Fachbeiträge & Kommentare zu Steuersatz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 12 Steuersätze

1 Entstehung und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Zur Entstehung und Bedeutung des § 12 UStG und seiner weiteren Rechtsentwicklung seit Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 wird – soweit es sich nicht um die Höhe der Steuersätze handelt – auf die Erläuterungen zu den Einzelvorschriften des § 12 Abs. 1 bis 3 UStG (§ 12 Abs. 1 UStG Rz. 1ff., § 12 Abs. 2 UStG Rz. 1ff. u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.2 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

Rz. 77 Für bestimmte, in § 13b Abs. 2 UStG im Einzelnen aufgeführte Umsätze schuldet nicht – wie es den Grundsätzen des UStG entspricht – der leistende Unternehmer die USt, sondern der Leistungsempfänger.[1] Berechnen zur Übernahme der Steuerschuld nach § 13b UStG verpflichtete Leistungsempfänger die USt für an sie ausgeführte (Werk-)Lieferungen oder sonstige Leistungen stat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.1 Sondermaßnahme zur Konjunkturbelebung in Folge der Corona-Krise

Rz. 30 Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz[1] ist – befristet auf Umsätze in der Zeit vom 1.7. bis 31.12.2020 – der allgemeine Steuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % abgesenkt worden. Die entsprechenden Regelungen wurden nicht in § 12 Abs. 1 und 2 UStG, sondern in § 28 Abs. 1 bis 3 UStG (Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.4 Einfuhren

Rz. 81 Für die Festsetzung der EUSt sind die Zollbehörden zuständig. Haben die Zollbehörden bei der Einfuhr eines Gegenstands in das Inland[1] statt zutreffend den allgemeinen Steuersatz fälschlicherweise den ermäßigten Steuersatz angewendet, trifft den Unternehmer hieran regelmäßig keine Schuld. Solange die Zollbehörden die Festsetzung der EUSt nicht berichtigen, bleibt es ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.9 Besonderheiten bei Teilleistungen

Rz. 58 Vor dem 1.7.2020 und ab 1.1.2021 ausgeführte Werklieferungen und Werkleistungen unterliegen insgesamt der USt mit 19 % bzw. 7 %. Dagegen unterliegen derartige Leistungen insgesamt der USt mit 16 % bzw. 5 %, wenn sie im zweiten Halbjahr 2020 ausgeführt wurden. Etwas anderes kann gelten, soweit die Werklieferungen und Werkleistungen wirtschaftlich teilbar sind und in Te...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.11 Rechnungserteilung mit gesondert ausgewiesener USt

Rz. 62 Die leistenden Unternehmer (Leistungserbringer) sind zur Rechnungserteilung berechtigt und in bestimmten Fällen hierzu verpflichtet. Eine Verpflichtung zur Rechnungserteilung ist z. B. bei steuerpflichtigen Werklieferungen und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, bei Leistungen an andere Unternehmer für deren Unternehmen oder bei Leistungen an jurist...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.2 Regelungen in einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren

Rz. 32 Es vergingen nur knapp vier Wochen von der Vorstellung des Konjunkturpakets durch die Regierungskoalition am 3.6.2020 bis zur Verkündung des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes am 30.6.2020 im BGBl I 2020, 1512. Im Vergleich zu den üblichen Verfahren bei der Steuergesetzgebung ist dies eine Rekordzeit. Um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen, hat das BMF eine en...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Durchschnittssteuersätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Rz. 73 Die Steuersätze des § 12 UStG (Regelsteuersätze) gelten nur für diejenigen Unternehmer, die nach den allgemeinen Vorschriften des UStG besteuert werden (Rz. 3). Für bestimmte Sonderfälle enthält das Gesetz noch weitere Steuersätze (Sondersteuersätze). Die Steuersätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bezeichnet § 24 UStG selbst als Durchschnittssätze. Sie sin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2 Änderung der MwStSystRL zum 1.6.2009

Rz. 94 Auch in den nachfolgenden Jahren konnten sich die EU-Mitgliedstaaten nicht auf eine grundlegende Neuregelung des EU-Rechts in Bezug auf die Steuersätze oder gar auf eine weitgehende Harmonisierung der Steuersätze und deren Anwendung verständigen. In ihrer Mitteilung v. 5.7.2007[1] an den Rat und das Europäische Parlament vertritt die EU-Kommission die Auffassung, dass...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.4 BMF-Schreiben

Rz. 36 Bei den bisherigen Anhebungen der USt-Sätze hat die Verwaltung in einem sog. BMF-Einführungsschreiben zu den zahlreichen mit der Umstellung verbundenen umsatzsteuerlichen Fragen Stellung genommen.[1] Auch zu den durch die befristete Absenkung der USt-Sätze im zweiten Halbjahr 2020 aufgeworfenen Fragen hat das BMF nach rekordverdächtig schneller Abstimmung mit den ober...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.10 Besonderheiten bei Dauerleistungen

Rz. 60 Die Absenkung der USt-Sätze im zweiten Halbjahr 2020 hat Auswirkungen auf solche Leistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (Dauerleistungen), wenn die Steuersatzänderungen in den für die Leistung vereinbarten Zeitraum fallen. Bei Dauerleistungen kann es sich sowohl um sonstige Leistungen (z. B. Vermietungen, Leasing, Wartungen, Überwachungen, laufen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Entwicklung der Steuersatzvorschriften im Unionsrecht

8.2.1 Vergebliche Vorschläge der EU-Kommission im Jahr 2003 Rz. 92 Das derzeitige MwSt-System in der EU stellt im Grunde lediglich eine Übergangsregelung dar, die später durch das sog. endgültige MwSt-System abgelöst werden soll. Weil ein Übergang zum endgültigen MwSt-System auf absehbare Zeit jedoch nicht realistisch ist, hat die EU-Kommission im Jahr 2003 Vorschläge bezügli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Allgemeine Besteuerungsgrundsätze bei Steuersatzänderungen

Rz. 67k Nach § 27 Abs. 1 S. 1 UStG sind Änderungen des UStG , die Lieferungen, sonstige Leistungen und den innergemeinschaftlichen Erwerb[1] betreffen, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf Umsätze dieser Art anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der jeweiligen Änderungsvorschrift ausgeführt werden. Rz. 67l Werden statt einer Gesamtleistung Teilleistungen [2] erbracht, so komm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.8 Behandlung von An- und Vorauszahlungen

Rz. 54 Unternehmer, die ihre Umsätze nach vereinnahmten Entgelten besteuern (sog. Istbesteuerung), müssen erhaltene An- und Vorauszahlungen im USt-Voranmeldungszeitraum des Zahlungseingangs versteuern. Auch Unternehmer, die ihre Umsätze nach vereinbarten Entgelten besteuern (sog. Sollbesteuerung), müssen eine erhaltene An- oder Vorauszahlung für eine im zweiten Halbjahr 202...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.1 Vergebliche Vorschläge der EU-Kommission im Jahr 2003

Rz. 92 Das derzeitige MwSt-System in der EU stellt im Grunde lediglich eine Übergangsregelung dar, die später durch das sog. endgültige MwSt-System abgelöst werden soll. Weil ein Übergang zum endgültigen MwSt-System auf absehbare Zeit jedoch nicht realistisch ist, hat die EU-Kommission im Jahr 2003 Vorschläge bezüglich der Anwendung der Steuersätze im Rahmen der sog. Übergan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Einführung eines Nullsteuersatzes (§ 12 Abs. 3 UStG) zum 1.1.2023

Rz. 67f Durch das Jahressteuergesetz 2022[1] wurde erstmals in Deutschland mWv 1.1.2023 ein sog. Nullsteuersatz eingeführt (neuer § 12 Abs. 3 UStG). Da die Anwendung des neuen ermäßigten Steuersatzes von 0 % auf die in § 12 Abs. 3 UStG aufgeführten begünstigten Umsätze den Vorsteuerabzug nicht ausschließt, entfaltet der neue Nullsteuersatz die gleiche Wirkung wie eine Steuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.1 Übersicht über die MwSt-Sätze in den EU-Mitgliedstaaten

Rz. 114 Die Umsatzsteuersätze der EU-Mitgliedstaaten (Stand 1.3.2026) ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht. Die Übersicht geht zurück auf eine Zusammenstellung des Haufe-Verlags (Stand: 1.3.2026)[1] Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (Nullsteuersatz) sind hier nicht aufgeführt. Übersicht über die MwSt-Sätze in den EU-Mitgliedstaaten (Stand: 1.3.2026)mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Bisherige Vorstellungen der EU-Kommission zu einer Steuersatzharmonisierung

Rz. 106a Im Mittelpunkt der Strategie der EU-Kommission seit Beginn der 2000er-Jahre standen Vereinfachung, Modernisierung, einheitlichere Anwendung der geltenden Regelungen sowie eine verstärkte Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden.[1] Die EU-Kommission konzentrierte ihre Kräfte darauf, die Besteuerung nach dem derzeitigen MwSt-System (der "Übergangsregelung") möglichst p...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.3 Umstellungsaufwand

Rz. 35 Für die betroffenen Unternehmer bedeutete die befristete Steuersatzsenkung einen erheblichen Umstellungsaufwand, der sehr kurzfristig zu bewältigen war. In der Literatur wurde kritisiert, dass eine nur auf sechs Monate befristete Steuersatzsenkung bei den Unternehmen für umfangreiche Abrechnungsprobleme sorgen wird und einen unvertretbaren Umstellungsaufwand bei der N...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Zur Entstehung und Bedeutung des § 12 UStG und seiner weiteren Rechtsentwicklung seit Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 wird – soweit es sich nicht um die Höhe der Steuersätze handelt – auf die Erläuterungen zu den Einzelvorschriften des § 12 Abs. 1 bis 3 UStG (§ 12 Abs. 1 UStG Rz. 1ff., § 12 Abs. 2 UStG Rz. 1ff. und § 12 Abs. 3 UStG Rz. 1ff.) verwiesen.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Auswirkungen der Steuersatzharmonisierung auf das deutsche Recht

9.1 Allgemeiner Steuersatz Rz. 107 Der allgemeine Steuersatz[1] ist mWv 1.1.1993 bereits durch Art. 12 Nr. 4 des Steueränderungsgesetzes 1992 v. 25.2.1992 von 14 auf 15 % angehoben worden (Rz. 23). Damit ist die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verpflichtung aus Art. 12 Abs. 3 Buchst. a erster Unterabsatz der 6. EG-Richtlinie (Anwendung eines Mindeststeuersatzes beim Normalsa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Auswirkungen von Steuersatzänderungen

4.1 Wiederanhebung der Steuersätze ab 1.1.2021 Rz. 67h Die Absenkung des allgemeinen Steuersatzes von 19 % auf 16 % und des ermäßigten Steuersatzes von 7 % auf 5 % durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz v. 29.6.2020[1] galt nur für Umsätze im zweiten Halbjahr 2020 (Rz 30ff.). Für Umsätze ab dem 1.1.2021 sind deshalb die USt-Sätze – ohne erneute Aktivitäten des Gesetzgebers...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Anwendung der Mehrwertsteuersätze in den EU-Mitgliedstaaten

10.1 Übersicht über die MwSt-Sätze in den EU-Mitgliedstaaten Rz. 114 Die Umsatzsteuersätze der EU-Mitgliedstaaten (Stand 1.3.2026) ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht. Die Übersicht geht zurück auf eine Zusammenstellung des Haufe-Verlags (Stand: 1.3.2026)[1] Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (Nullsteuersatz) sind hier nicht aufgeführt. Übersicht über die MwSt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2 Weitere Informationen über die MwSt-Sätze in den EU-Mitgliedstaaten

Rz. 116 Eine umfangreiche Zusammenstellung der EU-Kommission enthält zahlreiche Informationen und Tabellen über die Anwendungen der MwSt-Sätze in den EU-Mitgliedstaaten.[1] Dort sind – neben den aktuellen MwSt-Sätzen in den EU-Mitgliedstaaten – folgende Aufstellungen abrufbar: Besteuerung von Gegenständen und Dienstleistungen der Kategorien von Anhang III der MwStSystRL in de...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 2.4 Erbschaftsteuerliche Probleme bei Gemeinschaftskonten

Und-Konten sowie Oder-Konten werden bei der Erbschaftsteuer gleich behandelt. Verstirbt ein Ehegatte, rechnet die Finanzverwaltung (entsprechend der Vermutungsregelung des § 430 BGB) grundsätzlich die Hälfte des Kontoguthabens dem Nachlass zu. Dies gilt unabhängig davon, von wem die Geldeinzahlungen auf dem Konto stammen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Ehegatten den Nachwei...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 2.3.2 Schenkungsteuerliche Probleme bei Gemeinschaftskonten

Räumt ein Steuerpflichtiger seinem nicht einzahlenden Ehegatten die gemeinschaftliche Verfügungsmöglichkeit über ein Bankkonto ein, liegt hierin eine Bereicherung des nicht einzahlenden Ehegatten. Dies hat zur Folge, dass eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gegeben ist, welche der Schenkungsteuer unterliegt. Denn gem. der Auslegungsregel des § 430 BGB ist ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 13. Kürzungsbetrag bei Beteiligung an ausländischer Gesellschaft nach § 11 AStG (Zeilen 47, 48)

Ausschüttungen aus einer Beteiligung an einer Zwischengesellschaft, Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an der Zwischengesellschaft sowie die Einlagenrückgewähr unterliegen seit 2022 dem Teileinkünfteverfahren oder dem Steuersatz nach § 32d Abs. 1 EStG. Darüber hinaus ist ggf. ein Kürzungsbetrag i.S.d. § 11 Abs. 2 AStG bei der Summe der Einkünfte oder i.R.d. Berechnung ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 10. Kapitalerträge, die der tariflichen ESt unterliegen (Zeilen 27–34)

Über die Eintragungen in den Zeilen 27 bis 34 werden Kapitalerträge erfasst, die der tariflichen ESt – und nicht dem Steuersatz nach § 32d Abs. 1 EStG – unterliegen. Hierunter fallen insb. Fallgestaltungen des § 32d Abs. 2 EStG und bestimmte Einkünfte aus Spezial-Investmentanteilen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG. a) Hinzurechnungsbesteuerung nach § 10 AStG (Zeilen 27, 27a) Zei...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / a) § 2 Abs. 9a InvStG: Maßgebliche Einkünfte aus Immobilien (Tz. 2.41a)

Gemäß § 2 Abs. 9 Satz 1 InvStG gelten Immobilienfonds als Investmentfonds, sofern sie gem. den Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 % ihres Aktivvermögens in Immobilien und Immobilien-Gesellschaften anlegen, sog. Immobilienfondsquote. Zweck der mit dem Wachstumschancengesetz eingeführten Regelungen des § 2 Abs. 9a InvStG ist eine Immobilien- oder Auslands-Immobilienteil...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 15. Steuerstundungsmodelle (Zeile 55)

Über die Angaben in Zeile 55 werden Angaben zu Einkünften aus Gesellschaften/Gemeinschaften oder ähnlichen Modellen i.S.d. § 15b EStG erfasst. Für die Praxis ist empfehlenswert, der ESt-Erklärung eine gesonderte Aufstellung beizufügen und die Einkünfte aus dem Steuerstundungsmodell zu erläutern. Nach der gesetzlichen Regelung in § 20 Abs. 7 Satz 1 EStG gilt § 15b EStG sinnge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nebenleistungen / 3.2 Übernachtungsleistungen

Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, unterliegt dem ermäßigten Steuersatz.[1] Ausdrücklich davon ausgenommen sind Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind.[2] Auch hier war strittig, ob der Gesetzgeber ...mehr

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Photovoltaikanlagen und Ums... / 1 Problematik

Photovoltaikanlagen sind ein zentraler Bestandteil der dezentralen Stromerzeugung durch regenerative Energien. Häufig werden solche Anlagen auch von Personen betrieben, die keine weitergehende unternehmerische Betätigung ausüben. Mit dem Einspeisen von Strom in das Netz wird aber eine selbstständige, nachhaltige und auf Einnahmeerzielungsabsicht ausgerichtete Tätigkeit ausge...mehr

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Photovoltaikanlagen und Ums... / 3.3 Lösung

P ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist[1]; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehört die Erzeugung von Strom. Wichtig Kleinunternehmereigenschaft liegt vor P erfüllt die Voraussetzungen für die Kleinunternehmereigenschaft.[2] Bei Unternehmensgründung im Jahr 2022 darf der Gesamtumsatz – nach dem noch bis 31...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 1.1 Sinn und Zweck

Rz. 2 § 6b EStG ermöglicht es Stpfl., Gewinne aus der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens steuerfrei in eine Rücklage einzustellen und diese Rücklage innerhalb von 4 Jahren ebenfalls steuerfrei auf neu angeschaffte oder hergestellte Ersatzwirtschaftsgüter zu übertragen. Damit kann der Stpfl. den beim Verkauf erzielten Gewinn neutralisieren und so ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.3 Gewinnzuschlag

Rz. 147 Nach § 6b Abs. 7 EStG ist der Gewinn des Wirtschaftsjahres, in dem die Rücklage aufgelöst wird, für jedes volle Wirtschaftsjahr der Rücklage um 6 % des aufgelösten Betrags zu erhöhen. Zweck der Vorschrift ist es, den Vorteil der zinslosen Stundung auszugleichen, den der Stpfl. dadurch erlangt hat, dass er die Rücklage ohne anschließende Übertragung auf ein Reinvestit...mehr

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Photovoltaikanlagen und Ums... / 2.3 Lösung

T ist Unternehmer, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist[1]; zu dem Rahmen ihrer unternehmerischen Betätigung gehört die Tischlerei sowie – wenn sie die Photovoltaikanlage selbst als Einzelunternehmerin betreibt – die gewerbliche Tätigkeit des Stromhandels; es liegt in diesem Fall ein einheitliches Unternehmen[2] vor. Da sie mit ihrer T...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.1 Bildung der Rücklage

Rz. 125 Statt der sofortigen Übertragung der durch die Veräußerung eines der in § 6b Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter aufgedeckten stillen Reserven kann der Stpfl. auch eine gewinnmindernde Rücklage bilden. Hierdurch wird die sofortige Versteuerung des Veräußerungsgewinns vermieden. Der Stpfl. hat ein Wahlrecht zwischen sofortiger Übertragung und Bildung einer Rücklage...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nebenleistungen / 1 Definition und Rechtsfolgen der Nebenleistung

Eine Nebenleistung setzt grundsätzlich voraus, dass es sich um eine eigenständig zu erbringende Leistung handeln muss. Sie liegt vor, wenn ein Unternehmer in der Folge der vereinbarten Hauptleistung auch Leistungen erbringt, an denen der Leistungsempfänger kein eigenständiges Interesse hat. Eine solche unselbstständige Nebenleistung ist dann gegeben, wenn sie im Vergleich zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Investitionsabzugsbetrag / 6.2 Höhere Steuerbelastung

Insbesondere bei Betrieben oder Praxen in der Aufbauphase, die mit deutlich steigenden Gewinnen (und Steuersätzen für die Inhaber) rechnen, ist eine Steuerstundung häufig mit dem Nachteil einer insgesamt höheren Steuerbelastung verbunden. Die als IAB vorgezogenen Abschreibungen wirken sich u. U. nur mit niedrigeren Steuersätzen aus, als es in den späteren Jahren bei höheren ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 2.4 Betriebsveräußerung

Rz. 13 § 6b EStG kann auch für Veräußerungsgewinne (§§ 14, 16 und 18 Abs. 3 EStG) in Anspruch genommen werden. Das ergibt sich aus § 34 Abs. 1 S. 4 EStG, der die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ausschließt, wenn auf die außerordentlichen Einkünfte § 6b EStG angewendet wird. Es besteht somit[1] eine Wahlmöglichkeit zwischen der Tarifermäßigung nach § 34 EStG oder der Be...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Umsätze, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen

1. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG Tz. 16 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Verfolgt eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft die oben (s. Tz. 2) genannten Zwecke und geschieht dies ausschließlich und unmittelbar, unterliegen diese Leistungen, wenn sie in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung (s. § 14 Satz 3 AO, Anhang 1b) oder den steuerbegünstig...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ermäßigter Steuersatz

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Bemessungsgrundlage für Lieferungen und sonstige Leistungen ist das Entgelt (Nettoentgelt). Hierzu zählt alles, was der Leistungsempfänger aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten. Die Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage (s. § 10 UStG, Anhang 5). Insbesondere beim Tausch und bei tauschäh...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG

Tz. 35 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Seit dem 01.01.2010 gilt für kurzfristige Beherbergungsleistungen (nicht aber für Restaurationsumsätze) der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % (s. § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG, Anhang 5). Von dem ermäßigten Steuersatz profitieren Hotelbetriebe, Pensionen und vergleichbare Einrichtungen (z. B. Verbände/Vereine). Die Betreiber von Campingplätzen kön...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG

Tz. 28 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG (Anhang 5) unterliegt die Aufzucht und das Halten von Vieh, sowie die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere dem ermäßigten Steuersatz. Tz. 29 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Das Einstellen und Betreuen von Reitpferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport genutzt werden, fällt nicht unter den Beg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG

Tz. 27 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG unterwirft die Vermietung der in Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz genannten Gegenstände dem ermäßigten Steuersatz, nachdem § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG deren Lieferung bereits dem ermäßigten Steuersatz unterwirft. Der maßgebliche Begriff in Nr. 2 ist derjenige der "Vermietung", der sich nach dem zivilrechtlichen Vermietungsbe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Leistungen an Mitglieder

Tz. 37 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Hierzu s. "Eigenverbrauch/Wertabgabebesteuerung" und s. "Zuwendungen an Vereinsmitglieder". Literatur: Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 6. Aufl., Köln. 2025.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG

Tz. 34 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Steuerermäßigung kann auch für Leistungen, die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder sowie der Verabreichung von Heilbädern erbracht werden, zur Anwendung kommen. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist, hierzu s. Abschn. 12.11 Abs. 9 UStAE.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Tz. 16 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Verfolgt eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft die oben (s. Tz. 2) genannten Zwecke und geschieht dies ausschließlich und unmittelbar, unterliegen diese Leistungen, wenn sie in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung (s. § 14 Satz 3 AO, Anhang 1b) oder den steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (Zweckbetri...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Deutsches Umsatzsteuerrecht

Tz. 2 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 In § 12 Abs. 1 UStG (Anhang 5) wird der reguläre Umsatzsteuersatz geregelt, der mit 19 % im europäischen Mittel liegt. § 12 Abs. 2 UStG (Anhang 5) sieht verschiedene Situationen vor, in denen der ermäßigte 7 %-ige Umsatzsteuersatz zur Anwendung kommt. Tz. 3 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Hiernach erhalten Körperschaften, die ausschließlich und unm...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Europäische Rechtsgrundlage

Tz. 4 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Wie gerade ausgeführt enthält das deutsche Umsatzsteuerrecht in § 12 Abs. 2 UStG (Anhang 5) eine Auflistung von Fallgruppen, in denen der ermäßigte 7 %-ige Umsatzsteuersatz zur Anwendung gelangt. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) gilt der ermäßigte Steuersatz für Leistungen gemeinnütziger Körperschaften (also auch gemeinnützige...mehr