Fachbeiträge & Kommentare zu Steuersatz

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Smart Contracts, stumpfes U... / c) Steuersatz bei "Kryptokunst"

Ist die Steuerbarkeit bejaht und eine Steuerbefreiung verneint, stellt sich die Frage des anwendbaren Steuersatzes. Bei der entgeltlichen Übertragung eines NFT wird nicht die Datei selbst, sondern die dokumentierte Inhaberschaft an dem Werk übertragen.[63] Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG scheidet mangels einer Lieferung i.S.v. § 3 Abs. 1 UStG aus. In Be...mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / 3. Utility Token und die Gutscheinregelung – Vertiefung

Die in Abschnitt II.3 dargestellte Einordnung von Utility Token als Mehrzweck-Gutscheine hat weitreichende Konsequenzen: Die zeitliche Verschiebung des Besteuerungszeitpunkts – von der Emission bis zur Einlösung – kann bei langfristigen Projekten dazu führen, dass zwischen Tokenemission und Umsatzbesteuerung erhebliche Zeiträume liegen, was die Finanzverwaltung vor Nachweiss...mehr

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Smart Contracts, stumpfes U... / 1. Leistungsort bei Krypto-Transaktionen

Die Bestimmung des Leistungsorts ist bei Krypto-Transaktionen von zentraler praktischer Bedeutung, da die Beteiligten typischerweise grenzüberschreitend und pseudonym agieren.[84] Da die meisten steuerbaren Krypto-Transaktionen als sonstige Leistungen zu qualifizieren sind, gelten die allgemeinen Regeln der §§ 3a ff. UStG: Im B2B-Bereich bestimmt sich der Leistungsort nach § ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.7 Vorsteuerabzug aus Zahlungen vor Ausführung des Umsatzes

Rz. 251 Schon seit dem 1.1.1980 bietet § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG die Möglichkeit zum Abzug der Vorsteuern, die aus An- oder Vorauszahlungen stammen. Voraussetzung dafür ist, dass eine Rechnung mit gesondertem Ausweis der USt vorliegt und dass die Zahlung geleistet worden ist. Im Gegensatz zum in § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG geregelten (Normal-)Fall des Sollprinzips, dass der Vorsteue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Abzug der Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 256 Allgemeines Mit dem Inkrafttreten des UStG 1967 trat die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an die Stelle der vorher geltenden Umsatzausgleichssteuer. Gegenstand der Besteuerung war bis Ende 1992 die Einfuhr von Waren aus dem Ausland in das Zollgebiet. seit dem 1.1.1993 die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet[1] in das Inland. Seit dem 1.1.2004 ist die Einfuhr v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.1 Der gesonderte Ausweis der USt in der Rechnung

Rz. 42 Um den ordnungsgemäßen Abzug zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber in § 14 Abs. UStG angeordnet, dass ein Unternehmer, der Umsätze an einen anderen Unternehmer ausführt, verpflichtet ist, Rechnungen innerhalb von sechs Monaten auszustellen, in denen die Steuer gesondert ausgewiesen ist. Seit der Neufassung des § 14 UStG ab dem 1.1.2025 muss die Rechnung gem. § 14 Abs. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.3 Inrechnungstellung der Vorsteuer aufgrund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen

Rz. 65 Der Vorsteuerbetrag muss dem Unternehmer aufgrund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen berechnet worden sein. Der Gesetzgeber konnte davon ausgehen, dass grundsätzlich nur für steuerpflichtige Lieferungen oder sonstige Leistungen[1] Rechnungen mit Steuerausweis gem. § 14 Abs. 4 UStG erteilt werden. Nach dem Sinn und Zweck des § 15 UStG berechtigen nur Steuerbeträ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6 Einzelfragen

Rz. 206 Entsprechend den in Rz. 94. dargestellten Zuordnungsgrundsätzen ist beim Einkauf vertretbarer Sachen, deren teilweiser Verbrauch unstreitig dem privaten Bereich zugedacht ist, eine Aufteilung nach der Verwendung im Unternehmen und im privaten Bereich regelmäßig erforderlich. Abschn. 15.2c Abs. 2 Nr. 1 UStAE spricht hier vom Aufteilungsgebot. Die Aufteilung muss aber ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.2 Gesonderte Inrechnungstellung der Vorsteuer von anderen Unternehmern

Rz. 54 Die Vorsteuer muss dem Unternehmer von anderen Unternehmern gesondert in Rechnung gestellt worden sein. An den Unternehmerbegriff i. S. dieses Teils der Vorschrift sind die gleichen Anforderungen gem. § 2 UStG zu stellen wie an den Begriff des Unternehmers als Abzugsberechtigten (Rz. 24ff.). Nicht abziehbar sind Steuern, die dem Unternehmer von Personen oder Institut...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4.2 Sofortabzug

Rz. 155 Der Vorsteuerabzug ist zeitlich unabhängig von entsprechenden Umsätzen des Unternehmers. Es gilt das schon in Rz. 102 erläuterte Prinzip des Sofortabzugs. Zur Einschränkung beim Leistungsempfänger im Fall der Ist-Versteuerung durch den leistenden Unternehmer s. das in Rz. 102a erwähnte EuGH-Urteil v. 10.2.2022.[1] Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht zur Gewäh...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Flug- bzw. Luftverkehrsteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Sportwetten

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Versicherungsteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuersatz

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Vermögensteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungsgesetz 2025

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verbrauchsteuern

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerhinterziehung, Steueroasen

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbereitungsjahr 2026: Wie... / 3 Warum das der eigentliche KI-Treiber ist

Für die Finanzabteilung ist der Kern nicht die Pflicht, sondern ihre Nebenwirkung. Jahrelang scheiterte KI in der Buchhaltung an schlechter Datenqualität. OCR auf gescannten Belegen war fehleranfällig, die Software musste raten, ob die Zahl 19 das Datum oder der Steuersatz ist. Mit der E-Rechnung ändert sich die Ausgangslage grundlegend. Eine XRechnung ist kein Bild, sondern ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Stornobuchungen / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchungsberichtigung

Unternehmer Hans Groß bucht eine Ausgangsrechnung über 119 EUR für Kunde Mayer (Personenkonto 14700). Das Erlöskonto ist 8400/4400: voller Steuersatz. Beim Kontieren hat Hans Groß versehentlich 2 Nullen zu viel eingegeben, d. h. er hat statt 119 EUR tatsächlich 11.900 EUR gebucht. Diese berichtigt er wie folgt: Buchungsvorschlag:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.2.2 Bewertungsgrundlagen

Rz. 118 Hierunter werden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und wertbestimmende Faktoren erfasst. Die Erläuterungspflicht umfasst demgemäß das Eingehen auf die Ausübung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten und die Bestimmung maßgeblicher Faktoren (Parameter, Annahmen, Ausübung von Ermessensspielräumen). Die Erläuterungspflicht verlangt nicht eine Wiederholung der bereits...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die aufschiebend bedingte B... / c) Zurechnung durch die testamentarische Auflage

Ohne die testamentarische Auflage im Testament des V wäre die Bestellung des Wohnungsrechts wirtschaftlich eine Zuwendung des Eigentümers S an die mit ihm nicht verwandte E. Steuerlich wäre das eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG in Stkl. III mit einem Freibetrag von lediglich 20.000 EUR (§ 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG) und einem Steuersatz von 30 % aufwärts. Mit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.4.5 Begünstigter Steuersatz nach § 5 ForstSchAusglG

Rz. 582 Nach § 5 Abs. 1 ForstSchAusglG gilt im Wirtschaftsjahr einer Einschlagsbeschränkung für alle Kalamitätsnutzung einheitlich der Steuersatz nach § 34b Abs. 3 Nr. 2 EStG . Nach § 5 Abs. 2 ForstSchAusglG können Kalamitätsnutzungen, die in Folgejahren gezogen werden und im ursächlichen Zusammenhang mit einer Kalamitätsnutzung stehen, die in der Zeit einer Einschlagsbeschrä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.12 Einkünfte von Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften sowie ähnlichen Realgemeinden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 188 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG Einkünfte von Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften und ähnlichen Realgemeinden i. S. d. § 3 Abs. 2 KStG. Rz. 189 Realgemeinden sind agrar- und forstwirtschaftliche Genossenschaften. Bei den Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften handelt es sich um Zusammenschlüsse...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.1 Ziel der Vorschrift

Rz. 3 Das Steuersystem in Deutschland ist von einem Nebeneinander einer Vielzahl von Steuern gekennzeichnet, die auf gleiche oder zumindest ähnliche Sachverhalte zugreifen. Bei den gewerblichen Einkünften kommt es zu einer Doppelbelastung bei Körperschaften mit KSt und GewSt, während bei Einzelunternehmen und mitunternehmerisch Beteiligten i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.1 Persönlich

Rz. 25 § 35 EStG trifft keine nähere Spezifikation, ob der Stpfl. in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Folglich kommt die Reglung in allen Fällen einer inländischen Steuerpflicht zur Anwendung, wenn gewerbliche Einkünfte im Inland erzielt werden, die der deutschen GewSt unterliegen[1]. Dies gilt auch für eine evtl. fiktiv unbeschränkte oder erweit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 § 35 EStG wurde in den sog. Brühler Empfehlungen zur Reform der Unternehmensbesteuerung[1] vorgestellt. Dort war er eines von insgesamt vier diskutierten Reformmodellen für die Besteuerung von Personenunternehmen[2]. Durch das Steuersenkungsgesetz v. 23.10.2000[3] wurde die bis dahin geltende Tarifkappung nach § 32c EStG a. F. durch § 35 EStG ersetzt. Ersterer Regelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.3 Die anteilige tarifliche ESt

Rz. 87 Ziel des § 35 EStG ist es, eine weitgehende Entlastung von der GewSt zu erreichen. Hieraus folgt, dass die Frage der (Nicht)Abzugsfähigkeit dieser Steuer als Betriebsausgabe große Bedeutung hat. Folglich ist zeitlich danach zu differenzieren, ob ein solcher Abzug zulässig war. Hinzu kommen weitere Auswirkungen infolge des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008.[1] Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.7 Umsatzgrenzen

Rz. 240 Nach R 15.5 Abs. 11 EStR 2012 sind gewerbliche Tätigkeiten, die nach R 15.5 Abs. 3 bis 8 EStR 2012 (Absatz von Erzeugnissen) dem Grunde nach die Voraussetzungen für eine Zurechnung zur Land- und Forstwirtschaft erfüllen, nur dann typisierend der Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen, wenn die Umsätze aus diesen Tätigkeiten dauerhaft insgesamt nicht mehr als 1/3 des G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tarifvergünstigungen

Rn. 315 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Gewinn aus der Veräußerung bzw Aufgabe eines luf Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils (nicht: Teil eines Mitunternehmeranteils) unterliegt von Amts wegen der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs 1 S 1 EStG (sog Fünftelregelung), sofern der LuF hierauf nicht ganz oder teilweise §§ 6b, 6c EStG anwendet oder – falls der Betrieb geg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Progressionsvorbehalt / 2 Anwendung des Progressionsvorbehalts

Für die Anwendung des Progressionsvorbehaltes werden die o. a. Entgeltersatzleistungen sowie die weiteren zu berücksichtigenden Einkommensteile dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet. Für das sich so ergebende fiktive Gesamteinkommen werden die Einkommensteuer und der Steuersatz berechnet. Mit diesem Steuersatz wird die Einkommensteuer für das tatsächlich zu versteuernde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Verhältnis zu §§ 32c, 34a, 34b EStG

Rn. 325 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Bei der Ermittlung der tatsächlichen und der durchschnittlichen Einkünfte aus LuF für Zwecke der Tarifbegünstigung nach § 32c EStG bleiben Veräußerungs- bzw Aufgabegewinne iSd § 14 EStG außer Betracht (§ 32c Abs 4 Nr 1 EStG); enthaltene außerordentliche Einkünfte sollen auch dann nicht begünstigt sein, wenn die Tarifermäßigung nach § 34 Abs...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Mehrere geringfügi... / 2.1 Kein Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung

Sind für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung keine Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, ist die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % nicht anwendbar. Es entsteht jedoch nicht unmittelbar eine individuelle Steuerpflicht. Der Arbeitgeber kann unter Verzicht auf die Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale die Lohnsteuer mit dem Steuersatz von 20 % p...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Mehrere geringfügi... / Zusammenfassung

Überblick Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, für die der Arbeitgeber einen Beitrag zur Rentenversicherung zu entrichten hat, ist eine Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % möglich. Sie ist auch möglich, wenn aus der geringfügig entlohnten Beschäftigung nur deshalb kein Rentenversicherungsbeitrag entrichtet wird, weil sich der Beschäftigte als Mitglied einer berufsständ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Mehrere geringfügi... / 1.1 Arbeitsentgeltgrenze

Arbeitslohn aus einer nichtselbstständigen Beschäftigung unterliegt grundsätzlich dem Lohnsteuerabzug unter Anwendung der individuellen Lohnsteuerklasse und des progressiven Einkommensteuertarifs. Als Ausnahme von den allgemeinen Regeln kann das an geringfügig Beschäftigte gezahlte Arbeitsentgelt mit einem Steuersatz von 2 % pauschal besteuert werden[1], wenn das Arbeitsentge...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Geringfügig entloh... / 2.1 Arbeitsentgeltgrenze

Das an geringfügig Beschäftigte gezahlte Arbeitsentgelt kann mit dem Steuersatz von 2 % pauschal besteuert werden, wenn eine abhängige Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherungsrechts vorliegt[1], das Arbeitsentgelt regelmäßig 603 EUR monatlich [2] nicht übersteigt und der Arbeitgeber im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum den pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung oder ggf. an b...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Progressionsvorbehalt / Zusammenfassung

Begriff Lohnersatzleistungen werden oft steuerfrei gezahlt und erhöhen so die steuerliche Leistungsfähigkeit. Um Bezieher von Lohnersatzleistungen finanziell nicht besser zu stellen als Steuerpflichtige, die in gleicher Höhe steuer- und abgabenpflichtige Einkünfte erhalten, wurde der Progressionsvorbehalt geschaffen, der zu einem erhöhten Steuersatz führt. Zuständig für die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sonderfälle des Verlustabzugs

Rn. 52a Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Nicht entnommene Gewinne aus LuF, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit werden auf Antrag mit einem ermäßigtem Steuersatz besteuert, § 34a Abs 1 S 1 EStG (sog Thesaurierungsbegünstigung). Diese Gewinne werden gem § 10d Abs 1 S 2 EStG ab VZ 2008 vom Verlustabzug ausgeschlossen, auch kann kein Verlustvortrag generiert werden, s BMF v 12...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Datenübermittlung der auszahlenden Stelle an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zum Kapitalertragsteuerabzug (§ 45b Abs 2 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Handelt es sich bei den KapErtr um solche aus sammelverwahrten Aktien oder Genussscheinen iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG oder um Zinsen aus sammelverwahrten Wandelanleihen bzw Gewinnobligationen nach § 43 Abs 1 Nr 2 S 4 EStG, werden den auszahlenden Stellen eine ganze Reihe von Angaben abverlangt, die per Datenfernübertragung an das BZSt über...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forschungs- und Entwicklung... / 2.3 Ausweis und Ausschüttungssperre

Rz. 22 Ausweis in GuV und Bilanz Sofern Forschungskosten vorliegen und Entwicklungskosten nicht aktiviert werden, sind sie beim Gesamtkostenverfahren in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position "sonstige betriebliche Aufwendungen" auszuweisen.[1] Beim Umsatzkostenverfahren ist für Forschungs- und Entwicklungskosten kein separater Ausweis gefordert. Dennoch sollte au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Mit dem durch das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von KapSt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntModG) v 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259 neu eingeführten § 45b EStG eröffnet der Gesetzgeber eine neue Runde in dem Bemühen, die Erhebung der KapSt so auszugestalten, dass gestalteris...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forschungs- und Entwicklung... / 3 Forschungs- und Entwicklungskosten nach Steuerrecht

Rz. 31 Steuerrechtlich besteht nach § 5 Abs. 2 EStG ein Ansatzverbot für nicht entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Dementsprechend führen Aufwendungen für die Grundlagenforschung und die Neuentwicklung nicht zu aktivierungspflichtigen Wirtschaftsgütern, sondern stellen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Auch die Kosten für eine zwec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Veranlagungszeitraum 2004–2019

Rn. 10 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die zeitlichen Anwendungsbestimmungen zu § 10d EStG korrespondieren mit § 52 Abs 2a EStG, der die Aufhebung von § 2 Abs 3 S 2–8 EStG mit Wirkung zum VZ 2004 vorsieht. § 10d EStG idF StEntlG 1999/2000/2002 ist letztmalig anzuwenden auf den VZ 2003; § 52 Abs 25 S 3 EStG. § 10d EStG nF kommt somit erstmalig zur Anwendung für Verluste, die im VZ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.6.3 Verhältnis zu Pillar II (GloBE-Regelungen)

Rz. 191 Nach der Grundkonzeption der GloBE-Regelungen und der Hinzurechnungsbesteuerung kann es zu einer parallelen Anwendung der GloBE-Regelungen und der Income Inclusion Rule kommen.[1] Die GloBE-Regelungen sehen diesbezüglich einen Vorrang der Hinzurechnungsbesteuerung vor.[2] Eine potenzielle Doppelbesteuerung soll dadurch vermieden werden, dass die Steuern aufgrund der ...mehr