Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeitarbeit

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 4. Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen ausländischer Versorgung, § 19 Abs. 3 VersAusglG

Rz. 87 F war während der Ehezeit in Teilzeit berufstätig und hat Versorgungsanrechte als Bundesbeamtin erworben. M war in der Ehezeit in der EU-Kommission in Brüssel tätig und hat dort wesentlich höhere Versorgungsanrechte erworben.mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Angemessene Erwerbstätigkeit

Rz. 765 Der frühere Ehepartner hat nach Scheidung der Ehe in der Regel einer Vollzeittätigkeit nachzugehen.[904] Eine angemessene Erwerbstätigkeit kann aber auch in der Ausübung von zwei Teilzeitbeschäftigungen möglich sein. Wenn beispielsweise eine mit 25 Wochenstunden bemessene Erwerbstätigkeit zur Erfüllung der Erwerbsobliegenheit nicht ausreicht, kann die Aufnahme einer N...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Das Alter des Berechtigten

Rz. 654 Auch wenn der Begriff Alter keine festen Grenzen enthält, ist der Tatbestand auf jeden Fall zu bejahen, wenn das Rentenalter erreicht ist, Altersrente bezogen wird.[745] Dies gilt trotz der Möglichkeit zum Beispiel von Frauen gem. § 39 SGB VI, unter bestimmten Voraussetzungen mit 60 Jahren Altersrente zu beziehen, jedoch nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres.[746]...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 4. Umfang und Dauer des Anspruches

Rz. 735 Geschuldet wird der volle eheangemessene Unterhalt (§ 1578 Abs. 1 S. 1 BGB). Wird eine zumutbare Vollzeittätigkeit aus Gründen der Arbeitsmarktsituation nicht ausgeübt, geht der Berechtigte aber einer angemessenen Teilzeitbeschäftigung nach, beschränkt sich der Anspruch auf den durch die Teilzeittätigkeit noch nicht gedeckten vollen Unterhaltsbedarf. [853] Rz. 736 In j...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / IV. Formulare

Rz. 119 Muster 1.16: Anträge zum Versorgungsausgleich Muster 1.16: Anträge zum Versorgungsausgleich An das Amtsgericht – Familiengericht[170] –[171] Antrag der Frau Marion Müller, geborene Maier, wohnhaft in _________________________, – Antragstellerin und Antragsgegnerin des Ehescheidungsverfahrens –[172] Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wolfgang Schmitz, in ______________...mehr

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Entfernungspauschale, Arbei... / 7 Entfernungspauschale bei Arbeitnehmern mit mehreren Dienstverhältnissen

Arbeitnehmer mit mehreren Dienstverhältnissen können bei jedem Arbeitgeber eine erste Tätigkeitsstätte haben. Kehrt der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in seine Wohnung zurück, ist für jede Fahrt zum jeweiligen Beschäftigungsort die Entfernungspauschale anzusetzen. In den Jahren 2021 bis 2024 ist die erhöhte Entfernungspauschale (0,35 bzw. 0,38 EUR) für jeden Weg zur ersten Tät...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.1.3 Anwartschaftszeit

Rz. 7 Die Regelung zur Anwartschaftszeit für das Teil-Alg nach Abs. 2 Nr. 2 lehnt sich systematisch an die Regelungen der §§ 142 (Anwartschaftszeit), 143 (Rahmenfrist) für das Alg an. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass das Teil-Alg sich allein auf den Verbleib einer von mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen bezieht. Andere Versicherungspflichtzeiten, etwa der...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.3.3.2 Bemessung mit besonderen Bemessungszeiträumen

Rz. 15 Die Anwendung des § 150 Abs. 3 Nr. 2 ist möglich, soweit kein weiteres Beschäftigungsverhältnis in die Bemessung einfließt. Die für den Regelbemessungszeitraum aufgestellten Grundsätze sind auch für den verlängerten Bemessungszeitraum zu beachten. § 150 Abs. 2 Nr. 4 über Pflegezeiten, Familienpflegezeiten und Nachpflegephasen mit verringerter durchschnittlicher wöchen...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung soll Arbeitnehmern, die eine von mehreren nebeneinander ausgeübten versicherungspflichtigen Beschäftigungen verlieren, durch das Teilarbeitslosengeld (Teil-Alg) für eine begrenzte Zeit einen angemessenen Ersatz des wegen der eingetretenen Teilarbeitslosigkeit ausfallenden Arbeitsentgelts bieten. Damit wird eine Lücke im System der Arbeitslosenversicherung ...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.1.2 Teilarbeitslosigkeit

Rz. 6 Abs. 2 Nr. 1 definiert die Teilarbeitslosigkeit. Die §§ 138 bis 140 sind eingeschränkt anwendbar. Zu unterscheiden ist Teilarbeitslosigkeit insbesondere von Arbeitslosigkeit. Versicherungspflicht nach Maßgabe der Entgeltgrenzen in § 8 SGB IV kann eintreten und entfallen; mit Eintritt von Arbeitslosigkeit aber entsteht der Anspruch auf Teil-Alg i. d. R. nicht oder er er...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.1.2 Statistiken nach Abs. 1

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 führt in einer Auflistung die Themenbereiche auf, zu denen Statistiken von der Bundesagentur für Arbeit als amtliche Statistiken zu erstellen sind. Aus der Auflistung ergibt sich nur unterschiedlich konkret, worüber die Statistik jeweils zu berichten hat. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zu Statistiken über Arbeitslosigkeit, Arbeitsuche und Eingliede...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 2.1 Anspruch auf Teil-Alg

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt die Anspruchsvoraussetzungen für das Teil-Alg. Der Anspruch auf Teil-Alg entsteht an dem Tag, an dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind bzw. durch Rückwirkung als erfüllt gelten. Teilarbeitslosigkeit (Abs. 1 Nr. 1) besteht nach Verlust einer von mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen (Abs. 2 Nr. 1). Die Teilarbeitslosmeldung (Abs. 1 Nr...mehr

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Sterbegeld / 4.2 Bestehendes Arbeitsverhältnis

Voraussetzung für den Anspruch auf Sterbegeld ist, dass zum Zeitpunkt des Todes des Beschäftigten ein Arbeitsverhältnis bestand und dies nicht ruht. Es ist nicht erforderlich, dass der Verstorbene vollbeschäftigt war. Eine Teilzeitbeschäftigung und damit auch eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV reicht aus. Kurzzeitig Beschäftigte im Sinne des ...mehr

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Sterbegeld / 8 Sabbatical

Das Sabbatical, auch Sabbatjahr genannt, ist eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung, bei der ein Beschäftigter i. d. R. mehrere Jahre als Vollzeitbeschäftigter arbeitet und anschließend eine längere Freistellungsphase hat. Das Entgelt wird während der Anspar- und Freistellungsphase in gleicher Höhe als Teilzeitentgelt gezahlt. Verstirbt ein Beschäftigter während der A...mehr

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Sterbegeld / 7 Altersteilzeit

Verstirbt ein Altersteilzeitbeschäftigter, erhalten die Sterbegeldberechtigten ein auf der Grundlage des durch Altersteilzeit gekürzten Tabellenentgelts berechnetes Sterbegeld. Es kommt für die Berechnung des Sterbegeldes nicht darauf an, welches Entgelt der Beschäftigte erhalten hätte, wenn er sich nicht in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis befunden hätte. Sterbegeld wi...mehr

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DRK-TV / 2.3.2 Mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber (§ 3 Abs. 2 DRK-TV)

§ 3 Abs. 2 bestimmt, dass mehrere Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber nur dann begründet werden dürfen, wenn die jeweils übertragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen. Andernfalls gelten sie als ein Arbeitsverhältnis. Im Einklang mit der Rechtsprechung sind demnach nur dann zwei Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber möglich, ...mehr

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DRK-TV / 2.11.3 Kostenübernahme (§ 11 Abs. 4 DRK-TV)

Die Kosten der vom Arbeitgeber veranlassten Qualifizierungsmaßnahmen werden auch vom Arbeitgeber getragen. Die Kostenübernahmepflicht umfasst die Seminarkosten, Dienstreisekosten incl. Übernachtungskosten und Arbeitszeit. Maßgebend ist die tägliche Arbeitszeit, die bei anderen Ausfallzeiten (z. B. Urlaub, Krankheit) zugrunde gelegt werden. Praxis-Beispiel In einem Betrieb mit...mehr

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DRK-TV / 2.12.1 Regelmäßige Arbeitszeit

§ 12 Abs. 1 regelt die regelmäßige durchschnittliche Wochenarbeitszeit, die für alle Mitarbeiter im Geltungsbereich des Tarifvertrages ab dem 1.7.2008 39 Stunden beträgt (vor diesem Zeitpunkt waren 38,5 Stunden/Woche vereinbart). Eine Ausnahme ist in § 12 Abs. 1 Satz 2 DRK-TV für Mitarbeiter im Rettungsdienst normiert, für die weiterhin eine regelmäßige durchschnittliche Woch...mehr

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Nachweisgesetz / 2 Inhalt der Niederschrift

Der Mindestinhalt der Niederschrift ist in § 2 Abs. 1 NachwG aufgezählt. In die Niederschrift sind nach § 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG mindestens aufzunehmen: der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitsort oder, f...mehr

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Anforderungen an Arbeitsver... / 3.2 Einzelne Vertragsbedingungen

In die Niederschrift sind nach § 2 Abs. 1 Satz 2 NachwG mindestens aufzunehmen: der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sei...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / II. Tarifliche Abweichungsmöglichkeiten (Neun-Monatsfrist)

Rz. 174 Auch nach der Reform besteht der vom Gesetzgeber vorgesehene Normalfall weiterhin darin, dass Leiharbeitnehmer ab dem ersten Tag der Überlassung an einen Entleiher nach dem Equal Treatment Grundsatz vergütet werden müssen.[394] Die hiermit verbundenen rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten wurden bereits ausführlich dargestellt. Die Reform hat daher von der al...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Betriebsverfassung

Rz. 384 Die im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vom 16.12.2013 festgeschriebene Ankündigung, Leiharbeitnehmer grundsätzlich bei der Bestimmung der Schwellenwerte nach dem BetrVG bei dem Entleiher mitzuzählen, hat Eingang in das mit Wirkung zum 1.4.2017 in Kraft getretene "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze" vom 21.2.2017[894] g...mehr

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zfs 07/2022, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen:

[10] B. Die statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete, somit zulässige Berufung hat in der Sache teilweise Erfolg. [11] I. Das Landgericht hat zu Unrecht dem Kläger lediglich einen Schadensersatz in Höhe von 13.748,70 EUR zugesprochen und weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz verneint. [12] 1. Unstreitig hat der Kläger unfallbedingt ein schweres Po...mehr

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Grenzgänger nach dem DBA-Schweiz 1971/2010 bei geringfügiger Beschäftigung

Leitsatz Der Grenzgängerbegriff des Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010 setzt keine Mindestanzahl an Grenzüberquerungen pro Woche oder Monat voraus. Die anders lautende Regelung des § 7 KonsVerCHEV verstößt gegen den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG). Normenkette Art. 15a, Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. d DBA-Schweiz 1971/2010, Art. 20 Abs. 3 GG, ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht

Rz. 7 Der Arbeitgeber kann schon vor Ende des Berufsausbildungsverhältnisses beim Arbeitsgericht die Feststellung beantragen, dass ein Arbeitsverhältnis nicht begründet wird oder innerhalb einer Frist von höchstens 2 Wochen danach die Auflösung desselben begehren, wenn ihm die Weiterbeschäftigung nicht auf Dauer zugemutet werden kann. Stellt ein Mitarbeiter des Arbeitgebers d...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.5.2.1 Gutschrift von Entgeltpunkten – Hälfteregelung und Höchstbegrenzung (Buchst. a)

Rz. 76 Sie betragen die Hälfte der auf diese Beiträge entfallenden Entgeltpunkte, höchstens jedoch 0,0278 Entgeltpunkte pro Kalendermonat (Abs. 3a Buchst. a). Dies entspricht einer Erhöhung der Pflichtbeiträge auf 100 % des Durchschnittseinkommens. Die Summe sämtlicher Entgeltpunkte ist ggf. auf den Monatswert von 0,0833 zu begrenzen. Für Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.5.2.2 Gutschrift von Entgeltpunkten – Zusammentreffensregelung (Buchst. b)

Rz. 78 Abs. 3a Buchst. b sieht eine Gutschrift zusätzlicher Entgeltpunkte – je Kalendermonat 0,0278 – für die Fälle vor, in denen Kinderberücksichtigungs- und Kinderpflegezeiten für ein Kind mit entsprechenden Zeiten für ein weiteres Kind zusammenfallen. In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu (BT-Drs. 14/4595 S. 48): "Damit wird insbesondere der Situation derjenigen Rechn...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.5.2 Teilzeiträume, Ausfalltage und Berufsausbildung (Sätze 2 bis 4) und Rechtsfolge (Satz 5)

Rz. 82 Nach Abs. 3a Satz 2 bis 5 werden für Teilzeiträume nur anteilige FRG-Tabellenwerte (vgl. hierzu Komm. zu § 256) und für Teilzeitbeschäftigungen nach dem 31.12.1949 Entgeltpunkte nach dem Verhältnis der Teil- zur Vollzeitarbeit (vgl. hierzu Komm. zu § 256b) berücksichtigt, zählen Monate, die zugleich mit Anrechnungszeiten wegen Krankheit (§ 58 Abs. 1 Nr. 1) oder Arbeitsa...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.4.1 Das Prinzip der zusätzlichen Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 57 Ein Wertguthaben (auch Zeitwertkonto, Langzeitkonto oder Langzeitarbeitskonto genannt) ist in §§ 7b ff. SGB IV i. V. m. § 23b SGB IV näher geregelt. Es dient dazu, eine längerfristige, sozialversicherungsrechtlich geschützte Freistellung z. B. für Pflegezeit, Elternzeit, Vorruhestand oder Teilzeit aus dem Einkommen des Arbeitnehmers zu finanzieren. § 23b Abs. 2 SGB IV...mehr

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Schell, SGB IX § 158 Anrech... / 2.2 Anrechnung Teilzeitbeschäftigter

Rz. 8 Die Vorschrift regelt die Anrechnung schwerbehinderter Menschen, die in Teilzeit beschäftigt sind. Voraussetzung ist nach Satz 1, dass die wöchentliche Arbeitszeit wenigstens 18 Stunden beträgt. Diese Untergrenze entspricht der Grenze des § 156 Abs. 3, wonach nur diejenigen Stellen nicht als Arbeitsplätze gelten, bei denen die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 18 St...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pauschalbesteuerung nach § ... / 3. 15-Tage-Regelung

Vereinfachungsregelung: Aus Vereinfachungsgründen kann im LSt-Abzugsverfahren davon ausgegangen werden, dass monatlich an 15 Arbeitstagen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG erfolgen. Verhältnismäßige Aufteilung: Bei Anwendung der Vereinfachungsregelung (15-Tage-Regelung) wird davon ausgegangen, dass bei eine...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 1 Wichtige Fristen aus Gesetz und Rechtsprechung

Die nachfolgende Liste stellt die wichtigsten Fristen aus Gesetz und Rechtsprechung für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis ohne Anspruch auf Vollständigkeit dar. Fristen aus dem kollektiven Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht), aus dem Insolvenzrecht und prozessuale Fristen sind nicht berücksichtigt.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Besonderheiten für Arbeitnehmer mit öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis (§ 1a Abs 2 EStG)

Rz. 35 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 In den Fällen des umständlich formulierten § 1a Abs 2 EStG wird aus Gründen der Gleichbehandlung (> Gleichheitssatz) auch der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte eines unbeschränkt Stpfl auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, damit die Vorschriften über die > Ehegattenbesteuerung (§ 26 Abs 1 Satz 1 EStG) angewendet werden...mehr

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Flexible Arbeitszeitmodelle... / 3 Funktionsweise von Zeitwertkonten

Zeitguthaben ansparen und später abbauen Zeitwertkonten ermöglichen, die Lebensarbeitszeit der Mitarbeiter zu flexibilisieren, indem das Entgelt für einen Teil der geleisteten Arbeit nicht unmittelbar ausgezahlt, sondern angespart wird. Die angesparten Guthaben werden dann zu einem späteren Zeitpunkt in Form von bezahlter Freistellung abgebaut. Diese kann nach § 7c SGB IV ein...mehr

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Flexible Arbeitszeitmodelle... / 5 Fazit

Lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung heißt also nicht nur, die Übergänge vom Erwerbsleben in die Rente zu organisieren. Nach dem gesetzlichen Auslaufen der geförderten Altersteilzeit müssen aber weitere Optionen geprüft werden, wie z. B. die bessere Ausgestaltung von Teilrente mit Teilzeitarbeit. Während des gesamten Arbeitslebens ist - nicht nur für ältere Beschäfti...mehr

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Flexible Arbeitszeitmodelle... / 1.2 Wünsche der Beschäftigten

Beruf und Familie besser vereinbar machen Vor allem wünschen sich viele Erwerbstätige, die beruflichen Verpflichtungen besser mit den familiären vereinbaren zu können. Dies ist aber nur ein Aspekt, in dem es darum geht, die Kindererziehung oder die Pflege von älteren Angehörigen zu ermöglichen. Ferner plädieren viele Beschäftigte auch dafür, die wöchentliche Arbeitszeit ab ei...mehr

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Anhang 3 / A. Kindesunterhalt

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Abgrenzung zum Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2)

Rz. 14 Die Frage, ob eine Differenzierung zwischen verschiedenen Teilunterhaltsansprüchen überhaupt noch erforderlich ist, mag hier dahinstehen. Nach der Rechtsprechung des BGH ist diese Differenzierung noch geboten. Danach gilt für das Verhältnis Betreuungsunterhalt/Aufstockungsunterhalt: Entscheidend ist, ob die Unterhaltsberechtigte eine vollschichtige angemessene Erwerbstä...mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Fallvariante

Rz. 51 In der Lösung wurde davon ausgegangen, dass ein Unterhaltsanspruch wegen Kinderbetreuung besteht, z.B. weil sich die Kindeseltern einig sind, dass die Kindsmutter keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, um sich beispielsweise mit uneingeschränkter Kraft der Kinderbetreuung widmen zu können. Diese Konstellation ist in der Praxis bei beengten finanziellen Verhältnissen eher s...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 3. Anwendungsbereich des § 1578b BGB

Rz. 52 Ausgangspunkt ist, dass grundsätzlich alle Unterhaltsansprüche begrenzt (herabgesetzt und/oder befristet) werden können. Eine Ausnahme vom Grundsatz der Begrenzbarkeit aller Unterhaltsansprüche bildet der Unterhalt wegen Kinderbetreuung. Der Betreuungsunterhaltsanspruchmehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / IV. Hinweise

Rz. 84 Soweit das Kind bzw. die Kinder (auch) in einer Betreuungseinrichtung sind, sind die Kosten hierfür – ohne die Verpflegungskosten – Mehrbedarf (vgl. hierzu Fall 4, siehe § 1 Rdn 53 ff.). Nachdem die Kinder bereits älter als 3 Jahre sind, besteht grundsätzlich eine Erwerbsobliegenheit der F (zu den Einzelheiten vgl. Fall 15, siehe § 3 Rdn 1 ff.). Rz. 85 Geht man insoweit...mehr

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Jansen, SGG § 33 Besetzung ... / 2.4 Überbesetzung eines Senats

Rz. 7 Eine sog. Überbesetzung eines Senats, also die vom Präsidium bestimmte Besetzung mit mehr als 2 weiteren Berufsrichtern, ist durch § 33 nicht ausgeschlossen. Es muss aber in besonderem Maße die Verfassungsgarantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 GG) gewährleistet werden. Dazu ist es erforderlich, dass bereits bei Eingang der Sache feststeht, welche weiteren ...mehr

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Kennzahlenbasiertes HR-Cont... / 2.3 Personaleinsatzplanung

Für die gezielte Planung, Steuerung und Beurteilung des Personaleinsatzes können mehrere Kennzahlen herangezogen werden. Neben der Qualifikationsstruktur (s. o.), der Arbeitszeit (Vollzeit bzw. Teilzeit) und der Arbeitsproduktivität (Umsatz aus Krankenhausleistungen in Relation zum Personalbestand) sind dies vor allem die Überstundequote und die Verteilung des Jahresurlaubs....mehr

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Kindergeld; Abgrenzung der einheitlichen Erstausbildung von der berufs­begleitenden Zweitausbildung

Leitsatz 1. Für die im Rahmen des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG durchzuführende Abgrenzung einer einheitlichen Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit von einer berufsbegleitend durchgeführten Weiterbildung (Zweitausbildung) ist das Berufsziel des Kindes nur im Rahmen des engen sachlichen Zusammenhangs zwischen den einzelnen Ausbildungsabschnitten zu würdigen. Für d...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / VI. Promotion

Rz. 24 Für eine Promotion wird im Regelfall kein Unterhalt mehr geschuldet. Nur bei Vorliegen besonderer Umstände ist die Promotion noch als angemessene Vorbildung für einen Beruf anzusehen. Dabei ist eine Teilzeitarbeit für die Zeit der Promotion durchaus zumutbar.[27]mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Zeitmoment

Rz. 173 Das Zeitmoment hat der BGH lediglich als Hilfsargument verstanden. Im Regelfall wird die ehebedingte wirtschaftliche Verflechtung der Eheleute [244] und die Abhängigkeit insbesondere durch Aufgabe einer eigenen Erwerbstätigkeit mit zunehmender Dauer stärker ausgeprägt. Die wirtschaftliche Verflechtung tritt insbesondere durch Aufgabe einer eigenen Erwerbstätigkeit weg...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 7. Verhinderter beruflicher Aufstieg (Karriere)

Rz. 137 Beruft sich die Unterhaltsberechtigte darauf, durch die Ehe sei ihr ein beruflicher Aufstieg verwehrt worden. Zu differenzieren ist zwischen Rz. 138 Geht es um die übliche Entw...mehr

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Agile Arbeitszeit / 2.3.1 Teilzeit- und Befristungsgesetz

Insbesondere im Teilzeit- und Befristungsgesetz finden sich einige Möglichkeiten, Arbeitszeit nach individuellen und situativen Bedürfnissen zu gestalten: Unbefristete Reduzierung der Arbeitszeit, § 8 TzBfG Befristete Reduzierung der Arbeitszeit (Brückenteilzeit), § 9a TzBfG Verlängerung der Arbeitszeit, § 9 TzBfG (1) ›Brückenteilzeit‹, § 9a TzBfG Es ist davon auszugehen, dass Te...mehr