Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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Finnland / a) Verfahren beim Erbfall

Rz. 124 Das finnische Erbstatut ist nach PK 26:2 anwendbar, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in Finnland hatte. Das Verfahren beim Erbfall ist in PK 18. Abschnitt ff. geregelt. Beim Erbfall bilden die gesetzlichen und/oder die testamentarischen Erben und der überlebende Ehegatte den Nachlass (kuolinpesä). Die Beteiligten müssen das Nachlassvermögen gemeinschaftlich...mehr

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England und Wales1 England ... / a) Abgrenzung zwischen Erbstatut und Gesellschaftsstatut

Rz. 338 Nach englischem Erbrecht geht der Anteil an einer Ltd. im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den oder die Erben über (sog. transmission). Grundsätzlich ist aus erbrechtlicher Sicht zunächst zu beachten, dass der Nachlass nicht unmittelbar auf die Gesamtrechtsnachfolger übergeht, sondern auf Treuhänder (sog. personal representative), die die Nachlassangelegenheiten zu...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 85 Gesellschaftsanteile sind vererblich. Jedoch kann der Gesellschaftsvertrag eine erbrechtlich bedingte Übertragung von Gesellschaftsanteilen unter Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften ausschließen oder an bestimmte Bedingungen knüpfen. Im Fall des Ausschlusses eines Erbgangs muss die Gesellschaft innerhalb von 90 Tagen nach Kenntnis des Todes den Anteil des versto...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / IV. Innere Organisation der GmbH

Rz. 75 Kernbereich des Gesellschaftsstatuts ist die interne Organisation der Gesellschaft. Dazu gehört zunächst die Frage, welche Organe die Gesellschaft hat (obligatorische und fakultative Organe), welche Aufgaben und Kompetenzen diesen Organen zukommen, in welchem Verfahren und mit welchen Personen diese besetzt werden, welche persönlichen Voraussetzungen zur Besetzung der...mehr

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Schweiz / III. Übertragung von Geschäftsanteilen

Rz. 112 Im Gegensatz zur Übertragung von Aktien ist die Übertragung der Stammanteile einer GmbH gemäß der dispositiven gesetzlichen Regelung stark eingeschränkt (sog. gesetzliche Vinkulierung). Jede Abtretung – auch an einen bestehenden Gesellschafter – bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung (Art. 786 Abs. 1 OR). Der Beschluss muss mindestens zwei Drittel der ve...mehr

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Finnland / c) Einlösungsklausel

Rz. 128 Die Einlösungsklausel (siehe Rdn 111 ff.) kann auch eine Bestimmung enthalten, dass die anderen Aktionäre ein Einlösungsrecht z.B. im Falle der Übertragung der Aktie durch Erbfolge haben. Dann muss die Klausel daraufhin ausgelegt werden, ob auch Grenzfälle, z.B. die Erbauseinandersetzung, unter den Anwendungsbereich der Klausel fallen. Der Oberste Finnische Gerichtsh...mehr

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Italien / 2. Vererbung der Geschäftsanteile

Rz. 120 Die Geschäftsanteile sind grundsätzlich frei vererbbar und können Objekt von Vermächtnissen sein. Bei Übertragungen von Todes wegen[70] hat der Erbe oder der Vermächtnisnehmer, oder bei Erbenauseinandersetzung der Notar, den Übergang durch Vorlage der zugrunde liegenden Unterlagen ins Handelsregister einzutragen. Bei minderjährigen Nachfolgern ist ferner eine vormund...mehr

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Argentinien / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 57 Die Gesellschaftsanteile sind grundsätzlich frei vererbbar. Wenn im Gründungsvertrag ausdrücklich geregelt ist, dass der Erbe im Erbfall Gesellschafter der SRL wird, ist diese Regelung für die anderen Parteien bindend.[38] In diesem Fall wird der Erbe kraft Erbfall Gesellschafter, sobald er seine Eigenschaft als Erbe durch Sterbeurkunde oder Kopie des Testaments (fall...mehr

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ZErb 11/2021, Zu § 35 GBO: Nachweis der Erbfolge bei einem privatschriftlichen Testament nur durch einen Erbschein oder ein europäisches Nachlasszeugnis

Leitsatz 1. Bei einem privatschriftlichen Testament ist die Erbfolge gemäß § 35 GBO mit einem Erbschein nachzuweisen. Eine Hinterlegung des Testaments beim Nachlassgericht hat auf diese Regelungen keinen Einfluss. 2. Öffentliche Urkunden sind gemäß § 415 ZPO Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde innerhalb ihrer Amtsbefugnisse oder von einer mit öffentlichem Glauben vers...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Schlusserbe beim gemeinschaftlichen Testament

Rz. 355 [Autor/Stand] Nach der Neufassung des Gesetzes mit Wirkung ab dem 1.1.2009 gilt § 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG auch für den Anspruch eines Schlusserben. Dies wurde bis 31.12.2008 bereits so vom BFH gesehen[2], was an sich verwundert. Auch wenn die Gleichstellung von Vertragserben und Schlusserben im Zivilrecht inzwischen gewohnheitsrechtliche Geltung bekommen hat, ändert da...mehr

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ZErb 11/2021, Zu § 35 GBO: ... / 1 Tatbestand

I. In dem betroffenen Wohnungserbbaugrundbuch ist H. A. (Erblasserin) als Eigentümerin eingetragen, die am 30.11.2020 verstorben ist. Die Erblasserin war mit M. A. verheiratet, der vorverstorben ist. Die Eheleute hatten am 11.3.1995 ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben und nach dem Tod des letztversterbenden...mehr

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ZErb 11/2021, Zu § 35 GBO: ... / 2 Gründe

II. Die Beschwerden sind gemäß § 71 Abs. 1GBO zulässig, aber unbegründet. Gemäß § 35 Abs. 1 S. 1 GBO kann der Nachweis der Erbfolge nur durch einen Erbschein oder ein europäisches Nachlasszeugnis geführt werden. Nur wenn die Erbfolge auf einer Verfügung von Todes wegen beruht, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, genügt es gemäß § 35 Abs. 1 S. 2 GBO grundsätzlich, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Gewillkürte Erbfolge

Rz. 73 [Autor/Stand] Die Erbfolge durch letztwillige Verfügung beruht auf einem Testament oder einem Erbvertrag. Darin können alle erbrechtlich möglichen Verfügungen getroffen werden, unter anderem Erbeinsetzung, Vermächtnis und Auflage. Ein Testament kann privatschriftlich errichtet werden, indem der Erblasser den gesamten Text mit der Hand schreibt und am Ende unter Angabe ...mehr

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FF 11/2021, Anordnung einer... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Beteiligte zu 2 strebt die "Aufhebung" der dem Beteiligten zu 1 von der Betroffenen erteilten General- und Vorsorgevollmacht an, soweit sie sich auf die Vermögenssorge erstreckt, und will die Einrichtung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge, Nachlassangelegenheiten und Geltendmachung von Rechten der Betroffenen gegenüber ihren Bevollmächtig...mehr

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ZErb 11/2021, Zu § 35 GBO: ... / Leitsatz

1. Bei einem privatschriftlichen Testament ist die Erbfolge gemäß § 35 GBO mit einem Erbschein nachzuweisen. Eine Hinterlegung des Testaments beim Nachlassgericht hat auf diese Regelungen keinen Einfluss. 2. Öffentliche Urkunden sind gemäß § 415 ZPO Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde innerhalb ihrer Amtsbefugnisse oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen P...mehr

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ZErb 11/2021, Der Betreuer ... / 9. Ausnahmegenehmigung

Der Betreuer kann vor der Testamentserrichtung beim Betreuungsgericht eine Genehmigung beantragen (§ 30 Abs. 3 BtOG). Die Genehmigung muss, um wirksam zu sein, noch vor dem Tod des Erblassers erteilt und rechtskräftig sein (vgl. § 1858 nF BGB). Eine nachträgliche Ausnahmegenehmigung (dh nach dem Tod des Erblassers) scheidet nach Ansicht der Gesetzesbegründung[29] aus und sol...mehr

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ZErb 11/2021, Der Betreuer ... / II. Rechtslage bis 31.12.2022

Der Betreute kann seinen jetzigen oder früheren Berufs- oder ehrenamtlichen Betreuer zum Erben (oder Vermächtnisnehmer, oder Testamentsvollstrecker) einsetzen; das Verbot des § 14 HeimG (mit § 134 BGB) ist nicht analog anwendbar;[1] denn dadurch würde die Testierfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG) beeinträchtigt. Allerdings sind Betreute häufig nicht mehr testierfähig.[2] War der Erb...mehr

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ZErb 11/2021, Der Betreuer ... / b) Auslegung

Die Gesetzestechnik ("Dies gilt auch …") ist missglückt. Sinngemäß lautet die Regelung: "Einem beruflichen Betreuer ist es untersagt, von dem von ihm Betreuten Geld oder geldwerte Leistungen in Form von Zuwendungen im Rahmen einer Verfügung von Todes wegen anzunehmen". Allerdings ist in § 30 BtOG nicht angegeben, welche Konsequenzen es hat, wenn der Betreuer die Erbschaft bz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Schenkungsversprechen unter Überlebensbedingung

Rz. 160 [Autor/Stand] Nach § 2301 Abs. 1 Satz 1 BGB kann ein Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 BGB) unter der Bedingung gemacht werden, dass der Beschenkte den Schenker überlebt (sog. Überlebensbedingung). Die Überlebensbedingung, die als aufschiebende oder als auflösende Bedingung formuliert werden kann, gleicht das Versprechen einem Erwerb von Todes wegen an (§ 1923 BGB)....mehr

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ZErb 11/2021, Der Betreuer ... / 5. Kenntnis des Berufsbetreuers von der Erbensetzung

Wie ist es, wenn der Betreute sein Testament errichtet, ohne dem Betreuer davon etwas zu sagen ("Stilles Testament")? Darauf kommt es nach dem Gesetzeswortlaut nicht an;[25] das dürfte ein unzulässiger Eingriff in die Testierfreiheit sein; denn der Erblasser handelt hier unbeeinflusst. Dass andernfalls Beweisschwierigkeiten auftreten können, genügt nicht. Anders ist es nach ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

Rz. 106 [Autor/Stand] Der Erblasser kann einem anderen einen Vermögensvorteil zuwenden, ohne ihn zum Erben einzusetzen (§ 1939 BGB). Dann ordnet er ein Vermächtnis an. Davon ist im Zweifel auszugehen, wenn dem Bedachten einzelne Gegenstände zugewendet worden sind (§ 2087 Abs. 2 BGB). Zwingend ist das nicht. Die Zuwendung eines Gegenstandes, der nahezu den ganzen Nachlass ers...mehr

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ZErb 11/2021, Der Betreuer ... / 3. Betroffene Personen

Das sind nur Berufsbetreuer (definiert in § 19 Abs. 2 BtOG), die im Zeitpunkt des Erbfalls als Berufsbetreuer für den Erblasser bestellt waren, wobei die Berufsmäßigkeit im Bestellungsbeschluss verlautbart sein muss (§ 286 Abs. 1 Nr. 4 FamFG). Auch auf Vereinsbetreuer und Behördenbetreuer ist die Regelung anwendbar. Wechselte der ehrenamtliche Betreuer (2022 als Erbe eingese...mehr

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ZErb 11/2021, Der Betreuer ... / 6. Zeitlicher Anwendungsbereich

Wenn sowohl die Testamentserrichtung durch den Betreuten als auch der Tod des Betreuten ab 1.1.2023 liegen, ist die Neuregelung anzuwenden. Liegen beide Zeitpunkte vor dem 1.1.2023, ist die Regelung noch nicht in Kraft.[27] Wurde das Testament vor dem 1.1.2023 errichtet, stirbt der Betreute aber erst nach dem 1.1.2023, dann gilt dafür schon die Neuregelung, weil es nach dem ...mehr

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ZErb 11/2021, Die Kostentragungspflicht der Betreuungsvergütung beim’Behindertentestament

Das Behindertentestament ist für sich schon ein Randgebiet, das auch viele versierte Erbrechtsanwälte meiden und sich nur widerwillig damit auseinandersetzen. Noch spezieller ist die Frage, wer die Kosten einer Betreuung bei Vorliegen eines klassischen Behindertentestaments zu tragen hat. Nachdem in der jüngeren Vergangenheit zu dieser Frage zahlreiche obergerichtliche, aber...mehr

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ZErb 11/2021, Der Betreuer ... / 5

Auf einen Blick Teile der Neuregelung sind ein bedenklicher Eingriff in die Testierfreiheit, so z.B., dass auch ein "stilles Testament" erfasst ist. Weshalb diejenigen ehrenamtlichen Betreuer, die nicht aus dem familiären oder persönlichen Umfeld des Betreuten sind, sondern anderweitig zum Amt kommen, vom "Verbot" ausgenommen sind, ist unerklärlich[30]; die Missbrauchsgefahr...mehr

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FF 11/2021, Der Fall Mahnko... / II. Problematik der Entscheidung

Rechtsanwalt Bergquist war als Nachlassverwalter mehrfach im schwedisch-deutschen Verfahren tätig. Er stellt, ausgehend von dem Mahnkopf-Fall drei Beispiele vor, um die Problematik weiter zu erörtern. Die Voraussetzungen der Beispiele sind folgende: Herr A und Frau B sind beide deutsche Staatsangehörige. Die Eheleute sind seit 1970 verheiratet und haben ein gemeinsames Kind C....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / f) Supervermächtnis

Rz. 125 [Autor/Stand] Damit die Kinder bei einem Berliner Testament ihre Freibeträge nach § 16 ErbStG behalten und der letztversterbende Elternteil die ungeschmälerte Erbschaft, wird im Schrifttum ein komplexes Vermächtnis angeboten (s. Rz. 113).[2] Es besteht aus einem Zweckvermächtnis, wonach der Letztversterbende die Leistungen bestimmen kann, die an die Kinder gehen. Die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Anordnung des Erblassers

Rz. 256 [Autor/Stand] Erfolgt die Anordnung dadurch, dass die künftige Stiftung als Erbe oder als Vermächtnisnehmer eingesetzt wird, hätte es keiner eigenständigen Regelung bedurft, weil sich die Steuerbarkeit bereits aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ergibt. Denn die Stiftung gilt als vor dem Tod des Stifters entstanden, auch wenn sie erst nach seinem Tod anerkannt wird (§ 84 BGB...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Ausstattung der Vermögensmasse

Rz. 267 [Autor/Stand] Tatbestandlich nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 ErbStG ist nur ein Vermögenstransfer auf eine vom Erblasser letztwillig angeordnete oder errichtete Vermögensmasse.[2] So ist etwa ein im Testament angeordneter Generation-Skipping-Trust nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 ErbStG steuerbar.[3] Rz. 268 [Autor/Stand] Die Sondervorschrift § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 ErbStG i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht: Schenkung in Benachteiligungsabsicht

Rz. 350 [Autor/Stand] Der durch einen Erbvertrag gebundene Erblasser kann über sein Vermögen weiterhin frei verfügen (§ 2286 BGB). Deshalb kann er auch Schenkungen machen. Daraus erwächst dem Vertragserben selbst dann kein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB gegen den Erblasser, wenn der Erblasser und der Dritte kollusiv zusammenwirken.[2] Auch ein Schadensersatzanspruch au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Steuergestaltung mit Auflagen

Rz. 292 [Autor/Stand] Um Kindern beim Berliner Testament ihre persönlichen Freibeträge nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG im Verhältnis zum Erstversterbenden zukommen zu lassen, konnte bis 1.1.2009 mit einer (aufschiebend bedingten) Auflage gearbeitet werden.[2] Jeder Elternteil machte Wertzuwendungen an die Kinder in Höhe ihrer unverbrauchten Freibeträge. Die Kinder erhielten di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / j) Taktische Ausschlagung

Rz. 100 [Autor/Stand] Schlägt der Erbe aus, gilt der Anfall an ihn als nicht erfolgt (§ 1953 Abs. 1 BGB). Das kann genutzt werden, um den Vermögensfluss in der Familie ("postmortal") steuergünstig zu steuern.[2] Versterben Eltern kurz hintereinander, die sich in einem Berliner Testament gegenseitig zu Erben und die Kinder zu Schlusserben und Ersatzerben eingesetzt haben, kan...mehr

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ZErb 11/2021, Erbscheinverf... / 1 Tatbestand

I. Am 28.11.2019 beantragte der Beteiligte gestützt auf ein Testament des Erblassers vom 0.0.2017 die Erteilung eines Alleinerbscheins zu seinen Gunsten. Dabei gab er u.a. an, dass zum Nachlass ein Miteigentumsanteil von ¼ an einer Immobilie in D, im L-Weg, gehöre. Nachdem die – erst zu ermittelnden – gesetzlichen Erben des Erblassers dem Erbscheinantrag nicht widersprochen ha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / j) Testamentsvollstreckergebühr versus Vermächtnis

Rz. 131 [Autor/Stand] Der BFH hat entschieden, dass eine vom Erblasser als Testamentsvollstreckerhonorar bezeichnete Vergütung, die tatsächlich und rechtlich mit der Testamentsvollstreckung zusammenhängt, weil sie der Testamentsvollstrecker nur dann erhält, wenn er sein Amt ausübt, kein Vermächtnis i.S. von § 2147 ff. BGB ist, auch soweit sie eine angemessene Höhe i.S. des §...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Steuertatbestand

Rz. 353 [Autor/Stand] Der Erbschaftsteuer unterliegt, was ein Vertragserbe – und seit 1.1.2009 was ein Schlusserbe eines gemeinschaftlichen Testamentes oder ein Vermächtnisnehmer – auf Grund beeinträchtigender Schenkungen des Erblassers (§ 2287 BGB) von dem Beschenkten nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung erlangt. Der Gesetzgeber[2] hat die Erweiteru...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / A. Einführung

Die Gestaltung von behindertengerechten Testamenten gilt unter juristischen Experten als eine der Königsdisziplinen im Erbrecht. Der hohe Anspruch der Materie ergibt sich zum einen aus einer dynamischen Rechtsprechung, die insbesondere mit Blick auf Fragen der Sittenwidrigkeit der Gestaltung und Möglichkeiten Dritter, insbesondere des Sozialleistungsträgers, die Konstruktion...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Einsetzung auf den Pflichtteil

Rz. 150 [Autor/Stand] Praktische Schwierigkeiten ergeben sich, wenn der Erblasser, zumeist in einem privatschriftlichen Testament, verfügt hat, er setze einen Pflichtteilsberechtigten auf den Pflichtteil – oder gleichbedeutend, der Berechtigte solle (nur) den Pflichtteil bekommen. Die Auslegung wird hier in aller Regel dem Ergebnis der gesetzlichen Vermutung entsprechen, das...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Vergleich, Auslegungsvertrag

Rz. 85 [Autor/Stand] Werden Streitigkeiten über die Ungewissheit der Erbrechtslage durch einen gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich beigelegt, war nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH[2] der Vergleich (§ 779 Abs. 1 BGB) der Besteuerung zugrunde zu legen. Der BFH hat diese fast fünfzigjährige Rechtsprechung aufgegeben[3] und entschieden, dass der weichende po...mehr

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ZErb 11/2021, Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, Beckervordersandfort

Buch mit Musterdownload, 488 Seiten, zerb Verlag, 2. Aufl. 2020, ISBN 978-3-95661-100-1, 59,00 EUR Jeder im Erbrecht tätige Praktiker ist gehalten, in der Beratung zur Vermögensnachfolge ein rechtlich fehlerfreies Nachfolgekonzept zu erarbeiten, welches den Vorstellungen des Mandanten möglichst nahekommt. Zu den abstrakten Zielsetzungen der Mandanten zählt dabei zwar – oft me...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

Rz. 321 [Autor/Stand] Als vom Erblasser zugewendet gilt nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 Alt. 2 ErbStG, was als Abfindung für die Ausschlagung einer Erbschaft gewährt wird. Schlägt der Nacherbe gegen Abfindung aus, so versteuert der Nacherbe die erhaltene Abfindung nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 Alt. 2 ErbStG, wobei die Abfindung an die Stelle der Anwartschaft tritt. Der Erwerb der Abfindung gil...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch

Rz. 312 [Autor/Stand] Entsprechend den zivilrechtlichen Vorgaben ist damit gemeint, dass der Erbe und der Pflichtteilsberechtigte vereinbaren, dass der Anspruch erlassen wird (§ 397 BGB). Für diesen Verzicht erhält der Pflichtteilsberechtigte vom Erben oder von einem Dritten[2] regelmäßig eine Abfindung. Der Erbe kann die Abfindungszahlung nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Erfüllung unwirksamer Verfügungen von Todes wegen

Rz. 79 [Autor/Stand] Unwirksame Verfügungen, beispielsweise eine mündliche Erbeinsetzung, die nicht die Voraussetzungen eines Nottestaments (§§ 2249, 2251 BGB) erfüllt, sind nach § 41 AO für die Erbschaftsteuer ausnahmsweise als gültig anzusehen. Die Voraussetzungen sind[2]: Der Erblasser muss eine Anordnung für den Erbfall getroffen haben. Sie muss – bis auf die Form – allen...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / a) Position des Vorerben

Der behinderte Erbe wird im Rahmen des Vor- und Nacherbenmodells zum Mit-/Vorerben (§§ 2100 ff. BGB) auf Lebenszeit eingesetzt. Die Einsetzung erfolgt regelmäßig als nicht befreiter Vorerbe, damit dem Behinderten dann nur die Nutzungen der Erbschaft, nicht aber die Nachlasssubstanz zur eigenen Verwendung zusteht, §§ 2111 Abs. 1 S. 1, 2134 BGB. Die Einsetzung zum Mit-/Erben i...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / a) Handlungsanweisungen

Die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft wird mit einer Dauertestamentsvollstreckung gem. § 2209 S. 1 BGB kombiniert. Dadurch soll verhindert werden, dass der Sozialleistungsträger Zugriff auf die Vorerbschaft und deren Erträge nimmt. Nur mit der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft alleine würde dieses Ziel nicht erreicht. Ohne die Verwaltungsvollstreckung würden die Nutz...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / b) Person des Testamentsvollstreckers

Bei der Auswahl der Person des Testamentsvollstreckers ist der Erblasser grds. frei. Sie sollte im Interesse einer optimalen Nachlassabwicklung idealerweise nicht dem Nachlassgericht überlassen, sondern positiv in der letztwilligen Verfügung bestimmt werden. Benannt werden kann im Rahmen des § 2197 Abs. 1 BGB jede natürliche oder juristische Person[37], wobei die Komplexität ...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / b) Position des Nacherben

Die Auswahl geeigneter Nacherben obliegt dem Erblasserwillen. Es gilt der Grundsatz der Testierfreiheit, Art. 14 Abs. 1 GG. Als Nacherben kommen neben anderen natürlichen Personen aus dem persönlichen Umfeld des Erblassers vor allem Geschwisterkinder des Behinderten oder aber auch der Ehegatte des Erblassers in Betracht. Bei einer Nacherbeneinsetzung des Ehegatten muss grds....mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / b) Pflichtteilsergänzungsansprüche

Eine weitere Gefahr für die Überleitung von Ansprüchen auf den Sozialleistungsträger kann sich aus lebzeitigen Zuwendungen des Erblassers ergeben, die Pflichtteilsergänzungsansprüche nach den §§ 2325 ff. BGB nach sich ziehen. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist ein neben dem ordentlichen Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB stehender und von diesem unabhängiger eigener Pf...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / I. Erbrechtliche Grundlagen

Bevor auf die speziellen testamentarischen Konstruktionen zur Gestaltung eines Behindertentestaments eingegangen wird, sollen die Grundlagen der gesetzlichen Erbfolge und des Pflichtteilsrechts dargestellt werden. Sie bilden die Basis der juristischen Überlegungen bei der Ausgestaltung von letztwilligen Verfügungen und insbesondere bei der Planung von behindertengerechten Ve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Vollständigkeit der Vorschrift

Rz. 25 [Autor/Stand] § 3 ErbStG enthält alle Erwerbe des Erbrechts: den Erwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG), den Erwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 ErbStG), den Erwerb auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteils (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3 ErbStG), den Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG), die vermächtnisgleichen Er...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.1.1 Die Sachverhalte

Das Verfahren 1 BvR 1644/00 In diesem Verfahren wendete sich der Sohn 1 der Erblasserin an das Bundesverfassungsgericht, weil er zur Zahlung des Pflichtteils an seinen Bruder (Sohn 2) verurteilt worden war. Die verstorbene Mutter der beiden Brüder hatte in einem privatschriftlichen Testament Sohn 1 zu ihrem Alleinerben eingesetzt, weil der Sohn 2, mit dem sie gemeinsam in ein...mehr