Fachbeiträge & Kommentare zu Steuersatz

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Konsolidierung von Aufwand ... / 2.3 Ermittlung und Verrechnung des Zwischenergebnisses

Rz. 16 Durch die Festlegung der Konzernbilanzwerte für die Anschaffungs- und Herstellungskosten und deren Vergleich mit den Werten in der Einzelbilanz bzw. HB II wird die Höhe des Zwischenergebnisses bestimmt, das im Rahmen der Vollkonsolidierung unabhängig von der Beteiligungshöhe soweit wesentlich vollständig eliminiert werden muss.[1] Im vorliegenden Beispiel wären 20.000...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung und Zwischenergebniseliminierung at-Equity-bewerteter und anteilmäßig einbezogener Unternehmen

Rz. 75 Die Zwischenergebniseliminierung ist nicht nur notwendig im Rahmen der vollkonsolidierten Tochterunternehmen. Gemeinschaftsunternehmen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie von mehreren untereinander unabhängigen Muttergesellschaften einheitlich gesteuert werden, können nach § 310 HGB entweder quotal konsolidiert oder at Equity bewertet werden. Nach IFRS 11 ist e...mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 3.2.1 Lieferungen in das Vorratsvermögen

Rz. 31 Da die Konsolidierung der Innenumsatzerlöse von einer Vielzahl von Kriterien abhängig ist, soll für den Fall, dass die konzerninterne Lieferung in das Vorratsvermögen erfolgt, die in Abb. 2 wiedergegebene Fallunterscheidung vorgenommen werden und mit den im Anschluss dargestellten Prämissen gearbeitet werden.mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 2.1 Notwendigkeit und Vorgehen der Zwischenergebniseliminierung

Rz. 2 Unabhängig von der Rechtsform eines Unternehmens dürfen Gewinne im Jahresabschluss gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB nur dann berücksichtigt werden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind.[1] Demgegenüber haben die in den §§ 249, 252 und 253 HGB kodifizierten Prinzipien, d. h. Vorsichts- und Niederstwertprinzip, zur Folge, dass mit dem Imparitätsprinzip dr...mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / 1. Mögliches Steuersatzgefälle

Mitarbeiterbeteiligungen werfen regelmäßig die Frage auf, ob die daraus resultierenden Erträge Arbeitslohn (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) oder Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG) sind. Die steuerliche Belastung ist erheblich: Arbeitslohn unterliegt dem persönlichen Steuersatz, der zzgl. SolZ beim Spitzensteuersatz 44,31 % erreicht (42 % gem. § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 4 EStG × 1,055) und be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 1 Die EUSt bildet einen unselbstständigen Teil der USt und ist selbst USt. Auch die Vorläufer des UStG 2005 enthielten in § 15 UStG 1932, § 15 UStG 1951 und § 21 UStG 1967/73 Sondervorschriften über die EUSt bzw. Umsatzausgleichsteuer. Im Gegensatz zu den UStG 1932 und 1951 ist die EUSt nicht mehr in einer Ausgleichsteuerordnung, sondern weitgehend im UStG selbst geregel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 33a Wie in den Sonderverbrauchsteuergesetzen (§ 23 MinöStG; § 22 Abs. 3 AlkoholStG; § 21 TabStG; § 17 Abs. 1 SchaumwZwStG; § 13 Abs. 1 BierStG; § 13 Abs. 1 KaffeeStG) ist auch im UStG für den Steuergegenstandder Einfuhr aus Drittländern die sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften vorgeschrieben. Gemäß § 21 Abs. 2 UStG gelten die Vorschriften für Zölle – ausgenommen die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7.3 Besteuerung nach der höchsten Abgabenbelastung

Rz. 310 Nach Art. 177 UZK können die Zollbehörden auf Antrag des Anmelders zulassen, dass die Abgaben einer gesamten Sendung auf der Grundlage der zolltariflichen Einreihung der Ware ermittelt werden, für die die höchste Einfuhrabgabenbelastung gilt. Dieser Antrag kommt in Betracht für Sendungen mit unterschiedlich einzureihenden Waren, wenn die Einreihung bei der Erstellung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Entstehung einer weiteren Einfuhrumsatzsteuer (§ 21 Abs. 4 UStG)

Rz. 326 Bemessungsgrundlage für die EUSt ist gem. § 11 UStG der Wert des eingeführten Gegenstands zuzüglich der im Zeitpunkt des Entstehens der EUSt auf den Gegenstand entfallenden Zölle und Verbrauchsteuern (ausschließlich der EUSt). In den Fällen, in denen die Einfuhrabgabenschuld nach dem Zeitpunkt des Entstehens der EUSt entsteht (z. B. bei unterschiedlichen Anträgen auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2.2 Vereinfachte Zollanmeldung (Art. 166ff. UZK; Art. 145ff. DelVO; Art. 223ff. DVO)

Rz. 98 Das vereinfachte Anmeldeverfahren nach Art. 166 UZK und Art. 145ff. DelVO betrifft nur Waren, die gestellt werden. Die Zulassung zum vereinfachten Anmeldeverfahren ist bewilligungspflichtig (Art. 166 Abs. 2 UZK). Die Bewilligung wird auf schriftlichen Antrag erteilt, wenn die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Bewilligung wird grundsätzlich ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.7 Verbindliche Zolltarifauskunft

Rz. 192 Das HZA Hannover erteilt auf schriftlichen Antrag eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) über die Einordnung von Waren, für welche Zollförmlichkeiten nach dem Zeitpunkt der Auskunftserteilung erfüllt werden sollen. Das Institut der vZTA klärt Tarifzweifel hinsichtlich Waren, die künftig ein- oder ausgeführt werden sollen. Die Person, der die vZTA erteilt wird, ka...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Steuerbefreiungen und -ermäßigungen

Rz. 46 Eines ausdrücklichen Ausschlusses der Zollbefreiungen und -ermäßigungen von der sinngemäßen Anwendung auf die EUSt, der noch in § 21 Abs. 2 S. 1 UStG i. d. F. vor dem UStG 1993 vorgesehen war, bedarf es nicht, weil diese Zollvorschriften allgemein von einer sinngemäßen Anwendung ausgeschlossen sind. Befreiungen und Ermäßigungen stellen Ausnahmen von der Anwendung der ...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / Wie genau funktioniert die neue steuerliche Förderung?

Die bisherige Fördersystematik mit einer Steuerfreistellung der Beiträge in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase wird beibehalten. Aber die Berechnung der Zulage wird künftig proportional zu Ihrem geleisteten Beitrag ausgestaltet. Geplant ist: Für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro erhalten Sie 50 Cent, für weitere bis...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / Ich verdiene nicht so viel. Lohnt sich die private Altersvorsorge trotzdem für mich?

Die geförderte private Altersvorsorge lohnt sich insbesondere für Menschen mit einem niedrigeren Einkommen: Auch ohne Steuererklärung beziehungsweise bei einem niedrigen Steuersatz wird jeder Euro Eigenbeitrag mit Zulagen gefördert, die direkt in den Altersvorsorgevertrag fließen. Um gefördert zu werden, müssen Sie nur einen monatlichen Beitrag von 10 Euro auf Ihren Altersvo...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 2.1.2 Buchwertfortführungsgebot und Rückwirkung der Betriebsaufgabeerklärung bei Betriebsverpachtung im Ganzen

Die genannten Grundsätze (Buchwertfortführungsgebot, keine Gewinnrealisierung) gelten auch für einen durch den Erblasser verpachteten Betrieb.[1] In den Fällen der Betriebsverpachtung im Ganzen gilt ein Gewerbebetrieb nach § 16 Abs. 3b Satz 1 Nr. 1 EStG nicht als aufgegeben, bis der Steuerpflichtige die Aufgabe i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG ausdrücklich gegenüber dem Fina...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.3 Sachwertabfindung

Der weichende Miterbe kann auch mit einem Sachwert abgefunden werden, der zum Betriebsvermögen des geerbten Unternehmens gehört. Hinsichtlich der sich hierbei ergebenden Rechtsfolgen verweist der Große Senat[1] auf die zum Ausscheiden aus einer Personengesellschaft gegen Sachwertabfindung ergangene BFH-Rechtsprechung. Danach gehört bei einer Sachwertabfindung ins Privatvermö...mehr

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AGS 05/2026, Erstattungsfäh... / III. Terminsreisekosten der Prozessbevollmächtigten

1. Geschäftsreise Das BVerwG hat zunächst festgestellt, dass die Rechtsanwälte der Beklagten anlässlich der Wahrnehmung des Termins zur mündlichen Verhandlung am 15.1.2025 eine Geschäftsreise i.S.d. Vorbem. 7 Abs. 2 VV vorgenommen hätten. Das Reiseziel (Leipzig) habe nämlich außerhalb der Gemeinde gelegen, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung der Rechtsanwälte (das war in...mehr

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AGS 05/2026, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Die Anreise eines in Berlin kanzleiansässigen Rechtsanwalts zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellt sich auch dann als Geschäftsreise i.S.v. Vorbem. 7 Abs. 2 VV dar, wenn die Rechtsanwälte einer Partnerschaft angehören, die auch eine Niederlassung in Leipzig betreibt. Sind zwei Parallelverfahren zwischen denselben Beteiligten auf denselben Tag und zur selben Uhrzeit te...mehr

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zfs 05/2026, Erstattungsfäh... / Leitsatz

1. Die Anreise eines in Berlin kanzleiansässigen Rechtsanwalts zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellt sich auch dann als Geschäftsreise im Sinne von Vorbem. 7 Abs. 2 VV RVG dar, wenn die Rechtsanwälte einer Partnerschaft angehören, die auch eine Niederlassung in Leipzig betreibt. 2. Sind zwei Parallelverfahren zwischen denselben Beteiligten auf denselben Tag und zur s...mehr

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zfs 05/2026, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

[1] “Die nach §§ 165, 151 Satz 1 VwGO als Antrag auf Entscheidung des Gerichts statthafte und auch im Übrigen zulässige Erinnerung des Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 27.5.2025 ist teilweise begründet. Der Betrag der zu erstattenden außergerichtlichen Kosten war in dem tenorierten Umfang zu erhöhen. [2] Nach § 162 Abs. 1 VwGO gehören die zur zweckentsprech...mehr

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Fragen und Antworten zur be... / Für welche Kraftstoffe wurden die Energiesteuersätze gesenkt?

Die Energiesteuersätze wurden für die Kraftstoffe Diesel und Benzin gesenkt. Auch für Kraftstoffe, die wie Diesel und Benzin versteuert werden (sogenannte gleichgestellte Äquivalente), sanken die Steuersätze. Dadurch umfasst die Steuersenkung auch Hydrotreated Vegetable Oils (HVO).mehr

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Fragen und Antworten zur be... / Warum fällt die Entlastung für Diesel und Benzin gleich hoch aus?

Es wurde beschlossen, die Steuersätze für beide Kraftstoffe gleichmäßig zu senken. Dadurch ist sichergestellt, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher – unabhängig davon, ob sie Diesel oder Benzin tanken – von der Steuersenkung profitieren können.mehr

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Portugal / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Portugal in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner Tä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finnland / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Finnland in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner Tä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kosovo / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Kosovo in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner Täti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Luxemburg / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Luxemburg in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner T...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Island / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Island in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner Täti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Moldawien / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Moldau in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner Täti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Serbien / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Serbien in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner Tät...mehr

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Österreich / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Österreich in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner ...mehr

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Lettland / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Lettland in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner Tä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Litauen / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Litauen in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner Tät...mehr

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Nordmazedonien / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Nordmazedonien in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus sei...mehr

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Niederlande / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in den Niederlanden in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus s...mehr

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Liechtenstein / 1.5 Steueranrechnung mit Anrechnungshöchstbetrag

Liegen die Voraussetzungen vor, wird die in Liechtenstein gezahlte Steuer in Deutschland auf die Einkommensteuer angerechnet.[1] Bei der Anrechnung ist der Anrechnungshöchstbetrag zu beachten.[2] Der Anrechnungshöchstbetrag ist die deutsche Steuer, die sich bei Anwendung des durchschnittlichen Steuersatzes auf die ausländischen Einkünfte ergibt.[3] Praxis-Beispiel Anrechnung ...mehr

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Irland / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Irland in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner Täti...mehr

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Italien / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Italien in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner Tät...mehr

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Schweden / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Schweden in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner Tä...mehr

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Schweiz / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in der Schweiz in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner...mehr

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Griechenland / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Griechenland in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seine...mehr

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Polen / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Polen in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner Tätig...mehr

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Rumänien / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Rumänien in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner Tä...mehr

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Schweden / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

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Polen / 1.8 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Sonderregelung Wird ein Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zur 183-Tage-F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Luxemburg / 1.8 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finnland / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rumänien / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Italien / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Vertrags mit einem Arbeitnehmerverleiher tätig, gelten die Regelungen ...mehr

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Österreich / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[1] oder wenn der Arbeitnehmer eine Veranlagung durch Abgabe einer Steuererklärung beantragt (Antragsveranlagung).[2] Letzteres ist jedoch nur möglich bei Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaats, die auch in einem d...mehr

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Niederlande / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr