Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeitarbeit

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Sauer, SGB IX § 158 Anrechn... / 2.2 Anrechnung Teilzeitbeschäftigter

Rz. 8 Die Vorschrift regelt die Anrechnung schwerbehinderter Menschen, die in Teilzeit beschäftigt sind. Voraussetzung ist nach Satz 1, dass die wöchentliche Arbeitszeit wenigstens 18 Stunden beträgt. Diese Untergrenze entspricht der Grenze des § 156 Abs. 3, wonach nur diejenigen Stellen nicht als Arbeitsplätze gelten, bei denen die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 18 St... mehr

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Mutterschutzlohn / 1.2 Grundsatz der Monokausalität

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss das Beschäftigungsverbot alleinige Ursache für den Entgeltausfall sein ("Grundsatz der Monokausalität", vgl. nur BAG, Urteil v. 12.3.1997, 5 AZR 766/95; BAG, Urteil v. 13.2.2002, 5 AZR 588/00). Dies ergibt sich auch aus dem Wortlaut von § 18 Satz 1 MuSchG ("wegen eines Beschäftigungsverbotes"). Besteht aus anderen Gründe... mehr

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Sauer, SGB IX § 151 Geltung... / 2.2.4 Anwendung der Vorschriften des Teils 3

Rz. 16 Für gleichgestellte behinderte Menschen sind die Vorschriften des Teils 3 des SGB IX anzuwenden mit Ausnahme des § 208 und der Vorschriften des Kapitels 13. Wesentlich sind Anrechnung auf Pflichtarbeitsplätze, Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf eine den Kenntnissen und Fähigkeiten gerecht werdende Beschäftigung, auf behinderungsrechte Einrichtung und Ausstattung des ... mehr

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Sauer, SGB IX § 159 Mehrfac... / 2.2.2 Mehrfachanrechnung Teilzeitbeschäftigter

Rz. 8 Auf bis zu 3 Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden können auch Teilzeitbeschäftigte; dies lässt Satz 2 zu. Voraussetzung ist aber auch hier, dass deren Teilhabe am Arbeitsleben auf besondere Schwierigkeiten stößt. Satz 2 verweist auf Satz 1, also auch auf die dort genannte Voraussetzung. Teilzeitbeschäftigte, die wenigstens 18 Stunden wöchentlich beschäftigt sind, we... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 10 T... / 2.3.2.5 Entgegenwirken von Benachteiligungen (Nr. 5)

Rz. 28 Nr. 5 befasst sich mit den Hilfen, die nicht durch Nr. 1 bis 4 abgedeckt werden. Insofern hat die Nr. 5 eine Art Auffangfunktion hinsichtlich der Zielsetzung des § 10. Entscheidend ist, dass behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Menschen nicht benachteiligt werden. Dieses Grundrecht ergibt sich allerdings auch schon aus dem Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 ... mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 29 L... / 2.3 Besondere Leistungen und Hilfen im Rahmen des "Schwerbehindertenrechts" (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 25 Die in Abs. 1 Nr. 5 aufgeführten Hilfen nach dem 3. Teil des SGB IX (ab § 151 SGB IX) können ausschließlich schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen (vgl. hierzu § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX) beanspruchen. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Hilfen: Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf Besetzung eines freien Arbeitsplatzes mit einem schwerbehinderten Me... mehr

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Sauer, SGB IX § 159 Mehrfac... / 2.2 Mehrfachanrechnung

Rz. 4 Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist § 159, in dem hier zugelassen wird, dass ein schwerbehinderter Mensch auch auf mehr als einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden kann. In Betracht kommt eine Anrechnung auf höchstens drei Pflichtarbeitsplätze. Im Ergebnis bedeutet dies, dass ein Arbeitgeber mit der Beschäftigung nur eines schwerbehinderten Menschen bis zu drei... mehr

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Sauer, SGB IX § 207 Mehrarbeit / 2.2 Begriff der Mehrarbeit

Rz. 4 Unter Mehrarbeit i. S. d. § 207 ist nicht die über die individuelle Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen hinausgehende tägliche Arbeitszeit zu verstehen, sondern die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden (BAG, Urteile v. 8.11.1989, 5 AZR 642/88, v. 3.12.2002, 9 AZR 462/01, und v. 21.11.2006, 9 AZR 176/06). Nach § 3 Satz 1 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) v. 6.6.19... mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 4.2.1 Rechtsprechung

Da die Eckpunkte der bisherigen tariflichen Regelungen zur Eingruppierung in erheblichem Umfang in die neuen Regelungen übernommen wurden, kann bei Eingruppierungs- und Zulagenvorgängen auf eine gefestigte Rechtsprechung und den sich daraus ergebenden Grundsätzen weiterhin zurückgegriffen werden. Umstrukturierung, Auflösung eines Arbeitsgebiets ohne genauen Zeitpunkt.[1] Haush... mehr

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Entgelt / 3.4.2.2.2 Einschlägige Berufserfahrung Entgeltgruppen 2 bis 15 (VKA)

Im Geltungsbereich der VKA wird der Begriff der einschlägigen Berufserfahrung nicht tarifvertraglich definiert. Die Beurteilung der Einschlägigkeit bisheriger Berufserfahrung hängt davon ab, ob die bisherige Tätigkeit ein Wissen und Können erfordert, welches auch für die neue Tätigkeit einzusetzen ist. Dem Arbeitgeber steht hierfür ein gewisser Beurteilungs- und Auslegungssp... mehr

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Entgelt / 3.5.6.1 Unschädliche Unterbrechung mit Anrechnung auf die Stufenlaufzeit

In § 17 Abs. 3 Satz 1 TVöD wird bestimmt, welche Zeiten der Unterbrechung in der Tätigkeit für die Stufenlaufzeit unschädlich (anwartschaftssteigernd) sind. Dies sind: Zeiten von Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz [1], Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit nach § 22 TVöD bis zu 39 Wochen, Zeiten eines bezahlten Urlaubs, Zeiten eines Sonderurlaubs, bei denen der Arbeitge... mehr

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Entgelt / 8.5 Zeitratierliche Bezahlung von Teilzeitkräften

Teilzeitkräfte erhalten nach § 24 Abs. 2 TVöD das Tabellenentgelt sowie grundsätzlich auch alle sonstigen Entgeltbestandteile anteilig im Verhältnis der individuell vereinbarten Arbeitszeit zur tariflichen Vollarbeitszeit von 39 Wochenstunden. Hinsichtlich der Ausnahmen sowie weiterer Besonderheiten der Rechtsprechung zum Entgelt für Teilzeitkräfte wird auf die Ausführungen z... mehr

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Entgelt / 3.5.6.4 Gleichbehandlung von Teilzeitkräften

In § 17 Abs. 3 Satz 4 TVöD wird klargestellt, dass bei der Ermittlung der Zeiten ununterbrochener Tätigkeit Zeiten der Teilzeitbeschäftigung nicht ratierlich gekürzt werden dürfen, sondern im vollen Umfang zu berücksichtigen sind. Eine andere Verfahrensweise wäre sachlich nicht gerechtfertigt und würde überdies zumindest dann zu einer mittelbaren Geschlechterdiskriminierung ... mehr

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Entgelt / 3.4.2.2.1 Einschlägige Berufserfahrung (Bund)

Bis zum 29.2.2016 musste bei der Einstellung von Beschäftigten zwischen den Entgeltgruppen 2 bis 8 und 9a bis 15 unterschieden werden, da bei Einstellungen ab Entgeltgruppe 9a und höher nur eine Zuordnung zur Stufe 1 möglich war. Lediglich, wenn zuvor ein Arbeitsverhältnis mit dem Bund bestand und dieses nicht länger als 6 Monate (bzw. 12 Monate bei Wissenschaftlern ab EG 13... mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Voraussetzungen einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung

Leitsatz Eine innerbetriebliche Stellenausschreibung i.S.v. § 93 BetrVG muss mindestens – neben den von den Bewerbern erwarteten Qualifikationen – eine jedenfalls schlagwortartige Bezeichnung der mit der Stelle verbundenen Arbeitsaufgaben enthalten. Dazu gehört regelmäßig auch die Angabe, mit welchem Arbeitszeitvolumen die offene Position besetzt werden soll. (amtlicher Leitsatz) Sachverhalt Die Arbeitgeberin unterhält verschiedene Krankenhäuser, darunter auch die Kliniken KAU, KFH und KNK. Da der... mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 3 Verhinderung aus persönlichen Gründen

Mit der Regelung des § 29 Abs. 1 TVöD erhält der Beschäftigte aus den dort aufgezählten Anlässen Arbeitsbefreiung nach Arbeitstagen. Bei Vorliegen eines derartigen Anlasses ist der Beschäftigte jedoch nicht frei in seiner Wahl, wann er den bzw. die Freistellungstage beanspruchen will. Zwar kann der Tarifnorm nicht entnommen werden, dass die Freistellung genau am Ereignistag ... mehr

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Rückstellungen / 4.1 Leistungen an Arbeitnehmer

IAS 19 regelt die Bilanzierung und die Angabepflichten für Leistungen an Arbeitnehmer. Unterschieden werden in IAS 19.8 vier Kategorien von Leistungen an Arbeitnehmer: kurzfristig fällige Leistungen (z. B. Löhne), die unabgezinst ausgewiesen werden, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (insbesondere Pensionen), die zum versicherungsmathematischen Wert erfasst we... mehr

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Nebentätigkeit / 11 Elternzeit

Gemäß § 15 Abs. 4 Satz 1 BEEG kann während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden ausgeübt werden. Nach § 15 Abs. 4 Satz 3 BEEG bedarf eine Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständiger der Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann hierbei innerhalb von 4 Wochen, jedoch nur aus dringenden betrieblichen Gründen, schriftlich ablehnen, § 1... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 6.1.6 Möglichkeit der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach geänderten Vertragsbedingungen (Nr. 5)

Rz. 77 Einen selbstständigen Widerspruchsgrund und zugleich Auffangtatbestand bildet Nr. 5.[1] Auch hier muss eine Einverständniserklärung des Arbeitnehmers mit der Teilnahme an Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen vorliegen. Sie ist Wirksamkeitsvoraussetzung für den Widerspruch. Es genügt, dass sie dem Betriebsrat gegenüber erklärt wurde.[2] Sie kann unter dem Vorbehalt ... mehr

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Outsourcing im HR-Bereich / 3.2.3 Zeitwirtschaft

Die Zeitwirtschaft ist mehr als die reine Zeiterfassung von Mitarbeitern im Produktions- oder Dienstleistungsbereich. Die in den letzten Jahren zunehmende Arbeitszeitflexibilisierung, die vielfach auch tarifvertraglich geregelt ist, fordert von den Unternehmen eine umfassende Personaleinsatzplanung. Daneben sind Altersteilzeit- und Lebensarbeitszeitmodelle immer mehr in den ... mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2 Einzelne Vertragsbedingungen

In die Niederschrift sind nach § 2 Abs. 1 Satz 7 NachwG mindestens aufzunehmen: Der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sei... mehr

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Sauer, SGB IX § 221 Rechtss... / 2.2.3 Arbeitsentgelt bei Teilzeitbeschäftigung

Rz. 14 Die wöchentliche Arbeitszeit in den Werkstätten für behinderte Menschen beträgt wenigstens 35 und höchstens 40 Stunden wöchentlich. Dies ist in § 6 Abs. 1 WVO als fachliche Anforderung an die Werkstätten für behinderte Menschen formuliert. Diese Anforderung gilt sowohl für die Maßnahmen der beruflichen Bildung im Berufsbildungsbereich (§ 57) als auch für die Beschäfti... mehr

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Agile Arbeitszeit / 2.3.1 Teilzeit- und Befristungsgesetz

Insbesondere im Teilzeit- und Befristungsgesetz finden sich einige Möglichkeiten, Arbeitszeit nach individuellen und situativen Bedürfnissen zu gestalten: Unbefristete Reduzierung der Arbeitszeit[1] Befristete Reduzierung der Arbeitszeit (Brückenteilzeit)[2] Verlängerung der Arbeitszeit[3] (1) "Brückenteilzeit" gemäß § 9a TzBfG Es ist davon auszugehen, dass Teilzeitarbeit insgesa... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 481 BGB – Teilzeit-Wohnrechtevertrag.

Gesetzestext (1) 1Ein Teilzeit-Wohnrechtevertrag ist ein Vertrag, durch den ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht verschafft oder zu verschaffen verspricht, für die Dauer von mehr als einem Jahr ein Wohngebäude mehrfach für einen bestimmten oder zu bestimmenden Zeitraum zu Übernachtungszwecken zu nutzen. 2Bei der Berechnung der Vertrag... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Teilzeit-Wohnrechtevertrag (§ 481 I).

Rn 2 § 481 I 1 definiert Teilzeit-Wohnrechteverträge als Verträge zwischen Unternehmer (§ 14 Rn 6 ff) und Verbraucher (§ 13 Rn 8 ff), bei denen der Verbraucher vom Unternehmer ein wiederkehrendes Nutzungsrecht an einem Wohngebäude zu Übernachtungszwecken erwirbt. Die Definition ist weit gefasst, um möglichst alle Varianten des Timesharings an einem Wohngebäude dem Gesetz zu ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 357c BGB – Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen.

Gesetzestext (1) Der Verbraucher hat im Falle des Widerrufs keine Kosten zu tragen. Die Kosten des Vertrags, seiner Durchführung und seiner Rückabwicklung hat der Unternehmer dem Verbraucher zu erstatten. Eine Vergütung für geleistete Dienste sowie für die Überlassung von Wohngebäuden zur Nutzung ist ausgeschlossen. (2) Der Verbraucher hat für einen Wertverlust der Unterkunf... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 356a BGB – Widerrufsrecht bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, bei Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen.

Gesetzestext (1) Der Widerruf ist in Textform zu erklären. (2) Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder des Abschlusses eines Vorvertrags. Erhält der Verbraucher die Vertragsurkunde oder die Abschrift des Vertrags erst nach Vertragsschluss, beginnt die Widerrufsfrist mit dem Zeitpunkt des Erhalts. (3) Sind dem Verbraucher die in § 482 Absatz 1 b... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einkommensfiktion bei Arbeitslosigkeit.

Rn 37 Berufliche Veränderungen, die mit einer Einschränkung oder einem Verlust der Leistungsfähigkeit verbunden sind, führen nicht stets zur Anrechnung fiktiver Einkünfte. Erforderlich ist ein verantwortungsloses, zumindest leichtfertiges Handeln und das Bewusstsein des Pflichtigen, dass sich wegen seines Fehlverhaltens seine Leistungsfähigkeit reduziert oder reduzieren könn... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kausalgeschäft.

Rn 10 Von dem Rechtsgeschäft, welches das Teilzeit-Wohnrecht begründet (§ 481 Rn 5), ist das zugrunde liegende Kausalgeschäft zu unterscheiden. Die Pflicht zur Verschaffung eines Teilzeit-Wohnrechtes wird zumeist von dienst- und werkvertraglichen Komponenten begleitet (Abreden über Versorgungs-, Reinigungs- und Müllentsorgungsdienste; Wartungsleistungen, insb von Schwimmbäde... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Teilzeitarbeitsverhältnis.

Rn 108 Teilzeitbeschäftigte sind ArbN, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die regelmäßige Wochenarbeitszeit vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (§ 2 I 1 TzBfG). Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist das Weisungsrecht des ArbG zu Lage und Dauer der Arbeitszeit eingeschränkt, da der Teilzeitarbeitnehmer häufig auch anderen Tätigkeiten nachgeht. Ein ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Teilzeit-Wohnrechtevertrag, der Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt, der Vermittlungsvertrag oder der Tauschsystemvertrag bedarf der schriftlichen Form, soweit nicht in anderen Vorschriften eine strengere Form vorgeschrieben ist. (2) 1Die dem Verbraucher nach § 482 Absatz 1 zur Verfügung gestellten vorvertraglichen Informationen werden Inhalt des Vertrags, ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Methodenwahl.

Rn 21 Die Höhe des Aufstockungsunterhalts hängt von der Differenz zwischen dem vollen Unterhalt nach § 1578 und anrechenbaren eigenen Einkünften ab. Nach der Surrogatrspr des BGH (grundl FamRZ 01, 986) sind nicht nur das in der Ehe erzielte und zur Deckung des Lebensbedarfs eingesetzte Einkommen prägend, sondern auch die Haushalts- und Kinderversorgung, deren Surrogat die na... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Eheliche Lebensverhältnisse.

Rn 10 § 1574 II 1 Hs 2 nF nimmt die ehelichen Lebensverhältnisse aus der Prüfung der Angemessenheit der Erwerbstätigkeit aus, behält sie jedoch als Korrektiv iRe gesonderten Billigkeitsprüfung bei. Mit dieser Regelung soll im Einzelfall dem Vertrauen des Berechtigten im Hinblick auf eine ›nachhaltige gemeinsame Ehegestaltung‹ Rechnung getragen werden. Der Begriff der ehelich... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Subsidiarität.

Rn 4 Bei Vorliegen der Voraussetzungen einer vorrangigen Norm (§§ 1570, 1571, 1572, 1575, 1576) besteht kein Anspruch, auch kein Teilanspruch, aus § 1573 I (BGH FamRZ 99, 708). Ein Anspruch nach § 1573 I besteht nicht, solange der Berechtigte eine angemessene Tätigkeit ausübt. Geht der Berechtigte einer angemessenen Teilzeitbeschäftigung, nicht jedoch einer zumutbaren Vollze... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB T

Tabak Produkthaftung § 823 BGB 186 Tabakrauch § 618 BGB 2 Tagesmutter § 832 BGB 5 Tagespreisklauseln AGB § 309 BGB 8 Tantieme § 611 BGB 73 Tarifliche Unkündbarkeit § 622 BGB 1 Tariflohn § 612 BGB 5 Tarifvertrag § 611 BGB 41, 45; § 613a BGB 21, 50; § 622 BGB 5 Schutzgesetz § 823 BGB 229 Tarifvorbehalt § 611 BGB 41 Tarifwechselklausel § 611 BGB 40 Tatbestandselemente § 1576 BGB 2 Tatbestan... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausgestaltung des Rechtes (§ 481 II).

Rn 5 Es kommt nicht darauf an, ob die Verträge schuldrechtlich, sachenrechtlich, mitgliedschaftsrechtlich oder anders ausgestaltet sind (Leible/Müller NZM 09, 19 [BGH 25.06.2008 - VIII ZR 103/07]). Gebräuchliche Vertragstypen bei Teilzeit-Wohnrechten sind: Kaufverträge über ein dingliches Nutzungsrecht, Mietverträge, Mitgliedschaften in einem Verein oder der Erwerb eines Ges... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Unternehmer hat dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung zum Abschluss eines Teilzeit-Wohnrechtevertrags, eines Vertrags über ein langfristiges Urlaubsprodukt, eines Vermittlungsvertrags oder eines Tauschsystemvertrags vorvertragliche Informationen nach Artikel 242 § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Textform zur V... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Vermittlungsvertrag ist ein Vertrag, durch den sich ein Unternehmer von einem Verbraucher ein Entgelt versprechen lässt für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags, durch den die Rechte des Verbrauchers aus einem Teilzeit-Wohnrechtevertrag oder einem Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt erworben oder... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Dem Verbraucher steht bei einem Teilzeit-Wohnrechtevertrag, einem Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt, einem Vermittlungsvertrag oder einem Tauschsystemvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Bewerbung/Verkauf (§ 482 III).

Rn 12 § 482 III setzt Art 3 IV Timesharing-RL um. Mit dem Verbot, ein Teilzeit-Wohnrecht oder ein langfristiges Urlaubsprodukt als Geldanlage zu bewerben oder zu verkaufen, soll verhindert werden, dass Verbraucher die oftmals hohen Beträge für solche Produkte in der irrigen Erwartung aufwenden, Gewinne aus dem gezahlten Betrag zu ziehen (BTDrs 17/2764, 17). mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Sinn und Zweck.

Rn 1 § 481 setzt Art 2 I lit a, II Timesharing-RL um. Er enthält in I 1 die Legaldefinition des Teilzeit-Wohnrechtevertrags. mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Angemessenheit der Erwerbstätigkeit.

Rn 3 Auch § 1574 I nF beinhaltet durch die Beibehaltung des Terminus ›angemessen‹ eine Einschränkung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit dahin, dass nicht jedwede Tätigkeit aufzunehmen ist. Nimmt der Berechtigte eine untergeordnete Arbeit an, kann sein daraus erzieltes Einkommen als überobligatorisch anzusehen und damit nur teilw anrechenbar sein (BGH FamRZ 05, 1154). Rn 4 § ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Angemessene Erwerbstätigkeit.

Rn 17 Der Unterhalt begehrende Ehegatte muss eine angemessene Erwerbstätigkeit (Legaldefinition § 1574) ausüben (BGH FamRZ 05, 23; Celle FamRZ 10, 1673). Eine angemessene Erwerbstätigkeit kann auch in der Ausübung von zwei Teilzeitbeschäftigungen bestehen (BGH FamRZ 12, 1483). Ist die Tätigkeit nicht angemessen, beruht ein Anspruch auf § 1573 I (BGH FamRZ 88, 265). § 1573 II... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Teilzeit-Wohnrechtevertrag, der Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt, der Vermittlungsvertrag oder der Tauschsystemvertrag ist in der Amtssprache oder, wenn es dort mehrere Amtssprachen gibt, in der vom Verbraucher gewählten Amtssprache des Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum abz... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 6 Aus I 1 folgt ein Widerrufsdurchgriff. Ein Einwendungsdurchgriff (durch Verweis auf § 359) wurde hingegen bewusst nicht angeordnet, da von einer dahingehenden Verpflichtung aus der VerbrKrRL nicht ausgegangen wurde (BTDrs 17/12637, 68). Doch dürfte für den in II 2 genannten Fall der angegebenen Leistung ein Verstoß gg Art 15 II VerbrKrRL vorliegen (Staud/Herresthal 21, ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen und liegen die Voraussetzungen für einen verbundenen Vertrag nicht vor, so ist er auch an seine auf den Abschluss eines damit zusammenhängenden Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. Auf die Rückabwicklung des zusammenhängenden Vertrags ist § 358 ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wohngebäude (§ 481 III).

Rn 7 Nach § 481 III liegt ein Teilzeit-Wohnrechtevertrag auch dann vor, wenn sich das Nutzungsrecht nicht auf ein ganzes Gebäude bezieht, sondern auf einen Teil eines Wohngebäudes, zB auf ein Ferienappartement oder ein Zimmer. Rn 8 Durch § 481 III Hs 2 werden auch Nutzungsrechte an Hausbooten, Wohnmobilen, an Kabinen auf Kreuzfahrtschiffen und dergleichen mehr erfasst. Hierbe... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zu §§ 355, 356a ff.

Rn 3 § 356 ist im Zusammenhang zu sehen mit § 355, der grundlegende Bestimmungen zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen enthält. Zu § 355 ist § 356 lex specialis. Für Verbraucherdarlehensverträge findet § 356, auch wenn diese im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, keine Anwendung. Maßgeblich ist vielmehr § 356b, der ggü § 356 eine abschließ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. § 481b II (Tauschsystemvertrag).

Rn 4 § 481b II setzt Art 2 I lit d Timesharing-RL um. Von der Übernahme des Begriffs ›Tauschvertrag‹ wurde abgesehen, um eine Verwechslung mit einem echten Tauschvertrag iSv § 480 zu vermeiden (BTDrs 17/2764, 16). Rn 5 Bsp für einen Tauschsystemvertrag: wenn der Verbraucher (§ 13 Rn 8 ff) gg Entgelt Zugang zu einem Tauschpool erhält, der ihn zur Nutzung einer Übernachtungsunt... mehr