Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeitarbeit

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber

Rz. 672 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.33: Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber Ruhegeldvereinbarung zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) – nachstehend: Arbeitgeber – und _________________________ (Name, Adresse) – nachstehend: Mitarbeiter – Die Gewährung von Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung...mehr

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§ 18 Anspruch schwerbehinde... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 164 Abs. 5 SGB IX hat mit Wirkung zum 1.1.2018 die insoweit wortgleiche Vorschrift des § 81 Abs. 5 SGB IX abgelöst, der seinerseits mit Wirkung zum 1.7.2001 den wortgleichen § 14 Abs. 4 SchwbG abgelöst hatte.[1] Die tatbestandlich sehr kurz gehaltene Norm vermittelt dem geschützten Personenkreis einen echten Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit, der keiner weiter...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 3. Form

Rz. 44 Nach § 8 Abs. 2 S. 1 TzBfG hat der Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit in Textform zu erfolgen. Dies dient einer erleichterten Beweisführung. Zudem soll die Textform den Arbeitnehmer vor einer übereilten Geltendmachung einer Arbeitszeitverringerung schützen. Nach § 126b BGB erfüllt eine auf einem dauerhaften Datenträger abgegebene lesbare Erklärung, in der die Per...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) Inhalt

Rz. 327 Rechtlich ist das Teilzeitverlangen ein Angebot auf Abschluss eines Änderungsvertrages.[831] Es muss daher so bestimmt formuliert sein, dass der Arbeitgeber es mit einem einfachen "ja" annehmen kann.[832] Beispielemehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Entscheidung des Arbeitgebers und Mitteilung an den Arbeitnehmer

Rz. 330 Der Arbeitgeber muss nach § 8 Abs. 5 S. 1 TzBfG spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung der Arbeitszeit dem Arbeitnehmer die Entscheidung mitteilen, ob er der Verringerung und der Neuverteilung zustimmt. Die Ablehnung des Teilzeitverlangens ist eine empfangsbedürftige, an den Arbeitnehmer gerichtete Willenserklärung. Ob der Arbeitgeber eine...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Berechnung

Rz. 268 Problematisch kann in Einzelfällen die Berechnung des Urlaubsanspruchs für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer sein. Rz. 269 Praxistipp Die Grundsätze sollten in schwierigen Fällen im Arbeitsvertrag ausdrücklich festgelegt werden. Rz. 270 Im Urlaubsrecht gilt danach grundsätzlich das Urlaubstageprinzip. Danach sind Urlaubstage immer nur ganze Arbeitstage. Es kommt nach b...mehr

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§ 5 Urlaub / A. Allgemeines

Rz. 1 Teilzeitbeschäftigte und insbesondere auch geringfügig Beschäftigte haben, genauso wie Vollzeitbeschäftigte, einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Dies ergibt sich bereits aus § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), der nicht nach Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung unterscheidet, sondern an die Arbeitnehmereigenschaft anknüpft. Es bedarf insoweit keines Rückgriffs auf das Dis...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Formale Anforderungen

Rz. 650 Aus der Befristungsabrede muss eindeutig erkennbar sein, dass die konkrete Vertragsbedingung nicht auf Dauer gelten, sondern zu einem bestimmten Zeitpunkt oder bei Eintritt eines definierten Ereignisses wieder entfallen soll. Dies verlangt das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB. Der die Befristung rechtfertigende Sachgrund muss – im Gegensatz zum Widerrufsvor...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / 1. Kein entsprechender freier Arbeitsplatz

Rz. 54 Der Anspruch nach § 9 TzBfG besteht nicht, wenn der Arbeitsplatz, auf dem der Teilzeitbeschäftigte die Weiterbeschäftigung mit verlängerter Arbeitszeit begehrt, kein entsprechender freier Arbeitsplatz i.S.v. § 9 S. 1 Nr. 1 TzBfG ist. Wann ein Arbeitsplatz frei ist, hat der Gesetzgeber in Satz 2 der Neuregelung nun näher erläutert: "Ein freier zu besetzender Arbeitspla...mehr

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§ 5 Urlaub / 3. Unterjährige Veränderungen der Zahl der Arbeitstage pro Woche

Rz. 22 Berechnungsschwierigkeiten ergeben sich, wenn sich die Verteilung der Arbeit auf die Wochentage unterjährig endet. Das BAG vertrat früher die Auffassung, die Urlaubstage seien grundsätzlich umzurechnen, wenn sich die Anzahl der mit Arbeitspflicht belegten Tage verringere oder erhöhe[13] (sog. Quotierung). Daran hat das BAG[14] nach den Entscheidungen des EuGH vom 22.4...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Für den Abschluss von Berufsausbildungsverhältnissen, im Rahmen derer berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit erworben werden sollen, enthält das Berufsbildungsgesetz gesetzliche Vorgaben für die Begründung, den Inhalt, Beginn und die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses. Durch das zum 1...mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / 2. Pflege eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen

Rz. 15 Vergleichbare Schwierigkeiten stellen sich zum Begriff des Angehörigen in der zweiten Fallvariante des § 11 Abs. 1 TVöD/TV-L, die ungeachtet des Lebensalters des Angehörigen greift. Eine einheitliche gesetzliche oder eine sonstige rechtliche Definition des Angehörigen existiert nicht. Vielmehr wird der Begriff in verschiedenen rechtlichen Zusammenhängen nach den jewei...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) Halbierung der wöchentlichen Arbeitszeit

Rz. 394 Schließlich muss die individuelle Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit reduziert werden. Seit der Novellierung des ATG vom 1.1.2000 steht der Zugang zur Altersteilzeit auch Teilzeitarbeitskräften zu, sofern diese ihre Arbeitszeit halbieren[1018] und trotz der Halbierung i.S.d. §§ 24, 25 SGB III versicherungspflichtig b...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Einführung

Rz. 431 § 78a BetrVG dient dem Schutz Auszubildender, die in einem betriebsverfassungsrechtlichen Gremium tätig sind oder waren. Neben der Begründung eines Informationsrechts zugunsten des Auszubildenden (Abs. 1) wird dieser vor allem dadurch privilegiert, dass die Norm unter bestimmten Voraussetzungen ein an die Ausbildung anschließendes unbefristetes Arbeitsverhältnis fing...mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / IV. Keine entgegenstehenden dringenden dienstlichen bzw. betrieblichen Belange

Rz. 21 Der Teilzeitanspruch nach § 11 TVöD/TV-L besteht bereits nach dem Wortlaut nur dann, wenn dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Rz. 22 Diese Formulierung schließt trotz der Verwendung des Wörtchens "soll" in § 11 Abs. 1 S. 1 TVöD/TV-L eine Abwägung unter den Interessen der Arbeitsvertragsparteien aus;[18] die dringenden Belange können nu...mehr

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§ 11 Betriebsverfassung / D. Betriebsratsarbeit Teilzeitbeschäftigter

Rz. 12 Auch für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder gilt, dass diese das Amt unentgeltlich und als Ehrenamt führen, § 37 Abs. 1 BetrVG. Rz. 13 Wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer hat auch ein teilzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied gem. § 37 Abs. 3 BetrVG Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für diejenigen Zeiten, für die eine Betri...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die geringfügige Beschäftigung ist ein spätestens seit der Diskussion um die sog. Hartz-Gesetzgebung kurz nach der Jahrtausendwende beschäftigungs- und sozialpolitisch umstrittenes Thema, das eine erhebliche und politisch letztlich gewollte Bedeutung im allgemeinen deutschen Arbeitsmarkt hat. Der zeitweilig verbreiteten Praxis, Aushilfen mehr oder weniger unabhängig vo...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 2. Inhalt der betrieblichen Gründe

Rz. 145 Das Gesetz benennt für das Vorliegen von betrieblichen Gründen Regelbeispiele. Ein betrieblicher Grund liegt hiernach insbesondere dann vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Gerade im Hinblick auf die Regelbeispiele muss festgeh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Anforderungen an ein Zeitwertkonto

Rz. 2 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Verschiebung der Lohnzahlung in eine Zeit der Arbeitsfreistellung hat sich bei den sozialen Sicherungssystemen besonders wegen des dort geltenden Anspruchsprinzips als problematisch erwiesen. Entfällt in der Leistungsbeziehung zwischen ArbG und ArbN, die im Wesentlichen durch Arbeitsleistung gegen > Arbeitsentgelt gekennzeichnet ist, in d...mehr

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / B. Antrag

Rz. 3 Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gelten nach § 15 Abs. 7 BEEG folgende Voraussetzungen: Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer; das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate; die vertraglich vereinbarte r...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / d) Weitere betriebliche Gründe

Rz. 175 § 8 Abs. 4 S. 2 TzBfG zählt die vorgenannten betrieblichen Gründe lediglich in Gestalt von Regelbeispielen auf. Dies schließt nicht aus, dass weitere Gründe als anspruchsausschließend in Betracht kommen. Die Aufzählung des Gesetzgebers ist nicht abschließend. Rz. 176 In der Literatur werden exemplarisch der Mangel an Ersatzarbeitnehmern [204] und die im Hinblick auf di...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Vorzeitige Beendigung oder Verlängerung der Elternzeit

Rz. 368 Verlangt der Arbeitnehmer Elternzeit (oder Elternzeit nur für einen Teil des Zweijahreszeitraums nach § 16 Abs. 1 S. 2 BEEG), so ist er für den entsprechenden Zeitraum (bzw. zwei Jahre) gebunden und kann die Elternzeit nur im Rahmen des § 16 Abs. 3 BEEG vorzeitig beenden oder verlängern. Auch hierbei handelt es sich um ein Gestaltungsrecht,[940] das aber grundsätzlic...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1511 Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1 des Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlen Erholungsurlaub. Zweck des Urlaubs ist die gesetzlich gesicherte Möglichkeit für einen Arbeitnehmer, die ihm eingeräumte Freizeit selbstbestimmt zur Erholung zu nutzen. Nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG [3564] treffen die Mitgliedstaaten die erforder...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Frist

Rz. 325 Nach § 8 Abs. 2 TzBfG muss der Arbeitnehmer den Anspruch drei Monate vor Beginn der gewünschten Reduzierung beim Arbeitgeber geltend machen. Die Drei-Monats-Frist berechnet sich nach §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB. § 193 BGB ist nicht anzuwenden.[824] Die Frist ist eine Mindestfrist. Der Arbeitnehmer kann den Anspruch somit schon früher geltend machen, sofern das Arbei...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Erstmalige Geltendmachung der (teilweisen) Freistellung

Rz. 376 Will der Arbeitnehmer erstmalig von einer der soeben beschriebenen Freistellungsmöglichkeiten Gebrauch machen, so muss er unterschiedliche Fristen und Formalitäten beachten:mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 203 Gem. § 1 ÄArbVtrG [597] ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses sachlich gerechtfertigt, wenn die Beschäftigung eines Arztes seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung zum Facharzt oder dem Erwerb einer Anerkennung für einen Schwerpunkt, einer Zusatzbezeichnung, eines Fachkundenachweises oder einer Bescheinigung über eine fakultative Weiterbildu...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Vertragsdauer

Rz. 486 Die Vertragsdauer sollte so definiert werden, dass sie nötigenfalls auch unter Anwendung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zu einer wirksamen Vertragsbeendigung führen würde. Dazu ist nach § 14 Abs. 4 TzBfG die Schriftform zu beachten. Die Unterzeichnung einer Blankoabrede durch den Studierenden, die später vom Unternehmen ausgefüllt wird, würde dem Schriftformer...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / gg) Befristete Verkürzung der Arbeitszeit – sog. "Brückenteilzeit"

Rz. 340 § 8 TzBfG begründet nur einen Anspruch auf unbefristete Verringerung der Arbeitszeit. Die Möglichkeit der befristeten Verringerung der Arbeitszeit ist gesondert in § 9a TzBfG geregelt. Der Antrag muss hinreichend bestimmt gestellt werden.[873] Dabei sind die Bestimmungen aus § 8 TzBfG zum Teil entsprechend anwendbar, Das gilt insbesondere für Form und Frist des befri...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Festlegung der Bezugsberechtigten

Rz. 263 Bei der Einführung und Ausgestaltung von Aktienoptionsmodellen ist der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren.[674] Dieser untersagt die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem generalisierten Prinzip gewährt.[675] Die Gewährung von Optionsrechten in unterschiedlichem Umfang oder der gänzliche Aussch...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Arbeitsentgelt und andere teilbare geldwerte Leistungen

Rz. 229 Der Begriff des Arbeitsentgelts ist weit zu verstehen.[676] Er erfasst alle Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsverhältnisses gewährt. Auf die Rechtsgrundlage – Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag, Gesamtzusage, betriebliche Übung etc. – kommt es nicht an. Unerheblich ist auch, ob eine vertraglich begründete Verpflichtu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 679 Der Betriebsrat ist in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern vor jeder Einstellung anzuhören. Bei einem Gemeinschaftsbetrieb werden die Arbeitnehmer der beteiligten Unternehmen für den Schwellenwert zusammengerechnet.[1752] Unter Einstellung wird nicht der Abschluss des Arbeitsvertrags, sondern die tatsächliche Eingliederung in den B...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / 2. Fälligkeit der Beitragsansprüche

Rz. 13 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird gem. § 23 Abs. 1 S. 1–2 SGB IV entsprechend den Regelungen der Satzung der Kranken- und Pflegekassen fällig, spätestens aber – da es sich um Beiträge handelt, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen zu bemessen sind – am drittletzten Bankarbeitstag des jeweiligen Beschäftigungsmonats. Steht zu diesem Zeitpunkt de...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Geringfügige Beschäftigung

Rz. 363 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.30: Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Arbeitsvertrag zwischen _________________________ (Arbeitgeber/in) und Herrn/Frau _________________________ (Arbeitnehmer/in) wohnhaft _________________________, Tel.: _________________________ 1.Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses Der/Die Arbeitnehmer/in wird be...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 1. "Dringende" betriebliche Gründe?

Rz. 139 Das Gesetz verlangt für den Anspruchsausschluss lediglich das Vorliegen eines betrieblichen Grundes. Hierbei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der anhand der gesetzlichen Vorgabe zu konkretisieren ist. Rz. 140 Bei der Auslegung des Begriffes ist zunächst von Belang, welcher grundsätzliche Maßstab anzulegen ist. Ursprünglich war im Referentenentwurf ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Anspruch auf Elternzeit

Rz. 367 Arbeitnehmer[928] können Elternzeit in Anspruch nehmen, wenn sie mit ihrem Kind oder einem der anderen in § 15 Abs. 1 S. 1 BEEG genannten Kinder[929] in einem Haushalt leben und dieses selbst betreuen und erziehen. Sofern ein Elternteil noch minderjährig ist oder in Vollzeit einer vor dem 18. Lebensjahr begonnenen Ausbildung nachgeht, können auch Großeltern unter den...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / I. Arbeitsrechtliche Beratung

Rz. 113 Für geringfügig Beschäftigte gilt das allgemeine Arbeitsrecht einschließlich Teilzeitrecht. Insoweit kann auf alle sonstigen Darstellungen in diesem Buch verwiesen werden. Im Folgenden werden einige Aspekte hervorgehoben, die in Beratungssituationen rund um geringfügige Beschäftigungen typischerweise besonders beachtet werden müssen. Rz. 114 Schon bei der Einstellung ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zu (flexibler) Arbeitszeit/Langzeitkonten

Rz. 220 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.29: Betriebsvereinbarung zu flexibler Arbeitszeit/Langzeitkonten Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, wird zur Regelung flexibler Arbeitszeit und Einführung von Langzeitkonten fo...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 8 Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften u. a.

Die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften gelten bei Altersteilzeit entsprechend. Zudem sind die gesetzlichen Vorgaben für Teilzeitarbeit zu beachten. 8.1 Kündigungsschutz Für das Altersteilzeitarbeitsverhältnis gelten die allgemeinen Kündigungsschutzvorschriften uneingeschränkt. § 7 Abs. 1b SGB IV schützt den Arbeitnehmer davor, dass allein die Möglichkeit zur Vereinbarung fle...mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 5 Freistellungsphase und Sonderzahlungen

Der Umgang mit Sonderzahlungen während der Freistellungsphase ist Gegenstand einiger aktueller Entscheidungen des BAG. So ist beispielsweise der tarifvertragliche Ausschluss von Arbeitnehmern in der Passivphase ihrer Altersteilzeit von der Zahlung von einer Inflationsausgleichsprämie unwirksam.[1] Der Ausschluss von Arbeitnehmern in der Passivphase der Altersteilzeit durch § ...mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand (Altersteilzeitgesetz – AltTZG) wurde 1996 die bis dahin übliche Frühverrentungspraxis auf Kosten der Solidarkassen abgeschafft und finanzielle Anreize für die Neueinstellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers durch Übergang auf Teilzeit oder Mobilzeit (Vereinbarung von Arbeits- und ...mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 2 Begünstigter Personenkreis

Ältere Arbeitnehmer können freiwillig ihre Arbeitszeit reduzieren[1], wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben, künftig einen Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben oder von der Versicherungspflicht befreit sind und vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens beanspruchen könne...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 3.2 Modelle der Arbeitszeitverteilung

Bei der Festlegung eines Arbeitszeitmodells sind die Rahmenbedingungen aus § 2 Abs. 1 und Abs. 2 AltTZG einzuhalten. Für die Durchführung der Altersteilzeit existieren dabei innerhalb der gesetzten Grenzen durch das AltTZG unterschiedliche Modelle: Beim Teilzeitmodell wird die wöchentliche Arbeitszeit reduziert. Die Arbeitszeit wird über den gesamten Zeitraum der Altersteilze...mehr

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Brückenteilzeit / 4 Inhalt des Anspruchs auf Brückenteilzeit

Der Anspruch auf die Brückenteilzeit richtet sich auf eine von vornherein fixierte Reduzierung der Arbeitszeit für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr bei einer Höchstdauer von 5 Jahren. Tarifvertraglich ist eine Verkürzung oder Verlängerung dieses Zeitraums möglich – auch wenn dies zuungunsten des Arbeitnehmers wirkt.[1] Individualvertraglich sind die Arbeitsvertragspa...mehr

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Brückenteilzeit / Zusammenfassung

Begriff Brückenteilzeit ist der im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelte Anspruch von Beschäftigten, ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von 1 bis zu 5 Jahren zu reduzieren und danach ohne Weiteres zur bisherigen Arbeitszeit (in Vollzeit oder Teilzeit) zurückzukehren. §9a TzBfG ist die rechtliche Grundlage für die Brückenteilzeit. Danach hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brückenteilzeit / 2.6 Erneuter Antrag

Beschäftigte können grundsätzlich beliebig oft Brückenteilzeit beantragen. Wichtig Erneuter Antrag Frühestens 1 Jahr nach Rückkehr aus der Brückenteilzeit kann der Arbeitnehmer eine erneute Verringerung der Arbeitszeit (Teilzeit oder Brückenteilzeit) verlangen.[1] Die Inanspruchnahme von Teilzeit nach anderen Rechtsgrundlagen sperrt jedoch nicht.[2] Für einen erneuten Antrag, ...mehr

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Brückenteilzeit / 1 Grundlagen der Brückenteilzeit

Mit § 9a TzBfG wurde zum 1.1.2019 ein Anspruch auf "zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit" in das Teilzeit- und Befristungsgesetz aufgenommen. Sinn und Zweck der Regelung ist es, das "Gesamtpaket" der Arbeitszeitreduzierung abzurunden. Zwar konnten Beschäftigte gemäß § 8 TzBfG ihre Arbeitszeit in der Vergangenheit reduzieren, hatten aber keinen gesetzlichen Anspruc...mehr