Fachbeiträge & Kommentare zu Studium

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.2.2 Vermieter benötigt mehr Wohnraum

Grundsätzlich ist der Vermieter in seiner Lebensplanung frei. Die Gerichte können ihm auch nicht in seine Vorstellungen von für ihn angemessenes Wohnen hineinreden. Der vom Kündigenden geltend gemachte Bedarf an Wohnfläche ist jedenfalls nicht vom Gericht auf Angemessenheit zu prüfen, solange kein evident überhöhter Bedarf geltend gemacht wird.[1] Der Vermieter kann daher dem...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.3 Kündigung begründen

Nach § 573 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Kündigung begründen. Hierdurch soll der Mieter vor einer willkürlichen Kündigung des Vermieters geschützt werden. Die Eigenbedarfskündigung soll dem Mieter ermöglichen, den Kündigungsgrund zu überprüfen. Insoweit reicht es aus, dass der Mieter das Interesse des Vermieters an der Kündigung erschließt und er prüfen kann, ob die Künd...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (ordentliche) von... / 4.8.4 Kündigung begründen

Der Vermieter muss in der Kündigung angeben, dass er die Kündigung gerade auf sein Sonderkündigungsrecht stützt, ansonsten ist sie unwirksam. Es reicht insbesondere nicht aus, dass dem Mieter bekannt ist, dass der Vermieter von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchte. Ist die Kündigung unwirksam, kann der Vermieter aber erneut kündigen. Will der Vermieter wegen ei...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Tarifeinigung für die Besch... / 6.2 Verkürzung der Stufenlaufzeit bei übernommenen Auszubildenden / Studierenden

Bei der Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt (§ 16 Abs. 2 S. 1 TV-L). Nur bei Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung oder – im Rahmen von Ermessensvorschriften – bei Anerkennung förderlicher beruflicher Vorzeiten werden Beschäftigte bei der Einstellung einer höheren Stufe zugeordnet. Zeiten einer Aus...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Tarifeinigung für die Besch... / 6.1 Übernahme von Auszubildenden und dual Studierenden

Bereits bisher sahen § 19 TVA-L BBiG, § 18a TVA-L Pflege, § 18a TVA-L Gesundheit und § 18a TVdS-L Regelungen zur Übernahme von Auszubildenden nach dem BBiG, in Pflegeberufen und in Gesundheitsberufen sowie von Studierenden in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen bei erfolgreich abgeschlossener Ausbildung / abgeschlossenem Studium vor. Die Regelungen waren befristet b...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Personalplanung: Aufgaben u... / 2.2.1 Methoden zur quantitativen Personalbedarfsermittlung

Bei den Methoden zur quantitativen Personalbedarfsermittlung kann zwischen einfachen intuitiven, arbeitswissenschaftlichen und mathematischen Methoden zu unterscheiden. Die wichtigsten werden im Folgenden vorgestellt. Schätzverfahren Zu den leicht anzuwendenden intuitiven Methoden gehören insbesondere Schätzverfahren, die in der Praxis häufig angewendet werden. Bei diesen Verf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.4 Beratung zum privaten Vermögensstatus

Mit einem "Vermögensstatus "stellen Sie für den Mandanten und die Kanzlei den Überblick über Vermögen und Schulden des Mandanten dar: Erstellung einer Selbstauskunft nach § 18 Kreditwesengesetz (KWG) Grundlagenerstellung für eine "Notfallmappe" Herstellung eines Status quo ("Wo stehe ich?") für z. B. Testamentarische Überlegungen, Wiederherstellung des Überblicks Für den Mandante...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine verdeckte Verrechnung... / 2. Anforderungen an die Dokumentation

Trotz der Rechtssicherheit, die das Urteil des EuGH bietet, bleibt die Dokumentationspflicht für konzerninterne Dienstleistungen von wesentlicher Bedeutung. Unternehmen müssen weiterhin sicherstellen, dass sie sämtliche Leistungsbeziehungen klar dokumentieren, um den Anforderungen der Finanzverwaltung gerecht zu werden. Dazu gehört nicht nur die ordnungsgemäße Vertragserstell...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 5.2 Versorgungssituation und Nachwuchsentwicklung

Während die betriebsärztliche Betreuung größerer Betriebe überwiegend gewährleistet ist, haben insbesondere viele Klein- und Kleinstbetriebe bisher keine Betriebsärzte bestellt. Als Ursachen hierfür werden u. a. eine mangelnde Kenntnis der Regelungen und die lückenhafte Überwachung, aber auch eine mangelnde Akzeptanz der Angebote durch die Geschäftsführung angeführt. Idealerw...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Berufsausbildungsförderung

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Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Wen betrifft d... / 1.3.1 Praktikanten

Praktikantinnen und Praktikanten i. S. d. § 26 BBiG werden grundsätzlich vom MiLoG erfasst.[1] Hintergrund ist die Vermeidung von Missbrauch, den manche Unternehmen in der Vergangenheit mit Praktikanten betrieben haben. Da ein Praktikantenverhältnis je nach Ausgestaltung Arbeitsverhältnis und Berufsausbildungsverhältnis sein kann, hat der Gesetzgeber im MiLoG bestimmte Prakti...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.4.3 Berufsausbildung und Berufsbildung

Rz. 16 Auszubildende gelten als Arbeitnehmer i.S.d. § 2 BUrlG. In anderen Berufsbildungsverhältnissen (Umschulung, Fortbildung, Berufsausbildungsvorbereitung wie z.B. Berufspraktikanten, Volontäre[1]) i.S.d. § 26 BBiG ergibt sich ein Urlaubsanspruch über § 26 BBiG i.V.m. § 10 Abs. 2 BBiG, der darauf verweist, dass auch auf die sonstigen Berufsbildungsverhältnisse die arbeits...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeugnis: Gerichtlich... / 1.2 Klage auf Zeugnisberichtigung

Ist das Zeugnis aus Sicht des Arbeitnehmers inhaltlich oder formell falsch, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zur Korrektur auffordern. Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, kann beim Arbeitsgericht Klage erhoben werden. Auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ist das Arbeitsgericht sachlich zuständig, da die Auseinandersetzung noch aus dem Arbeitsverhältnis herrührt,...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Defibrillator / 1 Erfolgsaussichten der Wiederbelebung

Der wichtigste Faktor im Rahmen der Wiederbelebung ist die Zeit. So zeigen Studien die Überlebenswahrscheinlichkeit einer Wiederbelebung unter verschiedenen Aspekten: 2 % Überlebenswahrscheinlichkeit, wenn bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes keine Wiederbelebungsversuche unternommen werden, 8 %, wenn durch den Ersthelfer eine Wiederbelebung unternommen wird und durch den R...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Datensicherheit 4.0: Was Fa... / 1 Folgen der digitalen Transformation für Datensicherheit – Warum eine Datensicherheit 4.0 erforderlich ist

Nahezu alle Unternehmen setzen digitale Technologien ein: um Prozesse zu steuern, Lager zu verwalten, Informationen in Echtzeit zu teilen, Dokumente zu verwalten, Personaleinsatz zu planen oder Software-Anwendungen in der Cloud zu nutzen. Neben den vielen Möglichkeiten bieten die Technologien zugleich großes Gefahrenpotenzial – was Betriebe erkannt haben: Studien[1] zufolge ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.2.2.2 Studium

Rz. 102 Ein Studium i. S. d. Vorschrift ist ein geordneter Ausbildungsgang an einer nach dem Hochschulrecht anerkannten Einrichtung, die einen staatlich anerkannten Abschluss vermittelt, z. B. eine Universität oder Fachhochschule.[1] Nicht erforderlich ist für die Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde.[2]mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.2 Anschluss an Ausbildung oder Studium (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

3.2.2.1 Allgemeine Grundsätze Rz. 97 In § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG ist ein Sachgrund normiert, der in der früheren Rechtsprechung im Wesentlichen Bedeutung hatte im Zusammenhang mit tariflichen Regelungen, die den Arbeitgeber verpflichten, einen Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung für eine gewisse Zeit, z. B. für 6 Monate, in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen. ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.2.2.3 Anschluss

Rz. 103 Die Beschäftigung erfolgt auch dann "im Anschluss" an die Ausbildung oder das Studium i. S. v. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG, wenn sie nicht unmittelbar nach dem Ende der Ausbildung oder des Studiums beginnt. Es muss aber ein zeitlicher Zusammenhang bestehen.[1] Ein genau bestimmter, allgemein gültiger Zeitraum lässt sich dabei nicht festlegen. Rz. 104 Teilweise wird...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.2.2.4 Erstanstellung

Rz. 105 Eine Beschäftigung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium liegt nur vor, wenn es sich um die erste Beschäftigung nach dem Ausbildungs- oder Studienende handelt.[1] Auch ein kurzzeitiger Gelegenheitsjob steht der nachfolgenden Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG entgegen.[2] Die Erstanstellung muss nicht bei demselben Arbeitgeber erfolgen, mit dem ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.2.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 97 In § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG ist ein Sachgrund normiert, der in der früheren Rechtsprechung im Wesentlichen Bedeutung hatte im Zusammenhang mit tariflichen Regelungen, die den Arbeitgeber verpflichten, einen Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung für eine gewisse Zeit, z. B. für 6 Monate, in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Die Befristung eines derartig...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.6 Student

Rz. 234 Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten, die neben ihrem Studium einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ist sachlich gerechtfertigt, wenn der Student dadurch die Möglichkeit erhält, die Erfordernisse des Studiums mit denen des Arbeitsverhältnisses in Einklang zu bringen.[1] Wird dem Interesse des Studenten, auf immer wieder wechselnde Anforderungen des Studiums ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.2.2 Voraussetzungen

Rz. 99 Die Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG setzt voraus, dass die Einstellung des Arbeitnehmers im Anschluss an die Ausbildung oder das Studium erfolgt. 3.2.2.2.1 Ausbildung Rz. 100 Unter dem Begriff Ausbildung ist nicht nur die Berufsausbildung i. S. d. § 10 BBiG zu verstehen.[1] Darunter fallen auch andere Bildungsmaßnahmen, die auf die systematische Vermittlu...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.2.2.1 Ausbildung

Rz. 100 Unter dem Begriff Ausbildung ist nicht nur die Berufsausbildung i. S. d. § 10 BBiG zu verstehen.[1] Darunter fallen auch andere Bildungsmaßnahmen, die auf die systematische Vermittlung der zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Kenntnisse gerichtet sind und nicht nur zur Tätigkeit an einem bestimmten Arbeitsplatz befähigen sollen.[2] Rz. 101 Betriebliche F...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.2.2.5 Vertragslaufzeit

Rz. 107 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG sieht keine Höchstgrenze für die Vertragslaufzeit vor. Im Schrifttum wird zum Teil die Auffassung vertreten, dass Befristungen nach dieser Bestimmung nur für die Dauer von einem halben bis einem Jahr vereinbart werden können[1] oder dass die Vertragslaufzeit 2 Jahre nicht überschreiten darf[2] oder sollte.[3] Beides ergibt sich aber wed...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 211 Die Gesetzesbegründung[1] nimmt auch hinsichtlich dieses Befristungsgrundes Bezug auf die bisherige Rechtsprechung und benennt beispielhaft die vorübergehende Beschäftigung aus sozialen Gründen zur Überbrückung der Zeit bis zum Beginn einer bereits feststehenden anderen Beschäftigung, des Wehrdienstes oder eines Studiums und die Beschäftigung für die befristete Dauer...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.1 Zeitliche Begrenzung

Rz. 331 Nach der früheren Rechtsprechung des BAG steht jede vorherige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber der Befristung ohne Sachgrund entgegen. Das Anschlussverbot in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG enthält keine ausdrückliche zeitliche Begrenzung. Das BAG hatte deshalb angenommen, dass es auf den zeitlichen Abstand zwischen einem früheren...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 3.5 Persönliche Voraussetzungen

Betroffen sind unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die insgesamt 7 Jahre innerhalb der letzten 12 Jahre vor dem Wegzug der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterlegen haben (§ 6 Abs. 2 AStG). Von der Reduzierung der bis einschließlich 2021 geltenden 10 – Jahresfrist könnten insbesondere Entsendefälle betroffen sein, die im Rahmen einer konzerninternen Ents...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Unentgeltliche Übertragung (Erbfall, Schenkung) an einen Steuerausländer

Die Besteuerung des Vermögenszuwachses wird auch durch einen grenzüberschreitenden Erbfall oder die Schenkung von Anteilen an einen nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Steuerausländer ausgelöst.[1] In der Literatur[2] wird teilweise die Auffassung vertreten, dass dieser Besteuerungsanspruch nicht wahrgenommen werden kann, da nur der Ansässigkeitsstaat des Erben den Gewinn a...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Schenkung an einen Steuerausländer

Die Besteuerung des Vermögenszuwachses wird auch durch Schenkung von Anteilen an einen nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Steuerausländer ausgelöst.[1] Dadurch sollen Gestaltungen wie im folgenden Beispiel verhindert werden: Praxis-Beispiel Schenkung an einen Steuerausländer Der Vater V beabsichtigt seine X-Beteiligung zu verkaufen. Zur Verminderung der ESt-Belastung wird üb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Enterprise Performance Mana... / 2.1 Strategy to Plan

Strategien müssen in Ziele, Kennzahlen und Projekte übertragen werden Die erste Phase des EPM-Zyklus hat zum Ziel, die gesamte Organisation auf die Gesamtunternehmensstrategie auszurichten und die kritischen, weil begrenzten Unternehmensressourcen in die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen zu leiten. Die beiden Kernprozesse der ersten Phase adressieren deshalb einers...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Enterprise Performance Mana... / 2.3 Reward and Sustain

Der erste Teilprozess dieser Phase des EPM-Zyklus adressiert den Aspekt der Lohn- und Anreizsystem und damit ein zutiefst menschliches Anliegen. Jeder Mensch handelt bewusst oder unbewusst immer auf Basis einer Art "Return on Investment"-Kalkulation. D. h., dass vor jeder Handlung immer der Nutzen in Relation zum investierten Einsatz gesetzt und so ermittelt wird, ob es für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Net Promoter Score (NPS) / 2 Berechnung des NPS

Errechnet wird der NPS, indem man zunächst die Werte für die 3 Kundengruppen ermittelt. Anschließend wird die Summe der Werte von 0 bis 6 in Prozent von der Summe der Werte 9 und 10 abgezogen. Die Unentschiedenen haben also KEINE Auswirkung auf den NPS. Das Ergebnis ist dann ein Prozentsatz. Abb. 1: Verhältnis von Promoters zu Detractors Praxis-Beispiel NPS der Test-GmbH Bei de...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Beinaheunfälle als Chance f... / 2 Haufigkeit von Beinaheunfällen

Eine exakte Anzahl von Beinaheunfällen in Deutschland ist nicht ermittelbar, weil keine Meldepflicht besteht. In den meisten Unternehmen dürfte also kein Überblick darüber bestehen. Es gibt allerdings unterschiedliche Schätzungen, die je nach Branche tausende Beinaheunfälle pro einen schweren Arbeitsunfall nennen. Dieses Verhältnis wird häufig durch die unterschiedlichen Unfa...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.1 Frauen in betrieblicher Berufsbildung und Praktikantinnen (Nr. 1)

Rz. 41 Soweit eine Frau eine Berufsausbildung i. S. d. Berufsbildungsgesetzes absolviert, fällt sie bereits nach § 10 Abs. 2 BBiG [1] in den Personenkreis, der in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Im Falle einer Unterbrechung der Ausbildung wegen einer Mutterschaft kann nach § 8 Abs. 2 BBiG das Berufsausbildungsverhältnis verlängert werden. In entsprechender Anwendung von...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.8 Schülerinnen und Studentinnen (Nr. 8)

Rz. 62 Nach Nr. 8 werden Schülerinnen und Studentinnen in den Anwendungsbereich des MuSchG einbezogen, soweit die Ausbildungsstelle (z. B. Hochschule oder Schule, vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 MuSchG) Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt. Dies ist etwa der Fall bei Veranstaltungen im Rahmen der Schulpflicht, im Rahmen der universitären Ausbil...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Begriff der Berufsbildung

Rz. 2 § 20 Abs. 1 Satz 1 stellt klar, dass auch die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten Arbeitnehmer i.S.d. BEEG sind und damit einen Rechtsanspruch auf Elternzeit haben. Wichtig ist, dass § 20 den Begriff der Berufsbildung i.S.d. § 1 Abs. 1 BBiG verwendet, damit also nicht auf Berufsausbildungsverhältnisse beschränkt ist, sondern nach § 1 Abs. 1 BBiG auch die Berufsausbild...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 20 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Leistungen des ArbG, die der beruflichen Fortbildung seiner ArbN dienen, führen regelmäßig nicht zu stpfl > Arbeitslohn. Zum Grundsätzlichen > Bildungsaufwendungen Rz 71 ff. Dazu gehören besonders die bei betrieblichen Fortbildungsmaßnahmen iSd > R 19.7 LStR an Dritte geleisteten Aufwendungen des ArbG für die eigentliche Unterrichtung (zB Le...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV – Personengruppenschlüssel

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Prüfung der Berufsmäßigkeit

Tz. 47 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Eine kurzfristige Beschäftigung erfüllt dann nicht mehr die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung, wenn die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und das Arbeitsentgelt 603 EUR im Monat übersteigt (s. Abschn. B.2.2.3 Geringfügigkeitsrichtlinien). Die Prüfung der Berufsmäßigkeit ist nicht erforderlich, wenn das erzielte monatlic...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ukraine

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Ukraine (Hauptstadt: Kiew; Amtssprache: Ukrainisch) ist ein osteuropäischer Staat am Schwarzen Meer im Süden mit Landgrenzen zu > Russland im Nordosten und Osten, zu > Moldau und > Rumänien im Südwesten, zu > Ungarn, > Polen und der > Slowakei im Westen sowie zu > Weißrussland im Norden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbest...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes

Rn. 105 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Insoweit gelten die Legaldefinitionen der §§ 8, 9 AO; die Beurteilung, ob objektiv erkennbare Umstände auf die Beibehaltung und Nutzung einer Wohnung schließen lassen, liegt weitgehend auf tatsächlichem Gebiet und obliegt im Wesentlichen dem FG, BFH v 12.11.2020, III R 6/20, BFH/NV 2021, 646; BFH v 25.07.2019, III R 46/18, BFH/NV 2020, 208....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Großbritannien und Nordirland

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Hauptstadt: London; Amtssprache: hauptsächlich Englisch), ist ein westeuropäischer Staat und der größte Inselstaat Europas, westlich des europäischen Kontinents. Es grenzt im Westen und Norden an den Atlantik, im Osten an die Nordsee und im Süden an den Ärmelkanal. Das Vereinigte Königr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 1.1 Gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Nach § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG sind Aufwendungen für den Unterhalt und die Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person bis zu dem vorgesehenen Höchstbetrag als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Gesetzlich unterhaltsberechtigt sind Personen, denen gegenüber...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Ausnahmen (§ 9 S 3 AO)

Rn. 95 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Ausgenommen vom gewöhnlichen Aufenthalt sind solche inländischen Aufenthalte, die ausschließlich Besuchs-, Erholungs-, Kur– oder ähnlichen privaten Zwecken dienen und deren Dauer nicht länger als ein Jahr beträgt. Ein Aufenthalt zu Ausbildungszwecken (wie Studium, Schulbesuch oder Praktikum) fällt aber nicht hierunter (Avvento in Gosch, § 9 A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Greite, Anmerkung zu BFH v 15.07.2010, III R 6/08, FR 2011, 244 (kein Kindergeld nach den §§ 62ff EStG für in der Türkei lebende Kinder eines deutschen Staatsangehörigen türkischer Abstammung); Mai, Anmerkung zu BFH v 15.07.2010, III R 6/08, HFR 2011, 35; Lemaire, Anmerkung zu FG Köln EFG 2012, 421, EFG 2012, 422 (Wohnsitz minderjähriger Kinder bei langjährigem Auslandsaufenth...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Griechenland

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Hellenische Republik (deutsch: Griechenland; Hauptstadt: Athen; Amtssprache: Griechisch) ist ein Staat in Südosteuropa. Griechenland grenzt im Nordwesten an > Albanien, im Norden an > Nordmazedonien und > Bulgarien, im Nordosten an die > Türkei und liegt im Übrigen am – bzw die zahlreichen Inseln: im – Mittelmeer. Es gilt das Abkommen zur ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Finnland

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Republik Finnland (Hauptstadt: Helsinki; Amtssprachen: Finnisch und Schwedisch) ist ein Staat in Nordeuropa. Finnland grenzt im Norden an > Norwegen, im Osten an > Russland, im Süden an die Ostsee und im Westen an > Schweden. Es gilt das DBA vom 19.02.2016 (BGBl 2017 II, 466 = BStBl 2017 I, 1527), welches durch Bekanntmachung vom 02.11.201...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3.4 Praktikanten, Studierende

Tz. 71 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Nach § 172 Abs. 3 Satz 2 SGB VI gilt die Regelung über den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung nicht für Studierende, die nach § 5 Abs. 3 SGB VI rentenversicherungsfrei sind. Dies bedeutet, dass der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung für ordentliche Studierende einer Fachschule oder Hochschule, die ein in ihrer Studien- oder Prüfungsor...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Frankreich

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Französische Republik (Hauptstadt: Paris, Amtssprache: Französisch) ist ein Staat in Westeuropa, zu dem auch die überseeischen Départements > Guadeloupe, > Guayana, > Martinique, > Réunion und > Mayotte gehören. Frankreich grenzt im Norden an > Belgien und > Luxemburg, im Osten an Deutschland, die > Schweiz und > Italien, im Süden an > Mo...mehr