Fachbeiträge & Kommentare zu Studium

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Tarifeinigung für die Besch... / 6.2 Verkürzung der Stufenlaufzeit bei übernommenen Auszubildenden / Studierenden

Bei der Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt (§ 16 Abs. 2 S. 1 TV-L). Nur bei Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung oder – im Rahmen von Ermessensvorschriften – bei Anerkennung förderlicher beruflicher Vorzeiten werden Beschäftigte bei der Einstellung einer höheren Stufe zugeordnet. Zeiten einer Aus...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Tarifeinigung für die Besch... / 6.1 Übernahme von Auszubildenden und dual Studierenden

Bereits bisher sahen § 19 TVA-L BBiG, § 18a TVA-L Pflege, § 18a TVA-L Gesundheit und § 18a TVdS-L Regelungen zur Übernahme von Auszubildenden nach dem BBiG, in Pflegeberufen und in Gesundheitsberufen sowie von Studierenden in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen bei erfolgreich abgeschlossener Ausbildung / abgeschlossenem Studium vor. Die Regelungen waren befristet b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Onboarding: Besonderheiten ... / 1.2 Trainees als Führungskräfte von morgen einbeziehen

Trainee-Programme sind bewährte Instrumente der strategischen Personalentwicklung, um Hochschulabsolventen mittels einer firmenspezifischen Ausbildung den Einstieg in ein Unternehmen zu erleichtern. Neben Hochschulabsolventen, die direkt nach ihrem Studium einsteigen, können auch Berufserfahrene und Quereinsteiger ein Trainee-Programm absolvieren, das meist zwischen sechs Mo...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.3 Versicherungsfreiheit im Studium/Praktikum (Abs. 3)

Rz. 51 Nach Abs. 3 sind weiterhin versicherungsfrei Personen, die während der Dauer eines Studiums als ordentliche Studierende einer Fachschule oder Hochschule ein Praktikum ableisten, das in ihrer Studienordnung oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Rz. 52 Die Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 3 schließt grundsätzlich die Möglichkeit der Versicherungspflicht nach folgen...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.3.2 Studentische Praktika

Rz. 54 Die Versicherungsfreiheit gemäß Abs. 3 setzt zunächst voraus, dass der Praktikant ordentlich Studierender an einer in- oder ausländischen Hoch- oder Fachschule ist. Dazu zählen neben den Universitäten z. B. die Kunsthochschulen, Fachhochschulen und alle anderen nach Landesrecht anerkannten Hochschulen i. S. v. §§ 1, 70 HRG. Ein Studium ist immer nur dann anzunehmen, w...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.3.1 Werkstudenten

Rz. 53 Sog. Werkstudenten, also Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Fachschule oder Hochschule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt oder selbstständig tätig sind, sind nicht vom Privileg der Versicherungsfreiheit nach Abs. 3 erfasst. Die Versicherungsfreiheit erfasst allein die Praktika, bei denen es sich nach Ansicht des Gesetzgebers...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.3.3 Duale Studiengänge

Rz. 57 Teilnehmer an dualen Studiengängen sind hingegen versicherungspflichtig. Sie fallen nicht unter den Ausnahmetatbestand nach Abs. 3, da die Tätigkeiten im Betrieb keine in einer Studienordnung vorgeschriebenen Praktika sind.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personalplanung: Aufgaben u... / 2.3 Analyse und Prognose des Personalbestands

Aktuellen Personalbestand bestimmen Um den zukünftigen Personalbestand prognostizieren zu können, ist zunächst der gegenwärtige Bestand zu ermitteln. Dies erfolgt durch eine Zählung aller Mitarbeiter. Dabei sind sowohl alle Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten als auch Beschäftigte aus Arbeitsüberlassungsfirmen zu berücksichtigen. Zur Erfassung des aktuellen Personalbestands e...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Anforderungsprofile und Kom... / 1.1 Fachliche Kompetenzen

Zu den fachlichen Kompetenzen gehören vorrangig Qualifikationen. Dies sind durch Zeugnisse, Zertifikate oder Teilnahmebescheinigungen verbriefte Kompetenzen, wie sie während der Schullaufbahn, in der Ausbildung und im Studium sowie durch Weiterbildung erlangt werden. Darüber hinaus gehören hierzu berufliche und ggf. auch darüber hinausgehende Erfahrungen, z. B. im Ehrenamt o...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.1.5 Arzneimittel mit therapeutischer Verbesserung (Abs. 1b)

Rz. 12 Der durch das AVWG mit Wirkung zum 1.5.2006 eingefügte Abs. 1b konkretisiert die Regelungen in Abs. 1 Satz 3 HS 2 a. F., nach Inkrafttreten des AMVSG nun § 35 Abs. 1 Satz 6 zur Freistellung eines Arzneimittels mit therapeutischer Verbesserung von den Festbeträgen. Sätze 1 bis 3 definieren, was unter einer therapeutischen Verbesserung zu verstehen ist. Sätze 4 und 5 er...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.1.2 Ausnahmen von der Gruppenbildung

Rz. 7c Die durch das AMVSG v. 4.5.2017 nach Abs. 1 Satz 2 eingefügten neuen Sätze 3 und 4 geben dem Gemeinsamen Bundesausschuss vor, in Zukunft bei der Bildung von Festbetragsgruppen von Arzneimitteln mit Wirkstoffen zur Behandlung bakterieller Infektionskrankheiten auf Antibiotika die Resistenzsituation zu berücksichtigen. Arzneimittel, die als Reserveantibiotika für die Ve...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.3 Verbandmittel und sonstige Produkte der Wundbehandlung (Abs. 1 Satz 1, Abs. 1a)

Rz. 33 Die Änderung der Norm durch das HHVG hat mit der Einfügung von Abs. 1a eine Legaldefinition für Verbandmittel gebracht. Die erneute Änderung des Abs. 1a Satz 2 durch das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung hat die Definition des Begriffs Verbandmittel zur Klarstellung konkretisiert. Verbandmittel sind Gegenstände einschließlich Fixiermaterial, der...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Anforderungsprofile und Kom... / 3.3 Aufbau eines Anforderungsprofils

Es gibt verschiedene Formen des Aufbaus, wobei sich zentrale Inhalte wiederfinden. Die obigen beiden Teile zusammengesetzt ergeben ein weiteres Beispiel[1] für die Position einer Personalleitung:mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.2 Vorläufiges Durchschnittsentgelt (Satz 2)

Rz. 42 Für das Kalenderjahr des Rentenbeginns und für das davor liegende Kalenderjahr sieht § 70 Abs. 1 Satz 2 eine abweichende Regelung vor; danach sind für das Jahr des Rentenbeginns und das davor liegende Jahr die vorläufigen Durchschnittsentgelte dieser Jahre (vgl. § 69 Abs. 2) zugrunde zu legen, um eine realitätsnähere Bewertung zu erreichen. Dabei bleibt es für die wei...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.11.2 Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 6 Satz 1)

Rz. 56 Der Anspruch setzt zunächst voraus, dass für eine Versicherte/einen Versicherten mit einer schwerwiegenden Erkrankung eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwar...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personalplanung: Aufgaben u... / 2.2.1 Methoden zur quantitativen Personalbedarfsermittlung

Bei den Methoden zur quantitativen Personalbedarfsermittlung kann zwischen einfachen intuitiven, arbeitswissenschaftlichen und mathematischen Methoden zu unterscheiden. Die wichtigsten werden im Folgenden vorgestellt. Schätzverfahren Zu den leicht anzuwendenden intuitiven Methoden gehören insbesondere Schätzverfahren, die in der Praxis häufig angewendet werden. Bei diesen Verf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.4 Beratung zum privaten Vermögensstatus

Mit einem "Vermögensstatus "stellen Sie für den Mandanten und die Kanzlei den Überblick über Vermögen und Schulden des Mandanten dar: Erstellung einer Selbstauskunft nach § 18 Kreditwesengesetz (KWG) Grundlagenerstellung für eine "Notfallmappe" Herstellung eines Status quo ("Wo stehe ich?") für z. B. Testamentarische Überlegungen, Wiederherstellung des Überblicks Für den Mandante...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine verdeckte Verrechnung... / 2. Anforderungen an die Dokumentation

Trotz der Rechtssicherheit, die das Urteil des EuGH bietet, bleibt die Dokumentationspflicht für konzerninterne Dienstleistungen von wesentlicher Bedeutung. Unternehmen müssen weiterhin sicherstellen, dass sie sämtliche Leistungsbeziehungen klar dokumentieren, um den Anforderungen der Finanzverwaltung gerecht zu werden. Dazu gehört nicht nur die ordnungsgemäße Vertragserstell...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Arbeit 4.0: Betriebsärzte b... / 5.2 Versorgungssituation und Nachwuchsentwicklung

Während die betriebsärztliche Betreuung größerer Betriebe überwiegend gewährleistet ist, haben insbesondere viele Klein- und Kleinstbetriebe bisher keine Betriebsärzte bestellt. Als Ursachen hierfür werden u. a. eine mangelnde Kenntnis der Regelungen und die lückenhafte Überwachung, aber auch eine mangelnde Akzeptanz der Angebote durch die Geschäftsführung angeführt. Idealerw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mindestlohn: Wen betrifft d... / 1.3.1 Praktikanten

Praktikantinnen und Praktikanten i. S. d. § 26 BBiG werden grundsätzlich vom MiLoG erfasst.[1] Hintergrund ist die Vermeidung von Missbrauch, den manche Unternehmen in der Vergangenheit mit Praktikanten betrieben haben. Da ein Praktikantenverhältnis je nach Ausgestaltung Arbeitsverhältnis und Berufsausbildungsverhältnis sein kann, hat der Gesetzgeber im MiLoG bestimmte Prakti...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.4.3 Berufsausbildung und Berufsbildung

Rz. 16 Auszubildende gelten als Arbeitnehmer i.S.d. § 2 BUrlG. In anderen Berufsbildungsverhältnissen (Umschulung, Fortbildung, Berufsausbildungsvorbereitung wie z.B. Berufspraktikanten, Volontäre[1]) i.S.d. § 26 BBiG ergibt sich ein Urlaubsanspruch über § 26 BBiG i.V.m. § 10 Abs. 2 BBiG, der darauf verweist, dass auch auf die sonstigen Berufsbildungsverhältnisse die arbeits...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszeugnis: Gerichtlich... / 1.2 Klage auf Zeugnisberichtigung

Ist das Zeugnis aus Sicht des Arbeitnehmers inhaltlich oder formell falsch, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zur Korrektur auffordern. Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, kann beim Arbeitsgericht Klage erhoben werden. Auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ist das Arbeitsgericht sachlich zuständig, da die Auseinandersetzung noch aus dem Arbeitsverhältnis herrührt,...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Clemens, BBiG § 26 Andere V... / 3.1.2 Praktikanten

Rz. 5 Der Begriff des Praktikanten ist noch weniger greifbar als der des Volontärs. Ein Praktikum ist allgemein dadurch gekennzeichnet, dass der Praktikant zeitweilig eine bestimmte betriebliche Tätigkeit ausübt, um zur Vorbereitung auf den Hauptberuf praktische Kenntnisse und Erfahrungen zu sammeln.[1] Es erfüllt jedoch nicht die Voraussetzungen einer anerkannten Berufsausb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Defibrillator / 1 Erfolgsaussichten der Wiederbelebung

Der wichtigste Faktor im Rahmen der Wiederbelebung ist die Zeit. So zeigen Studien die Überlebenswahrscheinlichkeit einer Wiederbelebung unter verschiedenen Aspekten: 2 % Überlebenswahrscheinlichkeit, wenn bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes keine Wiederbelebungsversuche unternommen werden, 8 %, wenn durch den Ersthelfer eine Wiederbelebung unternommen wird und durch den R...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Datensicherheit 4.0: Was Fa... / 1 Folgen der digitalen Transformation für Datensicherheit – Warum eine Datensicherheit 4.0 erforderlich ist

Nahezu alle Unternehmen setzen digitale Technologien ein: um Prozesse zu steuern, Lager zu verwalten, Informationen in Echtzeit zu teilen, Dokumente zu verwalten, Personaleinsatz zu planen oder Software-Anwendungen in der Cloud zu nutzen. Neben den vielen Möglichkeiten bieten die Technologien zugleich großes Gefahrenpotenzial – was Betriebe erkannt haben: Studien[1] zufolge ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.2.2.2 Studium

Rz. 102 Ein Studium i. S. d. Vorschrift ist ein geordneter Ausbildungsgang an einer nach dem Hochschulrecht anerkannten Einrichtung, die einen staatlich anerkannten Abschluss vermittelt, z. B. eine Universität oder Fachhochschule.[1] Nicht erforderlich ist für die Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde.[2]mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.2 Anschluss an Ausbildung oder Studium (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

3.2.2.1 Allgemeine Grundsätze Rz. 97 In § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG ist ein Sachgrund normiert, der in der früheren Rechtsprechung im Wesentlichen Bedeutung hatte im Zusammenhang mit tariflichen Regelungen, die den Arbeitgeber verpflichten, einen Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung für eine gewisse Zeit, z. B. für 6 Monate, in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen. ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.2.2.3 Anschluss

Rz. 103 Die Beschäftigung erfolgt auch dann "im Anschluss" an die Ausbildung oder das Studium i. S. v. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG, wenn sie nicht unmittelbar nach dem Ende der Ausbildung oder des Studiums beginnt. Es muss aber ein zeitlicher Zusammenhang bestehen.[1] Ein genau bestimmter, allgemein gültiger Zeitraum lässt sich dabei nicht festlegen. Rz. 104 Teilweise wird...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.2.2.4 Erstanstellung

Rz. 105 Eine Beschäftigung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium liegt nur vor, wenn es sich um die erste Beschäftigung nach dem Ausbildungs- oder Studienende handelt.[1] Auch ein kurzzeitiger Gelegenheitsjob steht der nachfolgenden Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG entgegen.[2] Die Erstanstellung muss nicht bei demselben Arbeitgeber erfolgen, mit dem ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.2.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 97 In § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG ist ein Sachgrund normiert, der in der früheren Rechtsprechung im Wesentlichen Bedeutung hatte im Zusammenhang mit tariflichen Regelungen, die den Arbeitgeber verpflichten, einen Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung für eine gewisse Zeit, z. B. für 6 Monate, in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Die Befristung eines derartig...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.6 Student

Rz. 234 Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten, die neben ihrem Studium einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ist sachlich gerechtfertigt, wenn der Student dadurch die Möglichkeit erhält, die Erfordernisse des Studiums mit denen des Arbeitsverhältnisses in Einklang zu bringen.[1] Wird dem Interesse des Studenten, auf immer wieder wechselnde Anforderungen des Studiums ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.2.2 Voraussetzungen

Rz. 99 Die Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG setzt voraus, dass die Einstellung des Arbeitnehmers im Anschluss an die Ausbildung oder das Studium erfolgt. 3.2.2.2.1 Ausbildung Rz. 100 Unter dem Begriff Ausbildung ist nicht nur die Berufsausbildung i. S. d. § 10 BBiG zu verstehen.[1] Darunter fallen auch andere Bildungsmaßnahmen, die auf die systematische Vermittlu...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.2.2.1 Ausbildung

Rz. 100 Unter dem Begriff Ausbildung ist nicht nur die Berufsausbildung i. S. d. § 10 BBiG zu verstehen.[1] Darunter fallen auch andere Bildungsmaßnahmen, die auf die systematische Vermittlung der zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Kenntnisse gerichtet sind und nicht nur zur Tätigkeit an einem bestimmten Arbeitsplatz befähigen sollen.[2] Rz. 101 Betriebliche F...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.2.2.5 Vertragslaufzeit

Rz. 107 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG sieht keine Höchstgrenze für die Vertragslaufzeit vor. Im Schrifttum wird zum Teil die Auffassung vertreten, dass Befristungen nach dieser Bestimmung nur für die Dauer von einem halben bis einem Jahr vereinbart werden können[1] oder dass die Vertragslaufzeit 2 Jahre nicht überschreiten darf[2] oder sollte.[3] Beides ergibt sich aber wed...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 211 Die Gesetzesbegründung[1] nimmt auch hinsichtlich dieses Befristungsgrundes Bezug auf die bisherige Rechtsprechung und benennt beispielhaft die vorübergehende Beschäftigung aus sozialen Gründen zur Überbrückung der Zeit bis zum Beginn einer bereits feststehenden anderen Beschäftigung, des Wehrdienstes oder eines Studiums und die Beschäftigung für die befristete Dauer...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.1 Zeitliche Begrenzung

Rz. 331 Nach der früheren Rechtsprechung des BAG steht jede vorherige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber der Befristung ohne Sachgrund entgegen. Das Anschlussverbot in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG enthält keine ausdrückliche zeitliche Begrenzung. Das BAG hatte deshalb angenommen, dass es auf den zeitlichen Abstand zwischen einem früheren...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 3.5 Persönliche Voraussetzungen

Betroffen sind unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die insgesamt 7 Jahre innerhalb der letzten 12 Jahre vor dem Wegzug der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterlegen haben (§ 6 Abs. 2 AStG). Von der Reduzierung der bis einschließlich 2021 geltenden 10 – Jahresfrist könnten insbesondere Entsendefälle betroffen sein, die im Rahmen einer konzerninternen Ents...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Schenkung an einen Steuerausländer

Die Besteuerung des Vermögenszuwachses wird auch durch Schenkung von Anteilen an einen nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Steuerausländer ausgelöst.[1] Dadurch sollen Gestaltungen wie im folgenden Beispiel verhindert werden: Praxis-Beispiel Schenkung an einen Steuerausländer Der Vater V beabsichtigt seine X-Beteiligung zu verkaufen. Zur Verminderung der ESt-Belastung wird üb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Unentgeltliche Übertragung (Erbfall, Schenkung) an einen Steuerausländer

Die Besteuerung des Vermögenszuwachses wird auch durch einen grenzüberschreitenden Erbfall oder die Schenkung von Anteilen an einen nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Steuerausländer ausgelöst.[1] In der Literatur[2] wird teilweise die Auffassung vertreten, dass dieser Besteuerungsanspruch nicht wahrgenommen werden kann, da nur der Ansässigkeitsstaat des Erben den Gewinn a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Enterprise Performance Mana... / 2.1 Strategy to Plan

Strategien müssen in Ziele, Kennzahlen und Projekte übertragen werden Die erste Phase des EPM-Zyklus hat zum Ziel, die gesamte Organisation auf die Gesamtunternehmensstrategie auszurichten und die kritischen, weil begrenzten Unternehmensressourcen in die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen zu leiten. Die beiden Kernprozesse der ersten Phase adressieren deshalb einers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Net Promoter Score (NPS) / 2 Berechnung des NPS

Errechnet wird der NPS, indem man zunächst die Werte für die 3 Kundengruppen ermittelt. Anschließend wird die Summe der Werte von 0 bis 6 in Prozent von der Summe der Werte 9 und 10 abgezogen. Die Unentschiedenen haben also KEINE Auswirkung auf den NPS. Das Ergebnis ist dann ein Prozentsatz. Abb. 1: Verhältnis von Promoters zu Detractors Praxis-Beispiel NPS der Test-GmbH Bei de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Enterprise Performance Mana... / 2.3 Reward and Sustain

Der erste Teilprozess dieser Phase des EPM-Zyklus adressiert den Aspekt der Lohn- und Anreizsystem und damit ein zutiefst menschliches Anliegen. Jeder Mensch handelt bewusst oder unbewusst immer auf Basis einer Art "Return on Investment"-Kalkulation. D. h., dass vor jeder Handlung immer der Nutzen in Relation zum investierten Einsatz gesetzt und so ermittelt wird, ob es für ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Beinaheunfälle als Chance f... / 2 Haufigkeit von Beinaheunfällen

Eine exakte Anzahl von Beinaheunfällen in Deutschland ist nicht ermittelbar, weil keine Meldepflicht besteht. In den meisten Unternehmen dürfte also kein Überblick darüber bestehen. Es gibt allerdings unterschiedliche Schätzungen, die je nach Branche tausende Beinaheunfälle pro einen schweren Arbeitsunfall nennen. Dieses Verhältnis wird häufig durch die unterschiedlichen Unfa...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.1 Frauen in betrieblicher Berufsbildung und Praktikantinnen (Nr. 1)

Rz. 41 Soweit eine Frau eine Berufsausbildung i. S. d. Berufsbildungsgesetzes absolviert, fällt sie bereits nach § 10 Abs. 2 BBiG [1] in den Personenkreis, der in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Im Falle einer Unterbrechung der Ausbildung wegen einer Mutterschaft kann nach § 8 Abs. 2 BBiG das Berufsausbildungsverhältnis verlängert werden. In entsprechender Anwendung von...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3.8 Schülerinnen und Studentinnen (Nr. 8)

Rz. 62 Nach Nr. 8 werden Schülerinnen und Studentinnen in den Anwendungsbereich des MuSchG einbezogen, soweit die Ausbildungsstelle (z. B. Hochschule oder Schule, vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 MuSchG) Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt. Dies ist etwa der Fall bei Veranstaltungen im Rahmen der Schulpflicht, im Rahmen der universitären Ausbil...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Begriff der Berufsbildung

Rz. 2 § 20 Abs. 1 Satz 1 stellt klar, dass auch die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten Arbeitnehmer i.S.d. BEEG sind und damit einen Rechtsanspruch auf Elternzeit haben. Wichtig ist, dass § 20 den Begriff der Berufsbildung i.S.d. § 1 Abs. 1 BBiG verwendet, damit also nicht auf Berufsausbildungsverhältnisse beschränkt ist, sondern nach § 1 Abs. 1 BBiG auch die Berufsausbild...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 20 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Leistungen des ArbG, die der beruflichen Fortbildung seiner ArbN dienen, führen regelmäßig nicht zu stpfl > Arbeitslohn. Zum Grundsätzlichen > Bildungsaufwendungen Rz 71 ff. Dazu gehören besonders die bei betrieblichen Fortbildungsmaßnahmen iSd > R 19.7 LStR an Dritte geleisteten Aufwendungen des ArbG für die eigentliche Unterrichtung (zB Le...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV – Personengruppenschlüssel

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Prüfung der Berufsmäßigkeit

Tz. 47 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Eine kurzfristige Beschäftigung erfüllt dann nicht mehr die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung, wenn die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und das Arbeitsentgelt 603 EUR im Monat übersteigt (s. Abschn. B.2.2.3 Geringfügigkeitsrichtlinien). Die Prüfung der Berufsmäßigkeit ist nicht erforderlich, wenn das erzielte monatlic...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ukraine

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Ukraine (Hauptstadt: Kiew; Amtssprache: Ukrainisch) ist ein osteuropäischer Staat am Schwarzen Meer im Süden mit Landgrenzen zu > Russland im Nordosten und Osten, zu > Moldau und > Rumänien im Südwesten, zu > Ungarn, > Polen und der > Slowakei im Westen sowie zu > Weißrussland im Norden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbest...mehr