Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldner

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Haftung des Verleihers, wenn der Entleiher Arbeitgeber ist

Rz. 75 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der Verleiher haftet wie ein Entleiher nach Abs 6, soweit der Entleiher ArbG ist (§ 42d Abs 7 EStG). Dieser Rückverweisung auf die Haftung des Entleihers (für den Verleiher) liegt folgender Gedanke zugrunde: Hat der Verleiher illegale ArbN-Überlassung betrieben, soll er aus seiner Verantwortung dafür nicht entlassen werden, wenn beim primär ... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Haftung "neben dem Arbeitgeber"

Rz. 60 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der Entleiher haftet "neben dem Arbeitgeber" (§ 42d Abs 6 Satz 1 EStG). Seine Haftung ist akzessorisch und geht nicht weiter als die Haftung des Verleihers als ArbG. Deshalb sind sowohl die Haftungstatbestände des § 42d Abs 1 EStG (im Einzelnen > Haftung für Lohnsteuer Rz 33 ff) als auch die gesetzlichen Haftungsausschlüsse des § 42d Abs 2 E... mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Muster der Umsatzsteuererklärung 2026: Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2026 werden die Vordruckmuster Umsatzsteuererklärung 2026 (USt 2 A), Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2026, Anlage FV zur Umsatzsteuererklärung 2026, Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2026 (USt 2 E) und Anleitung zur Anlage UN 2026 (USt 6 E) eingeführt (BMF v. 29.12.2025 – III C 3 - S 7344/00040/0... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.2 § 2 UStG (Unternehmer, Unternehmen)

• 2021 Bruchteilsgemeinschaft / Ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung / § 2 UStG Bei der Bruchteilsgemeinschaft handelt es sich ertragsteuerlich um eine andere Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Ertragsteuerlich wird eine Erbengemeinschaft bei der Erzielung von Überschusseinkünften als Bruchteilsgemeinschaft angesehen und bei der Erzielung von Gewinne... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.1 § 1 GrEStG (Erwerbsvorgänge)

• 2021 Der Gesellschaft gehörende Grundstücke bei Gesellschafterwechseln / § 1 Abs. 2a GrEStG / § 1 Abs. 3 GrEStG / § 1 Abs. 3a GrEStG Grundstücke gehören einer Gesellschaft bei Gesellschafterwechseln i.S.v. § 1 Abs. 2a, 3 oder 3a GrEStG, wenn der Gesellschaft im Zeitpunkt des tatsächlichen Entstehens der Steuerschuld das jeweilige Grundstück aufgrund eines unter § 1 Abs. 1, ... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.4.1 § 7 GewStG (Gewerbeertrag)

• 2021 Veräußerung von Mitunternehmeranteilen / Ausgleichsvereinbarung / § 7 S. 2 Nr. 2 GewStG Die Veräußerung von Mitunternehmeranteilen unterliegt nach § 7 S. 2 Nr. 2 GewStG der GewSt, soweit die Veräußerungsgewinne nicht auf natürliche Personen als unmittelbar beteiligte Gesellschafter entfallen. Die daraus resultierende GewSt entsteht auf der Ebene der Mitunternehmerschaf... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.8 § 23 GrEStG (Anwendungsbereich)

• 2021 Reform der GrESt (Share Deals) / Übergangsregelungen / Erlasse v. 29.6.2021, BStBl I 2021, 1006 / § 23 GrEStG Bei § 1 Abs. 2b GrEStG sind alle mit Ablauf des 30.6.2021 beteiligten Gesellschafter als Altgesellschafter anzusehen. Gelten dürfte dies sowohl für unmittelbar als auch mittelbar beteiligte Gesellschafter. Die Börsenklausel nach § 1 Abs. 2c GrEStG gilt für alle... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.14 § 27 KStG (Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen)

• 2022 Einlagenrückgewähr durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften / BMF v. 21.4.2022, BStBl I 2022, 647 / § 27 KStG Auch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften haben die Möglichkeit der steuerneutralen Einlagenrückgewähr (BMF v. 21.4.2022, BStBl I 2022, 647). Insoweit bestehen, trotz des genannten BMF-Schreibens, nach wie vor Unsicherheiten. Wird die Beteiligung an einer Drittst... mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.14 § 28a ErbStG (Verschonungsbedarfsprüfung)

• 2021 Erlöschen des Steuerschuldverhältnisses auch gegenüber dem Schenker / § 28a ErbStG Sind die Voraussetzungen des § 28a ErbStG erfüllt, wird die ErbSt bzw. SchenkSt erlassen. Dabei betrifft § 28a ErbStG nicht nur den unmittelbaren, sondern auch den gestuften Großerwerb. Erfolgen innerhalb des Zeitraums von 10 Jahren mehrere Erwerbe, ist § 28a ErbStG für das insgesamt erw... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.8 § 28 GewStG (Allgemeines)

• 2021 Auswirkungen des Kurzarbeitergelds auf die Zerlegung / § 28 GewStG / § 31 GewStG / § 33 GewStG Das Kurzarbeitergeld stellt keinen Arbeitslohn i.S.d. § 31 GewStG dar. Anders ist dies beim sog. Kurzlohn. Zahlt der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld Aufstockungsbeträge, ist § 3 Nr. 28a EStG zu beachten. Durch die verstärkte, coronabedingte Zahlung von Kurzarbeitergeld versc... mehr

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E-Rechnung: Umstellung bis ... / 2.3 Wann muss eine E-Rechnung ausgestellt werden?

Für die praktische Umsetzung sollten Unternehmer zunächst die betroffenen Ausgangsumsätze identifizieren. Relevant sind vor allem steuerbare inländische B2B-Umsätze, bei denen der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger im Inland ansässig sind und keine Ausnahme greift. Für die Umsetzung empfiehlt sich eine einfache Prüflogik im Rechnungsprozess: Wird über eine Liefer... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.7.1 Erklärungspflicht (§ 153 Abs. 1–4 BewG)

Rz. 219 § 153 BewG begründet keine unmittelbaren Erklärungspflichten, sondern steckt den Kreis der potenziell Erklärungspflichtigen ab, d. h. derjenigen Personen, von denen das Feststellungsfinanzamt die Abgabe einer Feststellungserklärung verlangen kann. Dies sind: alle Personen, für deren Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung ist.[1] Dies sind die Steuersch... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.6.1 Regelbewertung

Rz. 141 § 14 Abs. 1 BewG regelt die Bewertung von Nutzungen und Leistungen, die von der Lebensdauer einer oder mehrerer Personen abhängen, und stellt eine Spezialvorschrift zu § 13 BewG dar. Obwohl die Lebensdauer einer Person bis zu ihrem Tod objektiv ungewiss ist, behandelt § 14 Abs. 1 BewG die lebenszeitabhängigen Nutzungen und Leistungen wie solche von bestimmter Dauer[1... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.8.1 Beteiligteneigenschaft

Rz. 224 § 154 grenzt den Kreis der am Feststellungsverfahren Beteiligten ab. An die Beteiligteneigenschaft knüpfen sich sowohl Pflichten als auch Rechte. Die Beteiligten sind zur Mitwirkung verpflichtet[1], sie trifft die vorrangige Pflicht zur Erteilung von Auskünften[2] und zur Vorlage von Unterlagen.[3] Darüber hinaus ist nach § 156 BewG bei jedem Beteiligten eine Außenpr... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.3 Adressat der VZ-Festsetzung

Rz. 121 Der Verspätungszuschlag ist gegen den Erklärungspflichtigen festzusetzen.[1] Wer in dem jeweiligen Steuerpflichtverhältnis Träger der Erklärungspflicht ist, wird durch die einzelnen Steuergesetze bestimmt bzw. ergibt sich durch die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung seitens der Finanzbehörde.[2] Rz. 122 Träger der Steuererklärungspflicht ist nicht der mit de... mehr

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Neuntes StBerRÄndG: Gesetzg... / c) Erweiterung der Steuerschuldnerschaft

Der Gesetzgeber hat die Steuerschuldnerschaft bei den Tatbeständen des § 1 Abs. 3 bzw. Abs. 3a GrEStG in der Gesetzessystematik neu einsortiert und bei dieser Gelegenheit um die grundbesitzende Gesellschaft erweitert. Da der Erwerb der bereits vereinigten (d.h. zu mindestens 90 % gebündelten) Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft den direkten Erwerb der im Vermögen d... mehr

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Neuntes StBerRÄndG: Gesetzg... / e) Verlängerung der Anzeigefrist

Das Grunderwerbsteuerrecht kennt Anzeigepflichten für Gerichte, Behörden und Notare (§ 18 GrEStG). Diese bleiben, auch was die Frist betrifft, unverändert. Die Frist beträgt (nur) zwei Wochen und beginnt mit dem Tag der Beurkundung etc., auch, wenn der Erwerbsvorgang noch gar nicht rechtswirksam sein sollte. Es ist sehr bedauerlich, dass der Gesetzgeber sich nicht dazu durch... mehr

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Neuntes StBerRÄndG: Gesetzg... / d) Deutliche Abkehr von der Signing-Closing-Theorie

Neben der Umkehrung der Vorrangregelung (vgl. Abschn. 3 a)) hat der Gesetzgeber die erst durch das JStG 2022 (BGBl. I 2022, 2294) neu geschaffene Regelung des § 16 Abs. 4a und Abs. 5 Satz 2 GrEStG wieder aus dem Gesetz entfernt. Gerade diese Regelung hatte der BFH, zuletzt in seinem Beschluss v. 27.10.2025 (BFH v. 27.10.2025 – II B 47/25 (AdV), BStBl. II 2026, 85 = GmbH-StB ... mehr

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Neuntes StBerRÄndG: Gesetzg... / a) Umkehrung der Vorrangregelung

Bisher hatten die Vorschriften § 1 Abs. 2a bzw. Abs. 2b GrEStG Vorrang vor § 1 Abs. 3 bzw. 3a GrEStG und § 1 Abs. 3 GrEStG hatte wiederum Vorrang vor § 1 Abs. 3a GrEStG. Die Vorschriften § 1 Abs. 2a bzw. 2b GrEStG galten als gleichrangig. Der Gesetzgeber hat die bisherige Vorrangregelung durch Wegnahme des Subsidiaritätshinweises im jeweiligen Einleitungssatz des § 1 Abs. 3 G... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / b) Zuwendung an schon vorhandene Körperschaft/Stiftung

Bei geplanten Zuwendungen an schon bestehende Körperschaften/Stiftungen ist die Steuerfreiheit gem. § 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG relativ sicher zu erreichen, etwa durch lebzeitige Zuwendungen oder durch Testament an gemeinnützige Vereine, Stiftungen, die etwa der Erblasser schon zu seinem Lebzeiten errichtet hat u. dgl. Fällt einem nichtrechtsfähigen Verein durch Erbanfall Verm... mehr

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Elektronische Dienstleistun... / 2.3.3 Details des Meldeverfahrens

Adressatenkreis Mit Inkrafttreten des neuen Verfahrens am 1.7.2021 wurden, falls noch nicht vorhanden, in allen EU-Mitgliedstaaten die Organisationsstrukturen und technischen Voraussetzungen geschaffen. In Deutschland wird das OSS-Verfahren vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) durchgeführt. Teilnehmen können zum einen Unternehmen, die im Inland ansässig sind und gegen Entge... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.3.1 Abzugsberechtigung

Rz. 120 Abzugsberechtigt ist grundsätzlich nur der unbeschränkt Stpfl. (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG), der seine eigene KiSt-Schuld tatsächlich gezahlt hat. Für die Berechtigung zum Abzug von KiSt ist es unerheblich, ob der Stpfl. seine persönliche KiSt selbst gezahlt hat oder diese im Wege des Steuerabzugs vom Arbeitgeber einbehalten worden ist. Gleiches gilt aber auch dann, wenn ... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vergnügungssteuer

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Gemeinden sind berechtigt, auf die im Gemeindegebiet veranstalteten Vergnügungen Steuern zu erheben. Näheres regeln die einzelnen Bundesländer in Kommunalabgabengesetzen und auf dieser Grundlage die Gemeinden, etwa in eigenen Vergnügungssteuersatzungen. Vergnügungen können z. B. folgende Veranstaltungen sein: Tanzbelustigungen gewerblicher Art, Ko... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.1 Systematische Zusammenhänge

Rz. 19 § 167 AO wies von Anfang an eine systematische Schwäche auf, da verfahrensrechtlich nicht zwischen der Anmeldung einer Steuer durch den Steuerschuldner, wie bei der USt, und der Anmeldung einer Abführungsverpflichtung durch einen Dritten, wie bei LSt und KESt, unterschieden wurde. In beiden Fällen sah schon die AO i. d. F. von 1976 vor, dass ggf. eine Steuerfestsetzun... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2 Anmeldung bei Einbehaltungs- und Abführungsverpflichtung und Haftungsbescheid

Rz. 13 Problematischer ist die Einordnung des Verfahrens der Anmeldung jedoch in den Fällen, in denen ein Steuerabzugsverpflichteter die Anmeldung abzugeben hat.[1] In diesen Fällen ist der Stpfl. nicht Steuerschuldner, sondern Einbehaltungs- und Abführungsverpflichteter und, bei Nichterfüllung der Einbehaltungs- und Abführungsverpflichtung, Haftungsschuldner. Der Einbehaltu... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.2 Verfahrensfragen

Rz. 25 Soweit der Anmeldungsverpflichtete selbst Steuerschuldner ist, wirft eine Steuerfestsetzung keine besonderen verfahrensrechtlichen Fragen auf, und zwar weder, wenn die Steueranmeldung eine zu niedrige oder zu hohe Steuer ausweist, noch, wenn überhaupt keine Steueranmeldung abgegeben wurde. In allen Fällen kann eine Steuerfestsetzung erfolgen. Weist die Steueranmeldung... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4 Anerkenntnis als Steueranmeldung, Abs. 1 S. 3

Rz. 38 Durch Gesetz v. 21.12.1993[1] ist Abs. 1 um einen S. 3 ergänzt worden. Danach steht in bestimmten Fällen das schriftliche Anerkenntnis des Steuer- oder Haftungsschuldners einer Steueranmeldung gleich. Anlass dieser Regelung war die Bestimmung des § 42d Abs. 4 Nr. 2 EStG. Danach bedarf es keines Haftungsbescheids und keines Leistungsgebots, soweit der Arbeitgeber nach ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.1 Steueranmeldung bei Steuerschuld

Rz. 12 In den Fällen, in denen der Steuerschuldner eine Steueranmeldung abzugeben hat, ist der Stpfl. auch Steuerschuldner, d. h., er gibt die Steueranmeldung über eine von ihm selbst primär geschuldete Steuer ab.[1] In diesen Fällen bereitet die systematische Einordnung der Steueranmeldung keine besonderen Schwierigkeiten. Die Steueranmeldung ist Steuererklärung mit dem Inh... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2 Wirkung der Steueranmeldung

Rz. 2 Die Steueranmeldung entfaltet eine mehrfache Wirkung. Sie ist, wie sich aus § 150 Abs. 1 S. 3 AO ergibt, Steuererklärung und unterliegt daher den Regelungen der §§ 149ff. AO. Darüber hinaus steht die Steueranmeldung mit dem Tag des Eingangs bei der Finanzbehörde einer fiktiven Steuerfestsetzung gleich, soweit nicht die Zustimmung der Finanzbehörde erforderlich ist, ist... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 24 Der Stpfl., der zur Anmeldung verpflichtet ist (Vergütungsschuldner), hat verschiedene verfahrensrechtliche Möglichkeiten, gegen die in der Steueranmeldung liegende Steuerfestsetzung vorzugehen. Er kann eine berichtigte Steueranmeldung abgeben, die im Rahmen des § 164 Abs. 2 AO nach Zustimmung durch die Finanzbehörde die erste Steueranmeldung verdrängt. Er kann einen ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 1 Zur Systematik der Steueranmeldungen vgl. G. Frotscher, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 167 AO Rz. 1. § 168 AO bestimmt, welche Wirkungen eine Steueranmeldung hat.[1] Sie entfaltet danach die Wirkungen einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Steueranmeldung durch den Steuerschuldner oder eine Anmeldung... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.3.3 Angabe des Steuerschuldners (persönlicher Regelungsbereich)

Rz. 26 Steuerbescheide müssen angeben, wer die Steuer schuldet (persönlicher Regelungsbereich) und damit Inhaltsadressat des Steuerbescheids ist; diese Angabe ist konstituierender Teil jedes Steuerbescheids.[1] Wer Steuerschuldner ist, ergibt sich aus § 43 AO i. V. m. den Einzelsteuergesetzen.[2] Das bedeutet, dass sich die Bezeichnung des Steuersubjekts, d. h. die Bezeichnu... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 11 § 157 Abs. 1 S. 2 AO konkretisiert die inhaltlichen Mindestanforderungen eines Steuerbescheids. Danach ist zwingend die festgesetzte Steuer nach Art und Betrag (sachlicher Regelungsbereich) zu bezeichnen und anzugeben, wer die Steuer schuldet (persönlicher Regelungsbereich). Ferner gehört zum sachlichen Anwendungsbereich die Angabe des Besteuerungszeitraums oder -zeit... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 4.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 57 Schulden mehrere Stpfl. eine Steuer als Gesamtschuldner, kann die Finanzbehörde nach § 155 Abs. 3 S. 1 AO gegen sie zusammengefasste Steuerbescheide erlassen. Die Vorschrift knüpft an die Regelung über die Gesamtschuld nach § 44 AO an und setzt eine Gesamtschuld mehrerer Steuerschuldner voraus. Das ist u. a. der Fall, wenn mehrere Personen denselben bestimmten Steuert... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 3 Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (Abs. 2)

Rz. 39 Wie bei allen anderen schriftlichen oder elektronischen Verwaltungsakten gilt auch bei Steuerbescheiden, dass sie, wenn sie schriftlich oder elektronisch erlassen werden, mit einer Begründung zu versehen sind, soweit dies zu ihrem Verständnis erforderlich ist.[1] Ausdruck dieser Begründung ist bei Steuerbescheiden u. a. die Angabe der Besteuerungsgrundlagen. Die Begrü... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 156 Ab... / 3.6 Kraftfahrzeugsteuer bei Beendigung der Steuerpflicht (§ 5 KBV)

Rz. 26 § 5 S. 1 KBV [1] regelt, dass die KraftSt in Fällen der Beendigung der Kraftfahrzeugsteuerpflicht in dem Entrichtungszeitraum, in dem die Steuerpflicht endet, auf 0 EUR festzusetzen ist, wenn der für den diesen Entrichtungszeitraum festzusetzende Betrag weniger als 5 EUR betragen würde. Mit dieser Regelung soll die Anforderung von Kleinbeträgen in Fällen vermieden werd... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.3.2.1 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 14 Der Steuerbescheid muss angeben, über welche Steuer nach Art (z. B. ESt, KSt, USt, GewSt) und Betrag und über welchen Steuertatbestand er entscheidet (sachlicher Regelungsbereich). Diese Angabe muss so unzweideutig sein, dass der Stpfl. eindeutig erkennen kann, über welchen Lebenssachverhalt (steuerpflichtiger Sachverhalt) für welche Steuerart im Steuerbescheid entsch... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 4.1.2 Verfahren

Rz. 60 Es steht im Ermessen der Finanzbehörde, ob sie in Fällen der Gesamtschuld zusammengefasste Bescheide oder getrennte Steuerbescheide erlässt.[1] Übt die Finanzbehörde ihr Ermessen dahingehend aus, dass sie gegenüber den Gesamtschuldnern Einzelsteuerbescheide erlässt, ist ein Hinweis auf die Inanspruchnahme anderer Gesamtschuldner nicht erforderlich.[2] Rz. 61 Verfahrens... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.2.2 Regelungsinhalt des Steuerbescheids

Rz. 18 Der Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt[1], mit dem eine nach Art, Besteuerungszeitraum oder -zeitpunkt und Höhe näher bestimmte Steuer durch die Finanzbehörde gegenüber einem bestimmten Steuerschuldner verbindlich festgesetzt wird. Mit dem Steuerbescheid nach § 155 Abs. 1 S. 1 AO ist im engeren Sinn die “Steuerfestsetzung“ gemeint. Alle Entscheidungen, die in die F... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.6 Verwaltungsakte des Erhebungs- und Vollstreckungsverfahrens

Rz. 36 Ein Steuerbescheid enthält häufig weitere, mit der Steuerfestsetzung äußerlich verbundene Entscheidungen oder Mitteilungen, die nicht die Steuerfestsetzung, sondern das daran anschließende Steuererhebungs- und Vollstreckungsverfahren[1] betreffen. Rz. 37 So wird mit der Steuerfestsetzung üblicherweise das Leistungsgebot nach § 254 AO verbunden, mit dem der Steuerschuld... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 4.1.3 Anfechtung von zusammengefassten Steuerbescheiden

Rz. 64 Da ein nach § 155 Abs. 3 S. 1 AO zusammengefasster Steuerbescheid mehrere inhaltlich und verfahrensrechtlich selbständige, nur der äußeren Form nach verbundene Verwaltungsakte enthält, die ein unterschiedliches (verfahrens-)rechtliches Schicksal haben können, müssen zusammengefasste Bescheide von jedem Betroffenen für sich angefochten werden. Jeder Gesamtschuldner ist... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Umsatzsteuer in Belgien / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Eine Mehrwertsteuer-Registrierung ist dann erforderlich, wenn der ausländische Unternehmer in Belgien Umsätze bewirkt, für die das Vorsteuerabzugsrecht besteht und für die er in Belgien Steuerschuldner ist. Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wenn der nicht in Belgien ansässige Unternehmer ausschließlich Lieferungen und Dienstleistungen bewirkt, für die der Leistungsem... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.1 Regelungsgehalt und Lohnsteuerfiktion

Rz. 96 Abs. 4 ordnet die verfahrensrechtliche Durchführung der Pauschalierung. Satz 1 fingiert die pauschale Einkommensteuer als Lohnsteuer und bestimmt ihre Anmeldung und Abführung. Satz 2 konzentriert die örtliche Zuständigkeit bei mehreren Betriebsstätten auf diejenige Betriebsstätte, in der die für die Pauschalierung maßgebenden Sachbezüge ermittelt werden. Die Vorschrif... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Grunderwerbsteuer / 5 Steuerberechnung und Steuerschuldner

Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5 % und ist auf volle Euro nach unten abzurunden.[1] Von der durch das Grundgesetz [2] eingeräumten Befugnis, den Steuersatz hiervon abweichend zu bestimmen, haben zwischenzeitlich fast alle Länder wie folgt Gebrauch gemacht: Steuersätze Infographic mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Grunderwerbsteuer / 6.3 Fristgerechte und in allen Teilen vollständige Anzeige

Die Vorschrift des § 16 Abs. 5 Satz 1 GrEStG, wonach § 16 Abs. 1 bis 4 GrEStG nicht gelten, wenn einer der in § 1 Abs. 2 bis 3a GrEStG bezeichneten Erwerbsvorgänge rückgängig gemacht wird, der nicht fristgerecht und in allen Teilen vollständig angezeigt [1] war, dient der Missbrauchsvermeidung. Die Norm stellt sicher, dass den Anzeigepflichten[2] nachgekommen wird und wirkt d... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Grunderwerbsteuer / 2.3.3 Fallgruppen

In der Praxis haben sich bestimmte Fallgruppen herausgebildet, bei denen die Verschaffung der Verwertungsbefugnis zu bejahen ist. Diese Fallgruppen sind nicht abschließend. Auch anderweitige Sachverhalte können den Anforderungen des § 1 Abs. 2 GrEStG genügen. Maßgebend für die Beurteilung sind jeweils die Verhältnisse im Einzelfall. Bei den in der Praxis bedeutendsten Fallgru... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Geltung der Einschränkungen des Vorsteuerabzugs gem. § 18 Abs. 9 UStG im Vorsteuer-Vergütungsverfahren (§ 15 Abs. 4b UStG)

Rz. 438 Im Zusammenhang mit der Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. § 13b UStG durch das StÄndG 2001 wurde der Abs. 4b in § 15 UStG eingefügt; es gab vorher keine vergleichbare Vorschrift. Danach gelten die in § 18 Abs. 9 S. 4 und 5 UStG geltenden Ausschlüsse des Vorsteuerabzugs für Unternehmer, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind – s... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2.3 Besonderheiten bei Werkleistungen und Werklieferungen

Rz. 281 Abschn. 15.8 Abs. 8 UStAE [1] gibt eine Vereinfachungsregelung bei Werkleistungen und Werklieferungen mit ausländischen Auftraggebern. Ein Praxis-Beispiel Ein ausländischer Auftraggeber überlässt einem inländischen Unternehmer einen Gegenstand zur Ausführung einer Werkleistung (z. B. Lohnveredelung), oder stellt der einem inländischen Unternehmer einen Gegenstand zur ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2.1 Geschuldete Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 264 Der Unternehmer kann gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG i. d. F. ab dem 30.6.2013 (Rz. 20) die geschuldete EUSt für eingeführte Gegenstände als Vorsteuer abziehen. Bis zum Urteil des EuGH v. 29.3.2012[1] herrschte in Deutschland die Praxis, gestützt auf den Wortlaut des § 15 Abs. Nr. 4 UStG vor dem 30.6.2013, dass nur die entrichtete EUSt abziehbar sei – obschon bereits Art... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Inhalt des § 15 UStG

Rz. 9 § 15 UStG regelt in Abs. 1 die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug, in Abs. 2 das Verbot des Abzugs bei bestimmten Steuerbefreiungen. Abs. 1a schließt den Vorsteuerabzug für bestimmte Aufwendungen aus, die nicht streng betrieblich veranlasst sind. Der seit dem 1.1.2011 geltende Abs. 1b schließt den Vorsteuerabzug anteilig aus bei sowohl u... mehr