Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldner

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 1 Grundsätze

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen i. S. d. § 15 EStG zu verstehen (§ 2 Abs. 1 GewStG). Unternehmer, die Werkleistungen/Werklieferungen erbringen, sind immer gewerblich tätig (z. B. Bauträger, Inhaber einer Reparaturwerkstatt etc.). Steuerschuldner ist der Untern...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fürsorgepflicht / 2.3 Beitragsberechnung

Aufgrund der Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber auch gegenüber dem Arbeitnehmer verpflichtet, Lohn, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge richtig zu berechnen. Der Arbeitgeber ist im Rahmen des Üblichen und Zumutbaren außer der sachgerechten Bearbeitung und Behandlung der Lohnsteuer auch verpflichtet, ungerechtfertigte Nachversteuerungsansinnen der Finanzverwaltung abzule...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2 Beteiligter oder Bevollmächtigte (§ 122 Abs. 1 AO)

Rz. 42 Zu unterscheiden sind folgende Begriffe: Steuerschuldner: Steuerschuldner ist nach §§ 37, 43 AO derjenige, gegen den sich ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis richtet; er ist derjenige, der von einem Steuerbescheid betroffen und dem dieser daher bekanntzugeben ist. Steuerpflichtiger: Handelt es sich nicht um einen Steuerbescheid, sondern um einen sonstigen Verwal...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 8 Abrechnung und Berechnung der Umsatzsteuer

Bemessungsgrundlage ist der in der Rechnung oder Gutschrift ausgewiesene Betrag ohne Umsatzsteuer. Bei Entgeltvereinbarungen zwischen Unternehmern sollte die Umsatzsteuer bei der Preisvereinbarung nicht einbezogen sein. Bei einem Angebot kann die Preiswiedergabe z. B. wie folgt lauten: "5.000 EUR zuzüglich Umsatzsteuer, falls der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nicht sel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1 Bekanntgabe an Inhaltsadressaten oder Drittbetroffene (§ 122 Abs. 1 S. 1 AO)

Rz. 43 Der Verwaltungsakt ist an denjenigen bekannt zu geben, für den er seinem Inhalt nach bestimmt ist; der Steuerschuldner/Stpfl. ist daher i. d. R. auch Adressat. Adressat kann jedoch nur ein solcher Steuerschuldner bzw. Stpfl. sein, der geschäftsfähig ist; da die Bekanntgabe Rechtswirkungen auslöst, muss sie einer geschäftsfähigen Person gegenüber vorgenommen werden. Feh...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 5.6.1 Wiederverkäufer sind betroffen

Bei Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz durch einen im Inland ansässigen Unternehmer ist der Leistungsempfänger Steuerschuldner, wenn er Unternehmer ist, der selbst Erdgas über das Erdgasnetz liefert. Als Unternehmer, die selbst Erdgas über das Erdgasnetz liefern, sind die Unternehmer anzusehen, die Wiederverkäufer von Erdgas i. S. d. § 3g Abs. 1 UStG sind. Bei Lieferung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.14 Haftungsschuldner

Rz. 141 Der Haftungsbescheid muss in seiner Adressierung eindeutig erkennen lassen, gegen wen sich der Haftungsanspruch richtet, dass diese Person als Haftender (und nicht als Steuerschuldner) in Anspruch genommen wird[1], und für welchen Steueranspruch sie haftet. Zur Identifizierung des Steueranspruchs, für den die Haftung geltend gemacht wird, ist regelmäßig die Angabe d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.13 Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter

Rz. 133 Der Testamentsvollstrecker ist grundsätzlich nicht Vertreter der Erben, sondern Träger eines von dem Erblasser begründeten Amtes.[1] Verwaltungsakte, die allein die Erben betreffen, können daher weder an den Testamentsvollstrecker adressiert noch ihm bekannt gegeben werden. Handelt es sich um Steueransprüche, die der Erblasser noch vor seinem Tod verwirklicht hat, ric...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Leistungsempfänger = Steuerschuldner Betroffene Leistungen Umsatzsteuervoranmeldung Buchung der Umsatzsteuer/Vorsteuermehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 5.6.3 Vordruckmuster für Wiederverkäufer von Erdgas oder Elektrizität

Es ist davon auszugehen, dass ein Unternehmer Wiederverkäufer von Erdgas oder Elektrizität ist, wenn er einen im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes gültigen Nachweis nach dem Vordruckmuster USt 1 TH im Original oder in Kopie vorlegt.[1] Verwendet bei der Lieferung von Erdgas der Leistungsempfänger einen Nachweis nach dem Vordruckmuster USt 1 TH, ist er Steuerschuldner, auc...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 5.6.4 Was bei Leistungen für den privaten Bereich gilt

Erfüllen der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger die Voraussetzungen des § 13b Abs. 5 Satz 3 und 4 UStG, ist der Leistungsempfänger auch dann Steuerschuldner, wenn die Leistung für den nichtunternehmerischen Bereich erbracht wird. Ausgenommen hiervon sind die Lieferungen von Erdgas und Elektrizität, die ausschließlich an den hoheitlichen Bereich von juristischen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 5 Öffentliche Bekanntgabe (§ 122 Abs. 3 und 4 AO)

Rz. 221 Eine öffentliche Bekanntgabe ist nur in den Fällen zulässig, in denen dies gesetzlich vorgesehen ist[1]; sie ist das letzte Mittel der Bekanntgabe und daher nur in Ausnahmefällen anzuwenden.[2] Die Finanzverwaltung muss daher vor einer öffentlichen Bekanntgabe alle Mittel ausschöpfen, um den tatsächlichen Aufenthalt des Stpfl. zu ermitteln.[3] Eine öffentliche Zustel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.12 Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 124 Ein vor dem Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge (Erbfolge, Verschmelzung, Umwandlung, Anwachsung) bekannt gegebener Bescheid wirkt auch gegenüber dem Rechtsnachfolger, doch ist nach § 254 Abs. 1 S. 3 AO ein erneutes Leistungsgebot erforderlich.[1] Rz. 125 Bei der Spaltung tritt keine Gesamtrechtsnachfolge ein. Bei der Abspaltung, Ausgliederung und Vermögensübertragung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.4 Folgen fehlerhafter Adressierung und Bekanntgabe

Rz. 30 Wird der Inhalts- oder Bekanntgabeadressat in dem Verwaltungsakt gar nicht oder so ungenau bezeichnet, dass Verwechslungen entstehen können, fehlt es an der hinreichenden (persönlichen) Bestimmtheit des Verwaltungsakts; es ist dann nicht klar, für wen der Verwaltungsakt bestimmt ist. Es handelt sich nicht lediglich um einen Fehler im Bekanntgabevorgang. Fehler in der ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.4 Steuerschuldner/Fälligkeit

Tz. 16 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Steuerschuldner ist der Veranstalter einer Lotterie oder Ausspielung. Veranstalter ist, wer die planmäßige Ausführung des gesamten Unternehmens selbst oder durch andere ins Werk setzt und dabei das Spielgeschehen maßgeblich gestaltet (s. § 30 RennwLottG). Es handelt sich hierbei um eine eher umständlich anmutende Formulierung. Regelmäßig dür...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.5 Aufzeichnungspflichten

Tz. 17 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Der Steuerschuldner (also die steuerbegünstigte Körperschaft als Veranstalter) ist verpflichtet, Aufzeichnungen zur Ermittlung der Steuer und zu ihren Berechnungsgrundlagen sowie zum Nachweis der Steuerbefreiung (§ 28 RennwLottG) zu führen. Aus den Aufzeichnungen muss sich das Folgende ergeben: Beschreibung der öffentlichen Lotterie oder Auss...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermittlungsleistung / 2.3 Vermittlung im Zusammenhang mit einem Grundstück

Vermittlungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sind grds. dort ausgeführt, wo das Grundstück gelegen ist.[1] Unerheblich ist, ob die Leistungsempfänger Unternehmer sind oder nicht, wo die Vertragsparteien ihr Unternehmen betreiben oder ob der Leistungsempfänger mit einer USt-IdNr. auftritt oder nicht. Lediglich die Vermittlung von kurzfristigen Beherbergungsleistungen (i...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermittlungsleistung / 2.1 Vermittlung gegenüber einem Unternehmer

Wird eine Vermittlungsleistung gegenüber einem Unternehmer für dessen Unternehmen aus­geführt, gegenüber einer sowohl unternehmerisch als auch nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person oder gegenüber einer ausschließlich nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person, der aber eine USt-IdNr. erteilt worden ist, bestimmt sich der Ort der sonstigen Leistung – vorbeh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 13b Leistungsempfänger als Steuerschuldner

1 Allgemeines 1.1 Entstehung und Systematik der Vorschrift; EU-rechtliche Vorgaben Rz. 1 Nach dem bis zum 31.12.2001 geltenden Recht war bei Werklieferungen und sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers, bei Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens sowie bei Lieferunge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Der Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b Abs. 5 UStG)

4.1 Fälle des § 13b Abs. 1 und 2 Nr. 1 bis 3 UStG Rz. 144 Nach § 13b Abs. 5 S. 1 (erster Satzteil) UStG i. d. ab 1.7.2010 geltenden Fassung schuldet der Leistungsempfänger für die in § 13b Abs. 1 und 2 Nr. 1 bis 3 UStG bezeichneten Umsätze die Steuer, wenn er ein Unternehmer oder eine juristische Person ist. Somit schulden auch Kleinunternehmer ( §§ 19 Abs. 1 S. 3, 13b Abs. 8 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Anwendungsfälle

Rz. 156 Im Fall der Organschaft richtet sich die Beurteilung, ob der Leistungsempfänger nachhaltig Bauleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG erbringt, nach Auffassung der Verwaltung nach der Tätigkeit der einzelnen Organgesellschaft bzw. des Organträgers und nicht nach der Tätigkeit des Organkreises.[1] Erbringt z. B. nur eine Organgesellschaft einer Organschaft na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Fälle des § 13b Abs. 1 und 2 Nr. 1 bis 3 UStG

Rz. 144 Nach § 13b Abs. 5 S. 1 (erster Satzteil) UStG i. d. ab 1.7.2010 geltenden Fassung schuldet der Leistungsempfänger für die in § 13b Abs. 1 und 2 Nr. 1 bis 3 UStG bezeichneten Umsätze die Steuer, wenn er ein Unternehmer oder eine juristische Person ist. Somit schulden auch Kleinunternehmer ( §§ 19 Abs. 1 S. 3, 13b Abs. 8 UStG a. F. ), pauschalversteuernde Land- und Forst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Ausnahmen von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 6 UStG)

Rz. 176 § 13b Abs. 1 bis 5 UStG finden keine Anwendung, wenn die Leistung des im Ausland ansässigen Unternehmers in einer Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen besteht und bei der Beförderung eine Drittlandsgrenze überschritten wird (§ 13b Abs. 6 Nr. 1 UStG). Voraussetzung ist, dass die Beförderungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung und Systematik der Vorschrift; EU-rechtliche Vorgaben

Rz. 1 Nach dem bis zum 31.12.2001 geltenden Recht war bei Werklieferungen und sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers, bei Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens sowie bei Lieferungen von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren durch den Vollstreckungsschul...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 148 Nach § 13b Abs. 5 S. 2 UStG i. d. ab 1.10.2014 geltenden Fassung schuldet der Leistungsempfänger in den in § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG genannten Fällen die Steuer, wenn er selbst ein Unternehmer ist, der Leistungen i. S. d. Abs. 2 Nr. 4 S. 1 nachhaltig erbringt. Der Leistungsempfänger wird also nur dann zum Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist und selbst Bau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Fälle des § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG

Rz. 166 Nach § 13b Abs. 5 S. 5 UStG schuldet der Leistungsempfänger in den in § 13b Abs. 2 Nr. 8 S. 1 UStG genannten Fällen die Steuer, wenn er selbst ein Unternehmer ist, der Leistungen i. S. d. Abs. 2 Nr. 8 S. 1 nachhaltig erbringt. Der Leistungsempfänger wird also nur dann zum Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist und selbst Gebäudereinigungsleistungen i. S. v. Rz....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Fälle des § 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG

Rz. 170b Bei den Telekommunikationsdienstleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 12 S. 1 UStG schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist, dessen Haupttätigkeit in Bezug auf den Erwerb dieser Leistungen in deren Erbringung besteht und dessen eigener Verbrauch dieser Leistungen von untergeordneter Bedeutung ist (§ 13b Abs. 5 S. 6 1. Halbs. UStG). Dami...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2.6 Haftungsdauer – Festsetzungsverjährung

Ein Haftungsbescheid darf nicht mehr ergehen, soweit die Steuer gegen den Steuerschuldner (Arbeitnehmer) nicht festgesetzt worden ist und wegen Ablaufs der steuerlichen Festsetzungsfrist gemäß § 169 AO auch nicht mehr festgesetzt werden kann.[1] Der Gleichlauf der Festsetzungsfristen beim Steuerschuldner und dem zur Steuerentrichtung Pflichtigen ist in § 171 Abs. 15 AO gere...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Fälle des § 13b Abs. 2 Nr. 5, 6, 7 und 9 bis 11 UStG

Rz. 162 Nach § 13b Abs. 5 S. 1 (zweiter Satzteil) UStG schuldet der Leistungsempfänger für die in § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a, Nr. 6, 7 und 9 bis 11 UStG bezeichneten Umsätze die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist. Durch die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft bei den in § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a UStG genannten Umsätzen wird vermieden, dass sich ein im Ausland ansässi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Vereinfachungsregelung (§ 13b Abs. 5 S. 8 UStG)

Rz. 171 Nach § 13b Abs. 5 S. 8 UStG in der mWv 1.1.2021 geltenden Fassung (vorher Abs. 5 S. 7; Rz. 19) gilt der Leistungsempfänger auch als Steuerschuldner, wenn leistender Unternehmer und Leistungsempfänger in Zweifelsfällen übereinstimmend davon ausgegangen sind, dass die Voraussetzungen des § 13b Abs. 2 Nr. 4, 5 Buchst. b oder Nr. 7 bis 12 UStG vorgelegen haben, obwohl di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Leistungsbezüge für den nichtunternehmerischen Bereich

Rz. 155 Erfüllt der Leistungsempfänger die Voraussetzungen des § 13b Abs. 5 S. 2 UStG, ist er auch dann Steuerschuldner, wenn die Leistung für den nichtunternehmerischen Bereich erbracht wird.[1] Ausgenommen hiervon sind nach § 13b Abs. 5 S. 11 UStG in der mWv 1.1.2021 geltenden Fassung (vorher S. 10; Rz. 20a) Bauleistungen, die an den nichtunternehmerischen Bereich von juri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Fälle des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG

4.2.1 Allgemeines Rz. 148 Nach § 13b Abs. 5 S. 2 UStG i. d. ab 1.10.2014 geltenden Fassung schuldet der Leistungsempfänger in den in § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG genannten Fällen die Steuer, wenn er selbst ein Unternehmer ist, der Leistungen i. S. d. Abs. 2 Nr. 4 S. 1 nachhaltig erbringt. Der Leistungsempfänger wird also nur dann zum Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 8 Durch Gesetz v. 15.12.2003[1] wurden mWv 1.1.2004 die Ausnahmen von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers um die grenzüberschreitende Personenbeförderung im Luftverkehr durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer erweitert (§ 13b Abs. 3 Nr. 3 UStG a. F.; jetzt Abs. 6 Nr. 3; Rz. 178). Rz. 9 Durch Gesetz v. 29.12.2003[2] wurde die Steuerschuldnerschaft des L...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2.7 Auswahlermessen des Finanzamts

Soweit die Haftung des Arbeitgebers reicht, sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer Gesamtschuldner.[1] Das Betriebsstättenfinanzamt kann die Steuerschuld oder Haftungsschuld nach pflichtgemäßem Ermessen gegenüber jedem Gesamtschuldner geltend machen.[2] Der Arbeitgeber kann auch dann als Haftender in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer vera...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Kleinunternehmer als Leistungsempfänger

Rz. 175a Nach der bis 31.12.2024 geltenden Rechtslage konnten auch Kleinunternehmer als Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13b Abs. 5 UStG sein (§§ 19 Abs. 1 S. 3, 13b Abs. 8 UStG a. F.; Rz. 144, 148, 165, 166). Nach der ab 1.1.2025 erfolgten Neuausrichtung der Rechtslage bei Umsätzen eines Kleinunternehmers (echte Steuerbefreiung statt Nichterhebung der USt) war im G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 14 Aufzeichnungspflichten

Rz. 226 Die Verpflichtung, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen, gilt in den Fällen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auch für Personen, die nicht Unternehmer sind (§ 22 Abs. 1 S. 2 UStG), etwa bei Leistungen für den Hoheitsbereich einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder für den nichtunternehm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Dauerleistungen (§ 13b Abs. 3 UStG)

Rz. 34 Nach § 13b Abs. 3 UStG i. d. F. des Gesetzes v. 8.4.2010[1] entsteht die (vom Leistungsempfänger nach Abs. 5 geschuldete) Steuer für sonstige Leistungen, die dauerhaft über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erbracht werden, abweichend von § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG, spätestens mit Ablauf eines jeden Kalenderjahrs, in dem die Leistungen tatsächlich erbrach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Entgelt von dritter Seite (§ 13b Abs. 9 UStG)

Rz. 202 § 13b Abs. 9 UStG ermächtigt das BMF, nähere Bestimmungen über die Anwendung der Steuerschuldnerschaft in Fällen zu treffen, in denen ein anderer als der Leistungsempfänger das Entgelt gewährt. In derartigen Fällen soll festgelegt werden können, dass derjenige, der das Entgelt gewährt, auch die Steuer schuldet. Von dieser Ermächtigung wurde durch § 30a UStDV für Fälle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.10.1 Allgemeines

Rz. 103 Durch Gesetz v. 8.12.2010[1] wurde mWv 1.1.2011 [2] die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf steuerpflichtige Lieferungen von Gold bestimmter Güte erweitert. Bei diesen Goldlieferungen ist der Abnehmer dann Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist (§ 13b Abs. 5 S. 1 2. Hs. UStG; Rz. 162). Er muss nicht selbst Goldlieferungen ausführen. § 13b Abs. 2 Nr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Nachhaltiges Erbringen von Bauleistungen

Rz. 152 Nach Auffassung der Verwaltung erbringt ein Unternehmer zumindest dann nachhaltig Bauleistungen, wenn er mindestens 10 % seines Weltumsatzes (Summe seiner steuerbaren und nicht steuerbaren Umsätze) als Bauleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG erbringt. Bei Neugründungen oder Betriebserweiterungen ist darauf abzustellen, dass der Unternehmer nach außen erkennbar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Bemessungsgrundlage, Steuerberechnung, Steuersatz

Rz. 196 Die Bemessungsgrundlage in den Fällen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ergibt sich aus dem mit dem Vertragspartner vereinbarten Entgelt. Daraus, dass der Leistende die USt nicht gesondert ausweisen darf (§ 14a Abs. 5 S. 2 UStG), muss geschlossen werden, dass der Gesetzgeber den in Rechnung gestellten Betrag als Nettobetrag verstanden wissen will, vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.12.2 Betroffene Gegenstände

Rz. 135 In Abschn. 13b.7a Abs. 1 UStAE hat die Verwaltung die unter die Anlage 4 des UStG fallenden Gegenstände detailliert aufgeführt und Abgrenzungen zu den unter § 13b Abs. 2 UStG fallenden Gegenständen vorgenommen. Rz. 136 Abfälle und Schrott aus den genannten Gegenständen fallen unter § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG (Anlage 3; Rz. 87). Rz. 137 Anlage 4 i. d. v. 1.10.2014 bis 31.1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8.2 Betroffene Gegenstände

Rz. 87 Nur die in der Anlage 3 des UStG aufgenommenen Abfallstoffe fallen unter die Regelung des § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG. Eine Erweiterung des Katalogs auf andere Abfallstoffe ist nur durch gesetzliche Regelung möglich. Für die Abgrenzung der Gegenstände ist die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis [1] mit dem darin enthaltenen Abfallverzeichnis (sog. Abfallschlü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände (§ 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 46 Ein weiterer Fall der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger ist die Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens. Umsatzsteuerlich gilt im Zeitpunkt der Sicherungsübereignung der sicherungsübereignete Gegenstand noch nicht als geliefert. Erst bei der Verwertu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXII. Tatsächlicher Steueraufwand oder Steuerertrag nach Mindeststeuergesetzen (§ 285 Nr. 30a)

Rn. 797a Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Bereits 2013 haben sich die OECD- und G20-Länder sowie Schwellen- und Entwicklungsländer zum sog. BEPS-Projekt zusammengeschlossen, mit dem die angeschlossenen Staaten weltweit Gewinnverkürzungen und -verlagerungen bekämpfen wollen. Mittlerweile gibt es mit BEPS 2.0 bereits ein Nachfolgeprojekt zur ursprünglichen BEPS-Initiative. Dieses Pro...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXX. Latente Steuern (§ 285 Nr. 29)

Rn. 782 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 29 ist im Anhang anzugeben, "auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist". § 285 Nr. 29 ist mit dem BilMoG – im Übrigen ohne entsprechendes Pendant in der Bilanz-R – in das HGB eingeführt worden. Rn. 783 Stand: EL 47 – ET: 12/2025...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.1 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten

Rz. 7 Für die Frage, ob eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit in Abgrenzung zur bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit, für die nach § 13 GVG die ordentlichen Gerichte zuständig sind, vorliegt, ist die Natur des Rechtsverhältnisses entscheidend, aus dem der Klageanspruch nach dem tatsächlichen Sachvortrag des Klägers hergeleitet wird.[1] Allerdings ist bisher nicht abschließe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 wurde u. a. § 22f neu in das UStG eingefügt.[1] Entgegen seiner vielversprechenden Überschrift enthielt das vorgenannte Steueränderungsgesetz eine Fülle von steuerlichen Änderungen quer durch das Steuerrecht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Gesetzeszweck und Verfassungsmäßigkeit

Rz. 10 Der ursprüngliche Zweck der Schaffung des § 22f UStG kann nur einheitlich mit der (zeitgleichen) Einfügung des neuen § 25e UStG (Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz) gesehen und begründet werden. Beide Vorschriften sind inhaltlich eng miteinander verknüpft. Bereits in der einleitenden Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung vom 24.9.2918...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Anwendungsbereich des § 22f UStG seit dem 1.7.2021

Rz. 23 Der Anwendungsbereich der Aufzeichnungspflichten des § 22f UStG hängt in seiner ersten Fassung und in der seit dem 1.7.2021 geltenden neuen Fassung der Vorschrift (Rz. 4) zunächst entscheidend davon ab, ob der betreffende Unternehmer der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle i. S. d. § 25e Abs. 1 und 5 UStG ist. Dafür ist es erforderlich, dass dieser Unternehme...mehr