Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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Pflichtteilsentzug / 2.2.4 Freiheitsstrafe (§ 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB)

Völlig neu eingeführt wurde der Tatbestand der Pflichtteilsentziehung wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe. Danach kann der Pflichtteil unter folgenden Voraussetzungen entzogen werden: Der Pflichtteilsberechtigte ist wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt oder die Unterbringung des Ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2.5.1.2 Einzelfälle

Rz. 41 Wird eine unwirksame Verfügung von Todes wegen ausgeführt, ist das wirtschaftliche Ergebnis dieses Vollzugs erbschaftsteuerrechtlich zu beachten, wenn die Ausführung der Verfügung auf der Beachtung des von dem Begünstigten und dem Belasteten anerkannten erblasserischen Willens beruht.[1] Dies gilt auch dann, wenn die Verfügung nur teilweise ausgeführt wird.[2] Ein for...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2.2.2.2 Nichtigkeitsgründe

Rz. 14 Die Gründe der Nichtigkeit können sich aus der Person der Beteiligten, dem Inhalt des Rechtsgeschäfts, dem Zustandekommen der Willenserklärungen und der Nichteinhaltung der für das Rechtsgeschäft vorgeschriebenen Form ergeben. Aus dem Inhalt des Rechtsgeschäfts kann sich die Nichtigkeit insbesondere bei Verstößen gegen ein gesetzliches Verbot[1] oder gegen die guten Si...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 3.1.1 Begriff des Scheingeschäfts

Rz. 55 Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Vertragsparteien einverständlich nur den äußeren Schein eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, die mit dem Geschäft verbundenen Rechtsfolgen aber nicht eintreten lassen wollen.[1] Dies kann zivil- und steuerrechtlich nur einheitlich beurteilt werden. Setzen die von den Vertragsparteien gewollten steuerrechtlichen Folgen eines Geschäf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2.1 Rechtsgeschäfte

Rz. 11 Rechtsgeschäfte bestehen aus einer oder mehreren Willenserklärungen, die allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen die von den Beteiligten gewollte Rechtsfolge herbeiführen.[1] Willenserklärung ist die Äußerung eines auf die Herbeiführung einer Rechtswirkung gerichteten Willens, die in der Begründung, inhaltlichen Änderung oder Beendigung eines privat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 5.2 Erbe

Rz. 46 Erbe ist derjenige bzw. sind diejenigen, auf den bzw. die mit dem Tod des Erblassers dessen Vermögen als Ganzes übergegangen ist.[1] Nach dem Erbrecht des BGB kann Erbe jede natürliche oder juristische Person sein, darüber hinaus aber auch jedes andere Gebilde, das zivilrechtlich Träger von Rechten sein kann, z. B Personengesellschaften des Handelsrechts oder nichtrech...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Testament... / Leitsatz

1. Stellt sich nach Erlass einer Zwischenverfügung heraus, dass mit den darin aufgezeigten Abhilfemitteln der Nachweis der Beseitigung eines der Eintragung entgegen stehenden Hindernisses nicht beseitigt werden kann – hier Anerkennung einer als Erbin eingesetzten Stiftung durch die Stiftungsaufsicht im Zeitpunkt des Erbfalls –, ist die Zwischenverfügung aufzuheben; erscheine...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Testament... / 1 Tatbestand

I. Der am 7.2.2020 verstorbene eingetragene Eigentümer (im Folgenden: Erblasser) war als solcher seit dem x 2002 mit seiner Ehefrau je zur Hälfte im Grundbuch eingetragen. Seit dem x.2017 ist er als Alleineigentümer eingetragenen, nachdem seine Ehefrau gestorben war. Am x.2019 errichtete der Erblasser zur UR-Nr. x des Notars x ein Testament. Darin setzte er die von der Beteili...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Testament... / 2 Gründe

II. 1. Die Beschwerde ist zulässig. Beschwerdeführer ist der Beteiligte zu 1 in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker über den Nachlass des Erblassers. Insoweit ist er zur Erhebung der Beschwerde auch im eigenen Namen befugt (Meikel/Schmidt-Räntsch, GBO, 12. Aufl., § 7 Rn 143). 2. In der Sache führt die Beschwerde zu einem vorläufigen Erfolg. a) Steht einer beantragten ...mehr

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ZErb 10/2021, Zu überrasche... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin, Tochter und Alleinerbin der am 11.6.2019 verstorbenen Erblasserin K. S. (Anlage K 2), begehrt von der beklagten … die Auszahlung eines Guthabens, das auf dem der Erblasserin gehörenden X. zu einem Prämiensparkonto mit der Nr. ausgewiesen ist. Am 17.10.2000 schlossen die Erblasserin und die Beklagte einen Prämiensparvertrag, zu dem die Konto-Nr. 0000000000 verg...mehr

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ZErb 10/2021, Anwendbarkeit... / 1 Tatbestand

I. Durch Erbvertrag vom 22.7.1968 hatten sich der Erblasser und seine am 25.6.2016 vorverstorbene Ehefrau wechselseitig zu Alleinerben eingesetzt. Zum Alleinerben des Längstlebenden war der im Jahre 1959 geborene Sohn des Erblassers berufen worden; zu Ersatzerben für den Fall seines Vorversterbens waren seine Abkömmlinge eingesetzt worden. Ferner hieß es: "Auch behält sich de...mehr

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ZErb 10/2021, Zu überrasche... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung der Klägerin hat in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat die gegen die beklagte … gerichtete Klage zu Recht als unbegründet abgewiesen. Ein Auszahlungsanspruch im Deckungsverhältnis steht der Klägerin nicht zu. Als mögliche Anspruchsgrundlage für die von der Klägerin geltend gemachte Auszahlung des Prämiensparguthabens hat das Landgericht bea...mehr

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ZErb 10/2021, Anwendbarkeit... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist zulässig. Sie ist form- und fristgerecht (§ 63 Abs. 1 FamFG) eingelegt worden. Auch ist die Beschwerdeführerin beschwerdeberechtigt nach § 59 Abs. 1 FamFG. Denn sie macht geltend, Erbin geworden zu sein, sodass die Erteilung des vom Beteiligten zu 5. beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses sie in ihren Rechten beeinträchtigen würde. In der Sache hat...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Schätzung... / 1 Tatbestand

I. Am 28.11.2019 beantragte der Beteiligte gestützt auf ein Testament des Erblassers vom 0.0.2017 die Erteilung eines Alleinerbscheins zu seinen Gunsten. Dabei gab er u.a. an, dass zum Nachlass ein Miteigentumsanteil von ¼ an einer Immobilie in D, im L-Weg, gehöre. Nachdem die – erst zu ermittelnden – gesetzlichen Erben des Erblassers dem Erbscheinantrag nicht widersprochen ha...mehr

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ZErb 10/2021, Die Immobilie... / II. Handlungsbedarf bei Immobilien im Nachlass

Der Erbe muss veranlassen, dass das Grundbuch berichtigt wird und er als neuer Eigentümer eingetragen wird. Gemäß § 35 Abs. 1 GBO gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, den Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt zu führen. Entweder durch einen Erbschein bzw. ein Europäisches Nachlasszeugnis oder durch eine in einer öffentlichen Urkunde enthaltenen Verfügung von ...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Berechnun... / 2 Gründe

II. 1. Die weitere Beschwerde der Betroffenen ist zulässig gemäß § 81 Abs. 4 S. 1 GNotKG, nachdem sie das Landgericht im angefochtenen Beschl. v. 8.4.2021 zugelassen hat. An diese Zulassung ist der Senat gebunden (§ 81 Abs. 3 S. 3, Abs. 4 S. 4 GNotKG). Die weitere Beschwerde wurde gemäß § 81 Abs. 5 S. 4 GNotKG beim Landgericht eingelegt. Sie ist nicht an eine Frist gebunden un...mehr

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ZErb 10/2021, Die Immobilie... / V. Die Immobilienerbschaft in der Teilungsversteigerung

Im Jahre 2020 betrug die Gesamtzahl der Zwangsversteigerungen in Deutschland 18.449 Immobilien mit einem Verkehrswert von 3,85 Mrd. Euro.[21] 18 % der Zwangsversteigerungen (in absoluten Zahlen: 3.500)[22] sind so genannte Teilungsversteigerungen, die auf die Auflösung von Gemeinschaften gerichtet sind. Anlass dieser Teilungsversteigerungen sind entweder Streitigkeiten im Ra...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Vermächtnis

Zuwendungen aufgrund eines Vermächtnisses des verstorbenen Arbeitgebers an langjährige, bei ihm beschäftigte Arbeitnehmer gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn es sich um Gegenleistungen aus dem Arbeitsverhältnis handelt.[1] Dies gilt insbesondere, wenn der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung als Motiv für seine Zuwendung unzureichende Entlohnung oder Sicher...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 1. Testament für bedürftige Menschen mit Behinderung (Behindertentestament) I: Die Erbschaftslösung

a) Juristisches Handwerkszeug und der Aufbau des Testaments Rz. 180mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 2. Testament für bedürftige Menschen mit Behinderung (Behindertentestament) II: Die Vermächtnislösung

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 3. Testament für bedürftige Menschen mit Behinderung (Behindertentestament) III: Die umgekehrte Vermächtnislösung

a) Juristisches Handwerkszeug Rz. 185 b) Muster Rz. 186 Muster: Umgekehrte Vermächtnislösung[217]mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 4. Einzelfragen 1: Ist der Erblasser frei, ein Testament zu gestalten?

a) Bestehen persönliche/persönlich gewählte Einschränkungen der Testierfähigkeit? Rz. 134 Einschränkungen bei der Gestaltung ergeben sich aus der rechtsgeschäftlichen Testier- und Erbvertragsfähigkeit (§§ 2229, 2275 BGB). Ein Minderjähriger kann ein Testament erst errichten, wenn er das 16. Lebensjahr vollendet hat. Wer wegen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit, we...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 2. Besonderheiten gegenüber dem Testament zu Gunsten bedürftiger Menschen mit Behinderung (Behindertentestament)

Rz. 212 In der Ausgestaltung steht das gesamte Instrumentarium des Testamentes für behinderte Menschen zur Verfügung. Die Verwaltungsanordnungen nach § 2216 Abs. 2 BGB sind entsprechend anzupassen. In Anlehnung an Krauß[239] können das z.B. sein:mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / B. Das Testament für Bedürftige aus anderen Gründen als Behinderung

Rz. 187 In der Folge der Entwicklung des Testamentes für bedürftige Menschen mit Behinderung haben sich auch Testamente zugunsten von Menschen entwickelt, die aus anderen Gründen bedürftig sind und nachrangige Sozialleistungen beziehen. In der Literatur werden solche Testamente häufig zusammen mit Testamenten zugunsten Überschuldeter [218] und dem Insolvenzrecht abgehandelt. E...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Besonderes Fallbeispiel: Der Pflichtteilsanspruch und das Berliner Testament

Rz. 154 Fallbeispiel 66: Der Pflichtteilsanspruch und das Berliner Testament Der Vater des A verstarb Anfang 2019. A beantragte nach Bezug von Arbeitslosengeld 2020 die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II. Die Eltern des A hatten ein Testament verfasst. Darin setzten sie sich gegenseitig zu "Alleinerben (Vollerben)" ein. Erben des Längstlebenden sollten die beiden gemein...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / A. Das Testament für bedürftige Menschen mit Behinderung (Behindertentestament)

Rz. 1 Mit den vorstehenden Erläuterungen zum sozialhilferechtlichen Leistungsverhältnis, seinem Entstehen, seinen Störfällen und seinen Störfallregelungen wurde ausgelotet, welche rechtlichen Spielräume für erbrechtlich Begünstigte, Beschenkte und Erblasser überhaupt verbleiben, was gar nicht funktioniert und was ggf. nur im Einzelfall sinnvoll und machbar ist. Daraus ergibt...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / a) Juristisches Handwerkszeug und der Aufbau des Testaments

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ZErb 09/2021, Die Ausgleichspflicht nach § 2057a BGB sollte im Testament geregelt werden

Spätestens mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24.3.2021 (IV ZR 296/20) ist die Regelung über die Ausgleichspflicht nach § 2057a BGB wieder in das Bewusstsein der Erbrechtler gerückt. Ausgangspunkt des Verfahrens vor dem BGH war ein Pflichtteilsstreit bei dem der Erbe die Pflichtteilsforderung unter der Berücksichtigung einer ihm nach § 2057a BGB mutmaßlich zustehenden ...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / D. Kann man "defekte" Testamente zugunsten von bedürftigen Menschen retten?

I. Der Antrag nach § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB – Das Außerkraftsetzen/Ändern von Verwaltungsanordnungen? Rz. 243 Fallbeispiel 96: Jeden Monat 2.000 DM Die rechtlich unberatene Erblasserin verfügte in einem Behindertentestament zugunsten einer Verwandten, dass der Testamentsvollstrecker ihr monatlich 2.000 DM zuwenden solle, "damit es ihr weiterhin so gut gehe, wie bisher." Als das...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / b) Bindung durch andere letztwillige Verfügungen

Rz. 135 Eine Beschränkung seiner Testierfähigkeit kann der Erblasser selbst durch ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag herbeigeführt haben (§§ 2265 ff., 2274 ff. BGB). Fallbeispiel 86: Die nicht abänderbare Schlusserbeneinsetzung[183] Die Eltern haben vier Töchter. T 3 ist seit ihrer Geburt schwer behindert. Es bestand von jeher keine Aussicht, dass sie ohne...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / C. Fehler und Probleme des Behinderten-/Bedürftigentestaments

Rz. 214 Die größten Probleme von Behinderten-/Bedürftigentestamenten ergeben sich heute nicht mehr aus Rechtsprechung, die die Sittenwidrigkeit von bedürftigen Menschen mit und ohne Behinderung diskutiert. Vielmehr sind esmehr

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ZErb 09/2021, Zur Zuständig... / 1 Gründe

I. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache insoweit einen vorläufigen Erfolg, als sie zur Aufhebung des Beschlusses des Nachlassgerichts vom 3.2.2021 samt Nichtabhilfeentscheidung vom 19.3.2021 führt, da die Rechtspflegerin für die Entscheidung vom 3.2.2021 über den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 vom 21.11.2020 funktionell nicht zuständig war. 1. Für die Entscheidung ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (2) Wirksamkeitsbremse für Testamente bei bedürftigen Ehegatten

Rz. 271 Die Gestaltung einer nicht befreiten Vorerbschaft/Nacherbschaft entzieht dem Vorerben die Substanz des Nachlasses. Diese steht dem Nacherben zu. Mit einer gestaffelten Nacherbschaft kann man so versuchen, die Nachlasssubstanz an die jeweils nächste Generation weiterzugeben. Rz. 272 Fallbeispiel 29: Der pflegebedürftige Ehegatte/Lebenspartner – ein Fall für die Vorerb...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / IV. Der Zuwendungsverzicht (§ 2352 BGB)

Rz. 264 Fallbeispiel 100: Das Laientestament und der Verzicht auf ein Wohnungsrecht Die Eltern M und V haben zwei Kinder, davon eine Tochter mit Behinderung. Sie setzen sich auf den ersten Todesfall als alleinige Erben ein. Nach dem Tod des Letztverserbenden sollen beide Töchter erben. Für die behinderte Tochter B soll "ein Vermächtnis über ein Wohnrecht am Dachgeschoss gema...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / a) Bestehen persönliche/persönlich gewählte Einschränkungen der Testierfähigkeit?

Rz. 134 Einschränkungen bei der Gestaltung ergeben sich aus der rechtsgeschäftlichen Testier- und Erbvertragsfähigkeit (§§ 2229, 2275 BGB). Ein Minderjähriger kann ein Testament erst errichten, wenn er das 16. Lebensjahr vollendet hat. Wer wegen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistessschwäche oder wegen Bewusstseinsstörungen nicht in der Lage ist, die ...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / I. Beispiel: "Hartz-IV"-Bezieher (Grundsicherung/Sozialgeld SGB II)

Rz. 188 Wäre der tragende Punkt für ein Behindertentestament wirklich die bisher erbrachte Lebensarbeitsleistung der Eltern von Menschen mit Behinderung und die Vorsorge dieser Eltern für den Fall einer Reduzierung der staatlichen Leistungen, so müsste man eine Vergleichbarkeit der Fälle ohne jedes "Wenn und Aber" ablehnen.[222] Letztlich geht es beim sog. Bedürftigentestame...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 2. Auslegung

Rz. 250 Die Sozialhilfeschädlichkeit von Fallgestaltungen, bei denen Pflichtteilsansprüche entstehen, wurde vorstehend viele Male dargestellt. Gleichwohl geschieht es in der Praxis. Fallbeispiel 97: Die Pflichtteilsstrafklausel Die Eheleute M und V setzen sich wechselseitig als Alleinerben ein und treffen die Anordnung, dass nach dem Tod des Letztversterbenden ihr Sohn S zu 7...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / b) Muster

Rz. 181 Muster: Einzeltestament Rz. 182 Muster: Erbvertrag für eine Familie mit einem Kind mit Behinderungen und einem weiteren Kind nach dem Grundmuster von Bengel[215]mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / III. Die nachträgliche Anordnung einer Testamentsvollstreckung durch den überlebenden Ehegatten

Rz. 261 Da die Dauertestamentsvollstreckung ein wesentlicher Baustein ist, um dem Erben die Verfügungsbefugnis über den Nachlass zu entziehen und diesen damit unverwertbar im Sinne des Sozialhilferechtes zu machen, könnte eine Idee, wie man ein unzureichendes Testament heilt, darin bestehen, dass bei einem gemeinschaftlichen Testament der überlebende Ehegatte nachträglich nu...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / c) Gestaltung aus einem Sachverhalt der Zukunft

Rz. 171 Kein Testament trifft am Todestag gesichert auf den Sachverhalt, den der Erblasser vor Augen hatte. Das größte Risiko eines Behindertentestamentes ist, dass am Ende kein oder nur ein geringer Nachlass da ist. Das kann höchst unterschiedliche Ursachen und unterschiedliche Rechtsfolgen haben. Rz. 172 Um einen Pflichtteilsrestanspruch (§ 2305 BGB) zu vermeiden, ist es no...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / aa) Geltendes Erbrecht

Rz. 144 Staaten haben unterschiedliche Regeln dafür, welches Erbrecht zur Anwendung gelangt. Teilweise wird auf die Staatsangehörigkeit abgestellt, teilweise auf den Wohnsitz, teilweise auf die Belegenheit von Vermögensgegenständen. Bei Erbfällen mit internationalen Berührungspunkten kann es daher in unterschiedlichen Ländern zu abweichenden Ergebnissen bezüglich der Erbfolg...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / b) Muster

Rz. 186 Muster: Umgekehrte Vermächtnislösung[217]mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / a) Juristisches Handwerkszeug

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ZErb 09/2021, Bedingungen i... / bb. Besondere Verwirkungsklauseln

Bei den besonderen Verwirkungsklauseln setzt der Erblasser den Bedachten genaue Verhaltensregeln und ordnet für den Fall des Verstoßes als Sanktion den Verlust der Zuwendung an.[38] Die wohl bekanntesten besonderen Verwirkungsklauseln, die auch außerhalb von Unternehmertestamenten zu finden sind, sind Pflichtteilsstrafklauseln und Wiederverheiratungsklauseln. Es gibt jedoch ...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / bb) Ein Nutzen kann nicht erreicht werden

Rz. 35 Wenn der BGH die (lebenslang?) günstigere Stellung des "Kindes" mit Behinderung durch Erbeinsetzung oder Vermächtnis gegenüber dem ihm ansonsten zustehenden Pflichtteilsanspruch einerseits und den drohenden Verlust sozialrechtlicher Leistungen andererseits auch 2019 noch als essentiell für die Verneinung der Sittenwidrigkeit des Behindertentestamentes ansieht, dann mu...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / a) Sittenwidrigkeit als Ausnahme

Rz. 18 Die Sittenwidrigkeit eines Testamentes ist der absolute Ausnahmefall.[45] Die allgemeinen Regeln dazu stehen fest:mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / II. Die nachträgliche Anordnung von "Schutzringen" durch den überlebenden Ehegatten?

Rz. 246 In einem gemeinschaftlichen Testament sind nur wechselbezügliche Verfügungen nach dem Tod des Erstversterbenden bindend. Dasselbe gilt für vertragsmäßige Verfügungen in einem Erbvertrag. Wechselbezügliche bzw. vertragsmäßige Verfügungen sind Erbeinsetzung, Vermächtnis und Auflage. 1. Änderungsvorbehalte bei wechselbezüglichen/vertragsmäßigen Verfügungen Rz. 247 Wechsel...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / I. Der Antrag nach § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB – Das Außerkraftsetzen/Ändern von Verwaltungsanordnungen?

Rz. 243 Fallbeispiel 96: Jeden Monat 2.000 DM Die rechtlich unberatene Erblasserin verfügte in einem Behindertentestament zugunsten einer Verwandten, dass der Testamentsvollstrecker ihr monatlich 2.000 DM zuwenden solle, "damit es ihr weiterhin so gut gehe, wie bisher." Als das Sozialamt den Testamentsvollstrecker auf Herausgabe des Betrages in Anspruch nehmen wollte, beantr...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 1. Änderungsvorbehalte bei wechselbezüglichen/vertragsmäßigen Verfügungen

Rz. 247 Wechselbezügliche Verfügungen können nach dem Tod des Erstversterbenden geändert werden, wenn dem überlebenden Ehegatten hinreichend klare Abänderungskompetenzen eingeräumt worden sind.[309] Beim Erbvertrag kann durch ein einseitiges, vertragliches Rücktrittsrecht (§ 2293 BGB) der Rücktritt durch Testament nach § 2297 BGB den Weg zur Abänderung vertragsmäßiger Verfüg...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / cc) Außerkraftsetzung von Verwaltungsanordnungen nach § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB wegen Sittenwidrigkeit?

Rz. 49 Ob eine letztwillige Verfügung bzw. Verwaltungsanordnungen, durch die dem an sich pflichtteilsberechtigten Erben nichts zugutekommt, zu Fall gebracht werden können, kann man schließlich an § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB messen (vgl. dazu § 3 Rdn 303 f.). Für ein zur Zielerreichung "überbeschwertes" Behindertentestament hat die Rechtsprechung bisher keine Entscheidung getroffe...mehr