Fachbeiträge & Kommentare zu Steuersatz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Betroffene Leistungen

Rz. 9 Im Wesentlichen betroffen von § 18j UStG sind die innergemeinschaftlichen Fernverkäufe, die auch bisher schon als sog. Versandhandelsregelung ebenfalls unter § 3c UStG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung bekannt sind. Unverändert bleibt es beim Lieferort am Ende der Warenbewegung im Bestimmungsmitgliedstaat gem § 3c Abs. 1 UStG. Allerdings sind ab dem 1.7.2021 i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Einzelheiten zur Durchführung des Verfahrens

Rz. 22 Die Teilnahme an dem Verfahren[1] ist gem. § 18j Abs. 1 S. 1 UStG freiwillig also optional ausgestaltet. Allerdings hat der Unternehmer die Teilnahme anzuzeigen. Die Anzeige ist gem. § 18j Abs. 1 S. 2 UStG nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, wobei die entsprechende Behörde im Inland das BZSt ist. Anders als bei § 18i UStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Betroffene Leistungen

Rz. 6 Folgende Leistungen des im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmers fallen unter diese Vorschrift: Alle sonstigen Leistungen im Gemeinschaftsgebiet, die in einem beliebigen Mitgliedstaat steuerpflichtig sind und an in § 3a Abs. 5 S. 1 UStG genannte Empfänger erbringt (B2C-Umsätze[1]) und für die der im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer Steuerschuldner und zur Abgabe ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / c) Bedeutung der steuerlichen Sperrfristverhaftung

Ist der Einbringende z.B. eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person i.S.d. § 1 Abs. 1 EStG, so wäre die unmittelbare Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (im steuerlichen Privatvermögen) ein in der Regel nach § 17 EStG steuerpflichtiger Vorgang, der i.R.d. Teileinkünfteverfahrens gem. § 3 Nr. 40 lit. c EStG zu 60 % der Einkommensbes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensbewertung in de... / 2.3 Herausforderung der (risikoadäquaten) Kapitalkostenbestimmung

Wie bereits erwähnt, wird in der DCF-Methode im Entity-Ansatz auf die gewichteten Kapitalkosten (WACC) abgestellt. Hierbei werden die Eigenkapitalkosten (rEK) mit dem Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital und die Fremdkapitalkosten (rFK) mit dem Anteil des Fremdkapitals gewichtet. Die Fremdkapitalkosten ergeben sich aus dem entsprechenden Zinssatz für die Fremdkapitalfin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / III. Steuersatz

Rz. 144 Der Satz der Erbschaftsteuer ist unterschiedlich geregelt und beträgt z.B. im Kanton Sarajevo 8 %, während der Schenkungsteuersatz 10 % beträgt (Art. 21 SteuerG KS). Der Steuersatz von 5 % ist in dem Zeničkodobojski Kanton (Art. 17 SteuerG ZDK), Srednjebosanski Kanton (Art. 18 SteuerG SBK), Zapadnohercegovački Kanton (Art. 10 SteuerG ZHK), Bosansko-podrinjski Kanton ...mehr

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Katalonien / IV. Steuersätze

Rz. 102 Das katalanische Parlament hat im Gesetz 19/2010 die grundsätzlichen Fragen der Erbschaftsteuer betreffend die Steuersätze mit Abänderungen in Bezug auf die staatlichen Steuersätze und betreffend die Herabsetzung wegen des Verwandtschaftsverhältnisses, für familiäre Liegenschaften und für Familienbetriebe geregelt. Diese Fragen sind häufig im letzten Jahrzehnt geände...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / VII. Steuersätze

Rz. 290 Die aktuellen Steuersätze ergeben sich aus nachfolgender Tabelle (Art. 21 spanErbStG):mehr

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Türkei / III. Steuersätze und Freibeträge

Rz. 118 Bei der Erbschaftsbesteuerung gilt unabhängig vom verwandtschaftlichen und persönlichen Verhältnis zum Erblasser und unabhängig von der Staatsangehörigkeit für alle Erwerber ein einheitlicher Tarif mit Steuersätzen zwischen 1 % und 10 % (Art. 16 VVK). Bis 1998 waren die Erben in drei unterschiedliche Steuerklassen eingeteilt. Je entfernter das Verwandtschaftsverhältn...mehr

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Deutschland / 5. Steuertarif; Steuersätze (§ 19 ErbStG)

Rz. 286 Soweit die Bereicherung des Erwerbers die Freibeträge übersteigt, ist auf den Mehrbetrag Erbschaftsteuer zu zahlen. Der Erbschaftsteuersatz ist zunächst abhängig von der Steuerklasse (§ 15 ErbStG). Zur Steuerklasse I gehören neben dem Ehegatten und Lebenspartner des Zuwendenden insbesondere dessen Kinder und Enkelkinder. Dessen Eltern und Voreltern gehören im Fall de...mehr

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Frankreich / IV. Steuerklassen, Steuersätze und Freibeträge

Rz. 233 Das französische Erbschaftsteuerrecht kennt aktuell nach Art. 777 ff. C.G.I. folgende Steuerklassen und Freibeträge: 1. Ehegatte und Partner eines PACS Rz. 234 Ehegatten (auch gleichgeschlechtliche) und Partner eines PACS sind nach Art. 796–0bis C.G.I. von der Erbschaftsteuer befreit. Bei der Schenkungsteuer beträgt bei Ehegatten und Partnern eines PACS der Steuersatz ...mehr

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Finnland / V. Steuerklassen und Steuersätze

Rz. 118 Die Erbschaftsteuerpflichtigen sind gem. § 11 FinErbStG in zwei Steuerklassen eingeteilt:mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fünftelregelung

Begriff Erhält der Arbeitnehmer eine Vergütung für seine Tätigkeit aus mehreren Jahren zusammengeballt in einem Kalenderjahr, kann diese im Jahr der Zahlung mit der Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden. Die Vergütung muss sich auf eine über wenigstens 2 Kalenderjahre erstreckende Tätigkeit beziehen und einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten umfassen. Auch nachgezahlte ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Konzertreisen

Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Eine Konzertreise – die von einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft, deren Satzungszweck die "Förderung der Kultur" ist, durchgeführt wird – kann als steuerfreier wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb i. S. v. §§ 65, 68 Nr. 7 AO, Anhang 1b) zur begünstigten Zweckerfüllung und somit zu den satzungsmäßigen Zwecken beitragen....mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / a) Freistellungsmethode (unter Progressionsvorbehalt)

Rz. 132 Sieht ein Doppelbesteuerungsabkommen die Freistellungsmethode vor, verzichtet ein beteiligter Staat auf die Besteuerung bestimmter Vermögensgegenstände, obwohl nach nationalem Recht ein Besteuerungsrecht besteht. Die Besteuerung erfolgt dann allerdings regelmäßig unter Progressionsvorbehalt (§ 19 Abs. 2 ErbStG). Die Freistellungsmethode unter Progressionsvorbehalt wa...mehr

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Ukraine / E. Besteuerung der Erbschaft

Rz. 18 Erbschaften unterliegen nicht der Besteuerung durch ein Erbschaft- oder Nachlasssteuerrecht. Vielmehr werden Erbschaften in der Ukraine nach den Regelungen des Einkommensteuerrechts besteuert. Daher tritt unbeschränkte Steuerpflicht ein, wenn der Erbe oder Vermächtnisnehmer in der Ukraine ansässig ist. Für den Ehegatten und die Kinder besteht ein Steuersatz von 0 %. F...mehr

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Italien / IV. Steuerklassen, Steuertarif, Freibeträge

Rz. 313 Die Steuersätze und Freibeträge wurden durch D.l. Nr. 262 vom 3.10.2006 (umgewandelt mit Änderungen in Ges. Nr. 286 vom 24.11.2006) neu geregelt. Sowohl die Steuersätze als auch die Freibeträge sind für die Erbschaft- und Schenkungsteuer identisch. Die Höhe der Steuer richtet sich ebenso wie der persönliche Freibetrag nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Rz. 3...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / I. Münchener Modell, Progression und Gesamtsteuerlast

Rz. 62 Im Einkommensteuerrecht gilt das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Deshalb findet ein progressiver Steuersatz Anwendung. Dessen Auswirkungen in EUR dargestellt ist augenfälliger als die Darstellung der Prozentsätze. Das zeigt die nachfolgende Tabelle Steuerprogression- Werte gerundet, ohne Gewähr, Werte 2024, Quelle: BayLfSt, www.lfst....mehr

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Frankreich / 5. Sonstige Erwerber

Rz. 238 Bei allen sonstigen Erben beträgt der Steuersatz 60 %. Der Freibetrag beträgt nach Art. 788 Abs. 4 C.G.I. für Erbschaften 1.594 EUR, dies gilt jedoch nicht für Schenkungen.mehr

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Österreich / II. Grunderwerbsteuer

Rz. 211 Der Erwerb inländischer Grundstücke von Todes wegen, z.B. im Wege einer Erbschaft, eines Vermächtnisses, in Erfüllung eines Pflichtteilsanspruchs oder gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 WEG, unterliegt als unentgeltlicher Erwerb der Grunderwerbsteuer. Rz. 212 Unter den Begriff des Grundstücks fallen Grund und Boden, Gebäude, Gebäude auf fremden Grund (Superädifikate), Miteigentum ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Russland / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Russland in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner Tä...mehr

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Kasachstan / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Kasachstan in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Belarus / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Belarus in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner Tät...mehr

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Frankreich / 3. Geschwister

Rz. 236 Geschwister sind nach Art. 796–0ter C.G.I von der Erbschaftsteuer befreit, sofern sie alleinstehend, über 50 Jahre alt oder arbeitsunfähig sind und mit dem Erblasser in den letzten fünf Jahren vor dem Tod zusammengelebt haben. Im Übrigen beträgt bei Geschwistern der Steuersatz 35 % bis zu einem Erwerb von 24.430 EUR, darüber 45 %. Der Freibetrag beträgt 15.932 EUR.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vereinigtes Königreich / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit im Vereinigten Königreich in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat...mehr

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Frankreich / 4. Sonstige Verwandte bis zum vierten Grad

Rz. 237 Bei sonstigen Verwandten bis zum vierten Grad beträgt der Steuersatz 55 %. Der Freibetrag beträgt für Neffen und Nichten 7.967 EUR. Für sonstige Verwandte besteht nach Art. 788 Abs. 4 C.G.I. für Erbschaften ein Freibetrag von 1.594 EUR, dies gilt jedoch nicht für Schenkungen.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Flugzeugverkauf

Tz. 13 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Werden Luftsportfahrzeuge verkauft, liegt ein steuerbarer und mangels Steuerbefreiung steuerpflichtiger Umsatz vor. Da es sich bei dem Verkauf des Flugzeugs um eine Leistung einer Körperschaft handelt, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt und diese Leistung im Rahmen des Zweckbetriebs ausgeführt wird, ist grundsät...mehr

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Belgien / 8. Begünstigung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen

Rz. 232 Gemäß Art. 60bis ErbStGB BH gilt in der Region Brüssel-Hauptstadt ein Steuersatz von 3 % (für Erben in gerader Linie, Ehegatten oder gesetzlich Zusammenwohnende) oder 7 % (für alle anderen Erben) für:mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Allgemeine Merkmale

Rz. 138 Die Inheritance Tax (IHT), die einheitlich für das gesamte Vereinigte Königreich gilt, ist in erster Linie als Steuer auf den gesamten Nachlass konzipiert und unterscheidet sich damit von der deutschen Regelung, den Zufluss beim jeweils Begünstigten zu erfassen (Nachlasssteuer).[156] Allerdings kennt auch England neben Steuerermäßigungen für einzelne Vermögensteile p...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Umsatzsteuer

Tz. 30 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Steuerbegünstigte Körperschaften unterliegen – genauso wie alle anderen Unternehmen – den gleichen umsatzsteuerlichen Regelungen. Insbesondere kennt das Umsatzsteuerrecht keine allgemeine Befreiung steuerbegünstigter Körperschaften wegen "Gemeinnützigkeit". Jedoch sind eine Vielzahl der Tätigkeiten wegen der Art der Tätigkeit und nicht wegen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Konzerte

Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Konzerte können kulturelle Veranstaltungen von steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften sein. Konzertvereine fördern im Regelfall steuerbegünstigte Zwecke durch die "Förderung der Kultur" (s. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, Anhang 1b). Werden von kulturellen Einrichtungen (Musikvereinen, Gesangsvereinen usw.) Konzertveranstaltungen durchgeführt, si...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kasachstan / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden.[2] Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zur 183-Tage-Frist, zum Arbeitgeber und ...mehr

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Belarus / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zur 183-Tage-Fris...mehr

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Frankreich / 1. Ehegatte und Partner eines PACS

Rz. 234 Ehegatten (auch gleichgeschlechtliche) und Partner eines PACS sind nach Art. 796–0bis C.G.I. von der Erbschaftsteuer befreit. Bei der Schenkungsteuer beträgt bei Ehegatten und Partnern eines PACS der Steuersatz zwischen 5 % und 45 %, der Höchststeuersatz wird bei einem steuerpflichtigen Erwerb von 1.805.677 EUR erreicht. Der Ehegatte bzw. Partner eines PACS hat nach ...mehr

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Frankreich / 2. Abkömmlinge und Verwandte in gerader Linie

Rz. 235 Bei Abkömmlingen und Verwandten in gerader Linie beträgt der Steuersatz ebenfalls zwischen 5 % und 45 %, der Höchststeuersatz wird wieder erreicht bei einem steuerpflichtigen Erwerb von 1.805.677 EUR. Kinder und Eltern haben nach Art. 779 Abs. 1 C.G.I. einen Freibetrag in Höhe von jeweils 100.000 EUR. Kommt es erbrechtlich zu einer Repräsentation von Kindern, so teil...mehr

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Dänemark / d) Steuertarif

Rz. 174 Der Nettowert des Nachlasses wird bei den o.g. Abkömmlingen, Eltern und anderen dem Erblasser nahestehenden Personen (siehe Rdn 171) mit einem Erbschaftsteuersatz von 15 % besteuert (§ 1 Abs. 1 BAL). Der Steuersatz der tillægsboafgift (zu Lasten nicht naher Nachlassnehmer) beträgt 25 % (§ 1 Abs. 2 BAL), womit die maximale Steuerbelastung 36,25 % beträgt (weil der Erb...mehr

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Belgien / 3. Freibeträge, Steuerabzüge und Steuerermäßigungen

Rz. 209 Art. 2.7.3.2.12 des Codex sieht einen Steuerfreibetrag für behinderte Erben und Vermächtnisnehmer vor. Unbebauter, in Naturschutzgebieten belegener Grundbesitz ist unter den in Art. 2.7.6.0.5. des Codex festgelegten Bedingungen (insbesondere das Bestehen eines Bewirtschaftungsplans i.S.d. flämischen Gesetzgebung) von der Erbschaftsteuer befreit. Für Erbschaften, die na...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / III. Reform 2015 des spanischen Schenkungs- und Erbschaftsteuergesetzes

Rz. 260 Der EuGH hat mit Urt. v. 3.9.2014 (C-127/12) festgestellt, dass Spanien die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV und Art. 40 des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum vom 2.5.1992 verletzt, "soweit das spanische Steuerrecht die ungleiche Behandlung bei Schenkungen und Erbschaften von ansässigen und nichtansässigen Erben und Beschenkten, bei in Spanien ...mehr

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Portugal / V. Tarif der Stempelsteuer

Rz. 232 Der Steuersatz für die unentgeltliche Übertragung von Eigentum an jedweden Gütern durch Erbschaft beläuft sich auf 10 %.[38] Hinzu kommt bei der Übertragung von Eigentum an unbeweglichem Vermögen (Immobilien) eine Steuer von 0,8 %.[39]mehr

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Finnland / I. Gesetzesänderungen

Rz. 113 Das finnische Erbschaftsteuerrecht wurde und wird seit jeher für hohe Steuersätze und für im europäischen Vergleich zu geringe Freibeträge kritisiert. Die Steuersätze und Freibeträge wurden in der Vergangenheit immer wieder geändert.[37] Die seit dem 1.1.2017 geltenden Steuersätze und -klassen sind aufgeführt (siehe Rdn 119 f.).mehr

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Luxemburg / 5. Steuertarif

Rz. 188 Der Steuertarif ist unterteilt in einen Grundtarif und einen Steigerungstarif. Rz. 189 Der Grundtarif [91] differenziert nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Bei Abkömmlingen ist danach zu unterscheiden, ob diese ihren gesetzlichen Erbteil erhalten, den darüber hinausgehenden freien Teil (quotité disponible) oder entsprechend einer donation partage, die das Vermögen wer...mehr

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Kroatien / I. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 70 In internationaler Hinsicht greift die Besteuerung nach dem kroatischen Erbschaftsteuerrecht stets dann ein, wenn der Erwerb durch Erbfolge oder Schenkung in der Republik Kroatien erfolgt. Mithin kommt es ausschließlich auf die Belegenheit des Vermögens an. Die Staatsangehörigkeit der Beteiligten und ihre steuerliche Ansässigkeit sind dagegen ohne Bedeutung.[47] Rz. 7...mehr

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Polen / 3. Bewertung des Nachlasses

Rz. 124 Artikel 7 Abs. 1 ErbStG bestimmt, dass zur Errechnung der Bemessungsgrundlage der Wert der erworbenen Gegenstände und Vermögensrechte nach Abzug der Lasten und Schulden (reiner Wert) ermittelt, gemäß dem Zustand der Gegenstände und der Vermögensrechte zum Tage deren Erwerbs und der Marktpreise vom Tage der Entstehung der Steuerpflicht, zugrunde gelegt wird. Diese Reg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Flugtage

Tz. 9 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Werden von den Luftsportvereinen Flugtage durchgeführt (sog. Tag der offenen Tür) und anlässlich dieser Veranstaltungen Sportwettkämpfe durchgeführt, liegen grundsätzlich Einnahmen innerhalb eines Zweckbetriebes vor. Dies gilt aber nicht, wenn Aktivitäten überwiegen, die nicht im eigentlichen Sinn als sportlich anzusehen sind, wie z. B. Darbi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Umsatzsteuerliche Beurteilung

Tz. 7 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die Überlassung von Motor- und Segelflugzeugen stellt nach § 3 Abs. 9 UStG (Anhang 5) eine sonstige Leistung dar. Es liegt insoweit ein steuerbarer Umsatz vor. § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG (Anhang 5) kann nicht Platz greifen, weil nur solche Umsätze steuerbefreit sind, die in Teilnehmergebühren bestehen. Gebühren werden i. d. R. ohne Rücksicht a...mehr

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Kroatien / II. Grunderwerbsteuer

Rz. 73 Vererbte Immobilien unterfallen nicht der Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern der Grunderwerbsteuer. Diese ist im Gesetz über die Besteuerung des Immobilienverkehrs geregelt.[50] Die Grunderwerbsteuer geht also der Erbschaftsteuer vor.[51] Seit dem 1.1.2019 gilt ein Steuersatz von 3 % (Art. 12 ImmVStG), nachdem dieser sukzessive im Rahmen einer Steuerreform von 5 ...mehr

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Malta / F. Erbschaftsteuer

Rz. 20 Die Erbschaftsteuer ist auf Malta am 25.11.1992 abgeschafft worden. Rz. 21 Im Rahmen der Erbfolge wird daher allenfalls für bestimmte Gegenstände eine Stempelsteuer (Duty on Documents and Transfer) erhoben. Dies betrifft insbesondere in Malta belegenen Grundbesitz sowie Geschäftsanteile an einer in Malta gegründeten Limited Liability Company. Rz. 22 Der Steuersatz beträ...mehr

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Belgien / 6. Freibeträge, Steuerabzüge und Steuerermäßigungen

Rz. 227 Für den Erwerb durch Ehegatten, gesetzlich zusammenwohnende Partner und Verwandte in gerader Linie besteht – insofern sie in ihrer Eigenschaft als gesetzliche Erben den Nachlass erhalten – ein Steuerfreibetrag von 15.000 EUR. Bei Kindern des Erblassers, die noch nicht 21 Jahre alt sind, wird dieser Freibetrag um 2.500 EUR für jedes volle Jahr bis zum Erreichen des 21...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / 2. Steuertarife

Rz. 115 Es gibt unterschiedliche Steuertarife. Der günstigere, für die Erwerber der Gruppen I und II in Art. 33 Abs. 2 BGAS geregelte Steuertarif sieht vor, dass ein Erwerb bis 700.000 EUR mit einem Erbschaftsteuersatz von nur 1 % besteuert wird. Soweit der Erwerb 700.000 EUR übersteigt, aber unter 1 Mio. EUR bleibt, wird der Differenzbetrag mit 8 % besteuert. Für den Erwerb...mehr

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Belgien / a) Steuerbefreiung für Ehegatten und gesetzlich zusammenwohnenden Partner

Rz. 229 Der Nettoeigentumsanteil, den der Ehegatte oder gesetzlich zusammenwohnende Partner (nicht aber der faktische Lebenspartner) am gemeinsamen Wohnsitz des Erblassers und seines Ehegatten oder gesetzlich zusammenwohnenden Partners erhält, ist von der Erbschaftsteuer befreit.[163] Die Verbindlichkeiten, die speziell für den Erwerb oder den Erhalt der Immobilie eingegange...mehr