Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerprüfung

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Rückstellung für vorläufig festgesetzte Erstattungszinsen

Leitsatz Eine Rückstellung darf nicht für eine Rückzahlungsverpflichtung von vorläufig festgesetzten Erstattungszinsen erfolgen. Sachverhalt Die Parteien stritten um die Zulässigkeit einer Rückstellung wegen einer drohenden Inanspruchnahme für vorläufig festgesetzte Erstattungszinsen. Im Jahr 2020 änderte das Finanzamt nach einem erfolgreichen Rechtsbehelfsverfahren die Umsat...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Rechnungsberi... / 8.1 Gesetzlich geforderte Rechnungsangaben sind nicht vollständig oder fehlerhaft

Unvollständige oder fehlerhafte Rechnungen können berichtigt werden, indem eine neue zutreffende Rechnung ausgestellt wird, die an die Stelle der alten Rechnung tritt. Gem. § 31 Abs. 5 UStDV können die fehlenden oder unzutreffenden Angaben auch durch ein zusätzliches Dokument ergänzt werden. Das neue Dokument, das die Korrektur enthält, muss der ursprünglichen Rechnung zugeo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflichten nach... / 3.5 Abweichungen bei den Aufbewahrungsfristen

Rz. 71 Die steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt für Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Bilanzen, Arbeitsunterlagen und Buchungsbelege 10 Jahre; dies entspricht § 257 Abs. 4 HGB. Andere Unterlagen sind 6 Jahre aufzubewahren. Ein Gesetzgebungsvorhaben im Jahr 2013, die Aufbewahrungsfristen auf 8 bzw. 6 Jahre zu verkürzen,[1] ist bislang nicht umgesetzt worden.[2] All...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Latente Steuern im Einzelab... / 9 IFRS

Rz. 98 Rechtsgrundlage zur Bilanzierung latenter Steuern nach den IFRS bildet IAS 12. Der Standard regelt umfassend die Bilanzierung von Steuern, also auch die Bilanzierung von Ertragsteuern. Grundlage für latente Steuern bildet das Temporary-Konzept, das in Form der Liability-Methode in den IFRS implementiert ist. Rz. 99 Rechtsgrundlage zur Bilanzierung latenter Steuern nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Latente Steuern / 2 Temporary-Konzept

Temporäre Differenzen Beim Temporary-Konzept erfolgt die Abgrenzung anhand von temporären Differenzen, die aus unterschiedlichen Wertansätzen in der Handels- und in der Steuerbilanz resultieren und sich künftig steuerbe- oder -entlastend umkehren. Temporäre Differenzen i. S. d. § 274 Abs. 1 HGB umfassen nicht nur Fälle, in denen der betreffende Bilanzposten sowohl in der Hand...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflichten nach... / 3.4 Aufbewahrung in elektronischer Form

Rz. 59 Sowohl das Handelsrecht als auch das Steuerrecht lassen es zu, dass nahezu alle Unterlagen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden dürfen, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht und sichergestellt ist, dass die Wiedergabe oder die Daten „mit den empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefen und den...mehr

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Neuerungen im Recht der Auß... / 5. Änderungspflicht nach einer Außenprüfung (§ 153 Abs. 4 AO)

Relativ spektakulär ist auch das Novum, dass der Steuerpflichtige eine abgegebene Steuererklärung berichtigen muss, wenn Prüfungsfeststellungen einer Außenprüfung unanfechtbar umgesetzt worden sind und die den Prüfungsfeststellungen zugrunde liegenden Sachverhalte auch in einer anderen vom oder für den Steuerpflichtigen abgegebenen Erklärung, die nicht Gegenstand der Außenpr...mehr

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Neuerungen im Recht der Außenprüfung durch das sog. DAC 7-Umsetzungsgesetz (AO-StB 2024, Heft 8, S. 241)

VRiLG a.D. Steuerberater Helmut Tormöhlen[*] Der Gesetzgeber hat sein Vorhaben, die steuerliche Betriebsprüfung zu modernisieren und zu beschleunigen, mit dem sog. DAC 7-Umsetzungsgesetz (BGBl. I 2022, 2730) punktuell in die Tat umgesetzt. Außenprüfungen sollen künftig früher begonnen und abgeschlossen werden. Die Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen wurden erweitert u...mehr

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Neuerungen im Recht der Auß... / [Ohne Titel]

VRiLG a.D. Steuerberater Helmut Tormöhlen[*] Der Gesetzgeber hat sein Vorhaben, die steuerliche Betriebsprüfung zu modernisieren und zu beschleunigen, mit dem sog. DAC 7-Umsetzungsgesetz (BGBl. I 2022, 2730) punktuell in die Tat umgesetzt. Außenprüfungen sollen künftig früher begonnen und abgeschlossen werden. Die Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen wurden erweitert un...mehr

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Neuerungen im Recht der Auß... / I. Einleitung

Der Gesetzgeber hat sein Vorhaben, die steuerliche Betriebsprüfung zu modernisieren und zu beschleunigen, mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 211/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (BGBl. I 2022, 2730) punkt...mehr

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Neuerungen im Recht der Auß... / 12. Erprobung alternativer Prüfungsmethoden (Art. 97 § 38 EGAO)

Tax Compliance: Eine Neuerung ganz besonderer Art befindet sich an versteckter Stelle, nämlich in Art. 97 § 38 EGAO: Wenn eine Außenprüfung bei einem Steuerpflichtigen stattgefunden hat, bei welcher die Wirksamkeit eines von diesem eingesetzten Steuerkontrollsystems überprüft wurde und kein relevantes steuerliches Risiko besteht, kann die FinBeh. im Benehmen mit dem BZSt dem...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuerungen im Recht der Auß... / c) Frist zur Bekanntgabe der Prüfungsanordnung in Beraterfällen

§ 197 Abs. 5 AO n.F. stellt ebenfalls ein beachtliches Novum zum Zweck der Beschleunigung von Außenprüfungen dar. Danach sollen Prüfungsanordnungen, die Steuerbescheide auf Grund von ESt-, GewSt-, KSt-Erklärungen und Erklärungen zur gesonderten Feststellung betreffen, die von einem Steuerberater eingereicht wurden, bis zum Ende des zweiten auf die Bekanntgabe des jeweiligen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuerungen im Recht der Auß... / 6. Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist (§ 171 Abs. 4 AO n.F.)

Etwas kompliziert ist die Neuregelung der Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist in § 171 Abs. 4 AO n.F. Zwar bleibt die Regelung in § 171 Abs. 4 S. 1 AO bestehen, wonach die Festsetzungsfrist bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung nicht abläuft, wenn vor dem Ende der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung begonnen oder der Beginn der Prüfung auf Antrag des Steuerpfli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuerungen im Recht der Auß... / 9. Zwischengespräche und Schlussbesprechung (§§ 199, 201 AO n.F.)

Zur Förderung der Transparenz und als Beitrag zu einer kooperativen und nicht konfrontativen Betriebsprüfung (vgl. Carlé, kösdi 2023, 23524 [23532]) ist die Vereinbarung von Gesprächen über die festgestellten Sachverhalte und die möglichen steuerlichen Auswirkungen zwischen der FinVerw. und dem Steuerpflichtigen möglich (§ 199 Abs. 1 S. 2 AO n.F.). Außerdem kann die Finanzbe...mehr

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Neuerungen im Recht der Auß... / b) Prüfungsschwerpunkte

Nach § 197 Abs. 4 AO n.F. sollen die auf Grund des § 197 Abs. 3 AO n.F. aus den angeforderten Unterlagen von der FinVerw. erarbeiteten Prüfungsschwerpunkte dem Steuerpflichtigen mitgeteilt werden, ohne dass die Prüfung hierdurch i.S.d. § 194 AO sachlich eingeschränkt wäre. Die Gesetzesbegründung sieht hierin sowohl einen Vorteil für den Prüfer, dem die Unterlagen früher als ...mehr

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Neuerungen im Recht der Auß... / 7. Teilabschlussbescheid (§ 180 Abs. 1a AO n.F.)

Völlig neu ist der nunmehr rechtlich mögliche Teilabschlussbescheid nach § 180 Abs. 1a AO n.F. Danach können vor Ergehen eines Bp-Berichts einzelne abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen im Rahmen einer Außenprüfung gesondert festgestellt werden. In der Literatur wird diese Möglichkeit zutreffend begrüßt (Dißars, Stbg 2023, 307 [308]; Carlé, kösdi 2023, 23524 [23531]). Der Steue...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuerungen im Recht der Auß... / 1. Verschärfung der Mitwirkungspflichten bei Auslandsbezug (§ 90 Abs. 3 und 4 AO)

§ 90 Abs. 3 und 4 AO sind erheblich verschärft worden. Unklare Auslandssachverhalte mit Gewinnverlagerungsabsicht und Verschleierungstendenz sind der FinVerw. seit jeher ein Dorn im Auge. Soweit Geschäftsvorfälle nach § 1 Abs. 4 AStG betroffen sind, also wirtschaftliche Vorgänge zwischen dem Steuerpflichtigen und einer nahestehenden Person in Bezug auf das Ausland oder Gesch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuerungen im Recht der Auß... / 8. Änderungen im Zusammenhang mit der Prüfungsanordnung (§ 197 AO n.F.)

a) Anforderung von Unterlagen bereits vor Prüfungsbeginn Neu ist, dass die FinBeh. den Steuerpflichtigen mit der Prüfungsanordnung unter Fristsetzung zur Vorlage von aufzeichnungs- oder aufbewahrungspflichtigen Unterlagen oder maschinellen Übertragung von Daten auffordern kann (§ 197 Abs. 3 S. 1 und 2 AO n.F.). Dies stellt einen eigenständigen VA (§ 118 AO) dar, muss aber zei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuerungen im Recht der Auß... / II. Einzelheiten

1. Verschärfung der Mitwirkungspflichten bei Auslandsbezug (§ 90 Abs. 3 und 4 AO) § 90 Abs. 3 und 4 AO sind erheblich verschärft worden. Unklare Auslandssachverhalte mit Gewinnverlagerungsabsicht und Verschleierungstendenz sind der FinVerw. seit jeher ein Dorn im Auge. Soweit Geschäftsvorfälle nach § 1 Abs. 4 AStG betroffen sind, also wirtschaftliche Vorgänge zwischen dem Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuerungen im Recht der Auß... / 2. Erweiterung des Datenzugriffs (§ 146 Abs. 6 AO)

Schon vor der gesetzlichen Neuregelung in § 146 Abs. 6 AO durch das DAC 7-Umsetzungsgesetz konnte ein Datenzugriff auf dreierlei Weise erfolgen: Unmittelbarer Zugriff der FinVerw. auf das EDV-System (sog. Z1-Zugriff); mittelbarer Zugriff durch Auswertung durch den Steuerpflichtigen nach Weisung der FinVerw. (sog. Z2-Zugriff); Datenträgerüberlassung (sog. Z3-Zugriff). Der Gesetzg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuerungen im Recht der Auß... / 4. Datenbereitstellung über digitale Schnittstellen (§ 147b AO)

§ 147b AO n.F. sieht vor, dass das BMF durch Rechts-VO mit Zustimmung des Bundesrates einheitliche digitale Schnittstellen und Datensatzbeschreibungen für den standardisierten Export von Daten bestimmen kann, die mit einem Datenverarbeitungssystem erstellt worden sind. Von dieser Ermächtigung wurde zwar bislang noch kein Gebrauch gemacht. Jedoch wären die Konsequenzen einsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuerungen im Recht der Auß... / 11. Teilprüfungsbericht (§ 202 Abs. 3 AO n.F.)

Wenn das FA einen Teilabschlussbescheid nach § 180 Abs. 1a AO n.F. (s.o. II.7) erlassen will, muss zuvor nach § 202 Abs. 3 AO n.F. ein Teilprüfungsbericht ergehen. Beraterhinweis Dadurch erhält der Steuerpflichtige Gelegenheit, die Ergebnisse der partiellen Prüfungsfeststellungen zu sichten und zu kontrollieren (BT-Drucks. 20/3436 v. 22.9.2022, 93; Hannig in Pfirrmann/Rosenke...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuerungen im Recht der Auß... / a) Anforderung von Unterlagen bereits vor Prüfungsbeginn

Neu ist, dass die FinBeh. den Steuerpflichtigen mit der Prüfungsanordnung unter Fristsetzung zur Vorlage von aufzeichnungs- oder aufbewahrungspflichtigen Unterlagen oder maschinellen Übertragung von Daten auffordern kann (§ 197 Abs. 3 S. 1 und 2 AO n.F.). Dies stellt einen eigenständigen VA (§ 118 AO) dar, muss aber zeitgleich mit der Prüfungsanordnung erfolgen (Hannig in Pf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuerungen im Recht der Auß... / 3. Laptop-Einsatz vor Ort (§ 147 Abs. 7 AO n.F.)

Nachdem der BFH in restriktiver Auslegung des § 147 Abs. 6 S. 2 Alt. 2 AO a.F. ausgesprochen hatte, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit es im Hinblick auf die Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung der Daten des Steuerpflichtigen gebiete, diese nur in seinen Geschäftsräumen oder an Amtsstelle zu erheben und zu verarbeiten (vgl. BFH v. 16.12.2014 – VIII R 52/12, BFH/...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuerungen im Recht der Auß... / 10. Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen (§ 200a AO n.F.)

Völlig neu ist die Regelung zum sog. qualifizierten Mitwirkungsverlangen nach § 200a AO n.F. im Gegensatz zum einfachen Mitwirkungsverlangen nach § 200 AO. Die Neuregelung knüpft sachlich an das Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2c AO an (sehr krit. zum Verzögerungsgeld Dißars in Schwarz/Pahlke/Keß, AO, § 146 Rz. 46 [Juli 2024]; Görke in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 14...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Regelmäßiger Besteuerungszeitraum (§ 16 Abs. 1 S. 2 UStG)

Rz. 6 Der Besteuerungszeitraum ist bei der Abschnittsbesteuerung (Rz. 2) das Kj. (§ 16 Abs. 1 S. 2 UStG). Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer für Ertragsteuerzwecke seinen Gewinn nach einem vom Kj. abweichenden Wirtschaftsjahr ermittelt. Ein abweichendes Wirtschaftsjahr ist dem Umsatzsteuerrecht im Gegensatz zu § 4a Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG fremd. Rz. 7 Der Besteuerungsz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Abzug der Vorsteuerbeträge (§ 16 Abs. 2 UStG)

Rz. 31 Von der nach § 16 Abs. 1 UStG so bezeichneten "Steuer" sind die in den Besteuerungszeitraum fallenden nach § 15 UStG abziehbaren Vorsteuerbeträge abzusetzen. Dabei handelt es sich um die im Besteuerungszeitraum entstandenen Vorsteuerbeträge. Das bedeutet, dass alle Voraussetzungen des grundsätzlich nach Sollgrundsätzen erfolgenden Vorsteuerabzugs (Ausführung der Umsät...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 Wirkung der Voranmeldung

Rz. 37 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG ist der Unternehmer verpflichtet, die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer, d. h. die USt-Vorauszahlung, selbst zu berechnen (Rz. 8). Eine Steueranmeldung steht nach § 168 AO einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Die Festsetzung einer USt-Vorauszahlung ist stets eine Steuerfestsetzung unter dem V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8 Abschlusszahlung, Erstattungsanspruch

Rz. 87 Die vom Unternehmer in seiner USt-Jahreserklärung selbst berechnete Steuer für das Kj. kann von der Summe der für das Kj. vorangemeldeten Steuer (= Vorauszahlungssoll) abweichen. Es kann sich sowohl ein Unterschiedsbetrag zugunsten des FA (= Abschlusszahlung) als auch ein Unterschiedsbetrag zugunsten des Unternehmers (= Erstattungsanspruch) ergeben. Der Unternehmer ha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.7 § 18 Abs. 4g UStG; zuständiges Finanzamt für Gebietskörperschaften

Rz. 21j Auch für Gebietskörperschaften ist grundsätzlich das gem. § 21 Abs. 1 AO örtliche FA für die Umsatzbesteuerung der Körperschaften des öffentlichen Rechts zuständig. Jedoch kann gem. § 18 Abs. 4g S. 1 UStG die oberste Landesfinanzbehörde oder die von ihr beauftragte Landesfinanzbehörde anordnen, dass ein anderes als das nach § 21 Abs. 1 AO örtlich zuständige FA die Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Übermittlung der Steuererklärung

Rz. 68 Hat ein Unternehmer mehrere Betriebe, so muss er in der Umsatzsteuererklärung ebenso wie in der Voranmeldung die Besteuerungsgrundlagen aller Betriebe zusammenfassen, auch wenn die Betriebe verschiedenen Wirtschaftszweigen angehören[1] oder in mehreren Bundesländern gelegen sind. Rz. 69 Rechtslage für Besteuerungszeiträume, die bis zum 31.12.2017 enden: Nach § 149 Abs....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 5.1 Allgemeines

Rz. 11 Die Auswahl der Person oder Personen, die für eine gleichzeitige Prüfung vorgeschlagen werden sollen, trifft die örtliche Finanzbehörde und begründet dies. Ferner gibt die örtliche Finanzbehörde den Zeitraum an, in dem die gleichzeitige Prüfung stattfinden soll. Aufgrund des Vorschlags der Finanzbehörde unterrichtet das zentrale Verbindungsbüro die betroffenen Mitglie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Begriffsdefinition (Abs. 2)

Rz. 5 § 12 Abs. 2 S. 1 EUAHiG definiert den Begriff der gleichzeitigen Prüfung i. S. d. Abs. 1 als behördliche Ermittlungen, die von der zuständigen Finanzbehörde gleichzeitig mit der entsprechenden Behörde eines anderen Mitgliedstaats im jeweils eigenen Hoheitsgebiet in Bezug auf eine Person oder mehrere Personen von gemeinsamen oder ergänzendem Interesse durchgeführt werde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2 Gemeinsame Prüfungen (Joint Audits)

Rz. 4a Mit der Einführung von § 12 EUAHiG hat der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Durchführung von simultanen Prüfungen geschaffen. Damit werden in zwei oder mehr Mitgliedstaaten zeitgleich Betriebsprüfungen betreffend denselben Stpfl. oder bei nahestehenden Personen durchgeführt. § 12 EUAHiG schafft nur die Möglichkeit zeitgleicher Prüfungen, die Anwesenheit ausländischer Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
E-Bilanz / 4 Nutzen der E-Bilanz

Das Bundesministerium für Finanzen weist in seinen Erläuterungen zur E-Bilanz darauf hin, dass es sich dabei um einen weiteren Schritt zur digitalen öffentlichen Verwaltung handelt. Der Steuerpflichtige profitiere von dem digitalen Weg in das Finanzamt. Die entstehenden Kosten für die Software und die zusätzliche Arbeit werden nicht berücksichtigt. Der Nutzen der E-Bilanz li...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die durch das Wachstumschancengesetz[1] vollständig neu gefasste Vorschrift regelt in Umsetzung des Art. 12 Abs. 1 der Amtshilferichtlinie die gleichzeitige – also simultane – Prüfung durch deutsche und ausländische Finanzbehörden jeweils im eigenen Land.[2] Dies ist eine besondere Form des Informationsaustausches, die gerade im Zusammenhang mit einer genaueren Überprü...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 2.1 Grundlage der Vorschrift

Rz. 3 Die Zuständigkeiten bei der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und anderen Gesetzen, die bislang auf die Bundesanstalt für Arbeit (ab 2004: Bundesagentur für Arbeit) und auf die Zollverwaltung aufgeteilt waren, werden weitgehend bei der Zollverwaltung gebündelt. Bei der Bundesagentur für Arbeit ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Informationsaustausch durch Anwesenheit ausländischer Bediensteter (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Anwesenheit ausländischer Bediensteter anderer Mitgliedstaaten für Zwecke des Informationsaustausches. Ihre Anwesenheit ist in drei Fallgruppen möglich, nämlich zum einen durch Anwesenheit in den Amtsräumen der Finanzbehörde, in denen diese ihre Amtstätigkeit ausübt[1], zum anderen bei behördlichen Ermittlungen, die auf deutschem Hoheitsgebiet...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zur Gemeinnützigkeit,... / 2. Ermäßigter Steuersatz nur bei Leistungen durch Zweckbetriebe i.S.d. §§ 66–68 AO

Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von zurzeit 7 % nach § 12 Abs. 2 UStG für Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Satz 3 sieht vor: Für Leistungen, die i.R. eines Zweckbetriebs gem. §§ 66 bis 68 AO ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnung: Kosten sparen mit... / 3.8 Steuerprüfungen

Bei Buchprüfungen will die Finanzbehörde stets den Zusammenhang zwischen Beleg und Buchung herstellen. Liegen Belege in digitaler Form vor, kann die Finanzverwaltung bei Prüfungen den gewünschten Beleg direkt und selbst einsehen. Ein zeitaufwendiges Suchen im Archiv, Fotokopieren und erneutes Archivieren durch Personal des Betriebs entfällt. Dies sollte auch zu einer kürzere...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.1 Sachliche Zuständigkeit der Einzugsstelle (Abs. 1)

Rz. 9 Die Vorschrift begründet die sachliche Zuständigkeit der Einzugsstelle für die darin genannten Fallgestaltungen. Diese Zuständigkeitsregelung ist nicht dispositiv. Sie ist aus Gründen der Rechtssicherheit auch anzuwenden, wenn es um die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe nur in einem der Zweige der Sozialversicherung geht. Das Gesetz begründet auch in einem solc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnung: Kosten sparen mit... / 1.2.4 Lesbarkeit des Inhalts

Bei Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen oder Umsatzsteuernachschauen will und darf das Finanzamt die elektronischen Rechnungsbelege elektronisch einsehen.[1] Dazu muss in der Firma entsprechende Soft- und Hardware vorgehalten werden, die den elektronischen Inhalt lesbar macht. Ein Ausdruck lediglich auf Papier ist nicht zulässig.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.2 Entscheidung über Versicherungspflicht und Beitragshöhe (Abs. 2)

Rz. 15 Damit der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ordnungsgemäß erhoben werden kann, bedarf es der vorherigen Entscheidung über die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Versicherungspflicht folgt für die Krankenversicherung aus § 5 SGB V, für die Pflegeversicherung aus § 20 SGB XI, für die Rentenversicherung aus § 1 SGB VI ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnung: Kosten sparen mit... / 2.3 Was bei der Speicherung beachtet werden muss

In den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) ist ausgeführt, dass als Speicherort auch ein Cloud-System zulässig ist.[1] Grundsätzlich soll der Speicherort im Inland[2] oder im EU-Raum[3] liegen. Ein Speicherort im Drittland (Nicht-EU-Land) ist genehmigungspflich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.2 Besonderheiten im Bau- und Logistikgewerbe (Abs. 1a)

Rz. 35 § 28f Abs. 1a sieht zur Sicherstellung der Nachunternehmerhaftung vor, dass der Nachunternehmer die Entgeltunterlagen und die Beitragsabrechnung so zu gestalten hat, dass eine Zuordnung der Arbeitnehmer, des Arbeitsentgelts und des darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeitrags zum Auftraggeber möglich ist (vgl. BT-Drs. 19/14417 S. 13). Diese besondere Aufzeich...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.1 Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers (Abs. 1)

Rz. 13 Die Grundaussage zur Aufzeichnungspflicht trifft Abs. 1 Satz 1. Hiernach hat der Arbeitgeber für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen im Geltungsbereich dieses Gesetzes in deutscher Sprache zu führen und bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung (§ 28p) folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren. Hierdurch sollen die Versicherungst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Beendigung der Außenprüfung

Rz. 42 [Autor/Stand] Grundsätzlich haben die Beteiligten einer Sonderprüfung nach § 156 BewG Anspruch auf eine Schlussbesprechung (§ 201 Abs. 1 AO). In der Praxis dient die Schlussbesprechung dazu, sich mit über die Ergebnisse der Außenprüfung zu einigen.[2] Eine solche Einigung ist grundsätzlich verbindlich, wenn sie – zulässig vor allem bei schwieriger Sachverhaltsermittlu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Durchführung der Außenprüfung

I. Vorbemerkung Rz. 20 [Autor/Stand] Außenprüfungen dienen grundsätzlich der abschließenden Prüfung eines Steuerfalls. So dürfen aufgrund einer Außenprüfung ergangene Steuer- oder Feststellungsbescheide wegen neuer Tatsachen nur ausnahmsweise korrigiert werden (§§ 173 Abs. 2 Satz 1; 181 Abs. 1 Satz 1 AO). Dies gilt ebenso nach einer Prüfung ohne Mehrergebnis (§§ 173 Abs. 2 Sa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 156 Außenprüfung

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Finanzbehörden haben in Erfüllung ihrer Amtspflicht zur gesetz- und gleichmäßigen Steuerfestsetzung und -erhebung den entscheidungserheblichen Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln (§§ 85, 88 Abs. 1 Satz 1 AO). Im Einzelfall bedienen sie sich hierzu der Außenprüfung (§§ 193 ff. AO), um – regelmäßig vor Ort – die für di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Umfang der Außenprüfung

Rz. 10 [Autor/Stand] § 156 BewG erlaubt ausdrücklich die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen. § 199 Abs. 1 AO umschreibt mit diesem Begriff per Legaldefinition die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer maßgebend sind und macht deren Prüfung zur Aufgabe der Außenprüfer/innen. Folglich könnten sie im Rahmen einer a...mehr