Fachbeiträge & Kommentare zu Studium

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 1.1.5 Langzeitstudenten

Ob ein Studium oder die Beschäftigung im Vordergrund steht, ist unter Beachtung der Rechtsprechung besonders sorgfältig zu prüfen bei solchen Studierenden, die bereits die Regelstudienzeit überschritten haben. Um Arbeitgebern einen Anhaltspunkt für die versicherungsrechtliche Beurteilung solcher Personen zu geben, ist deshalb bei beschäftigten Studierenden mit einer ungewöhn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 1.2.1 Verlängerungstatbestände für die KVdS

Art der Ausbildung Als Verlängerungstatbestände aufgrund der "Art der Ausbildung" werden neben dem Erwerb der Zugangsvoraussetzungen zum Studium in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs auch die Teilnahme an einem studienvorbereitenden Sprachkurs (bei Abschluss mit der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang – sog. DSH-Prüfung) sowie der Besuch eines Studie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 3 Befristetes Arbeitsverhältnis

Der Arbeitsvertrag mit einem Studenten wird oftmals befristet abgeschlossen. Sofern nicht eine zeitliche Befristung innerhalb der Grenzen des § 14 Abs. 2 TzBfG von bis zu 2 Jahren vorliegt, ist der Studentenstatus möglicher Anknüpfungspunkt für eine Befristung nach § 14 Abs. 1 TzBfG: Als Sachgrund in der Person des Arbeitnehmers gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 6 TzBfG kommen bei einem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 6.3 Vorgeschriebenes Praktikum

Üben Studierende vor, während oder im Anschluss an das Studium ein vorgeschriebenes Praktikum aus, gelten hierfür besondere versicherungsrechtliche Regelungen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 4 Kündigung

Die personenbedingte Kündigung eines als "studentische Hilfskraft" an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung eingestellten Studenten nach Wegfall des Studentenstatus infolge Exmatrikulation ist sozial gerechtfertigt.[1] Dagegen ist die Kündigung eines aufgrund überlanger Studiendauer nicht mehr sozialversicherungsfrei zu beschäftigenden Werkstudenten sozialwidrig.[2] Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 1.2.2 Anrechnung von Hinderungsgründen

Zulässige Verlängerungstatbestände sind nur solche Hinderungsgründe, die vor Vollendung des 30. Lebensjahres liegen und ursächlich dafür waren, dass ein Studium bis zum Erreichen der Altersgrenze nicht abgeschlossen werden konnte. Erst danach auftretende oder noch fortbestehende Hinderungsgründe können eine Überschreitung der Altersgrenze nicht rechtfertigen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 6.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob)

Üben Studierende neben dem Studium eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, ist diese kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei. In der Rentenversicherung gilt Versicherungspflicht. Der Arbeitnehmer kann aber gegenüber seinem Arbeitgeber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / Zusammenfassung

Begriff Student ist, wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Fachhochschule) eingeschrieben (immatrikuliert) ist, um dort einem wissenschaftlichen Studium nachzugehen. Studenten stehen grundsätzlich unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Zur Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht keine Versic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 2 Studenten = Arbeitnehmer?

Die Arbeitnehmereigenschaft eines Studenten beurteilt sich nach den allgemeinen Grundsätzen der persönlichen Abhängigkeit, insbesondere der Weisungsgebundenheit. Die Beschäftigung als Praktikant führt regelmäßig zur Arbeitnehmerstellung, insbesondere wenn zwischen Student und Arbeitgeber ein Ausbildungsvertrag geschlossen wird.[1] Insoweit sind die Regelungen des Mindestlohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 1.1.4 Immatrikulation für die Prüfungsvorbereitung bis zur Wiederholungsprüfung

Für Personen, die die Erste juristische Staatsprüfung abgelegt haben, besteht die Möglichkeit, die Prüfung zur Notenverbesserung zu wiederholen. Für die Dauer der Prüfungsvorbereitung bis zum Ablauf des Monats, in dem der Studierende vom Ergebnis der wiederholten Prüfung offiziell schriftlich unterrichtet worden ist, bleiben diese Personen an der Hochschule immatrikuliert. E...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umgang mit Low Performance ... / 3 Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)

Durch die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements können einige Ursachen der Low Performance gemindert oder sogar ganz ausgeschaltet werden. Im Idealfall erstreckt sich BGM nicht nur auf das Angebot, einmal die Woche für Interessierte ein Lauftraining anzubieten. Eine von Experten ausgearbeitete Kombination von kollektiven und individuellen Angeboten aus Sport,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 6.2 Regelmäßige Verteilung auf weniger als 5 Arbeitstage in der Woche

Rz. 19 Die Art und Weise der Umrechnung des in § 3 Abs. 1 BUrlG geregelten Mindest-Urlaubsanspruchs von der 6- auf die 5-Tage-Woche[1] gilt auch für den Fall, dass der Arbeitnehmer an weniger als 5 Tagen in der Woche arbeitet. Die Berechnung des gesetzlichen (Mindest-)Urlaubs erfolgt mithilfe folgender Formel: Nominale Urlaubsdauer geteilt durch Werktage, multipliziert mit de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.4.3 Berufsausbildung und Berufsbildung

Rz. 16 Auszubildende gelten als Arbeitnehmer i. S. d. § 2 BUrlG. In anderen Berufsbildungsverhältnissen (Umschulung, Fortbildung, Berufsausbildungsvorbereitung wie z. B. Berufspraktikanten, Volontäre[1]) i. S. d. § 26 BBiG ergibt sich ein Urlaubsanspruch über § 26 BBiG i. V. m. § 10 Abs. 2 BBiG, der darauf verweist, dass auch auf die sonstigen Berufsbildungsverhältnisse die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.6 Einzelne Abzüge

Rz. 360 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BewG sind von dem Ausgangswert abzuziehen: a) Gewinnerhöhende Auflösungsbeträge steuerfreier Rücklagen sowie Gewinne aus der Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG Die Abzugsregelung bildet das Gegenstück zu der Hinzurechnungsregelung von § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG. Da gewinnmindernde Zuführungen zu steuerfreien...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 2.2 Entgelt überschreitet Jahresarbeitsentgeltgrenze

Arbeitnehmer, die erstmals ins Berufsleben eintreten und deren Entgelt bei Beschäftigungsbeginn über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, sind sofort krankenversicherungsfrei. Praxis-Beispiel Berufsanfänger ist sofort versicherungsfrei – Beitrittsrecht besteht Eine Betriebswirtin (M.A.) nimmt im Anschluss an ihr Studium zum 1.7.2024 erstmalig eine Beschäftigung auf. Als Perso...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.1.2 Arbeitgeber

Rz. 13 Der Rechtsbegriff des Arbeitgebers wird in den einzelnen Rechtsbereichen in Nuancen unterschiedlich definiert (ausführlich zu den Unterschieden des arbeitsrechtlichen und des sozialrechtlichen Arbeitgeberbegriffs vgl. Wickel, Zeitschrift für das Juristische Studium – www.zjs-online.com, 2/2016, 189, 190 f.). Maßgebend für das Verständnis dieses Begriffs i. S. d. § 28e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.2 Zahlung aus dem Vermögen des Beschäftigten (§ 28e Abs. 1 Satz 2)

Rz. 22 Der an Abs. 1 angefügte Satz 2 besagt, dass der Arbeitnehmeranteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags als aus dem Vermögen des Beschäftigten erbracht gilt. Hiermit soll klargestellt werden (dazu die Gesetzesbegründung bei Rz. 24), dass der vom Beschäftigten zu tragende und vom Arbeitgeber einbehaltene Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag dem Vermögen des Besc...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.2.2 Rechtmäßiger oder geduldeter Aufenthalt

Rz. 6 Die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts ist seit dem 1.1.2005 nach den Vorschriften des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG) v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 1950) zu beurteilen. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 AufenthG bedürfen Ausländer für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.2.3.1 Gewöhnlicher Aufenthalt bei Erwachsenen

Rz. 11 Der Ausländer muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Gemäß § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I hat jemand dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Darunter ist vor allem der Ort zu verstehen, an dem der Betreffende seinen Lebens- und Da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beamte / 1 Steuerpflichtige Beamtenbezüge

Lohnsteuerrechtlich werden Beamte als Arbeitnehmer eingestuft. Ihre aktiven Bezüge und die spätere Pension sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Sie unterliegen mit ihren Dienstbezügen dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Vorschriften – einschließlich Stellenzulagen wie der Ministerialzulage. Dabei ist die besondere Lohnsteuertabelle anzuwenden.[1] Die steuerliche Berücksi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer / 1 Lohnsteuerrechtliche Auslegung

Arbeitnehmer im Sinne des Lohnsteuerrechts sind Personen, die im öffentlichen oder privaten Dienst angestellt oder beschäftigt sind. Sie gelten auch als Arbeitnehmer, soweit ihnen aus einer früheren Anstellung oder Beschäftigung noch Bezüge zufließen, z. B. Werksrenten oder Pensionen. Arbeitnehmer sind ferner die Rechtsnachfolger dieser Personen, soweit sie Arbeitslohn aus d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 3.5 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Nach der Rechtsprechung fällt der Besuch einer auswärtigen Bildungseinrichtung im Rahmen einer Bildungsmaßnahme, die nicht Ausfluss aus einem bestehenden Dienstverhältnis ist, als berufliche Auswärtstätigkeit unter die Reisekosten.[1] Die Bildungsmaßnahme wird nach der Rechtsauffassung des BFH auch bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die einen längeren Zeitraum in Anspruch n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekosten, Inland / 2.3.5 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Der Gesetzgeber legt kraft Fiktion auch eine Bildungseinrichtung als Tätigkeitsstätte fest, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird.[1] Die Fahrten zur Bildungseinrichtung fallen damit unter die Regeln der Entfernungspauschale. Hier kommt eine weitergehende Berücksichtigung der Kosten ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erkenntnisse aus der Corona... / 2.1 Bedürfnispyramide nach Maslow

Wichtig Definition Die Bedürfnispyramide nach Abraham Maslow (1970) beruht auf der Annahme, dass grundlegende Bedürfnisse und Motive in einer hierarchischen Ordnung aufgestellt sind.[1] Hierbei können die nächsten höheren Stufen nur erreicht werden, wenn als Basis die tieferen Ebenen befriedigt sind. Die Bedürfnisse reichen von den biologischen Grundbedürfnissen, wie z. B. Na...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Demografischer Wandel im Un... / 5.3 Unternehmenskultur und Führung

Bei Umfragen unter Führungskräften wird auf die Frage "Worin sehen Sie die größte Herausforderung im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel für Ihr Unternehmen?" auch die Leistungsfähigkeit älterer Mitarbeiter genannt. Diese hängt ganz besonders vom guten Führungsverhalten der Vorgesetzten ab – das haben finnische Studien unter der Leitung von Prof. Juhani Ilmarinen nach...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energieausweis (GEG) / 5.3 Spezifische Anforderungen

Im Übrigen setzt die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen gemäß § 88 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 GEG nach § 80 Abs. 2 GEG nicht nur eine bestimmte fachliche Qualifikation voraus, sondern zusätzlich auch den Erwerb fachspezifischer Kenntnisse. Die Voraussetzungen vorerwähnter Norm sind dann erfüllt, wenn während des Studiums ein Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 13.4 Technisches Regelwerk

mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Employer Branding: Erhöhung... / 2 Entwicklung einer Employer Branding-Strategie

Zum Thema Arbeitgeber- und Unternehmensattraktivität gibt es zahlreiche Erhebungen und Studien, die zum Teil zu unterschiedlichen Ergebnissen bezüglich der Darstellung des Betriebes und den Wünschen der Bewerber und Mitarbeiter kommen. Daher ist es umso wichtiger, ein für den eigenen Betrieb maßgeschneidertes Konzept zu entwickeln, um eine passgenaue Lösung zu bekommen, sich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 7.2.1 Vom begünstigungsfähigen zum begünstigten Vermögen

Aus dem begünstigungsfähigen Vermögen nach § 13b Abs. 1 ErbStG ist das begünstigte Vermögen zu berechnen.[1] Nach § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG ist das begünstigungsfähige Vermögen begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den um das unschädliche Verwaltungsvermögen i. S. d. § 13b Abs. 7 gekürzten Nettowerts des Verwaltungsvermögens übersteigt.[2] Sämtliches Vermögen, das nicht zum b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 6.6 Definition der Lohnsumme

Definiert ist die Lohnsumme nun in § 13a Abs. 3 Satz 5 ff. ErbStG. Die Lohnsumme umfasst alle Vergütungen (Löhne und Gehälter und andere Bezüge und Vorteile), die im maßgebenden Wirtschaftsjahr an die auf den Lohn- und Gehaltslisten erfassten Beschäftigten gezahlt werden. Nach § 13a Abs. 3 Satz 6 ErbStG zählen zu den Vergütungen alle Geld- oder Sachleistungen für die von den ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.1 Befristung

Rz. 37 Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft aus zu dem Zeitpunkt, auf den es hin befristet war, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Befristung von Arbeitsverhältnissen kann daher eingesetzt werden, um den Kündigungsschutz zu umgehen. Diese Gefahr hat auch der Gesetzgeber gesehen. Kündigungsschutz und unbeschränkte Befristungsmöglichkeit schließen einander aus. Das Pro...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Historische Entwicklung

Rz. 3 Die Suche nach einem verhältnismäßigen Ausgleich zwischen Arbeitnehmerschutz und Unternehmerfreiheit prägte die Entwicklung des Kündigungsschutzes. Ein materieller Kündigungsschutz im Sinne eines Erfordernisses sachlicher, die Kündigung rechtfertigender Gründe findet sich erstmals in dem Betriebsrätegesetz (BRG) vom 4.2.1920. Nach diesem Gesetz konnte der Arbeitnehmer,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.6 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 – Anschlussbeschäftigung an Ausbildung oder Studium

Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG stellt es einen sachlichen Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags dar, wenn ein Arbeitnehmer im Anschluss an eine Ausbildung befristet beschäftigt wird, um ihm den Übergang in ein Arbeitsverhältnis zu erleichtern. Mit diesem Regelbefristungsgrund will der Gesetzgeber zum einen den tariflichen Regelungen in vielen Wirtschaftsbereiche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auswirkungen einer Fortbild... / 1.1 Beschäftigung wird an das Studium angepasst

Wenn Mitarbeiter von ihren Arbeitgebern zum Besuch einer Fachschule, Fachhochschule oder Universität veranlasst werden und die Firma ganz oder teilweise die Kosten für die Fortbildung übernimmt, bleibt das Arbeitsverhältnis erhalten. Das Arbeitsentgelt wird entweder in bisheriger Höhe oder in gekürztem Umfang weitergezahlt. Während der Ferien wird zumeist (wieder) voll gearb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.14 Studenten/Nebentätigkeiten

Der Umstand, dass ein Arbeitnehmer mit einer sog. Nebentätigkeit nicht seinen vollen Lebensunterhalt verdient, rechtfertigt allein noch nicht die Befristung des Arbeitsvertrags. Speziell die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit Studenten, die neben ihrem Studium bezahlte Beschäftigungsmöglichkeiten suchen, ihre Erwerbstätigkeit aber immer wieder den wechselnden Erfordernis...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auswirkungen einer Fortbild... / Zusammenfassung

Überblick Eine Fortbildung erfolgt in vielen Fällen aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse und stellt keinen Arbeitslohn dar. Inzwischen bleiben Weiterbildungsleistungen durch den Arbeitgeber gesetzlich steuerfrei. Das gilt auch für Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitern dienen. Die Beitragspflicht in de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auswirkungen einer Fortbild... / 2.1 Beitragspflicht wie Steuerpflicht

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen für den Arbeitnehmer, stellt dies kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar, sofern die Weiterbildungsleistungen steuerbefreit sind. Ob der Arbeitgeber die Weiterbildungsleistungen selbst durchgeführt oder die Kosten für externe Weiterbildungsträger übernimmt, ist nicht von Belang. Das gilt auch für vom Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1 Regelbeispiele des § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG

Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung hat im Laufe der Zeit zur näheren Strukturierung der an die sachliche Rechtfertigung einer Befristungsabrede zu stellenden Anforderungen eine Reihe von Fallgruppen gebildet, aus deren Kreis der Gesetzgeber einige in das Gesetz übernommen hat. Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG liegt ein sachlicher Grund insbesondere vor, wenn der betrieblich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.16 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 – Gründe in der Person des Arbeitnehmers

Ein in der Person des Arbeitnehmers liegender sachlicher Befristungsgrund i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG ist nach der Rechtsprechung u. a. gegeben, wenn ein Arbeitnehmer aus sozialen Gründen vorübergehend beschäftigt wird, um z. B. die Zeit bis zum Beginn einer bereits feststehenden anderen Beschäftigung, des Wehrdienstes oder eines Studiums überbrücken zu können. D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auswirkungen einer Fortbild... / 1.2 Beurlaubung

Nach den weiteren, von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen[1] kommt Krankenversicherungsfreiheit als Student im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V jedenfalls nicht für solche Personen in Betracht, die für die Dauer ihres Studiums unter Fortbestand des Arbeitsverhältnisses beurlaubt werden und während der Semesterferien im bisherigen Betrieb arbeiten. Diese Personen s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auswirkungen einer Fortbild... / 5.2 Bildungseinrichtung: Problem der ersten Tätigkeitsstätte

Auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Arbeitsverhältnisses zum Zweck eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, kann eine erste Tätigkeitsstätte darstellen.[1] Die Dauer der Bildungsmaßnahme ist dabei unerheblich.[2] Ein Vollzeitstudium oder eine vollzeitige Bildungsmaßnahme liegt insbesondere vor, wenn der Betroffene im Rahm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Sperrzeitregelung in § 159 SGB III ist Ausdruck des auch in der Arbeitslosenversicherung geltenden Versicherungsprinzips. Dabei stellt die Sperrzeit keine Art von "Vertragsstrafe" dar.[1] Vielmehr umschreibt § 159 SGB III die Grenzen des versicherten Risikos in der Weise, dass dem Arbeitslosen, der in vorwerfbarer Weise einen Versicherungsfall herbeiführt oder in v...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.1 Stellungnahme nach Satz 1

Rz. 25 Hierfür zählt die Vorschrift abschließend den Personenkreis auf, der für die Abgabe einer solchen Stellungnahme in Betracht zu ziehen ist: ein Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (Nr. 1) oder ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, ein Psychotherapeut mit einer Weiterbildung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen (Nr. 2) oder ein Arzt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.6 Wirksamkeit und Qualität der Leistungen des Krankenhauses

Rz. 41 Die Behandlung im Krankenhaus muss hinsichtlich Qualität und Wirksamkeit der Leistungen entsprechend dem in § 2 Abs. 1 Satz 3 für die gesamte Krankenversicherung festgelegten Qualitätsgebot dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigen. Unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots muss sie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 2.7 Ausnahme: Studierende im Praktikum (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 12 Eine Ausnahme bestimmt Abs. 3 Satz 2. Hiernach gilt die Regelung über den Pauschalabzug für geringfügig Beschäftigte nicht für Studierende einer Fachschule oder Hochschule gilt, die ein Praktikum ableisten, das nicht in einer Studienordnung oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Eine Änderung zum bisherigen Recht ist nicht eingetreten. Die bisherige Freistellung der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.2.3 Leistungsgrenzen/Qualitätsstandard

Rz. 32 Der Versicherte hat im Krankheitsfall nur Anspruch auf "notwendige" und "wirtschaftliche" Leistungen (§§ 1 und 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 2). Ferner scheiden aus dem Bereich etwaiger Ansprüche solche Leistungen aus, die "unzweckmäßig", d. h. ungeeignet sind, die in § 27 Abs. 1 genannten Zwecke zu fördern. Ebenfalls gehören nicht hierzu die Leistungen, die aus ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
HR-Benchmarking / 2.2.1 Best Practice Studien

Diese weit verbreiteten Studien beschreiben – vorwiegend in qualitativer Form – besonders smarte Fallbeispiele zu einzelnen Management-, Kern- und Unterstützungsprozessen des Personalbereichs, zum Beispiel zum Employer Branding, Recruiting, Talent Management, Performance Management, Diversity Management und Demografiemanagement. Die Auswahl und Bewertung der zur Veröffentlich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
HR-Benchmarking / 1.4 Anforderungen an eine exzellente Personalarbeit

Die Erwartungen und Anforderungen der Stakeholder an den HR-Bereich im Allgemeinen und an die HR-Business Partner im Besonderen werden in zahlreichen Studien beschrieben. In der Literatur und Diskussion überlagern sich hier die Anforderungen an den Personalbereich als Business Partner (nach Dave Ulrich mit den vier Rollen Strategic Partner, Change Agent, Employee Champion, Ad...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
HR-Benchmarking / 2.2.2 HR-Benchmarkingstudien

Benchmarkingstudien im engeren Sinne sind diejenigen Analysen, die von vorneherein und primär dem methodischen Vergleich von Kennzahlen und Zustandsbeschreibungen dienen, mit dem Ziele, die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und/oder die eigene Leistungsfähigkeit durch das Vorbild der Vergleichspartner entscheidend zu verbessern. Vergütungsbenchmarking: Zu den am weiteste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
HR-Benchmarking / 2.8 Kritik am traditionellen HR-Benchmarking

Die Kritik am herkömmlichen HR-Benchmarking ist vielfältig und nicht neu. Die Einfachheit macht die Stärke des herkömmlichen Benchmarking aus, birgt aber auch entscheidende Schwachstellen. Benchmarkingwerte sind Momentaufnahmen und nicht immer eindeutig interpretierbar. So ist beispielsweise kaum zu unterscheiden, ob über- oder unterdurchschnittliche Ergebnisse zufällig ents...mehr