Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifvertrag

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Tarifeinigung für die Besch... / 11 Nebeneinander von TV-L und TV-Ärzte

Tarifregelungen zur Beschäftigung von Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken enthalten sowohl der zwischen der TdL und den Gewerkschaften, insbesondere ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion, geschlossene TV-L (§ 41 TV-L, Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken) als auch der zwischen der TdL und der Gewerkschaft Marburger Bund geschlossene Tari...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Tarifeinigung für die Besch... / 9 „Hamburg-Zulage“

Bereits im Vorfeld der Tarifrunde zum TV-L wurde zwischen den Hamburgischen Tarifvertragsparteien – der Freien und Hansestadt Hamburg und den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion – Tarifverhandlungen über eine Zulage für Beschäftigte in bürgernahen Diensten in Hamburg geführt. Die Tarifeinigung der Hamburgischen Tarifvertragsparteien vom 29.10.2025[1] wird...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Tarifeinigung für die Besch... / 3.3 Auswirkungen auf die Theaterbetriebszulage

Nach den Sonderregelungen für Beschäftigte an Theatern und Bühnen (§ 45 Nr. 4 Abs. 5) gelten die Regelungen über die Zeitzuschläge sowie über die Wechselschichtzulage und Schichtzulage (§ 8 Abs. 1, 7 und 8) nicht für Beschäftigte, die eine Theaterbetriebszulage oder einen Theaterbetriebszuschlag nach einem landesbezirklichen Tarifvertrag erhalten. Die TdL wirkt nach dem Einig...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Tarifeinigung für die Besch... / 13 Laufzeit der Tarifeinigung

Nach § 39 Abs. 2 TV-L kann der Tarifvertrag von jeder Tarifvertragspartei grundsätzlich mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden. Die weiteren Absätze des § 39 TV-L bestimmen abweichende Kündigungsfristen und Termine. Mit der Tarifeinigung vom 14.2.2026 haben sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt, dass die ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 3.2 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG 2)

Gesetzestitel: 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Änderungen bzgl. der betrieblichen Altersversorgung Nichttarifgebundene Arbeitgeber ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Tarifeinigung für die Besch... / 6.3 Staffelung der Abschlussprämie

Bereits bisher sehen die Tarifverträge für die Auszubildenden sowie der TVdS-L die Zahlung einer Abschlussprämie bei erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung vor. Die Prämie beträgt bisher einheitlich 400,00 EUR. Die Tarifvertragsparteien haben sich auf eine Staffelung der Höhe der Abschlussprämie geeinigt: Die Abschlussprämie nach § 20 Abs. 1 TVA-L BBiG, § 19 Abs. 1 TVA-L Pfle...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Tarifeinigung für die Besch... / 2.3 Folgeänderungen bei dynamisch ausgestalteten Entgeltbestandteilen

Es erhöhen sich die Bemessungsgrundlage für die Lohnzuschläge nach § 1 Abs. 2 des Tarifvertrages über die Lohnzuschläge gemäß § 29 MTL II (TVZ zum MTL) vom 9. Oktober 1963, die Vergütungsgruppenzulagen (Besitzstandszulagen) nach § 9 TVÜ-Länder und die kinderbezogenen Entgeltbestandteile (Besitzstandszulagen) nach § 11 TVÜ-Länder ab dem 1.4.2026 um 2,82 Prozent ab dem 1.3.2027 um ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Tarifeinigung für die Besch... / 6.4 Angleichung der vermögenswirksamen Leistungen im Tarifgebiet Ost

Bisher sehen die Tarifverträge für Auszubildende und Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen unterschiedlich hohe vermögenswirksame Leistungen vor: Auszubildende erhalten im Tarifgebiet West eine vermögenswirksame Leistung in Höhe von 13,29 EUR monatlich und im Tarifgebiet Ost in Höhe von 6,65 EUR monatlich, wenn sie diesen Betrag nach Maßgabe des Vermöge...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Tarifeinigung für die Besch... / Zusammenfassung

Überblick Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften haben sich am 14. Februar 2026 in Potsdam auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder (ausgenommen das Land Hessen, das eigene Tarifverhandlungen führt) geeinigt.[1] Die Gewerkschaften, insbesondere ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion, hatten zahlreiche Tarifregelungen des Tarifv...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Organisation von HR / 4.2.2 Annährung über HR-Ratio

Teilweise wird für die Größe der HR-Organisation eine Ratio aus Mitarbeiteranzahl und Vollzeitäquivalenten angegeben. Diese Kennzahl wird Betreuungsquote oder HR-Ratio genannt. Dazu findet man in der Literatur unterschiedlichste Angaben, was nicht erstaunt, wenn man die vielfältigen Ansätze und Aufgaben von HR-Organisationen miteinander vergleicht. Ein Benchmarkvergleich ist...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 1.5 Tariftreuegesetz

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Anforderungsprofile und Kom... / 3.3 Aufbau eines Anforderungsprofils

Es gibt verschiedene Formen des Aufbaus, wobei sich zentrale Inhalte wiederfinden. Die obigen beiden Teile zusammengesetzt ergeben ein weiteres Beispiel[1] für die Position einer Personalleitung:mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Anforderungsprofile und Kom... / 4.6 Vergütungsmanagement

Die Festlegung der wesentlichen Stellenmerkmale und Umfang der Anforderungen ermöglicht eine anforderungsbasierte Vergütungsermittlung. Diese wird summarisch, mittels generischer Zuordnung, oder analytisch, mittels Punktvergabe für einzelne Anforderungen, in Tarifverträgen oder ohne Tarifbindung auf betrieblicher Ebene angewendet. Schematisch sind die beiden Vorgehensweisen ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Personalplanung: Aufgaben u... / 1.3 Einflussfaktoren auf die Personalplanung

Bei der Personalplanung sind eine Vielzahl von externen Faktoren zu berücksichtigen, die vom Unternehmen nicht beeinflusst werden können. Dies sind vor allem: die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung, der gesellschaftliche Wertewandel, z. B. hin zu mehr Nachhaltigkeit und Diversität, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben aus Mitarbeitersicht durch flexible Arbe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / 7.2.1 Digitale Personalakte

Die Einführung digitaler Personalakten bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile, wie effizientere Prozesse, eine bessere Nachvollziehbarkeit und eine ortsunabhängige Zugriffsmöglichkeit. Gleichzeitig stellt sie erhöhte Anforderungen an den Datenschutz, da die darin enthaltenen personenbezogenen Informationen oftmals besonders sensibel sind. Demnach sind die oben skizzierten Gr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Digitalisierung: Arbeits- u... / Zusammenfassung

Überblick Digitale Systeme werden im Personalbereich schon seit Jahren eingesetzt und ihr Gebrauch wird in Zukunft voraussichtlich weiter zunehmen. Die Digitalisierung bietet Vorteile wie mehr Effizienz, bessere Transparenz, Zeitgewinn und größere Flexibilität. Allerdings bringt sie auch Herausforderungen mit sich: Besonders bei sensiblen Mitarbeiterdaten entstehen komplexe ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Wen betrifft d... / 2 Auszubildende (BBiG)

Auszubildende nach dem BBiG erhalten eine Ausbildungs-Vergütung nach § 17 BBiG bzw. einem einschlägigen Tarifvertrag. Demnach ist für Auszubildende eine angemessene Vergütung zu zahlen. Erfasst werden nicht nur alle Berufsausbildungen nach dem BBiG, sondern auch alle Berufsausbildungen an Fachschulen und Berufsfachschulen. Auch Schülerinnen/Schüler in der Gesundheits- und Kr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Wen betrifft d... / 4 Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG)

Nach dem AEntG ist es möglich, die Regelungen eines bundesweit geltenden Tarifvertrags, der Mindestarbeitsbedingungen[1], insbesondere einen Mindestlohn regelt, auf alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmer und auch solche, die nur vorübergehend von ausländischen Arbeitgebern nach Deutschland entsandt worden sind, zu erstrecken.[2] Sinn dieser Regelung ist es, zu verhindern, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 4 Die Entgeltordnung (VKA)

Am 1.1.2017 ist die neue Entgeltordnung (VKA) in Kraft getreten. Wie auch der Tarifvertrag selbst ist auch die Entgeltordnung spartenorientiert aufgebaut. Neben dem allgemeinen Teil gelten spartenspezifische Regelungen. In diesem Teil der Kommentierung wird nur auf die sparkassen-spezifischen Besonderheiten eingegangen und im Übrigen auf die allgemeine Kommentierung verwiesen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Sparkassen (BT-S)

1 Allgemeines und Tarifhistorie Am 1. Oktober 2005 trat der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Kraft und löste den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT und BAT-O) weitgehend ab. Der TVöD – Allgemeiner Teil – (TVöD) und der jeweilige Besondere Teil Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E) bilden im Zusam...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 4.2.1 Entgeltgruppe 1

Für die Entgeltgruppe 1 (einfachste Tätigkeiten) ist kein gesondertes Merkmal für Beschäftigte in Sparkassen vereinbart, da das Tätigkeitsmerkmal des Abschnitts I Ziffer 1 des Allgemeinen Teils für alle Sparten gilt.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 3.4.2 Variabler Anteil

3.4.2.1 Individuell-leistungsbezogener Teil (§ 44 Abs. 3 BT-S) § 44 Abs. 3 BT-S regelt den individuell-leistungsbezogenen Anteil der Sparkassensonderzahlung. Hierfür bilden die Sparkassen ein Leistungsbudget, in welches sie für jeden Beschäftigten jährlich einen Betrag in Höhe von 64 % eines Monatstabellenentgelts einstellen. Zulagen und sonstigen Entgelte werden nicht in die ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 3.4.4 Zahlungsmodalitäten

3.4.4.1 Zwölftelungsregelung Die Sparkassensonderzahlung vermindert sich nach § 44 Abs. 1 Satz 8 BT-S um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt, Entgelt im Krankheitsfall oder Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs haben. Diese sog. Zwölftelungsregelung, die sich auf die gesamte Sparkassensonderzahlung bezieht, ist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 4.2 "Allgemeine Tätigkeitsmerkmale" für die Beschäftigten in Sparkassen

4.2.1 Entgeltgruppe 1 Für die Entgeltgruppe 1 (einfachste Tätigkeiten) ist kein gesondertes Merkmal für Beschäftigte in Sparkassen vereinbart, da das Tätigkeitsmerkmal des Abschnitts I Ziffer 1 des Allgemeinen Teils für alle Sparten gilt. 4.2.2 Übernommene Tätigkeitsmerkmale EG 2-15 Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und Außendien...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 3.4.3 Anspruchsvoraussetzungen

3.4.3.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis Nach § 44 Abs. 1 Satz 1 BT-S haben nur bankspezifisch Beschäftigte Anspruch auf eine Sparkassensonderzahlung. Hierbei handelt es sich um die früheren Angestellten. Die ehemaligen „Arbeiter/Arbeiterinnen“ haben lediglich Anspruch auf den garantierten Teil der Sparkassensonderzahlung gem. § 44 Abs. 1 Satz 2 und 3 BT-S. Nicht anspruchsb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 3.4.6 Institutsvergütungsverordnung

Die Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) beinhaltet Regelungen zur angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten. Danach haben diese angemessene, transparente und langfristig angelegte Vergütungssysteme einzurichten, die auf eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens ausgerichtet sind. Es sollen keine Anreize zu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 2.3 Regelungen für Beschäftigte der Entgeltgruppe 15 (§ 45 BT-S)

Eine sparkassenspezifische Sonderregelung für Beschäftigte der Entgeltgruppe 15 ist in § 45 BT-Senthalten. Beschäftigte der Entgeltgruppe 15 verbleiben zwar grundsätzlich im Geltungsbereich des TVöD, einzelarbeitsvertraglich können für diese Beschäftigten jedoch vom Tarifvertrag abweichende Regelungen zum Entgelt und zur Arbeitszeit getroffen werden. Abweichende Regelungen, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 4.1.3 Allgemeiner Teil

Der Allgemeine Teil der Entgeltordnung (VKA) enthält die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale und die in allen Sparten Anwendung findenden speziellen Tätigkeitsmerkmale (z. B. Bezügerechner, Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik, Ingenieure, Meister, Techniker oder Vorlesekräfte für Blinde).mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 4.1.5 Besonderer Teil

Der Besondere Teil enthält die speziellen Tätigkeitsmerkmale für die einzelnen Beschäftigtengruppen. Für den Bereich der Sparkassen sind alle speziellen Tätigkeitsmerkmale in dem Abschnitt XXV "Beschäftigte in Sparkassen" zusammengefasst. In den Durchgeschriebenen Fassungen wird jeweils das für die einzelnen Sparten maßgebliche Eingruppierungsrecht abgebildet.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 4.1 Struktur der Entgeltordnung

Die neue Entgeltordnung zum TVöD für die Sparkassen ist in den §§ 12, 13 TVöD sowie in der Anlage 1 zum TVöD – Entgeltordnung (VKA) abgebildet. Sie ist wie folgt untergliedert: 4.1.1 Allgemeine Eingruppierungsvorschriften (§§ 12, 13 TVöD) Die allgemeinen Eingruppierungsvorschriften regeln, dass der Beschäftigte in derjenigen Entgeltgruppe eingruppiert ist, die der ihm übertrag...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 4.3 Beschäftigte in der Kundenberatung

Für Beschäftigte in der Kundenberatung sind in der neuen Entgeltordnung erstmals eigenständige Tätigkeitsmerkmale vereinbart. Damit finden die Tätigkeitsanforderungen dieser in Sparkassen bedeutenden Beschäftigtengruppe bei der Eingruppierung besser Berücksichtigung. 4.3.1 Vorbemerkung Vorbemerkung Nr. 2 zu den speziellen Tätigkeitsmerkmalen für "Beschäftigte in Sparkassen" (T...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 2.2 Leistungsentgelt (§§ 41 – 44 BT-S)

Nach Protokollerklärung Nr. 4 zu § 18 TVöD gelten die Bestimmungen zum Leistungsentgelt der §§ 18 ff. TVöD nicht für die Beschäftigten der Sparkassen. Auch der im Zuge der Tarifeinigung vom 25.10.2020 neu eingeführte § 18a TVöD, der ein alternatives Entgelt-Anreizsystem ermöglicht, gilt somit im Geltungsbereich des BT-S nicht. Stattdessen ist ein sparkassenspezifisches System...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 2.9 Dienstreisen (§ 50 Abs. 2 BT-S)

§ 50 Abs. 2 BT-S sieht vor, dass bei Dienstreisen grundsätzlich nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit gilt. Für jeden Tag der Dienstreise wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, sofern diese bei Nichtberücksichtigung der Reisezeit nicht ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 1 Allgemeines und Tarifhistorie

Am 1. Oktober 2005 trat der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Kraft und löste den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT und BAT-O) weitgehend ab. Der TVöD – Allgemeiner Teil – (TVöD) und der jeweilige Besondere Teil Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E) bilden im Zusammenhang das Tarifrecht für den ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 2.6 Entgelt für Auszubildende (§ 48 BT-S)

Abweichend von den übrigen Auszubildenden des öffentlichen Dienstes erhalten die Auszubildenden der Sparkassen gemäß § 48 BT-S die Auszubildendenvergütung, die dem jeweils nächsthöheren Ausbildungsjahr entspricht. Damit erhalten sie im ersten Ausbildungsjahr die Ausbildungsvergütung für das zweite Ausbildungsjahr gemäß TVAöD, im zweiten Ausbildungsjahr die Ausbildungsvergütu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 3.4.1 Garantierter Anteil (§ 44 Abs. 1 Satz 3 BT-S)

Nach § 44 Abs. 1 Satz 3 BT-S entsprach der garantierte Anteil der Sparkassensonderzahlung bis 2016 der Höhe eines Monatstabellenentgelts i. S. v. § 15 Abs. 1 Satz 1 TVöD. Zulagen und sonstige Entgelte wurden nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen.[1] Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der neuen Entgeltverordnung (VKA) und damit zu erwartender steigender Personalkost...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 4.1.1 Allgemeine Eingruppierungsvorschriften (§§ 12, 13 TVöD)

Die allgemeinen Eingruppierungsvorschriften regeln, dass der Beschäftigte in derjenigen Entgeltgruppe eingruppiert ist, die der ihm übertragenen Tätigkeit entspricht. Dazu ist die dem Beschäftigten übertragene Tätigkeit in Arbeitsvorgänge zu untergliedern. Ein Arbeitsvorgang ist die kleinste, nicht mehr weiter aufspaltbare Arbeitseinheit. Er bezieht sich jeweils auf ein konkr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 3 Leistungs- und erfolgsorientierte variable Entgelte, Sparkassensonderzahlung (§§ 41 – 44 BT-S)

Die allgemeinen Regelungen zum Leistungsentgelt nach §§ 18 ff. TVöD gelten nicht für Beschäftigte der Sparkassen, siehe Protokollerklärung Nr. 4 zu § 18 TVöD. Auch der im Zuge der Tarifeinigung vom 25.10.2020 neu eingeführte § 18a TVöD, der ein alternatives Entgelt-Anreizsystem ermöglicht, gilt im Geltungsbereich des BT-S nicht. Ebenso besteht für Beschäftigte der Sparkassen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 3.4.4.1 Zwölftelungsregelung

Die Sparkassensonderzahlung vermindert sich nach § 44 Abs. 1 Satz 8 BT-S um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt, Entgelt im Krankheitsfall oder Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs haben. Diese sog. Zwölftelungsregelung, die sich auf die gesamte Sparkassensonderzahlung bezieht, ist angelehnt an die Tarifregel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 3.4.5 Personalratsmitglieder

Für freigestellte Personalratsmitglieder gilt das Entgeltausfallprinzip. Sie erhalten sowohl den garantierten als auch den variablen Anteil der Sparkassensonderzahlung. Da für den garantierten und den unternehmenserfolgsbezogenen Anteil die individuelle Leistung nicht von Relevanz ist, sind bei der Ermittlung der Höhe keine praktischen Probleme zu erwarten. Für die Ermittlung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 4.3.1 Vorbemerkung

Vorbemerkung Nr. 2 zu den speziellen Tätigkeitsmerkmalen für "Beschäftigte in Sparkassen" (Teil B, Abschnitt XXV): Für Beschäftigte, deren Tätigkeit in einem speziellen Tätigkeitsmerkmal für Beschäftigte in der Kundenberatung aufgeführt ist, gelten die Tätigkeitsmerkmale anderer Fallgruppen weder in der Entgeltgruppe, in der sie aufgeführt sind, noch in einer höheren Entgeltg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 3.4.3.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Nach § 44 Abs. 1 Satz 1 BT-S haben nur bankspezifisch Beschäftigte Anspruch auf eine Sparkassensonderzahlung. Hierbei handelt es sich um die früheren Angestellten. Die ehemaligen „Arbeiter/Arbeiterinnen“ haben lediglich Anspruch auf den garantierten Teil der Sparkassensonderzahlung gem. § 44 Abs. 1 Satz 2 und 3 BT-S. Nicht anspruchsberechtigt sind Personen, auf die der BT-S k...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 4.4.3 Abteilungsleiter, Bereichsleiter oder Leiter von vergleichbaren strukturellen Einheiten

Entgeltgruppe 9c Fallgruppe 4: Beschäftigte, denen durch ausdrückliche Anordnung die Leitung einer Abteilung, eines Bereichs oder einer vergleichbaren strukturellen Einheit übertragen ist. Die Erweiterung dieses Tätigkeitsmerkmals auf Bereichsleiter und Leiter vergleichbarer struktureller Einrichtungen ist dem Umstand geschuldet, dass in den Sparkassen teilweise unterschiedlic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 3.4.4.6 Jahresarbeitsentgeltgrenze

Der AOK Bundesverband hat auf Anfrage der VKA mitgeteilt, dass der garantierte Anteil der Sparkassensonderzahlung regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt i. S. v. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V darstellt, während der individuell-leistungsbezogene und der unternehmenserfolgsbezogene Anteil nicht regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt darstellt. Der garantierte Anteil der Sparkassensonderzahlung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 2.4 Bankgeheimnis, Schweigepflicht (§ 46 BT-S)

Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht eine Verschwiegenheitspflicht zum Schutz der Interessen des Arbeitgebers als arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Zum Schutz vertraulicher Angelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger kommt der Pflicht zur Verschwiegenheit im öffentlichen Dienst ein besonders hoher Stellenwert zu, weshalb die Tarifvertragsparteien entsprechende Regelun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 3.4.8 Entwicklung des Budgets

Das Verhältnis der Sparkassensonderzahlung zum allgemeinen Leistungsentgelt regelt Nr. 2 der Protokollerklärung zu § 44 Abs. 1 BT-S. Hiernach wird der variable Teil der Sparkassensonderzahlung abhängig von der Ausweitung der Leistungsbezahlung im TVöD weiterwachsen. Solange bis der Zuwachs der Variabilität der Sparkassensonderzahlung 1,36 % (und damit 8,5 % des Jahresarbeits...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 2.1 Tabellenentgelt (§ 40a BT-S a. F.)

In der Zeit zwischen dem 1.9.2020 und dem 30.11.2022 galten aufgrund des im Rahmen der Tarifeinigung vom 25.10.2020 vereinbarten Maßnahmenpakets zur Senkung der Personalkosten besondere Regelungen für die Tabellenentgelte der Sparkassenbeschäftigten. Diese sahen eine von den anderen Sparten des TVöD abweichende Erhöhung der Tabellenentgelte vor. Diese Sonderregelungen wurden...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 3.4 Sparkassensonderzahlung (§ 44 BT-S)

Die Sparkassensonderzahlung nach § 44 BT-S trat am 1.1.2006 an die Stelle der früheren Einmalzahlung, Zuwendung, Überstundenpauschvergütung und des Urlaubsgeldes. Nachdem der BAT keine leistungs- und erfolgsorientierte Vergütung kannte, stellte die Einführung der leistungsbezogenen Bezahlung im Rahmen des Besonderen Teil Sparkassen einen Reformschritt bei der Neuordnung des ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 2.8 Reise- und Umzugskosten (§ 50 Abs. 1 BT-S)

Da eine eindeutige Zuordnung zu den Bundes- oder Landesreisekostenrechten nicht gegeben ist, wurde in § 50 BT-S geregelt, dass sich die Erstattung von Reise- und Umzugskosten nach den beim Arbeitgeber geltenden Grundsätzen richtet. Da die Sparkassen i. d. R. der Rechtsaufsicht des Landes unterliegen, dürfte meist das jeweilige Reise- und Umzugskostenrecht des Landes Anwendun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertrag für den öffent... / 2.10 Erholungsurlaub (§ 50a BT-S)

§ 50a BT-S sieht vor, dass sich der tarifliche Anspruch auf Erholungsurlaub bei Beschäftigten, die Anspruch auf eine Sparkassensonderzahlung nach § 44 BT-S haben, ab dem Kalenderjahr 2021 um einen zusätzlichen Arbeitstag und ab dem Kalenderjahr 2022 um einen weiteren zusätzlichen Arbeitstag (unter Zugrundelegung einer Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage) erhö...mehr