Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerprüfung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Gesetzeszweck und praktische Umsetzung

Rz. 7 Der Zweck zur Schaffung einer Umsatzsteuer-Nachschau in § 27b UStG erschließt sich bereits aus dem Namen des der Vorschrift zugrunde liegenden Gesetzes, des "Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes". Er besteht in erster Linie in der Vermeidung und Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung. Aus der Sichtweise zum Zeitpunkt der Einfügung der Vorschrift galt dies wohl insbes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Die Rechtsfolgen einer Umsatzsteuer-Nachschau

Rz. 106 Die wesentlichen Rechtsfolgen einer abgeschlossenen Umsatzsteuer-Nachschau ergeben sich bereits daraus, dass die Nachschau keine Außenprüfung i. S. d. §§ 193ff. AO ist. Die Nachschau kann folglich auch nicht die Rechtsfolgen einer derartigen Außenprüfung auslösen[1], solange sie nicht nach § 27b Abs. 3 UStG in eine solche übergegangen ist. Die Umsatzsteuer-Nachschau ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Rz. 98 Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung ist eine auf umsatzsteuerliche Sachverhalte beschränkte Außenprüfung i. S. d. §§ 193ff. AO, die i. d. R. nicht durch Betriebsprüfer, sondern durch spezielle Umsatzsteuer-Sonderprüfer vorgenommen wird. Abgesehen von der Möglichkeit des Übergangs einer Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b Abs. 3 UStG in eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung, gilt z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Kassen-Nachschau

Rz. 105a Die mWv 1.1.2018 neu in § 146b AO eingefügte Möglichkeit der Durchführung einer unangekündigten Kassen-Nachschau [1] ist im Verhältnis zu § 27b UStG eine für die Finanzbehörden interessante Möglichkeit der Erweiterung ihrer Prüfungsrechte, denn beide "Nachschauen" lassen sich m. E. miteinander kombinieren.[2] Damit kann sich die Finanzbehörde in der Tat unangekündigt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 13 § 27b Abs. 1 UStG räumt der Finanzbehörde die Befugnis ein, zur Aufklärung umsatzsteuerlicher Sachverhalte unangekündigt und ohne die Beachtung der Formalien einer steuerlichen Außenprüfung – also vor allem ohne vorhergehende Prüfungsanordnung – die betrieblichen Räume und Grundstücke eines Unternehmers zu betreten und sich die Buchführungs- und andere Geschäftsunterl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Anlass und Gegenstand einer Umsatzsteuer-Nachschau

Rz. 15 Die Voraussetzungen der Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau und ihr Inhalt ergeben sich auf einen ersten Blick recht deutlich aus dem Wortlaut des § 27b Abs. 1 UStG. Im Detail lässt diese Regelung aber dann doch überraschend viele wichtige Fragen offen, wie nachfolgend einzeln aufzuzeigen sein wird. Auch die geltende Verwaltungsanweisung in Abschn. 27b.1 UStAE g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 92 Die Umsatzsteuer-Nachschau stellt für den Bereich der steuerlichen Prüfung eine besondere Form der Prüfung von steuerlichen Sachverhalten dar, denn sie ist keine klassische Außenprüfung wie etwa die Umsatzsteuer-Sonderprüfung (Rz. 95ff.), mit der bestimmte Veranlagungszeiträume vollständig und abschließend geprüft werden sollen. Allgemein stellt sich hier die Frage na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Das Verhältnis zur Selbstanzeige nach § 371 AO

Rz. 110 Die Selbstanzeige nach § 371 AO stellt insgesamt eine Ausnahmevorschrift des deutschen Strafrechts dar, denn sie bewirkt Straffreiheit auch bei einer bereits beendeten Steuerhinterziehung. Die Regelung ist in Anbetracht der vielen Selbstanzeigen aufgrund von Kapitalanlagen im Ausland und einigen populären Fällen seit dem Jahr 2010 stark in die Diskussion gekommen und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.8 Die Verweigerung des Zutritts oder des Einsichtsrechts

Rz. 73 Eine Umsatzsteuer-Nachschau kann allerdings trotz Betretensrecht nur durchgeführt werden, wenn die Beamten überhaupt Zutritt erhalten. Sollte bei dem "Besuch" niemand anwesend sein, dann besteht keinesfalls ein Recht zum Öffnen der Räumlichkeiten, die Umsatzsteuer-Nachschau ist gerade keine strafprozessuale Durchsuchung mit dem Recht auf Zwangsmaßnahmen[1], bei der so...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsstättenfinanzamt / 2 Zuständigkeiten des Betriebsstättenfinanzamts

Das Betriebsstättenfinanzamt ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die lohnsteuerliche Betriebsstätte des Arbeitgebers befindet. Bei diesem Finanzamt ist die Lohnsteuer-Anmeldung abzugeben und die einbehaltene Lohnsteuer abzuführen.[1] Es ist ebenfalls für alle anderen das Lohnsteuerverfahren betreffenden Pflichten und Rechte des Arbeitgebers zuständig. So hat der Arbeitge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Der Umfang der Prüfungsrechte und die Mitwirkungspflichten der betroffenen Personen nach § 27b Abs. 2 UStG

Rz. 81 Nach § 27b Abs. 2 UStG haben die von einer Umsatzsteuer-Nachschau betroffenen Personen dem Amtsträger auf dessen Verlangen: Zitat Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden über die der Umsatzsteuer-Nachschau unterliegenden Sachverhalte vorzulegen, ihnen die Sichtung elektronischer Daten und Rechnungen sowie dazu die Inbetriebnahme elektronischer Datenv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Formelle Voraussetzungen und Rechtsnatur

Rz. 27 Die formellen Anforderungen zur Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau sind insgesamt nur gering. Im Wesentlichen muss die Finanzbehörde im pflichtgemäßen Ermessen[1] (Rz. 20a) entscheiden, dass bei diesem Steuerpflichtigen etwas "umsatzsteuerlich Erhebliches" zu überprüfen ist. Da die Amtsträger der Finanzbehörde bei der Ausführung aber keine Prüfungsanordnung mit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte und Standort der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift des § 27b UStG beinhaltet einen nicht mehr ganz neuen aber nachträglich eingefügten besonderen Bestandteil des deutschen Umsatzsteuergesetzes, was unschwer aus der Buchstabennummerierung erkennbar ist. Die Regelung wurde durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (StVBG) v. 19.12.2001 in das UStG eingefügt[1], sie ist zum 1.1.2002 in Kraft getreten und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Betriebsnahe Veranlagung und Sachverhaltsermittlung

Rz. 93 Prüfungshandlungen durch die sog. Betriebsnahe Veranlagung (BNV) oder die (seltenen) Sachverhaltsermittlungen durch einen Veranlagungsbeamten stellen Ermittlungen eines steuerlich relevanten Sachverhalts nach den §§ 85ff. der Abgabenordnung dar, sofern denn die BNV nicht durch Prüfungsanordnung angeordnet wurde.[1] Zu beachten ist, dass auch im Rahmen solcher Maßnahme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Die Feststellung von "Verhältnissen" für andere Steuerarten (§ 27b Abs. 4 UStG)

Rz. 89 Eine bemerkenswerte Erweiterung der Regelung der Umsatzsteuer-Nachschau findet sich in dem Abs. 4 der Vorschrift. Werden danach anlässlich der Umsatzsteuer-Nachschau Verhältnisse festgestellt, die für die Festsetzung und Erhebung anderer Steuern als der USt von Bedeutung sein können, so ist die Auswertung der Feststellungen insoweit zulässig, als ihre Kenntnis für die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / III. Zulässigkeit einer Außenprüfung (§ 193 AO)

Nach § 193 Abs. 1 AO ist eine Außenprüfung u.a. bei Steuerpflichtigen zulässig, die einen gewerblichen Betrieb unterhalten. Für den sachlichen Umfang der angeordneten Prüfung gilt der durch § 194 Abs. 1 S. 2 AO vorgegebene Rahmen. Danach kann die Außenprüfung beim Steuerpflichtigen mehrere Steuerarten und mehrere Besteuerungszeiträume umfassen. Das Gesetz enthält insoweit ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / V. Abschluss einer Außenprüfung durch Zusendung des Prüfungsberichts (§ 202 AO)

Die Rücknahme der Beteiligung eines Gesellschafters an einer Betriebsprüfung bei der GbR stellt einen Verwaltungsakt (§ 118 AO) dar. Eine solche Rücknahmeverfügung, welche die Nichtbeteiligung eines Gesellschafters an der Betriebsprüfung ausgesprochen hat, ist erledigt, sobald die Betriebsprüfung abgeschlossen und eine Beteiligung an dieser Prüfung daher nicht mehr möglich i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Teilabschlussbescheid n... / I. Problemaufriss: späte Rechts- und Steuerplanungssicherheit bei Außenprüfungen

Die Finanzbehörde prüft den Steuerpflichtigen im Rahmen einer Außenprüfung bekanntermaßen gesamtheitlich in dem durch die Prüfungsanordnung bestimmten Umfang. Mit dem Erlass des Prüfungsberichts, der die Außenprüfung formell abschließt, wertet die Veranlagungsstelle das Ergebnis der Außenprüfung ebenfalls gesamtheitlich aus. Vor Beendigung der Außenprüfung ist bisher nicht v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / VII. Auskunftsanspruch im Rahmen einer Außenprüfung (Art. 15 DSGVO)

Ein Steuerpflichtiger, bei welchem eine Außenprüfung durchgeführt wird, hat gegenüber dem FA einen Anspruch auf Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, welche im Prüfungszeitraum im Rahmen der GewSt, ESt und USt vom FA erhoben worden sind. Diesem Auskunftsanspruch steht nicht entgegen, dass die den Steuerpflichtigen betreffenden personenbezogenen Daten von...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / a) Erkenntnisse der Betriebsprüfung

aa) Ausgangslage im Verwaltungsverfahren Die Betriebsprüfung wird im Verwaltungsverfahren nach §§ 193 ff. AO tätig und ermittelt die steuerlichen Verhältnisse. In diesem Zusammenhang können Unterlagen wahrgenommen werden, die Hinweise auf Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben geben oder belegen (s. Beispiele unter 2.). Die Frage ob und ggf. wie solche Erkenntnisse weit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / II. Nachkalkulation im Rahmen einer Außenprüfung (§ 162 AO)

Wenn nach der Überzeugung des FG die Buchführung auch materiell unrichtig ist, weil nicht sämtliche Einnahmen erfasst sind, kann nach den Grundsätzen des geminderten Beweismaßes auch eine vGA (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG) angenommen werden, wenn der Sachverhalt dies nahelegt. So ist es nicht zu beanstanden, dass die Zurechnung eines Mehrgewinns nach einer Betriebsprüfung bei einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur Außenprüfung (AO-StB 2024, Heft 9, S. 271)

BFH- und FG-Entscheidungen StB Helmut Tormöhlen, VorsRiLG a.D.[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB 5/2023 (Tormöhlen, AO-StB 2023, 147) werden wieder praxisrelevante FG- und BFH-Entscheidungen zum Thema Außenprüfung vorgestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahndung und dann auch noch der Datenschutz? (AO-StB 2024, Heft 9, S. 280)

Grenzen und Möglichkeiten der Verwertung von Prüfungsergebnissen MRin Sonja Kranenberg[*] Müssen Betriebsprüfer und Steuerfahnder Datenschutzverstöße an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde weiterleiten und ggf. Beweise erheben und ermitteln? Der Beitrag untersucht, ob der Berater hier unterstützend tätig werden kann/sollte und beleuchtet die Grenzen und Möglichkeiten v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / aa) Ausgangslage im Verwaltungsverfahren

Die Betriebsprüfung wird im Verwaltungsverfahren nach §§ 193 ff. AO tätig und ermittelt die steuerlichen Verhältnisse. In diesem Zusammenhang können Unterlagen wahrgenommen werden, die Hinweise auf Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben geben oder belegen (s. Beispiele unter 2.). Die Frage ob und ggf. wie solche Erkenntnisse weitergegeben werden können, richtet sich zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / c) Zusammenfassung

Erlangen Betriebsprüfung oder Steuerfahndung Erkenntnisse über datenschutzrechtliche Verstöße, so können diese nur an die Aufsichtsbehörden "weitergegeben" werden, wenn es sich um Zufallsfunde der Steuerfahndung handelt und der Verdacht einer Straftat vorliegt. Ansprechpartner ist die Staatsanwaltschaft, welche sodann über das weitere Vorgehen entscheidet.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / ee) Rechtsgrundlage gemäß BDSG oder Landesrecht

Auch § 25 BDSG i.V.m. § 23 BDSG enthält Rechtsgrundlagen für die Datenübermittlung durch öffentliche Stellen, auch im Falle einer Zweckänderung. Die Anwendbarkeit dieser Normen ist jedoch nicht gegeben, da den Finanzbehörden hierfür kein ausdrücklicher Anwendungsbereich eingeräumt wurde (§ 2a Abs. 1 S. 2 AO). Gleiches gilt für die Generalklauseln im Landesrecht. Damit kommt i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / 2. Einordnung der Prüfungssituation

Stoßen Betriebsprüfung oder Steuerfahndung auf Unterlagen, die einen Datenschutzverstoß begründen, stellt sich die Frage, ob Informationen hierzu an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde weitergeleitet werden müssen oder dürfen, ob Beweismittel erhoben werden können und ob ggf. eigene Ermittlungen erfolgen dürfen. Die Tätigkeiten der Betriebsprüfung und der Steuerfahndu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / cc) Rechtsgrundlage gemäß AO

Mit § 29b AO enthält die Abgabenordnung eine eigene Regelung zur Verarbeitung, und damit auch Übermittlung, personenbezogener Daten. Die Verarbeitung muss in Erfüllung einer Aufgabe erforderlich sein oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen. An der Aufgabenerfüllung fehlt es (keine normative Zuweisung), die Ausübung öffentlicher Gewalt könnte man als erfüllt ansehen. Da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / IV. Verwertungsverbot hinsichtlich Kontrollmitteilungen gegenüber einem Rechtsanwalt als Berufsgeheimnisträger (§ 194 Abs. 3 AO)

Es ist rechtlich zulässig, dass im Rahmen einer Betriebsprüfung einer Rechtsanwaltskanzlei Belege zu Fremdkonten gesichtet werden. Zwar besteht insoweit ein Vorlageverweigerungsrecht nach § 104 Abs. 1 AO (vgl. hierzu Kobor in Pfirrmann/Rosenke/Wagner, BeckOK/AO, § 104 Rz. 1 f. [April 2024]). Jedoch kann das FA die Vorlage notwendiger Unterlagen in anonymisierter Form verlang...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / b) Erkenntnisse der Steuerfahndung

aa) Ausgangslage im Strafverfahren Die Steuerfahndung kann insb. im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen auf Erkenntnisse zu datenschutzrelevanten Vorgängen stoßen. Dabei darf nach solchen Erkenntnissen oder Unterlagen nicht gezielt gesucht werden, da die Ermittlungsbefugnisse sich im Rahmen der für die Steuerfahndungsmaßnahme erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse halten müssen (AS...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / 4. Übermittlungsbefugnisse

a) Erkenntnisse der Betriebsprüfung aa) Ausgangslage im Verwaltungsverfahren Die Betriebsprüfung wird im Verwaltungsverfahren nach §§ 193 ff. AO tätig und ermittelt die steuerlichen Verhältnisse. In diesem Zusammenhang können Unterlagen wahrgenommen werden, die Hinweise auf Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben geben oder belegen (s. Beispiele unter 2.). Die Frage ob un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / II. Verwertung datenschutzrechtlicher Erkenntnisse

1. Das Steuergeheimnis im Lichte der DS-GVO – Konkurrenzverhältnis Erlangen Behörden, bzw. öffentliche Stellen, Informationen darüber, dass mutmaßlich eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde, hat der Staat zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung grundsätzlich ein Interesse daran, dass diese Informationen der zuständigen Stelle bekannt gegebe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / dd) Rechtfertigung über eine Zweckänderung

Art. 6 Abs. 4 DS-GVO gestattet bei zunächst gerechtfertigter Erhebung personenbezogener Daten eine zweckändernde Verarbeitung, wenn die Verarbeitungszwecke (hier: Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen – Meldung einer Straftat/Ordnungswidrigkeit) kompatibel sind (Schulz in Gola/Heckmann, DS-GVO, 3. Aufl. 22, Art. 6 Rz. 133 ff.). Dies dürfte hier zu verneinen sein, zumal in di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / bb) Rechtsgrundlage gemäß DS-GVO

Rechtsgrundlage kann Art. 6 DS-GVO sein. Dieser ist in Verfahren nach der AO gem. § 2a Abs. 3, 4 AO anwendbar, soweit es nicht um eine Datenverarbeitung im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren geht (so auch Art. 2 Abs. 2 DS-GVO). In Betracht käme hier eine Verarbeitung im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO). Aus Erwägungsgrund 45 ergibt sich, dass diese...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / I. Einleitung

Unternehmen, aber auch steuerlich beratene Privatpersonen, verarbeiten ggf. eine Vielzahl personenbezogener Daten, die den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) unterliegen. Soweit z.B. Mitarbeiter- oder Kundendaten verarbeitet werden, Videomaterial oder Datenbanken genutzt werden, sind neben einer Rechtfertigung der Verarbeitungsvorgänge (Art. 6, 9 DS-GVO) insb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / [Ohne Titel]

StB Helmut Tormöhlen, VorsRiLG a.D.[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB 5/2023 (Tormöhlen, AO-StB 2023, 147) werden wieder praxisrelevante FG- und BFH-Entscheidungen zum Thema Außenprüfung vorgestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Berater-Modul "Steuerliches V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / [Ohne Titel]

MRin Sonja Kranenberg[*] Müssen Betriebsprüfer und Steuerfahnder Datenschutzverstöße an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde weiterleiten und ggf. Beweise erheben und ermitteln? Der Beitrag untersucht, ob der Berater hier unterstützend tätig werden kann/sollte und beleuchtet die Grenzen und Möglichkeiten von im steuerlichen Prüfungsbetrieb erlangten Erkenntnissen zu Dat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / I. Schätzung bei formellen und materiellen Mängeln der Kassenführung (§§ 145 ff. AO)

Formelle Mängel der steuerlichen Aufzeichnungen berechtigen insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Ergebnisses der Gewinnermittlung anzuzweifeln (st. Rspr.; vgl. BFH v. 24.6.1997 – VIII R 9/96, BStBl. II 1998, 512 = DStZ 1998, 446 = HFR 1998, 166; v. 15.2.1989 – X R 16/86, BStBl. II 1989, 462 = HFR 1989, 350; v. 17.1.1989 – BFH v. 17.11.1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / 3. Übermittlungsverpflichtungen

Keine Unterrichtungspflicht anderer Behörden: Eine Unterrichtungspflicht anderer Behörden gegenüber den Datenschutzaufsichtsbehörden kennt die DS-GVO nicht. Auch das BDSG kennt keine Mitteilungspflichten wie z.B. § 93a AO oder die Mistra. Es besteht somit für keine Behörde die Verpflichtung, datenschutzrelevante Erkenntnisse weiterzuleiten. Ausnahme: Vorfälle, die eine Meldep...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / bb) Rechtsgrundlage gemäß DS-GVO und AO

Art. 6 DS-GVO kann nicht herangezogen werden. Die Steuerfahndung verarbeitet die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten (oder Ordnungswidrigkeiten), so dass die Regeln der DS-GVO gem. Art. 2 Abs. 2 lit. d DS-GVO nicht greifen. Vielmehr ist die sog. JI-Richtlinie (RL EU 2016/680) heranzuziehen, welche ihre Ausprägung im nationalen Recht im BDSG, Teil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / dd) Rechtsgrundlage gemäß StPO

Wird die Steuerfahndung im Strafverfahren tätig, so gelten spezialgesetzlich die Regelungen der StPO (z.B. § 483 StPO). Bei Zufallsfunden aus einem solchen Verfahren müssen die Beamten nicht an den Unterlagen/Dokumenten "vorbei gehen"; sie können diese vielmehr sogar nach § 108 StPO beschlagnahmen und die Staatsanwaltschaft hierüber in Kenntnis setzen. Im Einzelfall kann ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / IV. Fazit

Das Steuergeheimnis bietet einen sehr weitreichenden Schutz vor anderweitiger Verfolgung. Das Gros der datenschutzrechtlichen Verstöße kann zwar im Rahmen steuerlicher (Außen-)Prüfungen auffallen, eine Information der Datenschutzaufsichtsbehörden ist in all den Fällen, die nur zu einer Ordnungswidrigkeit führen würden, aber ausgeschlossen. Auch im reinen Verwaltungsverfahren...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / aa) Ausgangslage im Strafverfahren

Die Steuerfahndung kann insb. im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen auf Erkenntnisse zu datenschutzrelevanten Vorgängen stoßen. Dabei darf nach solchen Erkenntnissen oder Unterlagen nicht gezielt gesucht werden, da die Ermittlungsbefugnisse sich im Rahmen der für die Steuerfahndungsmaßnahme erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse halten müssen (AStBV 2023/2024 Nr. 56 ff.). Anders ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / cc) Rechtsgrundlage gemäß BDSG

Die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der JI-Richtlinie unterliegt den Regelungen von §§ 49, 45 BDSG. Bereichsspezifisches Sonderrecht geht jedoch gem. § 1 Abs. 2 BDSG vor (hier z.B. das OWiG). § 49 BDSG erlaubt eine Weiterverarbeitung für Zwecke der Strafverfolgung i.S.v. § 45 BDSG (Verfolgung oder Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten [grds. j...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / ee) Rechtsgrundlage gemäß OWiG

Soweit im Verfahren der Steuerfahndung Ordnungswidrigkeitenrecht anzuwenden ist, richten sich die Verarbeitungsregeln für personenbezogene Daten, und damit die Übermittlung an andere Behörden, gemäß AStBV 2023/2024 Nr. 137 Abs. 2 nach den §§ 49a bis 49d OWiG. Diese sind als Spezialvorschriften vorrangig vor den Regelungen des BDSG. § 49a OWiG gestattet die Übermittlung von Er...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / III. Im Fall der Fälle – Selbstanzeige

Sollte im Rahmen einer Steuerfahndungsprüfung der Verdacht der Begehung datenschutzrechtlicher Straftaten entstehen, sind die Handlungsmöglichkeiten begrenzt. Zwar kennt auch das Datenschutzrecht die Möglichkeit, quasi im Wege der Selbstanzeige die strafrechtliche Verfolgung zu verhindern. Die DS-GVO verpflichtet den Verantwortlichen gem. Art. 33 DS-GVO eine Verletzung des S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / 1. Das Steuergeheimnis im Lichte der DS-GVO – Konkurrenzverhältnis

Erlangen Behörden, bzw. öffentliche Stellen, Informationen darüber, dass mutmaßlich eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde, hat der Staat zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung grundsätzlich ein Interesse daran, dass diese Informationen der zuständigen Stelle bekannt gegeben werden können. Mit einer solchen Bekanntgabe ist die Verarbeitun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / VI. Sachliche Zuständigkeit durch Zuständigkeitskonzentration (§ 17 FVG)

Nach § 16 AO richtet sich die sachliche Zuständigkeit der FinBeh., soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem FVG. Nach § 17 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 FVG kann die zuständige Landesregierung zur Verbesserung oder Erleichterung des Vollzuges der Aufgaben der FinVerw. durch Rechts-VO einem FA oder einer besonderen Landes-FinBeh. Zuständigkeiten für die Bezirke mehrerer FÄ übertragen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Teilabschlussbescheid n... / 2. Teilabschlussbescheid kann Anzeige- und Berichtigungspflichten nach § 153 Abs. 4 AO auslösen

Werden ein oder mehrere Teilabschlussbescheide erlassen, können hierdurch grundsätzlich entsprechende Anzeige- und Berichtigungspflichten nach § 153 Abs. 4 AO ausgelöst werden. Voraussetzung ist, dass Prüfungsfeststellungen einer Außenprüfung unanfechtbar in einem Teilabschlussbescheid nach § 180 Abs. 1a AO umgesetzt worden sind und die den Prüfungsfeststellungen zugrunde lieg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Teilabschlussbescheid n... / 2. Wer muss bis wann in welcher Form den Antrag stellen (formelle Voraussetzungen)?

Wer stellt den Antrag (Antragsteller)? Antragsberechtigt ist grundsätzlich derjenige, bei dem die Außenprüfung durchgeführt wird (= der geprüfte Steuerpflichtige). Bei Bevollmächtigung stellt regelmäßig der steuerliche Berater den Antrag (§ 80 Abs. 1 AO). In vermögensverwaltenden Personengesellschaftsstrukturen sind ggf. die Neuerungen durch das MoPeG zu beachten (vgl. Folge...mehr