Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldner

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4.2 Art der Bauleistungen, die unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen

Zu den Bauleistungen, die unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen, gehören Werklieferungen oder sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen.[1] Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers tritt auch dann ein, wenn Bauleistungen in Anspru...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4 Umsatzsteuer: Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen

Grundsätzlich ist der Unternehmer, der eine Leistung erbringt, Schuldner der Umsatzsteuer. Von diesem Grundsatz gibt es gemäß § 13b UStG einige Ausnahmen, bei denen der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer wird. Der Leistungsempfänger ist dann anstelle des leistenden Unternehmers verpflichtet, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Ist der Leistungsempfänger ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Leistungsempfänger = Steuerschuldner Bauleistungen Betriebsvorrichtungenmehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4.1 Der Leistungsempfänger muss bauleistender Unternehmer sein

Von einem bauleistenden Unternehmer ist auszugehen, wenn er nachhaltig Bauleistungen erbringt. Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn er zumindest 10 % seines gesamten Umsatzes (Summe seiner inländischen steuerbaren und nicht steuerbaren Umsätze) als Bauleistungen erbringt. Liegen die Bauleistungen unterhalb dieser Grenze, ist er grundsätzlich kein bauleistender Unternehmer. ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4.1.2 Vorliegen einer Organschaft: Was für den Organträger gilt

Bei einer Organschaft gibt in der Regel nur der Organträger eine Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung für den gesamten Organkreis ab. Im Zusammenhang mit dem Reverse-Charge-Verfahren sind bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft die einzelnen Teile des Organkreises (z. B. der Organträger oder die Organgesellschaften) getrennt zu betrachten. Erbringt nur ein T...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 11 Abrechnung und Berechnung der Umsatzsteuer

Bemessungsgrundlage ist der in der Rechnung oder Gutschrift ausgewiesene Betrag ohne Umsatzsteuer. Bei Entgeltsvereinbarungen zwischen Unternehmern – insbesondere im Baugewerbe – sollte die Umsatzsteuer bei der Preisvereinbarung nicht einbezogen werden. Bei einem Angebot kann die Preiswiedergabe z. B. wie folgt lauten: "5.000 EUR zuzüglich Umsatzsteuer, falls der Leistungsem...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4.1.5 Betriebsvorrichtungen sind keine Bauwerke: Kein Wechsel der Steuerschuldnerschaft

Der BFH hatte entschieden, dass Betriebsvorrichtungen keine Bauwerke sind, sodass ein Wechsel der Steuerschuld (= Reverse-Charge-Verfahren) gemäß § 13b UStG nicht stattfindet.[1] In ein Bauwerk eingebaute Anlagen sind lt. BFH nur dann Bestandteile des Gebäudes, wenn sie für Konstruktion, Bestand, Erhaltung und Benutzbarkeit von wesentlicher Bedeutung sind. Das Reverse-Charge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.1 Tatbestand des Abs. 5

Rz. 191 Sind die steuerlichen Folgen aus dem Sachverhalt nicht bei dem Stpfl., gegen den der unrichtige Steuerbescheid ergangen ist, sondern bei einem Dritten zu berücksichtigen, so kann die gegen den Dritten gerichtete Steuerfestsetzung nach Abs. 5 entsprechend Abs. 4 nur aufgehoben oder geändert werden, wenn der Dritte an dem Verfahren über die Änderung des Bescheids des S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.2.1 Änderung oder Aufhebung eines unrichtigen Steuerbescheids

Rz. 135 § 174 Abs. 4 AO setzt als Regelfall voraus, dass eine Änderung eines Steuerbescheids aufgrund eines Rechtsbehelfs oder Antrags erfolgt, und danach, also nachträglich, die richtigen steuerlichen Konsequenzen durch Erlass oder Änderung eines weiteren Steuerbescheids gezogen werden. Voraussetzung für den Erlass oder die Änderung des zweiten Steuerbescheids ist also, das...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nettolohnvereinbarungen in ... / 4.1 Arbeitnehmer bleibt Steuerschuldner

Der Arbeitnehmer bleibt auch in den Fällen einer Nettolohnvereinbarung Steuerschuldner. Grundsätzlich kann er davon ausgehen, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer vorschriftsmäßig einbehalten hat. Etwas anderes gilt nur, wenn er weiß, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig angemeldet hat und diesen Sachverhalt dem Finanzamt nicht unverzüglich mitteilt. Bei ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nettolohnvereinbarungen in ... / 4 Steuerschuldner und Arbeitgeberhaftung

4.1 Arbeitnehmer bleibt Steuerschuldner Der Arbeitnehmer bleibt auch in den Fällen einer Nettolohnvereinbarung Steuerschuldner. Grundsätzlich kann er davon ausgehen, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer vorschriftsmäßig einbehalten hat. Etwas anderes gilt nur, wenn er weiß, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig angemeldet hat und diesen Sachverhalt dem Fin...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nettolohnvereinbarung / 3 Steuerschuldner

Auch bei einer Nettolohnvereinbarung bleibt der Arbeitnehmer Steuerschuldner. Deshalb steht ihm ein etwaiger Lohnsteuererstattungsanspruch aus dem Lohnsteuer-Jahresausgleich oder einer Veranlagung zur Einkommensteuer zu. Im Innenverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffene Vereinbarungen über die Abführung des Erstattungsbetrags an den Arbeitgeber sind steuerli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abwälzung der Pauschalsteuer / 2 Steuerschuldner im Innenverhältnis

Es gibt keinen gesetzlichen Grundsatz, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Lohnsteuer abnehmen muss, wenn er sich für das Pauschallohnsteuerverfahren entscheidet.[1] § 40 Abs. 3 Satz 2 EStG lässt die Abwälzung auf den Arbeitnehmer ausdrücklich zu. Es ist deshalb arbeitsrechtlich zulässig, die Pauschalsteuer im Innenverhältnis auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Wichtig Brut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abwälzung der Pauschalsteuer / 1 Steuerschuldner im Außenverhältnis

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer für bestimmte Bezüge mit festen Pauschsteuersätzen berechnen.[1] Steuerrechtlich ist der Arbeitgeber zur Übernahme der Pauschalsteuer verpflichtet. Die durch § 40 Abs. 3 EStG begründete Verpflichtung zur Übernahme der Steuerschuld sagt jedoch nichts darüber aus, wer die Steuer wirtschaftlich zu tragen hat.[2] Zu unterscheiden ist zwischen d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nettolohnvereinbarungen in ... / 4.3 Steuererstattungsanspruch steht Arbeitnehmer zu

Ein Steuererstattungsanspruch, der sich bei zu hoch einbehaltener und abgeführter Lohnsteuer ergibt, steht grundsätzlich dem Arbeitnehmer zu.[1] Dies gilt unabhängig von der Verpflichtung des Arbeitnehmers, solche Erstattungsbeträge an den Arbeitgeber weiterzuleiten.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abwälzung der Pauschalsteuer / Zusammenfassung

Begriff Der Gesetzgeber hat dem Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten eingeräumt, bestimmte lohnsteuerliche Bezüge pauschal zu versteuern. Wesentliches Merkmal der pauschalen Lohnsteuer ist, dass diese grundsätzlich vom Arbeitgeber zu übernehmen ist. Er ist insoweit Steuerschuldner. Er kann jedoch im Innenverhältnis die Steuerschuldnerschaft wieder auf den Mitarbeiter übert...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nettolohnvereinbarungen in ... / 4.2 Gesetzliche Haftung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber haftet für eine zu gering abgeführte Lohnsteuer nach den allgemeinen Grundsätzen.[1] Folglich hat der Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung den durch Hochrechnung ermittelten Bruttolohn anzugeben, dessen Höhe er dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung entnehmen kann.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nettolohnvereinbarungen in ... / 4.4 Abtretung des Steuererstattungsanspruchs

Erstattet der Arbeitnehmer die aufgrund einer Einkommensteuerveranlagung zu viel gezahlten Lohnsteuern an den Arbeitgeber, so kann dies nicht rückwirkend bei der Einkommensteuerveranlagung als Minderung des Arbeitslohns berücksichtigt werden, sondern erst im Jahr der Rückzahlung.[1] Hinweis Steuerberatungskosten Die Übernahme von Steuerberatungskosten durch den Arbeitgeber füh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuererstattung / 3 Erstattung durch Finanzamt an Arbeitgeber

Eine Lohnsteuererstattung an den Arbeitgeber ist bei pauschaler Lohnsteuer denkbar, z. B. wenn der Arbeitgeber eine Lohnsteuerpauschalierung rückgängig macht.[1] Der Erstattungsanspruch steht dem Arbeitgeber zu, weil dieser Steuerschuldner der pauschalen Lohnsteuer ist. Ein Lohnsteuer-Erstattungsanspruch des Arbeitgebers kann auch entstehen, wenn er einbehaltene Lohnsteuer ir...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nettolohnvereinbarungen in ... / 4.5 Abtretung von Kindergeld

Denkbar ist auch, dass Ansprüche auf Kindergeld an den Arbeitgeber abgetreten werden. Das im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung an den Arbeitgeber abgetretene und an diesen gezahlte Kindergeld mindert nach der Rechtsprechung im Jahr der Zahlung den Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers.[1]mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 2.11.1 Signing/Closing: Zweifel an der Rechtmäßigkeit doppelter GrESt-Festsetzung

Aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung sind die Erwerbstatbestände des § 1 Abs. 3 und Abs. 3a GrEStG nur subsidiär anwendbar, d. h. nur, falls eine Besteuerung nach § 1 Abs. 2a bzw. 2b GrEStG nicht in Betracht kommt (Vorrangverhältnis). Nach der Sichtweise der Finanzverwaltung greift das in § 1 Abs. 3 GrEStG normierte Vorrangverhältnis jedoch nur in den Fällen, in de...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.1 Welche Leistungsempfänger werden Steuerschuldner?

Erbringt ein im Inland ansässiger Leistender eine Bauleistung nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG wird der Leistungsempfänger nur dann Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist, der selbst nachhaltig "Bauleistungen" nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG erbringt. Dies gilt unabhängig davon, ob er die bezogene Bauleistung für eine von ihm erbrachte Bauleistung verwendet. Der Unternehmer e...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 11 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation

Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wurde für nach dem 31.12.2020 ausgeführte sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (§ 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG) erweitert, sofern der Leistungsempfänger ein unternehmerischer sog. Wiederverkäufer ist, dessen Haupttätigkeit in Bezug auf den Erwerb dieser Leistungen in deren Erbringung besteht, und dessen eigener Ve...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 2.3 Verwertung durch den Sicherungsgeber im eigenen Namen, aber für Rechnung des Sicherungsnehmers (Dreifachumsatz)

Veräußert der Sicherungsgeber das Sicherungsgut hingegen im eigenen Namen und auf Rechnung des Sicherungsnehmers, liegt folgender Dreifachumsatz vor: Lieferung 1 des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer; insoweit schuldet der Sicherungsnehmer die Umsatzsteuer nach § 13b UStG, sofern der Sicherungsgeber auf seine Lieferung die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG nicht anw...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 5 Handel mit Emissionszertifikaten

Bei der Übertragung der Emissionszertifikate auf einen anderen Unternehmer befindet sich der Ort der sonstigen Leistung am Sitz des Leistungsempfängers.[1] Liegt der Leistungsort im Inland und ist der Leistende hier nicht ansässig, war schon bisher der Leistungsempfänger Steuerschuldner.[2] Ist der Leistende im Inland ansässig, war er früher Steuerschuldner und der Leistungse...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 7 Reinigung von Gebäuden

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt auch für die steuerpflichtige Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen. [1] Hier wird der Leistungsempfänger aber nur Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist, der selbst nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen erbringt; davon ist nach § 13b Abs. 5 Satz 5 UStG auszugehen, wenn ihm das zuständige Finanzamt eine im Zeitpunkt der Ausführung d...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 1 Arten des Reverse-Charge-Verfahrens bei Bauleistungen

Beim Empfang von Bauleistungen hat der Leistungsempfänger vorab zu prüfen, ob der Leistende im Inland oder im Ausland ansässig ist.mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 10 Lieferung von Edelmetallen und unedlen Metallen

Für die Lieferung von Edelmetallen und unedlen Metallen ab dem 1.10.2014 ist der Leistungsempfänger der Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist; dies gilt auch für den nichtunternehmerischen Bezug.[1] Wegen der abschließenden Aufzählung der infrage kommenden Edelmetalle und unedlen Metallen vgl. Anlage 4 zu § 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG sowie Abschn. 13b.7a UStAE.[2] § 13b U...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 4.1 Lieferung von Gas über das Erdgasnetz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer

Nach § 3g UStG gilt für die Bestimmung des Leistungsorts für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz (nicht jedoch in Gasflaschen) oder von Elektrizität[1] von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze[2] durch im Ausland ansässige Unternehmer [3] grundsätzlich das Bestimmungslandprinzip – verbunden mit der Überwälzung der Steuerschuld auf den unternehmerischen Leistungsemp...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Reverse-Charge-Verfahren / 4 Rechnungserteilung des Leistenden

Nach dem 31.12.2024 erteilte Rechnungen bzw. Gutschriften über das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG sind elektronisch zu erteilen, wenn sowohl Leistender als auch Leistungsempfänger im Inland ansässig sind.[1] Beim Reverse-Charge-Verfahren muss der Leistende bei der Ausstellung seiner Rechnung neben den übrigen Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG folgendes zusätzlich beacht...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Reverse-Charge-Verfahren / 9 Im Ausland ansässige Leistende : Besteuerungsverfahren

Führt der im Ausland ansässige Unternehmer im Besteuerungszeitraum nur dem deutschen Reverse-Charge-Verfahren unterliegende Umsätze aus, muss er sich die ihm ggf. aus Eingangsleistungen belastete deutsche Vorsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern vergüten lassen (Vorsteuervergütung). Der im Ausland ansässige Unternehmer muss im allgemeinen Besteuerungsverfahren bei einem de...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Reverse-Charge-Verfahren / 10 Aufzeichnungspflichten

Neben den allgemeinen Aufzeichnungspflichten müssen die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegenden Leistungsempfänger auch die an sie ausgeführten Reverse-Charge-Eingangsleistungen nach § 22 UStG aufzeichnen (auch wenn sie für den nichtunternehmerischen, hoheitlichen bzw. ideellen Bereich erfolgen).[1] Obwohl in diesen Fällen der leistende Unternehmer wegen § 13b UStG nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (L... / 2 Sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers

Unter das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG fallende sonstige Leistungen erbringen u. a. Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Künstler und andere freie Berufe. Dazu zählen auch die Leistungen der Aufsichtsräte, der Berufssportler, Filmverleiher, Lizenzgeber, Handelsvertreter und innergemeinschaftlichen Güterbeförderer. Zu den sonstigen Le...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / 2.3 Sonstige Leistungen ohne Reverse-Charge-Regelung

Bei folgenden Leistungen bleibt der im Ausland ansässige Leistende selbst Steuerschuldner, d. h. die Reverse-Charge-Regelung gilt nicht (§ 13b Abs. 6 UStG): Personenbeförderung im eine Drittlandsgrenze überschreitenden Gelegenheitsverkehr mit nicht im Inland zugelassenem Kraftomnibus (hier erfolgt u. U. eine Besteuerung an der Grenze bei der Zollstelle, § 16 Abs. 5 UStG, oder...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 2.4 Verwertung im vorläufigen Insolvenzverfahren

Erfolgt die Verwertung sicherungsübereigneter Gegenstände bei Bestellung eines schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters, gelten die Ausführungen zu Tz. 2.1–2.3 entsprechend. Wichtig Starker vorläufiger Insolvenzverwalter Wird das Sicherungsgut hingegen durch einen starken vorläufigen Insolvenzverwalter verwertet, wird der Sicherungsnehmer nicht zum Steuerschuldner nach § 13b ...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 9 Lieferung von Mobilfunkgeräten, Tablet-PC, Spielekonsolen und integrierten Schaltkreisen

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt auch für steuerpflichtige Lieferungen von Mobilfunkgeräten [1] Tablet-PC und Spielekonsolen [2] integrierten Schaltkreisen vor Einbau in einen zur Lieferung auf der Einzelhandelsstufe geeigneten Gegenstand, wenn die Summe der für die betroffenen Gegenstände in Rechnung zu stellenden Entgelte im Rahmen eines wirtschaftlichen Vorgangs mindestens 5.0...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 6 Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt seit dem 1.1.2011 auch für die steuerpflichtigen Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen, sofern der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist.[1] Die unter das Reverse-Charge-Verfahren fallenden Gegenstände sind in der Anlage 3 zum Umsatzsteuergesetz im Einzelnen dargelegt.[2] Dazu gehören neben Abfällen und S...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / 1 Allgemeine Grundsätze des § 13b UStG

Erbringt ein im Ausland ansässiger Unternehmer steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen , geht die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger über, soweit er Unternehmer oder eine juristische Person ist. Dieser Anwendungsfall des Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13 b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG geht dem für bestimmte Bauleistungen nach § 13 b Abs. 2 Nr. 4...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.2 Welche Bauleistungen sind betroffen?

Nach dem Gesetzeswortlaut gehören zu den von § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG betroffenen Bauleistungen "Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen." Dagegen gehören Planungs- und Überwachungsleistungen nicht zu den Bauleistungen i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Reverse-Charge-Verfahren / 7 Unzutreffende Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens: Vertrauensschutzregelung

Beim Reverse-Charge-Verfahren des § 13b UStG kommt es in der Praxis oft zu Fehlern. Für die Fälle des § 13b Abs. 2 Nr. 4 (Bauleistungen), Nr. 5 Buchst. b ("Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und von Elektrizität, die nicht unter § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a UStG fallen") und Nr. 7–12 UStG (Lieferung von "Schrott", Lieferung von bestimmtem Gold, Lieferung von Mobilfunkgerä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 1 Allgemein geltende Regelungen

Für alle nachstehend dargestellten Fälle des Reverse-Charge-Verfahrens gilt: Das Reverse-Charge-Verfahren greift auch beim Leistungsbezug für den nichtunternehmerischen bzw. hoheitlichen oder ideellen Bereich (insoweit besteht allerdings kein Recht zum Vorsteuerabzug). Nach dem 31.12.2024 erteilte Rechnungen bzw. Gutschriften über das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (L... / 3 Werklieferungen im Ausland ansässiger Unternehmer

Dazu gehören insbesondere die Werklieferungen von Bauunternehmern, Montagefirmen und anderen Handwerksbetrieben wie die Errichtung eines Gebäudes oder einer Betriebsanlage sowie die Anfertigung spezieller Maschinen und Geräte aus vom Lieferer beschafften Materialien, sofern diese Maschinen und Geräte im Inland montiert werden. Der umsatzsteuerliche (Besteuerungs-)Ort der Wer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4 Aufeinanderfolge von Tatbeständen (Abs. 6)

Rz. 97 Durch die Existenz der Ersatz- und Ergänzungstatbestände von § 1 Abs. 2 und 3 GrEStG entsteht bei Hinzutreten des Grundtatbestandes von § 1 Abs. 1 GrEStG ein Konkurrenzverhältnis, das § 1 Abs. 6 S. 1 GrEStG dahingehend entscheidet, dass jeder der Rechtsvorgänge der Steuer unterliegt. Zur Vermeidung einer doppelten steuerlichen Erfassung ein und desselben Vorgangs grei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.4 Vereinigung der Anteile i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG

Rz. 90 Die Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG setzt einen Rechtsvorgang hinsichtlich des bürgerlich-rechtlichen Anspruchs auf Übertragung der Anteile oder des bürgerlich-rechtlichen Erwerbs der Anteile und eine auf dem jeweiligen Rechtsvorgang beruhende rechtliche Vereinigung voraus. Eine allein wirtschaftliche Vereinigung der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.6.1 Die Einschränkungen in § 6 a S. 4 GrEStG

Rz. 35 Unternehmen sollen nach der Gesetzesbegründung flexibel auf Veränderungen der Marktverhältnisse reagieren können. Dies bedeutet insbesondere, dass sie schnell reagieren können müssen. Vor diesem Hintergrund erscheinen die 5-jährigen Vor- und Nachbehaltensfristen im Zusammenhang mit Steuervergünstigungen bei Umwandlungen als kontraproduktiv. Welcher Missbrauch sich dar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.10.5.8 Verwaltungsanweisungen

Rz. 93r Die Finanzverwaltung hat mit gleich lautenden Ländererlassen zur Anwendung des § 1 Abs. 3a GrEStG v. 9.10.2013, BStBl I 2013, 1364, ausführlich zu diesem neuen Ergänzungstatbestand Stellung genommen. Die Ländererlasse gehen insbesondere auf den Anwendungsbereich der Vorschrift (Tz. 2), deren Nachrangigkeit gegenüber den Ergänzungstatbeständen des § 1 Abs. 2a GrEStG u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.5 Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 51 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG unterliegt das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren der GrESt. Es wird also nicht der Übergang des Eigentums aufgrund des Zuschlags,[1] sondern das Meistgebot zur Steuer herangezogen. Dieses Gebot entspricht hinsichtlich seiner Wirkungen dem Abschluss eines schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts.[2] Mit dem Meistgebot erlangt der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.11 Europarechtskonformität des § 1 Abs. 3 GrEStG

Rz. 93d In jüngster Zeit ist die europarechtliche Vereinbarkeit des § 1 Abs. 3 GrEStG in Einbringungsfällen angezweifelt worden. Es wird insoweit die Auffassung vertreten, diese Regelung stehe im Gegensatz zu der EG-Richtlinie 69/335/EWG des Rates v. 17.7.1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital[1]. Denn diese Richtlinie schließe für bestimmte, d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.6.3 Abtretung der Rechte aus einem Kaufangebot (Abs. 1 Nr. 6, 7)

Rz. 56 Während § 1 Abs. 1 Nr. 5 GrEStG Rechtsgeschäfte erfasst, die den (schuldrechtlichen) Anspruch auf die (dingliche) Abtretung eines Übereignungsanspruchs nach § 398 BGB betreffen, werden nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 GrEStG solche Rechtsgeschäfte besteuert, die den Anspruch auf Abtretung der Rechte aus einem Kaufangebot oder – dem Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG fol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.10.5.7 Weitere Folgeänderungen

Rz. 93q Im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Ergänzungstatbestands des § 1 Abs. 3a GrEStG hat der Gesetzgeber mit Art. 26 AmtshilfeRLUmsG außer den Anpassungen des § 1 Abs. 6 GrEStG und des § 6 a GrEStG noch weitere aus § 1 Abs. 3a GrEStG resultierende Folgeänderungen vorgenommen. Hier sind insbesondere die Modifizierung des § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GrEStG zur Ermittlun...mehr