Fachbeiträge & Kommentare zu Steuersatz

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.2 Vorbehaltsgut und Sondergut

Hinterlässt der verstorbene Ehegatte auch noch Vorbehaltsgut und Sondergut, kommen hier wieder die allgemeinen Grundsätze zur Anwendung. Praxis-Beispiel Vorhandensein von Gesamtgut und Vorbehaltsgut Die Ehegatten EM und EF leben seit ihrer Eheschließung im Güterstand der Gütergemeinschaft. Sie haben einen gemeinsamen Sohn S. Die Ehefrau EF verstirbt. Das Gesamtgut der Ehegatte...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.9.3 Bereicherung durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft

Nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden auch die Bereicherung, die ein Lebenspartner bei der Vereinbarung der Gütergemeinschaft erfährt. Damit sind die eingetragenen Lebenspartner den Ehegatten auch hier gleichgestellt (vgl. auch R E 7.6 ErbStR 2019). Es kommen damit die unter Tz. 2.2 gemachten Ausführungen entsprechend zur Anwendung. Praxis-Beispiel Ve...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.3 Behandlung der Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft

Wird die fortgesetzte Gütergemeinschaft durch Auseinandersetzung beendet, führt das zu keiner erbschaftsteuerlichen Konsequenz; sofern sich die Ehegatten an die Auseinanderstzungsvereinbarung halten. Ist das nicht der Fall, können sich freigebige Zuwendungen ergeben.[1] Verstirbt der überlebende Ehegatte und wird dadurch die fortgesetzte Gütergemeinschaft beendet, so unterlie...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.1 Allgemeines

Während zivilrechtlich bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft der Anteil des verstorbenen Ehegatten nicht zu seinem Nachlass zählt (siehe Tz. 2.1.1), weicht das Erbschaftsteuerrecht hiervon ab. Es liegt kein Erwerb durch Erbanfall gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor.[1] Nach § 4 Abs. 1 ErbStG wird der Anteil des verstorbenen Ehegatten so behandelt, als wenn er ausschließlich de...mehr

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Montenegro / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[1] oder wenn der Arbeitnehmer eine Veranlagung durch Abgabe einer Steuererklärung beantragt (Antragsveranlagung).[2] Letzteres ist jedoch nur möglich bei Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Mitgliedstaats, die auch in einem di...mehr

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Albanien / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[1] oder wenn der Arbeitnehmer eine Veranlagung durch Abgabe einer Steuererklärung beantragt (Antragsveranlagung).[2] Letzteres ist jedoch nur möglich bei Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Mitgliedstaats, die auch in einem di...mehr

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Estland / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

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Vereinigtes Königreich / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

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Tschechien / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

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Slowakei / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

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Slowenien / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

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Spanien / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

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Türkei / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn ...mehr

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Kroatien / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.7.4 Besonderheiten

Hat der eine Ehegatte dem anderen Ehegatten ein Familienheim übertragen und schenkt er zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb von 10 Jahren) weiteres Vermögen, so ist keine Zusammenrechnung nach den Grundsätzen des § 14 ErbStG durchzuführen.[1] Praxis-Beispiel Keine Zusammenrechnung bei Familienheim Der vermögende Ehemann EM schenkt seiner Ehefrau EF ein Grundstück (gemeiner W...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.2 Ausnutzung von Freibeträgen

Viele Zuwendungen unter Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern werden ohne jegliche steuerliche Auswirkung bleiben, da das Erbschaftsteuerrecht bei diesem Personenkreis einen persönlichen Freibetrag in Höhe von 500.000 EUR vorsieht:[1] Hier gilt es aber die Vorschrift des § 14 ErbStG zu beachten, wonach bei einem späteren Erwerb (Schenkung oder von Todes wegen) die frühe...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.7.2 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung

Zur Inanspruchnahme der Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Von der Befreiung werden neben inländischen Grundstücken auch in der EU und in einem Staat des europäischen Wirtschaftsraums belegene Grundstücke erfasst.[1] Zum europäischen Wirtschaftsraum gehören Island, Liechtenstein, Norwegen und die Mitgliedsstaaten der E...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Wertorientierte Unternehmen... / 2 Bewertung der Unternehmensstrategie

In diesem Beitrag soll der Fokus auf der linken Pyramide und hier wiederum auf einem Spezialfall der Investitionsrechnung liegen. Es geht nicht um die Bewertung eines einzelnen Vermögensgegenstands, sondern einer Anhäufung von vielen materiellen und immateriellen, bilanzierten und auch nicht bilanzierten Assets, genauer gesagt um die Bewertung einer Unternehmensstrategie ode...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.12 Zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Eine weitere Steuerbefreiung ist die des 13d ErbStG. Nach dieser werden bestimmte Grundstücke nur zu 90 % angesetzt, d. h., es wird ein Verschonungsabschlag von 10 % berücksichtigt[1]. Auch diese Befreiung kann beim lebzeitigen Übergang von Vermögen auf den Ehegatten genutzt werden. Voraussetzung ist, dass ein zu Wohnzwecken vermietetes Grundstück übergeht. Dabei muss es sich...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.11 Kunstgegenstände

Als weitere Gestaltungsmöglichkeit zur steuerfreien Vermögensübertragung zwischen Ehegatten kann die Vorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 2a ErbStG genutzt werden. Hiernach ist die Übertragung von Kunstgegenständen i. H. v. 60 % ihres Werts steuerfrei. Für Grundbesitz gilt sogar eine Steuerbefreiung von 85 %. Voraussetzung ist, dass die Erhaltung dieser Gegenstände im öffentlichen ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.13 Betriebsvermögen

Ein Ehegatte kann dem anderen Ehegatten auch Betriebsvermögen übertragen. Hierfür stehen dem Erwerber bei Einhalten bestimmter Voraussetzungen die Begünstigungen des § 13a ErbStG. [1] Ferner gibt es noch den Entlastungsbetrag nach 19a ErbStG. Wenn jedoch die Steuervergünstigung nach § 13a ErbStG nicht in Betracht kommt, greift das Abschmelzmodell nach § 13c ErbStG oder die Be...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.7 Latente Steuern

Rz. 41 Konzernbilanzpolitische Spielräume ergeben sich vor allem aus der Bestimmung des Steuersatzes, der Höhe der einbezogenen Verlustvorträge und der Möglichkeit der Verrechnung der latenten Steuern nach § 306 HGB mit denen nach § 274 HGB (§ 306 Satz 3 HGB). Über diese Verrechnung lebt das Aktivierungswahlrecht aus dem Einzelabschluss im Konzernabschluss für diese Sachverh...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.3.1 Neubewertung

Rz. 26 Bei der Neubewertungsmethode sind sowohl nach HGB als auch nach IFRS sämtliche stillen Reserven und Lasten aufzudecken. Allerdings ist die Höhe dieser Reserven stets subjektiv, zumal auch keine Deckelung in Höhe der Anschaffungskosten der Beteiligung an dem Tochterunternehmen besteht.[1] Daher kann hier mit großer abschlusspolitischer Freiheit gestaltet werden. Neben ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aufmerksamkeiten für Untern... / 3.1 Wann und für welche Zuwendungen die Steuer pauschal berechnet werden kann

Die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Nichtarbeitnehmer kann gem. § 37 b EStG mit einem Steuersatz von 30 % pauschal übernommen und abgeführt werden. Bemessungsgrundlage der pauschalen Steuer sind die Aufwendungen, einschließlich Umsatzsteuer. Die Pauschalierung der Einkommensteuer setzt voraus, dass die Sachzuwendungen steuerpflichtig sind. Das BMF[1]...mehr

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Kritik und neue Grundsätze ... / 3. Zweifel am ermäßigten Steuersatz

Mit dem Besprechungsurteil meldet der BFH zudem erneut Zweifel an, ob der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG auf Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen Anwendung findet, falls diese tatsächlich steuerpflichtig sein sollten.[5] Selbst wenn dem so sei, so der BFH weiter, bliebe zu prüfen, ob ein beihilferechtliches Durchführungsverbot besteht.[6]mehr

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Kritik und neue Grundsätze ... / 4. Ermäßigter Steuersatz in Gefahr?

Als weiterer möglicher Nachteil einer solchen Konstellation im Einzelfall muss ferner miteinkalkuliert werden, dass die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG in Gefahr geraten könnte. Die Finanzverwaltung folgt zwar in der Praxis für Mitgliedsbeiträge nicht der engen Sichtweise des BFH auch aus dem Besprechungsurteil. Doch die FG sind ni...mehr

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Sonstige Leistung / 2.1 Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

Werden verzehrfertige Speisen hergestellt und abgegeben, muss bestimmt werden, ob es sich um eine Lieferung von Speisen oder um eine Restaurant- oder Verpflegungsdienstleistung handelt, bei der die Dienstleistungselemente überwiegen. Wichtig Aufgrund von Steuersatzanpassung nur noch geringe Konsequenzen Die Frage der Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung war früher i...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 5 Begrenzung der Steuerermäßigung

In § 27 Abs. 3 ErbStG ist eine Begrenzung für die Steuerermäßigung vorgesehen. Hiernach darf die für den Letzterwerb errechnete Steuerermäßigung den Betrag nicht überschreiten, der sich ergibt, wenn auf die Steuer für das begünstigte Vermögen des Vorerwerbs der entsprechende Vomhundertsatz des Letzterwerbs angewandt wird. Es muss also eine Vergleichsberechnung angestellt werde...mehr

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Rückgängigmachung, Rückgabe... / 7.3 Lösung

Sowohl K als auch G sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, die Leistungen im Rahmen ihres Unternehmens ausführen. Da G im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung auftritt, ist er Kommissionär, K ist der Kommittent. Damit ergibt sich zwingend aus § 3 Abs. 3 UStG die Folge, dass eine Lieferung von K an G und gleichzeitig eine Lieferung von G an den jeweiligen Kunden vorliegt, ...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 1 Grundbeispiel

In einem Grundbeispiel soll die erhöhte steuerliche Belastung, welche durch den mehrfachen Übergang desselben Vermögens ausgelöst wird, deutlich gemacht werden. Dies soll zunächst ohne Anwendung des § 27 ErbStG geschehen. Praxis-Beispiel Keine Anwendung des § 27 ErbStG Großvater G verstirbt und hinterlässt ein Vermögen in Höhe von 1.300.000 EUR. Zur Alleinerbin hat G seine mit...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / I. Vorabentscheidungsersuchen des BFH

Im Kern geht es um die Frage der Unionsrechtskonformität von § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG, der einen ermäßigten Steuersatz für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung vorsieht, jedoch die Anwendung dieses ermäßigten Steuersatzes auf Beherbergungsleistungen beschränkt, die der Vermietung unmittelbar dienen – d.h. ob die Anwendung des ermäßigten Ste...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 2.5 Dasselbe Vermögen i. S. des § 27 ErbStG

Die Steuerermäßigung des § 27 ErbStG erfordert, dass "dasselbe Vermögen" erneut übergeht. Das Vermögen muss beim Letzterwerb nicht dieselbe Form wie beim Vorerwerb aufweisen. Es kommen hier vielmehr die Grundsätze der Surrogation zur Anwendung. Das bedeutet, dass der Veräußerungserlös für die vom Vorerwerber veräußerten Vermögensgegenstände in das Vermögen eingeht.[1] Praxis-...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / 3. Neutralitätsgrundsatz hinsichtlich "gleichartiger" Dienstleistungen

Es steht außer Frage, dass gleichartige Dienstleistungen, die miteinander im Wettbewerb stehen, nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen (wie z.B. die Abgabe eines Frühstücks). Fraglich ist aber, ob ein – ohne gesondert berechnetes Entgelt – gewährter Zugang zu Parkplätzen, SPA-Bereichen oder WLAN-Netzwerken in Hotels tatsächlich im Wettbewerb steht mit Parkplatzbetreib...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / Zusammenfassung

Überblick Hat der Erblasser ausländisches Vermögen hinterlassen, wird der Erbe bei unbeschränkter Steuerpflicht regelmäßig auch im Ausland zur Erbschaftsteuer herangezogen. Im Ergebnis tritt eine Doppelbesteuerung ein. Mit der Anrechnungsvorschrift des § 21 ErbStG soll die doppelte Belastung vermieden werden, indem der Erbe die gezahlte ausländische Steuer bei der deutschen E...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 4.1 Übergang von nur begünstigten Vermögen

Geht beim Letzterwerb nur nach § 27 ErbStG begünstigtes Vermögen über, lässt sich der Ermäßigungsbetrag relativ einfach errechnen. Praxis-Beispiel Übergang von nur begünstigtem Vermögen Vater V schenkt seinem Sohn S, der nur ein geringes eigenes Vermögen besitzt Wertpapiere mit einem gemeinen Wert in Höhe von 1.600.000 EUR. 9 Monate später verstirbt S und wird von seiner Ehefra...mehr

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Beschränkung des Vorsteuera... / 2.3 Lösung

H ist als Unternehmer grundsätzlich berechtigt, eine ihm berechnete Umsatzsteuer als Vorsteuer abzuziehen, wenn die Leistung für sein Unternehmen bezogen wurde, der leistende Unternehmer die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer gesetzlich schuldet und wenn – soweit die Umsatzsteuer von dem leistenden Unternehmer geschuldet wird – eine ordnungsgemäße Rechnung i. S. d. § 14 USt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückgängigmachung, Rückgabe... / 2.3 Lösung

B ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG. Die Leistungen führt er im Rahmen seines Unternehmens aus. Der Verkauf von Zaunteilen ist eine Lieferung nach § 3 Abs. 1 UStG, da dem Kunden Verfügungsmacht an Gegenständen verschafft wird. Da der Gegenstand der Lieferung befördert wird – unerheblich ist dabei, ob der Lieferer oder der Abnehmer den Gegenstand transportiert –, ist eine ...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 4.2 Übergang von begünstigtem und nicht begünstigtem Vermögen

Der Fall, dass nur begünstigtes Vermögen übergeht, dürfte wohl die Ausnahme sein. In der Regel wird der Letzterwerb sowohl begünstigtes Vermögen als auch eigenes Vermögen des Erblassers beinhalten. Hier ist zunächst die Steuer zu ermitteln, welche auf das begünstigte Vermögen entfällt. Denn nur auf diese Steuer ist letztendlich der jeweilige Vomhundertsatz des § 27 Abs. 1 Erb...mehr

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Beschränkung des Vorsteuera... / 2.1 Sachverhalt

Handelsvertreter H hat im April 2026 mehrere Geschäftsfreunde bewirtet. Es liegen folgende Bewirtungsrechnungen vor: Für die Bewirtung des Geschäftsfreunds A liegt H eine maschinelle Rechnung der Gaststätte über einen Gesamtbetrag von 220 EUR vor. In der Rechnung ist angegeben, dass von dem Rechnungsendbetrag 100 EUR 19 % Umsatzsteuer und 120 EUR 7 % Umsatzsteuer enthalten. Fü...mehr

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Reiseleistungen nach § 25 U... / bb) Zweck der Regelung

Zum Zweck der Sonderregelung für Reiseleistungen liegt umfangreiche Rechtsprechung des EuGH vor.[17] Die Sonderregelung soll in erster Linie Schwierigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer abhelfen, die sich aus der Anwendung der allgemeinen Grundsätze des Mehrwertsteuersystems auf Reiseleistungen ergäben. Dies bezieht sich auf Probleme, die sich aus den Vorschriften über den Leist...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / 4. Ergebnis: Aufteilungsgebot ist unionsrechtskonform, aber nur unter bestimmten Bedingungen

Wenig überraschend kommt der EuGH – wie schon die Generalanwältin und entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung[13] – in der abschließenden Würdigung zu dem Ergebnis[14], dass die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (Art. 98 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Anhang III Nr. 12) einer nationalen Regelung grundsätzlich nicht entgegensteht, die es erlaubt, Leistungen vom Anwendungsb...mehr

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Kritik und neue Grundsätze ... / I. Sachverhalt und Streitfragen

Das Besprechungsurteil erging zu einer typischen Fallkonstellation: Betroffen ist ein gemeinnütziger Breitensportverein zur Förderung des Sports und der Jugend mit den Sportarten Fußball, Schwimmen, Tischtennis, Gymnastik, Turnen, Völkerball, Laufen, Leichtathletik, Tanzen und Zumba. Für die Heimspiele der 1. Herren-Fußballmannschaft werden umsatzsteuerpflichtige Eintrittsge...mehr

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Kritik und neue Grundsätze ... / [Ohne Titel]

RA, FAStR Cristian Esteves Gomes[*] Mit seinem Urteil vom 13.11.2025 (BFH v. 13.11.2025 – V R 4/23, UR 2026, 212) setzt der BFH einen Paukenschlag zur Umsatzbesteuerung von Mitgliedsbeiträgen zu Sportvereinen: Er äußert deutliche Kritik an der Verwaltungspraxis, nichtsteuerbare Beiträge anzunehmen. Ferner formuliert der BFH neue Maßstäbe zur Umsatzsteuerbefreiung und wiederho...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / a) Konkrete und spezifische Aspekte der ermäßigt zu besteuernden Leistungskategorie

Erste Voraussetzung eines gesetzlichen Aufteilungsgebots ist es, dass in der nationalen Regelung objektive, klare und genaue Kriterien vorhanden sind, die es erlauben, diejenigen Leistungen genau zu bestimmen, denen nach dieser Regelung die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes vorbehalten ist. Hinsichtlich der Beantwortung dieser Frage bezieht sich der EuGH auf die A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückgängigmachung, Rückgabe... / 1 Problematik

Umsatzsteuer kann immer nur dann entstehen, wenn ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt im Inland eine Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung) ausführt. Eine Leistung setzt ein wirtschaftliches Handeln voraus, dem Vertragspartner/Leistungsempfänger muss ein grundsätzlich verbrauchbarer Vorteil zugewendet werden. Die Leistung muss dabei erkennbar um e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.2.2 Art und Ermittlung der Summe der nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünfte

Rz. 30 Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, sind vor allem die Einkünfte gem. § 2 Nr. 1 bis 3 und 5 bis 7 EStG . Hierzu zählen nicht nur die laufenden Einkünfte, sondern ebenso die Teile der Einkünfte, die einem begünstigten Steuersatz unterliegen oder für die der Stpfl. eine Steuerermäßigung erhält. Einkünfte aus Kapitalvermögen werden nur insoweit als nicht lo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 3.3 Ertragsposten in der Taxonomie

Nach der Kerntaxonomie, die für Unternehmen aller Rechtsformen Gültigkeit hat, sind als Posten der Gewinn- und Verlustrechnung für die Erträge insbesondere folgende Positionen vorgesehen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.2.4 Umfang der Veranlagung

Rz. 35 Wenn entweder die Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, oder die Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, die Grenze von 410 EUR übersteigen oder die Grenze in beiden Fällen überschritten wird, sind bei der Veranlagung die nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünfte in vollem Umfang als stpfl. Einkünfte zu erfassen und die dem Progre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.1 Veranlagungsgründe und Notwendigkeit des Antrags

Rz. 55 Liegen die Voraussetzungen für eine Amtsveranlagung nicht vor, so gewährt § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG dem Stpfl. auf Antrag das Recht auf eine Veranlagung. Ein Interesse des Stpfl. an einer solchen Antragsveranlagung besteht insbesondere dann, wenn die einbehaltene LSt höher ist als die Jahressteuerschuld, z. B. bei Arbeitslohn in schwankender Höhe, erhöhte Werbungskosten, S...mehr

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Konzernanhang / 3.8.7 (Latente) Steuern

Rz. 72 Nach § 314 Abs. 1 Nr. 21 HGB sind die Gründe dafür anzugeben, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist. Dabei beschränkt sich die Angabepflicht nicht nur auf die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Positionen. Vielmehr erwartet der Gesetzgeber, dass gerade wegen der nu...mehr