Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerprüfung

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / ee) Rechtsgrundlage gemäß OWiG

Soweit im Verfahren der Steuerfahndung Ordnungswidrigkeitenrecht anzuwenden ist, richten sich die Verarbeitungsregeln für personenbezogene Daten, und damit die Übermittlung an andere Behörden, gemäß AStBV 2023/2024 Nr. 137 Abs. 2 nach den §§ 49a bis 49d OWiG. Diese sind als Spezialvorschriften vorrangig vor den Regelungen des BDSG. § 49a OWiG gestattet die Übermittlung von Er...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / III. Im Fall der Fälle – Selbstanzeige

Sollte im Rahmen einer Steuerfahndungsprüfung der Verdacht der Begehung datenschutzrechtlicher Straftaten entstehen, sind die Handlungsmöglichkeiten begrenzt. Zwar kennt auch das Datenschutzrecht die Möglichkeit, quasi im Wege der Selbstanzeige die strafrechtliche Verfolgung zu verhindern. Die DS-GVO verpflichtet den Verantwortlichen gem. Art. 33 DS-GVO eine Verletzung des S...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / 1. Das Steuergeheimnis im Lichte der DS-GVO – Konkurrenzverhältnis

Erlangen Behörden, bzw. öffentliche Stellen, Informationen darüber, dass mutmaßlich eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde, hat der Staat zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung grundsätzlich ein Interesse daran, dass diese Informationen der zuständigen Stelle bekannt gegeben werden können. Mit einer solchen Bekanntgabe ist die Verarbeitun...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / 3. Übermittlungsverpflichtungen

Keine Unterrichtungspflicht anderer Behörden: Eine Unterrichtungspflicht anderer Behörden gegenüber den Datenschutzaufsichtsbehörden kennt die DS-GVO nicht. Auch das BDSG kennt keine Mitteilungspflichten wie z.B. § 93a AO oder die Mistra. Es besteht somit für keine Behörde die Verpflichtung, datenschutzrelevante Erkenntnisse weiterzuleiten. Ausnahme: Vorfälle, die eine Meldep...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / bb) Rechtsgrundlage gemäß DS-GVO und AO

Art. 6 DS-GVO kann nicht herangezogen werden. Die Steuerfahndung verarbeitet die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten (oder Ordnungswidrigkeiten), so dass die Regeln der DS-GVO gem. Art. 2 Abs. 2 lit. d DS-GVO nicht greifen. Vielmehr ist die sog. JI-Richtlinie (RL EU 2016/680) heranzuziehen, welche ihre Ausprägung im nationalen Recht im BDSG, Teil...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / dd) Rechtsgrundlage gemäß StPO

Wird die Steuerfahndung im Strafverfahren tätig, so gelten spezialgesetzlich die Regelungen der StPO (z.B. § 483 StPO). Bei Zufallsfunden aus einem solchen Verfahren müssen die Beamten nicht an den Unterlagen/Dokumenten "vorbei gehen"; sie können diese vielmehr sogar nach § 108 StPO beschlagnahmen und die Staatsanwaltschaft hierüber in Kenntnis setzen. Im Einzelfall kann ein...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / IV. Fazit

Das Steuergeheimnis bietet einen sehr weitreichenden Schutz vor anderweitiger Verfolgung. Das Gros der datenschutzrechtlichen Verstöße kann zwar im Rahmen steuerlicher (Außen-)Prüfungen auffallen, eine Information der Datenschutzaufsichtsbehörden ist in all den Fällen, die nur zu einer Ordnungswidrigkeit führen würden, aber ausgeschlossen. Auch im reinen Verwaltungsverfahren...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / aa) Ausgangslage im Strafverfahren

Die Steuerfahndung kann insb. im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen auf Erkenntnisse zu datenschutzrelevanten Vorgängen stoßen. Dabei darf nach solchen Erkenntnissen oder Unterlagen nicht gezielt gesucht werden, da die Ermittlungsbefugnisse sich im Rahmen der für die Steuerfahndungsmaßnahme erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse halten müssen (AStBV 2023/2024 Nr. 56 ff.). Anders ...mehr

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Betriebsprüfung, Steuerfahn... / cc) Rechtsgrundlage gemäß BDSG

Die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der JI-Richtlinie unterliegt den Regelungen von §§ 49, 45 BDSG. Bereichsspezifisches Sonderrecht geht jedoch gem. § 1 Abs. 2 BDSG vor (hier z.B. das OWiG). § 49 BDSG erlaubt eine Weiterverarbeitung für Zwecke der Strafverfolgung i.S.v. § 45 BDSG (Verfolgung oder Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten [grds. j...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / VI. Sachliche Zuständigkeit durch Zuständigkeitskonzentration (§ 17 FVG)

Nach § 16 AO richtet sich die sachliche Zuständigkeit der FinBeh., soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem FVG. Nach § 17 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 FVG kann die zuständige Landesregierung zur Verbesserung oder Erleichterung des Vollzuges der Aufgaben der FinVerw. durch Rechts-VO einem FA oder einer besonderen Landes-FinBeh. Zuständigkeiten für die Bezirke mehrerer FÄ übertragen...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / 2. Teilabschlussbescheid kann Anzeige- und Berichtigungspflichten nach § 153 Abs. 4 AO auslösen

Werden ein oder mehrere Teilabschlussbescheide erlassen, können hierdurch grundsätzlich entsprechende Anzeige- und Berichtigungspflichten nach § 153 Abs. 4 AO ausgelöst werden. Voraussetzung ist, dass Prüfungsfeststellungen einer Außenprüfung unanfechtbar in einem Teilabschlussbescheid nach § 180 Abs. 1a AO umgesetzt worden sind und die den Prüfungsfeststellungen zugrunde lieg...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / 2. Wer muss bis wann in welcher Form den Antrag stellen (formelle Voraussetzungen)?

Wer stellt den Antrag (Antragsteller)? Antragsberechtigt ist grundsätzlich derjenige, bei dem die Außenprüfung durchgeführt wird (= der geprüfte Steuerpflichtige). Bei Bevollmächtigung stellt regelmäßig der steuerliche Berater den Antrag (§ 80 Abs. 1 AO). In vermögensverwaltenden Personengesellschaftsstrukturen sind ggf. die Neuerungen durch das MoPeG zu beachten (vgl. Folge...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / II. Teilabschlussbescheid als Lösung?

Ab dem 1.1.2025 könnte sich dieser unbefriedigende Zustand verbessern (zum zeitlichen Anwendungsbereich vgl. im Einzelnen Art. 97 § 37 Abs. 2 S. 1 und Abs. 3 S. 1 EGAO). Im Zuge der Bestrebungen die Außenprüfung zu beschleunigen, wurde nämlich mit dem "DAC 7-Umsetzungsgesetz" (BGBl. I 2022, 2730) in § 180 Abs. 1a AO der sog. Teilabschlussbescheid als neues Verfahrensinstrume...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / 1. Gesondert feststellungsfähig sind ...

§ 180 Abs. 1a AO konkretisiert bzw. definiert nicht, was über den Teilabschlussbescheid gesondert feststellbar ist. In § 180 Abs. 1a AO heißt es lediglich, dass "[E]einzelne, im Rahmen einer Außenprüfung für den Prüfungszeitraum ermittelte und abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen" gesondert festgestellt werden können. Nachfolgend soll zunächst analysiert werden, was gesondert ...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / [Ohne Titel]

RAin/FAinStR/StBin Dr. Isabella Denninger / Ass. jur. Anna Hürten[*] Mit Wirkung zum 1.1.2025 hat der Gesetzgeber zur Beschleunigung des Außenprüfungsverfahrens den "Teilabschlussbescheid" (§ 180 Abs. 1a AO) eingeführt. Dieses neue Verfahrensinstrument wurde in den Regelungskomplex zum Feststellungsverfahren (§§ 179 ff. AO) eingefügt. Unter bestimmten Voraussetzungen können e...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / 2. Vorheriger Teilprüfungsbericht erforderlich

Vor Erlass des Teilabschlussbescheids muss ein schriftlicher oder elektronischer Teilprüfungsbericht ergehen (§ 202 Abs. 3 AO). Für den Teilprüfungsbericht gelten die Regelungen über die inhaltlichen Anforderungen des Prüfungsberichts entsprechend (§ 202 Abs. 1 S. 2 bis 4 AO). Demnach sind in dem Teilprüfungsbericht "die für die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen ...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / 1. Ob ein Teilabschlussbescheid erlassen wird, liegt im Ermessen des FA ("können gesondert festgestellt werden")

Liegen die o.g. Voraussetzungen vor (s. unter III. und IV.), entscheidet das FA im Wege einer Ermessensentscheidung, ob der Teilabschlussbescheid erlassen wird. Im Rahmen der Ermessensausübung soll das FA prüfen, ob der Erlass eines Teilabschlussbescheids den Abschluss der Außenprüfung unangemessen verzögern oder die Verwirklichung zu erwartender Steuernachforderungen gefährde...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / 5. "Abgrenzbare"

Besteuerungsgrundlagen sind abgrenzbar, wenn über ihre steuerliche Behandlung abschließend entschieden werden kann (dies ist nicht der Fall, wenn und soweit sich die steuerliche Behandlung eines Sachverhalts auf andere, von der Außenprüfung noch nicht abschließend geprüfte Sachverhalte erstreckt), und sie selbständig in einem Folgebescheid umsetzbar sind, indem sie theoretisch...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / 1. Es darf noch kein Prüfungsbericht nach § 202 Abs. 1 AO ergangen sein

Der Teilabschlussbescheid kann nur erlassen werden, "solange noch kein Prüfungsbericht nach § 202 Abs. 1 ergangen ist" (§ 180 Abs. 1a S. 1 AO), d.h. der Prüfungsbericht vollständig fertiggestellt den Machtbereich der Finanzbehörde verlassen hat (AEAO zu § 180 Nr. 7.2. S. 2); auf dessen Bekanntgabe kommt es nicht an. Intention des Gesetzgebers dürfte insoweit sein, dass nach E...mehr

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Der Teilabschlussbescheid n... / VIII. Fazit und Ausblick

Das neue Verfahrensinstrument ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings bleibt abzuwarten, in welchem Umfang die Finanzämter Teilabschlussbescheide erlassen bzw. die Steuerpflichtigen den Erlass von Teilabschlussbescheiden beantragen werden. Sind sich die Beteiligten über die verfahrensrechtliche Vorgehensweise einig und ist ein zeitnaher Abschluss der Außenprüfung noch nich...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Freibetrag für weichende Erben: Rückwirkende Versagung bei späterer Betriebsaufgabe und Übertragung der Hofstelle

Leitsatz § 14a Abs. 4 EStG setzt den Fortbestand eines zivilrechtlich verstandenen "Hofs" voraus, der bis zur Hoferbfolge oder Hofübergabe als leistungsfähige betriebliche Einheit fortexistieren muss. Betriebszerschlagung oder Veränderungen an der Hofstelle können Tatbestandsmerkmale des § 14a Abs. 4 EStG nachträglich beeinflussen. Sachverhalt Die Kläger sind Ehegatten. Mit notariellem Übergabevertrag vom 24.1.2002 war dem klagenden Ehemann von seiner Mutter deren gesamter land- und forstwirtscha...§ 14a Abs. 4 EStG§ 14a Abs. 4 EStGmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.3.2.2 Betriebsaufspaltung

Rz. 214 Besondere Vorsicht ist bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung in Fällen vorweggenommener Erbfolge geboten. Übertragungen können in diesem Zusammenhang zu ggf. existenzgefährdenden steuerlichen Folgen in Form einer ungewollten Beendigung der Betriebsaufspaltung mit der Folge der Aufdeckung sämtlicher stillen Reserven im Besitzunternehmen führen.[1] Rz. 215 Eine Betrie...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 1 Betriebsformen

Das Gastronomiegewerbe als solches weist verschiedene Betriebsformen auf, die im Folgenden mit den jeweiligen Prüfungsansätzen für eine Betriebsprüfung kurz dargestellt werden. 1.1 Reine Speisegaststätte Eine Betriebsform im Gaststättengewerbe ist die reine Speisegaststätte. Es handelt sich um ein Lokal, in dem Speisen und Getränke nur vor Ort eingenommen werden können. Die Küc...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 1.1 Reine Speisegaststätte

Eine Betriebsform im Gaststättengewerbe ist die reine Speisegaststätte. Es handelt sich um ein Lokal, in dem Speisen und Getränke nur vor Ort eingenommen werden können. Die Küche kann länderspezifisch oder gemischt sein. Je nach deutscher, italienischer, asiatischer oder sonstiger länderspezifischer Küche, wird sich die Kalkulation der Betriebsprüfung an den jeweiligen Rezept...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 1.4 Sonstige

Unter die sonstigen Betriebe im Gastronomiegewerbe fallen u. a. Eventgastronomie, Volksfeste und Nachtlokale. Auch hier sind "Nebengeschäfte" zu separieren.mehr

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Außenprüfung: Gastronomiegewerbe

Zusammenfassung Überblick Die Gastronomie zählt neben Bäckereien und Metzgereien zu den bargeldintensivsten Betrieben mit Verkauf von Waren zu teilweise unterschiedlichen Steuersätzen. Der Fiskus wird daher seine Prüfungsmethoden schwerpunktmäßig auf die Kassenführung, Kalkulation der Speisen und Getränke und ggf. Umsatzsteuer ausrichten. Der Beitrag erläutert, worauf bei ein...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / Zusammenfassung

Überblick Die Gastronomie zählt neben Bäckereien und Metzgereien zu den bargeldintensivsten Betrieben mit Verkauf von Waren zu teilweise unterschiedlichen Steuersätzen. Der Fiskus wird daher seine Prüfungsmethoden schwerpunktmäßig auf die Kassenführung, Kalkulation der Speisen und Getränke und ggf. Umsatzsteuer ausrichten. Der Beitrag erläutert, worauf bei einer Außenprüfung...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.4.1 Kassen-Nachschau

Seit einigen Jahren können die Finanzämter sog. "Kassen-Nachschauen"[1] durchführen: Vorbereitung: Testkäufe Im Vorfeld einer Kassen-Nachschau erfolgt regelmäßig eine Beobachtung der Kasse und ihrer Handhabung im Gastraum. Dies ist – da es sich um einen allgemein zugänglichen Betriebsraum handelt – ohne weiteres zulässig. Dies beeinhaltet auch Testkäufe/Testessen. Durchführung ...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.2 Innerer Betriebsvergleich

Zur Durchführung des inneren Betriebsvergleichs werden im Betrieb die Rohaufschläge bzw. Gewinnsätze und Kennzahlen der zu prüfenden Jahre sowie ggf. weiterer Jahre miteinander verglichen. Sofern sich in der Betriebsstruktur (z. B. Renovierung, Anbau) oder dem betrieblichen Umfeld (z. B. Eröffnung, Schließung eines Mittbewerbers in der Nähe) keine Veränderungen ergeben haben...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.4.3 Verprobung der Kasse

Zur Verprobung, ob die Kassenführung ordnungsgemäß ist bzw. sein kann, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Kassenfehlbetragsrechnung Bei der Kassenfehlbetragsrechnung rechnet der Betriebsprüfer ausgehend vom Bestand zum Jahresbeginn die Kassenbestände der einzelnen Tage nach und prüft, ob negative Salden auftreten. Da ein negativer Kassenbestand (sog. "Kassenfehlbetrag") aus t...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 2.2 Buchführungsvorschriften

Folgende Vorschriften sind von Buchführungspflichtigen im Gastronomiegewerbe speziell zu beachten: Inventur In der Inventur zu erfassen sind verderbliche und nicht verderbliche Waren sowie auch Verpackungen (z. B. für Pizzen etc.). Hierbei handelt es sich um Umlaufvermögen[1] (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe). Kasse Die Besonderheiten für den Bereich "Kasse" sind unter Tz. 2.1. ...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4 Kalkulation, Verprobung

Zur Überprüfung des erklärten Betriebsergebnisses, insbesondere der Betriebseinnahmen, stehen dem Betriebsprüfer verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Diese werden im Folgenden dargestellt und erläutert. 4.1 Äußerer Betriebsvergleich Beim äußeren Betriebsvergleich werden die Ergebnisse des zu prüfenden Unternehmens mit denen anderer branchengleicher Unternehmen verglichen....mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 5 Fazit

Die Gastronomiebranche gehört zu den bargeldintensiven Betrieben. An die Einhaltung formeller Vorschriften insbesondere für Kassen und deren digitalen Daten werden daher hohe Ansprüche gestellt. Ordnungswidrigkeiten führen hier i. d. R. zur Schätzungsbefugnis des Finanzamts. Es ist daher darauf zu achten, diese Vorschriften einzuhalten. Die Nichtaufbewahrung von Speisekarten...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.7 Sonstige Verprobungen

Im Bereich des Gastronomiegewerbes gibt es noch sonstige Verprobungen, die im Rahmen einer Außenprüfung angewendet werden können. Diese werden im Folgenden näher erläutert. Abstimmen mit Events Der Betriebsprüfer wird bei seiner Prüfung z. B. auf Zeitungsinserate oder Facebook-Beiträge zu veranstalteten Events zurückgreifen um mögliche starke Umsatztage zu ermitteln und mit de...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.3 Verprobung des Wareneinsatzes / Umsatzkalkulation

Die Verprobung der erklärten Betriebseinnahmen erfolgt bei Außenprüfungen im Gastronomiegewerbe regelmäßig anhand einer Aufschlagskalkulation. Bei der Aufschlagkalkulation wird durch den Betriebsprüfer zunächst durch Befragung des Wirts die Betriebsstruktur der Gaststätte ermittelt (Verhältnis von In Haus- zu Außer Haus-Umsätzen, Saisongeschäfte, Art der angebotenen Speisen ...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.1 Äußerer Betriebsvergleich

Beim äußeren Betriebsvergleich werden die Ergebnisse des zu prüfenden Unternehmens mit denen anderer branchengleicher Unternehmen verglichen. Auf weitere Spezifikationen von Restaurants mit ausländischer Küche wird an dieser Stelle noch nicht eingegangen. 2023betragen die Werte lt. amtlicher Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums[1] für Gaststätten:mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.4.2 Kassensysteme

"Offene Ladenkasse" Die früher fast ausschließlich verwendeten Kassensysteme "Schub" oder "Geldbeutel" (sog. "offene Ladenkasse") sind heute deutlich seltener anzutreffen. Falls sie noch verwendet werden, muss hier eine ordnungsgemäße Kassenführung durch Zählen des Kassenbestands und Aufzeichnung von Auszahlungen für Betriebsausgaben oder Entnahmen aus der Kasse hergestellt w...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 2.3 Aufzeichnungsvorschriften

Die im Folgenden dargestellten Aufzeichnungsvorschriften gelten i. d. R. sowohl für Bilanzierer wie für Einnahmen-Überschussrechner. Umsatzsteuer Auch ein Einnahmen-Überschussrechner ist zur Führung und Aufbewahrung von Einzelaufzeichnungen verpflichtet.[1] Dies gilt für alle aufzeichnungspflichtigen Vorgänge. Für Zwecke der Umsatzsteuer müssen von Bilanzierern wie von Einnahme...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 2.1 Kassenführung

Unabhängig von der Art der Gewinnermittlung müssen Kassenaufzeichnungen in einer bestimmten Form vorgenommen werden: Eine sog. "offene Ladenkasse" ist immer zulässig. In diesem Fall sind zwingend Kassenberichte zu erstellen. Mittels Kassenbericht wird ausgehend vom ausgezählten Kassenendbestand unter Abzug des ausgezählten Kassenendbestands des Vortags und unter Hinzurechnung...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 1.2 Gaststätte mit Außer-Haus-Verkauf

Bei der Betriebsform "Gaststätte mit Außer-Haus-Verkauf" können die Speisen und Getränke vor Ort eingenommen oder mitgenommen werden. Die Umsätze dieser Betriebe unterliegen zum einen dem vollen Steuersatz[1] bei Speisenabgabe im Restaurant und teilweise dem ermäßigten Steuersatz bei Außer-Haus-Umsätzen.[2] Dies muss in den Aufschlagsätzen der Kalkulation zusätzlich Berücksi...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 3 Mängel der Buchführung bzw. Aufzeichnungen

Eine formell ordnungsgemäße Buchführung oder formell ordnungsgemäße Aufzeichnungen sind der Besteuerung grundsätzlich zugrunde zu legen.[1] Das Finanzamt darf nicht ohne weiteres eine Schätzung vornehmen. Eine Ausnahme besteht, "soweit nach den Umständen des Einzelfalls" die "sachliche Richtigkeit zu beanstanden" ist – d. h. materielle Mängel vorliegen.[2] Gleiches gilt neuer...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 3.2 Materieller Mangel

Werden Geschäftsvorfälle nicht, nicht vollständig oder verfälscht gebucht oder aufgezeichnet, liegt ein materieller Mangel vor.[1] Ein solcher Mangel liegt z. B. in folgenden Fällen vor: nicht verbuchter Wareneinkauf, nicht verbuchte Einnahmen für Speisen oder Getränke bzw. von Provisionen für Zigarettenautomaten oder Sonderveranstaltungen wie Familienfeiern, Vereinsjubiläen e...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.4 Prüfung des Kassensystems

Die Kasse wird unter einem materiellen und einem formellen Gesichtspunkt geprüft. Materiell Die materielle Prüfung der Kasse beschäftigt sich mit der Frage, ob alle Einnahmen erfasst wurden und keine Kassenfehlbeträge vorliegen. Darüber hinaus finden, insbesondere von PC-Kassen generierte, Kassendaten Eingang in die Kalkulation (Anzahl einzelner Speisen, Getränke, Bedienerumsä...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.6 Geldverkehrsrechnung

Mit der Geldverkehrsrechnung wird überprüft, ob die aus dem Betrieb entnommenen und sonstigen bekannten Mittel für die Lebensführung des Steuerpflichtigen ausreichten. Dazu werden die sog. freien, d. h. ungebundenen, Entnahmen und Einlagen, Bankbestände privater Konten und alle sonstigen privaten Ein- und Ausgaben herangezogen. Sollten die nach der Geldverkehrsrechnung für d...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 1.3 Gaststätte oder Café als Nebenbetrieb

Weitere Betriebsform im Gastronomiegewerbe sind Betriebe, bei denen eine Gaststätte oder ein Café als Nebenbetrieb ausgeübt wird, z. B. Bäckereien mit Café, Metzgereien mit Gaststätte, Brauereigaststätten oder Gasthöfen. Hier müssen die Umsätze der "angrenzenden" Betriebe (Bäckerei, Metzgerei, Hotel) stets gesondert betrachtet, d. h. geprüft werden. Wareneinsatz und Umsätze ...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 3.3 Schätzung

Liegen gravierende formelle oder materielle Mängel in der Buchführung oder den Aufzeichnungen vor, ist das Finanzamt zur Schätzung befugt.[1] Nach derzeitiger Rechtsprechung[2] werden bestimmte Mängel wie folgt bewertet:mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 2 Gewinnermittlung

Aufgrund der Betriebsgröße und der Betriebsorganisation kann handelsrechtlich die Buchführungspflicht[1] zum Tragen kommen, wenn das entsprechende Unternehmen als Kaufmann i. S. d. § 1 HGB anzusehen ist.[2] Dann sind u. a. Inventuren und Bilanzen zu erstellen. Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen gilt: Wenn in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren der Jah...mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 3.1 Formeller Mangel

Formelle Mängel liegen vor, wenn Formvorschriften der Abgabenordnung [1] oder sonstige Buchführungs- oder Aufzeichnungsvorschriften nicht eingehalten worden sind. Folgende Vorschriften sind zu beachten:mehr

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Außenprüfung: Gastronomiege... / 4.5 Zeitreihenvergleich (ZRV)

Beim Zeitreihenvergleich werden Waren und Umsätze für jeweils einen bestimmten Zeitraum (Tag, Woche, Monat) ggf. gewichtet gegenübergestellt und der Rohgewinnaufschlag ermittelt. Der höchste Rohgewinnaufschlag wird als richtig unterstellt und für die Schätzung des Betriebsergebnisses herangezogen. Praxis-Beispiel Zeitreihenvergleich Der Betriebsprüfer stellt die in der Buchfüh...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zollwertrechtliche Behandlung von Druckvorlagen für Umschließungen, Beistellungen sowie auf Beistellungen entfallender Einkaufsprovisionen; Zollwert von Warenzusammenstellungen

Leitsatz 1. Sind die Kosten für die im Zollgebiet der Union erfolgte Erstellung von Druckvorlagen für Umschließungen dem Transaktionswert nach Art. 32 Abs. 1 Buchst. a Ziff. ii des Zollkodex (ZK)/Art. 71 Abs. 1 Buchst. a Ziff. ii des Zollkodex der Union (UZK) oder nach Art. 32 Abs. 1 Buchst. b Ziff. iv ZK/Art. 71 Abs. 1 Buchst. b Ziff. iv UZK hinzuzurechnen, wenn die im Zoll...mehr