Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeitarbeit

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Grundsätze

Rz. 288 Arbeit auf Abruf ist in § 12 TzBfG geregelt.[771] Die Vorschrift ist zuletzt durch das Arbeitsbedingungengesetz im Jahre 2022 geändert worden. Sie bezieht sich nur auf Teilzeitarbeitsverhältnisse.[772] Sollen bei Vollzeitarbeit ähnliche Konstellationen vereinbart werden, gelten die Kontrollinstrumente des allgemeinen Rechts (§§ 134, 138, 242, 307 ff. BGB; § 106 GewO)...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Vergleichbarkeit

Rz. 219 Gibt es im Betrieb vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit unterschiedlichen wöchentlichen Arbeitszeiten, so ist zur Feststellung einer Teilzeitbeschäftigung zu prüfen, welcher Gruppe der infrage stehende Arbeitnehmer zuzurechnen ist.[631] Hierzu sieht § 2 Abs. 1 TzBfG ein mehrstufiges Prüfungsschema vor,[632] wobei auf die betriebliche Ebene abzustellen ist.[633] Ob ve...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / IV. Pflichten des (Teilzeit-)Arbeitnehmers

Rz. 37 Gem. § 5 Abs. 1 EntgFG ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, dann hat der gesetzlich versicherte Arbeitnehmer das Bestehen einer Erkrankung ärztlich feststellen zu lassen. Die Pflicht zur Vorlage einer ärztlich...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Arbeit auf Abruf

aa) Grundsätze Rz. 288 Arbeit auf Abruf ist in § 12 TzBfG geregelt.[771] Die Vorschrift ist zuletzt durch das Arbeitsbedingungengesetz im Jahre 2022 geändert worden. Sie bezieht sich nur auf Teilzeitarbeitsverhältnisse.[772] Sollen bei Vollzeitarbeit ähnliche Konstellationen vereinbart werden, gelten die Kontrollinstrumente des allgemeinen Rechts (§§ 134, 138, 242, 307 ff. BG...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Geringfügige Beschäftigung

aa) Grundlagen Rz. 311 Geringfügige Beschäftigung ist auf den ersten Blick eine sozialversicherungs- und steuerrechtliche Thematik. Wird ein Beschäftigungsverhältnis nach § 8 Abs. 1 SGB IV begründet, werden die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer pauschal abgeführt. Eine geringfügige Beschäftigung kann in zwei Erscheinungsformen vorliegen:mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Anwendung in der Praxis

aa) Vollzeitbeschäftigter Rz. 216 Für die Frage, ob ein Teilzeitarbeitsverhältnis vorliegt, ist somit zu klären, welche regelmäßige Wochenarbeitszeit ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer hat. Dabei ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vergleichbarer Arbeitnehmer nicht gleichzusetzen mit der betriebsüblichen Arbeitszeit i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG....mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Diskriminierungsverbot nach § 4 Abs. 1 TzBfG

(1) Regelungen in § 2 Abs. 2 TzBfG Rz. 315 Nach § 2 Abs. 2 TzBfG ist auch ein Arbeitnehmer, der eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ausübt, teilzeitbeschäftigt. Das spricht für eine Gleichbehandlung mit "normalen" Teilzeitbeschäftigten auch hinsichtlich des Diskriminierungsverbots (siehe auch Rdn 317). Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 2 Abs. 2 TzBfG...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Job-Sharing

aa) Allgemeines Rz. 302 Job-Sharing ist abzugrenzen vom so genannten Job-Paring, bei dem die vertragliche Vereinbarung nicht nur die zeitliche Teilung des Arbeitsverhältnisses vorsieht, sondern die Arbeitnehmer gemeinsam für die Erbringung eines Arbeitsergebnisses einstehen.[797] Abzugrenzen ist Job-Sharing zudem von der Eigenbetriebsgruppe.[798] bb) Teilung der Arbeitszeit Rz...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines

Rz. 302 Job-Sharing ist abzugrenzen vom so genannten Job-Paring, bei dem die vertragliche Vereinbarung nicht nur die zeitliche Teilung des Arbeitsverhältnisses vorsieht, sondern die Arbeitnehmer gemeinsam für die Erbringung eines Arbeitsergebnisses einstehen.[797] Abzugrenzen ist Job-Sharing zudem von der Eigenbetriebsgruppe.[798]mehr

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / II. Anspruchsdurchsetzung

Rz. 39 Nach der Ablehnung des Arbeitgebers steht dem Arbeitnehmer der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten offen (§ 15 Abs. 7 S. 7 BEEG). Rz. 40 Der Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung gem. § 15 Abs. 5–7 BEEG sieht nur einen Anspruch auf Zustimmung zu einer Vertragsveränderung vor. Erst mit Rechtskraft des obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung als erteilt (§ 894 ZPO). Bis dahin...mehr

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§ 3 Entlohnung / III. Sachliche Ausnahmen

Rz. 14 Das spezielle Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG steht unter dem Vorbehalt der sachlichen Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung. Das spezielle Gleichbehandlungsgebot des § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG enthält diesen Vorbehalt indes nicht. Allgemein wird zutreffend davon ausgegangen, dass § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG im Kontext des Satz 1 ein einheitliches, unter dem V...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 1. Zulässigkeit des einstweiligen Rechtsschutzes in der Rechtswirklichkeit

Rz. 229 Dass die Durchsetzung des Teilzeitanspruchs im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich möglich ist, ist in der Rechtswirklichkeit nach den mittlerweile vorliegenden Urteilen einhelliger Konsens.[259] Die Anforderungen, die die Gerichte stellen, sind durchweg unterschiedlich. Sie sollen hier wie folgt aufgelistet werden: Rz. 230 ▪ LAG Berlin, Urt. v. 20.2.2...mehr

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / I. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 25 Der Arbeitgeber muss, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen (§ 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 BEEG). Für den Schwellenwert von 15 Arbeitnehmern werden Personen in Berufsbildung nicht mitgezählt. Teilzeitbeschäftigte werden jedoch, da der Schwellenwert nur auf "Arbeitnehmer" abstellt, vol...mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / A. Teilzeitanspruch im öffentlichen Dienst

Rz. 1 Die Arbeitsverhältnisse der im Öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmer richten sich neben dem Gesetz vor allem auch nach dem TVöD (Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen) bzw. nach dem TV-L (Arbeitnehmer der Länder). Diese Tarifverträge sehen u.a. Sonderregeln zur Beschäftigung in Teilzeit vor. Rz. 2 § 11 TVöD und § 11 TV-L sind wortlautidentisch. Sie lauten: §...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / III. Finanzielle Absicherung

Rz. 21 Hinsichtlich der finanziellen Absicherung von werdenden und gewordenen Müttern ist danach zu unterscheiden, woraus sich das Beschäftigungsverbot ergibt. Rz. 22 Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutt...mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / III. Möglichkeit der Befristung

Rz. 32 Die Reduzierung der Arbeitszeit nach § 11 TVöD/TV-L ist auf Wunsch des Beschäftigten auf einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren zu befristen, sodass vorbehaltlich neuer Regelungen anschließend ohne Weiteres wieder die zuvor geltende Vereinbarung zur Arbeitszeit in Kraft tritt. Eine solche Möglichkeit hat der Gesetzgeber für den allgemeinen Anspruch auf Teilzeitarbeit e...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Teilung der Arbeitszeit

Rz. 303 Der Begriff "Arbeitsplatzteilung" ist nicht präzise. Die Arbeitnehmer teilen sich nicht den Arbeitsplatz, sondern die Arbeitszeit auf einem Arbeitsplatz. Job-Sharing liegt vor, wenn zwei oder mehr Arbeitnehmer sich die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen. In der Praxis ist die Teilung zwischen zwei Arbeitnehmern die Regel. Es kann sich um einen Vollzeit- oder ei...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Referenzstunden und Tage

Rz. 297 § 12 Abs. 3 TzBfG ist mit dem Arbeitsbedingungengesetz ergänzt worden. Danach ist der Arbeitnehmer nicht nur verpflichtet, dem Arbeitnehmer auf Abruf die Lage der Arbeitszeit mindestens vier Tage im Voraus mitzuteilen (siehe unten). Er ist nunmehr auch verpflichtet, den Zeitrahmen (Referenzstunden und Referenztage) festzulegen, in dem auf seine Aufforderung hin Arbei...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ff) Abruffrist

Rz. 300 Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Lage seiner Arbeitszeit mindestens vier Tage im Voraus mitteilen. Die Berechnung der Frist erfolgt in umgekehrter Anwendung der §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 1 und 193 BGB. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs des Abrufs beim Arbeitnehmer. Der Tag des Zugangs des Abrufs wird nach § 187 Abs. 1 BGB ebenso wenig mitgezählt, wie de...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Vertretungspflicht

Rz. 307 Kann einer der beteiligten Arbeitnehmer die Arbeitspflicht aus einem in seiner Person liegenden Gründen nicht erbringen, z.B. wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Fällen des § 616 BGB, liegt ein Vertretungsfall i.S.d. § 13 Abs. 1 S. 2 und 3 TzBfG vor. Der Arbeitnehmer im Job-Sharing ist jedoch nur dann zur Vertretung verpflichtet, wennmehr

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§ 3 Entlohnung / V. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 33 Eine unterschiedliche Behandlung wegen der Teilzeitarbeit ist vom Arbeitnehmer dazulegen. Nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungs- und Beweislast ist zu verfahren, wenn der Arbeitnehmer seiner Darlegungs- und Beweislast nicht nachkommen kann, weil er ihm nicht zugängliche Tatsachen aus der Sphäre des Arbeitgebers darlegen muss. Der Arbeitgeber hat einen sachli...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (4) Arbeitnehmereigenschaft

Rz. 320 Auch geringfügig Beschäftigte sind Arbeitnehmer. Das gilt unabhängig von der Höhe ihrer Vergütung. Beispiel Der A hat bei der X-GmbH einen Vertrag als geringfügig Beschäftigter. Er soll stundenweise die Presse nach Meldungen über die X-GmbH auswerten. Er erhält hierfür eine Vergütung von 50 EUR pro Monat. Rz. 321 Dabei sind insbesondere folgende gesetzliche Regelungen ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 264 Die gänzliche Herausnahme von Teilzeitbeschäftigten aus einem Versorgungssystem für betriebliche Altersversorgung ist grundsätzlich unzulässig.[752] Anders als bei Sonderzahlungen genügt auch eine pro-rata-temporis-Leistung an teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer gemessen an der zum Zeitpunkt des Ausscheidens erbrachten Arbeitszeit den Anforderungen des § 4 Abs. 1 TzBfG...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Tägliche Arbeitszeit

Rz. 293 Nach § 12 Abs. 1 S. 4 TzBfG muss eine tägliche Mindestarbeitszeit festgelegt werden. Geschieht dies nicht, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nach Satz 4 täglich für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.[783] Der Arbeitnehmer ist jedenfalls entsprechend zu vergüten. Die Arbeitsvertragsparteien sind jedoch nicht ver...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Verteilung der Arbeitszeit

Rz. 306 Dauer und Lage der individuellen Arbeitszeit legen die Mitarbeiter im Job-Sharing-Arbeitsverhältnis untereinander selbstständig fest. Der Arbeitgeber begibt sich insofern seines Direktionsrechts. In Streitfällen hat der Arbeitgeber zunächst zu versuchen zu vermitteln. Im Falle der Nichteinigung kann er jedoch die jeweilige Arbeitszeit einseitig anweisen.[803] Ein Mit...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Abruf der Arbeitsleistung

Rz. 298 § 12 Abs. 3 TzBfG modifiziert das nach § 106 GewO bestehende Direktionsrecht hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit. Die Ausübung des Abrufrechts ist eine einseitige empfangsbedürftige Gestaltungserklärung. [789] Der Arbeitgeber muss in Streitfällen darlegen und beweisen, dass, wann und in welchem Umfang er den Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung abgerufen hat. Rz. 299 Pr...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / gg) Einzelne Arbeitsbedingungen

Rz. 301 Ruft der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nicht ab, gerät er bei Ablauf des Bezugszeitraums in Annahmeverzug. Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung nicht anbieten. Der Anspruch auf Annahmeverzug scheidet nur dann aus, wenn der Arbeitnehmer auch im Falle der Ausübung des Abrufrechts durch den Arbeitgeber zur Leistung der Arbeit außerstande gewesen wäre.[795] Die Mö...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Besondere Arbeitsbedingungen

Rz. 310 Es gelten die allgemeinen Grundsätze für Teilzeitarbeitsverhältnisse (siehe hierzu Rdn 250 ff.). Besonders präzise zu fassen ist die Regelung über den Urlaub. Das gilt insbesondere, wenn die in einem Job-Sharing beteiligten Arbeitnehmer weitgehende Möglichkeiten zur flexiblen Ausgestaltung haben (siehe oben Rdn 306). Gleiches gilt für die Entgeltfortzahlung an Feierta...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Regelungen in § 2 Abs. 2 TzBfG

Rz. 315 Nach § 2 Abs. 2 TzBfG ist auch ein Arbeitnehmer, der eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ausübt, teilzeitbeschäftigt. Das spricht für eine Gleichbehandlung mit "normalen" Teilzeitbeschäftigten auch hinsichtlich des Diskriminierungsverbots (siehe auch Rdn 317). Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 2 Abs. 2 TzBfG werden Kurzzeitbeschäftigte nach ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Kompensation

Rz. 243 Eine Schlechterbehandlung eines Teilzeitbeschäftigten gegenüber einem vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten liegt dann nicht vor, wenn der Teilzeitbeschäftigte zum Ausgleich des entstandenen Nachteils einen Vorteil erhält.[713] Berücksichtigt werden können jedoch nur Leistungen, die in einem sachlichen Zusammenhang stehen. Die Rechtsprechung[714] greift dazu auf die Gr...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / II. Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 70 Von den besonderen Kündigungsschutzvorschriften sind die Teilzeitbeschäftigten genauso begünstigt wie die Vollzeitbeschäftigten. Im Einzelnen gilt hierzu das Folgende. Rz. 71 Eine tarifliche Unkündbarkeit erfasst Vollzeitbeschäftigte wie Teilzeitbeschäftigte. Eine Differenzierung nach der Dauer der Arbeitszeit ist unzulässig. Demgemäß wurde eine Tarifbestimmung, die wi...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / V. Weitere Konsequenzen der Elternzeit

Rz. 79 Mit dem Eintritt in die Elternzeit ruhen die beiderseitigen Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Es entfällt somit die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers. Jahressonderzahlungen mit Entgeltcharakter können um die Zeiträume gekürzt werden, die die Arbeitnehmerin sich in Elternzeit befand und deshalb nicht gearbeitet hat....mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) Sonstige Arbeitsbedingungen

Rz. 317 Handelt es sich bei wegen geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern um Teilzeitbeschäftigte, so ist das Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 TzBfG jedoch hinsichtlich der arbeitsvertraglich geregelten Arbeitsbedingungen zu beachten.[815] Auch in Betriebsvereinbarungen dürften Differenzierungen unzulässig sein, soweit sie zumindest auch an die Arbeitszeit anknüpfen. Sof...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Beginn des Sonderkündigungsschutzes

Rz. 196 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 BEEG darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen. Der Kündigungsschutz gilt nach § 18 Abs. 2 BEEG entsprechend für Arbeitnehmer, die während der Elternzeit bei demselben Arbeitgeber Teilzei...mehr

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§ 5 Urlaub / II. Sonderfälle in Teilzeitverhältnissen

Rz. 15 Im Grundsatz kommt es nach dem gesetzlichen Urlaubsrecht nur auf die Tage an, an denen gearbeitet wird. Das Urlaubsrecht geht vom Tagesprinzip aus. Arbeitet ein Beschäftigter beispielsweise 20 Stunden pro Woche verteilt auf je vier Stunden von Montag bis Freitag, stellt dies urlaubsrechtlich eine Arbeit an fünf von sechs Werktagen dar. Besteht keine vertragliche Regel...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Grundsätze

Rz. 250 Bei der Gestaltung eines Teilzeitarbeitsvertrages kann grundsätzlich auf die Ausführungen zum Vollzeitarbeitsvertrag verwiesen werden (siehe hierzu § 1a Rdn 218). Es sollen im Folgenden nur die Besonderheiten aufgezeigt werden, die aufgrund der Teilzeitbeschäftigung bei der Vertragsgestaltung zu beachten sind.mehr

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§ 2 Gleichbehandlungsgebot,... / E. Kasuistik

Rz. 21 Die Gerichte haben eine umfangreiche Kasuistik zu den Konsequenzen des Diskriminierungsverbotes entwickelt. Im Folgenden sollen zu wichtigen Merkmalen relevante Entscheidungen für die anwaltliche Praxis aufgezählt werden. Im Übrigen wird auf die Darstellung zu den einzelnen Themenbereichen in diesem Buch sowie auf die einschlägigen Rechtsprechungs-ABC verwiesen.[24] R...mehr

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§ 9 Altersteilzeit / II. Blockaltersteilzeit

Rz. 21 In der Praxis weiter verbreitet ist das Modell der Blockaltersteilzeit, denn es bietet für den Beschäftigten zusätzlich den Vorteil einer vorzeitigen Beendigung der Berufstätigkeit. Das Modell resultiert aus der ursprünglichen Intention von Altersteilzeit, nämlich Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und freie Stellen (vorzeitig) zur Nachbesetzung zu schaffen. Dieses Bedürfn...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

Rz. 289 Es muss – wie in jedem Arbeitsvertrag – eine bestimmte Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 und 3 TzBfG – zumindest konkludent – vertraglich geregelt sein.[777] Geschieht dies nicht, gilt nach Satz 3 eine Arbeitszeit von 20 Stunden in der Woche als vereinbart.[778] Es handelt sich um eine zwingende gesetzliche Fiktion.[779] Eine Abweichung davon...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Vergleichsmaßstab

Rz. 225 Es muss eine Ungleichbehandlung gegenüber einem vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im Betrieb vorliegen.[655] Es kann insofern auf die Ausführung zur Definition von Teilzeitarbeit verwiesen werden (siehe oben Rdn 215). Rz. 226 Hinweis Eine Ungleichbehandlung zu vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass der...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Entsprechender freier Arbeitsplatz

Rz. 354 Nach § 9 S. 2 TzBfG liegt ein freier zu besetzender Arbeitsplatz vor, wenn der Arbeitgeber die Organisationsentscheidung getroffen hat, diesen zu schaffen oder einen unbesetzten Arbeitsplatz neu zu besetzen. Bei dem Arbeitgeber muss somit ein entsprechender Arbeitsplatz frei werden. Dies kann ein neu geschaffener Arbeitsplatz sein. Der Anspruch besteht aber auch, wenn...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) Gewährung pro-rata-temporis

Rz. 233 Liegt Arbeitsentgelt oder eine sonstige teilbare geldwerte Leistung vor, ist diese den teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern pro-rata-temporis, d.h., in dem Umfang zu gewähren, in dem ihre individuelle Arbeitszeit zur Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers im Verhältnis steht.[699] § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG beruht auf dem allgemeinen Prinzip, d...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Sachlicher Grund

Rz. 245 Liegt objektiv eine Schlechterbehandlung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern gegenüber vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern vor, stellt dies keine Diskriminierung i.S.d. § 4 Abs. 1 TzBfG dar, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass eine Rechtfertigung der Ungleichbehandlung aufgrund eines sachlichen Grundes im...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Arbeitszeit

Rz. 251 Die wöchentliche Arbeitszeit des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers muss im Arbeitsvertrag präzise angegeben werden. Nicht notwendig ist es, die Arbeitszeit des vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers aufzuführen. Die Verteilung der Arbeitszeit kann flexibel gestaltet werden. Dabei kommen unterschiedliche Verteilungszeiträume – Woche, Monat oder Jahr – in...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Betriebliche Gründe für die Ablehnung des Anspruchs

Rz. 333 Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf Zustimmung zu seinem Änderungsangebot, wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen. Umstritten ist, wie gewichtig die Gründe sein müssen. Es wird zu Recht darauf hingewiesen, dass an anderer Stelle – z.B. § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BEEG, § 7 Abs. 1 und 2 B...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) § 15 Abs. 7 BEEG

Rz. 345 Einen speziellen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit sieht für die Dauer der Elternzeit § 15 Abs. 7 BEEG vor. § 15 Abs. 7 BEEG umfasst auch den Anspruch auf Neuverteilung der reduzierten Arbeitszeit.[882] Der Gesetzgeber hat bei den Neufassungen des BEEG in den vergangenen Jahren die in der Praxis zu Recht kritisierte fehlende Synchronisierung zu § 8 TzBfG nich...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Vollzeitbeschäftigter

Rz. 216 Für die Frage, ob ein Teilzeitarbeitsverhältnis vorliegt, ist somit zu klären, welche regelmäßige Wochenarbeitszeit ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer hat. Dabei ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vergleichbarer Arbeitnehmer nicht gleichzusetzen mit der betriebsüblichen Arbeitszeit i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Betriebsübliche Arbeitsz...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Grundlagen

Rz. 311 Geringfügige Beschäftigung ist auf den ersten Blick eine sozialversicherungs- und steuerrechtliche Thematik. Wird ein Beschäftigungsverhältnis nach § 8 Abs. 1 SGB IV begründet, werden die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer pauschal abgeführt. Eine geringfügige Beschäftigung kann in zwei Erscheinungsformen vorliegen:mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / e) Interessenabwägung

Rz. 183 Dem Wunsch des Arbeitnehmers auf Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG können betriebliche Gründe entgegenstehen. Die betrieblichen Gründe sind nicht an den persönlichen Belangen, wegen derer Teilzeit beantragt wird, und deren Gewicht zu messen. Eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und denen des Arbeitnehmers sieht das Gesetz nicht vor. Persön...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Vermögensbildung

Rz. 1536 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.89: Vermögensbildung Der Mitarbeiter erhält vermögenswirksame Leistungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz in Höhe von monatlich _________________________ EUR für jeden Kalendermonat, in dem der Mitarbeiter Anspruch auf Arbeitsentgelt hat. Bei Teilzeitarbeit erfolgt eine zeitanteilige Kürzung der vermögen...mehr