Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeitarbeit

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Meister im Handwerk / 2 Arbeitsverhältnis während der Meisterausbildung

Um die Meisterprüfung erfolgreich ablegen zu können, werden regelmäßig Kurse in einer Meisterschule besucht werden. Ein Besuch ist aber nicht zwingend. Die meisten dieser Schulen bieten Kurse sowohl in Vollzeit- als auch in Teilzeit an. Im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis eröffnet das folgende Optionen: Meisterschüler, die während der Fortbildung weiterarbeiten möchten, kön... mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 3.3 Teilzeitbeschäftigung als GGF

Eine Teilzeitbeschäftigung die in Wirklichkeit eine Reduzierung der bisherigen Arbeitszeit und des Aktivgehalts des GGF bedeutet, ändert nichts an dem Umstand, dass auch in diesem Fall der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter verhindern würde, dass der GGF die GmbH als beliebige Quelle sowohl einer Altersversorgung als auch einer laufenden Tätigkeit gebraucht.[1] Au... mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.4 Typische vGA-Fallen

Gehalt Die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers setzt sich regelmäßig aus mehreren Bestandteilen zusammen. Es finden sich Vereinbarungen über Festgehälter (einschl. Überstundenvergütung), zusätzliche feste jährliche Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantieme, Gratifikationen), Zusagen über Leistungen der betriebl... mehr

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DRK-TV / 2.3.2 Mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber (§ 3 Abs. 2 DRK-TV)

§ 3 Abs. 2 bestimmt, dass mehrere Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber nur dann begründet werden dürfen, wenn die jeweils übertragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen. Andernfalls gelten sie als ein Arbeitsverhältnis. Im Einklang mit der Rechtsprechung sind demnach nur dann zwei Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber möglich, ... mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.2 Betriebliche Altersvorsorge

Bei der Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) überwiegen die rechtlichen Beratungsanteile eindeutig. Sie ist daher nur im Rahmen des Mandatsverhältnisses (Lohnbuchhaltung) nach § 5 Abs. 1 RDG zulässig. Dazu gehören u. a. die Feststellungen der Pflicht des Arbeitgebers zur Einrichtung einer Altersvorsorge für Mitarbeiter, Bestehen eines Anspruchs auf Entgeltumwandlun... mehr

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DRK-TV / 2.11.3 Kostenübernahme (§ 11 Abs. 4 DRK-TV)

Die Kosten der vom Arbeitgeber veranlassten Qualifizierungsmaßnahmen werden auch vom Arbeitgeber getragen. Die Kostenübernahmepflicht umfasst die Seminarkosten, Dienstreisekosten incl. Übernachtungskosten und Arbeitszeit. Maßgebend ist die tägliche Arbeitszeit, die bei anderen Ausfallzeiten (z. B. Urlaub, Krankheit) zugrunde gelegt werden. Praxis-Beispiel In einem Betrieb mit... mehr

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Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.11 Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX)

Rz. 58 Das Budget für Arbeit soll die Lücke zwischen dem Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen und dem allgemeinen Arbeitsmarkt schließen. Es schafft für diejenigen behinderten Menschen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen haben, eine weitere Alternative zur Beschäftigung in der Werkstatt (Luik, in: Schlegel/Vo... mehr

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DRK-TV / 2.12.1 Regelmäßige Arbeitszeit

§ 12 Abs. 1 regelt die regelmäßige durchschnittliche Wochenarbeitszeit, die für alle Mitarbeiter im Geltungsbereich des Tarifvertrages ab dem 1.7.2008 39 Stunden beträgt (vor diesem Zeitpunkt waren 38,5 Stunden/Woche vereinbart). Eine Ausnahme ist in § 12 Abs. 1 Satz 2 DRK-TV für Mitarbeiter im Rettungsdienst normiert, für die weiterhin eine regelmäßige durchschnittliche Woch... mehr

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Sterbegeld / 5.2 Teilzeitbeschäftigung

Ist ein Teilzeitbeschäftigter verstorben, berechnet sich das Sterbegeld aus dem gemäß § 24 Abs. 2 TVöD anteiligen Tabellenentgelt. Befand sich der Verstorbene in einer individuellen Zwischenstufe oder einer individuellen Endstufe, berechnet sich hiernach das Sterbegeld, d. h. dieses gilt als Tabellenentgelt. Verstirbt ein Beschäftigter in Altersteilzeit nach dem TV FlexAZ, be... mehr

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Sterbegeld / 10 Sabbatical

Das Sabbatical, auch Sabbatjahr genannt, ist eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung, bei der ein Beschäftigter i. d. R. mehrere Jahre als Vollzeitbeschäftigter arbeitet und anschließend eine längere Freistellungsphase hat. Das Entgelt wird während der Anspar- und Freistellungsphase in gleicher Höhe als Teilzeitentgelt gezahlt. Verstirbt ein Beschäftigter während der A... mehr

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Sterbegeld / 4.3 Kein Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Ein Anspruch auf Sterbegeld besteht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Todes ruhte. Ein Arbeitsverhältnis ruht, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses (Arbeitsleistung und Entgeltzahlung) suspendiert sind und somit der jeweilige Gläubiger von seinem Schuldner die Erbringung der Leistung nicht verlangen und nicht durchsetzen kann, wä... mehr

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Sterbegeld / 4.2 Bestehendes Arbeitsverhältnis

Voraussetzung für den Anspruch auf Sterbegeld ist, dass zum Zeitpunkt des Todes des Beschäftigten ein Arbeitsverhältnis bestand[1] und dieses zum Zeitpunkt des Todes nicht ruht.[2] Es ist nicht erforderlich, dass der Verstorbene vollbeschäftigt war. Eine Teilzeitbeschäftigung und damit auch eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV reicht aus. Auf di... mehr

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Sterbegeld / 9 Altersteilzeit

Verstirbt ein Altersteilzeitbeschäftigter, erhalten die Sterbegeldberechtigten ein auf der Grundlage des durch Altersteilzeit gekürzten Tabellenentgelts berechnetes Sterbegeld. Es kommt für die Berechnung des Sterbegeldes nicht darauf an, welches Entgelt der Beschäftigte erhalten hätte, wenn er sich nicht in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis befunden hätte. Sterbegeld wi... mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 2.2 Anrechnung anderweitigen Verdienstes

Wenn der ausgeschiedene Arbeitnehmer eine neue Tätigkeit aufgenommen hat, dann muss er sich in bestimmtem Umfang dasjenige anrechnen lassen, was er dort verdient. Es kommt dabei darauf an, dass die anderweitigen, anzurechnenden Bezüge in irgendeiner Weise mit der Verwertung der Arbeitskraft in Zusammenhang stehen. Welche Einkünfte werden angerechnet? Deshalb werden Kapitaleink... mehr

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Hotelfachmann/Hotelfachfrau... / 2 Arbeitszeitregime

Folgende Arbeitszeitregime sind charakteristisch: Wochenend- und Schichtarbeit, früher Arbeitsbeginn und spätes Arbeitsende, Feiertagsarbeit und saisonale Schwankungen (z. B. in Abhängigkeit von Schulferien, kulturellen Ereignissen, Ausstellungen und Messen), Arbeiten unter Zeitdruck bei Anforderungen der Gäste zu besonderen Tageszeiten (z. B. beim Anmelden bzw. beim Bezahlen de... mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 4.3 Mehrarbeits- und Überstundenvergütung

Der Begriff der Mehrarbeit bzw. Überstunde ist mit Ausnahme spezialgesetzlicher Bestimmungen gesetzlich nicht festgelegt; die Terminologie ist auch in Tarifverträgen nicht einheitlich. Bei der Klärung der Frage, ob und inwieweit Überstunden bzw. Mehrarbeit vorliegen, müssen also die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen im Einzelfall beachtet werden. In der Regel versteht man ... mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 1.3 Ungleichbehandlung/Diskriminierung

Hinsichtlich der Ausgestaltung der Arbeitsvergütung sind die Arbeits- und Tarifvertragsparteien grundsätzlich frei. Dies folgt aus dem zivilrechtlichen Grundsatz der Vertragsfreiheit bzw. Koalitionsfreiheit.[1] Sie sind jedoch bei der Ausgestaltung der Vergütung an übergeordnetes Recht gebunden. Besondere gesetzliche Vorschriften Die Verpflichtung zur Gleichbehandlung ergibt s... mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.3 Elternzeit (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 21 Grundsätzlich haben Eltern Anspruch auf Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), wenn sie das Kind selbst betreuen und erziehen. Dieser Anspruch besteht bis längstens zu dem Tag, an dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet (§ 15 Abs. 1 BEEG). Voraussetzung ist, dass der entsprechende Elternteil ganz mit der Arbeit aussetzt oder seine wöchentl... mehr

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Trennungsgeld / 10.4 Begrenzung der Erstattung

Fahrtkostenersatz zuzüglich des Verpflegungszuschusses für das arbeitstägliche Pendeln dürfen die Reisekostenvergütung für die Hin- und Rückreise am Beginn und Ende der Abordnung usw. sowie das Trennungsreise-, Trennungstage- und Trennungsübernachtungsgeld für denselben Zeitraum nicht übersteigen (§ 6 Abs. 4 TGV). Praxis-Beispiel Ein verheirateter Beschäftigter mit Wohnsitz i... mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.3 Voraussetzung für die Kürzung: Rentenbeginn nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit/stationären Behandlung

Rz. 35 Unter Berücksichtigung der Gesetzgebungsgeschichte greift der Krankengeldkürzungstatbestand des § 50 Abs. 2 erst dann ein, wenn die anrechenbare Leistung von einem Zeitpunkt an bewilligt wird, der nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, nach Beginn der stationären Krankenhaus- oder Vorsorge-/Rehabilitationsbehandlung liegt (BSG, Urteil v. 4.6.2019, B 3 KR 15/18 R, sowie ... mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.2 Anrechnung während der Entgeltfortzahlung

Rz. 8 Arbeitnehmer haben während ihrer Arbeitsunfähigkeit regelmäßig Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach den §§ 3 und 9 EFZG. Die Höhe der Entgeltfortzahlung richtet sich nach gegenwartsbezogenen Werten. Wenn sich also während der Arbeitsunfähigkeit ein Wechsel von einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung vollzieht, hat der Arbeitgeber ab diesem Zeitpunkt nur noch Entg... mehr

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Sauer, SGB IX § 135 Begriff... / 2.2 Einkommensermittlung des aktuellen Jahres (Abs. 2)

Rz. 6 Eine Anknüpfung an das Vorvorjahr kann dazu führen, dass durch eine erhebliche Einkommensveränderung ein unzutreffender Beitrag gefordert würde. Das kann z. B. bei Arbeitslosigkeit, bei Rentenbeginn oder bei einem Wechsel des Arbeitsverhältnisses von Vollzeit- in Teilzeitbeschäftigung der Fall sein (vgl. Regierungsentwurf BTHG, BR-Drs. 428/16 S. 308). In diesen Fällen ... mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.1 Wesen der interdisziplinären "Früherkennung und Frühförderung"

Rz. 8 Die interdisziplinäre Frühförderung ist ein medizinisch-therapeutisches und gleichzeitig heilpädagogisches Förderangebot für Kinder mit drohender oder bereits eingetretener Behinderung, die später die Teilhabe – hier insbesondere die Schulfähigkeit oder die soziale Teilhabe (vgl. Komm. zu § 2) – einschränkt. Die (drohende) Behinderung kann auch von Entwicklungsstörunge... mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
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Ablehnung von Bewerbern nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Leitsatz Ein an eine, auf das Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung abstellende, tarifvertragliche Altersgrenzenregelung gebundener Arbeitgeber kann die Einstellung eines Bewerbers, der diese Altersgrenze überschritten hat, wegen des Alters ablehnen, falls ein jüngerer qualifizierter Bewerber zur Verfügung steht. Dies gilt unabhängig davon, ob der Bewerber zuvor aufgrund der tarifvertraglichen Altersgrenzenregelung aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber ... mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / 4.1 Befristeter Arbeitsvertrag

Befristete Verträge sind solche, die nur für eine begrenzte Dauer eingegangen werden. Befristungen von Arbeitsverhältnissen sind zunächst auf Grundlage des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) möglich, auch mit Frauen, die bereits schwanger sind. Denn der Bestandsschutz nach § 17 MuSchG schützt nur die Arbeitnehmerin in einem bereits abgeschlos... mehr

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Dienstreise / 9 Arbeitszeit bei Dienstreisen

Als Arbeitszeit zählt nur die Zeit der Tätigkeit am Geschäftsort. Reisezeiten für die Hin- und Rückreise sowie die Zeit für Fahrten von der auswärtigen Unterkunft zum Ort des Dienstgeschäfts (und zurück) sind keine Arbeitszeit. Der Ausschluss der Reisezeiten ist rechtmäßig.[1] Dasselbe gilt für Aufenthaltszeiten am Geschäftsort außerhalb der Erledigung von Dienstgeschäften, ... mehr

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FF 05/2025, Anspruch auf Nu... / 1 Aus den Gründen

Hinw. d. Red.: S. Beitrag von Dr. Wolfram Viefhues, Zum Verhältnis von Nutzungsentschädigung und Unterhalt, in diesem Heft, S. 179 ff. Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind miteinander verheiratet und leben seit Januar 2020 getrennt. Aus ihrer Ehe ist ein im Jahr 2008 geborener Sohn hervorgegangen. Die Ehegatten sind jeweils zur Hälfte Miteigentümer eines Reihenhauses in M. mit... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.8 Anrechnung von Einnahmen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 (§ 3 Abs. 1 Satz 4)

Rz. 53 Der durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes v. 15.2.2021 mit Wirkung zum 1.9.2021 eingefügte § 3 Abs. 1 Satz 4 sieht eine abweichende Einkommensanrechnung vor, wenn der Bezug von Entgeltersatzleistungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 nach der Geburt des Kindes beginnt und sich die anzurechnenden Entgeltersatzleistungen auf der G... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3 Betreuung und Erziehung des Kindes (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 42 Als weitere kumulativ zu erfüllende Voraussetzung, ohne deren Vorliegen ein Anspruch auf Elterngeld nicht besteht, muss nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 die Betreuung und Erziehung des Kindes durch den Anspruchsteller selbst erfolgen. Dies ist nur konsequent, soll doch das Elterngeld eine Unterstützung bei der Sicherung der Lebensgrundlage darstellen und Einkommensausfäll... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.8 Elternzeit

Rz. 71 Während der Elternzeit ruhen die gegenseitigen Hauptleistungspflichten. Der Lohnanspruch lebt daher nicht wegen einer Erkrankung des Arbeitnehmers wieder auf.[1] Eine Erkrankung steht auch dem Beginn der Elternzeit nicht entgegen.[2] Allerdings kann der Arbeitnehmer unter Wahrung der Fristen des § 16 BEEG erklären, dass er die Elternzeit erst im Anschluss an die Erkra... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.2 Dauer der Entgeltfortzahlung

Rz. 107 Der Arbeitgeber ist für einen Zeitraum von höchstens 6 Wochen, d. h. 42 Kalendertagen, zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Unerheblich für diese Frist ist die Anzahl der im 6-Wochen-Zeitraum liegenden Arbeitstage. Arbeitsfreie Wochenenden oder Werktage, Feiertage und Freischicht- oder Ausgleichstage sind daher mitzuzählen. Allerdings muss das Datum des freien Tages ... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kündigungsverbot und Teilzeit

1 Allgemeines Rz. 1 § 11 TzBfG regelt, dass dem Arbeitnehmer aus der Weigerung, in ein Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsverhältnis zu wechseln, keine Nachteile hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen dürfen. Stützt sich die Kündigung des Arbeitgebers allein auf eine solche Weigerung, ist sie deshalb unwirksam. Andere Kündigungsgründe bleiben möglich. § 11 T... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 2 Beg... / 5 Betriebliche Mitbestimmung

Rz. 18 Teilzeitbeschäftigte sind Arbeitnehmer nach § 5 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Das Überwachungsrecht des Betriebs nach § 80 Abs. 1 BetrVG wird durch die besondere und eigenständige Informationspflicht des Arbeitgebers über Teilzeitarbeit im Betrieb und Unternehmen gestärkt.[1] Aus der Pflicht des Arbeitgebers nach § 6 TzBfG, Teilzeitarbeit zu fördern, kann der Betriebsrat jedo... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 2 Beg... / 3 Die Feststellung der Teilzeitbeschäftigung (Abs. 1)

3.1 Das Prüfungsverfahren Rz. 4 Nach § 2 Abs. 1 TzBfG sind alle Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, deren regelmäßige Arbeitszeit geringer ist als die vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter. Die Feststellung, ob eine Teilbeschäftigung vorliegt, bestimmt sich nicht abstrakt nach einheitlichen Kriterien. Vielmehr ist vorrangig auf die Arbeitszeit vergleichbarer Arbeitnehmer im Betr... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 11 TzBfG regelt, dass dem Arbeitnehmer aus der Weigerung, in ein Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsverhältnis zu wechseln, keine Nachteile hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen dürfen. Stützt sich die Kündigung des Arbeitgebers allein auf eine solche Weigerung, ist sie deshalb unwirksam. Andere Kündigungsgründe bleiben möglich. § 11 TzBfG setzt § ... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 3.3.2 Arbeitszeitdauer als unternehmerische Entscheidung

Rz. 17 Im Schrifttum ist streitig, ob unter § 11 Satz 2 TzBfG auch die unternehmerische Entscheidung des Arbeitgebers fällt, zukünftig auf bestimmten Arbeitsplätzen nur noch Vollzeit- oder Teilzeitkräfte einzusetzen. Nach der Rechtsprechung des 2. Senats des BAG zum Kündigungsschutzrecht liegt eine verbindliche unternehmerische Organisationsentscheidung vor, wenn der Arbeitg... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 2 Beg... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 2 TzBfG definiert den für das TzBfG geltenden Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers zur Abgrenzung zum vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer einheitlich und ist daher neben den §§ 9, 9a und 10 TzBfG auch dann heranzuziehen, wenn das TzBfG im 2. Abschnitt an Teilzeitarbeit oder Teilzeitarbeitsplatz anknüpft (§§ 6, 7 Abs. 1 und 3, 11 TzBfG). Auch das Diskriminie... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 2 Begriff der Arbeitsplatzteilung

Rz. 3 Nach der gesetzlichen Definition liegt Arbeitsplatzteilung vor, wenn sich mehrere Arbeitnehmer die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen. Typischerweise als Unterfall der Teilzeitbeschäftigung verstanden, ist essenzieller Kern die Zeitsouveränität der Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmer, die sich den Arbeitsplatz teilen, regeln dessen Besetzung selbst. Dabei verpflichten... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 3.3.1 Wirtschaftliche, technische und organisatorische Gründe

Rz. 16 § 11 Satz 2 TzBfG stellt klar, dass eine Kündigung aus anderen als den in § 11 Satz 1 TzBfG genannten Gründen zulässig ist. In der amtlichen Begründung werden als Beispiele wirtschaftliche, technische und organisatorische Gründe genannt.[1] Hieraus ergibt sich, dass neben personen- und verhaltensbedingten Gründen auch betriebsbedingte Gründe in Betracht kommen. Dabei ... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 2 Beg... / 3.2 Arbeitszeit des möglichen Teilzeitarbeitnehmers

Rz. 6 Abzustellen ist vorrangig auf die vertraglich geschuldete regelmäßige Wochenarbeitszeit. Dies ergibt sich im Regelfall aus der Festlegung im Arbeitsvertrag. Existiert kein schriftlicher Arbeitsvertrag, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine schriftliche Niederlegung der vereinbarten Arbeitszeit durch den Arbeitgeber nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 NachwG (bis 31.7.2... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 2 Anwendungsbereich

2.1 Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 5 § 11 TzBfG gilt für alle Arbeitsverhältnisse. Insbesondere gilt das Kündigungsverbot auch während der Wartezeit von 6 Monaten nach § 1 KSchG und in Kleinbetrieben nach § 23 Abs. 1 KSchG. Da im Geltungsbereich des KSchG die ordentliche Kündigung ohnehin der sozialen Rechtfertigung bedarf, ist § 11 TzBfG insbesondere für die Arbeitsverhäl... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 3 Kündigungsverbot

3.1 Rechtsnatur/Klagefrist Rz. 12 § 11 Satz 1 TzBfG ist ein eigenständiges Kündigungsverbot. Ein Verstoß gegen § 11 TzBfG führt zur Unwirksamkeit der Kündigung. Hinweis Da seit 1.1.2004 auch für die eigenständigen Kündigungsverbote nach § 13 Abs. 3 KSchG die §§ 4 bis 7 KSchG zur Anwendung kommen, ist die Unwirksamkeit innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG geltend zu mache... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 3.3 Kündigung aus anderen Gründen

3.3.1 Wirtschaftliche, technische und organisatorische Gründe Rz. 16 § 11 Satz 2 TzBfG stellt klar, dass eine Kündigung aus anderen als den in § 11 Satz 1 TzBfG genannten Gründen zulässig ist. In der amtlichen Begründung werden als Beispiele wirtschaftliche, technische und organisatorische Gründe genannt.[1] Hieraus ergibt sich, dass neben personen- und verhaltensbedingten Gr... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 3.1 Rechtsnatur/Klagefrist

Rz. 12 § 11 Satz 1 TzBfG ist ein eigenständiges Kündigungsverbot. Ein Verstoß gegen § 11 TzBfG führt zur Unwirksamkeit der Kündigung. Hinweis Da seit 1.1.2004 auch für die eigenständigen Kündigungsverbote nach § 13 Abs. 3 KSchG die §§ 4 bis 7 KSchG zur Anwendung kommen, ist die Unwirksamkeit innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG geltend zu machen. Rz. 13 Die weiteren Best... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 § 11 TzBfG gilt für alle Arbeitsverhältnisse. Insbesondere gilt das Kündigungsverbot auch während der Wartezeit von 6 Monaten nach § 1 KSchG und in Kleinbetrieben nach § 23 Abs. 1 KSchG. Da im Geltungsbereich des KSchG die ordentliche Kündigung ohnehin der sozialen Rechtfertigung bedarf, ist § 11 TzBfG insbesondere für die Arbeitsverhältnisse von Bedeutung, in denen das... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Arbeitsplatzteilung als besondere Form der Arbeitsvertragsgestaltung ist unter dem aus dem amerikanischen Recht stammenden Begriff "Job-Sharing" Anfang der 80er Jahre intensiv diskutiert worden. Die Diskussion wurde mit ausgelöst durch einen Job-Sharing-Musterarbeitsvertrag des Arbeitsrings der Arbeitgeberverbände der Deutschen Chemischen Industrie[1] mit einer Vie... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 2 Beg... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 2 TzBfG setzt § 3 der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit (Richtlinie 97/81/EG) in nationales Recht um. Sie konkretisiert auch im Hinblick auf flexible Arbeitszeitsysteme die bis zum 31.12.2000 geltende Bestimmung des § 2 Abs. 2 BeschFG durch nähere Vorgaben zur Ermittlung eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Klarstellend ist in § 2 Abs. 2 TzBf... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 § 11 TzBfG gilt für alle Formen der Kündigung des Arbeitgebers, also für die außerordentliche und ordentliche Beendigungs- und Änderungskündigung. Rz. 7 Eine Anwendung auf andere Beendigungstatbestände ist in der Rechtsprechung noch nicht geklärt. Nach Jacobs[1] fallen auch Aufhebungsverträge, Eigenkündigungen und Befristungen, die zur Vermeidung von Kündigungen i. S. v.... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 3.2 Weigerung als Kündigungsgrund

Rz. 14 Verboten ist nach § 11 Satz 1 TzBfG die Kündigung wegen der Weigerung des Arbeitnehmers zur Arbeitszeitänderung. Nach § 11 Satz 2 TzBfG ist jedoch die Kündigung aus anderen Gründen möglich. Die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 11 Satz 1 TzBfG liegt vor, wenn die Weigerung des Arbeitnehmers, der Änderung der Arbeitszeit zuzustimmen, das tragende Motiv der Kündigung d... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 4 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 23 Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Kündigungsverbots nach § 11 Satz 1 TzBfG trägt der Arbeitnehmer. Es fehlt eine gesetzliche Beweiserleichterung, wie sie z. B. § 22 AGG vorsieht. Eine Anwendung dieser Beweiserleichterung scheidet aus (vgl. zu § 612a BGB [1]). Der Arbeitnehmer hat daher den Kausalzusammenhang zwischen Rechtsausübung und Kündigung da... mehr