Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeitarbeit

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Job-Sharing / 2 Satzungsregelung zur Krankengeldberechnung

Bei nicht kontinuierlicher Arbeitsverrichtung kann die Satzung der gesetzlichen Krankenkasse abweichende Bestimmungen zur Berechnung des Krankengeldes vorsehen.[1] Die Satzungen der Krankenkassen sollen solche Fälle regeln, die sich gesetzlich nicht erfassen lassen, da sie nicht der üblichen Arbeitsgestaltung entsprechen (z. B. neue Arbeitsformen wie das Job-Sharing oder Son...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Corona-Sonderzahlung / 2.3 Vollzeit- und Teilzeitkräfte

Sollten nur Vollzeitkräfte die Corona-Sonderzahlung erhalten haben, kann dies sowohl in Hinblick auf das AGG als auch auf die spezialgesetzliche Regelung des § 4 TzBfG problematisch sein. Da überwiegend Frauen einer Teilzeittätigkeit nachgehen, kann in einer solchen Gruppenbildung eine indirekte Benachteiligung von Frauen liegen, sofern der Arbeitgeber für die Ungleichbehand...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Landwirtschaftliche Arbeitn... / 1 Arbeitnehmer in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft

Beschäftigt ein selbstständiger Land- und Forstwirt Mitarbeiter, sind dies regelmäßig Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Solche Arbeitsverhältnisse können auch zwischen Familienangehörigen abgeschlossen werden. Für den Arbeitslohn landwirtschaftlicher Arbeitnehmer ist die Lohnsteuer grundsätzlich nach den allgemeinen Regelungen und nach den vom Ar...mehr

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Entgeltersatzleistung: SV-F... / Zusammenfassung

Überblick In einer komplizierten Berechnungsweise wird ermittelt, ob und in welcher Höhe arbeitgeberseitige Leistungen beitragspflichtig sind, die für die Zeit des Sozialleistungsbezugs gezahlt werden. Zu berücksichtigen sind dabei u. a. der SV-Freibetrag und das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt. Um was es sich dabei handelt und in welcher Weise diese Werte berücksichtigt werd...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Urlaubsgeld / Zusammenfassung

Begriff Urlaubsgeld ist eine zusätzliche, für die Dauer des Urlaubs gezahlte Vergütung. Dagegen bezeichnet Urlaubsentgelt die Lohn- und Gehaltsfortzahlung während des Erholungsurlaubs. Zuweilen wird das Urlaubsgeld als zusätzliches 13. Monatsgehalt oder als Zuschussbetrag gezahlt. Teilweise wird es als prozentuale Erhöhung des Urlaubsentgelts ausgewiesen. Abzugrenzen sind di...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / Zusammenfassung

Überblick Eine Fortbildung erfolgt in vielen Fällen aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse und stellt keinen Arbeitslohn dar. Inzwischen bleiben Weiterbildungsleistungen durch den Arbeitgeber gesetzlich steuerfrei. Das gilt auch für Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitern dienen. Die Beitragspflicht in de...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.6 Betriebsverfassungsrechtliche Stellung, Sozialplan

Rz. 69 Ein Arbeitnehmer bleibt auch während der Elternzeit aktiv und passiv wahlberechtigt; auch sein Betriebsratsamt bleibt erhalten. Er ist auch nicht in seinem Betriebsratsamt verhindert, es sei denn, dass er gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden erklärt, wegen der Elternzeit sein Amt nicht ausüben zu wollen.[1] Dementsprechend sind bei einer Wahrnehmung von Aufgaben des...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.7 Karenzentschädigung bei Wettbewerbsverbot

Rz. 70 Scheidet ein Arbeitnehmer während der Elternzeit aus, ist für die Karenzentschädigung zu unterscheiden: Hat das Arbeitsverhältnis wegen der Elternzeit geruht, ist sie nach § 74 Abs. 2 HGB zu berechnen, die vergütungslose Elternzeit bleibt dabei außer Betracht. Dem Arbeitnehmer kann nicht entgegengehalten werden, er hätte ja gar nicht arbeiten können, weil er sich in El...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Corona-Sonderzahlung / 2.3 Begünstigte Arbeitnehmer

Anspruchsberechtigt waren Arbeitnehmer, die in der Corona-Krise erheblichen Belastungen ausgesetzt waren. Pro Arbeitnehmer galt der Betrag von 4.500 EUR als Höchstbetrag für einen steuerfreien Pflegebonus i. S. d. § 3 Nr. 11b EStG. Dabei war unerheblich, ob bei Zahlung des Pflegebonus der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt war oder ob es sich um eine geringfügig ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Betreuungsverhältnis zum Kind

Rz. 7 Zweite Voraussetzung ist ein Betreuungsverhältnis zu einem Kind, das im Haushalt – nicht notwendig des Arbeitnehmers – zu betreuen und zu erziehen ist und das noch keine 3 Jahre (bzw. 8 Jahre) alt ist. Der Arbeitnehmer muss das Kind selbst erziehen und kann das nicht weitgehend einem Dritten, auch nicht anderen Familienmitgliedern, überlassen.[1] Rz. 8 Es muss sich bei ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 4 1. Voraussetzung für den Anspruch auf Elternzeit nach §§ 15 f. BEEG ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses [1] oder eines gleichgestellten Rechtsverhältnisses. Dazu zählen nach § 20 Abs. 1 BEEG die Berufsbildungsverhältnisse (nicht nur die Berufsausbildungsverhältnisse, sondern auch die sonstigen Berufsbildungsverhältnisse i. S. d. § 26 BBiG) und auch die Heimarbei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.1 Vergütungsansprüche

Rz. 62 Da keine Vergütung zu zahlen ist, entfallen auch alle Ansprüche, die die geleistete Arbeit vergüten. Dazu gehört zunächst die regelmäßige Vergütung, aber auch leistungs- oder erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile entfallen, soweit sich der Arbeitnehmer im ganzen Zeitraum, für den diese Leistung gezahlt wird, in Elternzeit befand. Wenn eine leistungsbezogene Vergütung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Corona-Sonderzahlung / 1.4 Begünstigte Arbeitnehmer

Als Höchstbetrag für eine steuerfreie Beihilfe oder Unterstützung i. S. d. § 3 Nr. 11a EStG galt pro Arbeitnehmer der Betrag von 1.500 EUR. Unerheblich war, ob bei Zahlung der Corona-Sonderzahlung der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt war oder ob es sich um einen geringfügig entlohnten Beschäftigten (sog. Minijobber) gehandelt hat. Im Fall eines Ehegatten-Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit / 4.4.1 Teilzeitarbeit

Arbeitnehmer können ihre Arbeitsbereitschaft auch ohne besondere Gründe auf Teilzeitarbeit beschränken (Teilzeitprivileg). Voraussetzung ist, dass die in Betracht kommenden Teilzeitbeschäftigungen versicherungspflichtig sind, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassen und üblichen Arbeitsmarktbedingungen entsprechen (s. o.). Zur Vermeidung von Missbräuchen ist allerdings gesetzl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilarbeitslosengeld / 2.1 Teilarbeitslosigkeit

Der Begriff der Teilarbeitslosigkeit umfasst analog zum Begriff der Arbeitslosigkeit 3 Merkmale: die Beschäftigungslosigkeit, die Eigenbemühungen und die Verfügbarkeit. Teilbeschäftigungslosigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer seine versicherungspflichtige Beschäftigung verloren hat, die er parallel zu einer oder mehreren weiteren, ebenfalls versicherungspflichtigen Beschäfti...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nahtlosigkeitsregelung / 2.2 Leistungsminderung

Die geforderte mehr als 6-monatige Dauer der gesundheitlichen Einschränkung grenzt die dauerhafte Leistungsminderung von der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit ab. Der 6-Monats-Zeitraum ist dabei vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit ausgehend für die Zukunft zu beurteilen, bei späterem Eintritt der Leistungsminderung ab diesem Zeitpunkt. Die "15-Stunden-Grenze" entspricht zum ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilarbeitslosengeld / 1 Zweck

Das Teilarbeitslosengeld ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, die nach dem Recht der Arbeitsförderung gezahlt wird. Es dient dem Schutz der Arbeitnehmer, die 2 oder mehr versicherungspflichtige Beschäftigungen nebeneinander ausüben. Bei Verlust einer dieser Beschäftigungen besteht Anspruch auf Teilarbeitslosengeld für die Dauer von bis zu 6 Monaten.[1] Mit dieser L...mehr

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Urlaub: Sonderfälle / 1 Teilzeittätigkeit

Teilzeitarbeit mit geringerer täglicher Arbeitszeit Arbeitet ein Arbeitnehmer täglich, aber mit einer geringeren als der üblichen Stundenzahl, so gilt für die Berechnung des Urlaubs dieses Arbeitnehmers die gleiche Regelung wie bei Vollzeitbeschäftigten.[1] Da dem Urlaubsrecht immer die tageweise Freistellung von der Erbringung der Arbeitsleistung zu eigen ist, führt allein d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 3.2.2 Änderung des BEEG

Neben einer Reihe von Änderungen bezüglich der Regelungen über das Elterngeld werden auch arbeitsrechtliche Regelungen des BEEG geändert, indem das Gesetz zukünftig anstelle der Schriftform lediglich die Textform von Erklärungen verlangt. Die Neuregelungen gelten jedoch nach § 28 Abs. 1b BEEG nur für Kinder, die nach dem 30.4.2025 geboren werden. Das führt dazu, dass für die ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 7 Das Freiwilligen-Teilzeitgesetz

Das "Gesetz zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen" (Freiwilligen-Teilzeitgesetz)[1], das seit dem 29.5.2024 gilt, sieht die Möglichkeit von Freiwilligendiensten in Teilzeit vor. Freiwillige können ihren Dienst mit dem Fr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 8.1 Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte

EuGH, Urteile v. 29.7.2024, C-184/22 und C-185/22 Ein Arbeitgeber zahlte allen Arbeitnehmern, egal ob teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt, Mehrarbeitszuschläge erst dann, wenn eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden überschritten worden war. Das führte im Ergebnis dazu, dass der Vollzeitbeschäftigte ab seiner ersten Überstunde einen Mehrarbeitszuschlag erhielt, der Teilzeitbesch...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 3.2.4 Textform für die Befristung des Arbeitsverhältnisses auf das Erreichen der Regelaltersgrenze – Änderung des § 41 SGB VI

In Zusammenhang mit den Formerleichterungen im NachwG steht eine Änderung des § 41 SGB VI, mit der abweichend von § 14 Abs. 4 TzBfG für die Befristung des Arbeitsverhältnisses auf das Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr die Schriftform erforderlich ist, sondern auch die Textform genügt. § 41 SGB VI wird um einen Abs. 2 erweitert, der lautet: Zitat Eine Vereinbarung, die ...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.3.1 Teilzeit

Die Dauer oder das Volumen der vereinbarten Wochenarbeitszeit ist ein zentraler Hebel für betriebliche und individuelle Flexibilität. Teilzeitarbeit ist jede vertragliche Arbeitszeit, die geringer ist als die betriebliche Regelarbeitszeit für vergleichbare Vollzeitkräfte. Dabei sind sehr unterschiedliche Varianten möglich, von einer Reduzierung der Vollzeit bis zur klassisch...mehr

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Teilzeitarbeit: Job-Sharing

Zusammenfassung Überblick Flexible Teilzeitarbeit ist durch eine variable Verteilung der Wochenarbeitszeit geprägt. Die Arbeitszeit des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers wird also nicht nach einem festen Schema verteilt. Vielmehr können Dauer und Lage der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit nach betrieblichen und/oder individuellen Bedürfnissen unterschiedlich gestaltet...mehr

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Teilzeitarbeit: Job-Sharing / Zusammenfassung

Überblick Flexible Teilzeitarbeit ist durch eine variable Verteilung der Wochenarbeitszeit geprägt. Die Arbeitszeit des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers wird also nicht nach einem festen Schema verteilt. Vielmehr können Dauer und Lage der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit nach betrieblichen und/oder individuellen Bedürfnissen unterschiedlich gestaltet werden. Dadurc...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 4.2 Teilzeit im Pharmaunternehmen

Ein größeres Unternehmen, das pharmazeutische Produkte herstellt, entwickelte für seine Beschäftigten attraktive Arbeitszeitangebote für die sogenannte Rushhour des Lebens. Damit ist jene Lebenphase gemeint, in der sowohl ambitionierte, berufliche Ziele als auch familiäre Aufgaben und Interessen zusammentreffen. Das Pharmaunternehmen hat grundsätzlich die Arbeitszeit nach dem...mehr

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Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 3 Vertragsgestaltung

Gegenüber dem "normalen" Voll- und Teilzeitarbeitsverhältnis können sich für die Vertragsparteien besondere Rechte und Pflichten ergeben. Wie jeder andere Arbeitnehmer ist auch der Job-Sharing-Partner an die Weisungen des Arbeitgebers gebunden. Lediglich die Verteilung der vereinbarten Arbeitszeit kann er im Unterschied zu anderen Arbeitnehmern grundsätzlich in Abstimmung mi...mehr

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Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 2 Umsetzung von Job-Sharing-Modellen im Einzelnen

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten die Rahmenbedingungen für den von den Job-Sharing-Partnern festzulegenden Arbeitszeitplan und den Aufgabenbereich der am Job-Sharing beteiligten Arbeitnehmer festlegen. Außerdem sollten Vorkehrungen bei Nichteinigung der Job-Sharing-Partner getroffen werden, die dem Arbeitgeber die Möglichkeit geben, in solchen Fällen von seinem Direktion...mehr

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Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 3.1 Vergütung

Jeder einzelne Job-Sharing-Partner hat gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Zahlung des im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarten Arbeitsentgelts entsprechend der vereinbarten Wochenarbeitszeit. Für den Anspruch auf Zuschläge und Sondervergütungen gelten die allgemeinen Regelungen für Teilzeitbeschäftigte. Auch für Arbeitnehmer im Job-Sharing gilt das Diskriminierungsverbot d...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 4.6 Funktionszeiten, Teilzeit und Jobsharing beim ambulanten Pflegedienst

Das Arbeitszeitmodell im ambulanten Pflegedienst ist darauf ausgerichtet, die Bedürfnisse der Mitarbeiter in den Mittelpunkt zu stellen, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Beruf und persönlichem Leben zu ermöglichen. Planbare, flexible Arbeitszeiten schaffen ein Umfeld, das Eigenverantwortung, Selbstbestimmung und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördert. Da der P...mehr

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Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 2.2 Rechtsbeziehungen zwischen den Job-Sharing-Partnern

Zwischen den einzelnen Job-Sharing-Partnern bestehen keine vertraglichen Rechtsbeziehungen. Sie stehen nebeneinander in Einzelrechtsbeziehung zum Arbeitgeber. Es ist aber Teil der arbeitsvertraglichen Verpflichtung jedes am Job-Sharing beteiligten Arbeitnehmers, Absprachen mit dem oder den anderen Job-Sharing-Partner(n) über die Aufteilung der Arbeitszeit zu treffen und dies...mehr

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Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 4 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Grundsätzlich stehen bei der Arbeitsplatzteilung jedem Vertragspartner die allgemeinen Kündigungsrechte und -beschränkungen zu, die auch in einem "normalen" Arbeitsverhältnis gelten. Für den Arbeitgeber stellt sich jedoch gelegentlich die Frage, was mit den übrigen Arbeitnehmern passiert, wenn ein Arbeitsplatzpartner kündigt oder er diesem kündigen muss. § 13 Abs. 2 TzBfG gew...mehr

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Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 1 Job-Sharing als Form der Arbeitsplatzteilung

Kernelement von Job-Sharing-Modellen ist die Aufteilung der zeitlichen Besetzung eines Arbeitsplatzes unter mehreren – mindestens 2 – Arbeitnehmern (Job-Sharing-Partner) auf der Grundlage von Absprachen der beteiligten Arbeitnehmer. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) spricht vor diesem Hintergrund von "Arbeitsplatzteilung"[1]: "Arbeitgeber und Arbeitnehmer können ve...mehr

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Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 2.1 Aufstellung eines Arbeitszeitplans

Das Verfahren zur Festlegung der von den einzelnen Job-Sharing-Partnern zu leistenden Arbeitszeiten (Arbeitszeitplan) sollte geregelt sein, um eine verbindliche und bedarfsgerechte Aufteilung der Arbeitszeiten zu gewährleisten. Dazu gehören folgende Komponenten: Festlegung einer Zeitspanne, für die der jeweilige Arbeitszeitplan aufzustellen ist (Planperiode, z. B. Wochenplan)...mehr

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Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 3.2 Entgeltfortzahlung bei Fehlzeiten

Auch Job-Sharing-Partner haben – wie die übrigen Arbeitnehmer – einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen Der Anspruch des Job-Sharing-Partners auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestimmt sich nach denselben Grundsätzen, die für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer oder Teilzeitbeschäftigte mit...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / Zusammenfassung

Überblick Ob und wie ein befristeter Arbeitsvertrag endet bzw. während seiner Laufzeit beendet werden kann, hängt naturgemäß davon ab, ob die Befristungsabrede wirksam ist oder nicht. Im Einzelfall kann sich für den Arbeitgeber sogar die Verpflichtung ergeben, das Arbeitsverhältnis trotz wirksamer Befristung fortzusetzen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die gesetzlic...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 1.3 Life-Kohärenz statt Work-Life-Balance

Beruf, Privates und Familie zu vereinbaren wird umgangssprachlich gerne mit dem Oberbegriff Work-Life-Balance umschrieben. Diese Formulierung ist jedoch nicht mehr zeitgemäß. In der neuen Arbeitswelt ist eine strikte Trennung von Arbeit und Privatleben nicht zwingend nötig und für Beschäftigte mit mobiler Arbeitszeit nicht mehr so wichtig. Zudem kommt es nur sehr selten zu e...mehr

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Personalplanung: Aufgaben u... / 4 Personaleinsatzplanung

Flexibel auf Veränderungen im Personalbestand reagieren Ein Personaleinsatzplan (PEP) ist ein strategisch-langfristiger Plan, der die Verteilung von Personalressourcen auf Abteilungen, Projekte oder Aufgaben im Unternehmen im Voraus plant. Er ist dabei auf die optimale Zuordnung von Personal in Bezug auf Fähigkeiten, Verfügbarkeit und Bedarf ausgerichtet. Ziel der Personaleins...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.3.4 Jobsharing

Jobsharing ist eine Variante der Teilzeit, bei der sich zwei oder drei Mitarbeiter eine Stelle teilen. Die Arbeitsaufgaben werden eigenverantwortlich aufgeteilt und die Erreichbarkeit wird abgestimmt. Je besser Kommunikation und Aufgabenstruktur geregelt sind, umso erfolgreicher wird das Jobsharing in der Praxis funktionieren. Der große Vorteil liegt u. a. in der optimalen P...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 3.1 Leitfragen zum Arbeitszeitmanagement

Der jeweilige Benefit eines innovativen Arbeitszeitmanagements ist insbesondere von der Transparenz der Möglichkeiten und einer guten Kommunikation abhängig. Zu Beginn eines Arbeitszeitprojektes sind daher folgende Leitfragen hilfreich: Passt das aktuelle Arbeitszeitmodell noch zur betrieblichen Situation und den Interessen der Beschäftigten? Welche Potenziale ergeben sich aus...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 3 Von der Theorie zur Praxis

Arbeitszeitmanagement ist fester Bestandteil jeder innovativen Unternehmensführung. Die unterschiedlichen betrieblichen und individuellen Interessen erfordern bei aller Komplexität in der Entwicklung oder Anpassung ein strukturiertes Vorgehen. Die folgende Übersicht liefert einige Aspekte und gibt Anregungen für ein Gespräch oder eine Diskussion. Je nach Sichtweise können sic...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Personalplanung: Aufgaben u... / 3 Personalbeschaffungsplanung

Beschaffungswege bestimmen Ziel der Personalbeschaffungsplanung ist es, die Rekrutierung des erforderlichen Personals zu planen. Die Beschaffung kann sowohl unternehmensintern als auch auf externen Rekrutierungswegen erfolgen. Interne Optionen sind insbesondere Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubssperren, Urlaubsverschiebungen, Versetzungen, Umschulungen, unternehmensinterne Auss...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 1.1 Trends und Treiber

Flexible Arbeitszeiten sind in vielen Unternehmen der Schlüsselfaktor für wichtige ökonomische, technologische und gesellschaftliche Trends. Diese langfristigen Entwicklungen und Prozesse beeinflussen die Arbeitswelt und fordern zum aktiven Handeln heraus. Es eröffnen sich durch Trends neue Möglichkeiten für effektive und innovative Zusammenarbeit, die sich direkt auf die or...mehr

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Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.3.2 4-Tage-Woche

Ein aktuell viel diskutiertes Arbeitszeitmodell ist sicherlich die 4-Tage-Woche. Erste Projekte zeigen, dass Beschäftigte durchaus einen Vorteil darin sehen, ihre Wochenarbeitszeit auf 4 statt 5 Tage zu verteilen. Allerdings gibt es hier unterschiedliche Umsetzungsbeispiele bei der Gestaltung: Variante 1: Die Wochenarbeitszeit bleibt bei gleichem Gehalt gleich. Wer beispielsw...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.2 Instrumente der Arbeitszeitgestaltung

Flexible Arbeitszeiten bieten vielerlei Möglichkeiten, sowohl betrieblichen Belangen als auch Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht zu werden. Arbeitszeitmodelle unterscheiden sich dabei durch das Maß an individuellem Handlungs-, Orts- und Zeitspielraum. Aufgrund der Organisationsstrukturen, Produktionsabläufe, betrieblichen Erfolgsfaktoren und Mitarbeiterinteressen ergeben...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.6.4 Vollzeitäquivalent

Das Vergleichsentgelt Teilzeitbeschäftigter ist in ein Vollzeitäquivalent um- bzw. hochzurechnen, um eine Vergleichbarkeit zwischen Teilzeit- und Vollzeitarbeitsverhältnissen herzustellen.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.1.1 Unternehmensgröße

Der Anspruch besteht gemäß § 12 Abs. 1 EntgTranspG nur in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber. Damit kommt es nicht auf die Anzahl der Beschäftigten in einem Konzern, der aus mehreren Schwestern- und/oder Tochtergesellschaften besteht, an. Alleinentscheidend ist der konkrete Vertragsarbeitgeber des Beschäftigten, der einen Auskunft...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.1.2 Mindestanzahl vergleichbarer Arbeitnehmer – Datenschutz

§ 12 Abs. 3 EntgTranspG erlangt bei der Auskunftserteilung die Beachtung des Schutzes personenbezogener Daten sowohl des Anspruchsstellers als auch derjenigen Beschäftigten, über deren Entgelt nach diesem Gesetz Auskunft zu geben ist. In Satz 2 ist die wichtige Einschränkung enthalten, dass ein Vergleichsentgelt nicht anzugeben ist, wenn weniger als 6 Beschäftigte des jeweils...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.4 Inklusionsvereinbarung

§ 166 Abs. 1 Satz 1 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber, mit der SBV und den in § 176 SGB IX genannten Vertretungen (Betriebs- oder Personalrat) in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Arbeitgebers[1] eine verbindliche Inklusionsvereinbarung (früher: Integrationsvereinbarung) abzuschließen. Der Arbeitgeber ist nach § 166 Abs. 1 Satz 2 auf Verlangen der SBV verpflichtet, i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bereitschaft / 4.1 Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeiten im Rahmen von § 7 Abs. 1 u. 2 ArbZG

Präambel Diese Dienstvereinbarung basiert auf § 6 Abs. 4 TVöD und soll die Öffnungsmöglichkeiten des § 7 Abs. 1 Nr. 1 lit. a und Abs. 2 Nr. 1 ArbZG nutzen, um im Rahmen von Bereitschaftsarbeit eine flexible Arbeitszeitgestaltung zu ermöglichen. Ziel ist es, betriebliche Erfordernisse mit den Interessen und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Einklang zu bringen und gle...mehr