Fachbeiträge & Kommentare zu Steuersatz

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / a) Überprüfung des Steuereinbehalts lt. Zeile 5 (§ 32d Abs. 4 EStG)

Der Stpfl. hat die Möglichkeit, für Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, eine Steuerfestsetzung wie sie in § 32d Abs. 3 Satz 2 EStG vorgesehen ist, zu beantragen. Der Steuersatz wird in diesen Fällen nach § 32d Abs. 1 EStG ermittelt. Von der Überprüfung des Steuereinbehalts ist die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG abzugrenzen, bei der ein ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.18 DRS 18 – Latente Steuern

Rz. 51 Der DRS 18 ersetzt den DRS 10 und wurde durch den Deutschen Standardisierungsrat (DSR) am 8.6.2010 verabschiedet. Die Bekanntmachung der deutschsprachigen Fassung gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJ erfolgte am 3.9.2010. Eine größere Überarbeitung erfolgte mit DRÄS 11, bekannt gemacht am 2.6.2021 Rz. 52 Der DRS 18 konkretisiert die Vorschriften der §§ 274, 306 und 314 ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
FAQ zur Einführung der verp... / 3.2. Welche Arten von Fehlern können bei der Rechnungsprüfung auftreten und welche Auswirkungen haben diese auf den Vorsteuerabzug?

Das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 unterscheidet mit dem Formatfehler, dem Geschäftsregelfehler und dem inhaltlichen Fehler zwischen drei Fehlerkategorien. Formatfehler: Ein Formatfehler[1] liegt immer dann vor, wenn eine E-Rechnung nicht den zulässigen Syntaxen bzw. deren technischen Vorgaben entspricht oder in den Fällen des § 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 2 UStG keine richtige ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
FAQ zur Einführung der verp... / 3.3. Wie ist die technische und inhaltliche Rechnungsprüfung durchzuführen?

Ziel der Prüfung [1]: E-Rechnungen sind im Rahmen einer geeigneten Validierungsanwendung auf die unter 4. genannten Fehler zu prüfen. Formatfehler und Geschäftsregelfehler können durch eine geeignete Validierungsanwendung aufgedeckt werden. Ein Unternehmer kann sich bei Beachtung der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns auf das technische Ergebnis einer Validierung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2026, Reformbedarf mit Nebenwirkungen - zur ewigen Debatte um die Erbschaftsteuer

Die Frage, ob es einer Reform der Erbschaftsteuer bedarf, begleitet das deutsche Erbrecht seit Jahrzehnten – mit wechselnder Intensität, aber ungebrochener Brisanz. Kaum ein steuerrechtliches Thema berührt gesellschaftliche Grundfragen so unmittelbar wie die Vermögensnachfolge: Leistung und Herkunft, Generationengerechtigkeit, Eigentumsschutz und die soziale Ausgleichsfunkti...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.2 Pauschalierung

Für Direktversicherungen und kapitalgedeckte Pensionskassen besteht die Möglichkeit, die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 20 % für Beiträge bis zu 1.752 EUR nach § 40b EStG a. F.[1] durchzuführen. Dies setzt voraus, dass bei dem jeweiligen Arbeitnehmer bereits vor dem 1.1.2018 mindestens ein Beitrag zutreffend nach § 40b EStG a. F. pauschal versteuert wurde, was nur auf Ver...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 7.1 Grundsätze bis einschließlich VZ 2023

Die Frage, ob eine niedrige Besteuerung vorliegt, ist anhand § 8 Abs. 5 AStG zu prüfen. Im Normalfall liegt eine niedrige Besteuerung vor, wenn die Einkünfte weder im Staat des Sitzes noch im Staat der Geschäftsleitung der ausländischen Gesellschaft einer Belastung durch Ertragsteuern von 25 % oder mehr (maßgeblich i. d. R. der Ertragsteuersatz des Sitzstaates) unterliegen. H...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 7.3 Herabsetzung der Niedrigsteuergrenze ab VZ 2024

Mit dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz[1] wurde bei der Hinzurechnungsbesteuerung die Niedrigsteuergrenze des § 8 Abs. 5 AStG von 25 % auf 15 % abgesenkt. Die Absenkung findet erstmals Anwendung für Zwischeneinkünfte aus einem Wirtschaftsjahr, das nach dem 31.12.2023 endet bzw. für Aufwendungen, die nach dem 31.12.2023 entstehen. Ansonsten gelten die o. g. Gru...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 4.5 Mittelbare Beteiligungen

In § 7 Abs. 1 Satz 1 AStG werden nun ausschließlich rechtsfolgenseitig für die Hinzurechnung der Einkünfte mittelbare Beteiligungen mitberücksichtigt ("sind diese Einkünfte [...] entsprechend seiner unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung steuerpflichtig"). Ebenfalls rechtsfolgenseitig bleiben mittelbare Beteiligungen außer Betracht, wenn auf Ebene der zwischengeschalteten...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 15.2 Einzelfragen

Entsprechend dem Grundgedanken des § 10 Abs. 5 AStG bestimmt § 12 Abs. 1 AStG, dass die Steuern, die nach § 10 Abs. 1 AStG abziehbar sind, auf die anteilige Einkommen- oder Körperschaftsteuer anzurechnen sind. Ein Wahlrecht auf Abzug besteht entgegen dem AStG a. F. nicht mehr.[1] Die Regelungen der §§ 34c EStG, 26 KStG gelten entsprechend – allerdings nur zum System der Bere...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 21.2 Mindestbesteuerungs-Richtlinie und deren nationale Umsetzung

Die globale Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen, die 2. Säule der OECD-Vorschläge, soll entsprechend des sogenannten GloBE-Vorschlags durch zwei miteinander verbundene Maßnahmen sichergestellt werden: Ausweitung der nationalen Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung ("Income Inclusion Rule") wonach, sofern der effektive Steuersatz in einer Jurisdiktion unter 15 % bet...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spenden und Beiträge zur Al... / 2. Ermittlung des Höchstbetrags

Nach § 10b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ermittelt sich der erste Höchstbetrag von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Der Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE) ist gem. § 2 Abs. 3 EStG die Summe der Einkünfte (SdE), vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Abzug nach § 13 Abs. 3 EStG. Die Grundlage ist somit zunächst die SdE gem. §...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.9 Erleichterte Trennung von Ausgangsumsätzen nach unterschiedlichen Steuersätzen

Rz. 58 Werden Umsätze zu unterschiedlichen Steuersätzen ausgeführt, so können bei kleinen Unternehmen des Einzelhandels (z. B. Lebensmitteleinzelhandel), aber auch bei handwerklichen Betrieben, wie Fleischern, Bäckern usw., die neben selbst hergestellten Erzeugnissen auch erworbene Waren im Wege des Barverkaufs absetzen, Schwierigkeiten hinsichtlich der Trennung der Umsatzer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.1 Trennung der Umsätze nach Steuersätzen, Bruttoaufzeichnung

Rz. 29 Die Aufzeichnung der vereinbarten Entgelte (Forderungen aus den erbrachten Leistungen abzgl. USt) ist nach Steuersätzen getrennt vorzunehmen.[1] Getrennt sind auch die steuerfreien Umsätze (z. B. aus Ausfuhren in Drittländer) und die innergemeinschaftlichen Leistungen aufzuzeichnen (jeweils Steuersatz "Null", Aufzeichnung jedoch getrennt voneinander). Bei diesen beste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 3.2.1 Grundsätzliche Behandlung

Rz. 23 Spätere Minderungen des Rechnungsbetrags können sowohl bei den Eingangsrechnungen als auch bei den Ausgangsrechnungen auftreten und bewirken hier spiegelbildliche Auswirkungen. Die durch einen Nachlass oder andere Preisminderungen eintretende Änderung betrifft stets den Rechnungsbruttobetrag (Entgelt zzgl. Umsatzsteuer), den sogenannten zivilrechtlichen Preis. Besonde...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Warenverbuchung, getrennte ... / 12 Differenzierte Erfassung nach Umsatzsteuersätzen

Neben der Unterscheidung zwischen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren ist bei der Buchung des Wareneingangs eine Differenzierung nach Umsatzsteuersätzen sowie Einfuhrgebiet durch die Auswahl des entsprechenden Kontos vorzunehmen, um eine getrennte Verbuchung sicherzustellen. Praxis-Beispiel Einkauf verschiedener Waren Unternehmer Huber ist Inhaber eines Feinkostladens...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.3 Aufzeichnung nachträglicher Entgeltänderungen

Rz. 38 Da das Entgelt die wichtigste Basis für die Umsatzbesteuerung ist, leuchtet ein, dass nicht nur dieses, sondern auch nachträgliche Änderungen erfasst werden müssen. Solche Minderungen oder auch Erhöhungen sind sowohl bei der Soll- (nach vereinbarten Entgelten) als auch bei der Ist-Versteuerung (nach vereinnahmten Entgelten) aufzuzeichnen.[1] Das gilt sowohl für die Au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 2.1 Die Rechnung – wichtigste steuerliche Urkunde

Rz. 9 Die Rechnung spielt bei der als Mehrwertsteuer ausgestalteten Umsatzsteuer eine herausragende Rolle. Auf allen Umsatzstufen, die vor dem Absatz in den Endverbrauch liegen, ist sie das Instrument für die Vermittlung des Vorsteuerabzugs auf den nachfolgenden Umsatzstufen und damit für die Neutralisierung der Steuer im Unternehmensbereich, der vor dem Absatz an den Endver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.7 Erbbauzinsanspruch (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3)

Rz. 24 Der mit dem Erbbaugrundstück verbundene Erbbauzinsanspruch ist zwar bürgerlich-rechtlich wesentlicher Bestandteil des belasteten Grundstücks,[1] grunderwerbsteuerrechtlich aber kein Grundstücksbestandteil, sodass auch sein Erwerb nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt. Es handelt sich dabei um eine bloße Geldforderung.[2] Der Gesetzgeber hat sich dieser Beurteilung an...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 4.8 Aufteilung der Vorsteuer in Mischfällen

Rz. 54 Umsatzsteuer auf bezogene Lieferungen/sonstige Leistungen kann voll abgezogen werden, wenn damit auf der Ausgangsseite des Unternehmens in vollem Umfang steuerpflichtige Lieferungen/sonstige Leistungen, Ausfuhren bzw. innergemeinschaftliche Lieferungen bewirkt werden. Werden sie hingegen für das Erbringen steuerfreier Leistungen verwendet,[1] die den Vorsteuerabzug au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 2.2 Allgemeine Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Rz. 14 § 22 UStG ("Aufzeichnungspflichten") ordnet für Zwecke der Umsatzbesteuerung bestimmte Aufzeichnungen hinsichtlich der großen Zahl an umsatzsteuerlich relevanten Vorgängen der betrieblichen Praxis an. Die Norm wird durch die §§ 63–68 UStDV ergänzt. Als Grundforderung (Generalklausel) bestimmt § 63 Abs. 1 UStDV, dass die Aufzeichnungen so beschaffen sein müssen, dass e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.2 Bildung des Ausgleichspostens (Abs. 1)

Rz. 23 Liegen die sachlichen, persönlichen und räumlichen Voraussetzungen vor, kann der Stpfl. auf Antrag einen passiven Ausgleichsposten in einer zum Entstrickungsgewinn gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 S. 1 KStG korrespondierenden Höhe (Unterschied zwischen Buchwert und gemeiner Wert des Wirtschaftsguts) bilden. Durch die Bildung des Ausgleichspostens wird ein so...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 4 Rückführung des Wirtschaftsguts (ehemals Abs. 3)

Rz. 51 Nach alter Rechtslage bestand eine besondere Regelung für die erfolgsneutrale Auflösung des Ausgleichspostens, sofern das betroffene Wirtschaftsgut innerhalb der tatsächlichen Nutzungsdauer ins Inland rücküberführt wurde. Art. 5 Abs. 7 ATAD sieht hingegen eine Ausnahmeregelung für lediglich vorübergehende Überführungen vor. Der Gesetzgeber hat für die dort genannte Re...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgüter / 3 Das Excel-Tool

Das Excel-Tool berechnet die unterschiedlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Sie müssen lediglich die Kerndaten Ihrer Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 1.000 EUR wie Bezeichnung, Anschaffungswert, ggf. Abschreibungszeitraum und Anschaffungsmonat zu erfassen. Einmalig tragen Sie noch – falls bekannt – Ihren Spitzensteuersatz ein. Das Excel-Tool zeigt Ihnen, mit welchen Abs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Absenkung des ermäßigten Steuersatzes für Gastronomieumsätze von 19 % auf 5 % zum 1.7.2020

Rz. 45 Als steuerliche Entlastungsmaßnahme für die Gastronomiebranche hat der Gesetzgeber zunächst durch das (Erste) Corona-Steuerhilfegesetz[1] eine zeitlich befristete Steuerermäßigung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen eingeführt (Rz. 1). Im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets zur Stärkung der Binnennachfrage wurde zusätzlich – befristet auf ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2 Wechsel des ermäßigten Steuersatzes für Gastronomieumsätze von 5 % auf 7 % zum 1.1.2021

Rz. 46 Die Absenkung des ermäßigten Steuersatzes von 7 % auf 5 % lief zum 31.12.2020 aus, weil der Gesetzgeber diese Maßnahme von vornherein nur für das 2. Halbjahr 2020 vorgesehen hatte (Rz. 2). Somit musste auf die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab 1.1.2021 wieder der ermäßigte Steuersatz von 7 % angewendet werden. Für den Jahreswe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Grundsätze zur zeitlichen Anwendung des ermäßigten Steuersatzes

Rz. 42 Allgemein sind Gesetzesänderungen – soweit nichts anderes bestimmt ist – auf Umsätze anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsvorschriften ausgeführt werden (§ 27 Abs. 1 S. 1 UStG). Das Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.6.2020 ist zwar am Tag nach der Verkündung im BGBl I 2020, 1385, somit am 30.6.2020 in Kraft getreten (Rz. 3). In § 12 Abs. 2 Nr. 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Steuerliche Behandlung von An- und Vorauszahlungen

Rz. 49 Gastwirte usw., die ihre Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) besteuern (sog. Ist-Besteuerung) müssen An- und Vorauszahlungen für spätere Umsätze im Zeitpunkt des Geldeingangs versteuern. Aber auch Gastwirte, die ihre Umsätze nach vereinbarten Entgelten besteuern (sog. Soll-Besteuerung), müssen An- oder Vorauszahlungen für spätere Restaurantdienstleistunge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Eigenverbrauch von Speisen und Getränken

Rz. 80 Die Grundsätze für die Abgrenzung von Nahrungsmittellieferungen und Restaurantdienstleistungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG Rz. 61ff.) gelten auch für unentgeltliche Wertabgaben. Nach der Verwaltungsauffassung[1] liegt eine unentgeltliche Wertabgabe i. S. d. § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG vor, wenn der Verzehr von Speisen und Getränken durch den Unternehmer selbst als sonstige Lei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG a. F. regelte, dass auf die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zunächst in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist. Nachdem diese Gastronomieumsätze nach dem Auslaufen der bis 31.12.2023 befristeten Steuerermäßigung in den Jahren 2024 und 2025 dem allgemeinen Steuersatz u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Vor dem 1.7.2020 ausgestellte Gutscheine

Rz. 69 Hat ein Gastwirt usw. vor dem 1.7.2020 einen Gutschein ausgestellt (und den entsprechenden Wert vom Gutscheinerwerber vereinnahmt), der den jeweiligen Gutscheininhaber zum Essen und Trinken in einem bestimmten Lokal berechtigt (Restaurantgutschein), handelt es sich um einen Einzweckgutschein. Aus damaliger Sicht konnten mit dem Gutschein ausschließlich Restaurantdiens...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 In der Zeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2025 ausgestellte Gutscheine

Rz. 74 Stellt ein Gastwirt usw. in der Zeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2025 einen Gutschein aus, der den jeweiligen Gutscheininhaber zum Essen und Trinken in einem bestimmten Lokal berechtigt (Restaurantgutschein), handelt es sich wiederum um einen Einzweckgutschein. In der Zeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2025 können mit dem Gutschein ausschließlich Restaurantdienstleistungen (Speis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2 Gutschein gilt nur für Speisen

Rz. 72 Stellt der Gastwirt usw. in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 einen Gutschein gegen Bezahlung aus, der ausschließlich für Speisen eingelöst werden kann, steht zum Zeitpunkt der Gutscheinausstellung der anzuwendende ermäßigte Steuersatz von 7 % unumstößlich fest. Es handelt sich damit um einen Einzweckgutschein. Der Gastwirt hat den Umsatz zum ermäßigten Steuersatz ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.4 Aufteilung von Verpflegungsleistungen in Hotels und Pensionen

Rz. 61 In Beherbergungsbetrieben (insbesondere Hotels und Pensionen) unterliegt die Beherbergungsleistung (Übernachtung im Einzel-, Doppel- oder Mehrbettzimmer) dem ermäßigten Steuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG), im Zeitraum vom 1.7. bis 31.12.2020 mit 5 %, ab 1.1.2021 mit 7 %. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG ist in diesen Betrieben vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 und ab 1.1.2026 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Unterschiedliche Besteuerung von Speisen und Getränken

Rz. 53 Die Abgabe von Getränken im Rahmen einer Restaurantdienstleistung hat der Gesetzgeber in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG a.F als auch in der aktuellen Fassung der Vorschrift ausdrücklich von der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ausgenommen. Deshalb müssen Gastwirte usw. im Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 und ab 1.1.2026 zwischen der Abgabe von begünstigten Speisen u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.1 Gutschein gilt für Speisen und Getränke

Rz. 71 Bei Restaurantgutscheinen, die in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 ausgestellt wurden und die sowohl für Speisen als auch für Getränke eingelöst werden können, liegen die Voraussetzungen des § 3 Abs. 14 UStG für Einzweckgutscheine nicht vor, weil mit diesen Gutscheinen sowohl Speisen zum ermäßigten Steuersatz als auch Getränke zum allgemeinen Steuersatz in Anspruc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Lieferungen und sonstige Leistungen grundsätzlich weiterhin zu unterscheiden

Rz. 52 Aus umsatzsteuersystematischen Erwägungen ist grundsätzlich weiterhin zu unterscheiden, ob Speisen im Rahmen von Lieferungen (insbesondere beim Außer-Haus-Verkauf) oder im Rahmen von Restaurantdienstleistungen (insbesondere Essen im Lokal) abgegeben werden. Allerdings verlangen die Eintragungen in den (elektronischen) USt-Jahreserklärungen und USt-Voranmeldungen keine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Begünstigung aller Arten von Speisen

Rz. 51 Bis zum 30.6.2020 und in der Zeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2025 ist die Abgabe von Speisen und Getränken im Rahmen einer Restaurantdienstleistung (Essen im Lokal) insgesamt der USt zum allgemeinen Steuersatz von 19 % zu unterwerfen. Dies gilt auch für Milch und bestimmte Milchmischgetränke, die im Falle einer Lieferung dem ermäßigten Steuersatz unterliegen würden.[1] Vom...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Haupt- und Nebenleistungen

Rz. 77 Soweit Betriebe bis 30.6.2020 Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum allgemeinen Steuersatz ausgeführt haben, brauchte nicht weiter untersucht zu werden, ob weitere Leistungen dieser Betriebe für ihre Kunden als Haupt- oder Nebenleistungen zu beurteilen waren, weil ja sämtliche Leistungen dem allgemeinen Steuersatz unterlagen. In der Zeit vom 1.7.2020 bis 31...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Ab 1.1.2026 ausgestellte Gutscheine

Rz. 75 Kann ein ab 1.1.2026 ausgestellter Restaurantgutschein sowohl für Speisen als auch für Getränke eingelöst werden, handelt es sich um einen Mehrzweckgutschein, weil zum Zeitpunkt der Gutscheinausgabe die USt für den Umsatz, auf den sich der Gutschein bezieht, nicht feststeht. Der Gutschein könnte vom Gutscheininhaber für ab 1.1.2026 begünstigte Speisen, für nicht begün...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Speisen und Getränke zum Mitnehmen

Rz. 40 Speisen zum Mitnehmen ("to go") bieten neben Imbissbetrieben und Fast-Food-Ketten auch normale Restaurants und Gaststätten (z. B. Pizzerien mit Pizza-Bringdienst) an. Nach der wegen der COVID-19- Pandemie behördlich verfügten Schließung von Restaurants und Gaststätten ab März 2020 und in den nachfolgenden Lockdowns haben darüber hinaus weitere gastronomische Betriebe ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Dauerfristverlängerung und Anrechnung der USt-Sondervorauszahlung

Rz. 86 Unternehmer können auf Antrag die Frist zur Abgabe der USt-Voranmeldung um einen Monat verlängern. Wird diese Dauerfristverlängerung für USt-Voranmeldungen und USt-Vorauszahlungen in Anspruch genommen, haben sog. Monatszahler (Unternehmer, die zur Abgabe monatlicher USt-Voranmeldungen verpflichtet sind) eine Sondervorauszahlung auf die USt des Kalenderjahres zu leiste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Zeitpunkt der Ausführung einer Restaurantdienstleistung

Rz. 43 Sowohl beim Wechsel des Steuersatzes für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurantdienstleistungen von 19 % auf 7 % als auch von 7 % auf 19 % stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt konkret eine Restaurantdienstleistung als ausgeführt gilt. Von steuerlicher Auswirkung ist diese Frage bei Bewirtungen in Restaurants und Gaststätten, die bei einer Steuersatzänderung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Unionsrecht

Rz. 28 Die EU-Mitgliedstaaten dürfen grundsätzlich nur auf solche Arten von Umsätzen einen ermäßigten Steuersatz anwenden, die in Anhang III der MwStSystRL expliziert aufgeführt sind (§ 12 UStG Rz. 98). Sie sind allerdings nicht verpflichtet, von einer nach dem Unionsrecht möglichen Steuerermäßigung in ihrem nationalen Recht Gebrauch zu machen (§ 12 UStG Rz. 113). Mangels ex...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.3 Zweite Verlängerung der Steuersatzsenkung bis 31.12.2023

Rz. 7 Ohne weiteres Einschreiten des Gesetzgebers wäre die Steuersatzsenkung für die Speisenabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 31.12.2022 automatisch ausgelaufen. Ab 1.1.2023 hätte dann der allgemeine Steuersatz von 19 % auf derartige Umsätze gegolten. Da sich viele Gastronomiebetriebe noch immer nicht von den Betriebsschließungen und Einsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Abgrenzung von Lieferungen und Dienstleistungen

Rz. 38 Verzehrfertig zubereitete Speisen können sowohl im Rahmen einer – stets dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. verschiedenen Nrn. der Anlage 2 des UStG unterliegenden – Lieferung (z. B. Speisen zum Mitnehmen) als auch im Rahmen einer – bis 30.6.2020 und in der Zeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2025 dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden – sonstigen Lei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.1 Getränkeabgabe ist Hauptleistung

Rz. 57 Weil der Gesetzgeber sowohl in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG a. F. als auch in der aktuellen Fassung der Vorschrift die Abgabe von Getränken im Rahmen einer Restaurantdienstleistung ausdrücklich von der Steuerermäßigung ausgeschlossen hat, ist die Abgabe von Speisen einerseits und von Getränken andererseits jeweils als Hauptleistung anzusehen. Die Hauptleistung "Speisenabga...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Erste Verlängerung der Steuersatzsenkung bis 31.12.2022

Rz. 4 Aufgrund des zweiten Lockdown ab November 2020 und der damit verbundenen Schließung ihrer Betriebe konnten die meisten Gastronomiebetriebe die zunächst bis 30.6.2021 befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Speisenabgabe nicht ausnutzen. Die als steuerliche Hilfsmaßnahme gedachte Steuersatzsenkung ging damit weitgehend ins Leere. Die Politik war sich ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Vorsteuerabzug bei Geschäftsessen

Rz. 35 Bei der Fortführung der bisherigen Preise über den 31.12.2025 hinaus konnte ein Gast, der die Speisen als Unternehmer für Zwecke seines Unternehmens erwarb (sog. Geschäftsessen), weniger Vorsteuer als bisher abziehen. Praxis-Beispiel In einer Gaststätte betrug der Preis für ein einfaches Schnitzel laut Speisekarte bis zum 31.12.2025 11,90 EUR (Entgelt 10 EUR zuzüglich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Einzweck- und Mehrzweckgutscheine

Rz. 67 Viele Gastronomen haben in der Corona-Krise ihre Stammgäste gebeten, zur Überbrückung der Umsatzausfälle des Betriebs oder zur Vermeidung der Insolvenz Gutscheine käuflich zu erwerben, die dann bei Wiedereröffnung des Lokals eingelöst werden könnten. Ansonsten sind Gutscheine in der Gastronomie (sog. Restaurantgutscheine) als Geschenk zu allen möglichen Gelegenheiten ...mehr