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Latente Steuern / 2 Temporary-Konzept

Ulrike Fuldner
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Temporäre Differenzen

Beim Temporary-Konzept erfolgt die Abgrenzung anhand von temporären Differenzen, die aus unterschiedlichen Wertansätzen in der Handels- und in der Steuerbilanz resultieren und sich künftig steuerbe- oder -entlastend umkehren. Temporäre Differenzen i. S. d. § 274 Abs. 1 HGB umfassen nicht nur Fälle, in denen der betreffende Bilanzposten sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz angesetzt ist (= Bewertungsunterschiede), sondern auch solche, in denen der Bilanzposten entweder nur in der Handelsbilanz (z. B. selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens oder Drohverlustrückstellungen) oder aber nur in der Steuerbilanz (z. B. steuerfreie Rücklagen) angesetzt ist (= Ansatzunterschiede).

Quasi-permanente Differenzen

Im Gegensatz zum früheren GuV-orientierten Timing-Konzept sind darüber hinaus aber auch quasi-permanente Differenzen in die Betrachtung miteinzubeziehen. Dabei handelt es sich um Unterschiedsbeträge, die zwar zeitlich begrenzt sind, deren Abbau jedoch von den Dispositionen des Unternehmens abhängig ist bzw. im Zweifel erst bei Liquidation des Unternehmens erfolgt.

 
Praxis-Beispiel

Quasi-permanente Differenzen

In der Handelsbilanz der A-GmbH ist ein unbebautes Grundstück aktiviert mit einem Buchwert i. H. v. 500.000 EUR. Aufgrund von Anpassungen im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung beträgt der Buchwert in der Steuerbilanz 700.000 EUR.

Es liegt eine quasi-permanente Differenz vor, da sich die unterschiedliche Bewertung in Handels- und Steuerbilanz nicht von selbst auflösen wird und mit einer entsprechenden Auflösung auch nicht in absehbarer Zeit zu rechnen ist. Die temporäre Differenz wird sich regelmäßig erst bei Veräußerung des Grundstücks auflösen.

Permanente Differenzen

Für permanente Differenzen ist keine St...

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