Fachbeiträge & Kommentare zu Steuersatz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Negative steuerliche Folgen

Rn. 314 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Vorab Hinweis auf die Fallgestaltungen ungewollter Beendigung der Betriebsaufspaltung unter s Rn 305 und deren gravierende steuerliche Nachteile. Echte Betriebsaufspaltung (gegenüber Einheits-GmbH/-AG) Gewinnausschüttungen der GmbH sind – anders als bei der 25 %igen AbgSt – mit 60 % estpfl gewerbliche Einkünfte (ungünstig bei hohem ESt-Satz ü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die erfolgsneutrale Begründung der echten Betriebsaufspaltung

Rn. 376 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Unproblematisch ist die Begründung einer (unechten) Betriebsaufspaltung, wenn dies sofort im Zusammenhang mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit geschieht, indem die durch Bargründung errichtete Betriebs-GmbH das UV erwirbt, der Einzel-Besitzgesellschafter oder die Besitz-PersGes oder Besitzgemeinschaft das AV an die GmbH verpachtet. Dies h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giere, Zur Besteuerung von Einkünften aus Forstgenossenschaften und ähnlichen Real­gemeinden, INF 1983, 543. Verwaltungsanweisung: OFD Han v 09.12.2002, S 2230–11 StH 225. Rn. 48 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Gem § 3 Abs 2 KStG iVm § 13 Abs 1 Nr 4 EStG unterliegen die Gewinne aus Hauberg-, Wald-, Forst- u Laubgenossenschaften u ähnlichen Realgemeinden (das sind PersGes des älteren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Kritik am Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung

Rn. 304 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das lt I. Senat (s Rn 303) dogmatisch verselbstständigte "Rechtsinstitut" der Betriebsaufspaltung (s Rn 303) hat Auswirkungen insb hinsichtlich der GewStPfl der Pachteinnahmen (idR wegen § 35 GewStG weniger bedeutsam) und der Steuerverhaftung der stillen Reserven im verpachteten "Betriebs"-vermögen des Besitzunternehmens; diese Rechtsfortbi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Rz. 154 [Autor/Stand] Neben der einseitigen Maßnahme zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung nach § 21 ErbStG oder der Anerkennung ausländisch gezahlter Erbschaftsteuer als Kosten zur Erlangung des Erwerbs nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG (str. wegen § 10 Abs. 8 ErbStG, s. § 10 ErbStG Rz. 256) sind in den DBA zwei unterschiedliche Methoden gebräuchlich. Einseitige Billigkeitsmaß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 86. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaft­standorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt vom 13.09.1993, BGBl I 93, 1569 (StandOG).

Rn. 106 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen des EStG durch das Standortsicherungsgesetz zusammengestellt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 27. Das Einkommensteuerreformgesetz vom 05.08.1974, BStBl I 74, 530

Rn. 31 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das EStG 1974 vom 15.08.1974 (BStBl I 74, 578) wurde durch das Gesetz zur Reform der ESt, des Familienlastenausgleichs und der Sparförderung – EStRG – vom 05.08.1974 geändert und als EStG 1975 vom 05.09.1974 bekanntgemacht (BStBl I 74, 733). Die Erwartungen, die in den Entwurf BR-Drucks 700/73 gesetzt wurden, wurden nicht erfüllt. Weitgehende ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Wird die Lohnsteuer bei Arbeitnehmern im Fall von angeordneter Kurzarbeit automatisch an die Höhe des geminderten Gehalts angepasst?

Ja, der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer (als eine Form der Einkommensteuer) automatisch anzupassen. Nur der steuerpflichtige Arbeitslohn unterliegt der Lohnsteuer. Das Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung, die steuerfrei ist, und sich nicht im unterjährigen Lohnsteuerabzugs-, sondern nur im späteren Einkommensteuerveranlagungsverfahren bei der Ermittlung des Steuersat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 3 SolZG legt in seinem Abs 1 in 6 Nr für alle denkbaren Fallgestaltungen die Bemessungsgrundlage für den SolZ fest und bildet damit letztlich die Kernvorschrift des SolZG. Die Beschränkung der Regelung auf VZ ab 1998 bzw auf die Zeit nach dem 01.01.1998 beruht auf der Reduzierung des Steuersatzes für den SolZ ab 1998 von 7,5 % auf 5,5 % der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 152. Steueränderungsgesetz 2007 v 19.07.2006, BGBl I 2006, 1534

Rn. 172 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Hier sind zu nennen das SteueränderungsG 2007, dessen Entwurf am 10.05.2006 vom Bundeskabinett beschlossen und vom Bundesrat am 07.07.2006 verabschiedet wurde. Die Regelungen treten am 01.01.2007 in Kraft, im Wesentlichen folgende Punkte betreffend:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 189. Allg Verwaltungsvorschrift zur Änderung der ESt-Richtlinien 2008 (ESt-Änderungsrichtlinien 2012 – EStÄR 2012), BMF v 25.03.2013, BStBl I 2013, 276

Rn. 209 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Die zuletzt 2008 geänderten EStR wurden überarbeitet und als EStÄR 2012 bekannt gemacht. Dabei erfolgte eine Anpassung an geänderte gesetzliche Regelungen, zwischenzeitlich ergangene FG- bzw BFH-Urt sowie an andere Verwaltungsanweisungen. Grundsätzlich anzuwenden ab dem VZ 2012; für frühere VZ, soweit die bestehende Rechtslage erläutert wird...mehr

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§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / B. Karenzentschädigungen

Rz. 54 An Arbeitnehmer gezahlte Karenzentschädigungen [120] sind Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit, die wie Arbeitsentgelt zu versteuern sind.[121] Sie sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies gilt auch dann, wenn die Karenzentschädigung in einem Einmalbetrag geleistet wird.[122] Vereinbaren die Parteien bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Umwandlung ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / baa) Grundstücke und Gebäude

Rn. 74a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Notwendiges Sonder-BV I liegt auch dann vor, wenn der Gesellschafter der PersGes unmittelbar zur Nutzung überlassenen Grundbesitz von Dritten gemietet und gepachtet hat (BFH BStBl II 1986, 304 mit Anmerkung Söffing, FR 1986, 109; BFH BStBl II 1977, 150/52). Wegen des umgekehrten Falles s Rn 75 zu (2). Hat der Gesellschafter ein Grundstück de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 14. Steueränderungsgesetz vom 14.05.1965, BStBl I 65, 217

Rn. 19 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das StÄndG 1965 bringt in einem Katalog von 19 Nrn mehr oder weniger bedeutsame Änderungen, die hier nicht alle aufgezählt werden sollen. Von besonderem Interesse sind bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 die Vorschriften über die Behandlung durchlaufender Posten nach dem neuen § 4 Abs 3 S 2. Durchlaufende Posten sind Betriebseinnahmen, di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Wahlrechtsübergang bei Erwerb eines verpachteten Betriebs

Rn. 146 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Rein begrifflich folgt aus der These der Betriebsfortführung bei Betriebsverpachtung, dass der Verpächter zur Wahlrechtsausübung auf Fortführung des BV zuvor den Betrieb selbst geführt haben muss. Diese Voraussetzung gilt auch als erfüllt, wenn nach Liquidation einer PersGes ein Gesellschafter sein die einzige wesentliche Betriebsgrundlage ...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 2. Abfindung

Rz. 19 In der überwiegenden Zahl der Fälle einigen sich die Parteien darauf, dass im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung zu zahlen ist. Rz. 20 Formulierungsbeispiele Für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt der Beklagte an den Kläger in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 KSchG, §§ 24, 34 EStG eine Abfindung in Höhe von (…) EUR brutto. Der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Steuerliche Bedeutung der Abgrenzung privater Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG von gewerblichen Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 15 Abs 2 EStG zzgl GewSt; Abgrenzungstypologie

Rn. 131a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das StEntlG 1999/2000/2002führte durch Änderung des § 23 EStG – als Gegenfinanzierungsmaßnahme – eine Ausdehnung der steuerlichen Erfassung privater Veräußerungsgewinne im Bereich privater Grundstücksverkäufe ein (auch s vor § 1 Rn 129 (Bitz)): zum einen durch eine Verlängerung der steuerschädlichen (Spekulations-)Frist auf 10 Jahre, zum a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 186. Jahressteuergesetz 2013 u Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden sowie Steuerabkommen Deutschland-Schweiz (vorerst) gescheitert

Rn. 206 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Nachdem der Vermittlungsausschuss (VA) am 12.12.2012 tagte, war die erforderliche Beschlussfassung im Bundestag über verschiedene Steuergesetze in das Jahr 2013 verschoben worden. Am 17.01.2013 standen auf der Tagesordnung des Bundestagsmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Nutzungsvergütungen, Entschädigungen für die Inanspruchnahme von luf Grundbesitz für den Bau und Betrieb von Versorgungsleitungen (§ 24 Nr 3 EStG)

Rn. 221 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zu den BE führen grundsätzlich auch Nutzungsvergütungen für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke sowie Zinsen auf solche Nutzungsvergütungen und auf Entschädigungen, die mit der Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke zusammenhängen. Hierher gehören insb Entschädigungen und Nutzungsvergütungen für besc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Veranlagung zur ESt oder KSt (§ 3 Abs 1 Nr 1 SolZG)

Rn. 2 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach § 3 Abs 1 Nr 1 SolZG bemisst sich der SolZ, soweit eine Veranlagung zur ESt oder KSt vorzunehmen ist, nach der festgesetzten ESt unter Beachtung des § 3 Abs 2 SolZG (ausführlich dazu s Rn 16ff) oder nach der festgesetzten KSt für VZ ab 1998, vermindert um die anzurechnende oder vergütete KSt, wenn ein positiver Betrag verbleibt. Die Besc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 84. Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) vom 09.11.1992, BGBl I 92, 1853

Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 BMF-Schreiben vom 26.10.1992, DB 1992, 2317 nimmt Stellung iw zu "technischen" Fragen bei der Vornahme des Zinsabschlags, die für die Kreditinstitute von Bedeutung sind, die in der Praxis die Hauptlast der neuen Quellenbesteuerung tragen. Einen Hinweis verdienen insbesondere die Ausführungen im BMF-Schreiben zur Behandlung von Zinsen aus Mie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Positive steuerliche Folgen

Rn. 313 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Echte Betriebsaufspaltung (gegenüber Einheits-GmbH/-AG) Besitzunternehmen: Unmittelbare Verlustzurechnung an die Gesellschafter, bei KG in den Grenzen des § 15a EStG; Besitzunternehmen: Anwendung der §§ 16, 34 Abs 3 EStG (ggf nur 56 % stpfl) bei Veräußerung von (Anteilen an) Besitzunternehmen(-PersGes) gegenüber § 3 Nr 40 Buchst c EStG (60 % ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 9 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Ausgestaltung des SolZ als Ergänzungsabgabe zur ESt und zur KSt ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH BStBl II 2012, 43; BFH/NV 2011, 1685). Die Abgabe stellt eine Ergänzung der ESt und KSt dar, die mit dem GG vereinbar ist, da es im Verhältnis zum StPfl ohne weiteres zulässig gewesen wäre, die ESt bzw die KSt zu erhöhen (vgl BVerfG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scholtz, Pensionsrückstellungen bei Mitunternehmerschaften, DStZ 1985, 211; Flume, Die Pension für den ausgeschiedenen Gesellschafter-Geschäftsführer einer PersGes o eine Witwe u die nach dem Entwurf eines GeprägerechtsprechungsG beabsichtigte steuerliche Regelung, DB 1985, 2370; Brandenberg, Versorgungsleistungen einer PersGes an die Witwe eines Gesellschafters, wenn die Witw...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / Zusammenfassung

Überblick Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn zählen neben den laufenden Zuwendungen auch solche, die nicht regelmäßig zufließen, etwa einmalige Zahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Abfindungen oder Tantiemen. Zur Abgrenzung gegenüber dem laufenden Arbeitslohn wird hierfür die Bezeichnung "sonstige Bezüge" verwendet. Die Unterscheidung ist wichtig, weil die Lohnsteuerbere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jubiläumszuwendung / 2.2 Besteuerung nach der Fünftelregelung

Gelten Jubiläumszuwendungen als Vergütung für eine mehr als 12 Monate dauernde Tätigkeit, sind sie als Bezüge für mehrere Kalenderjahre zu behandeln; der ermäßigte Steuersatz für außerordentliche Einkünfte kommt in Betracht. Weitere Voraussetzung für die ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung ist, dass die Jubiläumszuwendung zu einer Zusammenballung von Einkünften (= ...mehr

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Erstellen der Lohnsteuerbes... / 6.8 Nummer 15: Kurzarbeitergeld u. Ä.

In Nummer 15 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist die Summe der folgenden Beträge aufzunehmen: Kurzarbeitergeld (einschließlich Saison-Kurzarbeitergeld), Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Zuschuss bei Beschäftigungsverbot für die Zeit vor oder nach einer Entbindung sowie für den Entbindungstag während der Elternzeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften, Verdienstausfalle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerbescheinigung / 1.3 Arbeitslohn und andere Arbeitgeberleistungen

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält im Übrigen folgende Angaben: In Nummer 3 ist der steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn einschließlich des Werts der Sachbezüge zu bescheinigen. Soweit der Arbeitslohn netto gezahlt wird, ist der hochgerechnete Bruttoarbeitslohn auszuweisen.[1] Steuerfreie Bezüge, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit oder die steuerfreien Be...mehr

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Verprobungen in der Finanzb... / 2.5 Vorsteuer-Verprobung

Während die umsatzsteuerliche Verprobung der Umsatzerlöse weitverbreitet ist, findet die Vorsteuer-Verprobung in den Buchhaltungsbüros eher selten statt. Nüchtern betrachtet erstaunt dies, da fehlerhaft erfasste Vorsteuer-Vorgänge ebenfalls unangenehme Folgen für die tätigen Unternehmen haben können. Grund für die eher seltene Erscheinung in den Abschluss-Checklisten dürfte ...mehr

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Verprobungen in der Finanzb... / 2.4 Umsatzsteuer-Verprobung

Die Umsatzsteuer-Verprobung dürfte in der Praxis die Mutter aller Verprobungen sein. In zahlreichen (bilanzierenden) Unternehmen werden Erlöskonten, Umsatzsteuerbeträge und Voranmeldungswerte miteinander verprobt. Die starke Verbreitung ist aber nicht der Tatsache geschuldet, dass der Gesetzgeber diese Verprobung einfordert; sie ist weder gesetzlich vorgeschrieben noch im An...mehr

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Investitionsabzugsbetrag / 6.2 Höhere Steuerbelastung

Insbesondere bei Betrieben oder Praxen in der Aufbauphase, die mit deutlich steigenden Gewinnen (und Steuersätzen für die Inhaber) rechnen, ist eine Steuerstundung häufig mit dem Nachteil einer insgesamt höheren Steuerbelastung verbunden. Die als IAB vorgezogenen Abschreibungen wirken sich u. U. nur mit niedrigeren Steuersätzen aus, als es in den späteren Jahren bei höheren ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift regelt entsprechend ihrer Überschrift die Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe. Zusammen mit § 11 UStG, der die Bemessungsgrundlage für die EUSt regelt, bildet sie den Dritten Abschnitt des UStG. Die Bemessungsgrundlage des § 10 UStG ist für die Umsatzbesteuerung erforderlich, da es für die Ermittlun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.5 Zusammengefasstes Entgelt für mehrere Leistungen

Rz. 27 Eine Mehrzahl von Leistungen, die trotz des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Leistung jeweils selbstständig sind oder kraft Gesetzes als Einheit zu betrachten sind[1] und auch nicht im Verhältnis von Haupt- und Nebenleistung stehen, wird bisweilen durch ein zusammengefasstes Entgelt angeboten. Diese Zusammenfassung des Entgelts kann – trotz § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.2 Durchschnittsbeförderungsentgelt

Rz. 554 Auf die Zahl der Personenkilometer ist das "Durchschnittsbeförderungsentgelt pro Personenkilometer" anzuwenden. Dieses ist durch § 25 UStDV mit 4,43 Cent pro Personenkilometer festgesetzt worden. Die Ermächtigungsgrundlage für solche Festsetzungen befindet sich in § 10 Abs. 6 S. 3 UStG. Wenn § 10 Abs. 6 S. 4 UStG bestimmt, dass das Durchschnittsbeförderungsentgelt ni...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1.3 Tausch mit Baraufgabe

Rz. 407 Häufig wird in der Praxis ein Tausch so ausgestaltet, dass einer der Liefernden einen Barbetrag und Sachaufwendungen an den Leistungsempfänger leistet. Regelmäßig werden bei einem Tausch die beiden gegenüberstehenden Leistungen nach den subjektiven Erwartungen der Vertragsparteien nicht gleichwertig sein, sodass eine entsprechende Zuzahlung einer Vertragspartei verei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.8 Einzelne Anwendungsfälle zum Entgeltsumfang

Rz. 86 Abbruchmaterial darf der Abbruchunternehmer beim Abbruch häufig behalten. Hat das Material überhaupt einen Wert, ist dieser Wert dem zu zahlenden Barbetrag hinzuzurechnen, um auf den Abbruchpreis und das Entgelt zu kommen (tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe, vgl. Rz. 415X). Voraussetzung ist allerdings, dass Abbruchleistung und Materialüberlassung im Verhältnis ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.1 Fotovoltaik und Kraft-Wärme-Kopplung

Rz. 490 Die umsatzsteuerrechtliche Erfassung der regenerativen Energien unterlag in den vergangenen Jahren diversen Veränderungen, die im Wesentlichen auf externe Faktoren, im Besonderen die unterschiedlichen Förderungsmaßnahmen, zurückzuführen waren. (Privat-)Personen, die regenerativ erzeugte Energie in ein Netz einspeisen, führen damit eine unternehmerische Tätigkeit[1] a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Sinn und Stellung der Vorschrift

Rz. 540 Für die Beförderungen von Personen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind, sieht das Gesetz eine vereinfachte Besteuerung für die Fälle vor, in denen eine Grenze zum Drittlandsgebiet[1] überschritten wird. Zwar gelten die allgemeinen Regeln über die Unternehmereigenschaft, die Steuerbarkeit und Steuerpflicht der Beförderungsle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.2.3 Leistung neben Barzahlung als Gegenleistung

Rz. 426 Besteht die Gegenleistung bei einem tauschähnlichen Umsatz neben der Lieferung oder sonstigen Leistung auch noch in einer Barzahlung ("Tausch mit Baraufgabe"; "tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe"), muss neben der Barzahlung auf der Wert der erhaltenen Lieferung bzw. sonstigen Leistung ermittelt werden. Ob die Baraufgabe hinzuzurechnen oder abzuziehen ist, bestimmt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Tausch und tauschähnlicher Umsatz (§ 10 Abs. 2 S. 2 UStG)

Rz. 399 Beim Tausch und beim tauschähnlichen Umsatz gilt der Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Bemessungsgrundlage auch in diesen Fällen in Geld auszudrücken ist, da auf sie der geltende Steuersatz anzuwenden ist.[1] Beide genannten Vorgänge haben die Besonderheit, dass bei einem Leistungsaustausch auf jeder Se...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.12 Bemessungsgrundlage bei Mehrzweck-Gutscheinen (§ 10 Abs. 1 S. 6 UStG)

Rz. 388a Zum 1.1.2019 mussten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die schon 2016 unionsrechtlich beschlossenen[1] Vorschriften für Gutscheine in nationale Regelungen aufgenommen werden. In Deutschland wurden die Regelungen Ende 2018 in das UStG aufgenommen.[2] Die Hauptvorschriften zur Definition der Gutscheine sowie der Abgrenzung von Einzweck-Gutschein und Mehr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.3.3 Verdeckter Preisnachlass (bis 2021)

Rz. 73 Ein verdeckter Preisnachlass minderte – zumindest nach der früheren Rechtsauffassung – ebenfalls das Entgelt.[1] Er war insbesondere bei preisgebundenen oder mit festen Lieferpreisen versehenen Waren wie im Kfz-Handel anzutreffen. Wurde die Ware unter Inzahlungnahme eines gebrauchten Gegenstands gekauft, leistete also der Käufer nur eine Barzuzahlung, ist ein Tausch m...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Entgelt – Preis (Verhältnis zum Zivilrecht)

Rz. 34 Nicht zum Entgelt gehört die gesetzlich geschuldete USt (Abs. 1 S. 2 am Ende; ebenso Art. 78 S. 1 Buchst. a MwStSystRL). Als Entgelt wird vom Gesetzgeber also das Nettoentgelt angesehen. Die USt ist eine Art durchlaufender Posten, der innerhalb der Unternehmerkette die einzelnen Unternehmer – unabhängig von der Höhe des Steuersatzes – nicht belasten soll. Der umsatzst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.11.3 Einzelfälle zur Abgrenzung durchlaufender Posten

Rz. 349 Abgaben, Steuern: Bei den Abgaben (Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben) und Steuern ist in erster Linie maßgebend, wer der Zahlungsverpflichtete ist. Handelt es sich bei ihnen um solche des Unternehmers für seinen Betrieb, die er auf seine Abnehmer abwälzt (z. B. Verbrauchsteuern, GrundSt), sind diese keine durchlaufenden Posten.[1] Vereinnahmt und bezahlt der Un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.9.4.2 Echte und unechte Zuschüsse in der Landwirtschaft

Rz. 262 Für die Landwirtschaft sind – außer den bereits unter Nr. 2.2.9.4.1 aufgeführten Zuwendungen – zahlreiche Zuschüsse aus vor allem öffentlichen Kassen vorgesehen. Nach der Streichung des § 10 Abs. 1 S. 3 2. Halbsatz UStG a. F. durch das StÄndG 1973 mWv 1.7.1973 sind die Zuschüsse auch aus öffentlichen Kassen unter den allgemeinen Bedingungen zusätzliche Entgelte. Die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2.1 Prinzip der Ermittlung nach der Gegenleistung

Rz. 9 Umsätze werden, sofern eine Gegenleistung überhaupt vorhanden ist, nach dieser besteuert. Diese Regelung war von der EG entsprechend dem deutschen Recht auch in Art. 11 der 6. EG-Richtlinie niedergelegt worden.[1] Entsprechend Art. 73 MwStSystRL [2] ist Steuerbemessungsgrundlage bei der Lieferung von Gegenständen und Dienstleistungen "alles, was den Wert der Gegenleistu...mehr