Bindung. Eine m...mehr

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ZErb 07/2021, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbst­studiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle b...mehr

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ZErb 07/2021, Ausschluss de... / 2 Gründe

II. Mit seiner Klage hat der Kläger eine Pflichtteilszahlung von weiteren 41.666,66 EUR verlangt. 1. Das Landgericht hat ihm unter Abweisung der Klage im Übrigen 31.666,66 EUR nebst Zinsen zugesprochen. Das Berufungsgericht hat die dagegen gerichtete Berufung des Beklagten zurückgewiesen. 2. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, auf den Pflichtteilsanspruch des Klägers, der ein ...mehr

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ZErb 07/2021, Zur Unauffind... / Leitsatz

1. Die Unauffindbarkeit eines Testaments statuiert zunächst keine Vermutung dahingehend, dass es von dem Erblasser vernichtet worden und deshalb gem. § 2255 BGB als widerrufen anzusehen ist. Die Formgültigkeit sowie der Inhalt des Testaments können vielmehr mit allen zulässigen Beweismitteln festgestellt werden, wobei an den entsprechenden Nachweis strenge Anforderungen zu s...mehr

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ZErb 07/2021, Rechtsprechung / 2 Gründe

II. Der Antrag der Beteiligten zu 1) und zu 2) vom xx.xx.2018 ist zulässig und begründet. Die Beteiligte zu 1) und zu 2) sind aufgrund der letztwilligen Verfügung der Erblasserin aus dem Jahr 2010 Erben zu je ½ geworden. Dem steht zunächst nicht entgegen, dass die letztwillige Verfügung der Erblasserin von 2010 hier lediglich als Kopie vorliegt. So statuiert die Unauffindbarkei...mehr

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ZErb 07/2021, Zur Eröffnung... / 1 Gründe

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zutreffend ist das Nachlassgericht davon ausgegangen, dass das gemeinschaftliche Testament vom 23.3.2011 einschließlich sämtlicher Nachträge vollständig auch gegenüber den beiden Schlusserben zu eröffnen ist. 1. Die Beschwerde ist zulässig. a) Bei dem Beschluss des Nachlassgerichts vom 26.1.2021, in welchem angekündigt w...mehr

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ZErb 07/2021, Sittenwidrigk... / 1 Tatbestand

2012 verstarb der 1929 geborene V. Der Erblasser war nicht verheiratet und hatte keine Abkömmlinge. Er war im Dezember 2004 aufgrund einer neu aufgetretenen Gangunsicherheit stationär aufgenommen worden. Aufgrund zunehmender Verwirrtheit wurde der Erblasser im Dezember 2004 in die Psychiatrie der M. verlegt, wo mittels erneuter Computertomografie des Kopfes ein frischer Hirni...mehr

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ZErb 07/2021, Rechtsprechung / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten zu 1) und zu 2) begehren einen gemeinschaftlichen Erbschein nach der Erblasserin … , verstorben am 18.2.2018, der sie als Erben zu je ½ ausweist. Die Beteiligten zu 39 und zu 4) begehren ebenfalls die Erteilung eines Erbscheins nach der Erblasserin, der sie als Erben zu je ½ ausweist. Die Erblasserin, deren Ehemann bereits 2007bverstarb, hinterlässt drei letz...mehr

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ZErb 07/2021, Beeinträchtig... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin begehrt von der Beklagten Zahlung an die aus ihr und zwei weiteren Personen bestehende Erbengemeinschaft nach dem am 24.2.2013 verstorbenen Herbert J. W. (im Folgenden: Erblasser) wegen Überweisungen aus dessen Vermögen an die Beklagte. Der Erblasser und seine vor ihm verstorbene Ehefrau hatten sich in einem notariellen gemeinschaftlichen Testament vom Oktober ...mehr

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ZErb 07/2021, Geschäftsgebü... / 1 Tatbestand

I. Die Kläger ließen sich vom beklagten Rechtsanwalt wegen eines Testaments beraten. Der Beklagte entwarf ein gemeinschaftliches Testament, in welchem sich die Kläger gegenseitig zu Erben einsetzten. Zusammen mit dem Entwurf übersandte er eine Abschlagsrechnung über insgesamt 1.808,80 EUR. Die Kläger kündigten daraufhin das Mandat. Unter dem 6.11.2017 stellte der Beklagte den...mehr

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ZErb 07/2021, Sittenwidrigk... / Leitsatz

1. Zur Feststellung der Testierunfähigkeit eines unter Betreuung stehenden Erblassers. 2a. Ungeachtet der nach wie vor fehlenden Wertung des Gesetzgebers, dass Zuwendungen des Betreuten an den Betreuer als sittenwidrig anzusehen sind, kann ein notarielles Testament zugunsten einer Berufsbetreuerin und eines "Seniorenbetreuers" sittenwidrig sein, wenn – wie vorliegend – eine B...mehr

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ZErb 07/2021, Ausschluss de... / 1 Tatbestand

I. Die Parteien sind zwei der drei Kinder der am 4.2.2017 verwitwet verstorbenen Erblasserin. Diese hatte in ihrem notariellen Testament vom 31.8.2015 unter § 2 den Beklagten als Alleinerben eingesetzt. Weiter heißt es dort: "Zur Begründung weise ich darauf hin, dass mein Sohn [Beklagter] seit dem Jahr 2007 meine Pflege und Betreuung übernommen hat. Hierzu führe ich im Einzeln...mehr

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ZErb 07/2021, Zur Eröffnung... / Leitsatz

1. Grundsätzlich ist nur das Original (die Urschrift) einer letztwilligen Verfügung, nicht aber eine einfache Kopie hiervon zu eröffnen. Aus dem Grundsatz, dass die Erbfolge aber auch aus einer nur noch in Kopie vorhandenen letztwilligen Verfügungen festgestellt werden kann, folgt jedoch, dass in einem solchen Fall ausnahmsweise die Kopie zu eröffnen ist. 2. Zu eröffnen ist g...mehr

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ZErb 07/2021, Beeinträchtig... / 2 Gründe

II. Die Revision hat Erfolg. Sie führt im angefochtenen Umfang zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Nach Auffassung des Berufungsgerichts hat die Klägerin unabhängig davon, ob die Schenkungen wirksam waren oder nicht, gegen die Beklagte einen Anspruch auf Rückzahlung der genannten Beträge an die Erbengemeinschaft. Sowei...mehr

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ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / b) Rechtsfolgen und Kritik

Handelt der Bevollmächtigte demnach nicht nur in seiner Eigenschaft als Vertreter desoder der Erben des im Grundbuch noch eingetragenen Erblassers, sondern zugleich auch in seiner Eigenschaft als Alleinerbe, so wird die Legitimationswirkung der transmortalen Vollmacht mit der Folge zerstört, dass es zum Nachweis der Verfügungsbefugnis der Vorlage eines Erbennachweis im Sinne...mehr

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ZErb 07/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Becker (Hrsg.), Notarformulare Erbscheinsverfahren, Testamentsvol...mehr

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ZErb 07/2021, Geschäftsgebü... / Leitsatz

Der auftragsgemäße Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments ist auch dann keine die Geschäftsgebühr auslösende Tätigkeit, wenn wechselbezügliche Verfügungen der Auftraggeber vorgesehen sind. BGH, Urt. v. 15.4.2021 – IX ZR 143/20mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Auskunft an Testamentsvollstrecker

Frage: Ein Testamentsvollstrecker ist an uns mit der Frage um Auskunft herangetreten. Die Verstorbene war bei uns bis zu ihrem Tod Mandantin. Die Beauftragung hatten wir von ihrer Betreuerin erhalten. Der Auftrag ist mit dem Sterbedatum erloschen. Können Sie mir sagen, ob die Auskunftserteilung an den Testaments„vollstrecker abrechenbar ist und wenn ja, wie? Antwort: Vor der Fr...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen im Anwendungsbereich des § 23 HO – RhPf

Leitsatz 1. Versorgungsleistungen können – unter bestimmten weiteren Voraussetzungen – auch dann abziehbar sein, wenn der Erblasser sie dem Vermögensübernehmer in einer letztwilligen Verfügung auferlegt hat. Sind in der letztwilligen Verfügung keine Versorgungsleistungen bezeichnet, wird dies im Anwendungsbereich des § 23 HO – RhPf auch mit ertragsteuerrechtlicher Wirkung du...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Entwurf von Testamenten, Urkunden und Schreiben

Rz. 56 Das Entwerfen einer (einseitigen) Erklärung bzw. Urkunde löst keine Geschäftsgebühr aus, sondern ist Beratungstätigkeit. Rz. 57 Zu einer solchen einseitigen Erklärung gehört insbesondere der Entwurf eines Testaments.[52] Dies war lange umstritten. Während in § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO auch das Fertigen von Schreiben und das Entwerfen von Urkunden ausdrücklich genannt war...mehr

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AGS 06/2021, Vergütung für Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments

§§ 34 Abs. 1 RVG; Vorbem. 2.3 Abs. 3, Nr. 2300 VV RVG Leitsatz Der auftragsgemäße Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments ist auch dann keine die Geschäftsgebühr auslösende Tätigkeit, wenn wechselbezügliche Verfügungen der Auftraggeber vorgesehen sind. BGH, Urt. v. 15.4.2021 – IX ZR 143/20 I. Sachverhalt Die Kläger hatten sich von dem beklagten Rechtsanwalt wegen eines Testam...mehr