Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldner

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / IV. Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO)

Wenn durch notariellen Vertrag GmbH-Anteile übertragen werden und zum Gesellschaftsvermögen ein Grundstück gehört, müssen der beurkundende Notar und der Steuerschuldner der GrESt-Stelle des zuständigen FA entsprechende schuldrechtliche Geschäfte anzeigen. Die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO endet drei Jahre nach dem Ende des Jahres der Steuerentstehung. Die dann...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / III. Gewerbsmäßiger Schmuggel (§ 373 Abs. 1 AO)

Der Schmuggel nach § 373 AO enthält Qualifikationstatbestände zur Steuerhinterziehung (vgl. Hilgers-Klautzsch in Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 373 AO Rz. 10 [Oktober 2022]; Tormöhlen in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 373 AO Rz. 7 [April 2021]). Der Grundtatbestand setzt im Fall der Begehung durch Unterlassen voraus, dass der Täter die FinBeh. pflichtwidrig über steuerli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.3.1 Haftungsanspruch

Rz. 21 Der Haftungsanspruch entsteht mit der Verwirklichung des Tatbestands, an den das Gesetz die Haftungsfolge knüpft. Obwohl die Inanspruchnahme des Haftungsschuldners nach § 191 Abs. 1 AO im Ermessen der Finanzbehörde liegt, ist die Entstehung der Haftungsschuld davon unabhängig. Der Haftungsbescheid wirkt daher ebenso wie ein Steuerbescheid nicht konstitutiv, sondern de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Da § 278 Abs. 1 AO nur die Vollstreckung aus dem im Wege der Zusammenveranlagung ergangenen Steuerbescheid beschränkt, wird der Erlass eines Haftungsbescheids nach § 71 AO gegen den Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung nicht dadurch ausgeschlossen, dass wegen der Aufteilung der Steuerschuld nach § 278 Abs. 1 AO gegen diesen nicht als Steuerschuldner volls...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3.1 Zweck der Regelung

Rz. 6 Im Fall der unentgeltlichen Übertragung von Vermögensgegenständen von einem Gesamtschuldner auf einen anderen kann der Zuwendungsempfänger unter den in § 278 Abs. 2 AO näher geregelten Voraussetzungen über den sich nach § 278 Abs. 1 AO ergebenden Betrag hinaus in Anspruch genommen werden. Die Regelung soll verhindern, dass die Vollstreckung dadurch erschwert oder verei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.3 Adressat der VZ-Festsetzung

Rz. 121 Der Verspätungszuschlag ist gegen den Erklärungspflichtigen festzusetzen.[1] Wer in dem jeweiligen Steuerpflichtverhältnis Träger der Erklärungspflicht ist, wird durch die einzelnen Steuergesetze bestimmt bzw. ergibt sich durch die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung seitens der Finanzbehörde.[2] Rz. 122 Träger der Steuererklärungspflicht ist nicht der mit der...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 9. Umsatzsteuer: Vorsteuerkorrektur nach Beendigung einer Organschaft

Streitig ist, ob zugunsten der klagenden GmbH die Voraussetzungen für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs vorliegen für Veranlagungszeiträume, in denen sie eine Organgesellschaft war. Es ist zweifelhaft, ob die von der Organgesellschaft während einer umsatzsteuerlichen Organschaft gegenüber dem Organträger erbrachten Leistungen nicht steuerbar sind – insbesondere, wenn der O...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 12.1 Laufende Lohnsteuer

Bei den Arbeitnehmern wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) erhoben. Steuerschuldner ist der Arbeitnehmer.[1] Der Arbeitgeber kann nur als Haftungsschuldner herangezogen werden.[2] Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt.[3] Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei der ...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 12.2 Bekanntwerden durch Außenprüfung

Wird der Sachverhalt, aus dem sich Lohnsteuernachzahlungen ergeben, dem Finanzamt erst durch eine Außenprüfung bekannt, ist nach Auffassung des BFH eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten auszuweisen. Für den Zeitpunkt der Bilanzierung der Rückstellung ist maßgebend, wann der Unternehmer mit der Inanspruchnahme als Haftender ernsthaft rechnen musste.[1] Praxis-Beis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.2 Geltungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift ist nur auf Feststellungsbescheide anwendbar, nicht auf Steuerbescheide.[1] Da die Vorschrift nach ihrem eindeutigen Wortlaut nur auf Feststellungsbescheide anwendbar ist, gilt sie nicht für Grundlagenbescheide, die keine Feststellungsbescheide sind. Rz. 3a § 183 AO erfasst die Fälle, in denen sich der Feststellungsbescheid gegen mehrere Personen richtet,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 183 AO stellt eine Sonderregelung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten dar, die die allgemeinen Regeln über die Bekanntgabe ergänzt.[1] Die Vorschrift regelt nur die Bekanntgabe, nicht die Adressierung des Bescheids, setzt also die richtige Adressierung an den Inhaltsadressaten voraus.[2] Soweit mehrere Feststellungsbeteiligte betroffen und daher Inhaltsadressaten si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.7 Erstattung nichtabziehbarer Beträge

Rz. 45 Aus dem Abzugsverbot für nichtabziehbare Steuern folgt im Umkehrschluss, dass Erhöhungen des Jahresergebnisses, die aus der Erstattung nichtabziehbarer Ausgaben oder gewinnerhöhenden Auflösung von Rückstellungen resultieren, nicht der KSt unterliegen dürfen und bei Ermittlung des steuerlichen Einkommens außerbilanziell zu kürzen sind, soweit sie das Jahresergebnis erh...mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 4.1 Arbeitnehmer bleibt Steuerschuldner

Der Arbeitnehmer bleibt auch in den Fällen einer Nettolohnvereinbarung Steuerschuldner. Grundsätzlich kann er davon ausgehen, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer vorschriftsmäßig einbehalten hat. Etwas anderes gilt nur, wenn er weiß, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig angemeldet hat und diesen Sachverhalt dem Finanzamt nicht unverzüglich mitteilt. Bei ...mehr

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Nettolohnvereinbarungen in ... / 4 Steuerschuldner und Arbeitgeberhaftung

4.1 Arbeitnehmer bleibt Steuerschuldner Der Arbeitnehmer bleibt auch in den Fällen einer Nettolohnvereinbarung Steuerschuldner. Grundsätzlich kann er davon ausgehen, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer vorschriftsmäßig einbehalten hat. Etwas anderes gilt nur, wenn er weiß, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig angemeldet hat und diesen Sachverhalt dem Fin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / 1 Steuerschuldner

Zur Durchführung des steuerlichen Abzugsverfahrens wird der Arbeitnehmer einer der in § 38b EStG festgelegten Steuerklassen I–VI zugeordnet. Der Arbeitgeber ist zwar zur Abführung der Lohnsteuer an das Finanzamt verpflichtet, allerdings sind Steuerschuldner gegenüber dem Finanzamt Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Gesamtschuldner. Gegenüber dem Arbeitgeber ist der Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nettolohnvereinbarung / 3 Steuerschuldner

Auch bei einer Nettolohnvereinbarung bleibt der Arbeitnehmer Steuerschuldner. Deshalb steht ihm ein etwaiger Lohnsteuererstattungsanspruch aus dem Lohnsteuer-Jahresausgleich oder einer Veranlagung zur Einkommensteuer zu. Im Innenverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffene Vereinbarungen über die Abführung des Erstattungsbetrags an den Arbeitgeber sind steuerli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
§ 34 Erlass wegen wesentlic... / 4. Mietausfälle und unterbliebene Mieterhöhungen

Rz. 45 [Autor/Stand] Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsausfälle des Mieters führen zu Rohertragsminderungen. Hier muss der Vermieter alles ihm Zumutbare getan haben, um rückständige Mietzahlungen einzutreiben oder die Räumung des Mietobjekts herbeizuführen.[2] Es kann nicht gefordert werden, dass der Steuerschuldner bei der Auswahl der Mieter besonders vorsichtig agiert hat.[...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
§ 34 Erlass wegen wesentlic... / 3. Leerstand

Rz. 42 [Autor/Stand] Zahlreiche gerichtliche Streitfälle befassen sich mit dem Leerstand von Immobilien aufgrund fehlender Nachfrage infolge eines Überangebots am Markt oder aufgrund struktureller oder konjunktureller Einflüsse.[2] Auch ein Leerstand, der sich aus einer nachhaltigen, strukturell bedingten fehlenden Mieternachfrage ergibt, kann einen Erlass nach § 34 GrStG re...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 35 GrStG regelt fragmentarisch das Verfahren für den Grundsteuererlass nach §§ 32–34 GrStG.[2] Die Vorschrift definiert den Erlasszeitraum, erläutert das Verfahren und regelt Besonderheiten für den Erlass nach § 32 GrStG.[3] Der Erlass wird nur auf Antrag des Steuerschuldners gewährt. Steuerschuldner ist nach § 10 Abs. 1 GrStG derjenige, dem der Steuerge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsgemeinschaft / 3 Besonderheiten

Eine Besonderheit besteht für eine Arbeitsgemeinschaft des Baugewerbes bei der Entstehung der Umsatzsteuer. Erbringen Gesellschafter als Subunternehmer gegenüber der im Baubereich tätigen Arbeitsgemeinschaft Bauleistungen, wird die Arbeitsgemeinschaft Steuerschuldner nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. Abs. 5 Satz 2 UStG. Dies gilt auch, wenn die Arbeitsgemeinschaft selbst noch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 14 [Autor/Stand] § 35 regelt einzelne Aspekte des Erlassverfahrens im Abschnitt IV des GrStG und weist daher enge Bezüge zu den §§ 32–34 GrStG auf. Rz. 15 [Autor/Stand] Versäumt der Steuerschuldner die Frist nach § 35 Abs. 2 Satz 2 GrStG, ist auf Antrag unter den weiteren Voraussetzungen des § 110 AO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn der Steuerschuld...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Rechtsschutz

Rz. 46 [Autor/Stand] Hat die Behörde über einen Antrag auf Grundsteuererlass noch nicht entschieden, so ist eine einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO zur Sicherung allein des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Bescheidung des gestellten Erlassantrages nicht möglich. Vielmehr kann eine einstweilige Anordnung in einem solchen Fall nur zur Sicherung des geltend gemacht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
§ 34 Erlass wegen wesentlic... / 5. Sanierung oder Renovierung

Rz. 47 [Autor/Stand] Zu vertreten hat der Steuerschuldner auch Mietausfälle infolge einer Sanierung oder einer Umgestaltung in zeitlichem Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks.[2] Grundlegende Sanierungen, die typischerweise die Folge unterlassener rechtzeitiger und umfassender Instandhaltung sind, zählen ebenfalls dazu. Gleiches gilt für Umbaumaßnahmen, um die Vermi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
§ 34 Erlass wegen wesentlic... / 1. Grundlagen

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Grundsteuererlass ist als Ausnahmefall für besondere Situationen konzipiert.[2] Er setzt voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten hat. Das ist nach der Rechtsprechung dann der Fall, wenn die Minderung auf Umständen beruht, die außerhalb des Einflussbereiches des Steuerschuldners liegen.[3] Die Ertragsminderung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
§ 34 Erlass wegen wesentlic... / 2. Besondere exogene Ereignisse

Rz. 41 [Autor/Stand] Bei besonderen exogenen Ereignissen ist klar, dass der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten hat. So hat die Covid-19-Pandemie zu Ladenschließungsverfügungen und Beschränkungsanordnungen mit der Folge von Mietausfällen geführt, die dem Steuerschuldner nicht angelastet werden können.[2] Auch Naturkatastrophen (Hochwasser, Übersch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
§ 34 Erlass wegen wesentlic... / 6. Verfall oder Abriss

Rz. 48 [Autor/Stand] Eine wesentliche Ertragsminderung liegt auch bei Verfall einer Immobilie und einem späteren Abriss vor. Der Steuerschuldner hat die Rohertragsminderung zu vertreten, wenn er dem Verfall des Gebäudes nicht entgegengewirkt und die daraus folgende Nichtvermietbarkeit in Kauf genommen hat.[2] Demgegenüber hat der Steuerschuldner nicht zu vertreten, wenn das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsgemeinschaft / Zusammenfassung

Begriff Arbeitsgemeinschaften sind vorübergehende Zusammenschlüsse mehrerer selbstständiger Unternehmer in der Form einer BGB-Gesellschaft zum Zweck der gemeinsamen Durchführung eines oder mehrerer Aufträge, insbesondere in der Bauwirtschaft. Soweit die Arbeitsgemeinschaft selbst mit einem Auftraggeber Verträge abschließt, ist sie Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuergesetzes. S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
§ 34 Erlass wegen wesentlic... / I. Eigengewerblich genutzte bebaute Grundstücke

Rz. 53 [Autor/Stand] § 34 Abs. 2 GrStG entspricht den bisherigen Regelungen in § 33 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2. Von eigengewerblicher Nutzung ist auszugehen, wenn der Steuerschuldner, dem das Grundstück bei der Festsetzung des Grundsteuerwerts zugerechnet wird, das Grundstück für eigengewerbliche Zwecke tatsächlich nutzt.[2] Der Grundstückseigentümer muss seine Tätigkeit auf d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
§ 34 Erlass wegen wesentlic... / III. Nicht zu vertretende Minderung der Ausnutzung des Grundstücks

Rz. 59 [Autor/Stand] Indem § 34 Abs. 2 an Abs. 1 anknüpft, setzt auch der Erlass bei eigengewerblicher Nutzung voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung der Ausnutzung nicht zu vertreten hat.[2] Das ist dann der Fall, wenn er sie weder selbst herbeigeführt hat noch ihren Eintritt durch geeignete und zumutbare Maßnahmen hätte verhindern können.[3] Nicht zu vertreten sind...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
§ 34 Erlass wegen wesentlic... / F. Verfahrensablauf und Rechtsfolgen

Rz. 73 [Autor/Stand] Der Teilerlass der Grundsteuer wird nur auf Antrag gewährt.[2] Der Steuerschuldner beantragt den Erlass der Grundsteuer nach § 35 Abs. 2 Satz 2 GrStG bei der hebeberechtigten Gemeinde bis zum 31.3. des Folgejahres. Entsprechende Antragsmuster sind veröffentlicht.[3] Rz. 74 [Autor/Stand] Die Gemeinde entscheidet in eigener Zuständigkeit ohne Bindung an Bes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
§ 34 Erlass wegen wesentlic... / I. Einordnung in die Erlasstatbestände

Rz. 1 [Autor/Stand] § 34 GrStG ist die dritte Erlassvorschrift des vierten Abschnitts des Grundsteuergesetzes und regelt den Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken. Sie erfasst Grundstücke, die entgeltlich überlassen, eigengewerblich genutzt oder teilweise eigengewerblich genutzt werden. Die Norm hat als Spezialregelung Vorrang vor den allgemein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
§ 34 Erlass wegen wesentlic... / IV. Unbilligkeit der Einziehung der Grundsteuer

Rz. 60 [Autor/Stand] Der Teilerlass bei eigengewerblich genutzten bebauten Grundstücken ist nach § 34 Abs. 2 Satz 2 GrStG an die weitere Voraussetzung geknüpft, dass die vollständige Einziehung der Grundsteuer nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebs unbillig wäre, was eine hohe Hürde für den Erlass in dieser Konstellation bedeutet. Unbilligkeit stellt auf die ob...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Frist

Rz. 32 [Autor/Stand] Der Antrag auf Erlass ist nach § 35 Abs. 2 Satz 2 GrStG bis zu dem auf den Erlasszeitraum folgenden 31.3. zu stellen. Die kurz bemessene Frist ist eine gesetzliche Frist, die nicht verlängert werden kann. Die zeitliche Befristung des Erlassantrags dient dem Interesse des Steuergläubigers, ihm alsbald nach Ablauf des Kalenderjahres, für das er die Grundst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
§ 34 Erlass wegen wesentlic... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 [Autor/Stand] Der Erlass betrifft bestimmten inländischen Grundbesitz bei erheblicher Ertragsminderung. § 34 GrStG bezieht sich auf den Steuergegenstand des Grundbesitzes in Form bebauter Grundstücke. Das sind nach § 248 Satz 1 BewG Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Es wird differenziert zwischen bebauten Grundstücken, die gegen Entgelt überlass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entscheidung über den Erlass

Rz. 19 [Autor/Stand] Über den Erlass, der Teil des Erhebungsverfahren ist, entscheidet grds. die hebeberechtigte Gemeinde.[2] In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie für die Stadtgemeinde Bremen ist das Finanzamt als Landesfinanzbehörde für den Erlass zuständig.[3] Über den Antrag auf Erlass kann die Behörde erst nach Ablauf des Kalenderjahres entscheiden, für das Grund...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nettolohnvereinbarungen in ... / 4.5 Abtretung von Kindergeld

Denkbar ist auch, dass Ansprüche auf Kindergeld an den Arbeitgeber abgetreten werden. In einem anhängigen Revisionsverfahren ist die Frage streitig, ob der Bruttoarbeitslohn bei einer Nettolohnvereinbarung betragsmäßig um das Kindergeld zu reduzieren ist, wenn das Kindergeld vereinbarungsgemäß an den Arbeitgeber ausgezahlt wird.[1] Nach dem Urteil der Vorinstanz sind die Ausz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
§ 34 Erlass wegen wesentlic... / 7. Bevorstehender Verkauf

Rz. 49 [Autor/Stand] Beabsichtigt der Steuerschuldner das bebaute Grundstück zu verkaufen und lässt es daher leer stehen, kommt ein Grundsteuererlass grundsätzlich nicht in Betracht. Liegen aber neben Maßnahmen zum Verkauf des Objekts auch intensive Vermietungsaktivitäten vor, schließt dies einen Grundsteuererlass nicht aus.[2]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
§ 34 Erlass wegen wesentlic... / E. Kein Erlass bei Fortschreibung (Abs. 4)

Rz. 70 [Autor/Stand] Die Vorschrift stimmt wortgleich mit § 33 Abs. 4 GrStG überein. Ein Grundsteuererlass aufgrund der Minderung des normalen Rohertrags oder bei Minderung der Ausnutzung ist bei bebauten Grundstücken ausgeschlossen, wenn im Erlasszeitraum die wesentliche Ertragsminderung durch eine Fortschreibung des Grundsteuerwerts berücksichtigt werden kann. § 34 Abs. 4 ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nettolohnvereinbarungen in ... / 4.3 Steuererstattungsanspruch steht Arbeitnehmer zu

Ein Steuererstattungsanspruch, der sich bei zu hoch einbehaltener und abgeführter Lohnsteuer ergibt, steht grundsätzlich dem Arbeitnehmer zu.[1] Dies gilt unabhängig von der Verpflichtung des Arbeitnehmers, solche Erstattungsbeträge an den Arbeitgeber weiterzuleiten.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kirchensteuer im Lohnsteuer... / 2.1 Methodenwahlrecht des Arbeitgebers

Macht der Arbeitgeber in den vom Gesetz zugelassenen Fällen von der Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung Gebrauch, ist auch die Kirchensteuer zu pauschalieren. Er ist dann – wie bei der pauschalen Lohnsteuer – der Steuerschuldner. Die pauschale Kirchensteuer ist als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die Berechnung der pauschalen Kirchensteuer folgt anderen Grundsätzen als beim...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 3.2 Die Geringfügigkeitsgrenze

Das Haushaltsscheckverfahren darf nur angewendet werden, wenn das Arbeitsentgelt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze i. H. v. 538 EUR nicht übersteigt. Dabei ist zu beachten, dass als Arbeitsentgelt im Haushaltsscheckverfahren solche Zuwendungen unberücksichtigt bleiben, die nicht in Geld gewährt worden sind. Sachbezüge, wie z. B. kostenlose Verpflegung oder Unterkunft, si...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nettolohnvereinbarungen in ... / 4.2 Gesetzliche Haftung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber haftet für eine zu gering abgeführte Lohnsteuer nach den allgemeinen Grundsätzen.[1] Folglich hat der Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung den durch Hochrechnung ermittelten Bruttolohn anzugeben, dessen Höhe er dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung entnehmen kann.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nettolohnvereinbarungen in ... / 4.4 Abtretung des Steuererstattungsanspruchs

Erstattet der Arbeitnehmer die aufgrund einer Einkommensteuerveranlagung zu viel gezahlten Lohnsteuern an den Arbeitgeber, so kann dies nicht rückwirkend bei der Einkommensteuerveranlagung als Minderung des Arbeitslohns berücksichtigt werden, sondern erst im Jahr der Rückzahlung.[1] Hinweis Steuerberatungskosten Die Übernahme von Steuerberatungskosten durch den Arbeitgeber füh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
§ 34 Erlass wegen wesentlic... / D. Gemischt genutzte Grundstücke (Abs. 3)

Rz. 66 [Autor/Stand] Bei nur teilweiser eigengewerblicher Nutzung ist die Rohertragsminderung für diesen Teil nach den Grundsätzen des Absatzes 2 und für die andere Nutzung nach Absatz 1 zu ermitteln und sodann für den ganzen Steuergegenstand ein einheitlicher Prozentsatz der Ertragsminderung zu berechnen. Das Gesetz gibt damit eine klare Abfolge der Berechnung vor. Im erste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Form

Rz. 30 [Autor/Stand] Der Erlass der Grundsteuer wird nach § 35 Abs. 2 Satz 1 GrStG nur auf Antrag gewährt. Das Gesetz sieht für den Antrag keine bestimmte Form vor. Es ist jedoch zu empfehlen, den Antrag schriftlich zu stellen, damit eine rechtssichere Dokumentation gewährleistet ist.[2] Rz. 31 [Autor/Stand] Da Anträge nach §§ 33, 34 GrStG sich jeweils nur auf einen Erlasszei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
§ 34 Erlass wegen wesentlic... / II. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Vorschrift führt bei bestehender materieller Steuerpflicht zwei Tatbestände mit differenzierten Voraussetzungen abschließend auf, bei deren Erfüllung ein Rechtsanspruch auf Teilerlass der Grundsteuer besteht.[2] Den beiden Tatbeständen, die einen Erlass der Grundsteuer i.H.v. 25 oder 50 % vorsehen, ist ein übergeordnetes öffentliches Interesse gemeins...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
§ 34 Erlass wegen wesentlic... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Vorschrift geht zurück auf das Grundsteuergesetz v. 7.8.1973.[2] § 33 Abs. 1 GrStG 1973 sah den Erlass der Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung vor und erfasste sowohl Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als auch bebaute Grundstücke. War der normale Rohertrag um mehr als 20 % gemindert und hatte der Steuerschuldner die Minderung nicht z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.4 Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers

Zur Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers gehört, dass dieser gegenüber dem Prüfer zur Klärung von Fragen Rede und Antwort steht. Die Auskunftspflicht gilt bei der Lohnsteuer-Außenprüfung auch für Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber dem Prüfer ausdrücklich als Auskunftsperson benannt hat, etwa den Personalchef, den Leiter der Steuerabteilung oder den Entgeltabrechner. Für den Prüfer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 10. Stiftungsbesteuerung

Die Besteuerung von österr. Privatstiftungen erfolgt nach geltender Gesetzeslage auf drei Ebenen. Auf der ersten Ebene werden unentgeltliche Zuwendungen an die Privatstiftung im Rahmen der Stiftungseingangsbesteuerung[25] grundsätzlich mit einem fixen Steuersatz von 2,5 % besteuert. Dieser Steuersatz kann in den in § 2 Abs. 1 Stiftungseingangssteuergesetz genannten Fällen au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
§ 34 Erlass wegen wesentlic... / II. Rohertrag

Rz. 26 [Autor/Stand] Der Erlasstatbestand bezieht sich in erster Linie auf bebaute Grundstücke, die entgeltlich überlassen sind. Das sind Grundstücke, die vermietet bzw. nicht gewerblich eigengenutzt sind. Einzubeziehen sind aber auch bebaute Grundstücke, die benutzbar wären, aber ungenutzt sind. § 34 GrStG macht an einer maßgeblichen Minderung des tatsächlichen Rohertrags f...mehr