Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifvertrag

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuerfreiheit von Sicherungsbeiträgen nach dem BetrAVG

Rn. 2813 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 63a EStG stellt Sicherungsbeiträge des ArbG gem § 23 Abs 1 BetrAVG steuerfrei, sofern diese nicht dem einzelnen ArbN unmittelbar gutgeschrieben oder zugerechnet werden. Rn. 2814 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 23 BetrAVG bestimmt seit dem 01.01.2018, dass im Tarifvertrag ein Sicherungsbeitrag vereinbart werden soll, der der Absicherung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Leistungsgrundlage

Rn. 410e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Auf welcher Rechtsgrundlage diese sog Inflationsausgleichsprämienzahlung beruht, ob aufgrund individualvertraglicher Verpflichtung, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Freiwilligkeit, spielt keine Rolle für die Steuerfreiheit (glA Jahn, NWB 46/2022, 3216).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / efb) Vorrang bestimmter Vorschriften

Rn. 2146 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 62 S 1 Hs 2 EStG regelt den Vorrang anderer, dort aufgezählter Steuerbefreiungsvorschriften: Rn. 2146a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die in s Rn 2146 genannten Vorschriften sind dem Grunde und der Höhe nach vorrangig (glA Ross in Frotscher/Geurts,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 238. Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022, BGBl I 2022, 1743

Rn. 258 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Darin gemäß Art 2 folgende Einfügung in das EStG: § 3 Nr 11c EStG – neu –: Steuer- (und sozialversicherungs-)frei sind gemäß § 3 EStG Nr 11c Leistungen, Zitat die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom ArbG in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährt werden zur Abmilderung der gestie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Barablösung (§ 3 Nr 31 Hs 2 EStG)

Rn. 1174 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Hat der ArbN zB nach Unfallverhütungsvorschriften, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung (stpfl aber: aufgrund einzelvertraglicher Regelung, mE keine sinnvolle Regelung) Anspruch darauf, Arbeitskleidung gestellt zu erhalten, und löst der ArbG diese Pflicht auf Naturalgestellung aus betrieblichen Gründen durch eine Barvergütung ab, so befr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung

Rn. 1191 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der BFH BStBl II 2010, 1067 versteht unter dem Begriff "Sammelbeförderung" die durch den ArbG organisierte oder zumindest veranlasste Beförderung mehrerer ArbN, die nicht auf dem Entschluss eines ArbN beruhen darf. Rn. 1192 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nur eine unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung kann zum geldwerten Vorteil führ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Keine steuerfreien Zukunftssicherungsleistungen nach § 3 Nr 62 S 1 EStG

Rn. 2143 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Keine steuerfreien Zukunftssicherungsleistungen nach § 3 Nr 62 S 1 EStG sind (in ABC-Form): Barzuschüsse an Beamte: Barzuschüsse eines öffentlich-rechtlichen ArbG zu den Krankenversicherungsbeiträgen seiner Beamten sind weder nach § 3 Nr 62 EStG noch nach § 3 Nr 11 EStG steuerfrei (BFH BStBl II 1973, 588; BFHE 164, 226; BFH BStBl II 1996, 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 397d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11b, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 407, 1215, 1232, 1246e, 1248, 1248a, 1770g; ebenso Hörster, NWB 23/2021, 1652; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11a EStG Rz 3f). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Leistungsgrundlage

Rn. 409a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im ursprünglichen Entwurf des Gesetzes (BT-Drucks 20/1111, 19) war noch vorgesehen, dass die Gewährung aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen erfolgen muss. Auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks 20/1906, 44) wurde das gestrichen; s auch Hörster, NWB 26/2022, 1832. Somit sind auch begünstigt: Leistungen aufgrund Tarifve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bca) Aufstockungsbeträge nach § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a ATG (§ 3 Nr 28 Fall 1 EStG)

Rn. 1095 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 2 ATG bestimmt den begünstigten Kreis der ArbN. Sie müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ecb) Anderweitige als gesetzliche Verpflichtungen reichen nicht aus

Rn. 2121d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Leistungen aufgrund freiwillig begründeter Rechtspflicht reichen daher nicht aus (BFH in st Rspr, zB BFH BStBl II 2004,1014; 2008, 394; 2008, 894; 2008, 994; 2009, 857; 2011, 767; FG SchlH DStRE 2010, 907 rkr; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 62 EStG Rz 3). Dh nicht begünstigt sind vertragliche (BFH BFH/NV 2010, 1445; auch nicht: tarifvert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Prinz, Rückstellungen für Altersfreizeit, StuB 2022, 11. Verwaltungsanweisungen: BMF v 28.03.2007, BStBl I 2007, 297 (Altersteilzeitvereinbarungen: Rückstellungen bei Blockmodell); BMF v 11.03.2008, BStBl I 2008, 496 (Bilanzsteuerliche Berücksichtigung von Altersteilzeitvereinbarungen, Anwendungsregelung). Rn. 1034 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach dem AltersteilzeitG kann ein Ar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hba) Definition

Rn. 562c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dabei handelt es sich um als solche bezeichneten Vergütungen, die dem Grund und der Höhe nach entweder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (reisekostenrechtliche Vorschriften des Bundes oder der Länder; H 3.13 EStH 2021 iVm R 3.13 Abs 2 S 1 LStR 2023), also insbesondere das BRKG (s Rn 563b ff) oder aufgrund Tarifvertrags oder anderer Vereinba...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / df) Die Höhe des Freibetrages

Rn. 409e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Formulierung "bis zu" handelt es sich um einen Freibetrag, keine Freigrenze (glA Geurts in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11b EStG Rz 1. Vgl. die ähnlichen Formulierungen etwa in § 3 Nr 38, 39 EStG: "soweit … nicht übersteigt". Die Sonderleistung des ArbG, die EUR 4 500 übersteigt, ist somit stpfl Arbeitslohn. Wie bereits erwähnt, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Definition

Rn. 510 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dabei handelte es sich um als solche bezeichneten Vergütungen, die dem Grund und der Höhe nach entweder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (reisekostenrechtliche Vorschriften des Bundes oder der Länder; H 3.13 EStH 2010 iVm R 3.13 Abs 2 S 1 LStR 2011) oder aufgrund Tarifvertrags oder anderer Vereinbarungen, die den reisekostenrechtlichen Vors...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Abgrenzungen

Rn. 926 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nicht von § 3 Nr 24 EStG werden dagegen erfasst: Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung (sie fallen unter § 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 2), s Rn 42; zu Kinderzuschüssen aus einem berufsständischen Versorgungswerk (stpfl) s Rn 42a) Kinderzuschläge und Kinderbeihilfen aufgrund der BesoldungsG, von Tarifverträgen und ähnlichen Reg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Allgemeines

Rn. 1112 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei nach § 3 Nr 2 Buchst a EStG Fall 3 (s Rn117f–117i). ArbG-Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld sind eigentlich (laufender) stpfl Arbeitslohn (BFH vom 12.03.2019, IX R 44/17, BStBl II 2019, 574 zum Transfer-Kurzarbeitergeld). Daraus ergibt sich der Konstitutivcharakter der Vorschrift. Rn. 1113 Stand: EL 17...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

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Arbeitszeit / 2.5.1 Einrichtung von Arbeitszeitkonten nach § 10 TVöD durch Betriebs-/Dienstvereinbarung oder Tarifvertrag

Arbeitszeitkonten nach § 10 TVöD können durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch durch landesbezirklichen Tarifvertrag (im Bereich eines Mitgliedverbandes der VKA) oder durch einen Tarifvertrag auf Bundesebene (im Bereich des Bundes) eingerichtet werden, § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 TVöD. Diese Regelungen werden in der Praxis bedeuten, ...mehr

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Arbeitszeit / 1.13 Übergangsregelung für Tarifverträge, § 25 ArbZG

1.13.1 Ziel des § 25 Zum 1. Januar 2004 wurde die bis dahin geltende unbefristete Regelung des § 25 auf den 31. Dezember 2005 befristet. Sie sollte am 1. Januar 2004 bestehende oder nachwirkende Tarifverträge bzw. auf Tarifverträgen beruhende Betriebsvereinbarungen, die den Anforderungen des ArbZG nicht mehr entsprechen, bis Ende 2005 schützen. Die Übergangsregelung war als "...mehr

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Arbeitszeit / 1.4.2 Abweichende Regelungen, § 7 ArbZG

Von dem Grundsatz der werktäglichen Höchstarbeitszeit von 10 Stunden sowie der maximalen Länge des Ausgleichszeitraums kann für jedermann durch Tarifvertrag oder – bei Delegation des Rechtes durch Tarifvertrag auf die Dienststellen-/Betriebspartner – durch Betriebs-/Dienstvereinbarung abgewichen werden: Fällt in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbere...mehr

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Arbeitszeit / 1.6.2 Abweichungen, § 7 ArbZG

Auch von den Mindestregelungen der Ruhezeit kann unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden. Durch Tarifvertrag oder – bei Delegation des Rechtes durch Tarifvertrag auf die Dienststellen-/Betriebspartner – durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann für jedermann die 11-stündige Ruhezeit um bis zu 2 Stunden verkürzt werden, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die K...mehr

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Arbeitszeit / 1.8 Übernahme der Abweichungsmöglichkeiten des § 7 ArbZG durch Nicht-Tarifgebundene

Grundsätzlich sieht das ArbZG ein Abweichen von den Mindestvoraussetzungen, die in den §§ 3–6 normiert sind, nur durch Tarifvertrag bzw. Dienst-/Betriebsvereinbarung vor. Nicht tarifgebundene Arbeitgeber können daher von den tarifvertraglich vereinbarten Abweichungen zunächst nicht profitieren. Für den Bereich des öffentlichen Dienstes sieht § 7 Abs. 3 Satz 3 unter bestimmten...mehr

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Arbeitszeit / 1.7.3 Abweichungen, § 7 ArbZG

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 4 ist eine Verlängerung der Nachtarbeit auf mehr als zehn Stunden durch Tarifvertrag oder – bei Delegation des Rechtes durch Tarifvertrag auf die Dienststellen-/Betriebspartner – durch Betriebs-/Dienstvereinbarung für jedermann zulässig, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt. Ebens...mehr

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Arbeitszeit / 1.5.2 Abweichende Regelungen, § 7 ArbZG

Von den Regelungen des § 4 darf in folgenden Fällen abgewichen werden: In Schicht- und Verkehrsbetrieben darf durch Tarifvertrag oder – bei Delegation des Rechtes durch Tarifvertrag auf die Dienststellen-/Betriebspartner – durch Betriebs-/Dienstvereinbarung die Gesamtdauer der Ruhepausen auf Kurzpausen von angemessener Dauer verteilt werden. Eine Verkürzung der Mindestpausenz...mehr

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Arbeitszeit / 1.4.3 Opt-out, § 7 Abs. 2a und 7 ArbZG

Mit der Anpassung des ArbZG an die Rechtsprechung des EuGH zum Bereitschaftsdienst zum 1.1.2004 wurde zugleich die in der Richtlinie 2003/88/EG vorgesehene Möglichkeit der dauerhaften individuellen Arbeitszeitverlängerung über die 48-Stunden-Grenze des § 3 in nationales Recht umgesetzt ("Opt-out"). In einem Tarifvertrag oder – bei Delegation des Rechtes durch Tarifvertrag au...mehr

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Arbeitszeit / 2.1.3.4 Beginn und Ende der Arbeitszeit

Der TVöD enthält keine tariflichen Regelungen hinsichtlich Beginn und Ende der Arbeitszeit. Mithin muss für deren Bestimmung auf die jeweils konkret arbeitsvertraglich vereinbarte und geschuldete Tätigkeit abgestellt werden. Die Arbeitszeit beginnt hiernach zu dem Zeitpunkt, zu dem der Beschäftigte die vertraglich geschuldete Tätigkeit an dem durch seinen Arbeitgeber bestimm...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.7 Anspruch bei Kurzarbeit im Jahr 2020/2021/2022

Zahlreiche Einrichtungen, z. B. kommunale Kindergärten oder Studierendenwerke hinsichtlich der Gastronomiebetriebe, haben aufgrund von behördlichen Betriebsschließungen wegen der Coronavirus-Pandemie im Jahr 2020 Kurzarbeit eingeführt. Es gilt, die Auswirkungen der Kurzarbeit auf die Jahressonderzahlung zu prüfen. Dabei ist zu klären, ob die Kurzarbeit zu einer Zwölftelung d...mehr

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Arbeitszeit / 1.9 Sonn- und Feiertagsruhe, §§ 9 bis 13 ArbZG

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ganztägig (0.00 bis 24.00 Uhr) nicht beschäftigt werden. Ohne weitere Voraussetzungen sind Ausnahmen davon bei mehrschichtigen Betrieben mit Tag- und Nachtschicht (Verlegung der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu 6 Stunden vor oder zurück bei mindestens 24-stündiger Betriebsruhe) und für Kraftfahrer im Hin...mehr

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Arbeitszeit / 1.13.1 Ziel des § 25

Zum 1. Januar 2004 wurde die bis dahin geltende unbefristete Regelung des § 25 auf den 31. Dezember 2005 befristet. Sie sollte am 1. Januar 2004 bestehende oder nachwirkende Tarifverträge bzw. auf Tarifverträgen beruhende Betriebsvereinbarungen, die den Anforderungen des ArbZG nicht mehr entsprechen, bis Ende 2005 schützen. Die Übergangsregelung war als "Schutz" vor den Ausw...mehr

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Jahressonderzahlung / 1 Einführung

Die Jahressonderzahlung ist eine Leistung, die der Arbeitgeber als zusätzliches Entgelt für die im Bezugsjahr erbrachte Arbeitsleistung und Betriebstreue auszahlen muss. Nachdem im TVöD Bindungsfristen nicht mehr vorgesehen sind (Einzelheiten hierzu unten Ziffer 2.1 – Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember), entfällt der bei der "Zuwendung" in dem bis 30.9.2005 g...mehr

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Arbeitszeit / 2.8 Abweichende Regelungen von den Grundregelungen des Arbeitszeitgesetzes

In der Bundesrepublik Deutschland sind die europarechtlich bereits sehr weit gehenden Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor belastenden Arbeitszeiten noch umfassender ausgestaltet worden. So enthält § 3 Arbeitszeitgesetz die europarechtlich nicht geregelte Begrenzung, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten darf....mehr

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Langzeitkonten / 5.4.1 Anlage der Wertguthaben

Die Regelung im Flexi-II-Gesetz enthält eine Anlagebeschränkung und eine Werterhaltungsgarantie. Sofern der Arbeitgeber nicht den Vorschriften über den Insolvenzschutz unterliegt (§ 7e SGB IV), liegt es im Ermessen der Parteien zu entscheiden, ob die in Geld geführten Wertguthaben beim Arbeitgeber verbleiben oder extern angelegt werden. Ist hierzu keine Vereinbarung getroffen...mehr

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Arbeitszeit / 1.3 Begriffsbestimmungen, § 2 ArbZG

§ 2 ArbZG definiert die zentralen Begriffe. Definiert werden die Begriffe "Arbeitszeit", "Arbeitnehmer", "Nachtarbeit" und "Nachtarbeitnehmer". Das Arbeitszeitgesetz enthält darüber hinaus weitere Begriffe, die aber nicht gesetzlich bestimmt werden, z. B. "Ruhepausen", "Ruhezeit", "Schichtarbeitnehmer", "Arbeitsbereitschaft", "Bereitschaftsdienst" und "Rufbereitschaft". Der Z...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.5.4 Einstellung im Anschluss an eine Ausbildung

Wird der Beschäftigte im Anschluss an eine Ausbildung bei seinem Ausbildenden in ein Arbeitsverhältnis übernommen, so gilt Folgendes: Auszubildende, die im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung von ihrem Ausbildenden in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden und am 1.12. noch in diesem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten zusammen mit der anteiligen Jahressonderzahlung aus dem ...mehr

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Arbeitszeit / 1.4.1 Grundsatz

Die werktägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag. Damit ergibt sich unter Einbeziehung des Samstags als Werktag eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Die werktägliche Arbeitszeit muss nicht Tag für Tag eingehalten werden, sondern nur im Durchschnitt von 6 Monaten bzw. 24 Wochen (Ausgleichszeitraum). Unter dieser Bedingung ist es zulässig, die tägliche Arb...mehr

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Langzeitkonten / 5.7 Schutz von Wertguthaben gegen Insolvenz des Arbeitgebers

Ein Kernstück der gesetzlichen Rahmenbedingungen von Wertguthabenvereinbarungen ist die gesetzliche Pflicht zur Sicherung der Wertguthaben gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers. Zwar bestand auch früher eine Insolvenzsicherungspflicht. Allerdings gab es keine gesetzlich geregelten Sanktionen. Durch die gesetzliche Neuregelung in § 7e SGB IV wurde der Schutz des Beschäftigten...mehr

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Arbeitszeit / 2.8.1 Voraussetzungen der Öffnung für Betriebs-/Dienstvereinbarungen nach §§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz

Die Öffnungsklausel des § 6 Abs. 4 TVöD gilt für alle Arbeitnehmer eines tarifgebundenen Arbeitgebers. Dies folgt für nichtorganisierte Arbeitnehmer aus § 3 Abs. 2 Tarifvertragsgesetz.[1] Nicht tarifgebundene Arbeitgeber können von der Regelung des § 6 Abs. 4 entsprechend § 7 Abs. 3 Satz 2 ArbZG ebenfalls Gebrauch machen. Einzige Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Betri...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.8 Anspruch bei Altersteilzeit

Stehen Beschäftigte am 1. Dezember in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis, haben die Beschäftigten grundsätzlich Anspruch auf Zahlung einer Jahressonderzahlung. Nach dem Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) wie auch nach dem Altersteilzeitgesetz sind zwei Formen der Altersteilzeit denkbar: Das Teilzeitmodell (§ 6 Abs. 3 Buchst....mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3.2 Maßgeblicher Bemessungszeitraum

Grundlage für die Bemessung der Jahressonderzahlung ist grundsätzlich das in den Monaten Juli, August, September gezahlte "monatliche Entgelt". Im Unterschied zu dem während des Regelbemessungszeitraums gezahlten Krankengeldzuschuss – der nach der Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2, dort: Satz 3, unberücksichtigt bleibt – enthält der Tarifvertrag keine ausdrückliche Regelung ...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.3.1 Begriff "monatliches Entgelt"

In die Durchschnittsberechnung fließen ein das monatliche Tabellenentgelt (§ 15) bzw. das Entgelt nach der individuellen Endstufe bei übergeleiteten Beschäftigten mit einem Vergleichsentgelt über dem Tabellenentgelt der Stufe 6, eine Vorweggewährung von Entgeltstufen (Sonderregelung für Krankenhäuser in § 17 Abs. 4.1 TVöD-K) ist zu berücksichtigen, die in Monatsbeträgen festge...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung

Während der Mutterschutzzeiten und der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Entgelt i. S. d. § 20 Abs. 2. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt jedoch für Kalendermonate, in denen Tabellenentgelt nicht gezahlt wurde (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. c) wegen Beschäftigungsverboten nach dem MuSchG und/oder wegen Elternzeit nach dem BEEG bis zum Ende des Kalenderjahrs ...mehr

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Arbeitszeit / 2.1.2 Arbeitszeitvolumen bei Arbeitsverträgen mit nicht tarifgebundenen Arbeitgebern im Bereich der VKA

Hier ist zunächst zu prüfen, ob der TVöD für das jeweilige Arbeitsverhältnis an die Stelle des BAT/BMT-G getreten ist. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn im jeweiligen Arbeitsvertrag die Geltung "des BAT/BAT-G oder den BAT/BMT-G ersetzender Tarifverträge" vereinbart wurde. Siehe Stichwort Geltungsbereich des TVöD. Sodann ist durch Auslegung der jeweiligen Verweis...mehr

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Arbeitszeit / 2.6 Langzeitkonto

Der TVöD ermöglicht neben dem in den Absätzen 1 bis 5 des § 10 TVöD geregelten Arbeitszeitkonto die Einrichtung eines Langzeitkontos. Die Regelung hierzu in § 10 Abs. 6 TVöD lautet: "Der Arbeitgeber kann mit dem Arbeitnehmer die Einrichtung eines Langzeitkontos vereinbaren. In diesem Fall ist der Betriebs-/Personalrat zu beteiligen und – bei Insolvenzfähigkeit des Arbeitgeber...mehr

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Arbeitszeit / 2.4.5 Flexibilität bei Wechselschicht- und Schichtarbeit

Bislang waren abweichend von § 7 Abs. 7 nach § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD nur die Arbeitsstunden Überstunden, die "im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden einschließlich der im Schichtplan vorgesehenen Arbeitsstunden, die bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schichtplanturnus nicht ausgegli...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.2.1.2 Bemessungssatz bis zum Kalenderjahr 2025

Die Höhe der Jahressonderzahlung bis zum Jahr 2025 ist nach Entgeltgruppen gestaffelt (§ 20 Abs. 2 TVöD in der Fassung bis 31.12.2025). Über die gestaffelten Bemessungssätze werden soziale Gesichtspunkte berücksichtigt. Der Bemessungssatz ist gem. § 20 Abs. 2 TVöD-VKA in den unteren Entgeltgruppen 1 bis 8 am höchsten, sieht bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppen 9a b...mehr

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Jahressonderzahlung / 2.2 Grundsatz: kein Anspruch bei "unterjährigem" Ausscheiden

Endet das Arbeitsverhältnis im Laufe des Kalenderjahres spätestens mit Ablauf des 30.11., so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung. Praxis-Tipp Die Gewährung einer anteiligen Jahressonderzahlung – nach der sog. Zwölftelungsregelung – ist bei Ausscheiden des Mitarbeiters vor dem 1.12. des Jahres im TVöD (im Gegensatz zum früheren Tarifrecht BAT) nicht...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.2.1.3 Abgesenkter Bemessungssatz im Tarifgebiet Ost bis zum Jahr 2022

Nach § 20 Abs. 3 TVöD-VKA[1] betrugen die Bemessungssätze für die Beschäftigten im Tarifgebiet Ost im Kalenderjahr 2022 in den Entgeltgruppen 1 bis 8: seit dem Kalenderjahr 2023 100 % (bis 2022 96,45 %) in den Entgeltgruppen 9a – 15: 100 % der Prozentsätze der Jahressonderzahlung im Tarifgebiet West nach § 20 Abs. 2 TVöD-VKA. In den Kalenderjahren zuvor war die Jahressonderzahlun...mehr