Fachbeiträge & Kommentare zu Steuersatz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.10 Anwendungsbereich der ermäßigten Steuersätze

Rz. 1010 Nach Art. 100 MwStSystRL wird der Rat auf der Grundlage entsprechender Berichte ab 1994 alle zwei Jahre den Anwendungsbereich der ermäßigten Sätze überprüfen. Der Rat kann das in Anhang III der 6. EG-Richtlinie enthaltene Verzeichnis der Umsätze, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, auf Vorschlag der Kommission ändern.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Harmonisierung der Steuersätze

Rz. 1002 In Art. 97 MwStSystRL ist derzeit lediglich (unbefristet) geregelt, dass der Normalsteuersatz mindestens 15 % betragen muss. Darüber hinaus enthält Art. 98 MwStSystRL lediglich eine Kannbestimmung über die Anwendung bis zu zwei ermäßigter Steuersätze. Den Steuersätzen (Normalsatz und Ermäßigungen) dürfte in einem endgültigen Mehrwertsteuersystem entscheidende Bedeut...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.12 Überprüfung der Übergangsregelungen bei den Steuersätzen

Rz. 1012 Nach Art. 28 Abs. 2 Buchst. g der 6. EG-Richtlinie sollte der Rat vor dem 31.12.1994 die Übergangsregelungen nach den Buchstaben a bis f überprüfen. Bei erheblichen Wettbewerbsverzerrungen sollte der Rat auf Vorschlag der Kommission die erforderlichen Maßnahmen erlassen. Die Kommission hatte insoweit keine Änderungsvorschläge vorgelegt. In der MwStSystRL ist dieser ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.38 Richtlinie 2020/2020 – Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit der COVID-Pandemie

Rz. 756 Mit der Richtlinie 2020/2020[1] wurde es den EU-Mitgliedstaaten gestattet, einen ermäßigten Steuersatz auf die Lieferung von COVID-19-In-vitro-Diagnostika und damit zusammenhängende Dienstleistungen anzuwenden oder eine Steuerbefreiung mit Recht auf Vorsteuerabzug (sog. Nullsatz) auf die Lieferung von COVID-19-Impfstoffen und damit zusammenhängenden Dienstleistungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11 Steuerbefreiungen

Rz. 202 Die Art. 131–137 MwStSystRL (Steuerbefreiungen im Inland) enthalten eine abschließende Aufzählung von Steuerbefreiungen für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten, sonstige Steuerbefreiungen für bestimmte Umsatzarten (insbesondere Versicherungs-, Finanz- und Vermietungsumsätze) sowie ein Optionsrecht. Die Befreiungen schließen das Vorsteuerabzugsrecht aus. Die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.43.1 Allgemeines

Rz. 761 Der Rat hat am 5.4.2022 die Richtlinie (EU) 2022/542 zur Änderung der Richtlinien 2006/112/EG und (EU) 2020/285 in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze angenommen.[1] Neben den Regelungen zu den Steuersätzen wurden auch bestimmte Vorschriften über den Ort von Dienstleistungen geändert. So findet nach dem neuen Art. 53 Abs. 2 MwStSystRL (Ort der Dienstleistung betreffend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.3 Regelungen für die Ausgabe von Gutscheinen ab 1.1.2019

Rz. 133 Art. 30a MwStSystRL enthält die Definitionen von Gutscheinen. Ein "Gutschein" ist ein Instrument, bei dem die Verpflichtung besteht, es als Gegenleistung oder Teil einer solchen für eine Lieferung von Gegenständen oder Dienstleistung anzunehmen und bei dem die zu liefernden Gegenstände oder die Dienstleistungen oder die Identität der möglichen Lieferer oder Dienstlei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Die 6. EWG-Richtlinie (ab 1.1.2007: MwStSystRL)

Rz. 49 Nachdem durch die 1. und 2. EWG-Richtlinie die Mitgliedstaaten zur Einführung der MwSt unter Beachtung gemeinschaftlich festgelegter Grundstrukturen verpflichtet waren, sah die Sechste Richtlinie des Rates v. 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt[1] eine umfassende Angleichung der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.19.4 Reisebüros/Reiseveranstalter

Rz. 352 Art. 306ff. MwStSystRL regeln die sog. Margenbesteuerung von Reiseleistungen. Danach wenden die Mitgliedstaaten auf die Leistungen der Reiseveranstalter (die Vorschrift spricht insoweit irreführend von Reisebüros, die i. d. R. nur als Vermittler tätig sind) eine Sonderregelung an, soweit die Veranstalter gegenüber den Reisenden im eigenen Namen auftreten und für die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.20 Übergangsregelungen

Rz. 378 Die Art. 109ff. und 370ff. MwStSystRL ermächtigen die Mitgliedstaaten, für verschiedene Übergangsfristen von den allgemeinen Bestimmungen der Richtlinie abweichende innerstaatliche Regelungen beizubehalten. Diese Übergangsbestimmungen beziehen sich auf abweichende Steuersätze, Steuerbefreiungen, wo die Richtlinie eine Besteuerung vorsieht und Besteuerungen, wo die Ri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.19.5 Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten

Rz. 361 Die Sonderregelung der Margenbesteuerung nach Art. 311ff. MwStSystRL versucht, in Fällen, in denen Gebrauchtgegenstände wieder in den Wirtschaftskreislauf eingebracht werden, eine steuerliche Überbelastung der Lieferungen zu vermeiden. Diese ergibt sich bei Anwendung der Normalregelung dadurch, dass ein gewerblicher Gebrauchtwarenhändler beim Erwerb von Privatpersone...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.7 Artikel 258 AEUV – Vertragsverletzungsverfahren, initiiert durch die Kommission

Rz. 12 Art. 258 AEUV verschafft der EU-Kommission, die nach Art. 17 Abs. 1 EUV für die Anwendung der Verträge und der von den Organen kraft der Verträge erlassenen Maßnahmen zu sorgen hat, das Recht und die Pflicht, bei Verstößen der Mitgliedstaaten entsprechende Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Ist die Kommission der Auffassung, ein Mitgliedstaat verhalte sich nich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.25 Regelungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr

Rz. 395 Die MwStSystRL enthält (anders noch Art. 28a ff. 6. EG-Richtlinie) die Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, verteilt über die gesamte Richtlinie. Ergänzend dazu bestimmen Art. 402 bis 404 MwStSystRL den Übergangscharakter dieser Bestimmungen. Rz. 396 Art. 20ff. MwStSystRL regeln den Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenstände...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.1 Grundlegende Verpflichtungen im inneren Anwendungsbereich

Rz. 320 Art. 213 bis 273 MwStSystRL enthalten eine ansatzweise Harmonisierung des Verfahrensrechts zur USt. Die Vorschriften regeln im Wesentlichen die Anzeige der Aufnahme, des Wechsels und der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit, die Zuteilung von MwSt-Identifikationsnummern, die Erteilung von Rechnungen mit spezifischen Angaben, die elektronische Übermittlung von R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.35 Durchführungsverordnung 2020/21 zum Digitalpaket

Rz. 735 Die von der EU-Kommission am 14.1.2020 erlassene DVO (EU) 2020/21[1] steht im Zusammenhang mit dem ab 1.7.2021 geltenden sog. Digitalpaket zur Modernisierung der Mehrwertbesteuerung des grenzüberschreitenden Onlinehandels in Form der RL 2017/2455[2] bzw. den damit geschaffenen neuen Fernverkaufsregelungen. Um dem erweiterten Anwendungsbereich der Sonderregelungen des...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.9.2 Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr

Rz. 183 Die Definition der Bemessungsgrundlage war durch die Richtlinie 92/111/EWG[1] grundlegend neu gefasst worden. Die Bemessungsgrundlage ist ab dem 1.1.1993 der Wert, der durch die geltenden Gemeinschaftsvorschriften als Zollwert bestimmt ist.[2] Die Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr knüpft also seit der Errichtung des Binnenmarkts nicht mehr an die Aufwendungen des E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.25.1.2.5 Sonderregelungen für die Erklärung und Entrichtung der MwSt bei der Einfuhr

Rz. 675 Nach Titel XII Kap. 7 MwStSystRL[1] gelten Sonderregelungen für die Erklärung und Entrichtung der MwSt bei der Einfuhr mit Vereinfachungen für Gegenstände, die in Sendungen bis zu 150 EUR eingeführt werden, für die grds. eine EUSt-Befreiung gilt[2], bei denen aber der OSS für Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Gegenständen nicht in Ansp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Richtlinien 96/95/EG, 1999/49/EG, 2001/4/EG, 2005/92/EG, 2010/88/EU, 2016/856/EU und 2018/912/EU – Höhe des Normalsteuersatzes

Rz. 463 Mit den vorgenannten Richtlinien, zuletzt 2018/912/EU[1] wurde die mit der Richtlinie 92/77/EWG (Abschn. 3.3) begonnene Harmonisierung der Steuersätze fortgesetzt. Durch die Änderung von Art. 97 MwStSystRL, wonach der Normalsatz der MwSt in den Mitgliedstaaten in der Zeit v. 1.1.2006 bis zum 31.12.2010 nicht niedriger als 15 % sein durfte, wurde bestimmt, dass der No...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Freiräume der Mitgliedstaaten

Rz. 60 Die 6. EWG-Richtlinie (ab 1.1.2007: MwStSystRL) überlässt den Mitgliedstaaten in vielen Bereichen noch Gestaltungsfreiheiten, weil die Staaten sich insoweit nicht auf eine vollständige Harmonisierung einigen konnten. Entscheidungsspielräume haben die Mitgliedstaaten insbesondere durch: Sonderregelungen für landwirtschaftliche Erzeuger und Reiseveranstalter[1] die Möglic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.2 Begriff der Einkommensteuer

Rz. 4 Mit "ESt" i. S. d. Vorschrift ist die bei der Veranlagung des Stpfl. festzusetzende ESt gemeint. Nach § 2 Abs. 6 EStG handelt es sich bei der festzusetzenden ESt um die tarifliche ESt i. S. d. § 32a Abs. 1 bzw. 5 EStG, die um die in dem jeweiligen Fall zu berücksichtigenden Steuerermäßigungen (regelmäßig §§ 35, 34g und 35a EStG) vermindert bzw. Hinzurechnungsbeträge er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Die 2. EWG-Richtlinie

Rz. 44 Mit der Zweiten Richtlinie des Rates v. 11.4.1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt-Struktur und Anwendungsmodalitäten des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems[1] wurden die Grundprinzipien eines Mehrwertsteuersystems mit Vorsteuerabzug konkretisiert und bereits die Struktur und die wichtigsten Anwendungsmodalitäten festgelegt. Di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.2 Einzelheiten der Ausübung des Vorsteuerabzugs

Rz. 284 Art. 178 MwStSystRL regelt die technischen Modalitäten für den Vorsteuerabzug. Danach muss der Unternehmer insbesondere über eine entsprechende Rechnung des leistenden Unternehmers verfügen oder bei Einfuhren über ein entsprechendes Dokument, aus dem sich die abziehbare Steuer ergibt. Nach Art. 179 MwStSystRL wird der Vorsteuerabzug für den entsprechenden Erklärungsz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Die Umsatzsteuerharmonisierung mit dem Ziel eines einheitlichen Binnenmarkts

Rz. 435 Hinweis: In diesem Abschnitt 3 werden im Vergleich zu den Vorgängerversionen dieser Kommentierung nur noch die wichtigsten Rechtsakte erläutert. Mit der Errichtung eines einheitlichen Binnenmarkts der EGen, das Gebiet der Mitgliedstaaten ist seit dem 1.1.1993 ein weitgehend vereinheitlichter Wirtschaftsraum, ergaben sich die bis dahin weitreichendsten Änderungen im Be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.13 Steuerschuldner

Rz. 307 Steuerschulder ist grundsätzlich der Unternehmer, der einen steuerpflichtigen Umsatz bewirkt.[1] Rz. 308 Die EU-Mitgliedstaaten können Regelungen treffen, nach denen der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (sog. Reverse-Charge-System), wenn der Umsatz von einem nicht im Inland ansässigen Unternehmer erbracht wird.[2] Zu den ab 1.1.2010 geltenden Neuregelungen aufgr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.9.1 Bemessungsgrundlage im Inland

Rz. 165 Die Bemessungsgrundlage für entgeltliche Leistungen [1] ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Leistende vom Empfänger oder von einem Dritten erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen. Eine Subvention muss, um Teil der Bemessungsgrundlage zu sein, von einem Dritten für den j...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuersatz im Nachversteuerungsfall (§ 34a Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 137 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Ähnlich wie im Fall der Sondertarifierung nach § 34a Abs 1 S 1 EStG, wonach ein fester, progressionsunabhängiger Sondertarif von 28,25 % zzgl SolZ und ggf KiSt festgelegt ist, wird die Versteuerung des Nachversteuerungsbetrags mit einem festen, progressionsunabhängigen Steuersatz von 25 % zzgl SolZ und ggf KiSt vorgenommen (s Rn 135). Rn. 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuersatz

Rn. 38 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Gem § 50a Abs 2 S 1 EStG ist bzgl der Höhe des Abzugsteuersatzes danach zu differenzieren, welcher genaue Steuerabzugstatbestand vorliegt. In den Fällen des § 50a Abs 1 Nr 1–3 EStG beträgt der Abzugsteuersatz einheitlich 15 % und für die Aufsichtsratssteuer (Fälle des § 50a Abs 1 Nr 4 EStG) 30 %. Der SolZ iHv 5,5 % der Abzugsbeträge ist zusät...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Bemessungsgrundlage und Steuersatz (§ 50a Abs 2 EStG)

A. Bemessungsgrundlage Rn. 33 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Gem § 50a Abs 2 S 1 EStG ist der Steuerabzug von den "gesamten Einnahmen", mithin von der gesamten Bruttovergütung vorzunehmen. Aufgrund des Abstellens auf Einnahmen und nicht auf Einkünfte ist der Abzug insb von BA oder WK – auch der Abzugsteuer selbst – nicht möglich (zu Ausnahmen in EU-/EWR-Fällen s Rn 41ff). Rn. 34 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuersatz (§ 37a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 34 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der Pauschsteuersatz, der auf die nach § 37a Abs 1 S 2 EStG ermittelte Bemessungsgrundlage anzuwenden ist, beträgt 2,25 %. Bei der Ermittlung des Steuersatzes fand Berücksichtigung, dass nur ein Teil der in die Bemessungsgrundlage eingeflossenen Prämien steuerbar und davon auch nur ein Teil stpfl ist, Bleschick in H/H/R, § 37a EStG Rz 28 (11...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuersatz

Rn. 46 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei Vorliegen der Voraussetzungen für den Abzug der BA oder WK von der Bemessungsgrundlage beträgt der Abzugsteuersatz nach § 50a Abs 3 S 4 EStG bei einer natürlichen Person als Vergütungsgläubiger 30 % und bei einer Körperschaft als Vergütungsgläubiger 15 %. Rn. 47 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Im Vergleich zum Grundfall des § 50a Abs 2 EStG erhö...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuersätze

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der reguläre Steuersatz für die LSt wird vom ESt-Tarif abgeleitet (> Lohnsteuertarif). Ein ermäßigter Tarif gilt für > Außerordentliche Einkünfte. Bei > Beschränkte Steuerpflicht wird die Steuer in bestimmten Fällen durch Steuerabzug iHv 15 % oder 30 % der > Einnahmen erhoben (> Beschränkte Steuerpflicht Rz 76; > Ausländische Arbeitnehmer im ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Begünstigungsbetrag (§ 34a Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 112 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der nicht entnommene Gewinn iSd § 34a Abs 2 EStG (s Rn 67ff) bildet die Obergrenze für die Inanspruchnahme der Sondertarifierung nach Abs 1 S 1 Hs 1. Der Begünstigungsbetrag versteht sich als der Teil des nicht entnommenen Gewinns, für den der StPfl den Antrag nach § 34a Abs 1 S 1 EStG stellen könnte und diesen auch tatsächlich stellt. Der v...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Zusammenschluss zweier Sportvereine zu einer Spielgemeinschaft

Tz. 18 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Vielfach schließen sich Sportabteilungen zweier gemeinnützigen Zwecken dienenden Sportvereine, z. B. im Bereich des Handball- und Fußballsports, zu einer Spielgemeinschaft zusammen. Ziel dieses Zusammenschlusses ist die gemeinsame Durchführung und das erfolgreiche Betreiben der betreffenden Sportart. Sehr oft sind für die Gründung einer Spie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 34a EStG räumt Einzelunternehmern und Mitunternehmern unter bestimmten Voraussetzungen das Wahlrecht ein, nicht entnommene Gewinne auf Antrag mit einem (Sonder-)Steuersatz von 28,25 % (zzgl SolZ und ggf KiSt) zu versteuern. Werden thesaurierte Gewinne zu einem späteren Zeitpunkt entnommen oder ein entnahmeunabhängiger Nachversteuerungstatbe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Beispiele zur Durchführung von Sport- und Kirmesveranstaltungen

Tz. 24 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Beispiel 1: Zusammenschluss zur Durchführung von Sportveranstaltungen Sportvereine schließen sich zur Durchführung von Sportveranstaltungen (Spielgemeinschaft) zusammen (Fall des § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b). Die Sportvereine A, B und C haben im Jahre 03 eine gemeinsame sportliche Veranstaltung durchgeführt. An der Veranstaltung haben nur unbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bedeutung des § 37a EStG, materielle Rechtslage, Verfassungsmäßigkeit und Vereinbarkeit mit Unionsrecht

Rn. 3 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die gesetzliche Regelung dient der pauschalen Besteuerung von Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen. Sie ist vor allem auf Bonus-Meilen von Fluggesellschaften zugeschnitten (zB Miles & More der Lufthansa AG). Derartige Bonus-Meilen gibt es bei fast allen Fluggesellschaften; aber auch die Deutsche Bahn ("bahn bonus"), Hotelketten und Kredit...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Steuerprivilegierung gem. §§ 24, 34 EStG

Rz. 444 Weiterhin bestehen geblieben ist die Steuerprivilegierung gem. §§ 24, 34 EStG . Nach § 34 Abs. 1 EStG wird die Einkommensteuer für bestimmte außerordentliche Einkünfte, welche in § 34 Abs. 2 EStG aufgezählt sind, nach einem ermäßigten Steuersatz bemessen. Diese außerordentlichen Einkünfte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie zusammengeballt in einem Kalenderjahr zufl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Reformvorschläge

Rn. 152 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Reformbedürftigkeit oder sogar die gänzliche Abschaffung der Norm wurde in der Literatur bereits vielfach diskutiert (s ua Wacker, DStR 2019, 585; Guttzeit/Brähler/Scholz, Gelungene Reform oder überflüssige Norm? Eine quantitative Studie zu § 34a EStG). Es ist jedoch mitnichten so, dass die Politik die Zeichen der Zeit nicht erkannt hät...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Tarif

Rn. 18 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die tarifliche Steuer berechnet sich entsprechend § 50 Abs 1 S 2 Hs 1 EStG nach § 32a Abs 1 EStG, mithin nach dem zvE. Dies gilt jedoch nur bei Durchführung eines Veranlagungsverfahrens. Im Übrigen sind die Abzugsteuersätze für KapSt nach § 43a EStG, für LSt nach § 38b EStG und für Abzugsteuern iSd 50a Abs 2 EStG einschlägig. Nicht berücksicht...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / E. England und Wales

Rz. 23 Erbstatut: Auch England und Wales haben seinerzeit, als sie noch Mitglied der Europäischen Union waren, die Europäische Erbrechtsverordnung nicht ratifiziert. Inzwischen ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten. Damit ist Großbritannien ein Drittstaat im Sinne der EuErbVO, was Auswirkungen auf die Möglichkeit der Rückverweisung gem. Art. 34 ...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / III. Lohnsteuerliche Verfahrensfragen

Rz. 106 Wählt der Arbeitgeber eine der Pauschalierungsoptionen zur Lohnsteuer, so wird er im Regelfall deren alleiniger Schuldner, §§ 40a Abs. 5 i.V.m. 40 Abs. 3 EStG. Eine Abwälzung auf den Arbeitnehmer ist aber möglich. Rz. 107 Aus § 40 Abs. 3 EStG folgt auch, dass die pauschale Lohnsteuer auf die Einkommensteuer des Arbeitnehmers und auf seine Jahreslohnsteuer nicht anzure...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Ausnahmeregel (§ 4i S 2 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 4i EStG enthält in seinem S 2 eine Ausnahme zu dem Abzugsverbot der Grundregel des S 1, um überschießende Wirkungen zu vermeiden. In der Gesetzesbegründung (BR-Drs 406/16 v 23.09.2016) werden als Beispielfälle für die Doppelerfassung von Erträgen eine Steueranrechnung sowie ein fehlender DBA-Schutz angeführt. Beispiel: Die in Brasilien steu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 40 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Gem BT-Drs 16/4841, 62 ist § 34a EStG als Tarifvorschrift ausgestaltet worden, welche als Ausgangspunkt für die Berechnung der Thesaurierungsbegünstigung auf das zvE (§ 2 Abs 5 EStG) abstellt. Gem BMF v 11.08.2008, BStBl I 2008, 838 Rz 1 bleiben die Regelungen der Einkommensermittlung durch § 34a EStG unberührt, sodass insb die Regelungen üb...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / I. Wahlrecht des Arbeitgebers bei Entgeltgeringfügigkeit

Rz. 100 Für die Besteuerung entgeltgeringfügiger Beschäftigungsverhältnisse bestehen drei verschiedene Möglichkeiten:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Öffentlicher Personennahverkehr

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der Begriff ÖPNV ist im Personenbeförderungsgesetz vom 08.08.1990 (BGBl 1990 I, 1690) definiert, das zuletzt durch Art 7 des Gesetzes vom 11.04.2024 (BGBl 2024 I Nr 119) geändert wurde (vgl auch > Job-Ticket Rz 17). Zuschüsse des ArbG zu den Aufwendungen des ArbN für Fahrten im ÖPNV sind ab dem VZ 2019 steuerfrei nach § 3 Nr 15 EStG, wenn sie...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Rechtsfolgen, die sich aus einer Nichtverwendung der Rücklagen ergeben können

Tz. 29 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Erfolgt keine zeitnahe Verwendung der in eine Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) eingestellten Mittel für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke und wurde auch die gesetzliche Vorschrift des § 63 Abs. 4 AO (Anhang 1b) nicht beachtet, können sich folgende Rechtsfolgen ergeben: Aberkennung der Steuerbegünstigung wegen Gemeinn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einordnung

Rn. 109 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Nachdem im vorangehenden Abschnitt der Begriff und die Herleitung des "nicht entnommenen Gewinns" iSd § 34a Abs 2 EStG eingehend diskutiert wurden, erfolgt nun eine ausführliche Auseinandersetzung mit den weiteren zentralen Begriffen des sog Begünstigungsbetrages sowie des nachversteuerungspflichtigen Betrags, welche in Abs 3 definiert werd...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 7. Einkommensteuer

Rz. 23 Die bis zum Tode erzielten Einkommensteuerforderungen gehören auch zu den Erblasserschulden.[31] Jedoch gehören die zu versteuernden Einkünfte, die nach dem Erbfall entstehen, zu den Eigenverbindlichkeiten des Erben und sind folglich keine Nachlassverbindlichkeiten. Hierbei hängt der Steuersatz von den steuerrechtlichen Befindlichkeiten des Erben ab. Bei einer Anordnu...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / D. Königreich Dänemark

Rz. 16 Erbstatut: Dänemark ist Mitglied der Europäischen Union, jedoch nicht Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) geworden und damit Drittstaat im Sinne der Verordnung. In Dänemark galt aber bereits vor Einführung der EuErbVO das Domizilprinzip. Dies ist auf alle in Dänemark wohnenden und dauerhaft lebenden Personen, ohne Rücksicht auf ihre Staatsangeh...mehr