Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerprüfung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Zustimmung des Arbeitnehmers im Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 100 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Vorschrift des § 19a EStG gilt ausschließlich für das LSt-Abzugsverfahren. Der ArbG darf von der Besteuerung des Vorteils aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen nur absehen, wenn der ArbN dem zustimmt. Eine Nachholung der vorläufigen Nichtbesteuerung iRd > Veranlagung von Arbeitnehmern ist nicht zulässig (vgl § 19a Abs 2 EStG). ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.1 Allgemeines

Rz. 353 In der heutigen, sich rasant verändernden und globalisierten Welt, stoßen Konzerne, insbes. mit internationaler Präsenz, auf komplexe, grenzüberschreitende Sachverhalte, die auch durch (deutsche) Außenprüfungen untersucht und überprüft werden. Solche Vorgänge mit Auslandsbezug sind für den deutschen Fiskus von erheblicher Bedeutung, da sie über die Problematik "bloße...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3.1 Grundsätzliches

Tz. 1270 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die Besteuerung des lfd Einkommens einer OG sind AP nicht relevant (s Tz 1173ff). AP sind einkommensneutral zu bilden (s Urt des BFH v 29.10.2008, BFH/NV 2009, 790 und s R 14.8 Abs 3 KStR 2022), jedoch einkommenswirksam aufzulösen (s R 14.8 Abs 4 S 2 KStR 2022). UE wirkt sich die Bildung organschaftlicher AP in der St-Bil stets auf den ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.3 Erhöhte Mitwirkungspflichten im Auslandsfall (§ 90 Abs. 2 AO)

Rz. 361 Neben den allgemeinen Mitwirkungspflichten gem. § 90 Abs. 1 AO ist es erforderlich, dass die betroffenen Steuerpflichtigen nach § 90 Abs. 2 AO aktiv zur Aufklärung des Sachverhalts bei Auslandsbezug beitragen und entsprechende Beweismittel "beschaffen" (erhöhte Mitwirkungspflichten). Rz. 362 Wenn also die Klärung und steuerrechtliche Bewertung eines Sachverhalts erfor...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.2 Allgemeine Mitwirkungspflichten (§ 90 Abs. 1 AO)

Rz. 358 Die Pflicht zur Mitwirkung gemäß § 90 Abs. 1 S. 1 AO bezieht sich vorrangig auf die Aufklärung des (inländischen) Sachverhalts und wird durch die nachfolgenden Paragrafen (s. §§ 93 bis 100 AO) näher ausgeführt. Der Steuerpflichtige kommt seiner Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 1 S. 2 AO nach, indem er alle relevanten Tatsachen "vollständig" und "wahrheitsgemäß" offe...mehr

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Rückstellung für unterlasse... / 1.2 Abgrenzung Instandhaltungsaufwand zu Wartungs- und Erhaltungsaufwand

Die Rückstellung wird nur für Instandhaltungsaufwand gebildet. Davon abzugrenzen ist der Aufwand für regelmäßige Wartungs- und Erhaltungsarbeiten. Diese dürfen nicht in die Rückstellung gebucht werden. Damit fallen aus der Rückstellungsberechnung zum Beispiel heraus die verschobene Inspektion des Lkw die turnusgemäß fällige Revision der Fertigungsanlage. Unregelmäßig anfallende ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.9.3 Ergänzende gesetzliche Neuregelungen

Tz. 1008 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mit der Einfügung des § 14 Abs 3 KStG durch das EURLUmsG ging die Änderung weiterer Regelungen im KStG und EStG einher: Nach dem ebenfalls durch das EURLUmsG eingefügten § 37 Abs 2 S 2 KStG gilt der S 1 dieser Vorschrift für Mehrabführungen iSd § 14 Abs 3 KStG entspr. Kraft dieser ausdr ges Regelung können organschaftliche Mehrabführungen m...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.6 Berichtigungspflicht erst nach Beanstandung durch die Finanzverwaltung

Tz. 522 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Weitere Voraussetzung für die Anwendung der in § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4, 5 KStG geregelten Durchführungsfiktion ist nach Buchst c des S 4, dass ein von der Fin-Verw (richtig müsste es "von dem zuständigen FA" heißen, s Jesse, FR 2013, 681, 685) beanstandeter Fehler spätestens in dem nächsten nach dem Zeitpunkt der Beanstandung des Fehlers au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.9 Sonderprobleme bei zwischenzeitlicher Beendigung der Organschaft

Tz. 538 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Sonderprobleme wirft die Regelung in Fällen auf, in denen die von der stlichen Außenprüfung beanstandete Organschaft im Zeitpunkt der Außenprüfung nicht mehr besteht, denn dann ist fraglich, wie die vom Ges geforderte nachträgliche Bilanzierung und Abführung bewerkstelligt werden können. Nach Auff von Schneider/Sommer (s GmbHR 2013, 22, 28) ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mitwirkungspflichten

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Das Besteuerungssystem geht vom Untersuchungsgrundsatz des § 88 AO (> Ermittlungspflicht des Finanzamts) aus. Dazu dienen auch Mitteilungspflichten Dritter (> Mitteilung an das Finanzamt, > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 165 ff). IdR hat aber zunächst einmal der Stpfl dem FA seine Besteuerungsgrundlagen selbst zu erklären. Sie müssen vollst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.2 Nachträgliche Abführung von später festgestellten Mehrgewinnen der Organgesellschaft nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 886 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Damit ist der Sachverhalt des bis heute nicht amtl veröffentlichten Urt des BFH v 05.04.1995 (DB 1995, 1593) gemeint. Im Urt-Fall stellte eine Außenprüfung des FA bei einer GmbH für eine Zeit, in der diese noch OG war, Mehrgewinne fest. Die GmbH passte ihre H-Bil erst für ein nachorganschaftliches Jahr an die geänderte St-Bil des organschaf...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.1 Normstruktur

Rz. 1 § 18 Abs. 1–3 AStG regeln die gesonderte und ggf. einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7–13 AStG. § 18 Abs. 1 AStG normiert die verfahrensrechtliche Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG. Abs. 2 enthält eine Sonderregelung für die örtliche Zuständigkeit. Die Erklärungs- und Anzeigepflichten des Stpfl. werde...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.7.3 Sanktionen

Rz. 51 Bei Nichtvorlage der verlangten Auskünfte kann die FinVerw zu Sanktionsmaßnahmen greifen. Die Zwangsmaßnahmen der §§ 328 ff. AO finden Anwendung, sodass mittels Anordnung eines Zwangsgeldes bis hin zur Zwangshaft die Auskunft erzwungen werden kann.[1] Bei der Nichtvorlage verlangter Auskünfte im Rahmen einer Außenprüfung und mehrmaliger Anmahnung besteht für die FinBe...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.3 Zweck

Rz. 36 § 18 Abs. 1–4 AStG bezweckt die verfahrensrechtliche Umsetzung der §§ 7–13 und 15 AStG sowie über den Verweis in § 5 Abs. 3 AStG auch des § 5 AStG.[1] Dieses selbstständige Verfahren für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung sowie für die Zurechnung von Einkünften und Vermögen ausländischer Familienstiftungen dient der Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.10 Rechtliche Qualität der Beanstandung durch die Finanzverwaltung

Tz. 540 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Schneider/Sommer (s GmbHR 2013, 22, 28) werfen die Frage auf, ob eine Beanstandung der Fin-Verw iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4 Buchst c KStG für eine nachfolgende stliche Außenprüfung bindend ist. UE besteht mangels einer verfahrensrechtlichen Grundlagen-/Folgebescheid-Situation eine solche Bindungswirkung nicht, allenfalls nach dem Grundsatz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.3 Nachträglicher Ausgleich von später festgestellten Wenigergewinnen der Organgesellschaft nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 890 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Es handelt sich hier um den umgekehrten Fall der Ausführungen in Tz 886ff. Nach Beendigung des GAV werden durch eine Außenprüfung bei der OG Wenigergewinne für die organschaftliche Zeit festgestellt, die der frühere OT ausgleicht. Weil der OT, wie oben ausgeführt (s Tz 886ff), (nur) Anspruch auf den materiell richtigen Gewinn hat, muss hier...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.2.2.2 Anpassungen in § 18 AStG

Rz. 18 § 18 AStG wurde dem neuen Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung entsprechend dahin gehend angepasst, dass nunmehr durch die Streichung des Zusatzes "unbeschränkt" in Abs. 1–3 auch beschränkt Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 4 AStG von § 18 AStG erfasst werden.[1] Zudem wurde in den Abs. 1–3 die Erweiterung der Hinzurechnungsbesteuerung auf mittelbar beteiligte ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 60 § 18 AStG normiert die verfahrensrechtliche Umsetzung der §§ 7 – 13 und 15 AStG durch die gesonderte und ggf. einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen.[1] Rz. 61 In den Fällen der verschärften Hinzurechnungsbesteuerung nach § 9 StAbwG erfolgt die Feststellung der hiernach dem unbeschränkt Stpfl. hinzuzurechnenden Besteuerungsgrundlagen ebenfalls nach § 18 A...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.4.2.4 Verhältnis zu §§ 193 ff. AO

Rz. 125 § 18 AStG ist als Spezialvorschrift vorrangig vor § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO anzuwenden.[1] Ansonsten gelten für die Durchführung einer Außenprüfung die §§ 193 ff. AO entsprechend (s. dazu Rz. 1321 ff.).[2] Rz. 126–135 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.3.1 Entsprechende Anwendung des im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung geltenden Verfahrens

Rz. 100 Gem. § 5 Abs. 3 AStG findet § 18 AStG entsprechende Anwendung. Der Verweis ist umfassend und nicht auf einzelne Absätze des § 18 AStG beschränkt. Gleichwohl kann nach hier vertretener Auffassung § 18 Abs. 4 AStG im Anwendungsbereich des § 5 AStG keine Wirkung entfalten, denn dort wird die entsprechende Anwendung des § 18 AStG i. R.d. § 15 AStG angeordnet. § 5 Abs. 1 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.4 Rechtsfolge (Abs. 1)

Rz. 77 Als Rechtsfolge ergibt sich aus § 17 Abs. 1 S. 1 AStG bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale die Pflicht zur Auskunftserteilung durch den Stpfl., denn der Wortlaut "haben Steuerpflichtige … Auskünfte zu erteilen" bereitet hierbei kein Ermessen. Der Begriff Auskunft umfasst dabei nur Tatsachen und keine Rechtsfragen oder Werturteile. Erteilt sind die Auskünfte, wenn die...mehr

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Rückstellung für unterlasse... / Zusammenfassung

Überblick Buchhaltung ist ein Saisongeschäft. Beim Jahresabschluss fällt besonders viel Arbeit in besonders wenig Zeit an. Verschiedenste Rückstellungen müssen zum Ende des Finanzjahres errechnet werden, auch die Rückstellung für unterlassene Instandhaltung. In der Praxis führt der zeitliche Druck oft zu Fehlern bei der Berechnung. Das kann zu Problemen bei der nächsten Betr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 4.3 Funktions- und Risikoanalyse (§ 1 Abs. 3 S. 2 AStG)

Rz. 132 Funktions- und Risikoanalyse: Die sog. Funktions- und Risikoanalyse nach Satz 2 ist ein zentraler Teil der Sachverhaltsermittlung und Verrechnungspreisanalyse. Satz 2 steht in enger Verbindung mit Satz 1 ("Insbesondere ist zu berücksichtigen"), wonach die tatsächlichen Verhältnisse zu identifizieren und bei der Verrechnungspreisbestimmung zugrunde zu legen sind. Rz. 1...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 14.2 Verständigung (Art. 25 Abs. 2 OECD-MA)

Rz. 436 Nach Art. 25 Abs. 2 S. 1 OECD-MA muss die zuständige Behörde, wenn sie die Einwände des Steuerpflichtigen als gerechtfertigt ansieht, aber selbst keine zufriedenstellende Lösung erreichen kann, versuchen, durch Verständigung mit der zuständigen Behörde des anderen Vertragsstaates eine Lösung zu finden, die eine abkommenswidrige Besteuerung vermeidet. In Deutschland i...mehr

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Rückstellung für unterlasse... / 1 Instandhaltungsrückstellung: Die Voraussetzungen

Neben einer ausreichenden Kenntnis des Sachverhalts und einer vernünftigen Vorbereitung ist auch eine systematische Vorgehensweise bei der Bildung der Rückstellung für unterlassene Instandhaltung notwendig. Die rechtliche Grundlage für die Rückstellung für unterlassene Instandhaltung ist der § 249 HGB Abs. 1 S. 2 Nr. 1. Der Inhalt der Rückstellung muss interpretiert werden, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Verfahrensgrundsätze

Rz. 33 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (DRV-KBS) ist Träger der GRV, soweit Pauschalbeiträge in der Pauschalabgabe enthalten sind (vgl § 28i Satz 5 SGB IV). Sie hat als bundesweit zuständige Einzugsstelle eine ihrer Dienststellen, nämlich die Minijob-Zentrale bestimmt. Diese ist aber auch örtlich und sachlich zuständig für die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.4 Mehr- bzw Minderabführung mit Verursachung in vororganschaftlicher Zeit

Tz. 975 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wegen des Begriffs der Mehr- bzw Minderabführung s Tz 905ff. Wegen des Begriffs der organschaftlichen Zeit s Tz 931ff. Bezogen auf den Anwendungsbereich des § 14 Abs 3 KStG ergibt sich uE eine Mehr- bzw Minderabführung insoweit, als durch eine zulässige Bilanzierung in der vororganschaftlichen Zeit Aufwendungen bzw Erträge lt H-Bil für stlic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.1 Allgemeines; zeitliche Anwendung

Tz. 500 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits ausgeführt (s Tz 24), brachte das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Untenehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts mit Geltung für alle noch nicht bestandskräftig durchgeführten Veranlagungen deutliche Erleichterungen bei der GAV-Voraussetzung. Mit dieser Ges-Änderung wurde das frühere Problem weitestgehend entsc...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.4 Haftungsübernahme durch den Arbeitgeber und weiteres Hinausschieben der Besteuerung (§ 19a Absatz 4a EStG)

Rz. 51.1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine Besteuerung aufgrund der Tatbestände "Ablauf von 15 Jahren" und "Beendigung des Dienstverhältnisses" (§ 19a Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und 3 EStG) ist nicht vorzunehmen, wenn der Arbeitgeber unwiderruflich erklärt, dass er für die einzubehaltende und abzuführende Lohnsteuer nach § 42d EStG haftet (§ 19a Absatz 4a Satz 1 EStG). In diesen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.8 Kombinierter Anwendungsfall des § 14 Abs 3 und 4 KStG

Tz. 1518 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Beispiel: Beginn der Organschaft am 01.01.02. Eine stliche Außenprüfung erkennt bei einem von der TG am 10.01.01 angeschafften abnutzbaren Anlagegut (AK: 500 TEUR) im Jahr 01 die geltend gemachte Abschr nur partiell an, weil sie statt der von dem Unternehmen zu Grunde gelegten Nutzungsdauer von 10 Jahren eine solche von 15 Jahren unterstel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.3 Legaldefinition der organschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung (§ 14 Abs 4 S 6); Abgrenzung von der vororganschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung

Tz. 1070 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach der in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltenen Definition, die sich nur redaktionell von der bisherigen unterscheidet, liegen Minder- und Mehrabführungen iSd S 1 und 2 insbes vor, wenn der an den OT abgeführte Gewinn von dem St-Bil-Gewinn der OG abweicht und diese Abweichung in organschaftlicher Zeit verursacht ist. Wegen des Begriffs der Meh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 720 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Leistet eine OG Az an außenstehende AE, stellt sich die Frage, ob dies dem in § 14 Abs 1 S 1 KStG geregelten Gebot der Vollabführung ihres Gewinns entgegensteht. Im Hinblick darauf, dass § 16 KStG, auf den § 14 Abs 1 S 1 KStG verweist, Bestandteil der kstlichen Organschaftsregelungen ist, wurden Az in der Form eines Festbetrags von jeher al...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.2.1 Allgemeines

Tz. 1195 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 34 Abs 6e S 7 KStG idF des JStG 2022 sind noch bestehende AP für organschaftliche Minder- und Mehrabführungen in dem Wj aufzulösen, das nach dem 31.12.2021 endet, und zwar zum Schluss des nach dem 31.12.2021 endenden Wj (glA s Liedgens, DB 2021, 2859, 2862). Mit dem JStG 2022 hat der Ges-Geber den § 34 Abs 6e S 7 KStG neu gefasst un...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.2 Einzubeziehende Arbeitnehmer (§ 3 Nummer 39 Satz 2 EStG)

Rz. 13 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach § 3 Nummer 39 Satz 2 EStG ist – unabhängig von der arbeitsrechtlichen Verpflichtung zur Gleichbehandlung – Voraussetzung für die Steuerfreiheit, dass die Vermögensbeteiligung mindestens all jenen Arbeitnehmern (§ 1 LStDV) offensteht, die bei Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhäl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.4.2 § 90 Abs. 3 AO

Rz. 374 Mit § 90 Abs. 3 Satz 1 AO ist der Steuerpflichtige nunmehr dazu verpflichtet, (Verrechnungspreis-)Dokumentationen bezüglich seiner grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen (§ 1 Abs. 4 AStG) anzufertigen. Die spezifischen Details hinsichtlich der Art, des Inhalts und des Umfangs dieser Aufzeichnungen sowie der generell notwendigen Dokument...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.4 Fehlende gesetzliche Definition der Verursachung und ihres Zeitpunkts

Tz. 931 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das KStG regelt in § 14 Abs 3 und 4 sowie in § 27 Abs 6 KStG unterschiedliche Rechtsfolgen für eine in organschaftlicher Zeit oder in vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehr- bzw Minderabführung. Die Anwendung dieser Vorschriften wird nicht nur durch die Frage erschwert, ob die in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltene Legaldefinition der Mehr-/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.7 In vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehr- bzw Minderabführungen bei mehrstufiger Organschaft

Tz. 997 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Auch bei einer Kettenorganschaft, bei der die Organschaft auf allen Stufen zeitgleich oder auf den oberen Stufen früher beginnt, sind vororganschaftlich verursachte Mehr- bzw Minderabführungen denkbar, allerdings nur auf der untersten Organschaftsebene. Wegen des hiervon zu unterscheidenden Falls, in dem die Organschaft auf den Zwischenstuf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.7 Verpflichtung zur Bilanzkorrektur nach Beanstandung

Tz. 528 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4 Buchst c KStG setzt die Fiktion der ordnungsmäßigen Durchführung des GAV voraus, dass der von der Fin-Verw beanstandete Fehler spätestens in dem nächsten nach dem Zeitpunkt der Beanstandung des Fehlers aufzustellenden Jahresabschluss der OG und des OT (dh der erste noch nicht aufgestellte Jahresabschluss; nicht:...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.1 Allgemeines, Rechtsentwicklung

Tz. 951 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das EURLUmsG ist in § 14 KStG ein Abs 3 angefügt worden. § 14 Abs 3 KStG entspr inhaltlich dem vom BFH (s Urt des BFH v 18.12.2002, BStBl II 2005, 49) verworfenen R 59 Abs 4 S 3–5 KStR 1995. Nach der verworfenen Richtlinienpassage sind Mehrabführungen, deren Verursachung in der vororganschaftlichen Zeit liegt, für stliche Zwecke als G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Hinausgeschobener Beginn des Gewinnabführungsvertrags auf Grund aufschiebender Bedingung

Tz. 351 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Als Laufzeitbeginn des GAV kann auch ein Zeitpunkt nach der Eintragung in das HReg festgelegt werden. Sofern dieser Zeitpunkt bestimmt oder zumindest hinreichend bestimmbar ist, sollte eine Eintragung in das HReg auch schon vorher möglich sein (s Hahn, DStR 2009, 589, 591 und s Scheifele/Marx, DStR 2014, 1793, 1796). Da die Organschaftswirk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.17.1 Erstmalige Anwendung des § 14 Abs 2 KStG idF des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 6e S 1 bis 4 KStG)

Tz. 51 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gem § 34 Abs 6e S 1 KStG idF des ATADUmsG (eingefügt als Abs 6b S 1 idF des Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften und durch das Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften zu Abs 6d S 1 geworden ist) i...mehr

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Rückstellung für unterlasse... / 1.2.2 Strittige Punkte: Nachholmöglichkeit, 3-Monats-Frist und Auflösung

Strittig ist, ob eine Instandhaltung, die bereits vor Beginn des Geschäftsjahres entstanden ist, in die Rückstellung für das Geschäftsjahr berücksichtigt werden darf. Nach herrschender Meinung gibt es hier ein Nachholverbot. Anders sieht es aus, wenn die Maßnahme bereits im Geschäftsjahr begonnen aber noch nicht abgeschlossen wurde. Bereits entstandene Kosten werden normal g...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Auf Verlagen des Finanzamts

... auf Verlangen des Finanzamts ... Rz. 94 [Autor/Stand] Die eidesstattliche Erklärung ist nur auf Verlangen des FA abzugeben. Daraus folgt zunächst, dass es Sache des FA ist, den Anstoß zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu geben. Umgekehrt hat der Steuerpflichtige keinen Rechtsanspruch darauf, zur eidesstattlichen Versicherung zugelassen zu werden.[2] Der Steue...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 14.1 Voraussetzungen (Art. 25 Abs. 1 OECD-MA)

Rz. 430 Art. 25 Abs. 1 OECD-MA legt die Kriterien fest, unter denen ein Verständigungsverfahren beantragt werden kann. Ein solches Verfahren ist möglich, wenn: a) Maßnahmen eines Vertragsstaats oder beider Vertragsstaaten b) zu einer Besteuerung führen oder führen werden, die den Bestimmungen des Abkommens nicht entspricht, und c) ein entsprechender Antrag innerhalb von drei J...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.5.4 Verhältnis zur Mindestbesteuerung (MinStG)

Rz. 49 Der Fremdvergleichsgrundsatz (§ 1 AStG) hat gleichsam Eingang im System der Mindeststeuer gefunden: § 16 Abs. 1 MinStG bestimmt, dass grenzüberschreitende Geschäftsvorfälle innerhalb einer Unternehmensgruppe auch für Zwecke der neuen Mindeststeuer dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen müssen und dass die betreffenden Geschäftsvorfälle von allen beteiligten Geschäft...mehr

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Rückstellung für unterlasse... / 3.1 Auswirkungen der Rückstellungsbildung auf das Ergebnis

Wie jede Rückstellung verschlechtert auch die für unterlassene Instandhaltung das Ergebnis. Gleichzeitig wird das Ergebnis des Folgejahres verbessert. Damit werden vor allem Steuerzahlungen um ein Jahr verschoben. Werden Dividenden an die Eigentümer gezahlt, sinkt durch die Bildung von Rückstellungen die Basis für deren Berechnung. Immer handelt es sich nur um eine Verschieb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Berufung auf Geschäftsbeziehungen

... unter Berufung auf ... Rz. 21 [Autor/Stand] Berufung auf Geschäftsbeziehungen mit einem ausländischen Geschäftspartner. Der inländische Steuerpflichtige muss die Betriebsausgaben bzw. Schulden unter Berufung auf Geschäftsbeziehungen mit einem ausländischen Geschäftspartner geltend machen. Ob dem Merkmal des "Berufens" neben dem Merkmal des Beantragens (siehe Rz. 16 ff.) e...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 9. Absetzung von Steuerminderungsbeträgen

..., die Absetzung ... Rz. 52 [Autor/Stand] Der Begriff "Absetzung" steht im geltenden Steuerrecht im engsten Zusammenhang mit der Absetzung für Abnutzung bzw. Substanzverringerung, die ihrerseits wiederum unter den Oberbegriff "Abschreibung" fällt. Die Absetzung i.S. des § 16 hat jedoch direkt mit Abschreibungen nichts zu tun, wenngleich auch im Rahmen von § 16 Absetzungen i...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.2.1 Einführung der Preisanpassungsklausel erstmals mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (UntStRefG) in § 1 Abs. 3 Sätze 11–12 AStG a. F.

Rz. 5 Erstmals wurde eine Preisanpassungsnorm durch das UntStRefG 2008[1] in § 1 Abs. 3 S. 11 u. 12 AStG a. F. eingefügt und durch die Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV) flankiert. In Abstimmung mit der internationalen Entwicklung erließ die Finanzverwaltung zudem Verwaltungsanweisungen, die sich gleichzeitig an der Spruchpraxis des BFH orientierten. Im Hinblick auf die...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.3.1 Sicherung von deutschem Steuersubstrat

Rz. 16 Die Bedeutung von immateriellen Werten, vornehmlich das geistige Eigentum an Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, aber auch sonstigem wertvollen Wissen (Know-how) sowie gesammelte Daten, wächst für einen nachhaltigen (internationalen) Geschäftserfolg seit Jahrzehnten und dies über die verschiedensten Branchen hinweg.[1] Dabei sind in einer immer weiter forts...mehr