Fachbeiträge & Kommentare zu Steuersatz

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1140 Aufgrund der Entscheidung des BAG vom 11.4.2006[2692] ist die zuvor umstrittene Frage[2693] geklärt, wem Bonusmeilen aus Geschäftsflügen zustehen. Wenn ein Arbeitnehmer in einem Vielfliegerprogramm bei einer Luftverkehrsgesellschaft auf vom Arbeitgeber bezahlten Reisen Bonusmeilen erwirbt, kann der Arbeitgeber die Bonusmeilen für sich beanspruchen und diese vom Arbe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Steuervergünstigungen

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Mit der Anerkennung als nach den §§ 51ff. AO (Anhang 1b) steuerbegünstigt durch die zuständigen Finanzbehörden wegen Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit oder Verfolgung kirchlicher Zwecke sind Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen verbunden. Regelungen werden in den Einzelsteuergesetzen getroffen. Praxisrelevant ist, dass eine zuerkannte Anerkenn...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Wie bereits ausgeführt, ist ein Zweckbetrieb ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. von § 14 AO (s. Anhang 1b). Dieser Betrieb hat eine sehr enge Verbindung zur steuerbegünstigten satzungsmäßigen Betätigung einer gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaft. In den Zweckbetrieben werden somit die eigentliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachversteuerungsbetrag

Rn. 125 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Ausgehend von den obigen Ausführungen ist der Nachversteuerungsbetrag wie folgt zu ermitteln (s Dörfler/Graf/Reichl, Die geplante Besteuerung von Personenunternehmen ab 2008 – Ausgewählte Problembereiche des § 34a EStG im Regierungsentwurf, DStR 2007, 645, 648):mehr

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§ 9 Altersteilzeit / C. Steuerrechtliche und sozialrechtliche Besonderheiten

Rz. 39 Die Aufstockungsbeiträge sowie die zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerfrei, wenn die Voraussetzungen des § 3 AltTZG (Vollendung des 55. Lebensjahres, Verringerung der tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf die Hälfte; Einhaltung der maximalen Dauer beim Blockmodell) vorliegen. Gleichzeitig ist Voraussetzung, dass die A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sondertarif

Rn. 62 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Begünstigung wird in Form eines Sondertarifs von 28,25 % auf nicht entnommene Gewinne iSd § 34a Abs 2 EStG gewährt. Damit soll gewährleistet werden, dass betriebliche Gewinne in vergleichbarer Weise wie das Einkommen von KapGes besteuert werden und folglich ein Beitrag zur Rechtsform- und Finanzierungsneutralität geleistet werden soll (B...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Zusammenballung

Rz. 446 Entschädigungen nach § 24 Nr. 1a und b EStG sind nur steuerbegünstigt, sofern es sich hierbei um außerordentliche Einkünfte handelt. Hierfür muss eine Zusammenballung von Einnahmen vorliegen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten.[822] Daher muss die Zahlung grds. in einem Betrag erfolgen, wobei es aber ausreichen soll, dass die Entschädigung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern

Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Private Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern als Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sind steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung maximal ein Jahr beträgt (s. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG, Anhang 10). Wenn die im Veranlagungszeitraum erzielten Gesamtgewinne aus allen privaten Veräußerungsgesch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Sicherungsanordnung (§ 50a Abs 7 EStG)

Rn. 76 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Soweit nicht schon nach anderen Vorschriften ein Steuerabzug durchzuführen ist, ist das FA gem § 50a Abs 7 EStG berechtigt, zur Sicherstellung des Steueranspruchs die (teilweise) Entrichtung der ESt von beschränkt stpfl Einkünften durch einen Abzug an der Quelle gegenüber dem Vergütungsschuldner für Rechnung des Steuerschuldners anzuordnen. ...mehr

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§ 27 Steuerliche Grundsätze... / B. Lohnsteuerpauschalierung

Rz. 6 Maßgebend für die Lohnsteuerpauschalierung ist grundsätzlich das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt. Eine Lohnsteuerpauschalierung ist nur bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung i.S.d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder des § 8a SGB IV möglich. Dabei ist zwischen der "einheitlichen Pauschsteuer" von 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG)[4] und dem "Pauschsteuersatz" von 20 % de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Nachträgliche Änderung der Vermögensbindung (§ 61 Abs. 3 AO)

Tz. 3 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Wird die satzungsmäßige Vermögensbindung aufgehoben oder so geändert, dass sie den Anforderungen des § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO (Anhang 1b) nicht mehr entspricht, so gilt sie nach § 61 Abs. 3 AO ( Anhang 1b) von Anfang an als steuerlich nicht ausreichend. Das FA muss in diesem Fall für Steuern, die innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre vor der Änd...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gesangvereine

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ein Gesangverein kann wegen Förderung von Kunst und Kultur als steuerbegünstige (gemeinnützige) Einrichtung nach § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO (Anhang 1b) anerkannt werden, wenn sowohl seine Satzung als auch seine tatsächliche Geschäftsführung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen entspricht. Steht bei einem Gesangverein jedoch die Förderung der Ges...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / J. Republik Kroatien

Rz. 58 Erbstatut: Auch in Kroatien findet die EuErbVO Anwendung, sodass das Erbstatut gem. Art. 21 ff. EuErbVO anhand des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers bestimmt wird. Für Erbfälle vor dem 17.8.2018 gilt ein Gesetz der ehemaligen Föderation Jugoslawien. Es knüpft zur Bestimmung des Erbstatuts auf das Heimatrecht des Erblassers zum Todeszeitpunkt an. Bei mehre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bühler, Steuerrecht der Gesellschaften und Konzerne, 2 Auflage, 1953; Wassermeyer, Einkünftekorrekturnormen im Steuersystem, IStR 2001, 633; Wilk, Unternehmensteuerreform: Wie effizient ist die Begünstigung nicht entnommener Gewinne von Personenunternehmen?, DStZ 2007, 216; Thiel/Sterner, Entlastung der Personenunternehmen durch Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns, DB 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bemessungsgrundlage

Rn. 33 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Gem § 50a Abs 2 S 1 EStG ist der Steuerabzug von den "gesamten Einnahmen", mithin von der gesamten Bruttovergütung vorzunehmen. Aufgrund des Abstellens auf Einnahmen und nicht auf Einkünfte ist der Abzug insb von BA oder WK – auch der Abzugsteuer selbst – nicht möglich (zu Ausnahmen in EU-/EWR-Fällen s Rn 41ff). Rn. 34 Stand: EL 177 – ET: 12/...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Zweckbetriebe i. S. von § 68 AO

Tz. 30 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Im AEAO zu § 68 AO TZ 1 (s. Anhang 2) wird u. a. klargestellt, dass die dort genannte beispielhafte Aufzählung von Zweckbetrieben ohne nähere Prüfung des § 65 AO (s. Anhang 1b) kraft gesetzlicher Vorschrift als Zweckbetriebe zu behandeln sind (s. BFH-Urteil vom 19.01.1995, BStBl 1995 Teil II S. 446 und BFH-Urteil vom 04.06.2003, BStBl 2004 T...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verwendungsreihenfolge

Rn. 131 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Das BMF v 11.08.2008, BStBl I 2008, 838 Rz 29 äußert sich zudem im Zusammenhang mit der Nachversteuerung zur Verwendungsreihenfolge für die nicht entnommenen Gewinne im Falle des Entnahmeüberhangs. Demnach ist die Verwendungsreihenfolge wie folgt aufgebaut:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. ABC von Zweckbetrieben

Tz. 33 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Adoptionsvermittlungsstellen Zu anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen als Zweckbetrieben s. FinMin Niedersachsen vom 24.05.2000, AZ: S 0170–76–31. Altkleidersammlungen die von steuerbegünstigten Körperschaften durchgeführt werden, sind grundsätzlich steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (s. BFH-Urteil vom 26.02.1992, BStBl 1992 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift fasst die Sondervorschriften für die Besteuerung der beschränkt StPfl zusammen. § 50 EStG gilt für beschränkt stpfl natürliche Personen, wobei die Antragsveranlagungen gem § 50 Abs 2 S 2 Nr 4 Buchst b und Abs 2 S 2 Nr 5 EStG gem Abs 2 S 7 lediglich EU- und EWR-Bürgern offenstehen. Über die Verweisung des § 8 Abs 1 KStG erlangt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Thesaurierungsbegünstigung im Lichte des KöMoG

Schrifttum: Demuth, Praxisbezogene Hinweise zum Gesetz zur Modernisierung des KSt-Rechts (KöMoG), KSP 47/2021; Leitsch, Einführung des Optionsmodells – Zur Möglichkeit der Körperschaftsbesteuerung für PersGes, BB 2021,1943. Verwaltungsanweisungen: Umwandlungssteuererlass (UmwStE) 2011, BMF v 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314 (Anwendung des UmwStG idF des Gesetzes über steuerliche B...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Jahresüberschuss, Ergebnisverwendung und Gewinnbezugsrecht

Rz. 5 Nach Abs. 1 S. 1 haben die Gesellschafter Anspruch auf den Jahresüberschuss, zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags. Im Falle des S. 2 haben die Gesellschafter Anspruch auf den "Bilanzgewinn". Der Jahresüberschuss ist das positive Ergebnis (sonst: Jahresfehlbetrag) der nach § 275 aufzustellenden Gewinn- und Verlustrechnung (vgl. § 275 Abs. 2...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / ee) Abfindung

Rz. 391 Zentraler Regelungsinhalt eines Aufhebungsvertrages ist meist die Zahlung einer Abfindung. Die Höhe der Abfindung ist – abgesehen von den Fällen des § 1a KSchG – durch die Parteien festzulegen. Sie wird sich regelmäßig an der Begründetheit einer alternativ auszusprechenden bzw. zusätzlich ausgesprochenen Kündigung, den weiteren Planungen des Arbeitnehmers, dessen per...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / C. Bulgarien

Rz. 9 Erbstatut: Für Erbfälle seit dem 17.8.2015 gilt auch in Bulgarien die Europäische Erbrechtsverordnung. Vor Einführung der EuErbVO galt das IPRG von 2005. Danach folgte Bulgarien gemäß Art. 89 IPRG dem Grundsatz der Nachlassspaltung. Unbewegliches Vermögen wurde nach dem Recht der Sache am Belegenheitsort vererbt (lex rei sitae), sofern sich das unbewegliche Vermögen in ...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / G. Hellenische Republik (Griechenland)

Rz. 37 Erbstatut: Griechenland hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert und bestimmt das Erbstatut demzufolge gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Für alle Erbfälle vor dem 17.8.2015 stellte Griechenland, wie auch Deutschland, zur Bestimmung des Erbstatuts auf die Staatsangehörigkeit des Er...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / I. Republik Italien

Rz. 51 Erbstatut: Die Republik Italien ist Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung. Demzufolge bestimmt sich das Erbstatut ab dem 17.8.2015 gemäß Art. 21 ff. EuErbVO. Nach Stimmen der Literatur ersetzt die EuErbVO die Regelungen der Art. 46–50 ital. IPRG vollständig.[154] Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 gilt, dass sich die Erbfolge für den gesamten Nachlass (Grundsa...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / O. Polen

Rz. 91 Erbstatut: Auch in Polen findet die EuErbVO für Erbfälle ab dem 17.8.2015 Anwendung. Zur Bestimmung des Erbstatuts wird gemäß Art. 21 EuErbVO angeknüpft. Für Erbfälle vor Inkrafttreten der EuErbVO gilt Folgendes: Gemäß Art. 34, 64 poln. IPRG stellt das polnische Recht auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt ab.[275] Es gilt und galt der Grundsatz ...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / M. Königreich der Niederlande

Rz. 76 Erbstatut: Das Königreich der Niederlande hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert. Damit wird zur Ermittlung des Erbstatuts ab dem 17.8.2015 an den letzten gewöhnlichen Wohnsitz gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO angeknüpft. Zuvor wandte das Königreich das Haager Erbrechtsübereinkommen an. Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird dies weiterhin angewandt.[230] Danach ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Muster: Betriebsvereinbarung über die Altersteilzeit (ATZ)

Rz. 218 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.28: Betriebsvereinbarung Altersteilzeit (ATZ) Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Firma) am Standort _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird folgende Vereinbarung geschlos...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift des § 50 EStG wurde im Jahre 1949 in das EStG aufgenommen und seitdem zahlreichen Änderungen unterworfen. In den letzten Jahren sind im Wesentlichen die folgenden Entwicklungen zu konstatieren. Das JStG 2009 v 19.12.2008 (BGBl I 2008, 2794) führte vor dem Hintergrund europarechtlicher Entwicklungen zu einer Neufassung des § 50 E...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / U. Republik Türkei

Rz. 140 Erbstatut: Die Türkei folgt bei der Bestimmung des Erbstatuts der Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt (Heimatrecht). Hiervon ausgenommen ist in der Türkei belegenes unbewegliches Vermögen, auf welches stets türkisches Recht Anwendung findet. Darüber hinaus erfolgt auch eine Nachlassabwicklung in der Türkei anhand türkischen Rechts.[408] Zu beachten a...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ii) Steuern, § 9

Rz. 681 Natürliche Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland entweder ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind im Inland unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Eine Person hat ihren Wohnsitz dort, wo sie eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lässt, dass sie die Wohnung beibehalten und benutzen wird (§ 8 AO). Der gewöhn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Tatbestandsvoraussetzungen

Rn. 4 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Auf der Tatbestandsebene erfordert die Anwendung der iRd Ermittlung von Gewinneinkünften iSd § 2 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG relevanten Vorschrift des § 4i EStG in einem Schritt das Vorliegen von Aufwendungen. Folglich ist die Vorschrift im Hinblick auf einzelne BA zu prüfen, ungeachtet dessen, ob insgesamt ein Gewinn oder Verlust anfällt. Die Art der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Echte und unechte Rückwirkung

Rn. 61 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei rückwirkenden Gesetzen unterscheidet das BVerfG in st Rspr zwischen Gesetzen mit echter Rückwirkung, die grundsätzlich nicht mit der Verfassung vereinbar sind (vgl BVerfG v 08.06.1977, 2 BvR 499/74, 2 BvR 1042/75, BVerfGE 45, 142,167 f; BVerfG v 23.11.1999, 1 BvF 1/94, BVerfGE 101, 239, 262; BVerfG v 10.10.2012, 1 BvL 6/07, BVerfGE 132, 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage der pauschalen ESt (§ 37a Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 26 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bemessungsgrundlage der pauschalen ESt ist der gesamte Wert der Prämien (ausführlich s Rn 28, die die den im Inland ansässigen StPfl zufließen. Die Bemessungsgrundlage umfasst den gesamten Wert der Prämien; ob diese überhaupt steuerbar oder stpfl sind, ist ohne Bedeutung, Hoffmann in K/S/M, § 37a EStG Rz B 21 (07/2023). Steuergegenstand ist ...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / F. Republik Frankreich

Rz. 30 Erbstatut: Frankreich hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert, womit diese für alle Erbfälle ab dem 17.8.2015 Anwendung findet. Damit wird zur Bestimmung des Erbstatuts gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes abgestellt.[80] Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird unbewegliches Vermögen nach...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / L. Fürstentum Monaco

Rz. 72 Erbstatut: Das Fürstentum Monaco ist Drittstaat im Sinne der Europäischen Erbrechtsverordnung. Es galt bis zum 28.6.2017 der Grundsatz der Nachlassspaltung. Zur Bestimmung des Erbstatuts wurde bis dahin bezüglich des beweglichen Vermögens an das Heimatrecht des Erblassers angeknüpft (Staatsangehörigkeitsprinzip). Bezüglich des unbeweglichen Vermögens wurde an das jewei...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / R. Schweizerische Eidgenossenschaft

Rz. 112 Erbstatut: Das Schweizer int. Erbrecht unterstellt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Wohnsitzrecht des Erblassers.[332] Es folgt dem Grundsatz der Nachlasseinheit.[333] Davon zu unterscheiden ist das Eröffnungsstatut,[334] welche sich nach den lex fori (Ort des angerufenen Gerichts) richtet. Es beinhaltet unter anderem verfahrensrechtliche Aspekte. Befindet sich...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Südafrika

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Südafrika (Hauptstadt: Pretoria = Regierungssitz, Kapstadt = Parlament; Bloemfontein = Oberstes Berufungsgericht; Amtssprachen: Englisch, Afrikaans und mehrere Regionalsprachen) ist der südlichste Staat Afrikas. Südafrika grenzt an > Namibia, > Botsuana und > Simbabwe im Norden, an > Mosambik und Eswatini (> Swasiland) im Nordost...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Österreich

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Österreich (Hauptstadt: Wien; Amtssprache: Deutsch) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat. Österreich grenzt im Norden an Deutschland und > Tschechien, im Osten an die > Slowakei und > Ungarn, im Süden an > Slowenien und > Italien sowie im Westen an die > Schweiz und > Liechtenstein. Österreich ist Mitglied der > Europäische Unio...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.2.3 Ermittlung der Einkünfte, Steuersätze und Veranlagung

Rz. 17 Die Ermittlung der Einkünfte hat grds. nach den für die jeweilige Einkunftsart für die unbeschränkte Steuerpflicht geltenden allgemeinen Vorschriften des EStG und des KStG zu erfolgen. Es gelten demnach neben anderen auch die Bestimmungen über die abziehbaren und die nichtabziehbaren Aufwendungen.[1] Hinsichtlich des Ausgabenabzugs sind außerdem die Sondervorschriften...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 2.4.2 Einkommensermittlung, Steuersätze, Veranlagung

Rz. 44 Die Einkünfte der in vollem Umfang von der Körperschaftsteuer freigestellten Realgemeinden werden im Wege der gesonderten Feststellung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO den beteiligten Mitgliedern zugerechnet und sind von ihnen zu versteuern. Dasselbe gilt für etwaige Steuerabzugsbeträge, die auf von der Realgemeinde erzielte Einnahmen entfallen. Unterhält die Realgemeinde je...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.4 Ermittlung der Einkünfte, Steuersätze und Veranlagung

Rz. 42 Dem Steuerabzug vom Kapitalertrag, dem Steuerabzug nach § 32 Abs. 3 KStG und dem Steuerabzug bei beschränkt Stpfl. i. S. d. § 50a EStG unterliegen die vollen Einnahmen ohne jeden Abzug.[1] Damit bleiben etwaige Werbungskosten, die im Zusammenhang mit diesen Einnahmen stehen, grundsätzlich außer Ansatz.[2] Eine analoge Regelung enthält § 8 Abs. 6 KStG.[3] Die KSt für di...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Goldmünzen als Anlagegold (zu § 25c UStG)

Kommentar Die Lieferung, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb von Anlagegold ist steuerfrei nach § 25c Abs. 1 Satz 1 UStG. Dies gilt auch für die Vermittlung der Lieferung von Anlagegold.[1] Als Anlagegold gelten auch Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900/1.000 aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.7 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 50 Sinn des Ergänzungstatbestandes[1] des § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG ist, die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand zu besteuern, soweit sie außerhalb des Bereichs der Ausübung öffentlicher Gewalt liegt und von einigem Gewicht ist, d. h. in merklichem Wettbewerb zu den Unternehmen der Privatwirtschaft steht. Die partielle Besteuerung der öffentlichen Hand dient der...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4 [Individueller Steuersatz, Darlehen an Angehörige, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen → Anlage KAP Zeilen 27–34]

Für die Kapitalerträge, die nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen, sondern mit dem persönlichen (tariflichen) Steuersatz, eventuell unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens, versteuert werden müssen, sind die Zeilen 27–34 vorgesehen. Ausgaben i. Z. m. derartigen Erträgen können Sie als Werbungskosten geltend machen, wenn diese den Sparer-Pauschbetrag ü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Damit die Begünstigung zur Anwendung kommt, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten bei begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegünstigtem Arbeitslohn zusam...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 5 [Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 56–99]

Hinweis Die Struktur der Abfrage zu den Veräußerungsgewinnen wurde insgesamt neu gefasst. In den Zeilen 80 bis 92 wurde ein Berechnungsschema für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft, Genossenschaft, optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG nach § 17 EStG sowie in gesetzlich gleichgestellten Fällen (z. B. § 6 AS...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 6 Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 58-98

Grundlagen Der Gewinn oder Verlust, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften. Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beantragt wird Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 9 Veranlagungsoptionen

[Günstigerprüfung → Anlage KAP Zeile 4] Erträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben bei der Einkommensteuerveranlagung grds. außer Betracht. Der Steuerpflichtige kann jedoch beantragen, dass diese Einkünfte in die Veranlagung einzubeziehen sind (Günstigerprüfung). Der Antrag muss spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden (BFH, Urteil v. 28.7....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemein

Für die Erklärung von Kapitaleinkünften gibt es drei Vordrucke Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Wann muss die Anlage KAP ausgefüllt werden? Durch Abgeltungsteuer (25 % Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge) ist die Besteuerung im Regelfall erledigt und die Abgabe der Anlage KAP nicht notwendig. In folgenden (Ausnahme-)Fällen müssen bzw. sollten Sie die Anlage ...mehr