Fachbeiträge & Kommentare zu Studium

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Praxis-Beispiele: Praktikant / 4 Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum während der Semesterferien

Sachverhalt Ein gesetzlich krankenversicherter und an einer Universität immatrikulierter Student übt ein nicht vorgeschriebenes Praktikum in einer Werbeagentur in der Zeit vom 1.7. – 31.8. (während der Semesterferien) aus. Sein monatliches Arbeitsentgelt beträgt 530 EUR. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist das ni...mehr

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Werkstudent / 2.1.6 Beschäftigung neben einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum

Das in einer Studien- oder Prüfungsordnung der Hochschule bzw. Fachhochschule vorgeschriebene Zwischenpraktikum ist unabhängig von seiner wöchentlichen Arbeitszeit und des ggf. gezahlten Arbeitsentgelts versicherungsfrei in allen SV-Zweigen. Daneben ausgeübte Beschäftigungen mit einem (Gesamt-)Arbeitsentgelt bis zur Geringfügigkeitsgrenze sind geringfügig entlohnt.[1] Bei de...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 5 Studienaufnahme während einer Beschäftigung

Für Arbeitnehmer tritt mit der Aufnahme eines Studiums Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein, wenn das Arbeitsverhältnis vom Umfang her den Erfordernissen des Studiums angepasst wird (Werkstudentenprinzip/Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 20 Stunden).[1] Die Rentenversicherungspflicht besteht hingegen fort. Video: U...mehr

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Praxis-Beispiele: Praktikant / 5 Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum bis 603 EUR monatlich

Sachverhalt Ein an der Universität immatrikulierter Student übt ab 1.7. ein auf 6 Monate befristetes, nicht vorgeschriebenes Praktikum aus. Er ist gesetzlich krankenversichert. Sein Arbeitsentgelt beträgt 530 EUR monatlich. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist das nicht vorgeschriebene Zwischenpraktikum sozialver...mehr

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Praktikant / 2.2 Vor- oder Nachpraktikum

Leistet der Student vor Aufnahme des Studiums oder im Anschluss daran ein in der Studien- oder Prüfungsordnung nicht vorgeschriebenes Praktikum, gilt er als abhängig Beschäftigter, sofern Arbeitsentgelt gezahlt wird. Er ist in allen Zweigen sozialversicherungspflichtig. Versicherungsfreiheit liegt vor, wenn der Praktikant eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt. Da e...mehr

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Praxis-Beispiele: Praktikant / 9 Vorgeschriebenes Nachpraktikum, kein Arbeitsentgelt

Sachverhalt Nach Beendigung seines Studiums leistet ein nicht mehr immatrikulierter gesetzlich krankenversicherter Praktikant ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Nachpraktikum ab, das er zur Anerkennung seines Berufsabschlusses nach der Studienordnung benötigt. Das Praktikum wird ab 1.4. an 30 Stunden pro Woche ausgeübt und ist auf 6 Monate befristet. Ei...mehr

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Sozialversicherungsfreie Be... / 3.4 Studenten/Praktikanten

Versicherungsfreiheit besteht auch für Personen, die während ihres Studiums ein Praktikum[1] ableisten, das in ihrer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist.[2] Praktikanten, die ein nicht vorgeschriebenes Praktikum (Vor- bzw. Nachpraktikum oder Zwischenpraktikum) ableisten, sind nur versicherungsfrei, wenn das Praktikum die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnt...mehr

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Berufsausbildung / 5.1.2 Merkmale der erstmaligen Berufsausbildung

Die Berufsausbildung ist als erstmalige Berufsausbildung anzusehen, wenn ihr keine andere abgeschlossene Berufsausbildung bzw. kein abgeschlossenes berufsqualifizierendes Hochschulstudium vorausgegangen ist.[1] Eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium sind grundsätzlich abgeschlossen, wenn sie das Kind zur Aufnahme eines Berufs befähigen. Kriterien zum Abschluss ...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 2 Lohnsteuerabzug bei vorgeschriebenen Praktika

Personen, die ein in ihrer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum ableisten, gehören zu den zur Berufsausbildung[1] Beschäftigten. Aufgrund der kranken- und rentenversicherungsrechtlichen Regelungen ist für diesen Personenkreis das Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung [2] und damit die Minijob-Regelung ausgeschlossen. Sie gelten nicht als geringfügig ...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 1 Sozialversicherungsrechtliche Betrachtung

Nach dem Hochschulrahmengesetz soll die Hochschule für jeden Studiengang eine Studien- und Prüfungsordnung aufstellen. Auf der Grundlage der Prüfungsordnung wird darin Inhalt und Aufbau des Studiums geregelt und ggf. eine in den Studiengang eingeordnete berufspraktische Tätigkeit vorgeschrieben. Am Lernort "Hochschule" wird in erster Linie Theorie vermittelt. Auch wenn immer ...mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / 2.1 Student ist bis zu 20 Stunden in der Woche beschäftigt

Wird neben dem Studium eine bzw. mehrere Beschäftigung(en) ausgeübt, die 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten, ist der Arbeitnehmer als Werkstudent kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei und rentenversicherungspflichtig. Die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle.[1] Praxis-Beispiel Anrechnung von Arbeitszeiten aus Nebenbeschäftigungen Ein Student arbeitet un...mehr

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ZErb 01/2026, Deutsches Erbrecht-Symposium

Am 26. und 27.9.2025 fand das 28. Deutsche Erbrecht Symposium der DVEV traditionell in Heidelberg statt. Durch zwei interessante und mit Praxisthemen gefüllte zwei Tage führten die Moderatoren Michael Rudolf und Jan Bittler. Einführend in den ersten Tag stellte FAStR und StB Matthias Weidmann das ABC des Steuersparens im erbrechtlichen Mandat vor und führte sein Publikum durc...mehr

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Flüchtling / 6.1 Sicherung des Lebensunterhalts

Flüchtlinge haben Anspruch auf existenzsichernde Leistungen zum Lebensunterhalt. Abhängig vom Aufenthaltsstatus und von der Erwerbsfähigkeit werden Leistungen nach dem AsylbLG, SGB II oder SGB XII gezahlt. Wichtig Aktuelle Fragen zu Flüchtlingen aus der Ukraine Rechtskreiswechsel aus dem AsylbLG in die Grundsicherung für Arbeitsuchende Seit dem 1.6.2022 werden Menschen, die aus...mehr

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Student / Zusammenfassung

Begriff Student ist, wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Fachhochschule) eingeschrieben (immatrikuliert) ist, um dort einem wissenschaftlichen Studium nachzugehen. Studenten stehen grundsätzlich unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Zur Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht keine Versic...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 9 Befristete Beschäftigung mit Werkstudentenprivileg und Vorbeschäftigungen

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt folgende jeweils im Voraus befristete Beschäftigungen aus: Keine der Besch...mehr

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Lohnkonto / 1.4.2 Beizufügende Unterlagen

Zusätzlich zu den in den Entgeltunterlagen erforderlichen Angaben sind die Entgeltabrechnung begleitende und erläuternde Unterlagen nach § 8 Abs. 2 BVV beizufügen. Diese Unterlagen sind dem Arbeitgeber – soweit möglich – elektronisch zur Verfügung zu stellen. Wichtig Rahmenbedingungen zur elektronischen Führung der Entgeltunterlagen Die Spitzenorganisationen der Sozialversiche...mehr

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Berufsausbildung / 5.1.1 Kinderfreibetrag und Kindergeld

Bei einer erstmaligen Berufsausbildung bzw. einem Erststudium des Kindes erhalten Eltern dafür den Kinderfreibetrag oder Kindergeld für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, unabhängig von der Höhe der eigenen Einkünfte/Einnahmen des Kindes.[1] Bei auswärtiger Unterbringung des Kindes gibt es einen Ausbildungsfreibetrag i. H. v. 1.200 EUR.[2] Achtung Kein Kindergeld...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / VI. Abweichende Vereinbarung des Gegenstandswertes

Rz. 25 Bei den Darstellungen zu den Vergütungsvorschriften konnten Sie bereits sehen, dass im Wesentlichen im gerichtlichen Verfahren die Verfahrensgebühr, die Terminsgebühr und unter Umständen die Einigungsgebühr entsteht. Rz. 26 Von den Gebühren hängt es nicht ab, ob die Vergütungsberechnung "hoch" oder niedrig ausfällt. Rz. 27 Praxistipp: Sie sollten für sich eine Statistik...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 1.6 Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers

Die genannten Entgeltunterlagen werden überwiegend elektronisch geführt. Bei den die Entgeltabrechnung begleitenden oder erläuternden nachfolgend aufgeführten Unterlagen besteht seit dem 1.1.2022 die Verpflichtung, diese elektronisch zu führen. Dies bedeutet, dass nicht erst der Arbeitgeber in der Pflicht ist, diese Unterlagen elektronisch aufzubewahren. Bereits derjenige, d...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / Zusammenfassung

Überblick Grundsätzlich sind Personen in Beschäftigungen, die gegen Arbeitsentgelt ausgeübt werden, kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Ausgenommen hiervon sind Studenten in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (Minijob) sowie in einer Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden. In diesen Beschäftigung...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 8 Befristete Beschäftigungen ausschließlich in den Semesterferien

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt während der Semesterferien vom 13.2. bis 13.4. und vom 5.8. bis 8.10. jeweils eine im Voraus auf diese Zeiträume befristete Beschäftigung in einem Supermarkt gegen ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 2.500 EUR aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags – freitags jeweils 8 Stunden). Wie ist die Beschäftigung ...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 10 Befristete Beschäftigungen ohne Werkstudentenprivileg mit Vorbeschäftigungen

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt folgende jeweils im Voraus befristete Beschäftigungen aus: Keine der Beschä...mehr

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Werkstudent / 2.1.3 Beschäftigung am Wochenende, in den Abend- und Nachtstunden oder in den Semesterferien

Eine Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von über 20 Stunden schließt das Werkstudentenprivileg grundsätzlich aus. In Einzelfällen kann Versicherungsfreiheit im Rahmen des Werkstudentenprivilegs jedoch auch bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden eintreten. In Betracht kommen dafür Beschäftigungen am Wochenende sowie in den Abend- und Nachtstunden oder währ...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 2.3 Anwendung der 26-Wochen-Regelung

Beschäftigungen mit mehr als 20 Wochenstunden dürfen im Laufe eines Jahres nicht mehr als 26 Wochen/182 Kalendertage ausmachen, um das Werkstudentenprivileg anwenden zu dürfen. Die zeitliche Begrenzung wird nur noch angewendet, wenn die Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund des Werkstudentenprivilegs dem Grunde nach einzuräumen ...mehr

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Praktikant / 1 Arbeitsrechtliche Stellung des Praktikanten

Der Praktikant ist regelmäßig vorübergehend in einem Unternehmen tätig, um sich notwendige praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für seinen zukünftigen Beruf anzueignen, die zum Teil im Rahmen seiner Gesamtausbildung verlangt werden. Der Ausbildungszweck steht bei einem Praktikum klar im Vordergrund, ansonsten handelt es sich um ein "normales" Arbeitsverhältnis. Es findet ab...mehr

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Praxis-Beispiele: Praktikant / 3 Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum über 603 EUR monatlich

Sachverhalt Ein 24 Jahre alter Student übt ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum aus. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 800 EUR, die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden. Das Praktikum ist auf 6 Monate befristet. Der Student ist über seinen Vater in dessen gesetzlicher Krankenkasse familienversichert. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 2.1 Vor- und Nachpraktikum mit Arbeitsentgelt: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Zahlt der Arbeitgeber den Praktikanten ein Arbeitsentgelt, sind sie als Arbeitnehmer anzusehen und versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Auch wenn das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze[2] nicht übersteigt oder das Praktikum innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage[3] befristet und damit dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Befreiung von der Versicher... / 1.7 Studenten/Praktikanten

Wer durch die Einschreibung als Student oder durch die Aufnahme einer in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebenen berufspraktischen Tätigkeit[1] krankenversicherungspflichtig wird, wird auf seinen Antrag von dieser Versicherungspflicht befreit. Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht auf Antrag ist ausgeschlossen, wenn unmittelbar vor Eintritt der Krankenver...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 2.1 Versicherungsfreiheit wirkt auf andere Sachverhalte

Die Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 SGB V oder anderen Vorschriften für die gesetzliche Krankenversicherung ist absolut. Das bedeutet, sie gilt auch für die meisten der nach § 5 Abs. 1 SGB V dem Grunde nach versicherungspflichtigen Tatbestände. Die Norm gilt insbesondere für eine nebenher ausgeübte Beschäftigung oder für die Krankenversicherung als Rentner. Sie bezieht si...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Muster: Zeugnis für einen leitenden Angestellten (weit überdurchschnittliche Leistungen, Gesamtnote sehr gut)

Rz. 634 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.54: Zeugnis für einen leitenden Angestellten (weit überdurchschnittliche Leistungen, Gesamtnote sehr gut) Zeugnismehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Praktikant / 3 Ausländische Praktikanten

Praktikanten, die an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert sind und ihr Praktikum in Deutschland ableisten, sind kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei. Die Versicherungsfreiheit gilt allerdings nur, wenn und solange das Praktikum in der Studien- oder Prüfungsordnung der ausländischen Bildungseinrichtung vorgeschrieben ist. Sofern es sich um ein...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 2 Kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt eine vom 1.2. bis zum 31.3. (= 2 Monate) befristete Beschäftigung in einem Supermarkt aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags – freitags). Als monatliches Arbeitsentgelt sind 2.400 EUR vereinbart. Zuvor hat der Student noch keine Beschäftigung während des Studiums ausgeübt. Wie ist die Beschäftigung sozialvers...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.8 Teilnehmer an dualen Studiengängen

Teilnehmer an dualen Studiengängen gelten als zur Berufsausbildung Beschäftigte. Die Insolvenzgeldumlage ist für diesen Personenkreis aus dem Arbeitsentgelt zu berechnen. Sofern in einzelnen Phasen des dualen Studiums keine Vergütung gezahlt wird, besteht auch keine Insolvenzgeldumlagepflicht. Achtung Keine Umlagepflicht von fiktiven Arbeitsentgelten Für Menschen mit Behinderu...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Übergangsbereich / 1.2 Ausnahmen

Die Regelung des Übergangsbereichs gilt ausdrücklich nicht, wenn die jeweilige Beschäftigung im Rahmen der Berufsausbildung, eines in der Studienordnung vorgeschriebenen Praktikums oder eines dualen Studiums ausgeübt wird. Sie gilt ferner nicht für Umschüler sowie Teilnehmer am freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahr sowie am Bundesfreiwilligendienst. Für Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialversicherungsfreie Be... / 4 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung bleiben Arbeitnehmer versicherungsfrei die als ehrenamtliche Bürgermeister oder ehrenamtliche Beigeordnete beschäftigt sind, in unständigen Beschäftigungen die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung vollenden – mit Ablauf des Monats, in dem sie dieses maßgebliche Lebensjahr vollenden, dene...mehr

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Auszubildende: Besonderheit... / 2 Zahlung von Arbeitsentgelt

Auszubildende sind in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wie Arbeitnehmer versicherungspflichtig, wenn sie Arbeitsentgelt (Ausbildungsvergütung) erhalten. Wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt, sind Auszubildende nur in der Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Auszubildende haben Anspruch auf die Mindestausbildungsvergütung, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Praktikant / 2 Nicht vorgeschriebene Praktika

Hierbei handelt es sich um Praktika, die freiwillig absolviert werden, ohne dass sie in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind. Anders als bei den vorgeschriebenen Praktika sind die Regelungen des Übergangsbereichs bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von 603,01 EUR bis 2.000 EUR[1] im Monat und die Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung[2] anzuwenden. 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Freiwillige Weiterversicherung / 3.1 Personenkreis

In der Rentenversicherung sind zur freiwilligen Versicherung für Zeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres berechtigt, sofern sie nicht versicherungspflichtig sind: Deutsche mit Wohnsitz im In- oder Ausland, Ausländer und Staatenlose, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben, Ausländer mit Wohnsitz im Ausland, wenn sie durch über- oder zwisc...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 1 Lohnsteuerabzug bei Praktikanten

Lohnsteuerrechtlich handelt es sich bei Studenten und Praktikanten um Arbeitnehmer. Dies gilt unabhängig davon, ob sie über einen längeren Zeitraum in geringem Umfang oder während der Semesterferien im Vollerwerb tätig sind. Ihr Arbeitslohn unterliegt deshalb dem individuellen Lohnsteuerabzug nach den ELStAM.[1] Wird die Grenze von 603 EUR (bis 31.12.2025: 556 EUR) für Minij...mehr

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Student / 4 Bachelorand/Masterand/Diplomand

Neben dualen Studenten und Werkstudenten werden Studenten auch zur Erstellung ihrer Abschlussarbeiten in Unternehmen eingestellt. Rechtlich besteht dabei kein Unterschied, welche Art der Abschlussarbeit (Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit) angefertigt wird. Die rechtliche Einordnung solcher Einstellungen ist oft nicht eindeutig geklärt.[1] Der Student überlässt in der Regel...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 2.3 Vor- und Nachpraktikum ohne Arbeitsentgelt: Renten- und Arbeitslosenversicherung

Praktikanten sind als zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte in der Renten- und in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, aber nicht an einer Hochschule bzw. Fachhochschule immatrikuliert sind.[1] Da es sich bei einem Praktikum um eine Beschäftigung im Rahmen betriebliche...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 1 Grundsätzliche Geltung der Vorschriften für Arbeitnehmer

Grundsätzlich gelten Abiturienten als ganz normale Arbeitnehmer, wenn sie nach dem Schulabschluss eine weisungsgebundene Beschäftigung in persönlicher Abhängigkeit aufnehmen. Sonderregelungen gelten nur dann, wenn es sich bei dieser Tätigkeit um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes [1] handelt. Typische arbeitsrechtliche Gestaltungsformen im unmittelbaren...mehr

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Praxis-Beispiele: Praktikant / 8 Vorgeschriebenes Vorpraktikum über 603 EUR monatlich

Sachverhalt Ein bislang privat versicherter Praktikant ist noch nicht an einer Hochschule immatrikuliert. Er leistet ein in der Studien- und Prüfungsordnung des bevorstehenden Studiengangs vorgeschriebenes Vorpraktikum ab, das er für die Einschreibung bei der Fachhochschule laut Studienordnung nachweisen muss. Das Praktikum wird in der Zeit von 1.6. bis 30.9. ausgeübt. Die wö...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 2.2 Arbeitszeit mehr als 20 Wochenstunden

Beträgt die wöchentliche Arbeitszeit während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden und liegt keine kurzfristige Beschäftigung vor, kommt Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsfreiheit im Rahmen des Werkstudentenprivilegs nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht: Die Beschäftigung muss ganz oder teilweise an den Wochenenden, in den Abend- oder Nachtstunden ode...mehr

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Praxis-Beispiele: Praktikant / 11 Nicht vorgeschriebenes Vorpraktikum über 603 EUR monatlich

Sachverhalt Ein noch nicht an der Universität immatrikulierter privat krankenversicherter Praktikant übt ein Vorpraktikum aus. Dieses ist nicht in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben. Das Vorpraktikum wird aus eigenen fachlichen und auch finanziellen Interessen des Praktikanten in der Zeit von 1.5. bis 30.9. durchgeführt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 2...mehr

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Praxis-Beispiele: Mindestlohn / 21 Praktikum – Unterbrechung eines Orientierungspraktikums

Sachverhalt Die Praktikantin P vereinbarte mit dem B, Betreiber einer Reitanlage, ein dreimonatiges Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung als Pferdewirtin. Am 6.8. begann das Praktikum. Vom 3.–6.9. war P arbeitsunfähig krank. Vom 20.10. bis zum 11.11. machte sie in Absprache mit B zunächst Urlaub, anschließend verbrachte sie "Schnuppertage" auf anderen Pferdeh...mehr

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Praxis-Beispiele: Praktikant / 7 Vorgeschriebenes Vorpraktikum bis 603 EUR monatlich

Sachverhalt Ein noch nicht an einer Hochschule immatrikulierter Praktikant übt ab 1.7. für 3 Monate ein in der Studien- und Prüfungsordnung des bevorstehenden Studiengangs vorgeschriebene Vorpraktikum aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden, das monatliche Entgelt 300 EUR. Ab 1.10. ist der Praktikant eingeschriebener Student. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsve...mehr

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Krankengeld (Anspruch) / 2.1 Versicherungsverhältnisse ohne Anspruch auf Krankengeld

Bestimmte Versicherte sind vom Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen[1]: Personen, die Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II beziehen; Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen; Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie an Abklärungen der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung, die keinen Anspruch ...mehr

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Praktikant / 2 Vergütungspflicht von Praktikanten nach dem MiLoG

Ein echter Praktikant im Sinne des Berufsbildungsgesetzes erhält nur eine angemessene Aufwandsentschädigung und keine volle Vergütung seiner Arbeitszeit. Jedoch ist zu beachten, dass echte Praktikanten ebenso wie freiwillige grundsätzlich in den persönlichen Anwendungsbereich des MiLoG fallen, da sie gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes ge...mehr

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Arbeitnehmer / 1 Lohnsteuerrechtliche Auslegung

Arbeitnehmer im Sinne des Lohnsteuerrechts sind Personen, die im öffentlichen oder privaten Dienst angestellt oder beschäftigt sind. Sie gelten auch als Arbeitnehmer, soweit ihnen aus einer früheren Anstellung oder Beschäftigung noch Bezüge zufließen, z. B. Werksrenten oder Pensionen. Arbeitnehmer sind ferner die Rechtsnachfolger dieser Personen, soweit sie Arbeitslohn aus d...mehr