Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldner

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 33a Wie in den Sonderverbrauchsteuergesetzen (§ 23 MinöStG; § 22 Abs. 3 AlkoholStG; § 21 TabStG; § 17 Abs. 1 SchaumwZwStG; § 13 Abs. 1 BierStG; § 13 Abs. 1 KaffeeStG) ist auch im UStG für den Steuergegenstandder Einfuhr aus Drittländern die sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften vorgeschrieben. Gemäß § 21 Abs. 2 UStG gelten die Vorschriften für Zölle – ausgenommen die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Zahlungsaufschub (§ 21 Abs. 3 und 3a UStG)

Rz. 321 Nach § 21 Abs. 3 UStG kann die Zahlung der EUSt ohne Sicherheitsleistung aufgeschoben werden, wenn die zu entrichtende Steuer nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG in voller Höhe als Vorsteuer abgezogen werden kann.[1] Diese Vorschrift wurde durch das UStG 1980 eingefügt und entspricht der früheren Verwaltungsübung. Danach wird, ausgenommen im Fall des Einzelaufschubs, unter V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.2.4 Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 229 Die Zollvorschriften über Zolllager gelten für die EUSt sinngemäß [1], auch wenn das Zolllager lediglich die Funktion eines Aufschublagers hat. Die Lagervorschriften werden grundsätzlich auch dann sinngemäß angewendet, wenn der Einführer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Für zum Zolllager abgefertigte Waren entsteht zunächst keine EUSt-Schuld, sondern erst dur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Entstehung einer weiteren Einfuhrumsatzsteuer (§ 21 Abs. 4 UStG)

Rz. 326 Bemessungsgrundlage für die EUSt ist gem. § 11 UStG der Wert des eingeführten Gegenstands zuzüglich der im Zeitpunkt des Entstehens der EUSt auf den Gegenstand entfallenden Zölle und Verbrauchsteuern (ausschließlich der EUSt). In den Fällen, in denen die Einfuhrabgabenschuld nach dem Zeitpunkt des Entstehens der EUSt entsteht (z. B. bei unterschiedlichen Anträgen auf...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 7 Gesonderte Feststellung (§ 10a S. 6 und 7 GewStG)

Rz. 115 Nach § 10a S. 6 GewStG ist die Höhe der vortragsfähigen Fehlbeträge gesondert festzustellen. Vortragsfähige Fehlbeträge sind nach § 10a S. 7 GewStG die nach der Kürzung des maßgebenden Gewerbeertrags nach § 10a S. 1 und 2 GewStG zum Schluss des Ez verbleibenden Fehlbeträge. Der gesonderten Feststellung unterliegt somit nicht nur die Höhe des vortragsfähigen Gewerbeve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermessensspielraum der Kommunen

Rz. 19 [Autor/Stand] Mit der Festsetzung der Hebesätze entscheidet die Kommune gleichzeitig über die Erhebung einer Grundsteuer dem Grunde nach. Hinsichtlich der Höhe der Hebesätze haben die Gemeinden einen weiten Ermessensspielraum. Seine Grenzen findet der Ermessensspielraum in § 26 GrStG sowie in den allgemeinen Grundsätzen des Steuer- und Haushaltsrechts.[2] Das Hebesatz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Neuveranlagung zur Beseitigung eines Fehlers

Rz. 37 [Autor/Stand] Der Steuermessbetrag wird nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 GrStG auch dann neu festgesetzt, wenn dem Finanzamt bekannt wird, dass die letzte Veranlagung fehlerhaft ist. In diesem Zuge ist § 176 AO entsprechend anzuwenden. Dies gilt jedoch nur für Veranlagungszeitpunkte, die vor der Verkündung der maßgeblichen Entscheidung eines obersten Gerichts des Bundes liegen....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermäßigung der Steuermesszahl wegen Denkmalschutzes (Abs. 5)

Rz. 74 [Autor/Stand] Für bebaute Grundstücke, auf denen sich Gebäude befinden, die Baudenkmäler i.S.d. jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes sind, wird die Steuermesszahl i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 GrStG um 10 % ermäßigt (§ 15 Abs. 5 Satz 1 GrStG). Die Ermäßigung der Steuermesszahl nach § 15 Abs. 5 GrStG setzt somit voraus, dass sich auf dem Grundstück Gebäude befinden, die B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Antrag und Anzeigepflicht (Abs. 6)

Rz. 111 [Autor/Stand] Mit dem im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022[2] neu aufgenommenen § 15 Abs. 6 Satz 1 GrStG wird allgemein gültig geregelt, dass der Abschlag auf die Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG auf Antrag zunächst für jeden Erhebungszeitraum innerhalb des Hauptveranlagungszeitraums gewährt wird, wenn nachgewiesen wird, dass die jeweiligen Voraussetzun...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 4. Abweichende erste Fälligkeit im Erhebungszeitraum 2025 (Abs. 3)

Rz. 324 [Autor/Stand] Gemäß § 12 Abs. 3 Sätze 1 und 2 HmbGrStG wird der erste Fälligkeitstermin für die ab 2025 erhobene Grundsteuer abweichend von § 28 Abs. 1 GrStG und § 10 Abs. 2 HmbGrStG einmalig vom 15.2.2025 auf den 30.4.2025 verschoben. Vor den Fälligkeitsterminen geleistete Zahlungen werden nach § 12 Abs. 3 Satz 3 HmbGrStG zu den nächsten Fälligkeitsterminen verrechn...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 270 [Autor/Stand] § 8 Erlass im Härtefall (1) In einem besonders gelagerten, nicht rohertragsbedingten Härtefall kann der Anteil der Grundsteuer B, der auf den Grundsteuermessbetrag eines Gebäudes entfällt, teilweise erlassen werden. Der Erlass wird nur auf Antrag gewährt. Ein Fall nach Satz 1 liegt regelmäßig vor, 1. wenn die Lage ganz erheblich von den ortsüblichen Verhä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohnungsbaugesetze und Wohnraumförderungsgesetze der Länder (Abs. 3)

Rz. 48 [Autor/Stand] Für Grundstücke, für die nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz[2], nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz[3] oder nach den Wohnraumförderungsgesetzen der Länder eine Förderzusage erteilt wurde, gilt nach § 15 Abs. 3 GrStG ebenfalls eine um 25 % ermäßigte Grundsteuermesszahl. Somit wird auch diesen Grundstücken eine entsprechende Grundsteuervergünstigung gewährt....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wohnraumförderungsgesetz (Abs. 2)

Rz. 39 [Autor/Stand] Die Steuermesszahl nach § 15 Abs. 1 Nr. 2a GrStG wird gemäß § 15 Abs. 2 GrStG um 25 % ermäßigt, wenn für das Grundstück nach § 13 Abs. 3 des Wohnraum förderungsgesetzes (WoFG) [2] eine Förderzusage durch schriftlichen Verwaltungsakt oder durch öffentlich-rechtlichen Vertrag erteilt wurde und die sich aus der Förderzusage ergebenden Bindungen i.S.d. § 13 A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Neuveranlagung in Folge von § 222 BewG (Abs. 1)

Rz. 16 [Autor/Stand] Da die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Festsetzung der Steuermessbeträge mit den entsprechenden Vorschriften über die Feststellung von Grundsteuerwerten korrespondieren müssen, sieht § 17 GrStG entsprechende Neuveranlagungen vor. Eine Neuveranlagung nach § 17 Abs. 1 GrStG setzt stets eine Fortschreibung des Grundsteuerwerts voraus. Rz. 17 [Aut...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Grundsteuermesszahlen (Abs. 1)

Rz. 161 [Autor/Stand] Die Grundsteuermesszahl beträgt gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 HmbGrStG grundsätzlich einheitlich und damit sowohl für die Fläche des Grund und Bodens als auch die Gebäudeflächen 100 Prozent. Für den Äquivalenzbetrag (Grundsteuerwert) der Wohnflächen wird die Grundsteuermesszahl auf 70 Prozent ermäßigt. Für den Äquivalenzbetrag der Nutzflächen wird die Grundst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Verbot von Billigkeitsmaßnahmen (Satz 2 Halbs. 1)

Rz. 12 [Autor/Stand] Nach § 181 Abs. 1 Satz 1 AO sind auf die gesonderte Feststellung von Einheitswerten die Vorschriften über die Steuerfestsetzung sinngemäß anzuwenden. Damit könnte auch § 163 AO zur Anwendung kommen und Einheitswerte aus persönlichen oder sachlichen Billigkeitsgründen niedriger als nach den gesetzlichen Vorschriften festgestellt werden. Rz. 13 [Autor/Stand...mehr

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Einführung BewG / V. Kritik und verfassungsrechtliche Einwände gegen das "Bundesmodell"

Rz. 520 [Autor/Stand] Das GrStRefG v. 26.11.2019[2] fußt im Wesentlichen auf der gleichen Konzeption wie das bisherige Bewertungsrecht, nämlich derjenigen einer "wertbezogene(n) Boden- und Gebäudesteuer, die grob typisierte Verkehrswerte zum Maßstab der Besteuerung nimmt."[3] Dabei verfolgt es das Ziel, durch "vereinfachte Wertermittlung und Revitalisierung turnusmäßiger Hau...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Grundvermögen

Rz. 24 [Autor/Stand] Mit dem Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer[2] wurde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, bei der Grundsteuer von den bundesgesetzlichen Regelungen abzuweichen, vgl. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG.[3] Von der sog. Länderöffnungsklausel hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Hamburgische Grundsteuergesetz (HmbGrStG) vom 24.8.2021[4] für den ...mehr

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Baugewerbe / 5 Steuerschuldner

Grundsätzlich ist der leistende Unternehmer Steuerschuldner.[1] Im Baugewerbe kann es aber insbesondere in den folgenden Fällen zu einer Übertragung der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) kommen: Ein ausländischer Unternehmer führt im Inland eine steuerbare und steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung aus.[2] Es wird ein Umsatz ausgeführt, der unter ...mehr

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Baugewerbe / 5.3 Leistungen an bauleistende Unternehmer

Führt ein Unternehmer Werklieferungen und sonstige Leistungen aus, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, wird der Leistungsempfänger dann zum Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist, der selbst solche Bauleistungen nachhaltig ausführt.[1] Darüber hinaus ist gesetzlich klargestellt, dass als Grundstücke insbes...mehr

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Baugewerbe / 5.1 Leistungen ausländischer Bauunternehmer

Bauleistungen ausländischer Unternehmer unterliegen nach den allgemeinen nationalen Rechtsvorschriften im Inland der Umsatzsteuer, wenn das Grundstück, auf das sich die Bauleistung bezieht, im Inland liegt. Damit werden im Regelfall die Bauleistungen nach deutschem Steuerrecht steuerbar und steuerpflichtig sein, wenn es sich um eine im Inland ausgeführte Bauleistung handelt....mehr

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Baugewerbe / 5.2 Leistungen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen

Unter das Reverse-Charge-Verfahren können nur Leistungen fallen, die auch zu einer Entstehung von Umsatzsteuer führen, also im Inland steuerbar und auch steuerpflichtig sind. Damit muss eine Leistung, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt, steuerbar sein und auch nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG fallen. Deshalb können nur Grundstücksumsätze...mehr

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Baugewerbe / 4.3 Steuerentstehung bei Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens

Führt ein ausländischer Unternehmer im Inland eine steuerbare und steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung aus[1] oder wird eine Bauleistung an einen Unternehmer ausgeführt, der selbst Bauleistungen ausführt[2], wird der Leistungsempfänger der Schuldner der Umsatzsteuer. In diesen Fällen entsteht die Umsatzsteuer – unabhängig davon, ob die beteiligten Vertragspa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 7.2 Wirkung gegenüber den Arbeitnehmern

Rz. 40 Die LSt-Außenprüfung entfaltet keine unmittelbare Wirkung gegenüber den Arbeitnehmern, da diese nicht Beteiligte in diesem Verfahren sind (Rz. 24). Allerdings können im Rahmen der LSt-Außenprüfung festgestellte Tatsachen bei der Festsetzung der ESt gegenüber dem Arbeitnehmer verwertet werden. Bestandskräftige Festsetzungen können nach § 173 Abs. 1 AO geändert werden, ...mehr

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Baugewerbe / 2 Steuerbefreiungen im Baugewerbe

Bauleistungen unterliegen i. d. R. keiner Steuerbefreiung. Nur in den Fällen, in denen der Unternehmer als Bauträger auftritt[1] und er dem Leistungsempfänger Verfügungsmacht an einem Grundstück verschafft, kann sich eine Steuerbefreiung für die gesamte Leistung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG ergeben, da die Übertragung des Grundstücks unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt....mehr

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Baugewerbe / Zusammenfassung

Überblick Unternehmer im Baugewerbe unterliegen wie alle anderen Unternehmer den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuerrechts. Allerdings ergeben sich auf fast allen Stufen der Abwicklung eines Bauauftrags Besonderheiten, die bei Nichtbeachtung erhebliche finanzielle Nachteile für den Bauunternehmer nach sich ziehen können. Insbesondere die Steuerentstehung und die korrek...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.1 Arbeitgeber

Rz. 21 Der Arbeitgeber ist im Rahmen der LSt-Außenprüfung Stpfl. nach § 33 AO (Rz. 2) und Verfahrensbeteiligter nach § 78 Nr. 2 AO, da sich die LSt-Außenprüfung gegen ihn richtet. Dies gilt unabhängig davon, ob er Einbehaltungs- und Abführungsverpflichteter der LSt, Haftungsschuldner oder selbst Steuerschuldner der pauschalierten LSt ist. Rz. 22 Als Beteiligten treffen den Ar...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.4 Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers

Zur Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers gehört, dass dieser gegenüber dem Prüfer zur Klärung von Fragen Rede und Antwort steht. Die Auskunftspflicht gilt bei der Lohnsteuer-Außenprüfung auch für Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber dem Prüfer ausdrücklich als Auskunftsperson benannt hat, etwa den Personalchef, den Leiter der Steuerabteilung oder den Entgeltabrechner. Für den Prüfer...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.7 Steuerschuldnerschaft bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft

Bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft sind die Abkömmlinge Steuerschuldner; dieses im Verhältnis der auf sie entfallenden Anteile (§ 20 Abs. 2 ErbStG). Des Weiteren bestimmt § 20 Abs. 2 ErbStG, dass der überlebende Ehegatte für die gesamte Erbschaftsteuer Steuerschuldner ist. Damit sollen die Zugriffsmöglichskeiten auf das Gesamtgut sichergestellt werden.[1]mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2.5 Steuerschuldner

Besonderheiten können sich ergeben, wenn der Sachverhalt einen Auslandsbezug aufweist. Findet bei einem grenzüberschreitenden Umsatz bzw. ausländischen Leistungsort kein Reverse-Charge-Verfahren Anwendung, muss sich derjenige, der die Veranstaltungsleistung erbringt bzw. die Eintrittsberechtigung einräumt, dort umsatzsteuerlich registrieren. Grundsätzlich ist der leistende Un...mehr

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Der dingliche Arrest nach d... / b) Arrestschuldner

Arrestschuldner kann jeder (künftige) Vollstreckungsschuldner i.S.d. § 253 AO sein, d.h. der Steuerschuldner selbst, aber auch die Personen, die für die Steuer haften oder verpflichtet sind, die Vollstreckung zu dulden. Ob der Arrestschuldner seinen Wohnsitz im Inland oder im Ausland hat und ob es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt, ist unerheblich (Bruschk...mehr

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Werkleistung/Werklieferung / 1 Allgemeines

Das Umsatzsteuergesetz kennt nur Lieferungen und sonstige Leistungen als steuerbare Leistungen i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Einheitliche Leistungen, die sowohl Elemente von Lieferungen als auch von sonstigen Leistungen enthalten, müssen für die korrekte umsatzsteuerliche Erfassung entweder den Lieferungen oder den sonstigen Leistungen zugeordnet werden. Auswirkungen ergeb...mehr

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Rückgängigmachung, Rückgabe... / 2.3 Lösung

B ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG. Die Leistungen führt er im Rahmen seines Unternehmens aus. Der Verkauf von Zaunteilen ist eine Lieferung nach § 3 Abs. 1 UStG, da dem Kunden Verfügungsmacht an Gegenständen verschafft wird. Da der Gegenstand der Lieferung befördert wird – unerheblich ist dabei, ob der Lieferer oder der Abnehmer den Gegenstand transportiert –, ist eine ...mehr

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Rückgängigmachung, Rückgabe... / 6.3 Lösung

F ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der Leistungen im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Lieferung des Fahrrads "Puki" im Frühjahr 2025 war eine nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbare Lieferung, die auch keiner Steuerbefreiung unterlag. Da K insgesamt 299 EUR aufwandte, war aus diesem Betrag die USt mit 19 %[1] herauszurechnen. Die Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs....mehr

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Rückgängigmachung, Rückgabe... / 7.3 Lösung

Sowohl K als auch G sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, die Leistungen im Rahmen ihres Unternehmens ausführen. Da G im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung auftritt, ist er Kommissionär, K ist der Kommittent. Damit ergibt sich zwingend aus § 3 Abs. 3 UStG die Folge, dass eine Lieferung von K an G und gleichzeitig eine Lieferung von G an den jeweiligen Kunden vorliegt, ...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 2.2 Antragstellung

Damit das Finanzamt die ausländische Steuer anrechnet, ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Die Anrechnung erfolgt also nicht von Amts wegen. Der Antrag kann noch bis zur Bestandskraft der Steuerfestsetzung gestellt werden.[1] Den Antrag kann jeder Steuerschuldner stellen, darüber hinaus auch der Testamentsvollstrecker, der Nachlassverwalter oder der Nachlasspfleger.[2]...mehr

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Beschränkung des Vorsteuera... / 4.3 Lösung

A ist Unternehmer, da er im Rahmen seines Architekturbüros selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist.[1] Soweit er das Haus für seine privaten Wohnzwecke nutzt, ist er nicht unternehmerisch tätig. Generell kann er Gegenstände, die er sowohl für unternehmerische als auch für unternehmensfremde (private) Zwecke verwenden möchte, insgesamt seinem Unte...mehr

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Rückgängigmachung, Rückgabe... / 5.3 Lösung

A ist als Angestellter nicht unternehmerisch tätig, da er weisungsgebunden in das Unternehmen des U eingebunden ist.[1] Da er aber mehrfach, unter Ausnutzung der gleichen Verhältnisse zur Erzielung von Einnahmen Dritten Vorteile zugewendet hat, ist er, insoweit es um die Vorteilsgewährung geht, als Unternehmer anzusehen (selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsab...mehr

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Beschränkung des Vorsteuera... / 1 Problematik

Bezieht der Unternehmer eine Lieferung oder eine sonstige Leistung für sein Unternehmen[1], kann er – soweit eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt – für diesen Leistungsbezug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 UStG den ihm berechneten Umsatzsteuerbetrag als Vorsteuer abziehen. Wichtig Notwendigkeit der ordnungsgemäßen Rechnung nicht in allen Fällen Eine ordnungsgemäße Rechnung ist nach a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückgängigmachung, Rückgabe... / 4.3 Lösung

V ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der Leistungen im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Dass die Leistung an einen Freund ausgeführt wird, ändert nichts daran, dass die Leistung im Rahmen des Unternehmens erfolgt, wenn sie erkennbar um einer Gegenleistung willen erbracht wird. Hinweis Leistung im Rahmen des Unternehmens auch bei verbilligter Leistung Wird eine Leistung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonstige Leistung / 1 Bedeutung der sonstigen Leistung

Der Begriff der sonstigen Leistung ist neben dem Begriff der Lieferung der Kernbegriff des Umsatzsteuerrechts für die Ausführung wirtschaftlicher Leistungen. Die Begriffe der Lieferung und der sonstigen Leistung beschreiben als Unterbegriffe der "Leistung" im Umsatzsteuerrecht alle Möglichkeiten, die im Rahmen eines Leistungsaustauschprozesses im Umsatzsteuerrecht gegeben si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.6 Rechtsschutz

Rz. 15 Der von der Gemeinde festgesetzte Hebesatz kann nicht unmittelbar mit Rechtsmitteln angefochten werden. Der Steuerschuldner hat jedoch die Möglichkeit, im Rahmen eines Widerspruchs gegen den Grundsteuerbescheid den angewendeten Hebesatz überprüfen zu lassen (§ 12 GrStG Rz. 12). Im Rahmen des Anfechtungsverfahrens gegen den Grundsteuerbescheid wird das Verwaltungsgerich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 2.6 Rechtsschutz

Rz. 15 Der von der Gemeinde festgesetzte Hebesatz kann nicht unmittelbar mit Rechtsmitteln angefochten werden. Der Steuerschuldner hat jedoch die Möglichkeit, im Rahmen eines Widerspruchs gegen den Grundsteuerbescheid den angewendeten Hebesatz überprüfen zu lassen (§ 12 GrStG Rz. 12). Im Rahmen des Anfechtungsverfahrens gegen den Grundsteuerbescheid wird das Verwaltungsgerich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.6 Rechtsschutz

Rz. 15 Der von der Gemeinde festgesetzte Hebesatz kann nicht unmittelbar mit Rechtsmitteln angefochten werden. Der Steuerschuldner hat jedoch die Möglichkeit, im Rahmen eines Widerspruchs gegen den Grundsteuerbescheid den angewendeten Hebesatz überprüfen zu lassen (§ 12 GrStG Rz. 12). Im Rahmen des Anfechtungsverfahrens gegen den Grundsteuerbescheid wird das Verwaltungsgerich...mehr

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Photovoltaikanlagen und Ums... / 3.3 Lösung

P ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist[1]; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehört die Erzeugung von Strom. Wichtig Kleinunternehmereigenschaft liegt vor P erfüllt die Voraussetzungen für die Kleinunternehmereigenschaft.[2] Bei Unternehmensgründung im Jahr 2022 darf der Gesamtumsatz – nach dem noch bis 31...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Steuerschuldner für die Grundsteuer

Rz. 121 [Autor/Stand] Bei der bis zum 31.12.2024 geltenden Einheitsbewertung ist in Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden aufgrund der getrennten Bewertung von Gebäude und Grund und Boden der (wirtschaftliche) Eigentümer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden Schuldner der dafür entstehenden Grundsteuer sowie der zivilrechtliche Eigentümer des dazugehörigen belas...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Haftung im steuerlichen Sinn meint das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, d. h. jemand muss die Steuerschuld eines anderen gegenüber dem Finanzamt übernehmen und zahlen. Das kommt immer dann in Betracht, wenn der die Steuer eigentlich Schuldende über kein Vermögen (mehr) verfügt und ein anderer für die Vermögenslosigkeit verantwortlich i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 138. Gesetz über die Strafbefreiende Erklärung (Strafbefreiungserklärungsgesetz – StraBEG) v 23.12.2003, BGBl I, 2003, 2928

Rn. 158 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Das StraBEG ist am 30.12.2003 in Kraft getreten. Es hat folgenden Inhalt: § 1 StraBEG: Wer ESt, KSt, USt, VSt (!), GewSt, ErbSt oder Abzugssteuern nach dem ESt, verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt hat, wird nicht nach den §§ 370, 370a AO oder § 26c UStG bestraft, soweit er nach dem 31.12.2003 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Rz. 67 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Schuldner der LSt ist der ArbN (§ 38 Abs 2 Satz 1 EStG; > Steuerschuldner). Da dessen LSt-Schuld iHd vom ArbG einbehaltenen LSt erlischt, besteht eine LSt-Schuld des ArbN nach dem Steuerabzug nur fort, soweit die LSt nicht oder nicht in zutreffender Höhe einbehalten worden ist (vgl BFH vom 28.08.1991 – I R 3/89, BStBl 1992 II, 107). Entsprec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Anwendung des § 21 ErbStG setzt voraus, dass es sich um Erwerbe mit unbeschränkter Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG handelt (s. § 2 ErbStG Rz. 35 ff.). Bei beschränkter Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG; s. § 2 ErbStG Rz. 140 ff.) besteht keine Anrechnungsmöglichkeit. Der Erblasser bzw. Zuwender oder der Erwerber müssen demnach Inlände...mehr