Fachbeiträge & Kommentare zu Studium

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung:... / 3.2 Beschäftigung vor einem vorgeschriebenen Vorpraktikum

Wenn Schulentlassene nach der kurzfristigen Beschäftigung ein Praktikum ableisten werden, das in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, und die Beschäftigungszeiten innerhalb des Kalenderjahres 3 Monate oder 70 Arbeitstage (bzw. 15 Wochen oder 90 Arbeitstage in einem landwirtschaftlichen Betrieb) nicht überschreiten, führt dieses Vorpraktikum (mit anschließend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / bb) Befristung bei Vorliegen eines sachlichen Grundes

Rz. 169 Nach § 14 Abs. 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrages zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. § 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG enthält eine Aufzählung sachlicher Gründe für die Befristung von Arbeitsverträgen. Nach dieser gesetzlichen Regelung steht es auch dem öffentlichen Arbeitgeber frei, eine Organisationsentscheidung dahingehend zu t...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten, Inland / 2.3.6 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Der Gesetzgeber legt kraft Fiktion auch eine Bildungseinrichtung als Tätigkeitsstätte fest, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird.[1] Die Fahrten zur Bildungseinrichtung fallen damit unter die Regeln der Entfernungspauschale. Hier kommt eine weitergehende Berücksichtigung der Kosten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ferienjobber / 6 Werkstudent

Ferienjobber, die während der Dauer ihres Studiums eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben, können dem Werkstudentenprivileg unterliegen. Werkstudenten sind versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Das Werkstudentenprivileg ist bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen gegeben: Der Arbeitnehmer ist als ordentlich Studierender bei einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Werkstudent / Zusammenfassung

Begriff Werkstudenten sind Studenten, die in den Semesterferien oder während des Studiums arbeiten. Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind Werkstudenten Arbeitnehmer und werden in der Regel befristet eingestellt (entweder mit oder ohne Sachgrund). Aus SV-rechtlicher Sicht gehen sie einer mehr als geringfügig entlohnten Beschäftigung und keiner kurzfristigen Beschäftigung nach, sof...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.63 Studenten

Aus steuerlicher Sicht werden Studenten als Arbeitnehmer tätig, unabhängig davon, ob sie der entgeltlichen Beschäftigung neben dem Studium oder während der Semesterferien nachgehen. Für den Lohnsteuerabzug gelten die allgemeinen Grundsätze. Dies gilt anders als bei der Sozialversicherung auch für sog. Praktika. Allerdings ist bei einem (in der Studien- oder Prüfungsordnung) ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Werkstudent / 2.2 Einfluss auf die Familienversicherung

Auch wenn die Beschäftigung des Studenten selbst krankenversicherungsfrei ist, kann sie sich auf die kostenlose Familienversicherung des Studenten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auswirken. Um den Anspruch auf die Familienversicherung nicht zu verlieren, dürfen die monatlichen Einnahmen im Jahr 2026 regelmäßig insgesamt 565 EUR (2025: 535 EUR) nicht übers...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Student: Beschäftigte Stude... / 1 Studenten sind Arbeitnehmer

Studenten, die in den Ferien arbeiten, sind im Regelfall Arbeitnehmer. Insoweit gelten lohnsteuerrechtlich keine Besonderheiten. Die hieraus resultierenden Bezüge unterliegen dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Grundsätzen. Das gilt auch für Studenten, die neben ihrem Studium als Werkstudenten arbeiten und für Studenten, die ein (vorgeschriebenes) Praktikum während des ...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 3 Nicht vorgeschriebene Praktika

Nicht vorgeschriebene Praktika, die im Zusammenhang mit dem Studium freiwillig abgeleistet werden, unterscheiden sich in der Ausgestaltung nicht von den Praktika, die in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschrieben sind. Allerdings besteht keine Verpflichtung, das Praktikum im Rahmen der Gesamtausbildung abzuleisten und nachzuweisen. 3.1 Zwischenpraktikum: Kranken-, Pflege-...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Werkstudent / 3 Befristung

Ein Arbeitsvertrag mit einem Studenten kann nur im Rahmen des § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) befristet werden. Der Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem Studenten ist grundsätzlich formlos möglich.[1] Für eine wirksame Befristung ist es jedoch zwingend erforderlich, dass die Befristungsvereinbarung schriftlich getroffen wird.[2] Eine Befristung ohne Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Werkstudent / 2.1.2 20-Stunden-Grenze

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht für Studierende, die neben ihrem Studium eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben, Versicherungsfreiheit, wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach als Studierende anzusehen sind. Es reicht somit nicht aus, wenn es sich bei dem Beschäftigten um einen formalrechtlichen Studenten handelt. Erforderlich für die Ver...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 4 Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Nebenbeschäftigung

Anders als in der Krankenversicherung wird in der Renten- und Arbeitslosenversicherung die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer aufgrund einer hauptberuflich ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit nicht ausgeschlossen. Nimmt ein Selbstständiger eine abhängige Beschäftigung auf, ist er in der Renten- und Arbeitslosenversicherung nach den allgemeinen Regelungen versicher...mehr

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Student / 6.3 Vorgeschriebenes Praktikum

Üben Studierende vor, während oder im Anschluss an das Studium ein vorgeschriebenes Praktikum aus, gelten hierfür besondere versicherungsrechtliche Regelungen.mehr

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Sozialversicherungsfreie Be... / 1 Krankenversicherung

Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze Versicherungsfrei sind Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG 2026: 77.400 EUR, 2025: 73.800 EUR) bzw. die besondere JAEG (2026: 69.750 EUR, 2025: 66.150 EUR)[1] überschreitet.[2] Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Laufe eines Kalenderjahres überschritten, endet die...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 2.4 Zwischenpraktikum: Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Personen sind kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei, wenn sie während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Die Praktikanten bleiben, wenn und solange sie an einer Hochschule bzw. Fachhochschule immatrikuliert sind, ihrem Erscheinungsbild...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Befristetes Arbeitsverhältnis / 1.2 Befristung mit sachlichem Grund

In allen anderen Fällen sind Befristungen nur wirksam, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt.[1] In § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–8 TzBfG sind einige Sachgründe aufgeführt: Wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Wenn die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlus...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.1 Freiwilligendienst/freiwilliger Wehrdienst vor Studienbeginn

Beabsichtigt der Schulabgänger nach dem Aushilfsjob zunächst einen Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr[1] oder einen freiwilligen Wehrdienst zu leisten, bevor er das Studium aufnimmt, zählt er bereits zum Personenkreis der Erwerbstätigen. Es handelt sich bei dem Aushilfsjob um eine Beschäftigung. Bei Aufnahme des Aushilfsjobs liegen bereits ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 2 Versicherungsrechtliche Stellung

Während der Zeit eines JFD besteht Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Teilnehmer an einem JFD zählen zu den Beschäftigten gegen Arbeitsentgelt. Wird kein Entgelt gezahlt, so tritt keine Versicherungspflicht zur Sozialversicherung ein. Allerdings greift in der Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebe...mehr

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Leistungen der sozialen Pfl... / 2.13.1 Qualifikation der Pflegeberater

Die Pflegeberater haben neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung (z. B. Pflegefachkraft, Sozialversicherungsfachangestellte) oder einem abgeschlossenen Studium der Sozialen Arbeit die für die Beratungstätigkeit erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse durch Weiterbildungen sowie einem Pflegepraktikum nachzuweisen. Pflegebedürftige haben den Anspruch auf Pflegeberatung u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bundesfreiwilligendienst / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen des Jugendfreiwilligendienstgesetzes gelten auch für Personen, die den Bundesfreiwilligendienst leisten.[1] Daher stehen die Bundesfreiwilligendienstleistenden in einem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis und sind kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig, wenn sie Geld- und/oder Sachle...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Berufsausbildung / 5.3.2 Werbungskostenabzug

Aufwendungen für die zweite Ausbildung sind (vorweggenommene) Werbungskosten[1], wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen hat. Allerdings muss eine geordnete Erstausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung durchgeführt worden sein.[2] [3]mehr

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§ 2 Die Mandatierung beim P... / A. Sachverhaltsermittlung

Rz. 1 Am Anfang des Mandates steht die gründliche und umfängliche Sachverhaltsermittlung. Um den Mandanten pflichtgemäß vor Schäden zu bewahren und ihn entsprechend zu beraten und zu belehren, bedarf es zuvor einer sorgfältigen Aufklärung des Sachverhaltes. Zu den grundlegenden Pflichten des Anwalts gehört es, den rechtlich zu beurteilenden Sachverhalt sorgfältig und vollstä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Student / 6.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob)

Üben Studierende neben dem Studium eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, ist diese kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei. In der Rentenversicherung gilt Versicherungspflicht. Der Arbeitnehmer kann aber gegenüber seinem Arbeitgeber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen.[1]mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 4 Überschreitung der 20-Wochenstunden-Grenze, Arbeit in den Abend- und Nachtstunden und am Wochenende, befristete Beschäftigung

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt ab 1.2. eine bis zum 30.6. (= 5 Monate) befristete Beschäftigung an 24 Stunden wöchentlich aus. Davon arbeitet er von montags bis donnerstags jeweils am Vormittag 4 Stunden. Die verbleibenden 8 Stunden arbeitet er am Wochenende. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 1.700 EUR. Der Student übt erstmalig einen Studentenjob aus. Wie i...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 1 Versicherungsschutz beschäftigter Studenten

Personen, die eine mehr als geringfügige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausüben, unterliegen grundsätzlich der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die von Studenten ausgeübten Beschäftigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen allerdings in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung von der Versicherungspflicht ausgenommen, wenn die Zeit u...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Werkstudent / 1 Beschäftigte Studierende

Studierende, die neben ihrem Studium eine abhängige Beschäftigung ausüben, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Allerdings sind sie unter bestimmten Voraussetzungen in ihrer Beschäftigung versicherungsfrei, ggf. auch nur in einzelnen Versicherungszweigen. Die versicherungsrechtlich...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Student: Versicherungs- und... / Zusammenfassung

Überblick Studenten unterliegen in einer zeitlich befristet ausgeübten Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen nicht der Versicherungs- und Beitragspflicht als Arbeitnehmer. Die Versicherungspflicht ist unter anderem davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt die Beschäftigung durchgeführt wird: In oder außerhalb der Semesterferien? Auch die Vorbeschäftigungszeiten müssen i...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Werkstudent / 1 Arbeitsrechtliche Behandlung

Grundsätzlich sind Werkstudenten Arbeitnehmer i. S. d. allgemeinen Arbeitnehmerbegriffs.[1] Als Arbeitnehmer unterliegen Werkstudenten sämtlichen Gesetzen für Arbeitnehmer, wie beispielsweise dem Bundesurlaubsgesetz, dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Nimmt das Studium jedoch überwiegend die Zeit und Arbeitskraft des Studenten in Anspruch –...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / II. Prüfungsschema

Rz. 258 Mit dem nachfolgenden Prüfungsschema soll dem Geschädigtenvertreter ein "roter Faden" an die Hand gegeben werden, mit dem einfache und mittlere Personenschäden zuverlässig hinsichtlich des Haushaltsführungsschadens berechnet werden können, ohne dass Wesentliches vergessen wird. Rz. 259 Praxistipp Um den Anspruch vollständig zu erfassen, sollten die medizinischen Befun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausbildungsbeihilfen / 3.1.3 Förderfähiger Personenkreis

Zum förderfähigen Personenkreis gehören bei der Agentur für Arbeit gemeldete Ausbildungsbewerber, die infolge eingeschränkter Vermittlungsperspektiven keine Ausbildungsstelle gefunden haben, Ausbildungsuchende, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsreife verfügen sowie lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende. Die Förderung setz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Praktikant / 1.1 Zwischenpraktikum

Ist der Student immatrikuliert, besteht unabhängig von der Höhe des erzielten Arbeitsentgelts und der wöchentlichen Arbeitszeit in dieser Beschäftigung als Praktikant Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.[1] Deshalb ist der Praktikant weiterhin als Student in der studentischen Krankenversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V krankenversi...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Student: Versicherungsrecht... / 2 Student, Selbstständiger oder Arbeitnehmer?

Soweit Arbeitgeber Studenten beschäftigen, die neben ihrem Studium sowohl einer selbstständigen Tätigkeit als auch einer Beschäftigung als Arbeitnehmer nachgehen, ist für den Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung festzustellen, ob sie ihrem Erscheinungsbild nach als Studenten Selbstständige oder Arbeitnehmer einzustufen sind. In welcher Weise dabei vorgegangen werden sollt...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Student: Versicherungsrecht... / Zusammenfassung

Überblick Bei Studenten, die neben ihrem Studium selbstständig erwerbstätig sind, ist für den Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung festzustellen, ob es sich um Studenten oder um Selbstständige handelt. Um als Student im Sinne der Sozialversicherung zu gelten, darf die selbstständige Tätigkeit lediglich nebenberuflich ausgeübt werden. Diese Frage interessiert die Krank...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Student: Prüf-Reihenfolge b... / Zusammenfassung

Überblick Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung beschäftigter Studenten sind mehr Regelungen zu berücksichtigen, als bei "normalen" Beschäftigungen. Die Prüfung der Versicherungspflicht oder -freiheit fällt deutlich leichter, wenn eine sinnvolle Prüf-Reihenfolge eingehalten wird. Diese Prüf-Reihenfolge wird hier beschrieben. Vorkenntnisse zu bestimmten Sachverha...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausbildungsbeihilfen / Zusammenfassung

Begriff Ausbildungsbeihilfen sind Zuschüsse, die nach dem Recht der Arbeitsförderung zur Unterstützung der beruflichen Ausbildung an Auszubildende, aber auch an ausbildende Arbeitgeber gezahlt werden. Neben dem bekannteren BAföG als Unterstützung bei Schulausbildung oder Studium, kann bei Aufnahme einer beruflichen Ausbildung ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteh...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Student: Versicherungsrecht... / 5.2 Zeitlicher Aufwand und wirtschaftliche Bedeutung

Ohne Arbeitgeberstellung liegt eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit vor, wenn die selbstständige Tätigkeit von dem zeitlichen Aufwand und der wirtschaftlichen Bedeutung her das Studium deutlich übersteigt. Damit bestimmt diese die Lebensführung des Studenten. Bei der Prüfung, ob das Arbeitseinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit die Hauptquelle zur Bestrei...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praktikanten: Beurteilung i... / 3.1 Zwischenpraktikum: Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Die versicherungsrechtliche Beurteilung von nicht vorgeschriebenen Zwischenpraktika ist für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entsprechend der versicherungsrechtlichen Beurteilung für ordentlich Studierende vorzunehmen, die eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausüben.[1] Die Versicherungsfreiheit kommt nur für die Studierenden in Betracht, deren Zeit und...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Flüchtling: Integration/Ein... / 5 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Personen, die eine Berufsausbildung oder ein Studium im Ausland abgeschlossen haben, können ihre Qualifikation auf dem deutschen Arbeitsmarkt nur verwerten, wenn sie diese in Deutschland anerkennen lassen. Grundlage für die Anerkennung der bundesrechtlichen Berufe ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesamteinkommen / 2.2.2 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können sämtliche Aufwendungen abgesetzt werden, die durch diese Einkunftsart entstanden oder veranlasst worden sind. Dazu gehören insbesondere Betriebskosten aller Art, Geldbeschaffungskosten, Versicherungsbeiträge und der Erhaltungsaufwand, soweit sich diese Ausgaben auf das Gebäude beziehen und der Einkommenserzielung in dieser ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Student: Versicherungs- und... / 2 Befristete, aber nicht kurzfristige Beschäftigungen

Für Studenten, die eine befristete Beschäftigung ausüben, die nicht die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung[1] erfüllt, gilt: Diese Studenten sind in ihrer Beschäftigung kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei, wenn es sich lediglich um eine Nebenbeschäftigung handelt, weil das Studium die Zeit und Arbeitskraft der betreffenden Person überwiegend ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtling / 1.4 Hospitation

Die Hospitation ist für Flüchtlinge eine Möglichkeit, einen ersten Schritt in die Arbeitswelt zu unternehmen. Hospitanten gliedern sich nicht in den Betrieb ein, eine persönliche Abhängigkeit besteht nicht. Die persönliche Abhängigkeit wird auch nicht durch die eventuelle Zahlung einer Entschädigungsleistung erreicht. Da die Merkmale einer Beschäftigung im Sinne der Sozialve...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 5 Beispiele

Beispiel 1 für die Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens Beispiel 2 für die Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommensmehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Student: Beschäftigte Stude... / 7 Beschäftigungen während eines Aufbau- bzw. Zweitstudiums

Die Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung eines ordentlich Studierenden gilt auch für solche Studenten, die bereits ein Hochschulstudium mit einem berufsqualifizierenden Abschluss absolviert haben, aber in der gleichen Fachrichtung ein Aufbaustudium oder in einer anderen Fachrichtung ein neues Studium (Zweitstudium) aufnehmen und daneben...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Student: Beschäftigte Stude... / 11 Entgeltunterlagen für beschäftigte Studenten

Durch die Beitragsverfahrensverordnung (BVV) ist es dem Arbeitgeber vorgeschrieben, auch für beschäftigte Studenten – unabhängig davon, ob sie versicherungsfrei oder versicherungspflichtig sind – Entgeltunterlagen in Form eines Jahreslohnkontos oder Sammlungen von Lohn-/Gehaltsabrechnungen in zeitlicher Folge zu führen.[1] Zu dokumentierende Angaben Damit die versicherungsrech...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2.4 Studenten an inländischen Hochschulen/Examenskandidaten

Die Mindestbemessungsgrundlage nach § 240 Abs. 4 Satz 7 SGB V für Fachschüler und Berufsfachschüler gilt nicht für freiwillig versicherte Studenten bei einem Studium im Inland oder Examenskandidaten. Bei diesem Personenkreis ist die allgemeine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage des § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V maßgebend. Infolgedessen beträgt die Mindestbeitragsbemessungsgrundl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Student / 1.2.2 Anrechnung von Hinderungsgründen

Zulässige Verlängerungstatbestände sind nur solche Hinderungsgründe, die vor Vollendung des 30. Lebensjahres liegen und ursächlich dafür waren, dass ein Studium bis zum Erreichen der Altersgrenze nicht abgeschlossen werden konnte. Erst danach auftretende oder noch fortbestehende Hinderungsgründe können eine Überschreitung der Altersgrenze nicht rechtfertigen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Praktikant / 2 Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum bis 603 EUR monatlich

Sachverhalt Ein Student (30 Jahre alt) übt – befristet auf 5 Monate – ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum aus. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 300 EUR. Er ist freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist das vorgeschriebene Zwisch...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praktikanten: Beurteilung i... / 2.5 Zwischenpraktikum: Rentenversicherung

Praktikanten, die während der Dauer eines Studiums als ordentliche Studierende einer Fachschule oder Hochschule ein Praktikum ableisten, das in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, sind versicherungsfrei in der Rentenversicherung. Die Dauer des Praktikums, die wöchentliche Arbeitszeit sowie die Höhe des erzielten Arbeitsentgelts sind unerheblich. Pauschale...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Praktikant / 1 Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum ohne Arbeitsentgelt

Sachverhalt Ein Student (26 Jahre alt) übt ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum aus. Er erhält hierfür kein Arbeitsentgelt. Er ist 40 Stunden pro Woche, befristet auf 4 Monate tätig. Der Student ist selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (Krankenversicherung der Studenten – KVdS). Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Auf...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.4 Rentenversicherungsfreie Praktikanten

Die Regelung über den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung gilt nicht für Studierende, die ein vorgeschriebenes Praktikum ableisten und deswegen rentenversicherungsfrei sind. Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung für ordentlich Studierende einer Fachschule oder Hochschule ist nicht zu zahlen, wenn sie ein in ihrer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktiku...mehr